Pflegeheim-Preise: Die monatlichen Kosten
Die Kosten für das Leben in einem Pflegeheim sind oft sehr hoch. Die größten Posten auf der monatlichen Rechnung der Kosten für eine Unterbringung in einem Pflegeheim sind:
- Pflege
- Unterkunft & Verpflegung
- Investitionskosten
Gelegentlich finden Sie auf der Rechnung auch Zuschläge zur Ausbildungsvergütung (für Auszubildende, die in der Einrichtung beschäftigt werden) finden, sowie eventuelle Zusatzleistungen, wie etwa die Versorgung mit Inkontinenzartikeln.
Generell können Sie davon ausgehen, dass die Pflegeheim-Zuzahlung – also der Teil der Heimkosten, den Sie oder Ihr Angehöriger aufbringen selbst zahlen – bei monatlich rund 2.468 Euro liegt (Bundesdurchschnitt 2023), wenn der Versicherte einen anerkannten Pflegegrad hat (bis 31.12.2016: Pflegestufe). (1)
Die folgende Tabelle zeigt die durchschnittliche, monatliche finanzielle Belastung für die stationäre Pflege in den einzelnen Bundesländern:
Die Kosten für die pflegerische Versorgung im Heim
Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrat haben Anspruch auf Pflegeleistungen für die Pflege in einer stationären Einrichtung. Zu diesen zählt auch ein Pflegeheim. Wieviel Geld Sie von der Pflegeversicherung bekommen, ist abhängig vom Pflegegrad.
Entlastungen bei den Pflegekosten seit Beginn 2022
Seit Januar 2022 gibt es je nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim höhere Zuschüsse für den zu zahlenden Eigenanteil der Pflegekosten. Je länger die Aufenthaltsdauer im Pflegeheim, desto höher der sogenannte Leistungszuschlag. Pflegeheimbewohner, die länger als drei Jahre im Pflegeheim leben, bekommen dann einen Zuschlag von 70 Prozent auf den Eigenanteil.
Sonderfall: Pflegeheim-Kosten ohne Pflegegrad
Die Altenpflege im Heim ohne Pflegegrad zu finanzieren, liegt alleine beim Pflegebedürftigen oder deren Angehörigen, denn die Pflegekasse oder das Sozialamt zahlen nichts. Die Kosten für ein Pflege- oder Altenheim ohne Pflegegrad sind daher sehr hoch und variieren stark. Sprechen Sie am besten mit jemandem aus der Einrichtung und holen Sie verschiedene Angebote ein, wenn Sie oder Ihr Angehöriger noch keinen Pflegegrad haben.
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim
Ein Zimmer oder ein Apartment in einem Pflegeheim sind vergleichbar mit einem Hotelzimmer mit Vollpension. Daher gehören auch Unterkunft und Verpflegung zu den monatlichen Pflegeheim-Kosten. Die Finanzierung dieser Pflegeheimkosten gehört zum Eigenanteil, den Versicherte selbst tragen müssen. Diese Kosten entstehen für jeden Menschen im Alltag, unabhängig ob er in einem Pflegeheim oder ohne Pflegebedarf zuhause wohnt.
Diese Rechnungsposten sind:
- Reinigung des Zimmers und der Gemeinschaftsräume
- Wartung und Unterhalt des Gebäudes
- Wäscheversorgung
- Müllentsorgung
- Leistungen für Veranstaltungen
Die Pflegeheim-Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind abhängig von der Zimmergröße und den Leistungen, die das Pflegeheim bietet. Sie liegen bei mehreren hundert Euro und sind zudem abhängig von der Region und der Einrichtung.
Die Investitionskosten im Pflegeheim

Ein wichtiger Teil der monatlichen Kosten sind die Investitionskosten im Pflegeheim, die jedes Pflegeheim erhebt und anteilig auf die Bewohner umlegt. Vergleichbar sind diese Investitionskosten für das Pflegeheim mit der Instandhaltungsrücklage, wie Sie sie zum Beispiel aus Ihrer Mietwohnungsabrechnung oder Ihrer Eigentumswohnung kennen. Auch ein Pflegeheim ist letztlich ein Mehrparteienhaus und muss instandgehalten werden. Ob nun das Dach undicht ist oder neue Fenster eingesetzt werden müssen – der Betreiber darf die Kosten auf alle Bewohner umlegen.
Zu den Pflegeheim-Investitionskosten gehören:
- Bau- oder Erwerbskosten der Einrichtung
- Instandhaltungskosten
- Miet- und Pachtzahlungen, die der Betreiber zu zahlen hat oder Abschreibungen und Darlehenszinsen
- Kosten für Gemeinschaftsräume und -flächen, Küchen, Pflegebäder und deren Ausstattung
Wird ein Pflegeheim aber gefördert, so müssen die Bewohner gemäß Paragraf 82 Abs. 3 und 4 SGB XI folgende Kosten nicht bezahlen:(4)
- Aufwendungen für den Erwerb und die Erschließung von Grundstücken
- Aufwendungen für den Anlauf oder die innerbetriebliche Umstellung von Pflegeeinrichtungen
- Aufwendungen für die Schließung von Pflegeeinrichtungen oder ihre Umstellungen auf andere Aufgaben
- Aufwendungen, die bereits durch öffentliche Fördermittel gedeckt sind (keine Doppelfinanzierung).
Früher wurden Pflegeheime stärker öffentlich gefördert und die Bewohner mussten sich deshalb nicht an allen Investitionskosten beteiligen. Aber die öffentliche Förderung findet – wegen klammer kommunaler Kassen – heute kaum noch statt. Dennoch ist es sinnvoll, sich vorab darüber zu informieren, ob Ihr Pflegeheim öffentlich gefördert wird.
Pflegewohngeld in Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein
Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein einen Pflegeheim-Platz für Ihren Angehörigen suchen, gibt es einen kleinen Zuschuss zu den Kosten: das Pflegewohngeld. Die Höhe variiert je nach Bundesland und ist abhängig vom Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen. Den Betrag erhält die Einrichtung, nicht der Antragsteller. Anspruch hat jeder, wenn er vor dem Umzug in das Pflegeheim in einem der entsprechenden Bundesländer wohnhaft war. Es kann vorkommen, dass Bewohner auch dann Pflegewohngeld beanspruchen können, wenn lediglich ein Verwandter des ersten oder zweiten Grades „Landeskind“ ist und am Pflegeort wohnt. Hier gibt es in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen.
Pflegewohngeld: In 3 Schritten zum Zuschuss
Den Antrag auf Pflegewohngeld müssen Sie jedes Jahr neu einreichen. Das geschieht wie folgt:
- Erkundigen Sie sich – gegebenenfalls über die Pflegeheimverwaltung – welche Vermögensgrenzen eingehalten werden müssen, um Ansprüche auf das Pflegewohngeld zu haben.
- Fordern Sie das Pflegeheim auf, einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Sozialamt zu stellen.
- Stellt das Heim keinen Antrag, können Sie das selbst tun.
Neu: Wohngeld für Pflegeheimbewohner – Wohngeld-Plus-Gesetz
Am 1. Januar 2023 ist mit der neuen Wohngeldreform das Wohngeld Plus in Kraft getreten. Aufgrund der steigenden Energiekosten und Inflation steigen auch die Pflegeheimkosten, die nicht alle tragen können. Mit der neuen Regelung erhalten nun Pflegeheimbewohner einen finanziellen Zuschuss für die Heimkosten.(3)
Wer hat Anspruch auf Wohngeld Plus?
Menschen, die dauerhaft in Pflegeheimen leben, können das Wohngeld Plus beantragen. Der Anspruch besteht allerdings, sofern sie keine weiteren Transferleistungen für ihre Unterkunft beziehen. Dazu zählen beispielsweise:
- Grundsicherung im Alter
- Erwerbsminderung und Hilfe zur Pflege
Höhe des Wohngelds für Pflegeheimbewohner
Wie hoch der Anspruch für Pflegeheimbewohner ist, richtet sich nach dem Mietniveau der Region des Pflegheims und nicht nach den individuellen Mietkosten. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen bietet einen Rechner an, der den Anspruch auf Wohngeld schätzt.
Antrag auf Wohngeld stellen
Um Wohngeld zu beantragen, wenden Sie sich an Ihre örtliche Wohngeldbehörde. Oftmals können Sie den Antrag auch online auf der jeweiligen Seite stellen. Für einen vollständigen Wohngeldantrag für Pflegeheimbewohner müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:
- Bestätigungsantrag der Heimleitung und Heimvertrag
- Rentenbescheide
- Aktuelle Kontoauszüge
- Nachweise über Vermögen, Kapital, Einnahmen über Mieten oder Pachten sowie weitere Einnahmen
- Schwerbehindertenausweis, falls vorhanden
- Betreuerausweis, falls vorhanden
Taschengeld im Pflegeheim – das Sozialamt hilft
Neben Kost, Logis und der Teilnahme an heiminternen Veranstaltungen bleiben natürlich auch bei Pflegebedürftigen noch kleine Wünsche offen. In vielen stationären Einrichtungen gibt es deswegen Kioske für Zeitungen oder eine Tafel Schokolade oder das hauseigene Café, in dem man mit Besuch gemütlich zusammensitzen kann.
Daneben brauchen auch Bewohner manchmal neue Kleidung oder möchten an Sonderaktivitäten teilnehmen, die extra kosten. Wer auf Sozialhilfe angewiesen ist und für diese Dinge nicht genug eigenes Vermögen hat, erhält für die kleinen Wünsche des Alltags einen Barbetrag (früher: Taschengeld) in Höhe von mindestens 121,23 Euro pro Monat. (Stand 12/2022) So regelt es Paragraf 27b im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).(5) Der Betrag umfasst mindestens 27 Prozent der Regelbedarfsstufe eins. Der Regelbedarf wird gemäß Paragraf 28 SGB XII als Ergebnis bundesweiter Einkommens- und Verbrauchsstichproben ermittelt.(6)
Schonvermögen und Vermögen im Pflegeheim
Um den Eigenanteil für die Kosten im Pflegeheim zu decken, müssen die Bewohner auch ihr Vermögen in Form von Haus, Aktien und sonstigem Eigentum zur Bezahlung der Heimkosten verwenden, falls sie keine anderen finanziellen Rücklagen mehr haben. Was ihnen noch bleibt, ist das sogenannte Schonvermögen: Pflegebedürftigen steht ein Schonbetrag von 5.000 Euro (Stand: 12/2022) zu, den sie nicht für die Finanzierung der Pflege verwenden müssen, der gleiche Betrag wird auch beim Ehepartner verschont. Besitzt der Pflegebedürftige eine Immobilie, die vom Ehepartner bewohnt wird, wird diese zum Schonvermögen gezählt – sofern sie als angemessen anzusehen ist.(7)
Sozialhilfe und Sozialamt im Pflegeheim – Was tun, wenn Rente und Vermögen nicht reichen?
Die Kosten für einen Platz im Pflegeheim sind in der Regel höher als die Pflegeleistungen der Pflegeversicherung. Gut, wenn Ihre Rente für den Eigenanteil ausreicht. Denn das ist die erste Quelle, wenn es um die Kosten für den Pflegeheimplatz geht, die die Pflegeversicherung nicht übernimmt. Übrigens: Ihre Rente müssen Bewohner – maximal bis auf ein Taschengeld von 121,23 Euro (Stand 12/2022) – zur Deckung der Heimkosten verwenden.
Ist das Vermögen aufgebraucht und reicht die Rente nicht, bleibt der Antrag auf „Hilfe zur Pflege“, wie er in Paragraf 61 SGB XII formuliert wurde. Die Hilfe zur Pflege steht grundsätzlich jedem Pflegebedürftigen zu.(8) Denn Sozialhilfe im Pflegeheim ist nicht nur möglich, sondern oft auch unumgänglich.
Elternunterhalt im Pflegeheim: Wann müssen Kinder für ihre Eltern zahlen?

Wenn die Eltern pflegebedürftig werden und nicht genügend finanzielle Mittel aus Rente und Vermögen für den Heimplatz zur Verfügung stehen, springt das Sozialamt ein und verpflichtet gegebenenfalls die Kinder in Form des sogenannten Elternunterhalts zu Unterhaltszahlungen. Seit Inkrafttreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes am 01.01.2020 gibt es dafür aber eine Einkommensgrenze: Nur Angehörige (Eltern oder Kinder) mit einem Einkommen von mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr können für die Pflegeheim-Kosten herangezogen werden. Das Jahresbruttoeinkommen bezieht sich dabei auf ein einzelnes Kind. Vorhandenes Vermögen ist ausgeschlossen.(9)
Das Angehörigen-Entlastungsgesetz soll Angehörige (Eltern und Kinder) finanziell entlasten.
Pflegekosten durch den Hausverkauf decken
Der durchschnittliche Eigenanteil, den pflegebedürftige Bewohner eines Heims selbst tragen müssen, betägt im Jahr 2023 durchschnittlich 2.468 Euro pro Monat. Wenn Vermögen und Rente zur Deckung dieser Ausgaben nicht ausreichen, ist der Verkauf des Eigenheims eine Option, auf die viele Menschen zurückgreifen. Das verlangt oft auch das Sozialamt, wenn die Rente nicht für den Eigenanteil ausreicht.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim?
Das ist je nach Heim unterschiedlich. Bei städtischen Heimen ist dieser höher als bei Heimen auf dem Land und auch die Lage des Zimmers ist entscheidend. 2023 liegt der Eigenanteil durchschnittlich bei rund 2.468 Euro.
Wer zahlt den Eigenanteil im Pflegeheim?
Grundsätzlich zahlt den Eigenanteil der Pflegebedürftige selbst. Reicht die Rente oder sonstige Einnahmen hierfür nicht aus, dann gibt es die Möglichkeit, Hilfe zur Pflege zu beantragen. Angehörige werden seit dem 1.1.2000 nur noch bei einem Jahreseinkommen von 60.000 Euro und mehr zur Kostenübernahme verpflichtet.
Wer übernimmt die Pflegeheim-Kosten?
Den Anteil für die Pflege übernimmt je nach Pflegestufe die Pflegekasse. Unterkunft, Verpflegung und alles, was der Pflegebedürftige auch zuhause tragen müsste, gehören zum Eigenanteil. Dieser wird vom Pflegebedürftigen gezahlt.
Was passiert, wenn ich mein Pflegeheim nicht mehr bezahlen kann?
Reicht das Einkommen, wie etwa die Rente, nicht mehr aus, dann können Sie Hilfe zur Pflege beantragen. Das ist eine Form von Sozialhilfe, die bei Bedarf die Kosten für Unterkunft und Verpflegung deckt.
Bekommen Pflegeheimbewohner Wohngeld?
Mit der Wohnreform, die am 01.01.2023 eingeführt wurde, haben nun Pflegeheimbewohner Anspruch darauf, Wohngeld zu beantragen. Die Höhe des Wohngelds richtet sich nach dem Mietniveau des jeweiligen Pflegeheims. Der Antrag für Wohngeld Plus kann in der örtlichen Wohngeldbehörde gestellt werden.
Wer hat Anspruch auf Wohngeld Plus?
Wer dauerhaft in einem Pflegeheim lebt und keine Transferleistungen für Unterhaltskosten erhält, hat Anspruch auf Wohngeld Plus.