Definition: Was ist ein Pflegehotel?
Pflegehotels sind eine Kombination aus pflegerischer Einrichtung und Hotel. Hier können Menschen mit Pflegebedarf oder einer Behinderung Urlaub machen. Der Begriff „Pflegehotel“ ist nicht geschützt und darf frei verwendet werden. Deshalb kann das Angebot von Pflegehotels sehr unterschiedlich sein.

Viele Pflegehotels sind klassische Hotels, die sich besonders auf Menschen mit Pflegebedarf spezialisiert haben. Es gibt aber auch Pflegeheime oder Reha-Kliniken, die einen Teil ihrer Zimmer an Urlauber vermieten und sich deshalb ebenfalls als Pflegehotel bezeichnen.
Wenn Sie Ihren Urlaub in einem Pflegehotel planen, sollten Sie also genau hinschauen, was Ihnen im Einzelfall geboten wird. Das gilt sowohl für den Grad an Komfort in dem Pflegehotel als auch für das Angebot bei Pflege und Betreuung.
Ausstattung und Angebot von Pflegehotels
Die Ausstattung und das Angebot eines Pflegehotels sind von Anbieter zu Anbieter sehr verschieden. In jedem Fall aber sollte ein Pflegehotel barrierefrei sein und ein Mindestmaß an pflegerischen Leistungen anbieten.
Die Ausstattung von Pflegehotels
Eine Grundvoraussetzung für Pflegehotels ist Barrierefreiheit. Dazu gehören geräumige Zimmer, breite Türen, barrierearme Bäder und ein Aufzug oder zumindest ein Treppenlift, damit Sie mühelos von Stockwerk zu Stockwerk gelangen.
Zusätzliche Ausstattung bei vielen Pflegehotels:
- Pflegebetten und Pflegematratzen
- Anreise- und Abreise-Service (Hol- und Bringdienst)
- Besonders geräumige Parkplätze für die Anreise
- Verleih von Mobilitätshilfen wie Rollatoren
- Weitere Hilfsmittel für den Alltag vor Ort
- Hausnotruf
Diese Liste lässt sich noch ergänzen, denn Pflegehotels gestalten ihr Angebot individuell. Neben der barrierefreien und komfortablen Ausstattung sollten Sie bei Ihrer Suche nach einem Pflegehotel auch auf das Pflege- und Betreuungsangebot achten.
Pflege und Betreuung in Pflegehotels
Die Pflege- und Betreuungsleistungen unterscheiden sich von Pflegehotel zu Pflegehotel. Von der Zusammenarbeit mit einem ambulanten Pflegedienst bis hin zu einem umfassenden hauseigenen Angebot von Pflege, Betreuung, Freizeitangeboten und gesundheitlichen Behandlungen bieten die Hotels verschiedenste Modelle an.
Mögliche Angebote zu Pflege und Betreuung:
- Grundpflege (alltägliche Pflege wie Waschen und Ankleiden)
- Behandlungspflege (besondere medizinische Pflege)
- Gesundheitliche Anwendungen (Fußpflege, Physiotherapie, Massagen usw.)
- Pflegekräfte im Bereitschaftsdienst
- Betreuung und gemeinsame Aktivitäten
Je nach Ausstattung und Zulassung bei der Pflegekasse können bestimmte Leistungen in Pflegehotels über die Pflegekasse abgerechnet werden, zum Beispiel als Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege. Mehr dazu erfahren Sie im Abschnitt zu Kosten und Finanzierung von Pflegehotels.
Pflegehotels mit besonderer Spezialisierung
Einige Pflegehotels haben sich auf die besonderen Bedürfnisse bestimmter pflegebedürftiger Personen spezialisiert. Der Fokus liegt dabei meistens auf konkreten Krankheiten oder Beschwerden, die eine bestimmte Ausstattung oder intensive Behandlung und Betreuung erfordern.
Besonders spezialisierte Pflegehotels:
- Pflegehotels für Menschen mit Demenz
- Pflegehotels für Menschen mit Parkinson
- Pflegehotels für Menschen mit COPD
Pflegehotels für Menschen mit Demenz
Eine Demenzerkrankung stellt eine besondere Herausforderung für die Pflege und Betreuung dar. Je nach Stadium reichen die Aufgaben vom Umgang mit Aggressionen oder Lauftendenzen über die demenzgerechte Raumgestaltung bis hin zur Pflege bei Bettlägerigkeit.
Manche Pflegehotels haben sich deshalb extra auf Urlaub mit demenzerkrankten Personen spezialisiert. Diese Pflegehotels bieten vor allem eine intensive Betreuung durch besonders geschultes Personal, das mit den Symptomen von Demenz vertraut ist und damit umzugehen weiß.(1)
Pflegehotels für Menschen mit Parkinson
Wenn Sie an Parkinson erkrankt sind, können sanfte Bewegungsangebote und gesundheitliche Behandlungen wie Massagen, Ergotherapie oder Physiotherapie vor Ort besonders interessant sein. Pflegehotels für Menschen mit Parkinson haben sich deshalb auf solche Angebote spezialisiert.
Auch die Nähe eines Thermalbads ist für viele Parkinson-Patienten wichtig, weil dieses in vielen Fällen Beschwerden lindern kann. Meistens weniger geeignet ist hingegen ein Pflegehotel in ungewohnter klimatischer Umgebung, da die Umstellung zusätzliche Beschwerden hervorrufen kann.(2)
Pflegehotels für Menschen mit COPD
Wenn Sie an einer chronischen Lungenerkrankung wie COPD erkrankt sind, ist vor allem die Lage des Pflegehotels von größter Bedeutung, denn die Luftqualität entscheidet maßgeblich über Ihr Wohlbefinden im Urlaub.
Klassische Luftkurorte sind besonders gut geeignet. Für viele ist deshalb ein Pflegehotel am Meer die erste Wahl. Andere bevorzugen eher Bergluft, solange nur die Höhenlage die Luft nicht zu dünn werden lässt.
Neben der Luftqualität sollte auch die ärztliche Versorgung vor Ort gewährleistet sein. Diese ist zwar oftmals nicht im Pflegehotel selbst verfügbar, doch in der Nähe sollten sich medizinische Einrichtungen befinden, wo Sie bei akuten Atemwegsbeschwerden Hilfe finden.
Urlaub mit Pflegebedürftigen planen
Wenn Sie zum ersten Mal mit einer pflegebedürftigen Person gemeinsam Urlaub machen oder als pflegebedürftige Person allein verreisen, stellen sich viele Fragen. Die folgende Checkliste soll Sie an die wichtigsten Themen erinnern, damit Sie den Urlaub gut planen und sorgenfrei genießen können.
Checkliste für den Urlaub mit Pflegebedürftigen:
- Besprechen Sie gemeinsam, welcher Urlaubsort für Sie der richtige ist – denken Sie auch an klimatische Rahmenbedingungen.
- Planen Sie von Beginn an die An- und Abreise ein. Manche Hotels bieten einen An- und Abreise-Service. Wenn Sie mit dem Zug reisen, prüfen Sie, ob die Bahnhöfe barrierefrei ausgebaut sind.
- Sprechen Sie vorab mit dem Personal des Pflegehotels, ob das Angebot an Pflege und Betreuung Ihren Bedarf deckt.
- Stellen Sie sicher, dass Sie am Urlaubsort Zugriff auf die richtigen Hilfsmittel haben, eventuell leihweise.
- Notwendige Medikamente besorgen Sie am besten im Vorhinein und bringen sie mit, wenn die Versorgung vor Ort ungeklärt ist.
- Falls Sie ärztliche Unterstützung benötigen, prüfen Sie, ob es eine medizinische Versorgung in der Nähe des Pflegehotels gibt.
Urlaub mit Pflegegrad: Kosten & Finanzierung
Pflegehotels sind oft der einzige Weg, wie pflegebedürftige Menschen allein oder gemeinsam mit Angehörigen in den Urlaub fahren können. Durch das umfassende Angebot sind diese Hotels aber meist auch etwas teurer. pflege.de zeigt Ihnen Wege und Möglichkeiten für die Finanzierung.
Die schlechte Nachricht ist: Ein spezielles Urlaubsgeld von der Pflegekasse gibt es leider nicht. Gerade die Kosten für die An- und Abreise, die Mahlzeiten und die Ausflüge müssen Sie in der Regel selbst zahlen.
Die gute Nachricht ist: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch während des Aufenthalts in einem Pflegehotel bestimmte Pflegeleistungen in Anspruch nehmen.
Mögliche Pflegeleistungen in Pflegehotels
Je nachdem, wie Sie Ihren Aufenthalt gestalten und welche Zulassung Ihr Pflegehotel hat, kommen unterschiedliche Pflegeleistungen in Frage. Stellen Sie sich aber darauf ein, dass Sie wahrscheinlich nur einen Teil der Kosten für das Pflegehotel über Pflegeleistungen finanzieren können.
Die Pflege und Betreuung vor Ort lässt sich zum Beispiel oft gut über die Pflegekasse finanzieren. Die Kosten für die Unterkunft und für Ausflüge nur in manchen Fällen. Für die Verpflegung sowie die An- und Abreise müssen Sie fast immer selbst aufkommen.
Diese Pflegeleistungen können Sie unter Umständen nutzen:
- Kurzzeitpflege: Kurzzeitpflege kommt nur in Frage, wenn das Pflegehotel als Kurzzeitpflegeeinrichtung zugelassen ist. Ist das der Fall, finden Sie diese Info in der Regel auf der Website des Pflegehotels. Attraktiv daran ist, dass Sie auch die Kosten für die Unterbringung mit der Kurzzeitpflege finanzieren können.
- Tages- oder Nachtpflege: Für die teilstationäre Pflege braucht das Pflegehotel eine besondere Zulassung als Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung. Interessant ist diese Pflegeleistung oft, weil viele zuhause keinen Zugang zu einer solchen Einrichtung haben und die Leistungssumme deshalb im Alltag nicht ausschöpfen. Außerdem wird das Pflegegeld durch die teilstationäre Pflege nicht gekürzt.
- Verhinderungspflege: Für die Verhinderungspflege braucht die Einrichtung keine besondere Zulassung. Sie gilt als Ersatzpflege, wenn die eingetragene Pflegeperson vorübergehend die Pflege nicht selbst leisten kann – zum Beispiel, weil sie im Urlaub ist. Verhinderungspflege kann nur für die Pflege und Betreuung verwendet werden, nicht für Unterkunft und Verpflegung.
- Entlastungsbetrag: Falls Sie vor Ort Betreuungs- oder Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen, die nach Landesrecht zugelassen sind, können Sie diese über den Entlastungsbetrag finanzieren.
- Pflegegeld: Auch während des Urlaubs können Sie weiterhin Pflegegeld erhalten. Allerdings nur zur Hälfte, wenn Sie zeitgleich Kurzzeit- oder Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Das volle Pflegegeld erhalten Sie, wenn Sie die Verhinderungspflege nur stundenweise nutzen.
- Pflegesachleistungen: Erbringt ein zugelassener Pflegedienst im Urlaub Pflege- oder Betreuungsleistungen, können Sie die Kosten dafür auch über die Pflegesachleistungen oder über die Kombinationsleistung abrechnen. Bei Urlaub im Ausland können andere Regelungen anfallen.(3)
Viele dieser Pflegeleistungen lassen sich kombinieren und können zusammen den wohlverdienten Urlaub im Pflegehotel erschwinglich machen. Sie können Sie zum Beispiel ab Pflegegrad 2 ohne Einschränkungen Pflegegeld, stundenweise Verhinderungspflege und Tagespflege verbinden.
Vergessen Sie aber nicht: Pflegeleistungen sind an bestimmte Bedingungen geknüpft, die im Einzelfall geprüft werden müssen. In den pflege.de Ratgebern zu den einzelnen Pflegeleistungen finden Sie dazu umfassende Informationen.
Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Pflegehotel?
Pflegehotel sind Hotels für pflegebedürftige Menschen, die so auch Urlaub machen können. Ausstattung und die Leistungen sind auf die besonderen Bedürfnisse der Pflege zugeschnitten. Der Begriff „Pflegehotel“ ist nicht geschützt, also dürfen sich viele Einrichtungen so nennen.
Kann ich mit einem Pflegegrad in den Urlaub fahren?
Ja, Menschen mit Pflegegrad dürfen natürlich Urlaub machen. Solange es Ihnen möglich ist, sollten Sie sogar unbedingt auch mal in den Urlaub fahren. Informieren Sie sich jetzt über Pflegehotels und Anbieter von Urlaub für pflegebedürftige Menschen.
Darf ich als pflegebedürftige Person in den Urlaub fahren?
Ja, dagegen spricht gar nichts – solange Ihr Gesundheitszustand es zulässt. Spezielle Pflegehotels oder organisierte Reisen für Menschen mit Pflegebedarf machen solche Urlaube möglich und für alle Mitreisenden erholsam.