Pflegeheim-Preise: Die monatlichen Kosten
Die Kosten für einen Platz in einem Pflegeheim setzen sich auf mehreren Faktoren zusammen. Die größten Posten für eine Unterbringung in einem Pflegeheim sind:
- Pflege
- Unterkunft & Verpflegung
- Investitionskosten
Gelegentlich finden Sie auf der Rechnung auch Zuschläge zur Ausbildungsvergütung (für Auszubildende, die in der Einrichtung beschäftigt werden) sowie eventuelle Zusatzleistungen, wie etwa die Versorgung mit Inkontinenzartikeln.
Im Allgemeinen können Sie davon ausgehen, dass die Pflegeheim-Zuzahlung – also der Eigenanteil, den Sie selbst monatlich aufbringen müssen – bei monatlich rund 2.411 Euro liegt (Bundesdurchschnitt 2023). Voraussetzung dafür ist, dass der Versicherte einen anerkannten Pflegegrad ab 2 hat.(1)
Die folgende Tabelle gibt Ihnen eine Übersicht über den durchschnittlichen, monatlichen Eigenanteil für einen Pflegeheimplatz in den einzelnen Bundesländern. Beachten Sie bitte, das es sich hierbei nur um den durchschnittlichen Eigenanteil handelt. Dabei wurden nicht die Leistungszuschläge berücksichtigt, die sich nach der Aufenthaltsdauer der Bewohner richten. Die tatsächlichen Preise verhandeln die Pflegeheime direkt mit den Pflegekassen und sind von vielen Faktoren abhängig.
Beispiel für den durchschnittlichen Eigenanteil unter Berücksichtigung des Leistungszuschlages für das Bundesland Baden – Württemberg:
- Durchschnittlicher Eigenanteil ohne Leistungszuschlag: 2.845 Euro
- Erstes Jahr mit 5 % Leistungszuschlag: 2.773 Euro
- Zweites Jahr mit 25 % Leistungszuschlag: 2.484 Euro
- Drittes Jahr mit 45 % Leistungszuschlag: 2.194 Euro
- ab dem 4. Jahr 70 % Leistungszuschlag: 1.833 Euro
Die Kosten für die pflegerische Versorgung im Heim
In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten die Leistungen der Pflegekasse. Aus diesem Grund müssen Sie einen Teil der Pflegekosten aus eigener Tasche tragen.
In der Tabelle sehen Sie die monatlichen Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung. Diese Beträge werden direkt mit dem Pflegeheim verrechnet.
Zuschuss zum Eigenanteil der Pflegekosten im Heim
Seit Januar 2022 gibt es je nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim höhere Zuschüsse für den zu zahlenden Eigenanteil der Pflegekosten. Je länger die Aufenthaltsdauer im Pflegeheim, desto höher der sogenannte Leistungszuschlag.
Die Entlastung erfolgt durch gestaffelte Zuschläge, die von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim abhängen:
- 5 Prozent im ersten Jahr (ab 2024: 15 Prozent),
- 25 Prozent im zweiten Jahr (ab 2024: 30 Prozent),
- 45 Prozent im dritten Jahr (ab 2024: 50 Prozent) und
- 70 Prozent ab dem vierten Jahr (ab 2024: 75 Prozent).
Sonderfall: Pflegeheim-Kosten ohne Pflegegrad
Die Altenpflege im Heim ohne Pflegegrad zu finanzieren, liegt alleine beim Pflegebedürftigen oder deren Angehörigen, denn die Pflegekasse oder das Sozialamt zahlen außer den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro nichts dazu. Die Kosten für ein Pflege- oder Altenheim ohne Pflegegrad sind daher sehr hoch und variieren stark. Sprechen Sie am besten mit jemandem aus der Einrichtung und holen Sie verschiedene Angebote ein, wenn Sie oder Ihr Angehöriger noch keinen Pflegegrad haben.
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim
Ein Zimmer oder ein Apartment in einem Pflegeheim sind vergleichbar mit einem Hotelzimmer mit Vollpension. Daher gehören auch Unterkunft und Verpflegung zu den monatlichen Pflegeheimkosten. Diese Kosten gehören zum Eigenanteil, den Versicherte selbst tragen müssen.
Die Unterkunftskosten setzen sich folgendermaßen zusammen:
- Reinigung des Zimmers und der Gemeinschaftsräume
- Wartung und Unterhalt des Gebäudes
- Wäscheversorgung
- Müllentsorgung
- Heizung und Strom
- Veranstaltungen und Programme zur Förderung körperlicher und geistiger Aktivitäten
Die Pflegeheimkosten für Unterkunft und Verpflegung sind abhängig von der Zimmergröße, Belegung mit einer oder zwei Personen und den Leistungen, die das Pflegeheim bietet. Sie liegen bei mehreren hundert Euro und sind zudem abhängig von der Region und der Einrichtung.
Kosten für Verpflegung, Unterkunft, Investitionen und Komfortleistungen können je nach Einrichtung sehr unterschiedlich ausfallen, deswegen ist es ratsam, dass Sie sich bei der Auswahl eines Heims ausführlich darüber informieren.
Die Investitionskosten im Pflegeheim

Ein wichtiger Teil der monatlichen Kosten sind die Investitionskosten im Pflegeheim, die jedes Pflegeheim erhebt und anteilig auf die Bewohner umlegt. Vergleichbar sind diese Investitionskosten für das Pflegeheim mit der Instandhaltungsrücklage, wie Sie sie zum Beispiel aus Ihrer Mietwohnungsabrechnung oder Ihrer Eigentumswohnung kennen. Auch ein Pflegeheim ist letztlich ein Mehrparteienhaus und muss instandgehalten werden. Ob nun das Dach undicht ist oder neue Fenster eingesetzt werden müssen – der Betreiber darf die tatsächlich entstehenden Kosten auf alle Bewohner umlegen.
Zu den Pflegeheim-Investitionskosten gehören:
- Bau- oder Erwerbskosten der Einrichtung
- Instandhaltungskosten
- Miet- und Pachtzahlungen, die der Betreiber zu zahlen hat oder Abschreibungen und Darlehenszinsen
- Kosten für Gemeinschaftsräume und -flächen, Küchen, Pflegebäder und deren Ausstattung
Wird ein Pflegeheim aber gefördert, so müssen die Bewohner gemäß Paragraf 82 Abs. 3 und 4 SGB XI folgende Kosten nicht bezahlen:(4)
- Aufwendungen für den Erwerb und die Erschließung von Grundstücken
- Aufwendungen für den Anlauf oder die innerbetriebliche Umstellung von Pflegeeinrichtungen
- Aufwendungen für die Schließung von Pflegeeinrichtungen oder ihre Umstellungen auf andere Aufgaben
- Aufwendungen, die bereits durch öffentliche Fördermittel gedeckt sind (keine Doppelfinanzierung).
Früher wurden Pflegeheime stärker öffentlich gefördert und die Bewohner mussten sich deshalb nicht an allen Investitionskosten beteiligen. Aber die öffentliche Förderung findet – wegen klammer kommunaler Kassen – heute kaum noch statt. Dennoch ist es sinnvoll, sich vorab darüber zu informieren, ob Ihr Pflegeheim öffentlich gefördert wird.
Pflegewohngeld in Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein
Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein einen Pflegeheim-Platz für Ihren Angehörigen suchen, gibt es einen kleinen Zuschuss zu den Kosten: das Pflegewohngeld. Die Höhe variiert je nach Bundesland und ist abhängig vom Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen. Den Betrag erhält die Einrichtung, nicht der Antragsteller. Anspruch hat jeder, wenn er vor dem Umzug in das Pflegeheim in einem der entsprechenden Bundesländer wohnhaft war. Es kann vorkommen, dass Bewohner auch dann Pflegewohngeld beanspruchen können, wenn lediglich ein Verwandter des ersten oder zweiten Grades „Landeskind“ ist und am Pflegeort wohnt. Hier gibt es in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen.
Pflegewohngeld: In 3 Schritten zum Zuschuss
Den Antrag auf Pflegewohngeld müssen Sie jedes Jahr neu einreichen. Das geschieht wie folgt:
- Erkundigen Sie sich – gegebenenfalls über die Pflegeheimverwaltung – welche Vermögensgrenzen eingehalten werden müssen, um Ansprüche auf das Pflegewohngeld zu haben.
- Fordern Sie das Pflegeheim auf, einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Sozialamt zu stellen.
- Stellt das Heim keinen Antrag, können Sie das selbst tun.
Neu: Wohngeld für Pflegeheimbewohner – Wohngeld-Plus-Gesetz
Am 1. Januar 2023 ist mit der neuen Wohngeldreform das Wohngeld Plus in Kraft getreten. Aufgrund der steigenden Energiekosten und Inflation steigen auch die Pflegeheimkosten, die nicht alle tragen können. Mit der neuen Regelung erhalten nun Pflegeheimbewohner einen finanziellen Zuschuss für die Heimkosten.(3)
Wer hat Anspruch auf Wohngeld Plus?
Menschen, die dauerhaft in Pflegeheimen leben, können das Wohngeld Plus beantragen. Der Anspruch besteht allerdings, sofern sie keine weiteren Transferleistungen für ihre Unterkunft beziehen. Dazu zählen beispielsweise:
- Grundsicherung im Alter
- Erwerbsminderung und Hilfe zur Pflege
Höhe des Wohngelds für Pflegeheimbewohner
Wie hoch der Anspruch für Pflegeheimbewohner ist, richtet sich nach dem Mietniveau der Region des Pflegheims und nicht nach den individuellen Mietkosten. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen bietet einen Rechner an, der den Anspruch auf Wohngeld schätzt.
Antrag auf Wohngeld stellen
Um Wohngeld zu beantragen, wenden Sie sich an Ihre örtliche Wohngeldbehörde. Oftmals können Sie den Antrag auch online auf der jeweiligen Seite stellen. Für einen vollständigen Wohngeldantrag für Pflegeheimbewohner müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:
- Bestätigungsantrag der Heimleitung und Heimvertrag
- Rentenbescheide
- Aktuelle Kontoauszüge
- Nachweise über Vermögen, Kapital, Einnahmen über Mieten oder Pachten sowie weitere Einnahmen
- Schwerbehindertenausweis, falls vorhanden
- Betreuerausweis, falls vorhanden
Taschengeld im Pflegeheim – das Sozialamt hilft
Neben Kost, Logis und der Teilnahme an heiminternen Veranstaltungen bleiben natürlich auch bei Pflegebedürftigen noch kleine Wünsche offen. In vielen stationären Einrichtungen gibt es deswegen Kioske für Zeitungen oder eine Tafel Schokolade oder das hauseigene Café, in dem man mit dem Besuch gemütlich zusammensitzen kann.
Daneben brauchen Bewohner aber auch neue Kleidung oder möchten an Sonderaktivitäten teilnehmen, die extra bezahlt werden müssen. Wer auf Sozialhilfe angewiesen ist und für diese Dinge nicht genug eigenes Vermögen hat, erhält für die kleinen Wünsche des Alltags einen Barbetrag (früher: Taschengeld) in Höhe von mindestens 135,54 Euro pro Monat. (Stand Januar 2023) So regelt es Paragraf 27b im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).(5) Der Betrag umfasst mindestens 27 Prozent der Regelbedarfsstufe eins. Der Regelbedarf wird gemäß Paragraf 28 SGB XII als Ergebnis bundesweiter Einkommens- und Verbrauchsstichproben ermittelt.(7)
Schonvermögen und Vermögen im Pflegeheim
Um den Eigenanteil für die Kosten im Pflegeheim zu decken, müssen die Bewohner auch ihr Vermögen in Form von Haus, Aktien und sonstigem Eigentum zur Bezahlung der Heimkosten verwenden, falls sie keine anderen finanziellen Rücklagen mehr haben. Was ihnen noch bleibt, ist das sogenannte Schonvermögen: Pflegebedürftigen steht ein Schonbetrag von 10.000 Euro (Stand: Januar 2023) zu, den sie nicht für die Finanzierung der Pflege verwenden müssen, der gleiche Betrag wird auch beim Ehepartner verschont. Besitzt der Pflegebedürftige eine Immobilie, die vom Ehepartner bewohnt wird, wird diese zum Schonvermögen gezählt – sofern sie als angemessen anzusehen ist.(12)
Sozialhilfe und Sozialamt im Pflegeheim – Was tun, wenn Rente und Vermögen nicht reichen?
Die Kosten für einen Platz im Pflegeheim sind sehr viel höher als die Pflegeleistungen der Pflegeversicherung. Gut, wenn Ihre Rente für den Eigenanteil ausreicht. Übrigens: Ihre Rente müssen Bewohner – maximal bis auf ein Taschengeld von 135,54 Euro (Stand Januar 2023) – zur Deckung der Heimkosten verwenden.
Ist das Vermögen aufgebraucht und reicht die Rente nicht, bleibt der Antrag auf „Hilfe zur Pflege“, wie er in Paragraf 61 SGB XII formuliert wurde. Die Hilfe zur Pflege steht grundsätzlich jedem Pflegebedürftigen zu.(9) Denn Sozialhilfe für den Eigenanteil für die Pflegeheimkosten in Anspruch zu nehmen ist nicht nur möglich, sondern oft auch unumgänglich.
Elternunterhalt im Pflegeheim: Wann müssen Kinder für ihre Eltern zahlen?

Wenn die Eltern pflegebedürftig werden und nicht genügend finanzielle Mittel aus Rente und Vermögen für den Heimplatz zur Verfügung stehen, springt das Sozialamt ein und verpflichtet gegebenenfalls die Kinder in Form des sogenannten Elternunterhalts zu Unterhaltszahlungen. Seit Inkrafttreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes am 01.01.2020 gibt es dafür aber eine Einkommensgrenze: Nur Angehörige (Eltern oder Kinder) mit einem Einkommen von mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr können für die Pflegeheim-Kosten herangezogen werden. Das Jahresbruttoeinkommen bezieht sich dabei auf ein einzelnes Kind. Vorhandenes Vermögen ist ausgeschlossen.(10)
Das Angehörigen-Entlastungsgesetz soll Angehörige (Eltern und Kinder) finanziell entlasten.
Pflegekosten durch den Hausverkauf decken
Laut VDEK beträgt der durchschnittliche Eigenanteil, den pflegebedürftige Bewohner eines Heims selbst tragen müssen, im Jahr 2023 pro Monat 2.394 Euro. (13) Wenn Vermögen und Rente zur Deckung dieser Ausgaben nicht ausreichen, ist der Verkauf des Eigenheims eine Option, auf die viele Menschen zurückgreifen müssen. Das verlangt oft auch das Sozialamt, wenn die Rente für den Eigenanteil nicht ausreicht.
Wird die Immobilie allerdings noch von Ehepartner, minderjährigen Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen bewohnt, bleibt es verschont.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim?
Das ist je nach Heim unterschiedlich. Bei städtischen Heimen ist dieser höher als bei Heimen auf dem Land und auch die Lage des Zimmers ist entscheidend. 2023 liegt der Eigenanteil durchschnittlich bei rund 2.411 Euro.
Wer zahlt den Eigenanteil im Pflegeheim?
Wer in ein Pflegeheim umzieht, ist in der Regel zunächst selbst Eigenanteil der Pflegeheimkosten verantwortlich. Dieser Betrag wird aus dem eigenen Vermögen, der Rente oder sonstigen Einkünften beglichen.
Können Sie den Eigenanteil nicht aus eigenen Mitteln aufbringen, werden unter bestimmten Voraussetzungen nahe Angehörige oder das Sozialamt zur Kostenübernahme herangezogen.
Hierbei gelten gesetzliche Regelungen zur Heranziehung von Verwandten ersten Grades. Kinder sind seit dem 1. Januar 2020 nur noch bei einem Jahreseinkommen von über 100.000 Euro und mehr zur Kostenübernahme verpflichtet.
Wer übernimmt die Pflegeheim-Kosten?
Den Anteil für die Pflege übernimmt je nach Pflegegrad die Pflegekasse. Unterkunft, Verpflegung und alles, was der Pflegebedürftige auch zuhause tragen müsste, gehören zum Eigenanteil. Dieser wird vom Pflegebedürftigen selbst gezahlt.
Was passiert, wenn ich mein Pflegeheim nicht mehr bezahlen kann?
Wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um die Pflegeheimkosten zu decken, kann bei dem zuständigen Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragt werden. Das Sozialamt übernimmt dann die Kosten, die Sie selbst nicht tragen können. Es wird allerdings vorher geprüft, ob und inwieweit Sie oder gegebenenfalls auch Ihre Angehörigen diese Kosten tragen können.
Bekommen Pflegeheimbewohner Wohngeld?
Mit der Wohnreform, die am 01.01.2023 eingeführt wurde, haben nun Pflegeheimbewohner Anspruch darauf, Wohngeld zu beantragen. Die Höhe des Wohngelds richtet sich nach dem Mietniveau des jeweiligen Pflegeheims. Der Antrag für Wohngeld Plus kann in der örtlichen Wohngeldbehörde gestellt werden.
Wer hat Anspruch auf Wohngeld Plus?
Wer dauerhaft in einem Pflegeheim lebt und keine Transferleistungen für Unterhaltskosten erhält, hat Anspruch auf Wohngeld Plus.