Pflegegrad 2: Geld, Leistungen und Voraussetzungen

Pflegegrad 2

Aussicht auf Zuweisung von Pflegegrad 2 und entsprechende Leistungen haben Versicherte, die laut Gutachter des Medizinischen Dienstes (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei privat Versicherten) „in ihrer Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt“ sind. pflege.de klärt über Voraussetzungen, die Geldleistung für Angehörige und weitere Leistungen bei Pflegegrad 2 auf.

Inhaltsverzeichnis

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Pflegegrad 2: Definition

Versicherte erhalten den Pflegegrad 2 und die entsprechenden Pflegeleistungen, wenn Gutachter der Pflegekasse ihnen eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bestätigen.

Die Gutachter vom sogenannten Medizinischen Dienst oder Medicproof berücksichtigen die noch vorhandene Selbstständigkeit des Antragstellers – in Bezug auf körperliche sowie psychische und kognitive Beeinträchtigungen.

Dabei vergeben sie je nach (Un-)Selbstständigkeit Punkte, die als Grundlage für die Zuweisung eines Pflegegrads dienen. Je unselbstständiger ein Antragsteller ist, desto mehr Punkte und einen umso höheren Pflegegrad erhält er.

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Voraussetzungen für Pflegegrad 2

Als Voraussetzung für Pflegegrad 2 gilt eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit“. Gutachter müssen im Rahmen des aktuellen Begutachtungsverfahrens (auch bekannt als „NBA“) zwischen 27 und unter 47,5 Punkte ermitteln, damit der Antragsteller Pflegegrad 2 und entsprechende Leistungen aus der Pflegekasse zuerkannt bekommt.(1)

Kriterien für die Pflegebegutachtung

  1. Mobilität: Wie selbstständig bewegt sich der Begutachtete fort und kann seine Körperhaltung ändern?
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Kann sich der Antragsteller in einem Alltag noch örtlich und zeitlich orientieren? Kann er für sich selbst Entscheidungen treffen, noch Gespräche führen und seine Bedürfnisse mitteilen?
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Wie oft benötigt der Betroffene Hilfe wegen psychischer Probleme wie aggressivem oder ängstlichen Verhalten?
  4. Selbstversorgung: Wie selbstständig kann sich der Begutachtete noch täglich selbst waschen und pflegen?
  5. Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Welche Hilfen benötigt der Antragsteller beim Umgang mit Krankheit und Behandlungen wie z. B. bei Dialyse oder Verbandswechsel?
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Wie selbstständig kann der Begutachtete noch seinen Tagesablauf planen oder Kontakte pflegen?

Der Gutachter vergibt für jede der sechs Module unterschiedlich hohe Punkte. Daraus ergibt sich die Gesamtpunktzahl und nach einem speziellen Gewichtungsverfahren die Zuweisung eines Pflegegrades.

Tipp
Nutzen Sie ein Pflegetagebuch

Ein Pflegetagebuch dient dazu, den Pflegeaufwand, den Sie für Ihren pflegebedürftigen Angehörigen bewältigen, detailliert festzuhalten. So können Sie sich vor dem Begutachtungstermin mit der Pflegesituation auseinandersetzen und die aktuellen Begutachtungsrichtlinien besser verstehen. Zudem helfen Sie dem Gutachter bei der Ermittlung Ihres tatsächlichen Pflegebedarfs. Das erhöht Ihre Chancen, den korrekten Pflegegrad und die entsprechenden Leistungen zuerkannt zu bekommen.

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Geld und Leistungen bei Pflegegrad 2

Versicherte mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder Freunde sowie auf Pflegesachleistungen bei professioneller Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst sowie auf Zuschüsse zur Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit-, Verhinderungs- und zur vollstationären Pflege.(2)

Überblick zu den Geldleistungen bei Pflegegrad 2

Leistungsart Leistung und Häufigkeit
Pflegegeld 316 Euro/Monat
Pflegesachleistung 724 Euro/Monat
Tages- und Nachtpflege 689 Euro/Monat
Kurzzeitpflege 1.774 Euro/Jahr
Verhinderungspflege 1.612 Euro/Jahr
Vollstationäre Pflege 770 Euro/Monat
Betreuungs- und Entlastungsleistungen 125 Euro/Monat
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu 40 Euro/Monat
Hausnotruf 25,50 Euro/Monat
Wohnraumanpassung 4.000 Euro/Gesamtmaßnahme
Wohngruppenzuschuss 214 Euro/Monat

Pflegegeld bei Pflegegrad 2

Versicherte mit anerkanntem Pflegegrad 2 erhalten monatlich ein Pflegegeld in Höhe von 316 Euro bei häuslicher Pflege durch Angehörige.

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2

Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad 2 erhalten Pflegesachleistungen in Höhe von 724 Euro pro Monat bei der Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst.

 

Kombination aus Geldleistung und Sachleistung bei Pflegegrad 2

Wenn Pflegebedürftige nicht nur durch Angehörige, sondern auch durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt werden, ist auch die sog. Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen möglich. Dabei erhalten Versicherte das Pflegegeld jedoch nicht mehr in vollem Umfang, sondern nur noch „anteiliges Pflegegeld“. Dabei gilt folgender Grundsatz: Der Anspruch auf Pflegegeld verringert sich um den Prozentsatz der ausgeschöpften Sachleistungen.

Tagespflege & Nachtpflege bei Pflegegrad 2

Die Leistungssätze für Tagespflege und Nachtpflege entsprechen den ambulanten Sachleistungen und fließen zusätzlich zum genehmigten Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 erhalten demnach für Tagespflege und Nachtpflege als teilstationäre Pflegeleistungen monatlich 689 Euro.

Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 2

Benötigt ein Pflege- und Hilfsbedürftiger mit Pflegegrad 2 etwa nach einem Krankenhausaufenthalt weiterhin professionelle Kurzzeitpflege, z. B. in einem Pflegeheim, erhält er von seiner Pflegekasse für bis zu vier Wochen (28 Tage) im Jahr maximal 1.774 Euro Zuschuss.

Hinweise für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige:

  • Wer im laufenden Jahr keine Verhinderungspflege durch einen Pflegedienst bei Krankheit oder Urlaub von pflegenden Angehörigen nutzt, kann für seine Kurzzeitpflege sogar bis zu 3.386 Euro Zuschuss für bis zu acht Wochen im Jahr beanspruchen.
  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 erhalten während der bis zu achtwöchigen Kurzzeitpflege noch die Hälfte ihres Pflegegeldes von monatlich 316 Euro bei häuslicher Pflege durch Angehörige weiter, sprich monatlich 158 Euro.

Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2

Erhalten Versicherte neben Kurzzeitpflege auch Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2? Für Verhinderungspflege bzw. Urlaubspflege durch professionelle Pflegekräfte bei Urlaub oder Krankheit der pflegenden Angehörigen gewähren Pflegekassen Versicherten mit Pflegegrad 2 einen Zuschuss von 1.612 Euro für höchstens vier Wochen (28 Tage) im Jahr.

Mit Pflegegrad 2 gelten für die Verhinderungspflege folgende Bestimmungen:

  • Während der Verhinderungspflege erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 immerhin noch die Hälfte ihres monatlichen Pflegegeldes von 316 Euro für bis zu sechs Wochen im Jahr weiter, also 158 Euro im Monat.
  • Wer im laufenden Jahr keine Kurzzeitpflege nutzt, der hat Anspruch für bis zu sechs Wochen Verhinderungspflege pro Jahr, die mit bis zu 2.418 Euro pro Jahr bezuschusst wird.

Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 2

Hilfs- und Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 steht der einheitliche „Entlastungsbetrag“ von monatlich 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu. Mit dem Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 2 können Betroffene zum Beispiel:

  • an einer Betreuungsgruppe für leicht Hilfsbedürftige oder leicht Demenzkranke teilnehmen, die geistig und körperlich aktivieren soll oder
  • Leistungen der Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder von einem ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienst erhalten.
Info
Nicht genutzte Pflegesachleistungen umwandeln

Wer bei Pflegegrad 2 seine Pflegesachleistungen für die Versorgung durch einen professionellen Pflegedienst von 724 Euro nicht voll ausgeschöpft hat, kann bis zu 40 Prozent davon auf Wunsch auch für weitere Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwenden. Diese Möglichkeit wird Umwandlungsanspruch genannt.

Konkret heißt das: Versicherte mit Pflegegrad 2 können bis zu 289,60 Euro zusätzlich für Betreuung und Entlastung verwenden.

Weitere Leistungen bei häuslicher Pflege und Pflegegrad 2

Neben den beschriebenen Leistungen haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 außerdem Anspruch auf:

Medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 2

Menschen mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel der Pflegeversicherung und medizinische Hilfsmittel der Krankenversicherung. So erhalten sie

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Zuschuss für Wohnraumanpassung bei Pflegegrad 2

Für die altersgerechte Wohnraumanpassung können auch Hilfsbedürftige mit Pflegegrad 2 einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro von ihrer Pflegekasse einmalig für alle Maßnahmen der Barrierereduzierung beanspruchen (z. B. in der Regel auch für den barrierefreien Badumbau oder einen Treppenlift). Sollte sich der Hilfebedarf zunehmend verschlechtern und weitere Maßnahmen erfordern, kann die Pflegekasse u. U. erneut einen Zuschuss gewähren.

Kostenlose Beratung und Beratungsbesuche bei Pflegegrad 2

Versicherte mit anerkanntem Pflegegrad 2 erhalten die Möglichkeit für kostenlose Beratungstermine um z. B. ihre pflegerische Versorgung zu optimieren oder ihre Wohnung altersgerecht anzupassen. Auch die notwendigen regelmäßigen Beratungsbesuche durch geschulte Pflegekräfte nach § 37 Abs. 3 SGB XI bezahlt die Pflegekasse.

Pflegekurse für Angehörige bei Pflegegrad 2

Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen, die für Versicherte mit Pflegegrad 2 sorgen, haben nach § 45 SGB XI auf kostenlose Pflegekurse.

Förderung von Wohngruppen bei Pflegegrad 2

Bis zu 4.000 Euro Förderung für die altersgerechte Wohnraumanpassung bekommen maximal vier Versicherte mit Pflegegrad 2 auch, wenn sie in eine ambulant betreute Wohngruppe oder eine Senioren-Wohngemeinschaft (WG) einziehen.

Zusätzlich stehen höchstens vier Bewohnern ein einmaliger Gründungszuschuss von jeweils 2.500 Euro sowie ein monatlicher Zuschuss zur Beschäftigung einer Organisationskraft von jeweils 214 Euro zu.

Stationäre Pflege bei Pflegegrad 2

Was bekommt man bei Pflegegrad 2, wenn man in einer stationären Einrichtung statt zuhause versorgt wird? Menschen mit Pflegegrad 2 erhalten seit 2017 monatlich  770 Euro für die stationäre Versorgung im Pflegeheim.

Unabhängig von ihrem Pflegegrad müssen alle Bewohnerinnen und Bewohner „einrichtungseinheitliche Eigenanteile“ (kurz: EEE) zum Pflegesatz ihres Alten- oder Pflegeheims zahlen. Ihr pflegebedingter Eigenanteil steigt nicht mehr wie bisher mit steigendem Pflegebedarf und steigender Pflegestufe, sondern bleibt einheitlich gleich hoch – unabhängig vom Pflegegrad. Unterschiede wird es allerdings nach wie vor zwischen den Pflegeheimen geben. Denn nicht in jedem Pflegeheim ist die Pflege gleich teuer, beispielsweise aufgrund unterschiedlicher Personalstruktur. Zudem kommen zum pflegebedingten Eigenanteil auch noch die komplett durch die Bewohner zu finanzierenden Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten.

Info
Was ist der sog. einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE)?

Der sog. einrichtungseinheitliche Eigenanteil führt aufgrund des allgemeinen Begriffs „Eigenanteil“ leicht zu Missverständnissen. Es handelt sich nämlich nicht um den kompletten Eigenanteil der Bewohner, welcher monatlich zu entrichten ist, nachdem die Kasse ihren Beitrag geleistet hat. Der „einrichtungseinheitliche Eigenanteil“ bezieht sich vielmehr ausschließlich auf die pflegebedingten Kosten, die nach Abzug der Kassenleistungen auf die Bewohner umgelegt werden. Alle weiteren individuellen Kosten wie Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten werden gesondert berechnet und können natürlich von Bewohner zu Bewohner unterschiedlich sein. Zum Beispiel dann, wenn es im Heim unterschiedlich große Zimmer gibt, die dann auch je nach Quadratmetern unterschiedlich teuer sind.

Fallbeispiel Pflegegrad 2

Versicherte mit Pflegegrad 2 sind „in ihrer Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt“. Was das konkret bedeuten kann, beschreibt pflege.de in diesem fiktiven Fallbeispiel:

Herr Schmidt ist 69 Jahre alt und leidet schon seit mehr als 20 Jahren an Diabetes Typ 2. Seine Erkrankung und die dazugehörige Medikation hatte er lange Zeit sehr gut im Griff. Seit ein paar Jahren zeichnet sich bei ihm eine leichte Demenz ab. Anfänglich brachte er lediglich Kleinigkeiten durcheinander. Mittlerweile vergisst Herr Schmidt immer häufiger wesentliche Dinge und ist daher im Alltag auf die Hilfe seiner Frau angewiesen.

Teilweise hat Herr Schmidt Schwierigkeiten, sich an zeitliche Abmachungen zu erinnern. Es ist auch schon vorgekommen, dass er den Weg nach Hause nicht mehr gefunden hat. Außerdem vergisst er in Gesprächen manchmal die Antworten seiner Gesprächspartner. Im Modul „Kognitive und kommunikative Fähigkeiten“ attestiert ihm der Gutachter daher 6 Punkte und im Modul „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“ 4 Punkte. Gewichtet ergibt das einen Wert von 7,5 Punkten.

Aufgrund seiner Vergesslichkeit muss ihn seine Frau inzwischen an seine Medikamente erinnern. Sie spitzt ihm zudem einmal täglich das Insulin. Mittlerweile begleitet ihn seine Frau auch zu Arztterminen, weil Herr Schmidt sonst wichtige Informationen nicht weitergibt. Im Modul „Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Belastungen“ vergibt der Gutachter 8 Punkte, was einem gewichteten Wert von 20 Punkten entspricht.

Auch das Reagieren auf akute Veränderungen im Alltag fällt ihm zunehmend schwer, weshalb er im Modul „Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte“ 3 Punkte erhält. Das sind gewichtet 3,75 Punkte.

Insgesamt werden Herrn Schmidt während der Pflegebegutachtung 31,25 gewichtete Punkte zugeschrieben. Damit wird er in Pflegegrad 2 eingestuft und erhält entsprechende Leistungen der Pflegekasse.

Die Vergabe der Punkte erfolgt nach einem komplexen Schema. Die Punktewerte werden in jedem Modul einem gewichteten Punktewert zugeordnet. Umfangreiche Informationen zu diesem Schema stellt Ihnen der MDB (Medizinischer Dienst Bund, früher MDS) zur Verfügung.(5)

Zeitaufwand bei Pflegegrad 2

Seit der Pflegereform 2017  ist der Zeitaufwand nicht mehr ausschlaggebend für die Anerkennung eines Pflegegrades. Trotzdem kann dieser in einem Pflegetagebuch festgehalten werden.

Wer bereits einen Angehörigen zu Hause pflegt oder sich dieser Aufgabe stellen möchte, sollte beachten, dass es in den folgenden Alltagssituationen zu einem erhöhten Zeitaufwand kommen kann:

  • Körperpflege: Duschen, Waschen, Zahn- und Mundhygiene, Kämmen, Gesichtspflege und Rasieren
  • Ernährung: Zubereitung der Nahrung (ggf. das Zuschneiden in mundgerechte Portionen), Nahrungsaufnahme kann verlangsamt stattfinden
  • Darm- und Blasenentleerung: Wasserlassen, Stuhlgang, Richten der Bekleidung
  • Mobilität: Aufstehen und Zubettgehen, Treppensteigen, An- und Umziehen etc.

Der Zeitaufwand für die Pflege eines Angehörigen kann sehr unterschiedlich sein und hängt vom individuellen Zustand des Pflegebedürftigen ab. Dabei ist es wichtig, den Pflegebedürftigen Zeit zu lassen und sie Tätigkeiten, die sie noch selbstständig bewerkstelligen können, selbst ausführen zu lassen.

Pflegegrad statt Pflegestufe: Änderungen seit 2017

Für die voraussichtlich etwa 2,8 Millionen Pflegebedürftige, die nach dem alten System bereits per Gesetz als pflegebedürftig galten, ändert sich nichts. Sie haben vom sog. Bestandsschutz profitiert und haben die Garantie, weiterhin Leistungen im mindestens gleichen Umfang zu erhalten. Das ist gesetzlich geregelt und sollte gewährleisten, dass durch die Umstellung niemand schlechter gestellt wurde.

Pflegebedürftige, die zum 31.12.2016 bereits eine anerkannte Pflegestufe hatten, mussten weder einen neuen Antrag stellen noch neu begutachtet werden. Sie wurden automatisch in den neuen Pflegegrad überführt und erhalten die entsprechenden Leistungen.(4)

Umwandlung von Pflegestufe 0 und 1 in Pflegegrad 2

  • Körperlich Pflegebedürftige mit der bisherigen Pflegestufe 1 wurde automatisch dem nächsthöheren Pflegegrad 2 zugeteilt.
  • Demenzerkrankte Betreuungsbedürftige ohne Pflegestufe (mit bisheriger sog. „Pflegestufe 0“, also eingeschränkter Alltagskompetenz) wurde automatisch gleich der Pflegegrad 2 zugewiesen. Denn Demenzerkrankte mit oder ohne Pflegestufe wurden zwei Pflegegrade höher eingruppiert als ihre bisherige Pflegestufe.

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet Pflegegrad 2?

Pflegegrad 2 erhält, wer in seiner Selbstständigkeit „erheblich beeinträchtigt“ ist.

Wie viele Stunden Pflege pro Woche umfasst Pflegegrad 2?

Ein bestimmter Zeitaufwand für die Pflege ist seit dem 01.01.2017 keine Voraussetzung mehr für die Anerkennung eines Pflegegrades.

Wann bekommt man Pflegegrad 2?

Pflegegrad 2 bekommt, wer bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (ehemals MDK; bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei privat Versicherten) nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) zwischen 27 bis unter 47,5 Punkte erhält. Der Pflegegrad 2 bestätigt eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“.

Welche Leistungen stehen mir bei Pflegegrad 2 zu?

Versicherte mit anerkanntem Pflegegrad 2 erhalten folgende Leistungen aus der Pflegekasse:

*Gut zu wissen: Werden mehrere wohnraumanpassende Maßnahmen zum gleichen Zeitpunkt erforderlich, handelt es sich um eine „Gesamtmaßnahme“. In diesem Fall wird auch nur einmalig der Zuschuss von 4.000 Euro gegeben. Ab dem Zeitpunkt, wo weitere Wohnraumanpassungen notwendig werden, ist es möglich einen weiteren Zuschuss zu erhalten.

Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 2?

Die Geldleistung bei Pflegegrad 2 setzt sich aus Pflegegeld oder Pflegesachleistung, den Zuschüssen für die Verhinderungs-, Kurzzeit-, Tages-, Nacht- oder vollstationären Pflege zusammen. Je nach Versorgungsform des Versicherten mit Pflegegrad 2 ergeben sich andere Geldleistungen.

In jedem Fall erhalten Versicherte zusätzlich den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat sowie die Zuschüsse zum Hausnotruf, für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Wohnraumanpassung und Wohngruppenförderung.

Bekomme ich mit Pflegegrad 2 Pflegegeld?

Ja. Die Kasse gewährt Pflegegeld bei Pflegegrad 2: Sofern Pflegebedürftige durch nahe Angehörige, Bekannte oder Freunde versorgt werden, erhalten sie 316 Euro pro Monat als Geldleistung bei Pflegegrad 2.

Wie hoch sind die Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2?

Die Pflegekasse gewährt bei Pflegegrad 2 Pflegesachleistungen in Höhe von 724 Euro, sofern der Versicherte durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt wird.

Erhalte ich mit Pflegegrad 2 Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege?

Ja. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 erhalten Leistungen für die Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege. Für die Kurzzeitpflege erhalten Versicherte mit Pflegegrad 2 bis zu 1.774 Euro pro Kalenderjahr für bis zu acht Wochen, für die Verhinderungspflege bis zu 1.612 Euro für bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr.

Die Leistungen für Kurzzeit- und Verhinderungspflege können auch kombiniert werden, so dass Betroffene mit Pflegegrad 2 bis zu 3.386 Euro für die Kurzzeitpflege oder bis zu 2.418 Euro für die Verhinderungspflege nutzen können. Details zur Kombinationsleistung bei Pflegegrad 2 erfahren Sie im Beitrag zur Kurzzeitpflege.

Erhalte ich mit Pflegegrad 2 Leistungen für die stationäre Pflege?

Ja. Die Leistungen für vollstationäre Pflege mit Pflegegrad 2 betragen 770 Euro pro Monat. Versicherte mit Pflegegrad 2 müssen für die vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim jedoch zusätzlich mit einem Eigenanteil von rund 1.500 Euro pro Monat rechnen.

Stehen mir mit Pflegegrad 2 Entlastungsleistungen zu?

Ja. Versicherte mit Pflegegrad 2 erhalten den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat, den sie für die Erstattung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen nutzen können.

Kann ich mit Pflegegrad 2 eine Haushaltshilfe beschäftigen?

Ja. Den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat können Versicherte mit Pflegegrad 2 u.a. für eine Haushaltshilfe verwenden.

Bekomme ich mit Pflegegrad 2 einen Zuschuss für einen Hausnotruf?

Ja. Die Pflegekasse gewährt einen monatlichen Zuschuss zum Hausnotruf bei Pflegegrad 2 in Höhe von 25,50 Euro für die Betriebskosten sowie einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 10,46 Euro für die Installationskosten.

Wie lege ich Widerspruch gegen Pflegegrad 2 ein?

Sofern Sie mit dem Bescheid der Pflegekasse nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Bescheids Widerspruch gegen Pflegegrad 2 einlegen. Erfahren Sie mehr im Beitrag zum Widerspruch bei Ablehnung eines Pflegegrads.

Ein persönliches Beratungsgespräch kann außerdem sehr dabei helfen, die Situation besser einzuschätzen und Ihre Erfolgschancen erhöhen. Ihre Hilfe beim Pflegegrad-Widerspruch.

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Erstelldatum: 6102.90.31|Zuletzt geändert: 3202.90.91
(1)
Medizinischer Dienst (o. J.): Pflegebegutachtung
https://www.medizinischerdienst.de/versicherte/pflegebegutachtung/ (letzter Abruf am 13.04.2022)
(2)
Bundesministerium für Gesundheit (2017): Die Pflegestärkungsgesetze - Alle Leistungen zum Nachschlagen
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Pflege/Broschueren/PSG_Alle_Leistungen.pdf (letzter Abruf am 13.04.2022)
(3)
Bundesministerium für Gesundheit (o. J.): Pflegegeld
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegegeld.html (letzter Abruf am 13.04.2022)
(4)
Bundesministerium für Gesundheit (o. J.): Pflegegrade
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegegrade.html (letzter Abruf am 13.04.2022)
(5)
Medizinischer Dienst Bund (2021): Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
https://md-bund.de/themen/pflegebeduerftigkeit-und-pflegebegutachtung/das-begutachtungsinstrument.html (letzter Abruf am 13.04.2022)
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5 Fakten zu Pflegegrad 2

Wenn Sie den Pflegegrad 2 bekommen haben, sind Sie in Deutschland nicht allein: Die meisten pflegebedürftigen Menschen werden im zweiten Pflegegrad eingestuft. pflege.de hat fünf interessante Fakten zusammengetragen.

1. Der meist vergebene Pflegegrad in Deutschland

44,8 Prozent aller Leistungsbezieher der sozialen Pflegeversicherung, die zuhause versorgt werden, sind in Pflegegrad 2 eingestuft. (#*magazine_62e24a2d24a11*#)

2. Pflege größtenteils zuhause

1.684.493 Menschen mit Pflegegrad 2 werden in Deutschland zuhause versorgt. Nur 122.628 Menschen mit Pflegegrad 2 sind in stationärer Betreuung und Pflege. (#*magazine_62e24a2d24a11*#)

3. Meistens über 80 Jahre alt

Knapp 375.000 Personen, die mit Pflegegrad 2 zuhause versorgt werden, sind zwischen 80 und 85 Jahre alt. (#*magazine_62e24a2d2754b*#)

4. Gewährung bei körperlicher Hilfe

88 Prozent der Leistungsberechtigen im Pflegegrad 2, die zuhause gepflegt werden, erhalten hauptsächlich Pflegegeld, das auch mit Pflegesachleistungen kombiniert werden kann. (#*magazine_62f36cec2d840*#)

5. Leistungshöhen für die häusliche Pflege

26.628 Euro: So viel Geld können Personen mit Pflegegrad 2 insgesamt jährlich von der Pflegekasse abrufen, wenn sie zuhause gepflegt werden. (#*magazine_62e24a2d29543*#)

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Erstelldatum: 0202.90.51|Zuletzt geändert: 3202.50.9
(1)
Bundesministerium für Gesundheit (2022): Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Statistiken/Pflegeversicherung/Zahlen_und_Fakten/Zahlen_und_Fakten_Stand_April_2022_bf.pdf (letzter Abruf am 28.11.2022)
(2)
Bundesministerium für Gesundheit (2022): Leistungsempfänger nach Altersgruppen und Pflegegraden
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Statistiken/Pflegeversicherung/Leistungsempfaenger/31.12.20_Leistungsempfaenger-nach-Altersgruppen-und-Pflegegraden-insgesamt_bf.pdf (letzter Abruf am 28.11.2022)
(3)
Bundesministerium für Gesundheit (2022): Leistungsempfänger nach Leistungsarten und Pflegegraden
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Statistiken/Pflegeversicherung/Leistungsempfaenger/2020_Leistungsempfaenger-nach-Leistungsarten-und-Pflegegraden_bf.pdf (letzter Abruf am 28.11.2022)
(4)
Leistungssumme
Zusammensetzung des jährlichen Leistungsanspruchs aus Pflegesachleistungen, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Hausnotruf-Zuschuss sowie Zuschuss zur Wohnraumanpassung
(5)
Bildquelle
© istock.com/FredFroese
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