Pflegegesetz & Pflegerecht

Die für die Pflege relevanten Gesetze sind in vielen Paragrafen und in verschiedenen Gesetzbüchern verstreut. Das macht es gerade für Pflegebedürftige und Angehörige schwierig, sich einen Überblick über ihre Rechte, Ansprüche und Pflichten im deutschen Pflegesystem zu verschaffen.

pflege.de gibt Pflegebedürftigen und Angehörigen einen klaren und verständlichen Überblick über die zentralen Pflegegesetze und die wichtigsten Pflegereformen der letzten Jahre.

Inhaltsverzeichnis

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Rechtliche Grundlagen der häuslichen Pflege

Die Pflegeversicherung ist als Pflichtversicherung die Basis des deutschen Pflegesystems. Doch wann hat man eigentlich Ansprüche auf Leistungen der Pflegeversicherung? Für welche Kosten kommt die Versicherung auf? Und welche Rechte haben Pflegebedürftige und Pflegende sonst noch?

Antworten auf diese und weitere Fragen gibt das Pflegerecht – wenn man weiß, wo man suchen muss. Hier möchten wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Regelungen geben. Und Ihnen so einen Einstieg in die Themen ermöglichen, die Ihnen gerade besonders am Herzen liegen.

Rechtliche Eckpunkte der häuslichen Pflege:

  • Die Sozialgesetzbücher: SGB V, IX, XI und XII: Hier finden sich die meisten Regelungen zur Pflegeversicherung und zur Krankenversicherung.
  • Vollmachten & Verfügungen in der Pflege: Fragen zur Selbstbestimmung und zu Entscheidungsbefugnissen haben oft mit rechtlichen Vorsorgedokumenten zu tun.
  • Rechte zum Thema Behinderung: Pflegebedürftigkeit und Behinderung können Hand in Hand gehen, deshalb lohnt sich ein Blick in diesen Bereich.
  • Pflegezeitgesetz & Familienpflegezeitgesetz: Zwei zentrale Gesetzeswerke für die Vereinbarkeit von Beruf & Pflege bei pflegenden Angehörigen.
  • Rechtliches zu Gesundheit & Finanzen: E-Rezept, ePA, Patientenrechte, Gesetzliche Betreuung und Elternunterhalt.
  • Die wichtigsten Reformen für die Pflege: Ein Überblick über die wichtigsten Pflegereformen der letzten Jahre.
Info
Mehr zum Thema Wahlen & Pflege

Die Politik bestimmt, wie sich das deutsche Pflegesystem weiterentwickelt. Mehr Informationen zu den Positionen der einzelnen Parteien und den Vorhaben der aktuellen Bundesregierung erfahren Sie in der pflege.de Themenwelt Pflegepolitik.

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Die Sozialgesetzbücher: SGB V, IX, XI und XII

Die meisten deutschen Gesetze zu sozialen Fragen und Leistungen für Hilfsbedürftige im weitesten Sinne sind in den 13 Sozialgesetzbüchern (SGB) zusammengefasst. Einige davon sind für die Versorgung von Kranken und Pflegebedürftigen besonders relevant.

Die wichtigsten Sozialgesetzbücher im Bereich Pflege:

Fünftes Buch (SGB V): Gesetzliche Krankenversicherung (1)
Neuntes Buch (SGB IX): Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (2)
Elftes Buch (SGB XI): Soziale Pflegeversicherung (3)
Zwölftes Buch (SGB XII): Sozialhilfe (4)

Vollmachten & Verfügungen in der Pflege

Mit den richtigen Vorsorgedokumenten sind Sie für den Ernstfall abgesichert. Doch welche Dokumente gibt es, was gehört rein und wie erstellt man sie? Das und mehr erfahren Sie in der Themenwelt Vollmachten & Verfügungen.

Zu den wichtigsten Dokumenten gehören:

Rechte zum Thema Behinderung

Wer pflegebedürftig wird, hat mit dem Pflegegrad, Leistungsanträgen und der praktischen Versorgung erst einmal mehr als genug zu tun. Deshalb wird oft vergessen, dass in bestimmten Fällen zusätzliche Ansprüche aufgrund einer Behinderung bestehen können.

Wird eine Behinderung offiziell anerkannt, erhält man einen offiziellen Grad der Behinderung (GdB). Damit sind bereits einige Nachteilsausgleiche verbunden, wie etwa Steuervorteile. Bestimmte Behinderungen rechtfertigen außerdem eine Ermäßigung oder Befreiung vom Rundfunkbeitrag.

Deutlich mehr Nachteilsausgleiche erhalten schwerbehinderte Personen. Dafür ist ein GdB von mindestens 50 notwendig. Als Nachweis kann dann ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden.

Pflegezeitgesetz & Familienpflegezeitgesetz

Die Pflege eines Angehörigen beansprucht viel Zeit. So wird es oft schwierig, Beruf und Pflege gut miteinander zu vereinbaren. Wichtige Hilfen wurden hier mit dem Pflegezeitgesetz und später dem Familienpflegezeitgesetz geschaffen.

Die wichtigsten Ansprüche für Beruf & Pflege:

  • Pflegeunterstützungsgeld: In akuten Situationen bei der häuslichen Pflege können Pflegende kurzfristig für bis zu 10 Arbeitstage freigestellt werden. Sie erhalten in dieser Zeit das Pflegeunterstützungsgeld, eine Lohnersatzleistung der Pflegeversicherung.
  • Pflegezeit: Berufstätige Pflegende können sich bis zu sechs Monate ganz oder teilweise freistellen lassen. Als Lohnersatz können sie ein zinsloses Darlehen in Anspruch nehmen. Außerdem besteht Anspruch auf weitere drei Monate für die Sterbebegleitung.
  • Familienpflegezeit: Damit ist es möglich, die eigene Arbeitszeit für bis zu zwei Jahre stark zu reduzieren, um Zeit für die Pflege zu haben. Zusätzlich zu dem Einkommen aus der Beschäftigung in Teilzeit besteht Anspruch auf ein zinsloses Darlehen.
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Rechtliches zu Gesundheit & Finanzen

Die Themen Gesundheit und Finanzierung sind wie zwei ständige Begleiter in den meisten Pflegesituationen: Wie gehe ich mit Erkrankungen um? Wie entwickelt sich der Gesundheitszustand weiter? Und wie finanziere ich die Kosten für Pflege und Betreuung?

Besonders wichtige Rechtsthemen aus diesen Bereichen:

  • E-Rezept & Elektronische Patientenakte
  • Patientenrechte
  • Gesetzliche Betreuung
  • Elternunterhalt

E-Rezept & elektronische Patientenakte

Die Digitalisierung soll auch im Gesundheitssystem vieles vereinfachen und verbessern. Ein wichtiges Beispiel ist das E-Rezept, das nach und nach fast alle Papierrezepte ablösen soll. In unserem Ratgeber finden Sie Tipps und Hinweise, was Sie beim E-Rezept im Pflegealltag beachten sollten.

Die elektronische Patientenakte (ePA) macht es möglich, dass behandelnde Ärzte und Therapeuten schnell und einfach auf Diagnosen und wichtige medizinische Dokumente zugreifen können. Als Patient behalten Sie dabei immer die volle Kontrolle über Ihre Gesundheitsdaten.

Patientenrechte

Als Patient haben Sie ganz klare Rechte, die Ihre Einbindung in therapeutische Prozesse und Ihre Selbstbestimmung gewährleisten. Auch bei Behandlungsfehlern ist klar festgelegt, welche Ansprüche Sie haben und was Sie einfordern können. Mehr dazu im pflege.de Ratgeber Patientenrechte.

Gesetzliche Betreuung

Was passiert eigentlich, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, sich um ihre Angelegenheiten zu kümmern und Entscheidungen zu treffen? In diesen Fällen kann zum Beispiel eine Vorsorgevollmacht wirksam werden, in der festgelegt ist, wer die Vertretung übernehmen soll.

Liegen keine entsprechenden Vorsorgedokumente vor, wird vom zuständigen Amtsgericht eine gesetzliche Betreuung eingesetzt. Der Betreuer hat dann das Recht und die Pflicht, für die Angelegenheiten der Person zu sorgen und Entscheidung zu treffen.

Elternunterhalt

Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Kinder für Ihre Eltern Unterhalt zahlen, wenn diese die eigenen Pflegekosten nicht mehr selbst zahlen können. Deshalb schwingt bei vielen pflegenden Angehörigen die Sorge mit, die Pflege könnte die ganze Familie finanziell ruinieren.

Deshalb eines vorweg: Für den Elternunterhalt gilt eine Einkommensgrenze von 100.000 Euro. Wer nicht so viel verdient, hat keine gesetzliche Pflicht, Kosten für die Eltern zu übernehmen. Weitere Infos und Hintergründe zum Elternhalt bietet der pflege.de Ratgeber Elternunterhalt.

Die wichtigsten Reformen für die häuslichen Pflege

Beinahe jährlich nimmt die Politik kleine und große Veränderungen am deutschen Pflegesystem vor. Mal sind es große Pflegereformen, mal sind es kleine Änderungen, versteckt in Gesetzen, die dem Namen nach gar nicht viel mit Pflege zu tun haben.

Wir haben für Sie genau hingeschaut und die wichtigsten Reformen der letzten Jahre gesammelt, die den größten Einfluss auf die Situation der Pflegebedürftigen und Pflegenden Angehörigen haben. Auch wenn es scheinbar oft nur um Digitalisierung oder Themen der Medizin geht.

Ein Überblick, beginnend mit der jüngsten Reform:

  • Digital-Gesetz (DigiG)
  • Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG)
  • Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)
  • Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG)
  • Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)
  • Präventionsgesetz (PrävG)
  • Hospiz- und Palliativgesetz (HPG)
  • Pflegestärkungsgesetze (PSG I, PSG II, PSG III)

Digital-Gesetz (DigiG)

Das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG) soll seit 2024 ärztliche Behandlungen vereinfachen und verbessern. Im Mittelpunkt stehen dabei die elektronische Patientenakte (ePA) und das E-Rezept.

Weitere Themen sind die digitale Medikationsübersicht, eine Stärkung der Telemedizin, die Erweiterung von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) und der Aufbau des Digitalbeirats der gematik. Die gematik ist für die digitale Infrastruktur im Gesundheitssystem zuständig.

Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG)

Das Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG) von ist eine groß angelegte Pflegereform, die in Teilen 2023, 2024 und 2025 in Kraft getreten ist. Das Gesetz sollte gezielt die Pflege zuhause stärken, die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften verbessern und die Digitalisierung weiter vorantreiben.

Die relevantesten Änderungen durch das PUEG:

Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) sollten ab 2022 pflegebedürftige Menschen finanziell entlastet werden. Ein weiteres Ziel war es, den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten, um dauerhaft mehr Fachkräfte zu gewinnen.

Die relevantesten Änderungen durch das GVWG:

  • Erhöhung von Leistungen wie zum Beispiel Pflegesachleistungen und Kurzzeitpflege
  • Einführung von gestaffelten Zuschüssen für die stationäre Pflege nach Aufenthaltsdauer
  • Verbesserung von Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte

Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG)

Damit die Pflege zukünftig von der Digitalisierung stärker profitieren kann, wurde 2021 das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) geschaffen. Darin wird unter anderem festgelegt, dass digitale Anwendungen für die Pflege und Gesundheit (DiPA, DiGA) stärker gefördert werden und erstattungsfähig sein sollen.

Ein weiterer wichtiger Baustein ist der Ausbau der Telemedizin und der sogenannten Telematik-Infrastruktur. Diese ist die technische Grundlage für die ebenfalls im DVPMG beschlossene Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) und des E-Rezeptes.

Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)

Das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (PpSG), wozu auch das „Sofortprogramm Pflege“ gehörte, trat 2019 in Kraft. Im Fokus standen Verbesserungen für professionelle Pflegekräfte, aber es wurden auch Erleichterungen für Pflegebedürftige sowie deren Angehörige geschaffen.

Die relevantesten Änderungen durch das PpSG:

Präventionsgesetz (PrävG)

Seit Jahresbeginn 2016 greift das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (PrävG). Das Ziel ist die verstärkte Unterstützung der Vorbeugung von Krankheiten, insbesondere in Kindergärten, Schulen, am Arbeitsplatz und in Pflegeheimen.

Zum Beispiel wurden die Kranken- und Pflegekassen dazu verpflichtet, jedes Jahr einen Mindestbetrag für Vorsorge- und Präventivmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Aber es wurden auch konkrete Maßnahmen für einen besseren Impfschutz und mehr Früherkennung festgelegt.

Hospiz- und Palliativgesetz (HPG)

Seit 2016 sorgt das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (HPG) für bessere finanzielle Unterstützung in der Betreuung sterbenskranker Menschen durch geschulte Palliativ-Pflegekräfte, vor allem in Hospizen und stationären Pflegeeinrichtungen.

Dafür wurde an verschiedenen Stellen die Finanzierung der stationären Palliativpflege aber auch der ambulanten Palliativversorgung verbessert. Ganz entscheidend ist außerdem, dass Versicherte einen klaren Rechtsanspruch auf eine palliative Versorgung erhalten haben.

Pflegestärkungsgesetze (PSG I, PSG II, PSG III)

Mit den Pflegestärkungsgesetzen (PSG) hat der Gesetzgeber in den Jahren 2014 bis 2016 wichtige Weichen für die Pflege und Betreuung der zunehmenden Zahl von Pflege- und Betreuungsbedürftigen in Deutschland gestellt. Zusammen sind die Pflegestärkungsgesetze die bislang größte Pflegereform.

Wichtige Punkte der Pflegestärkungsgesetze:

  • Einführung von Pflegegraden, Ablösung der Pflegestufen
  • Neues Begutachtungsverfahren und ein neuer Begriff von Pflegebedürftigkeit
  • Gleichstellung von geistigen und psychischen mit körperlichen Einschränkungen
  • Einführung oder Verbesserung wichtiger Leistungen wie zum Beispiel wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege oder Tages- & Nachtpflege.
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Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Pflegereform?

Eine Pflegereform ist eine Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen im Bereich der Pflege. Dafür verabschiedet der Bundestag ein Gesetz, mit dem Änderungen an bestimmten Regelungen veranlasst werden.

Was sind die wichtigsten Gesetze in der Pflege?

Die wichtigste gesetzliche Grundlage für die Pflege in Deutschland ist das Elfte Sozialgesetzbuch (SGB XI). Darüber hinaus finden sich jedoch viele relevante Regelungen in anderen Büchern des SGB oder in anderen Gesetzeswerken.

Wer ist in Deutschland für Pflegegesetze zuständig?

Zuständig für Pflegegerecht und Pflegereformen ist vor allem das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Die zentralen Gesetze finden sich im Elften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XI). Darüber hinaus sind aber auch viele andere Gesetze für die Pflege relevant.

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Erstelldatum: 6102.40.6|Zuletzt geändert: 5202.90.3
(1)
Bundesministerium der Justiz (o. J): Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/index.html (letzter Abruf am 01.09.2025)
(2)
Bundesministerium der Justiz (o. J): Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/index.html (letzter Abruf am 01.09.2025)
(3)
Bundesministerium der Justiz (o. J.): Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/index.html (letzter Abruf am 01.09.2025)
(4)
Bundesministerium der Justiz (o. J.): Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/index.html (letzter Abruf am 01.09.2025)
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Interview

10 Fragen an Jens Spahn

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Jens Spahn
Im Interview
Jens Spahn
Ehemaliger Bundesminister für Gesundheit

Jens Spahn ist ein deutscher Politiker und Mitglied des CDU-Präsidiums und des Bundestages. Er war von 2018 bis 2021 Gesundheitsminister der Bundesrepublik Deutschland. Seit Dezember 2021 ist er stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

In dem Format „10 Fragen an Jens Spahn“ haben wir die meist gestellten Fragen aus der pflege.de-Community zusammengefasst und an den damaligen Gesundheitsminister (03/2018 bis 12/2021) Jens Spahn gerichtet.

pflege.de erkundigte sich im Interview u. a. nach der Finanzierung der Pflege zuhause, dem geplanten Entlastungsbudget und der allgemeinen Verfügbarkeit von Pflegeplätzen. In diesem Interview erhalten Sie kleine Einblicke in die Pflegepolitik von heute und morgen.

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Frage 1: Wie wird dafür gesorgt, dass mehr junge Menschen den Pflegeberuf wählen? Wie möchten Sie Pflegeberufe attraktiver gestalten?

Jens Spahn: Damit sich die Situation in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen spürbar verbessert, müssen wir mehr Menschen für diesen wichtigen Beruf begeistern. Das geht nicht von heute auf morgen. Aber wir arbeiten auf allen Ebenen daran: Wir schaffen mehr Stellen und mehr Ausbildungsplätze, sorgen dafür, dass Pflegekräfte besser bezahlt werden, und werben Menschen aus dem Ausland an, die unsere Werte teilen und Lust haben, bei uns mit anzupacken. Aber auch das Image spielt eine wichtige Rolle. Viele Pflegekräfte sagen mir, dass sie gern in diesem Beruf arbeiten. Darüber müssen wir mehr reden, auch die Pflegekräfte selbst, denn sie sind die besten Multiplikatoren. Eltern sollen stolz sein, wenn ihr Kind eine Ausbildung in der Pflege machen möchte. Und sagen: „Gute Entscheidung“ statt sich zu fragen, wie sie dem Sohn oder der Tochter das wieder ausreden.

Frage 2: Was wird zukünftig noch unternommen, damit sich Menschen (finanziell und psychisch) in der Lage fühlen, ihre pflegebedürftigen Angehörigen zuhause zu pflegen?

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Jens Spahn: Der größte Pflegedienst der Nation sind die Familien – und ich habe allerhöchsten Respekt vor dem, was pflegende Angehörige tagtäglich leisten. Darum wollen wir sie bestmöglich unterstützen, nicht nur bei der Pflege an sich. Pflegebedürftige brauchen auch jemanden, der mal mit ihnen spazieren geht oder sich mit ihnen unterhält. Damit Familien bei diesen Aufgaben entlastet werden, sind seit Mai 2019 auch reine Betreuungsdienste als Leistungserbringer zugelassen. Die pflegen nicht, sondern helfen im Haushalt, lesen aus der Zeitung vor oder spielen mit dem Pflegebedürftigen eine Runde Karten. Außerdem können pflegende Angehörige leichter eine Rehabilitation in Anspruch nehmen. Und wir haben die Beratung und die Selbsthilfe gestärkt.

Frage 3: Die 4.000 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen reichen i. d. R. nicht annähernd für einen Umbau und einige Kassen schaffen teilweise nicht nachvollziehbare Hürden. Sind bzgl. des Budgets weitere Anpassungen vorgesehen und ist die Vereinheitlichung der Genehmigungspraxis der Kassen im Sinne des Bedürftigen geplant?

Jens Spahn: Wir haben die Leistung der Pflegeversicherung für den Wohnungsumbau erst in der letzten Legislaturperiode von 2.557 auf 4.000 Euro um fast 60 Prozent angehoben. Damit lässt sich vieles umsetzen, damit Pflegebedürftige in der eigenen Wohnung bleiben können. Für die Genehmigung durch die Krankenkassen gibt es einheitliche Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes. Daran sollten sich die Krankenkassen halten.

Frage 4: Wie können pflegende Angehörige zukünftig finanziell entlastet werden, wenn sie ihren Beruf nicht mehr ausüben können? Wird es ein „Pflege-Gehalt“ geben, durch das pflegende Angehörige kein Hartz 4 mehr beziehen müssen, sie von Bürokratie entlastet werden und ihre Pflegetätigkeit honoriert wird?

Jens Spahn: Wir haben in den vergangenen Jahren bereits viel getan, um pflegende Angehörige zu entlasten: Die Leistungen der Pflegeversicherung zur Renten- und Arbeitslosenversicherung wurden verbessert, und es gibt unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit und Pflegezeit. Aber auch ganz praktische Dinge: Wird ein Angehöriger plötzlich pflegebedürftig, muss viel organisiert werden. Wer aus diesem Grund kurzzeitig nicht arbeiten kann, bekommt für bis zu zehn Tage eine Lohnersatzleistung. Organisiert ein Pflegebedürftiger seine Pflege selbst – zum Beispiel durch einen Angehörigen – erhält er außerdem Pflegegeld und gibt das in der Regel an den Pflegenden weiter. Hinzu kommen Leistungen der Pflegeversicherung, die gezielt pflegende Angehörige unterstützen: die Tagespflege, die Kurzzeit- und Verhinderungspflege und der Entlastungsbetrag.

Wenn wir über weitere Leistungen sprechen wollen, müssen wir immer auch die Frage nach der Finanzierung beantworten. Eine dem Elterngeld ähnliche Leistung wäre jedenfalls keine Aufgabe der Pflegeversicherung.
Jens Spahn

Sie müsste von der gesamten Gesellschaft getragen werden. Das sehe ich nicht.

Frage 5: Warum ist es so schwierig, den Entlastungsbetrag von 125 Euro zu nutzen? Warum wird der Entlastungsbetrag nicht freigegeben, sodass auch nicht-zertifizierte Anbieter (z. B. Nachbarn oder Reinigungsunternehmen) niedrigschwellige Betreuung und Haushaltshilfe durchführen können?

Jens Spahn: Wir haben den Anspruch auf den Entlastungsbetrag ja erst vor nicht allzu langer Zeit für alle Pflegebedürftigen geöffnet. Sie können dieses Geld für viele verschiedene Dinge verwenden: für Angebote zur Unterstützung im Alltag, für ambulante Pflegedienste, für Tages- und Nachtpflege, für die Kurzzeitpflege – und seit kurzem auch für die neuen ambulanten Betreuungsdienste. Wir wollen, dass es noch einfacher wird, diesen Betrag zu nutzen. Darüber sprechen wir gerade mit den Ländern.

Den Entlastungsbetrag nur als zusätzliches Pflegegeld zu verwenden, halte ich allerdings nicht für sinnvoll. Das könnte die wichtigen Angebote vor Ort zur Entlastung pflegender Angehöriger gefährden.

Frage 6: Was wird getan, um die pflegerische und medizinische Versorgung auf dem Land zu verbessern?

Jens Spahn: Mehr als ein Drittel der Hausärzte wird in wenigen Jahren älter sein als 65. Wir brauchen also dringend Nachwuchs. Darum müssen wir die Zahl der Medizinstudienplätze erhöhen und eine Landarztquote einführen. Das bedeutet, dass ein Teil der Medizinstudienplätze nicht nur nach Abi-Schnitt vergeben wird, sondern danach, wer sich anschließend um die Menschen auf dem Land kümmert. Mehrere Bundesländer haben so eine Landarztquote schon eingeführt und ich hoffe, dass die anderen nachziehen. Darüber hinaus haben wir die Bedingungen für Ärzte auf dem Land in den letzten Jahren deutlich verbessert: Es gibt Investitionszuschüsse, Umsatzgarantien und man muss auch nicht mehr da wohnen, wo man seine Praxis betreibt.

Junge Ärztinnen und Ärzte schauen aber auch auf andere Dinge, wenn sie sich niederlassen: Gibt es gute Kitas und Schulen in der Nähe? Wie sieht das kulturelle Angebot aus? Und wie oft müssen sie am Wochenende oder nachts arbeiten? Für gleiche Lebensverhältnisse in der Stadt und auf dem Land zu sorgen ist darum eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Bund, Länder und Kommunen müssen gemeinsam daran arbeiten, dass das Leben und Arbeiten auf dem Land attraktiv bleibt.
Jens Spahn

Frage 7: 2019 wurde beschlossen, dass Pflegebedürftige bei einem Reha-Aufenthalt ihrer pflegenden Angehörigen mit untergebracht werden müssen. Allerdings gibt es kaum Einrichtungen, die das leisten können. Wo bleiben die Reha-Einrichtungen, in denen Pflegebedürftige mit ihren pflegenden Angehörigen untergebracht werden können?

Jens Spahn: Es gibt doch schon etliche Einrichtungen, die die Reha in Kombination mit der Angehörigenpflege anbieten. Der Anspruch besteht jetzt seit 6 Monaten. Ich bin sicher, mit der Zeit werden weitere Anbieter dazu kommen. Und wenn doch eine getrennte Unterbringung erforderlich ist, müssen Kranken- und Pflegekasse die Versorgung des Pflegebedürftigen koordinieren.

Frage 8: Wird ein pauschales Entlastungsbudget tatsächlich noch geschaffen?

Jens Spahn: Das Thema Pflege steht in dieser Legislaturperiode ganz oben auf unserer Agenda. Ich habe gleich nach meinem Amtsantritt dafür gesorgt, dass in der Altenpflege 13.000 neue Stellen finanziert werden. Damit diese auch besetzt werden können, haben wir uns in der Konzertierten Aktion Pflege gemeinsam mit dem Arbeits- und dem Familienministerium und mehr als 50 Verbänden auf ein ganzes Bündel von wichtigen Maßnahmen verständigt, die wir nun umsetzen. Das alles dient dem im Koalitionsvertrag vorgesehenen Ziel, die Situation in der Pflege zu verbessern. Manche der dort verankerten Punkte stehen noch aus – dazu gehört auch das Entlastungsbudget. Die offenen Punkte werde ich im kommenden Jahr angehen.

Frage 9: Ob allgemein Kurzzeitpflegeplätze oder spezielle Kinderpflegeplätze – oftmals findet man keinen Pflegeplatz. Was wird dagegen getan?

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Jens Spahn: Es ist kein Geheimnis, dass in Deutschland viele Pflegekräfte fehlen. Und es werden angesichts einer immer älter werdenden Gesellschaft künftig noch mehr gebraucht. Deshalb sorgen wir dafür, dass der Beruf wieder attraktiver wird: mit einer besseren Bezahlung und mehr Kollegen. Nur mit ausreichend Personal können sich die Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen auch um mehr Pflegebedürftige kümmern. Es sind aber auch die Länder gefordert, im Bereich der Investitionskostenförderung wieder mehr zu machen – gerade in der Kurzzeitpflege. Mein Job ist es dann, dafür zu sorgen, dass sich die speziellen Bedingungen in der Kurzzeitpflege auch in der Vergütung wiederfinden.

Frage 10: Mit welchen Anpassungen ist in der Legislaturperiode und einem Gesundheitsminister Spahn in der Pflege generell noch zu rechnen?

Jens Spahn: Ein großes Thema im kommenden Jahr wird die Finanzierung der Pflege. Viele erzählen mir, dass die Eigenanteile im Pflegeheim immer weiter steigen. Das bringt Familien in eine schwierige Situation. Einen wichtigen Schritt zu ihrer Entlastung haben wir gerade gemacht: Wer weniger als 100.000 Euro im Jahr verdient, muss sich an den Kosten für die Pflege der Eltern nicht mehr beteiligen. Aber wir müssen als Gesellschaft grundsätzlich darüber reden, wie wir die Pflege künftig finanzieren wollen: Was können die Familien leisten, was die Gesellschaft? Dieses Verhältnis müssen wir neu ausbalancieren. Mir ist dabei wichtig, dass die Familien größere Planungssicherheit bekommen. Das wird eine schwierige Debatte, aber wir brauchen eine Entscheidung. Nur so kann der Sozialstaat auch in Zukunft funktionieren.

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Elternunterhalt » Wann Kinder zahlen müssen
Erstelldatum: 9102.21.21|Zuletzt geändert: 5202.30.4
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