Vorsorgevollmacht: Definition
Eine Vorsorgevollmacht ist so etwas wie die „Mutter aller Vollmachten & Verfügungen“ im Rahmen der rechtlichen Pflegevorsorge für das Alter. Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie (als Vollmachtgeber) eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens (als Bevollmächtigte), in Ihrem Namen rechtliche Entscheidungen zu treffen, Verträge abzuschließen und in Ihrem Sinne zu handeln. Sie können in der Vorsorgevollmacht festlegen, ob sie für all Ihre Angelegenheiten gelten soll oder nur für einzelne, detailliert beschriebene Aufgaben und Entscheidungen. Die Vorsorgevollmacht tritt erst dann in Kraft, wenn Sie diese Aufgaben nicht mehr selbst erledigen können.
Wofür Sie eine Vorsorgevollmacht brauchen
Eine Vorsorgevollmacht wird dann akut wichtig, wenn Sie durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder gegebenenfalls auch im fortgeschrittenen Alter nicht mehr in der Lage sind, für sich selbst wichtige Entscheidungen zu treffen. In dieser Situation müssen plötzlich andere Menschen für Sie entscheiden.
Haben Sie eine Vorsorgevollmacht nicht vorzeitig ausgefüllt, wird das zuständige Betreuungsgericht einen Betreuer festlegen, der dann für Sie entscheiden muss. Haben Sie jedoch eine Person in Ihrem Umfeld, die Ihr volles Vertrauen genießt, dann können Sie diese Person mit einer Vorsorgevollmacht für die von Ihnen bestimmten Angelegenheiten bevollmächtigen. Damit vermeiden Sie den Weg über das Betreuungsgericht.
Ab 01. Januar 2023 tritt die Reformierung des Betreuungsrechts in Kraft. Im Paragraf 1358 des Bürgerlichen Gesetzbuches wurde festgelegt, dass sich Ehegatten in einer Notsituation für maximal sechs Monate bei Gesundheitsfragen gegenseitig vertreten können, falls keine Vorsorgevollmacht vorliegt. Zuvor galt, dass sich Ehepartner nur dann rechtlich gegenseitig vertreten können, wenn eine entsprechende Vorsorgevollmacht vorliegt.
Inhalte einer Vorsorgevollmacht
In einer Vorsorgevollmacht halten Sie eine oder mehrere bevollmächtigte Personen fest, die Sie zu bestimmten Angelegenheiten vertreten sollen.
Sie als Vollmachtgeber – also die Person, die die Vorsorgevollmacht ausstellt – müssen Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum sowie Ihre Anschrift eintragen. Gleiches gilt auch für den Bevollmächtigten – also die Person, die die Vorsorgevollmacht von Ihnen erteilt bekommt.
In der Vollmacht legen Sie dann fest, in welchen Angelegenheiten Sie vertreten werden wollen. Abschließend darf Ihre Unterschrift einschließlich Datum als Vollmachtgeber nicht fehlen. Es empfiehlt sich, die Vorsorgevollmacht alle zwei Jahre neu zu unterschreiben, falls sie nicht beglaubigt wurde. So ist gesichert, dass sich im Laufe der Jahre keine anderen Willenserklärungen ergeben haben.
Eine Unterschrift des Bevollmächtigten ist zwar keine Voraussetzung, damit Ihre Vorsorgevollmacht wirksam ist, wäre aber ratsam. So kann die Person Ihres Vertrauens gegebenenfalls noch Fragen stellen und ist gleichzeitig informiert.
Beispiele für die Bereiche, in denen Sie durch einen Bevollmächtigten vertreten werden können:
- Vermögenssorge: Umgang mit Geld und geldwerten Sachen
- Gesundheitsfürsorge: Vor allem ärztliche Behandlung und Regelung der Pflege
- Aufenthaltsbestimmungsrecht: Wohnort des Betreuten
- Wohnungsangelegenheiten: Mietvertrag, Heimvertrag
- Behördenangelegenheiten: Vor allem Kranken- und Pflegekasse
- Vertretung vor Gericht
- Post: Entgegennahme und Öffnen von Briefen und/oder Paketen
- Befreiung vom Verbot sogenannter In-sich-Geschäfte: Zum Beispiel bei Pflegegeld-Bezug, wenn der bevollmächtigte Ehepartner die Pflege zuhause übernimmt und sich das Pflegegeld auf das eigene Bankkonto überweist.
Selbst wenn Sie eine umfassende Vorsorgevollmacht mit allen oben genannten Lebensbereichen errichten, ist es ratsam, folgende weitere Verfügung aufzunehmen:
„Sollte das Betreuungsgericht eine Betreuung trotz der Vorsorgevollmacht für einen Lebensbereich für erforderlich halten, so bleibt die Vollmacht im Übrigen bestehen. Für diesen Fall wünsche ich, dass die bevollmächtigte Person(en) zu meinem(n) Betreuer(n) bestellt werden soll(en).“
So verhindern Sie, dass neben der bevollmächtigten Person eine weitere Person Rechtsgeschäfte für Sie führen darf.
Rechts- und Fachanwalt für Sozialrecht & Medizinrecht
Wer kann Bevollmächtigter werden?
In einer allgemeinen Vorsorgevollmacht kann jede Person, die Sie darin bestimmen zur Bevollmächtigten werden. Dazu müssen Sie nicht miteinander verwandt sein. Oft werden zwar die eigenen Kinder eingesetzt, das ist aber nicht immer die beste Wahl. Zum Beispiel, wenn sie sehr weit weg wohnen oder das Vertrauensverhältnis gestört ist.
Viele Menschen leben auch allein und haben gar keine Kinder oder es fehlt der Partner. In so einem Fall ist es sinnvoll, einen guten Freund oder andere Verwandte, denen man vertraut, in Betracht zu ziehen. Sie können auch mehrere Personen für unterschiedliche Bereiche als Bevollmächtigte benennen.
Vorsorgevollmacht für mehrere Personen
Eine Vorsorgevollmacht für mehrere Personen ist ebenfalls möglich, muss aber gut durchdacht werden. Manche gut gemeinten Ideen, könnten sich bei der Umsetzung als schwierig erweisen.
Denken Sie daran, dass der oder die Bevollmächtigten möglichst in der Nähe wohnen sollten. Oft müssen Entscheidungen schnell getroffen werden, beispielsweise die Zustimmung oder Ablehnung einer ärztlichen Maßnahme. Da hilft es Ihnen wenig, wenn Ihre Kinder erst aus dem Ausland einfliegen müssen, weil Sie festgelegt haben, dass alle einstimmig entscheiden sollen.
Setzen Sie Ihre Vorsorgevollmacht nicht allein auf, sondern besprechen Sie sie im Kreis Ihrer Familie oder der potenziellen Bevollmächtigten. Ein offenes Wort im Vorhinein kann hier viel bewirken und lässt Sie und Ihre Bevollmächtigten sicher handeln.
Leider passiert es nicht selten, dass bei mehreren bevollmächtigten Personen Streit aufkommt und die Betreuung dadurch behindert wird. So zum Beispiel, falls der Sohn (zuständig für die Finanzen) der Tochter (zuständig für die Gesundheit und Pflege) nicht ausreichend Geld für die Pflege des pflegebedürftigen Elternteils zur Verfügung stellt. So empfiehlt es sich, nur eine Person zu bevollmächtigen. Ist die bevollmächtigte Person für eine gewisse Zeit verhindert, sollten Sie jedoch in jedem Fall für diese Zeit eine Vertretung bestellen.

Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Generalvollmacht
Vorsorgevollmacht und Generalvollmacht werden oft miteinander verwechselt. Ein wesentlicher Unterschied zwischen den beiden Dokumenten liegt im Zeitpunkt der Wirksamkeit:
- Eine Vorsorgevollmacht ist erst dann wirksam, wenn der Vollmachtgeber selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen.
- Eine Generalvollmacht ist bereits zum Zeitpunkt der Ausstellung gültig.
Eine Generalvollmacht hat nichts mit der geistigen oder gesundheitlichen Verfassung einer Person zu tun. Der Vollmachtgeber ist immer noch geschäftsfähig. Nur befugt er mit der Generalvollmacht eine oder mehrere andere Personen, ihn in gewissen Angelegenheiten zu vertreten. In welchen Angelegenheiten dies sein soll, hält der Vollmachtgeber in der Generalvollmacht fest.
Beispiel: Der Ehemann ist regelmäßig unter der Woche, auch für längere Zeit, auf Dienstreise. Damit ihn seine Ehefrau jederzeit bei der Bank, bei Behörden, vor Gericht oder bei anderen Rechten und Verpflichtungen vertreten kann, hat sie eine Generalvollmacht von ihm erhalten.
Eine Vorsorgevollmacht hingegen ist erst dann wirksam und kann eingesetzt werden, wenn der Vollmachtgeber selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen. In so einem Fall muss dann der Bevollmächtigte persönliche, gesundheitliche und vermögensrechtliche Angelegenheiten regeln. Die Details dazu sowie die einzelnen Bereiche werden von dem Vollmachtgeber individuell bestimmt.
Wohin mit der Vorsorgevollmacht?
Für die Aufbewahrung einer Vorsorgevollmacht gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die wichtigste Information dazu vorab: Vor allem der Bevollmächtigte sollte wissen, wo die Vollmacht zu finden ist.
- Zuhause:
Am besten Sie nutzen einen gut beschrifteten Ordner, den Sie an einen sicheren Ort in Ihrer Wohnung aufbewahren können. Es empfiehlt sich, darin auch gleich noch andere Dokumente wie zum Beispiel eine Patientenverfügung oder andere Vorsorgedokumente abzuheften. - Beim Notar:
Eine Vorsorgevollmacht kann auch bei einem Notar Ihrer Wahl hinterlegt werden, um sicher zu gehen, dass das Dokument nicht verloren geht. Die hinterlegte Vollmacht wird auch Urschrift genannt. Der Bevollmächtigte erhält vom Notar eine Ausfertigung, die dann genutzt werden kann.
Voraussetzung für eine gültige Vorsorgevollmacht
Damit eine Vorsorgevollmacht gültig ist, müssen Sie als Vollmachtgeber beim Erstellen voll geschäftsfähig sein.
Im fortgeschrittenen Alter oder bei beginnender Demenz könnte es später möglicherweise Unstimmigkeiten bei den Angehörigen oder an andere Stelle geben. Um sämtliche Zweifel im Vorfeld auszuräumen, können Sie die Vorsorgevollmacht bei einem Notar oder einer Betreuungsbehörde der Stadtverwaltung beglaubigen lassen. Das ist rechtlich zwar nicht erforderlich, könnte aber etwaige Streitigkeiten verhindern.
Gültigkeit mit oder ohne Notar?
Grundsätzlich gilt, eine korrekt ausgefüllte Vorsorgevollmacht ist auch ohne Notar gültig. In manchen Fällen empfiehlt es sich jedoch, eine notarielle Beurkundung vorzunehmen.
Zum Beispiel bei Bankgeschäften. Denn dafür verlangen die meisten Banken entweder eine beglaubigte Vollmacht oder eine eigene Bankvollmacht, die von beiden Beteiligten unterschrieben wurde. Um sicher zu gehen, dass dies im Falle eines Falles reibungslos funktioniert, sollten Sie mit Ihrer Bank Kontakt aufnehmen.
Insbesondere bei Immobilienbesitz, sollten Sie über eine notarielle Beurkundung nachdenken. Zwar kann der Bevollmächtigte die Verwaltung Ihrer Immobilie übernehmen, aber er ist nicht der Lage, die Immobilie zu verkaufen. Dies könnte jedoch erforderlich sein, wenn beispielsweise beide Ehepartner als Eigentümer einer Immobilie eingetragen sind und ein Ehepartner nicht mehr geschäftsfähig ist.
Liegt keine notarielle Beurkundung der Vorsorgevollmacht vor, kann die Immobilie von dem anderen Ehepartner nicht mehr veräußert werden. Dies könnte aber unter Umständen nötig werden, wenn Geld für die Pflege benötigt wird, ein Umzug bevorsteht oder andere Gegebenheiten es nötig machen.
Widerruf einer Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht gilt so lange, bis Sie sie widerrufen. Ohne Ihren Widerruf kann die Vorsorgevollmacht durchaus über Ihren Tod hinaus gelten und erst dann enden, wenn Ihre Erben sie explizit widerrufen. So lange kann also auch ein von Ihnen Bevollmächtigter im Sinne Ihrer Vorsorgevollmacht handeln. Deshalb sollten Sie in Ihrer Vorsorgevollmacht genau festlegen, welche Regelungen Sie für den Todesfall treffen.
Einen Widerruf können Sie jederzeit machen – ohne Angabe von Gründen. Sie sollten sich in diesem Fall das Original vom Bevollmächtigten zurückgeben lassen. Außerdem sollten Sie Dritte, wie etwa Banken, Versicherungen sowie das Gericht, davon unterrichten, dass Sie die Vorsorgevollmacht widerrufen.
Die bevollmächtigte Person kann jederzeit die Vollmacht zurückgeben. Etwas anderes gilt nur, falls die bevollmächtigte Person sich vertraglich gegebenenfalls gegen Entgelt zur Durchführung der rechtlichen Betreuung verpflichtete.

Aufgabe eines Kontrollbetreuers
Sollte das Betreuungsgericht feststellen (eventuell auf Anregung Ihrer Angehörigen), dass Ihr Bevollmächtigter nicht in Ihrem Sinne handelt, etwa wenn es um die Unterbringung geht, wird es gegebenenfalls einen sogenannten Kontrollbetreuer einsetzen (Abs. 3 Paragraf 1896 BGB). Dieser Kontrollbetreuer ist nur dazu da, Ihre Rechte als Vollmachtgeber gegenüber der von Ihnen bevollmächtigten Person zu vertreten.(1)
Sollten Sie in Ihrem Umfeld den Eindruck haben, dass eine bevollmächtigte Person die Vollmacht missbraucht, so sollten Sie umgehend beim Betreuungsgericht eine sogenannte Kontrollbetreuung anregen. Dies kann jedermann, zum Beispiel auch eine Nachbarin oder ein Bekannter.

Vor- und Nachteile
Obwohl es viele Vorteile einer Vorsorgevollmacht gibt, muss Ihnen auch bewusst sein, was für Nachteile damit verbunden sein können. Vor allem dann, wenn Sie keine Person Ihres Vertrauens um sich herumhaben. Oder vielleicht auch, weil Sie Ihrem Angehörigen diese große Verantwortung nicht aufbürden wollen. So gibt es eben auch Gründe, keine Vorsorgevollmacht an eine Person auszustellen. Mit einer Vollmachtserteilung wird ein Betreuer durch das Gericht vermieden. Das wiederum bedeutet aber auch, dass keine offizielle Stelle den Bevollmächtigten kontrolliert.
Sollten Sie sich unsicher sein, gibt es auch die Möglichkeit, eine Betreuungsverfügung auszustellen. Damit können Sie festlegen, wer im Falle Ihrer Geschäftsunfähigkeit Ihre Interessen vertreten soll. Sollte es dazu kommen, wird vom Betreuungsgericht dann die Person Ihrer Wahl zum Betreuer bestellt und auch kontrolliert.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung sind zwei unterschiedliche Dokumente. Sie hängen nicht voneinander ab:
In einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen an Ihrem Lebensende Sie zustimmen und welche Sie ablehnen. Zum Beispiel können Sie darin festlegen, ob und ab welchem Zeitpunkt Sie nicht mehr künstlich ernährt oder beatmet werden möchten. Die Patientenverfügung richtet sich an den behandelnden Arzt und darin bestimmen Sie auch die Person, die Ihre Wünsche durchsetzen soll. Das kann, muss aber nicht die gleiche Person sein, die auch in der Vorsorgevollmacht benannt wurde.
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
In einer Vorsorgevollmacht legen Sie selbst fest, wer Sie für welche Aufgaben vertreten soll, wenn Sie nicht mehr dazu fähig sind. Tritt der Notfall ein, bei der die Vollmacht benötigt wird, ist sie sofort gültig und kann ohne weitere Benachrichtigung der Behörden oder des Betreuungsgerichts eingesetzt werden. Deswegen setzt eine Vorsorgevollmacht vor allem eins voraus: Unbedingtes Vertrauen in die Person, der Sie umfangreiche Vollmachten einräumen.
Bei einer Betreuungsverfügung verhält es sich etwas anders. Zwar bestimmen Sie, durch wen Sie gerne vertreten werden wollen – aber die Betreuungsverfügung gilt erst dann, wenn das Gericht den Betreuer bestätigt hat. Die Bestätigung erfolgt erst, nachdem sich das Gericht davon überzeugt hat, dass die von Ihnen benannte Person dafür auch geeignet ist. Auch im weiteren Verlauf muss der Betreuer, je nach Verwandtschaftsgrad, Rechenschaft bei der Betreuungsbehörde ablegen.
Diese Überprüfung entfällt bei einer Vorsorgevollmacht – umso wichtiger ist es, dass Sie sich hundertprozentig sicher sind, die richtige Person zu bevollmächtigen. Weil die gerichtliche Kontrolle bei einer Vorsorgevollmacht entfällt, ist die Gefahr des Missbrauchs entsprechend höher. Nur, wenn es um gefährliche Heilbehandlungen (Paragraf 1904 Abs. 5 BGB) oder freiheitsentziehende Maßnahmen (Paragraf 1906 BGB) geht, muss auch ein Bevollmächtigter eine Genehmigung des Betreuungsgerichts einholen.
Kosten einer Vorsorgevollmacht
Je nachdem, ob Sie Ihre Vorsorgevollmacht selbst gestalten oder sich von einem Juristen beraten lassen, variieren die Kosten dafür. Wir haben hier für Sie verschiedene Kostenwege zusammengefasst:
- Kostenlose Vorsorgevollmacht
- Geringe Gebühren für eine Vorsorgevollmacht
- Kosten beim Notar für eine Vorsorgevollmacht
Kostenlose Vorsorgevollmacht
Um eine für Sie kostenfreie Vorsorgevollmacht zu erstellen, können Sie sich zum Beispiel beim Bundesministerium der Justiz (BMJ) das Formular dazu herunterladen. Mit Ihrer Unterschrift ist das Dokument dann gültig. Wenn Sie jedoch mehrere Personen einsetzen wollen, Immobilienbesitz haben oder sich unsicher sind, sollten Sie sich unbedingt von einem Notar oder Anwalt beraten lassen.
Geringe Gebühren für eine Vorsorgevollmacht
Wenn Sie nur eine geringe Gebühr für Ihre Vorsorgevollmacht aufwenden wollen, können Sie sich für die kostenfreie, zuvor erwähnte Variante entscheiden und sie sicherheitshalber beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) eintragen lassen. Optimalerweise lassen Sie dann Ihre Vorsorgevollmacht noch beglaubigen.
Kosten entstehen nur einmalig bei der Registrierung (ab 20 Euro) (3) und eine Gebühr von 10 Euro für die Beglaubigung bei der örtlichen Betreuungsstelle (BtBG Paragraf 6 Absatz 5).(4)
Als weitere Option gibt es Online-Portale. Dabei werden Sie mit erklärenden Textfeldern durch ein Formular geführt. Die meisten Anbieter verlangen für die Aufbewahrung der Dokumente eine jährliche Gebühr zwischen 25 und 39 Euro.
Kosten für eine Vorsorgevollmacht beim Notar
Sollten Sie Ihre Vorsorgevollmacht beim Notar beurkunden lassen, dann wird für die Kosten der sogenannte Geschäftswert zugrunde gelegt. In der Regel wird die Hälfte des Vermögens als Geschäftswert angesetzt. In der Anlage zum Kostenverzeichnis für Gerichte und Notare geht hervor (Kostenverzeichnisnummer 21200), dass ein Satz von 1.0 erhoben wird, aber mindestens 60 Euro.(5)
Die maximale Gebühr für eine Beurkundung beträgt 1.735 Euro. Einen Gebührenrechner für Notarkosten finden Sie auf dem Informationsportal der Bundesnotarkammer. Die konkrete Gebührenhöhe richtet sich demzufolge nach Ihrem Vermögen und kann nicht pauschal beantwortet werden. Am besten lassen Sie sich hierzu von Ihrem Notar vorab beraten.
Kostenloses Muster oder Vordruck
Um Fehler bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht zu vermeiden, sollten Sie diese nicht einfach so schreiben, sondern sich zumindest an einer Vorlage orientieren. Ein kostenloses Muster für eine Vorsorgevollmacht stellt unter anderem das Bundesministerium der Justiz (BMJ) online zur Verfügung. Mit dieser Vorlage „Vorsorgevollmacht“ sind Sie schon einmal auf der sicheren Seite, weil Sie nichts Wichtiges vergessen können. Sie müssen das Muster ausdrucken, ausfüllen und anschließend das Original unterschreiben.
Nehmen Sie sich die Zeit und formulieren Sie Ihre Vorsorgevollmacht so detailliert wie möglich.
Vorsorgevollmacht online
Eine andere Möglichkeit bietet sich auf verschiedenen Online-Portalen. Dort können Sie Ihre persönliche Vorsorgevollmacht online erstellen. Erklärtexte und virtuelle Assistenten helfen Ihnen dabei, die Fragen in Ihrem Sinne zu beantworten. Der Vorteil liegt klar auf der Hand. Sie werden durch die Fragen professionell geführt und die Daten werden im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) registriert.
Aber auch hier gilt: Eine Vorsorgevollmacht muss ausgedruckt werden und Ihre Unterschrift darf nicht fehlen!
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Mit einer Vorsorgevollmacht legen Sie fest, wer für Sie Entscheidungen treffen soll, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Sie bevollmächtigen eine oder mehrere Personen in Ihrem Namen und Interesse zu handeln und legen die jeweiligen Bereiche fest.
Wer muss eine Vorsorgevollmacht unterschreiben?
Damit eine Vorsorgevollmacht gültig ist, muss sie von dem Vollmachtgeber unterschrieben werden. Sinnvollerweise lassen Sie die Vollmacht auch noch von dem Bevollmächtigten unterschreiben. Das ist aber rechtlich nicht notwendig.
Wo bekomme ich eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vorlage für eine Vorsorgevollmacht können Sie entweder beim Bundesministerium für Justiz herunterladen oder Sie kaufen sich im Buchhandel eine Ausgabe vom Beck Verlag „Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter“. Darin liegt unter anderem ein Formular für eine Vorsorgevollmacht.
Muss eine Vorsorgevollmacht beglaubigt werden?
Nein, nicht zwingend. Sie ist auch ohne Beglaubigung gültig. Sinnvoll ist eine Beglaubigung trotzdem, vor allem dann, wenn abzusehen ist, dass es unterschiedliche Interessen in der Familie gibt. Wenn Sie keinen Notar beauftragen wollen, lassen Sie Ihre Vorsorgevollmacht bei einer Betreuungsbehörde für 10 Euro beglaubigen.
Was beinhaltet eine Vorsorgevollmacht?
Die Inhalte einer Vorsorgevollmacht sind nach Ihren persönlichen Bedürfnissen gestaltbar. Häufig steht darin, dass der Bevollmächtigte Verträge für den Vollmachtgebenden abschließen oder kündigen darf, Bankangelegenheiten erledigen, für ärztliche Maßnahmen und persönliche Wünsche eintreten und zum Beispiel auch den Einzug in ein Pflegeheim regeln darf.
Wie lange ist eine Vorsorgevollmacht gültig?
Eine Vorsorgevollmacht ist, sofern Sie es nicht anders festhalten, unbefristet und damit bis zum Tod des Vollmachtgebenden gültig. Trotzdem ist es ratsam, die Vollmacht etwa alle zwei Jahre zu aktualisieren bzw. auf ihre Aktualität zu prüfen. Vielleicht haben sich Wünsche verändert oder der Bevollmächtigte ist nicht mehr geeignet. Sollte sich die zu bevollmächtigende Person verändern, sollten Sie einen Widerruf für die alte Vollmacht verfassen und eine neue Vollmacht aufsetzen.
Wie kann ich eine Vorsorgevollmacht widerrufen?
Teilen Sie Ihren Wunsch der Person, die Sie bisher vertreten sollte, am besten schriftlich mit. Fordern Sie die Aushändigung der Originale ein. Setzen Sie eine neue Vorsorgevollmacht mit neuen Vertretern auf und vermerken Sie in dieser, dass vorherige Vorsorgevollmachten mit dem neuen Dokument ihre Gültigkeit verlieren. Wenden Sie sich im Zweifel an eine Rechtsberatung.