Landespflegegeld Bayern: Definition
Das bayerische Landespflegegeld ist eine jährliche Zahlung von 1000 Euro an Menschen mit Pflegebedarf, die hauptsächlich in Bayern wohnen. Es soll ihr Selbstbestimmungsrecht stärken, indem es ausdrücklich zusätzlich zu anderen Leistungen gewährt wird. Das Landespflegegeld ist also keine Leistung zur Deckung eines pflegerischen Bedarfs, sondern eine zusätzliche Anerkennung.(1)
Das Landespflegegeld ist nicht zweckgebunden: Sie dürfen frei entscheiden, ob Sie damit sich selbst etwas Gutes tun oder anderen Menschen eine finanzielle Anerkennung für ihre Hilfe zukommen lassen wollen.
Das Landespflegegeld ist eine Fürsorgeleistung und kein Einkommen. Es wird nicht auf andere Versicherungs- oder Sozialleistungen angerechnet, nicht versteuert und kann nicht gepfändet werden. Der Anspruch ist außerdem nicht abtretbar oder vererbbar.(1)
Landespflegegeld Bayern: Voraussetzungen
Das Landespflegegeld in Bayern soll möglichst unbürokratisch sein und ist deshalb nicht an einen großen Anforderungskatalog gebunden.
Diese zwei Bedingungen müssen Sie erfüllen:
- Sie haben einen Wohnsitz in Bayern: Es zählt entweder der alleinige Wohnsitz oder der Hauptwohnsitz, aber kein Zweitwohnsitz.
- Sie haben mindestens Pflegegrad 2: Es reicht aus, wenn Sie an einem einzigen Tag des jeweiligen Jahres nachweislich einen entsprechenden Pflegegrad haben oder hatten.
Damit unterscheiden sich die Voraussetzungen von denen für das Pflegegeld. Zum Beispiel haben auch Menschen, die nicht zuhause gepflegt werden, Anspruch auf das Landespflegegeld.
Landespflegegeld und Pflegegeld: Wo ist der Unterschied?
Nicht zu verwechseln ist das bayerische Landespflegegeld mit dem Pflegegeld. Doch was genau unterscheidet die beiden Begriffe, wo sie doch so ähnlich klingen?
Das Pflegegeld ist eine monatliche Leistung von der Pflegekasse, die in ganz Deutschland Versicherte mit mindestens Pflegegrad 2 beanspruchen können, die zuhause von pflegenden Angehörigen versorgt werden.
Das Landespflegegeld Bayern ist eine jährliche Zusatzleistung des Landes Bayern, die alle in Bayern lebenden Menschen mit mindestens Pflegegrad 2 beanspruchen können.
Landespflegegeld Bayern: Antrag
Den Erstantrag auf Landespflegegeld stellen Sie per Post oder online beim bayerischen „Landesamt für Pflege“. Die Pflegekassen oder die Krankenkassen haben mit dem Landespflegegeld nichts zu tun.
Diese Unterlagen brauchen Sie für den Antrag:
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Kopie Ihres Pflegegrad-Bescheids der Pflegekasse
- Kopie von Personalausweis, Reisepass oder aktueller Meldebescheinigung
Wenn der Antrag nicht von der pflegebedürftigen Person selbst gestellt und unterschrieben wird, müssen Sie außerdem eine Kopie der entsprechenden Vollmacht oder des gerichtlichen Betreuerausweises einreichen.
Landespflegegeld Bayern: Fristen
Die Frist für das Beantragen des Landespflegegeldes ist der 31.12. des Jahres. Falls Ihnen bis dahin nicht alle Unterlagen vorliegen, können Sie den Antrag zunächst unvollständig einreichen und die fehlenden Unterlagen später nachreichen. So wahren Sie die Frist und Ihren Anspruch.
Beachten Sie, dass das Landespflegegeld immer für den Zeitraum vom 01. Oktober bis zum 30. September gezahlt wird. Die Antragsfrist zum 31.12. gilt immer für den vorangegangenen Zeitraum, der zuletzt beendet wurde.
Sie können den Antrag somit spätestens drei Monate nach Ablauf des „Landespflegegeld-Jahres“ am 30.09. stellen. Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist der Eingang beim Bayerischen Landesamt für Pflege, nicht der Poststempel oder der Versandzeitpunkt.
Landespflegegeld Bayern: Formulare
Das wichtigste Formular ist sicherlich das für den Erstantrag auf Landespflegegeld. Aber auch bei einer Änderung wichtiger Daten müssen Sie das Landesamt für Pflege in Bayern informieren. Dafür stellt das Landesamt verschiedene Formulare bereit.
Wenn sich diese Daten ändern, sollten Sie das Landesamt informieren:
- Name oder Adresse
- Pflegegrad
- Bankverbindung
- Gesetzlicher Vertreter oder Bevollmächtigter
- Sorgerecht bei Kindern
Alle aktuellen Formulare vom Bayerischen Landesamt für Pflege zum Thema Landespflegegeld finden Sie hier zum Download. Für die entsprechenden Anträge müssen Sie die Formulare ausfüllen und an das Bayerische Landesamt für Pflege schicken.
Landespflegegeld Bayern: Auszahlung
Das Landespflegegeld wird im ersten Jahr kurze Zeit nach der Bewilligung ausbezahlt. In den folgenden Jahren erhalten Sie das Landespflegegeld, unabhängig vom Termin Ihres Erstantrags, immer im Oktober.
Es kann passieren, dass zwischen der ersten und der zweiten Zahlung deutlich mehr als ein Jahr liegt. Beispiel: Sie stellen im April 2023 einen Erstantrag. Dieser wird bewilligt und Sie erhalten die Zahlung schon im Mai 2023. Die nächste Zahlung erfolgt dann erst wieder im Oktober 2024.
Landespflegegeld: Was passiert im Todesfall?
Angehörige müssen den Todesfall der zuständigen Meldebehörde mitteilen. Auf diesem Weg erfährt auch das Landesamt für Pflege davon und stellt die Zahlung von Landespflegegeld ein.
In allen Fällen gilt, dass der Empfänger des Landespflegegeldes, also die pflegebedürftige Person, zum Zeitpunkt des Geldeingangs am Leben sein muss. Der Anspruch auf die Zahlung verfällt im Moment des Todes und kann nicht vererbt werden.
War die pflegebedürftige Person zum Zeitpunkt der Zahlung bereits tot, wird das Geld zurückgefordert. Es spielt dabei keine Rolle, dass der Anspruch zu Lebzeiten bestanden hat. Stirbt die pflegebedürftige Person nach Eingang der Zahlung, zählt das Geld zum vererbbaren Vermögen der verstorbenen Person.
Landespflegegeld in anderen Bundesländern
Bayern ist das einzige Bundesland, in dem alle pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 2 Anspruch auf Landespflegegeld haben. Viele andere Bundesländer bezeichnen mit dem Begriff „Landespflegegeld“ zusätzliche Leistungen für Menschen mit bestimmten Behinderungen.
Insbesondere Menschen mit schweren Sehbehinderungen und Gehörlose können in vielen Bundesländern zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen. Übrigens gibt es auch in Bayern zusätzlich das Bayerische Blindengeld.(3)
Häufig gestellte Fragen
Welche Höhe hat das Landespflegegeld Bayern?
Das Landespflegegeld liegt bei 1000 Euro pro Jahr.
Ab welchem Pflegegrad gibt es in Bayern Landespflegegeld?
Um Landespflegegeld erhalten zu können, müssen Sie mindestens Pflegegrad 2 haben, in Bayern wohnen und einen entsprechenden Antrag beim Bayerischen Landesamt für Pflege stellen.
Wem steht Landespflegegeld Bayern zu?
Alle in Bayern lebenden Menschen mit mindestens Pflegegrad 2 haben Anspruch auf das Landespflegegeld. In anderen Bundesländern gibt es diese Leistung nicht.
Wo kann ich das bayerische Landespflegegeld beantragen?
Den Antrag für Landespflegegeld müssen Sie auf dem Postweg oder online beim Bayerischen Landesamt für Pflege stellen.
Ist das Landespflegegeld in Bayern ein einmaliges Pflegegeld?
Nein, das Landespflegegeld in Bayern wird einmal pro Jahr bezahlt. Als Bemessungszeitraum gilt dabei immer der Zeitraum von Oktober bis September des Folgejahres.
Werden das bayerische Landespflegegeld und Sozialhilfe verrechnet?
Nein. Das Landespflegegeld darf nicht mit Versicherungs- oder Sozialleistungen verrechnet werden.
Habe ich mit Beihilfe in Bayern Anspruch auf Landespflegegeld?
Ja. Es spielt keine Rolle, ob Sie Beihilfe beziehen. Das Landespflegegeld darf auch nicht mit anderen Sozial- oder Versicherungsleistungen verrechnet werden. Es muss auch nicht versteuert werden.
Muss ich Landespflegegeld Bayern in der Steuererklärung angeben?
Nein. Das Landespflegegeld wird ausdrücklich nicht versteuert. Es fällt unter keine Einkommensart, die im Einkommensteuergesetz erfasst wird. Sie müssen es in der Steuererklärung nicht angeben.