Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Durch eine Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, in Ihrem Namen Entscheidungen zu treffen, Verträge abzuschließen und für Sie zu handeln. Sie können in der Vorsorgevollmacht festlegen, ob sie für all Ihre Angelegenheiten gelten soll oder nur für einzelne, detailliert beschriebene Aufgaben und Entscheidungen. Die Vorsorgevollmacht tritt erst dann in Kraft, wenn Sie diese Aufgaben nicht mehr selbst erledigen können.
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie z. B. festlegen, bei welchen Aufgaben Sie durch einen Bevollmächtigten vertreten werden sollen:
- bei finanziellen Angelegenheiten
- bei Rechtsgeschäften
- bei Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten
- bei Gesundheitsvorsorge und Pflegebedürftigkeit
- bei ärztlicher Behandlung
- im Post- und Fernmeldewesen
- bei Behörden und Vertretung vor Gericht
- im Todesfall
Eine Vorsorgevollmacht ist so etwas wie die „Mutter aller Vollmachten & Verfügungen“ im Rahmen der rechtlichen Pflegevorsorge für das Alter. Mit ihr lassen sich in der Regel auch bereits Vorkehrungen im Sinne einer Patientenverfügung oder Betreuungsvollmacht treffen. Dennoch spricht nichts dagegen, dass Sie Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht separat aufsetzen.
Nehmen Sie sich die Zeit und formulieren Sie Ihre Vorsorgevollmacht so detailliert wie möglich. Mit einer Vorsorgevollmacht für Gesundheitsangelegenheiten können Sie z. B. Folgendes regeln:
- Aufnahme, Fortführung oder Abbruch medizinischer Therapien
- Ihre Wünsche hinsichtlich der Unterbringung mit freiheitsentziehender Wirkung
- Ihre Zustimmung zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen (Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen)
- Entbindung der Ärzte von der Schweigepflicht
- Berechtigung des Bevollmächtigten, einzelne Untervollmachten zu erteilen
- Anweisung, dass der Bevollmächtigte auch als gesetzlicher Betreuer bestellt wird
Die Vorsorgevollmacht gilt in der Regel über den Tod hinaus. Sie endet nicht, wenn Sie sterben, sondern muss zunächst durch Ihre Erben widerrufen werden. Solange kann also auch ein von Ihnen Bevollmächtigter im Sinne Ihrer Vorsorgevollmacht handeln. Deshalb sollten Sie in Ihrer Vorsorgevollmacht genau festlegen, welche Regelungen Sie für den Todesfall treffen.
Die Gültigkeit einer Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht gilt solange, wie Sie sie nicht widerrufen. Das können Sie allerdings jederzeit machen – ohne Angabe von Gründen. Sie sollten sich in diesem Fall das Original vom Bevollmächtigten zurückgeben lassen. Außerdem sollten Sie Dritte (Banken, Versicherungen, Gericht) davon unterrichten, dass Sie die Vorsorgevollmacht widerrufen.
Eine Vorsorgevollmacht gibt dem Bevollmächtigten übrigens nicht alle Rechte; einiges ist ihm sogar per Gesetz verboten:
- Verbot des Selbstkontrahierens: Er kann nicht in Ihrem Namen Rechtsgeschäfte mit sich selber tätigen. D.h., er kann sich nicht aus Ihrem Vermögen beschenken.
- Bankvollmacht: Bei Bankgeschäften – die der Bevollmächtigte durchaus in Ihrem Namen tätigen kann, wenn Sie dies vorgesehen haben – bestehen die meisten Banken darauf, dass der Vollmachtgeber zugegen ist bzw. zuvor eine gesonderte Bankvollmacht unterzeichnet hat.
- Kontrollbetreuer: Sollte das Betreuungsgericht feststellen (evtl. auf Anregung Ihrer Angehörigen), dass Ihr Bevollmächtigter nicht in Ihrem Sinne handelt, etwa wenn es um die Unterbringung geht, wird es ggf. einen sog. Kontrollbetreuer einsetzen (Abs. 3 § 1896 BGB). Dieser Kontrollbetreuer ist nur dazu da, Ihre Rechte als Vollmachtgeber gegenüber der von Ihnen bevollmächtigten Person zu vertreten.
Anderes können Sie selbst regeln, z. B. das Verbot der Schenkung: In vielen Musterformularen wird dem Bevollmächtigten das ausdrücklich verboten. Auch Sie können selbst regeln, dass nur gewisse Schenkungen (evtl. zum Geburtstag in einer von Ihnen festgesetzten Höhe) möglich sind. Mit dieser sog. Innenvollmacht regeln Sie ganz genau, wer wann und in welcher Höhe beschenkt werden soll.
Vorsorgevollmacht bei mehreren bevollmächtigten Personen
Vielleicht möchten Sie Ihren Partner und Ihre Kinder allesamt als Bevollmächtigte einsetzen. Das ist zwar möglich, könnte sich aber bei der Umsetzung als schwierig erweisen. Denken Sie daran, dass der oder die Bevollmächtigten möglichst in der Nähe wohnen sollten. Manche Entscheidungen, etwa die Zustimmung oder Ablehnung einer ärztlichen Maßnahme, müssen schnell getroffen werden. Da hilft es Ihnen wenig, wenn Ihre Kinder erst aus dem Ausland einfliegen müssen, weil Sie festgelegt haben, dass alle einstimmig entscheiden sollen.
Kostenloses Beispiel – Muster-Vordruck „Vorsorgevollmacht“
Eine Vorsorgevollmacht sollten Sie nicht einfach so schreiben, sondern sich zumindest an einer Vorlage orientieren. Ein kostenloses Muster für eine Vorsorgevollmacht stellt bspw. das Bundesministerium für Justiz zur Verfügung. Mit dieser Vorlage „Vorsorgevollmacht“ sind Sie schon einmal auf der sicheren Seite, weil Sie nichts Wichtiges vergessen können. Der Download „Vorsorgevollmacht“ ist schnell geschehen. Sie müssen das Muster ausdrucken, ausfüllen und anschließend das Original an den Bevollmächtigten geben. Sie behalten eine Kopie für Ihre Unterlagen.
Vorsorgevollmacht: mit Notar oder ohne Notar?
Sie müssen für das Verfassen einer Vorsorgevollmacht keinen Notar aufsuchen. Wenn Sie jedoch in der Vorsorgevollmacht festgelegt haben, dass der oder die Bevollmächtigten Sie auch in Grundstücksangelegenheiten vertreten sollen, müssen Sie den Gang zum Notar zwingend antreten. Nur wenn eine notarielle Beurkundung vorliegt, können die von Ihnen bevollmächtigten Personen z. B. Grundstücke kaufen, verkaufen, belasten oder Sie z. B. in Gesellschafterversammlungen vertreten und Ihr Stimmrecht stellvertretend für Sie ausüben.
Außerdem erhöht die notarielle Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht die Rechtssicherheit dieses Dokumentes.
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung im Überblick
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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung als sinnvolle Ergänzung
Die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung ergänzen einander. In einer Patientenverfügung legen Sie zusätzlich fest, welchen medizinischen Therapien Sie zustimmen und welche Sie ablehnen.
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Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Eine Vorsorgevollmacht setzt vor allem eins voraus: unbedingtes Vertrauen in die Person, der Sie womöglich umfangreiche Vollmachten einräumen. Eine Vorsorgevollmacht gilt auch sofort, wenn der Notfall eintritt. Eine Betreuungsverfügung gilt erst dann, wenn das Gericht den Betreuer bestätigt hat, den Sie ihm genannt haben. Die Bestätigung erfolgt jedoch erst, nachdem sich das Gericht davon überzeugt hat, dass die Person geeignet ist. Diese Überprüfung entfällt bei einer Vorsorgevollmacht – umso wichtiger ist es, dass Sie hundertprozentig sicher sind, die richtige Person zu bevollmächtigen. Weil die gerichtliche Kontrolle bei einer Vorsorgevollmacht entfällt, ist die Gefahr des Missbrauchs entsprechend höher. Nur wenn es um gefährliche Heilbehandlungen (§ 1904 Abs. 5 BGB) oder freiheitsentziehende Maßnahmen (§ 1906 BGB) geht, muss auch ein Bevollmächtigter eine Genehmigung des Betreuungsgerichts einholen.