Pflegegrad 1: Geld, Leistungen und Voraussetzungen

Pflegegrad 1

Pflegegrad 1 und entsprechende Leistungen können Versicherte erhalten, denen Gutachter des Medizinischen Dienstes (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei privat Versicherten) eine „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ nachweisen. pflege.de klärt über Voraussetzungen und Leistungen auf. Plus: Fallbeispiel für Pflegegrad 1.

Inhaltsverzeichnis

Ein Service von pflege.de
So berechnen Sie kostenfrei Ihren Pflegegrad
Pflegegrad berechnen

Pflegegrad 1: Definition

Pflegegrad 1 beschreibt die „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“  von Pflegebedürftigen und garantiert ihnen entsprechende Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Um Pflegegrad 1 zu erhalten, müssen Versicherte zunächst einen Pflegegrad bei ihrer Pflegekasse beantragen. Anschließend werden sie von einem Gutachter des sogenannten Medizinischen Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei privat Versicherten) im Hinblick auf ihre noch vorhandene Selbstständigkeit untersucht.

Die Einstufung erfolgt auf Grundlage eines Punktesystems. Je selbstständiger ein Antragsteller ist, desto weniger Punkte und einen umso niedrigeren Pflegegrad erhält er. Die Voraussetzung für Pflegegrad 1 ist, dass bei der Begutachtung zwischen 12,5 und unter  27 Punkten ermittelt werden.

Ein Service von pflege.de
Pflegegradrechner von pflege.de
Jetzt Pflegegrad berechnen!

Der Pflegegradrechner zeigt Ihnen auf Basis Ihrer Angaben eine erste Einschätzung des Pflegegrads auf.

  • Detaillierte Erfassung der Situation
  • Am Begutachtungsverfahren orientiert
  • Einfach & kostenlos

Voraussetzungen für Pflegegrad 1

Wann bekommt man Pflegegrad 1 zugesprochen? Zunächst müssen Versicherte einen allgemeinen Antrag auf Pflegegrad stellen. Sie müssen nicht konkret Pflegegrad 1 beantragen. Als Voraussetzung für Pflegegrad 1 gilt eine „geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit“. Gutachter müssen im Rahmen des aktuellen Begutachtungsverfahrens (auch bekannt als „NBA“) zwischen 12,5 und unter 27 Punkte ermitteln, damit der Antragsteller Pflegegrad 1 und entsprechende Leistungen aus der Pflegekasse zuerkannt bekommt.(1)

Kriterien für die Pflegebegutachtung

  1. Mobilität: Wie selbstständig bewegt sich der Begutachtete fort, kann sich halten, aufrecht sitzen und Treppen steigen?
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Kann sich der Antragsteller im Alltag noch örtlich und zeitlich orientieren? Kann er für sich selbst Entscheidungen treffen, Risiken erkennen, Gespräche führen und seine Bedürfnisse mitteilen?
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Wie oft benötigt der Betroffene Hilfe wegen psychischer Probleme wie aggressivem oder ängstlichen Verhalten? Leidet er unter Wahnvorstellungen oder beschädigt Gegenstände?
  4. Selbstversorgung: Wie selbstständig kann sich der Begutachtete noch täglich selbst waschen, pflegen und ernähren?
  5. Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Welche Hilfen benötigt der Antragsteller beim Umgang mit Krankheit, Therapien und Behandlungen wie z. B. bei Dialyse oder Verbandswechsel?
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Wie selbstständig kann der Begutachtete noch seinen Tagesablauf planen, sich selbst beschäftigen oder Kontakte pflegen?

Unter jedem der sechs Module stehen bis zu 16 Kriterien, die der Gutachter bewertet und entsprechend unterschiedlich hohe Punkte vergibt. Daraus ergibt sich die Gesamtpunktzahl und nach einem speziellen Gewichtungsverfahren die Zuweisung eines Pflegegrades.

Erhalten Antragsteller nach der Begutachtung durch den MD oder Medicproof keinen Pflegegrad und wurde damit der Antrag auf Pflegegrad abgelehnt, so können Versicherte innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Mehr Details erfahren Sie im Beitrag zum Widerspruch bei Ablehnung eines Pflegegrads. Haben Versicherte hingegen Pflegegrad 1 erhalten, ihrer Meinung aber Anspruch auf einen höheren Pflegegrad, so können sie auch hier Widerspruch gegen Pflegegrad 1 einlegen.

Tipp
Führen Sie ein Pflegetagebuch

Als Vorbereitung auf den Begutachtungstermin ist es sinnvoll, ein Pflegetagebuch zu führen. Das Pflegetagebuch hilft Ihnen dabei, den tatsächlichen Pflegeaufwand für Ihren Angehörigen zu ermitteln und vor dem Gutachter zu belegen. Zudem kann es eine große Argumentationshilfe im Falle eines Widerspruchs sein.

Bonus
Ihr Pflegetagebuch – zur Dokumentation Ihres persönlichen Pflegebedarfs
  • Dokumentation leicht gemacht
  • Gut vorbereitet in die Pflegebegutachtung
  • Fairen Pflegegrad erhalten

Geld und Leistungen bei Pflegegrad 1

Hilfsbedürftige mit Pflegegrad 1 sind noch weitgehend selbstständig und können sich i. d. R. noch gut selbst versorgen und ihren Alltag in vielen Bereichen ohne fremde Hilfe bewältigen. pflege.de erklärt Ihnen im Folgenden, welche Leistungen Menschen mit Pflegegrad 1 zustehen. So haben Versicherte mit Pflegegrad 1 Anspruch auf monatliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen, Zuschüsse zu Pflegehilfsmitteln und dem Hausnotruf sowie zur Wohnraumanpassung.(2)

Überblick zu den Geldleistungen bei Pflegegrad 1

Leistungsart Leistung und Häufigkeit
Pflegegeld kein Anspruch
Pflegesachleistungen kein Anspruch
Tages- und Nachtpflege kein Anspruch
Kurzzeitpflege kein Anspruch
Verhinderungspflege kein Anspruch
Vollstationäre Pflege kein Anspruch
Betreuungs- und Entlastungsleistungen 125 Euro/Monat
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu 40 Euro/Monat
Hausnotruf 25,50 Euro/Monat
Wohnraumanpassung 4.000 Euro/Gesamtmaßnahme
Wohngruppenzuschuss 214 Euro/Monat
Ein Angebot von pflege.de
Curabox Kostenlose Pflegehilfsmittel
Diese Hygieneprodukte zahlt die Pflegekasse

Nutzen Sie Ihren Anspruch auf zuzahlungsfreie Pflegemittel wie Desinfektionsmittel und Mundschutz.

  • Für jeden mit Pflegegrad 1-5
  • Versandkostenfrei nach Hause
  • Monatlich bis zu 40 € sparen

Pflegegeld und Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 1

Menschen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld bei der Pflege durch Angehörige oder auf Pflegesachleistungen bei der Versorgung durch einen professionellen ambulanten Pflegedienst. Da sie ihr Leben meist noch sehr selbstständig meistern, benötigen sie i. d. R. so gut wie keine Unterstützung von Angehörigen oder von professionellen Pflegekräften.

Tipp
Anspruch auf Betreuung und Entlastung im Pflegealltag

Menschen mit Pflegegrad 1 stehen monatlich 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu, die sie auch für die Grundpflege durch einen ambulanten Pflegedienst nutzen können.

Tagespflege & Nachtpflege bei Pflegegrad 1

Wenn Versicherte mit Pflegegrad 1 das Angebot der Tages- oder Nachtpflege nutzen möchten, müssen sie dies weitgehend aus eigener Tasche bezahlen. Sie können lediglich den monatlichen Entlastungsbeitrag von 125 Euro dafür nutzen. Daneben besteht kein Anspruch auf Leistungen für die teilstationäre Pflege.

Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 1

Hilfsbedürftige mit Pflegegrad 1 haben keinen generellen Anspruch auf Kurzzeitpflege, wenn sie etwa nach einem Klinikaufenthalt noch vorübergehend auf professionelle Pflege angewiesen sind, bis sie wieder nachhause können. Die Pflegekasse bezahlt für Kurzzeitpflege erst ab Pflegegrad 2 entsprechende Leistungen in Höhe von 1.774 Euro pro Jahr für maximal 28 Tage.

Überleitungspflege nach Krankenhausaufenthalt bei Pflegegrad 1

Personen mit Pflegegrad 1 können sich die Kosten der Kurzzeitpflege aus der Pflegeversicherung lediglich über den Anspruch auf Entlastungsleistungen (§ 45b SGB XI) erstatten lassen. Das Budget von 125 Euro reicht allerdings für eine stationäre Kurzzeitpflege nur etwas mehr als 1 Tag monatlich, kostet doch ein durchschnittlicher Kurzzeitpflegetag derzeit zwischen 80 bis 120 Euro.

Allerdings hat der Gesetzgeber erkannt, dass es hier eine Regelungs- bzw. Versorgungslücke gerade für solche Personen gibt, die aus dem Krankenhaus entlassen werden, jedoch noch nicht „rehafähig“ sind und auch kein soziales Umfeld zur häuslichen Pflege haben. Deshalb gibt es seit 01.01.2016 im Rahmen des sog. Krankenhausstrukturgesetzes einen Anspruch gegenüber der Krankenversicherung nach § 37 Abs. 1a und 39c SGB V auf sog. Überleitungspflege – eine erweiterte Haushaltshilfe – aber auch konkret auf Kurzzeitpflege. Und zwar analog den Regelungen der Pflegeversicherung, d. h. für maximal 4 Wochen bzw. 1.774 Euro pro Kalenderjahr.

Verhinderungspflege bei Pflegegrad 1

Steht Versicherten mit Pflegegrad 1 Verhinderungspflege zu? Die Antwort lautet: nein. Versicherte mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Zuschüsse zur Verhinderungspflege bei Urlaub oder Krankheit ihrer pflegenden Angehörigen.

Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1

Pflegeversicherte mit anerkanntem Pflegegrad 1 haben Anspruch auf den „Entlastungsbetrag“ von monatlich 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen ihrer Pflegekasse. Mit dem Entlastungsbeitrag bei Pflegegrad 1 können Betroffene z. B.

  • an einer Betreuungsgruppe für leicht Hilfsbedürftige teilnehmen, die sie geistig und körperlich aktiviert,
  • einen Alltagsbegleiter z. B. für Gespräche oder Spaziergänge oder eine Einkaufshilfe bezahlen oder
  • Haushaltshilfen engagieren, die ihnen etwa beim Putzen der Wohnung helfen oder beschwerliche Hausarbeiten wie die Gardinenwäsche übernehmen.

Weitere Leistungen bei häuslicher Pflege und Pflegegrad 1

Hilfsbedürftigen mit Pflegegrad 1 stehen folgende Leistungen zu, sofern sie zuhause versorgt werden:

Zuschuss für Wohnraumanpassung bei Pflegegrad 1

Für die altersgerechte Wohnraumanpassung wie z. B. den Einbau eines Treppenlifts oder den Umbau von der Wanne zur Dusche können Hilfsbedürftige mit Pflegegrad 1 einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro ihrer Pflegekasse beanspruchen. Dieser Zuschuss steht Pflegebedürftigen einmalig für alle Maßnahmen der Barrierereduzierung zu. Sollte sich der Hilfebedarf einmal ändern, so kann der Zuschuss u. U. erneut gewährt werden.

Ein Service von pflege.de
Treppenlift Vergleich
Treppenlifte vergleichen und sparen

Die Umbau-Experten von pflege.de helfen Ihnen den besten & günstigsten Treppenliftanbieter für Ihre Bedürfnisse zu finden.

  • Vergleichen Sie bis zu 4 Anbieter mit nur einer Anfrage
  • Kostenlos und unverbindlich
  • Individuelle Fördermittelberatung

Medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 1

Menschen mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel. So erhalten sie z. B. Zuschüsse zum Hausnotruf bei Pflegegrad 1, aber auch für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch oder allgemein medizinische Hilfsmittel:

  • Zuschüsse für Anschluss und Betrieb eines Hausnotrufsystems, ein sog. technisches Pflegehilfsmittel (monatlich 25,50 Euro),
  • die Pauschalförderung von zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln von monatlich bis zu 40 Euro und
  • medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel, die im jeweiligen Hilfsmittelverzeichnis & Hilfsmittelkatalog der Krankenversicherung gelistet sind.
Info
Keine Extra-Anträge für Hilfsmittel notwendig

Gesonderte Anträge auf medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel müssen Versicherte mit Pflegegrad 1 seit Januar 2017 nicht mehr an ihre Pflegekasse richten, wie es bisher verlangt wurde. Die von Gutachtern empfohlenen Hilfsmittel gelten seit 01.01.17 automatisch als beantragt, wenn die Betroffenen oder ihre Betreuer damit einverstanden sind. So steht es in den aktuellen Begutachtungsrichtlinien des Spitzenverbandes Bund der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Pflegekurse für Angehörige bei Pflegegrad 1

Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen, die für Versicherte mit Pflegegrad 1 sorgen, haben Anspruch auf kostenlose Pflegekurse (vgl. § 45 SGB XI).

Tipp
Pflegeschulung direkt beim Pflegebedürftigen

In kostenlosen Pflegeschulungen lernen Sie direkt im Zuhause des Pflegebedürftigen, wie Sie den Angehörigen richtig pflegen und versorgen. Das Beste daran: Das Thema wählen Sie ganz individuell entsprechend der Pflegesituation und Ihrer Fragestellungen aus.

Kostenlose Beratung und Beratungsbesuche bei Pflegegrad 1

Versicherte mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf die Beratung z. B. für die bessere pflegerische Versorgung oder zum altersgerechten Wohnraumumbau. Auch die notwendigen regelmäßigen Beratungsbesuche durch geschulte Pflegekräfte (vgl. § 37 Abs. 3 SGB XI – Pflegeversicherungsgesetz) bezahlt die Pflegekasse.

Förderung von Wohngruppen bei Pflegegrad 1

Die Pflegeleistungen zur Wohnraumanpassung erhalten höchstens vier Versicherte mit mindestens Pflegegrad 1 auch, wenn sie in eine ambulant betreute Wohngruppe oder Senioren-Wohngemeinschaft (WG) einziehen. Zusätzlich stehen maximal vier Bewohnern jeweils ein einmaliger Einrichtungszuschuss von 2.500 Euro und ein monatlicher Zuschuss zur Beschäftigung einer Organisationskraft von jeweils 214 Euro zu.

Leistungen bei stationärer Pflege und Pflegegrad 1

Wünschen sich Menschen mit Pflegegrad 1 vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim, so zahlen sie die Kosten für die stationäre Pflege und die anfallenden Eigenbeiträge für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten fast allein. Sie können lediglich den monatlichen Entlastungsbeitrag von 125 Euro dafür anrechnen.

Info
Hilfe zur Pflege: Zuschuss vom Staat

Wer nur ein geringes Einkommen oder eine kleine Rente und keine Vermögenswerte besitzt, müsste sich verschulden, um seine Pflegekosten zu bezahlen. Damit es nicht soweit kommt, unterstützt der Staat in Form der Sozialleistung „Hilfe zur Pflege“.

Die Pflegekosten werden als Hilfe zur Pflege übernommen, 

  • wenn kein Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung besteht bzw. kein Pflegegrad zugewiesen wurde oder
  • wenn die Leistungen aus der Pflegekasse nicht ausreichen und
  • wenn sonst alle weiteren Möglichkeiten auf Kostenübernahme durch andere Leistungsträger wie Pflegeversicherung oder Unfallversicherung ausgeschöpft sind. 

Da die „Hilfe zur Pflege“ von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird, ist es sinnvoll, sich für alle Fragen direkt an Ihr zuständiges Sozialamt zu wenden.

Fallbeispiel Pflegegrad 1

Versicherte, die Pflegegrad 1 erhalten, weisen eine „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ auf. Doch was bedeutet das konkret? pflege.de beschreibt Ihnen beispielhaft eine fiktive Person, die vom MD (früher: MDK) oder Medicproof den Pflegegrad 1 zugewiesen bekommen könnte:

Frau Meyer ist 71 Jahre alt und lebt zusammen mit ihrem Mann. Seit etwa zwei Jahren leidet sie an einer Arthrose. Bei dieser häufigen Alterserkrankung kommt es zu einem Verschleiß der Gelenke. Bei Frau Meyer sind die Kniegelenke betroffen. Sie bewältigt das Treppensteigen zwar noch größtenteils ohne Probleme, gerade nach längerem Sitzen hat sie jedoch Schmerzen in den Knien. Die Gelenke fühlen sich steif an. Immer häufiger fühlt sich Frau Meyer beim Treppensteigen unsicher und ist auf die Hilfe ihres Mannes angewiesen. Ein Gutachter bescheinigt ihr im Modul „Mobilität“ 2 Punkte. Dies ergibt einen gewichteten Punktwert von 2,5 Punkten.

Teilweise tritt die Gelenksteife auch nach dem Schlafen auf und die Antragstellerin hat Schwierigkeiten, aus dem Bett aufzustehen. Auch beim Waschen und Anziehen plagen Frau Meyer die ersten Einschränkungen: Sie kann sich nicht mehr richtig bücken und erreicht somit kaum ihre Füße. Auch das Anziehen der Schuhe bereitet ihr Schwierigkeiten. Durch die beginnende Arthrose in den Schultern fällt es Frau Meyer zunehmend schwerer, die Arme zu heben. Das Waschen und Kämmen der Haare sowie das Be- und Entkleiden des Oberkörpers werden zur Herausforderung. Sie ist hier mittlerweile oft auf Hilfe angewiesen. Im Modul „Selbstversorgung“ erhält sie vom Gutachter 7 Punkte. Daraus ergibt sich ein gewichteter Punktwert von 10 Punkten.

Ihre Fortschreitende Arthrose und ihre damit verbundenen Einschränkungen führen bei Frau Meyer dazu, dass Sie sich zunehmend unsicher fühlt und Ängste entwickelt. Sie geht nur noch ungern allein nach draußen, wie beispielsweise zum Einkaufen oder Spazieren. Auch hier ist sie also auf Hilfe angewiesen. In den Modulen „Verhaltensweisen“ und „psychische Problemlagen“ erhält sie aufgrund ihrer oft auftretenden Ängste vom Gutachter 3 Punkte. Die gewichtete Anzahl der Punkte beträgt hier 7,5 Punkte.

Insgesamt bescheinigt der Experte Frau Meyer im Rahmen der Pflegebegutachtung 20 gewichtete Punkte. Damit hat sie Anspruch auf Pflegegrad 1 und entsprechende Leistungen aus der Pflegekasse.

Das Punktesystem zur Zuweisung eines Pflegegrades ist sehr komplex. Der MDB (Medizinischer Dienst Bund) stellt hierzu ausführliche Informationen bereit, die Angehörigen und Pflegebedürftigen als Orientierung dienen können.(3) Noch einfacher können Sie sich mit dem Pflegegradrechner von pflege.de vorbereiten.

Pflegegrad statt Pflegestufe: Änderungen seit 2017

Gerade ältere Menschen, die unter wenigen Krankheitssymptomen oder leichter Demenz leiden, noch weitgehend selbstständig und kaum auf fremde Hilfe angewiesen sind, haben von der bisher größten Pflegereform, dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) profitiert. Denn bis Dezember 2016 erhielten sie keine Pflegestufe und damit keinerlei Leistungen der Pflegeversicherung.

Seit 2017 haben Sie Aussicht auf Pflegegrad 1 und damit erstmals auf Leistungen und Zuschüsse zur häuslichen Pflege.

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet Pflegegrad 1?

Pflegegrad 1 erhalten Versicherte mit einer anerkannten „geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“.

Wann bekommt man Pflegegrad 1?

Pflegegrad 1 bekommt, wer bei der Pflegebegutachtung durch den sogenannten Medizinische Dienst (ehemals MDK; bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei privat Versicherten) gemäß dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) zwischen 12,5 bis unter 27 Punkte erhält. Der Pflegegrad 1 bestätigt eine „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“.

Welche Leistungen bekommt man bei Pflegegrad 1?

Versicherte mit anerkanntem Pflegegrad 1 erhalten folgende Leistungen aus der Pflegekasse:

*Gut zu wissen: Werden mehrere wohnraumanpassende Maßnahmen zum gleichen Zeitpunkt erforderlich, handelt es sich um eine „Gesamtmaßnahme“. In diesem Fall wird auch nur einmalig der Zuschuss von 4.000 Euro gegeben. Ab dem Zeitpunkt, wo weitere Wohnraumanpassungen notwendig werden, ist es möglich einen weiteren Zuschuss zu bekommen.

Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 1?

Versicherte mit anerkanntem Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Geldleistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Zuschüsse zur Verhinderungs-, Kurzzeit-, Tages- oder Nachtpflege und auch nicht zur vollstationären Pflege. Sie erhalten aber 125 Euro pro Monat für die Erstattung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen sowie Zuschüsse zum Hausnotruf, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, zur Wohnraumanpassung und Wohngruppenförderung.

Erhalte ich mit Pflegegrad 1 Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege?

Nein. Mit Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege.

Stehen mir mit Pflegegrad 1 Entlastungsleistungen zu?

Ja. Mit Pflegegrad 1 besteht Anspruch auf den sog. Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat, der für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden kann.

Kann ich mit Pflegegrad 1 eine Haushaltshilfe beschäftigen?

Ja. Den Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat können Versicherte mit Pflegegrad 1 u. a. für eine Haushaltshilfe nutzen.

Bekomme ich mit Pflegegrad 1 Leistungen für die vollstationäre Pflege?

Nein. Der Leistungsumfang mit Pflegegrad 1 enthält keine Leistungen für die vollstationäre Pflege im Pflegeheim.

Bekomme ich mit Pflegegrad 1 einen Zuschuss für einen Hausnotruf?

Ja. Versicherte mit Pflegegrad 1 erhalten Zuschüsse für einen Hausnotruf. Die Pflegekasse gewährt einen einmaligen Zuschuss für die Anschlusskosten in Höhe von 10,49 Euro sowie monatlich 25,50 Euro für die Betriebskosten eines Hausnotrufgeräts.

Wie lege ich Widerspruch gegen Pflegegrad 1 ein?

Sofern Sie mit dem Bescheid der Pflegekasse nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch gegen Pflegegrad 1 einlegen. Mehr Details und praktische Tipps dazu erfahren Sie im Beitrag Widerspruch bei Ablehnung eines Pflegegrads.

Ein persönliches Beratungsgespräch kann außerdem sehr helfen, die Situation besser einzuschätzen und Ihre Erfolgschancen zu erhöhen. Ihre Hilfe beim Pflegegrad-Widerspruch.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

/ 5 Bewertungen

Sie haben bereits bewertet.
Vielen Dank!
Wir haben Ihre Bewertung erhalten.
Vielen Dank für Ihre Anmerkungen!
Haben Sie noch Anmerkungen oder Verbesserungsvorschläge?



Erstelldatum: 6102.90.9|Zuletzt geändert: 3202.60.5
(1)
Medizinischer Dienst (o. J.): Pflegebegutachtung
https://www.medizinischerdienst.de/versicherte/pflegebegutachtung/ (letzter Abruf am 13.04.2022)
(2)
Bundesministerium für Gesundheit (2017): Die Pflegestärkungsgesetze - Alle Leistungen zum Nachschlagen
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Pflege/Broschueren/PSG_Alle_Leistungen.pdf (letzter Abruf am 13.04.2022)
(3)
Medizinischer Dienst Bund (2021): Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
https://md-bund.de/themen/pflegebeduerftigkeit-und-pflegebegutachtung/das-begutachtungsinstrument.html (letzter Abruf am 13.04.2022)
Ein Service von pflege.de
Pflegegradrechner
Einfach, schnell und kostenlos zum persönlichen Ergebnis
Ein Angebot von pflege.de
Curabox Kostenlose Pflegehilfsmittel
Kostenlose Pflegehilfsmittel bequem liefern lassen
Ein Service von pflege.de
Wanne zur Dusche umbauen
Barrierefreie Dusche. Ihr Badumbau in wenigen Stunden.
Ein Service von pflege.de
Treppenlift Vergleich
Treppenlift-Angebote vergleichen & sparen!
Ein Service von pflege.de
Pflegegrad Widerspruch small
Schneller Pflegegrad-Widerspruch: So einfach geht's.
Ein Service von pflege.de
Pflegegradrechner
Einfach, schnell und kostenlos zum persönlichen Ergebnis
Anzeige
Pflegeberatung Paragraph 37.3
Kostenlose Pflegeberatung - Pflicht bei Pflegegeld-Bezug!
Pflegeleistungen
Ratgeber
Pflegeleistungen: Der große Überblick
Pflegegrad Widerspruch
Ratgeber
Ungerechter Pflegegrad? So legen Sie Widerspruch ein!
Hilfsmittel
Ratgeber
Das zählt zu den Hilfsmitteln für Senioren: Ein Überblick
News

5 Fakten zu Pflegegrad 1

Pflegegrad 1 ist der niedrigste von fünf Pflegegraden in Deutschland. Zwar haben Sie mit diesem Pflegegrad nicht zu allen Pflegeleistungen Zugang, doch Sie können schon einige Leistungen bei der Pflegekasse beantragen. Wissen Sie welche? pflege.de hat fünf spannende Fakten zu Pflegegrad 1 für Sie zusammengetragen.

1. Der dritthäufigste Pflegegrad in der häuslichen Pflege

630.826 Leistungsbezieher, die zuhause gepflegt werden, haben Pflegegrad 1. Das entspricht einem Anteil von 16,8 Prozent aller Pflegebedürftigen. Damit ist Pflegegrad 1 der dritthäufigste Pflegegrad in Deutschland.(#*magazine_6384d77288cc8*#)

2. Der seltenste Pflegegrad in der stationären Pflege

Nur 4.098 Leistungsbezieher mit Pflegegrad 1 leben in stationärer Pflege. Das entspricht gerade einmal 0,6 Prozent aller Menschen mit Pflegegrad 1.(#*magazine_6384d77288cc8*#)

3. Leistungshöhe für die häusliche Pflege

6.286 Euro: Leistungen von der Pflegekasse in dieser Höhe stehen Ihnen im Höchstfall jährlich zu, wenn Sie mit Pflegegrad 1 zuhause betreut oder gepflegt werden.(#*magazine_6384d7728c98a*#) Dieser Betrag setzt sich zusammen aus: Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Zuschuss zum Hausnotruf und zur Wohnraumanpassung.

4. Der gleiche Zuschuss zum Umbau, wie bei höheren Pflegegraden

Wohnraumanpassung: Hier ist bei jedem Pflegegrad der gleiche Zuschuss möglich, nämlich bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. Einen notwendigen Umbau müssen Sie also nicht auf die lange Bank schieben.(#*magazine_6384d772919e3*#)

5. Immer mehr Menschen mit Pflegegrad 1

Seitdem 2017 die Pflegegrade die alten Stufen abgelöst haben, wächst die Zahl der pflegebedürftigen Personen mit Pflegegrad 1 stark an. So hat sich der Anteil seit 2017 schon mehr als verdoppelt.(#*magazine_6384d772965a8*#)

Ein Service von pflege.de
Pflegegradrechner von pflege.de
Jetzt Pflegegrad berechnen!

Der Pflegegradrechner zeigt Ihnen auf Basis Ihrer Angaben eine erste Einschätzung des Pflegegrads auf.

  • Detaillierte Erfassung der Situation
  • Am Begutachtungsverfahren orientiert
  • Einfach & kostenlos
Pflegegrad berechnen
Erstelldatum: 2202.11.82|Zuletzt geändert: 3202.50.9
(1)
Bundesministerium für Gesundheit (2022): Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Statistiken/Pflegeversicherung/Zahlen_und_Fakten/Zahlen_und_Fakten_Stand_April_2022_bf.pdf (letzter Abruf am 28.11.2022)
(2)
Bundesministerium für Gesundheit (2022): Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2021 an die Pflegeversicherung im Überblick
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Statistiken/Pflegeversicherung/Leistungen/Leistungsuebersicht_2021_Stand_05.05.2021.pdf (letzter Abruf am 28.11.2022)
(3)
Bundesministerium der Justiz (o. J.): SGB, Elftes Buch (XI) § 40 Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html (letzter Abruf am 28.11.2022)
(4)
Bundesministerium für Gesundheit (2018-2022): Soziale Pflegeversicherung – Leistungsempfänger nach Altersgruppen und Pflegegraden (2017-2021)
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/pflegeversicherung-zahlen-und-fakten.html (letzter Abruf am 28.11.2022)
Das könnte Sie auch interessieren
Pflegegrad 4
Pflegegrad 4
Pflegegrad 4 - Bedingungen und Leistungen
Pflegegrad 3
Pflegegrad 3
Pflegegrad 3 - Bedingungen und Leistungen
Pflegegrad 2
Pflegegrad 2
Pflegegrad 2 - Bedingungen und Leistungen
Pflegegrad beantragen
Pflegegrad beantragen
Beantragen eines Pflegegrads: So geht es
Pflegegrad 5
Pflegegrad 5
Pflegegrad 5 - Bedingungen und Leistungen
Pflegegrad Widerspruch
Pflegegrad Widerspruch
Ungerechter Pflegegrad? Widerspruch einlegen!