Pflegeheim-Preise: Woraus bestehen die monatlichen Kosten für ein Pflegeheim?
Sicherlich wollen Sie nur das Beste für Ihre Angehörigen und vielleicht haben Sie auch schon eine Ahnung, dass das nicht günstig wird. Die größten Posten auf der monatlichen Rechnung der Pflegeheimkosten sind:
- Pflege
- Unterkunft & Verpflegung
- Investitionskosten.
Gelegentlich werden Sie dort auch Zuschläge wie eine Ausbildungsvergütung (für Auszubildende, die in der Einrichtung beschäftigt werden), Kosten für eine integrierte Versorgung und weitere Forderungen, wenn Ihr Angehöriger Zusatzleistungen braucht (etwa Artikel für die Versorgung bei Inkontinenz), entrichten müssen.
Generell können Sie davon ausgehen, dass die Pflegeheim-Zuzahlung – also der Teil der Heimkosten, den Sie bzw. Ihr Angehöriger aufbringen muss – bei monatlich rund 1.900 Euro liegt, wenn der Versicherte einen Pflegegrad (bis Ende 2016 Pflegestufe) hat.
Teil 1: Die Kosten für die pflegerische Versorgung im Heim
Eine gute und umfassende Pflege ist Ihnen und Ihrem Angehörigen sehr wichtig und oft der Hauptgrund für den Umzug ins Pflegeheim. Jeder Versicherte, der einen anerkannten Pflegegrad (seit 01.01.2017; bis 31.12.2016: Pflegestufe) hat, hat Anspruch auf Pflegeleistungen für die Pflege in einer stationären Einrichtung wie einem Pflegeheim. Diese Leistungen variieren je nach Pflegebedürftigkeit. Die Pflegeheim-Kosten verringern sich stets um die Leistungen, die die Pflegeversicherung übernimmt.
Die Leistungen der Pflegeversicherung für die unterschiedlichen Pflegegrade betragen für die vollstationäre Pflege im Pflegeheim derzeit:
- Pflegegrad 1: 125 Euro (als Geldbetrag, der für die Erstattung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden kann)
- Pflegegrad 2: 770 Euro
- Pflegegrad 3: 1.262 Euro
- Pflegegrad 4: 1.775 Euro
- Pflegegrad 5: 2.005 Euro
Zum Vergleich die Leistungen für die stationäre Pflege, die Versicherten mit anerkannter Pflegestufe (gültig bis 31.12.2016) zustanden:
- Pflegestufe 1: 1.064 Euro
- Pflegestufe 2: 1.330 Euro
- Pflegestufe 3: 1.612 Euro
- Im Härtefall: 1.995 Euro
Sonderfall: Pflegeheim-Kosten ohne Pflegegrad / Pflegestufe?
Die Altenpflege im Heim ohne Pflegegrad (seit 01.01.2017) bzw. Pflegestufe (bis 31.12.2016) zu finanzieren ist möglich, aber teuer. Die Leistungen der Pflegeversicherung entfallen, das Sozialamt finanziert nicht mit. Außerdem muss grundsätzlich eine Heimbedürftigkeitsbescheinigung vorliegen.
Hat Ihr Angehöriger keinen Pflegegrad, möchte aber dennoch in ein Heim? Es lohnt sich, mit einem Pflegeheim zu sprechen, ob eine Aufnahme auch ohne anerkannte Pflegebedürftigkeit möglich ist und wie hoch die Altersheimkosten sind. Auf die Frage, was ein Altersheim ohne Pflegestufe / Pflegegrad kostet, gibt erst das Gespräch mit dem jeweiligen Betreiber eine detaillierte Auskunft. Pro Monat kostet ein Pflegeheimplatz in Deutschland durchschnittlich ca. 3.000 Euro. Die Preise variieren allerdings stark und sind abhängig vom Heim, der Zimmerausstattung, dem Standort des Heims und dem Bundesland.
Teil 2: Die Kosten für Unterkunft & Verpflegung im Pflegeheim
Im Grunde ist ein Zimmer oder ein Apartment in einem Pflegeheim nichts anderes als ein Hotelzimmer mit Vollpension. Daher gehören auch Unterkunft und Verpflegung zu den monatlichen Pflegeheim-Kosten. Die Finanzierung dieser Pflegeheimkosten gehört zum Eigenanteil, den Versicherte selbst tragen müssen, denn schließlich hätte er diese Kosten auch ohne Pflegebedürftigkeit gehabt.
Neben der Vollpension gehören zu den Unterkunftskosten folgende Posten:
- Reinigung des Zimmers und der Gemeinschaftsräume
- Wartung und Unterhalt des Gebäudes
- Wäscheversorgung
- Müllentsorgung
- Leistungen für Veranstaltungen
Die Pflegeheim-Kosten für Unterkunft & Verpflegung sind abhängig von der Zimmergröße und den Leistungen, die das Pflegeheim bietet. Sie liegen bei mehreren hundert Euro und sind zudem abhängig von der Region und der Einrichtung.
Teil 3: Die Investitionskosten im Pflegeheim

Ein wichtiger Teil der monatlichen Kosten sind die Pflegeheim-Investitionskosten, die jedes Pflegeheim erhebt und anteilig auf die Bewohner umlegt. Das können im Monat einige hundert bis über 1.000 Euro sein. Im Bundesdurchschnitt schlagen die Investitionskosten mit rund 500 Euro im Monat zu Buche.
Vergleichbar sind diese Investitionskosten fürs Pflegeheim mit der Instandhaltungsrücklage, wie Sie sie z. B. aus Ihrer Mietwohnungsabrechnung oder Ihrer Eigentumswohnung kennen. Auch ein Pflegeheim ist letztlich ein Mehrparteienhaus und muss instand gehalten werden. Ob nun das Dach undicht ist oder neue Fenster eingesetzt werden müssen – der Betreiber darf die Kosten auf alle Mieter bzw. Bewohner umlegen.
Zu den Pflegeheim-Investitionskosten gehören:
- Bau- bzw. Erwerbskosten der Einrichtung
- Instandhaltungskosten
- Miet- und Pachtzahlungen, die der Betreiber zu zahlen hat oder Abschreibungen und Darlehenszinsen
- Kosten für Gemeinschaftsräume und -flächen, Küchen, Pflegebäder und deren Ausstattung
Tipp: Nicht immer müssen Sie alle Investitionskosten zahlen – Fragen Sie nach, ob Ihr Pflegeheim gefördert wird
Früher wurden Pflegeheime stärker öffentlich gefördert und die Bewohner mussten sich deshalb nicht an allen Investitionskosten beteiligen. Aber die öffentliche Förderung findet – wegen klammer kommunaler Kassen – heute kaum noch statt. Wird ein Pflegeheim aber gefördert, so müssen die Bewohner folgende Kosten nicht bezahlen (vgl. § 82 Abs. 3 und 4 SGB XI):
- Aufwendungen für den Erwerb und die Erschließung von Grundstücken
- Aufwendungen für den Anlauf oder die innerbetriebliche Umstellung von Pflegeeinrichtungen
- Aufwendungen für die Schließung von Pflegeeinrichtungen oder ihre Umstellungen auf andere Aufgaben
- Aufwendungen, die bereits durch öffentliche Fördermittel gedeckt sind (keine Doppelfinanzierung).
Pflegewohngeld in Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein
Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein einen Pflegeheim-Platz für Ihren Angehörigen suchen, gibt es einen kleinen Zuschuss zu den Kosten: das Pflegewohngeld. Die Höhe variiert je nach Bundesland.
Pflegewohngeld: In 3 Schritten zum Zuschuss
- Erkundigen Sie sich – ggf. über die Pflegeheimverwaltung – welche Vermögensgrenzen eingehalten werden müssen, um Ansprüche auf das Pflegewohngeld zu haben.
- Fordern Sie das Pflegeheim auf, einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Sozialamt zu stellen.
- Stellt das Heim keinen Antrag, können Sie das selbst tun.
Taschengeld im Pflegeheim – das Sozialamt hilft
Neben Kost, Logis und tollen Veranstaltungen möchte sich wohl jeder Pflegeheimbewohner auch mal den einen oder anderen Wunsch erfüllen. In vielen stationären Einrichtungen gibt es dafür Kioske für Zeitungen oder eine Tafel Schokolade oder das hauseigene Café, in dem man mit Besuch gemütlich zusammensitzen kann. Daneben brauchen auch Bewohner manchmal neue Kleidung oder möchten an Sonderaktivitäten teilnehmen, die extra kosten. Gut situierte Bewohner verwenden dazu ihr Vermögen. Wer auf Sozialhilfe angewiesen ist, erhält für die kleinen Wünsche des Alltags mindestens 109,08 Euro pro Monat Taschengeld im Pflegeheim. So regelt es § 27b Sozialgesetzbuch Zwölf (SGB XII).
Schonvermögen und Vermögen im Pflegeheim
Um den Eigenanteil für die Kosten im Pflegeheim zu decken, müssen die Bewohner auch ihr Vermögen in Form von Haus, Aktien und sonstigem Eigentum zur Bezahlung der Heimkosten verwenden, falls sie keine anderen finanziellen Rücklagen mehr haben. Was ihnen noch bleibt, ist das sog. Schonvermögen: Pflegebedürftigen steht ein Schonbetrag von 5.000 Euro (Stand: 07/2017) zu, den sie nicht für die Finanzierung der Pflege verwenden müssen, der gleiche Betrag wird auch beim Ehepartner verschont. Besitzt der Pflegebedürftige eine Immobilie, die vom Ehepartner bewohnt wird, wird diese zum Schonvermögen gezählt – sofern sie als angemessen anzusehen ist.
Elternunterhalt im Pflegeheim: Wann müssen Kinder für ihre Eltern zahlen?

Kinder haften in Form des Elternunterhalts für ihre Eltern, wenn deren Rente und eigenes Vermögen die Kosten für einen Heimplatz nicht decken. In intakten Familien werden sich Kinder nicht lange bitten lassen, doch diese Unterhaltspflicht der Kinder gilt auch, wenn sich Kinder und Eltern schon jahrzehntelang spinnefeind waren. So entschied der Bundesgerichtshof am 12. Februar 2014 (Az.: XII ZB607/12): Auch verstoßene Kinder können von den Sozialämtern für ihre im Pflegeheim lebenden Eltern zur Kasse gebeten werden.
Aber tatsächlich haben Kinder einen großen Freiraum. Denn nach der „Düsseldorfer Tabelle“ steht ihnen als den Unterhaltspflichtigen immer ein angemessener Selbstbehalt zu.
Nachbemerkung: Das Urteil des Bundesgerichtshofs macht aber auch eindeutig klar: Kinder haften für ihre Eltern, sofern sie die finanziellen Möglichkeiten haben. So wurde in dem o. g. Urteil ein Sohn dazu verpflichtet, seinen Vater bei der Finanzierung der Heimkosten zu unterstützen. Dabei hatte der Vater seinen damals 17-jährigen Sohn und dessen Mutter verlassen und sich nie mehr um ihn gekümmert. Später enterbte er seinen Sohn sogar testamentarisch. Erst nach 30 Jahren, als die Rente des Vaters für die Heimkosten nicht ausreichte, erinnerte er sich an seinen Sohn. Der war, mittlerweile Beamter, durchaus gut situiert und der Bundesgerichtshof verpflichtete ihn zum Unterhalt. Das Gericht fand, dass sich der Vater zumindest in den ersten Lebensjahren des Sohnes um diesen gekümmert habe. Damit hatte er Anspruch auf die familiäre Kostenhilfe.
Wer zahlt das Pflegeheim?
Nicht jedes Kind muss für seine Eltern Zahlungen zum Heimplatz entrichten. Ganz genau formuliert es § 1611 Abs. 1 BGB: „Ist der Unterhaltsberechtigte durch sein sittliches Verschulden bedürftig geworden, hat er seine eigene Unterhaltspflicht gegenüber dem Unterhaltspflichtigen gröblich vernachlässigt oder sich vorsätzlich einer schweren Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen oder einen nahen Angehörigen des Unterhaltspflichtigen schuldig gemacht, so braucht der Verpflichtete nur einen Beitrag zum Unterhalt in der Höhe zu leisten, die der Billigkeit entspricht. Die Verpflichtung fällt ganz weg, wenn die Inanspruchnahme des Verpflichteten grob unbillig wäre“ (s. Quelle 1).
Pflegekosten durch den Hausverkauf decken
Wohnen und Pflege im Heim kosten durchschnittlich 3.000 Euro im Monat. Wenn Rente und Pflegeversicherung zur Deckung dieser Ausgaben nicht ausreichen, ist der Verkauf des Eigenheims eine Option, auf die viele Menschen zurückgreifen. Dieser Verkauf ist oft gerade emotional nicht einfach.
Ein erster Schritt ist oft die unverbindliche Schätzung des Immobilienwerts. Allein zu wissen, welchen Preis das Haus oder die Wohnung bei einem Verkauf erzielen würden, ist oftmals sehr hilfreich für die weitere Planung.
Sozialhilfe und Sozialamt im Pflegeheim – Was tun, wenn Rente und Vermögen nicht reichen?
Eine Faustformel können Sie sich merken: Die Kosten für einen Platz im Pflegeheim sind immer höher als die Leistungen der Pflegeversicherung. Gut, wenn Ihre Rente für den Eigenanteil ausreicht. Denn das ist die erste Quelle, wenn es um die Kosten für den Pflegeheimplatz geht, die die Pflegeversicherung nicht übernimmt. Übrigens: Ihre Rente müssen Bewohner – maximal bis auf ein Taschengeld von 109,08 Euro – zur Deckung der Heimkosten verwenden.
Ist das Vermögen aufgebraucht und die Rente maximal herangezogen, bleibt der Antrag auf „Hilfe zur Pflege“, wie er in § 61 SGB XII formuliert wurde. Die Hilfe zur Pflege steht grundsätzlich jedem Pflegebedürftigen zu. Denn Sozialhilfe im Pflegeheim ist nicht nur möglich, sondern oft auch unumgänglich.