Digitale Apps für die Pflege & Gesundheit

Digitale Pflege-Gesundheits-Apps

Immer mehr digitale Helfer, wie bspw. Apps, werden entwickelt. Sie sollen dabei helfen, die Pflege und den Gesundheitsverlauf zu verbessern. Begriffe wie DiPAs und DiGAs kursieren in den Medien – ohne dass dabei klar wird, was genau sich dahinter verbirgt. Voraussichtlich werden sie in naher Zukunft als wichtiger Begleiter für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige kaum noch wegzudenken sein. pflege.de erklärt Ihnen den Nutzen von digitalen Pflege- und Gesundheitsanwendungen und wann Ihre Kasse für die Kosten aufkommt.

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine DiPA?

Unter einer DiPA versteht man eine digitale Pflegeanwendung, die helfen soll, den Pflegealltag besser zu bewältigen. Einige davon bieten Pflegebedürftigen Übungen an, um ihren Gesundheitszustand zu stabilisieren oder zu verbessern. Sie können entweder als App auf mobilen Endgeräten (z. B. Smartphone, Tablet) oder als browserbasierte Webanwendung am Computer oder Laptop genutzt werden. Seit 01.01.2022 wurde dazu die gesetzliche Grundlage geschaffen. Es gibt dazu schon einige interessante Entwicklungen, die für Pflegebedürftige und für die pflegenden Angehörigen eine echte Unterstützung darstellen können.

Wo könnten DiPAs im Pflegealltag künftig genutzt werden?

Eine Situation, in der eine DiPA nützlich sein kann, ist die Vernetzung von Pflegenden untereinander: Gerade die mangelnde Kommunikation bereitet den Pflegenden oft Schwierigkeiten. Wurde die Medikamentengabe richtig eingehalten, wer kümmert sich um welche Angelegenheit und liegen dem Hausarzt die aktuellen Blutzuckerwerte bereits vor? Fragen, die Ihnen vielleicht schon aus Ihrem eigenen Pflegealltag bekannt sind. Mit einer App tauschen sich pflegende Angehörige, Hausarzt und falls beteiligt, auch der Pflegedienst aus. So können DiPAs einen reibungslosen Pflegealltag unterstützen.

DiPAs könnten aber auch Sensoren sein, die z. B. bei einer Inkontinenz  zum Einsatz kommen: Ein Sensor benachrichtigt den pflegenden Angehörigen über die App, wann das Inkontinenzmaterial gewechselt werden muss. Damit wird nicht nur der Pflegende in seinen Abläufen unterstützt, sondern auch der Pflegebedürftige selbst gewinnt dadurch wieder mehr an Lebensqualität.

Aber auch Anwendungen für Trainingseinheiten mit bedarfsgerechten Übungen, die den Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen verbessern, gehören zu den Möglichkeiten von DiPAs. Mit den ersten zugelassenen DiPAs kann frühestens im Sommer gerechnet werden.

DiPA auf Rezept?

DiPAs gibt es nicht auf Rezept. Um eine digitale Pflegeanwendung von der Pflegekasse erstattet zu bekommen, muss sie in das digitale Pflegehilfsmittelverzeichnis aufgenommen worden sein. Nur die dort aufgelisteten DiPAs werden erstattet. Wer eine DiPA nutzen will, muss einen Antrag bei der Pflegekasse stellen, damit die Kosten übernommen werden. Die Pflegekasse übernimmt dabei bis zu 50 Euro im Monat für eine digitale Pflegeanwendung.

Info
Digitale Pflegeanwendungen 2022: Rechtliche Grundlage

DiPAs sind seit dem 01.01.2022 erstattungfähig. In einem digitalen Pflegehilfsmittelverzeichnis werden die erstattungsfähigen DiPAs aufgelistet. Dazu wurde das SGB XII mit § 63 und § 64j und § 64k Absatz 3 entsprechend erweitert. Mit den ersten DiPAs ist jedoch erst ab Sommer 2022 zu rechnen.

Was ist eine DiGA?

Unter einer DiGA versteht man eine digitale Gesundheitsanwendung. Als App auf einem mobilen Endgerät oder als browserbasierte Anwendung unterstützt eine DiGA Sie dabei, Ihre Erkrankung besser kennenzulernen und die Symptome zu überwachen bzw. gezielt zu lindern. Beispielsweise erinnert Sie die App daran, Ihre täglichen Medikamente einzunehmen. Oder Sie können Ihre Gesundheitsdaten abspeichern, wie z. B. Ihre Blutzuckerwerte, um sie dann gemeinsam mit Ihrem Arzt zu besprechen.

DiGA auf Rezept?

Die Kostenerstattung für eine digitale Gesundheitsanwendung ist bereits jetzt schon möglich. Grundlage hierfür ist das Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG), das am 19. Dezember 2019 in Kraft getreten ist. Nach diesem können DiGAs als ein sog. Medizinprodukt zertifiziert werden, das der behandelnde Hausarzt im Bedarfsfall verschreiben kann. Um eine DiGA auf Rezept zu erhalten, muss sie im Verzeichnis der digitalen Gesundheitsanwendungen gelistet sein (s. Quelle 1).

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) prüft genau, welche DiGAs im Verzeichnis aufgenommen werden. Im DiGA-Verzeichnis befinden sich aktuell nur wenige zugelassene Apps. 21 Anwendungen sind in der Prüfung und weitere 75 Anwendungen werden demnächst in das Prüfverfahren aufgenommen (Stand: 11/2020, s. Quelle 2).

Gibt es eine App, die Sie bei Ihrer Erkrankung unterstützt und in diesem Verzeichnis gelistet ist, kann Ihr Arzt oder Ihr Therapeut sie Ihnen verschreiben. Dazu erhalten Sie ein Rezept, das Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Wenn Sie Ihrer Krankenkasse den Nachweis über eine entsprechende heilende Wirkung (Indikation) vorlegen, erhalten Sie die gewünschte DiGA sogar i. d. R. auch ohne ärztliche Verordnung. Ihre Kasse teilt Ihnen dann einen Code mit, über den Sie kostenfreien Zugang zum jeweiligen Programm bekommen.

Info
Digitale Gesundheits-App finden: So geht’s

Welche DiGA Sie bei Ihrer Erkrankung unterstützen kann, besprechen Sie am besten mit Ihrem Arzt oder Ihrem Therapeuten. Allerdings sind bisher nur wenige Gesundheits-Apps zugelassen, die von den Krankenkassen übernommen werden.

Wer selbst auf die Suche nach einer geeigneten App gehen möchte, kann direkt das DiGA-Verzeichnis auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) durchsehen. Dort gibt es zu jeder Gesundheitsanwendung detaillierte Informationen zur Erkrankung und dem Nutzen der jeweiligen DiGA.

Unterschied von DiPA und DiGA in der Übersicht

Digitale Pflegeanwendung

(DiPA)

Digitale Gesundheitsanwendung 

(DiGA)

Fokus: verbesserte Versorgung von Pflegebedürftigen Fokus: selbstständige Gesundheitsüberwachung
seit 01.01.2022 erstattungsfähig
erste DiPAs vermutlich ab Sommer 2022
teilweise schon jetzt erstattungsfähig
werden in einem digitalen Pflegehilfsmittelkatalog gelistet sind im Verzeichnis digitaler Gesundheitsanwendungen gelistet
erstattungsfähig bei den Pflegekassen bei vorhandenem Pflegegrad (Antrag ist erforderlich) erstattungsfähig bei den Krankenkassen bei Vorlage eines Rezeptes oder eines Nachweises über eine entsprechende heilende Wirkung, unabhängig vom Pflegegrad (Antrag ist erforderlich)

Nutzen von digitalen Anwendungen für Pflege & Gesundheit

Unabhängig davon, ob es um eine App für die Pflege oder für die Gesundheit geht – die App soll den Nutzer bei der Pflege unterstützen oder einen gesundheitlichen Mehrwert bieten.

Nutzen einer DiPA

Eine offizielle Definition für den Nutzen einer DiPA, also einer digitalen Pflegeanwendung, steht noch aus und muss erst noch festgelegt werden.

Nutzen einer DiGA

Der Nutzen einer DiGA bzw. Gesundheitsapp wurde von den Krankenkassen bereits klar definiert. Sie hat die Aufgabe, den Anwender dabei zu unterstützen, seine Krankheit näher zu verstehen und seinen Gesundheitszustand zu verbessern.

Je nach Erkrankung kann eine App den Nutzer auch bei einer Therapie begleiten mit dem Ziel, seine Lebensqualität zu verbessern. Ob dies auch gelingen kann und wie erfolgreich diese medizinische Innovation ist, werden Studien in Zukunft zeigen.

Alle DiGAs werden vor der Zulassung durch die Krankenkasse geprüft und müssen folgenden Nutzen nachweisen:

  • Eine DiGA hilft, die Erkrankung besser zu verstehen und/oder frühzeitig zu erkennen.
  • Sie unterstützt bei der Behandlung mit dem Ziel, den Behandlungserfolg zu verbessern.
  • Sie lindert und überwacht die Erkrankung.
Tipp
Sinnvoll technische Möglichkeiten kombinieren

Sie können DiPas und DiGas auf ihrem herkömmlichen Smartphone oder Tablet nutzen. Alternativ gibt es auch Senioren-Tablet mit Notruffunktion. Hier kombinieren Sie einen Hausnotruf mit den Vorteilen eines Tablets, wie etwa Videotelefonie.

Datenschutz – wie sicher ist eine App für Pflege & Gesundheit?

Jede digitale Gesundheitsanwendung – DiGA sowie vermutlich später auch für die DiPA – durchläuft eine strenge Prüfung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Datensicherheit und Datenschutz. Gesundheitsdaten unterliegen einem besonderen Schutz und müssen den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entsprechen.

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Erstelldatum: 0202.11.42|Zuletzt geändert: 3202.10.4
(1)
Bildquelle
© Seventyfour - stock.adobe.com
(2)
Quelle 1: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
www.bundesgesundheitsministerium.de/digitale-versorgung-gesetz.html (letzter Abruf am 23.11.2020)
(3)
Quelle 2: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
https://diga.bfarm.de/de/verzeichnis (Stand: 11/2020, letzter Abruf am 23.11.2020)
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Digitale Helfer: Apps für eine moderne Pflege

Die Digitalisierung ist auch in der Pflege angekommen. Apps unterschiedlicher Anbieter sollen die häusliche und die stationäre Pflege in verschiedenen Bereichen entlasten, stärken oder verbessern. pflege.de hat mit verschiedenen Anbietern unterschiedlicher „digitaler Helfer“ Kontakt aufgenommen und gibt einen Einblick in die aktuellen Möglichkeiten.

Welche digitalen Helfer gibt es?

Am bekanntesten sind wohl die digitalen Pflegeanwendungen (DiPA) und die digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA). Daneben hält der Markt aber noch viele weitere Angebote bereit. Hier die Spreu vom Weizen zu trennen, also nützliche oder zumindest gut geprüfte Apps von anderen zu unterscheiden, ist nicht immer einfach. Trotzdem haben auch unabhängige Anwendungen, genau wie DiGAs und DiPAs, ihre Vor- und Nachteile.

Digitale Pflegeanwendungen

Digitale Pflegeanwendungen, kurz DiPAs, wenden sich je nach Anwendungen an die Pflegebedürftigen selbst oder an deren pflegende Angehörige. Die gesetzliche Grundlage, welche diese Anwendungen möglich macht, wurde am 01.01.2022 geschaffen. Bevor die Pflegekasse eine browserbasierte Anwendung oder eine App zulässt, wird diese strengen Tests unterzogen. Sind diese Tests erfolgreich verlaufen, kann sie in Umlauf gebracht werden und Sie können einen Antrag auf die App oder Anwendung stellen – ganz ohne Rezept. Bewilligt die Pflegekasse den Antrag, werden monatlich Kosten von bis zu 50 Euro übernommen.

Vor- und Nachteile digitaler Pflegeanwendungen
  • Mögliche Entlastungen bei der Pflege
  • Geprüfte Anwendungen
  • Kosten können gegebenenfalls übernommen werden
  • Auswahl noch vergleichsweise gering, wenn auch wachsend
  • Mit Antragsstellung etwas umständlicher bürokratischer Aufwand

Digitale Gesundheitsanwendungen

Eine DiGA ist eine digitale Gesundheitsanwendung. Sie hilft zum Beispiel dabei, den Gesundheitszustand zu überwachen, Symptome von Krankheiten besser kennenzulernen oder zur Erhaltung der Gesundheit beizutragen. Das ist zum Beispiel bei Apps der Fall, die an die Medikamentengabe erinnern. Eine DiGA kann der Arzt verschreiben, also ein Rezept ausstellen. Sie sind deswegen auch als „App auf Rezept“ bekannt. Die Kosten übernehmen die Krankenkassen – in der Regel vollständig.

Vorteile und Nachteile digitaler Gesundheitsanwendungen
  • Eigenverantwortung und sicherer Umgang mit der Erkrankung
  • Geprüfte Anwendungen
  • Kosten werden von den Krankenkassen übernommen
  • Dank Ausstellung auf Rezept unbürokratisch
  • Langsame Entwicklung durch langes Zulassungsverfahren
  • Nicht alle Ärzte sind über das Angebot gut informiert

Unabhängige und ungeprüfte Apps

Zusätzlich zu den geprüften und von Pflegekasse und Krankenkasse im entsprechenden Verzeichnis geführten Anwendungen gibt es eine Reihe unabhängiger Apps. Bei diesen hat entweder keine Bewerbung als DiGA oder DiPA stattgefunden, sie ist noch in der Schwebe oder sie wurden aus verschiedenen Gründen abgelehnt – nicht alle Gründe sind dabei schwerwiegend. Manche Apps sind in anderen Ländern als DiGAs und DiPAs zugelassen, weil dort andere Regularien herrschen. Auch die nicht bei der Kranken- und Pflegekasse gelisteten Anwendungen haben ihre Vor- und Nachteile.

Vorteile und Nachteile unabhängiger und ungeprüfter Apps
  • Schnelle Verfügbarkeit
  • Oft kostenlos
  • Innovative Ansätze, bei denen Forschungen noch laufen
  • Große Auswahl
  • In App-Stores oft auch Erfahrungsberichte von anderen Nutzern
  • Keine geprüfte Wirksamkeit
  • Nicht immer transparenter Datenschutz
  • Finanzierung auch durch Werbung
  • Support kann jederzeit eingestellt werden
Tipp
Mehr Informationen zu DiPA und DiGA

Im Ratgeber Pflege- und Gesundheits-Apps hat pflege.de sich noch ausführlicher mit dem Thema DiGAs und DiPAs beschäftigt. Hier finden Sie auch weiterführende Informationen.

Nutzen digitaler Anwendungen in der Pflege

Die Pflege stellt sehr unterschiedliche Herausforderungen an Pflegebedürftige und pflegende Angehörige. Für unterschiedliche Bereiche haben Entwickler verschiedene Lösungen im Angebot.

Mehr Lebensqualität für pflegebedürftige Menschen

Für manche Menschen kann die Lebensqualität aufgrund einer starken Pflegebedürftigkeit oder einer deutlich reduzierten Mobilität stark eingeschränkt sein. Wieder andere möchten sich selbst stärken, um möglichst lange nicht pflegebedürftig zu werden und so etwa das Fortschreiten einer Demenz mit verschiedenen Gedächtnisübungen hinauszuzögern.

Besondere Vorstöße gibt es für Senioren und Menschen mit Pflegebedarf im Bereich der virtuellen Realität (kurz VR), zum Beispiel mit dem VR-Erlebnis Granny Vison. Die Idee zu Granny Vision hatte der Gründer Daniel Bendlin, als er in München eine Ausbildung zum ehrenamtlichen Hospizhelfer angefangen hat. Hier erfuhr er vom Ausbilder, dass die Hospizbewohner gerne noch von einem Zimmer auf der Straßenseite auf die Gartenseite umziehen wollten, um in den letzten Tagen ins Grüne zu sehen. Das Ziel auch den Menschen auf der Straßenseite einen „Blick ins Grüne“ zu ermöglichen, wurde mit Hilfe von Virtual Reality Brillen erfüllt.

Mitgründerin Carolin Bendlin machte noch andere Erfahrungen. Sie erzählte ihrer Großmutter immer von Ausflügen in die Berge, dem Urlaub mit der Familie oder der ihrer neuen Wohnung. Die Großmutter wollte gerne an diesen Erlebnissen teilhaben, konnte dies jedoch aufgrund ihres körperlichen Zustandes nicht. Die Lösung: Fotografien mit einer 360-Grad-Kamera und eine VR-Brille. So bekam die alte Dame das Gefühl, doch irgendwie dabei zu sein.

Den Gründern war daraufhin klar, dass sie dieses Erlebnis mehr Pflegebedürftigen ermöglichen möchten. Ob nun die ersten Schritte des Enkels oder ein Waldspaziergang – auch virtuell erlebt lösen diese Erlebnisse Freude bei Pflegebedürftigen aus und verändern die Stimmung positiv. So entstehen auch mehr gemeinsame Gespräche zwischen Pflegenden und Pflegebedürftigen, denn das Erlebte ruft nicht selten auch Erinnerungen wach.

Tipp
Regen Sie Gespräche mit pflegebedürftigen Personen an

Nicht jeder pflegebedürftige Mensch erzählt gleich von selbst, was er erlebt oder dabei empfunden hat. Sie können das Gespräch eröffnen, wenn Sie gezielt Fragen stellen. Zum Beispiel: „An was erinnerst du dich, wenn du durch die Berge gehst?“, „Wie war das damals auf deiner eigenen Hochzeit?“ etc.

Die Rückmeldungen ihrer Kunden bestätigen den Erfolg von Granny Vision. „Bei einem Termin, als wir (vor Corona) die Systeme noch selbst ausgeliefert haben, hat ein Nutzer beim Waldspaziergang angefangen zu erzählen, wie gut er sich an die Wanderungen mit der Familie im Odenwald erinnern kann und erzählt und erzählt. Seine Frau ist neben ihm gesessen und hatte Tränen in den Augen. Im Nachhinein hat sie uns erzählt, wie selten das noch vorkommt, dass ihr Mann sich so gut an was erinnern kann. Aber auch wenn eine Nutzerin die Beine hebt, damit die Füße nicht nass werden, wenn sie in der Brille am Meer ist, ist das auch für uns ein schönes Gefühl, sagen sie.“

Aber Granny Vision ist nicht nur mit den Erlebnissen von Angehörigen bespielbar. Auch klassische Konzerte und andere kulturelle Inhalte werden mit VR im eigenen Wohnzimmer erlebbar. Zusätzlich können mit Granny Vision zum Beispiel Atem- und Entspannungsübungen ausgeführt und kognitive Fähigkeiten mit verschiedenen Spielen geschult werden. Damit ist die besondere VR-Brille in vielerlei Hinsicht eine beeindruckende neue Möglichkeit in der Pflege und darüber hinaus.

Erleichterung der Pflege

Eine größtmögliche Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen erleichtert die Pflege nicht nur für den pflegenden Angehörigen oder das Pflegepersonal, es trägt auch zu mehr Lebensqualität und Selbstbewusstsein für die Pflegebedürftigen bei.

Mit gleich zwei Anwendungen richten sich die Gründer von DigiRehab an Senioren und Menschen mit Pflegebedarf. DigiPrevention ist darauf ausgerichtet, Senioren im Alltag fit zu machen und Fähigkeiten zu erhalten oder wiederzuerlangen. Mit einfachen Übungen wird unter anderem die körperliche Fitness verbessert. Wenn es immer schwerer wird, Treppen zu steigen, zeigt DigiPrevention, wie sie in Zukunft wieder leichter zu bewältigen sind. Wie der Name es vermuten lässt, geht es hier vor allem darum, einer Pflegebedürftigkeit zu verhindern oder möglichst lange hinauszuzögern.

Tipp
Fragen Sie Ihre Krankenkasse nach Präventionsanwendungen

Immer mehr Krankenkassen haben den Nutzen von Gesundheitsprävention erkannt und fördern diesen – auch digital. Bei einigen Angeboten, darunter auch DigiPrevention, ist eine Kostenübernahme beziehungsweise Kostenrückerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse gegeben. 

DigiCare richtet sich an Personen mit Pflegebedarf und ist darauf ausgerichtet, Fähigkeiten nach Möglichkeit wiederzuerlangen oder zu erhalten. Hierzu kann zum Beispiel das selbstständige Anziehen zählen. Für das Training werden individuelle Trainingspläne anhand einer AI basierten Software erstellt. Diesen geht ein Screening voraus, das vom Pflegepersonal oder vom pflegenden Angehörigen durchgeführt werden kann. Ein medizinischer oder therapeutischer Hintergrund ist dabei nicht notwendig.

Das anschließende Training sollte zweimal die Woche für jeweils 20 Minuten stattfinden. Die Ergebnisse und Erfolge werden anschließend im Portal gesichert. So haben alle Beteiligten im Blick, was sie bereits erreicht haben. Das motiviert zusätzlich. Durch das Training kann in vielen Fällen die Selbstständigkeit pflegebedürftiger Menschen wieder deutlich verbessert werden.

Erstelldatum: 3202.10.4|Zuletzt geändert: 3202.10.31
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AOK: Charité-Studie: Lindera-App senkt Sturzrisiko langfristig (2021)
https://www.aok.de/pk/cl/nordost/inhalt/charite-studie-lindera-app-senkt-sturzrisiko-langfristig/ (zuletzt aufgerufen am: 04.01.2023)
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