Definition
Ein wenig Unterstützung im Alltag – welcher Senior wünscht sich das nicht? Nach einem langen arbeitsreichen Leben haben sie es sich verdient, Unterstützung zu bekommen, wenn ihnen nicht mehr alles so leicht von der Hand geht: das Einkaufen und Kochen, das Putzen und Aufräumen.
Ab und zu Besuch zu bekommen – das wäre auch schön! Im Alter ganz alleine in seiner Wohnung zu leben, kann manchmal sehr bedrückend sein. Freunde und Bekannte kommen immer seltener vorbei und sich selbst auf den Weg zu machen, um andere zu besuchen, fällt Senioren vielleicht zunehmend schwer.
Menschen, die im Alltag für Ihre Angehörigen da sind, sie unterstützen, aber auch unterhalten und aufmuntern, wenn sie Trost brauchen, können Familienangehörige oder Verwandte, Freunde oder Nachbarn sein. Nicht alle Senioren aber haben das Glück, dass ihre Angehörigen in der Nähe sind und genügend Zeit finden. Dann können auch so genannte Alltagsbegleiter oder Seniorenbetreuer einspringen und mit Ihren Eltern oder Großeltern ein paar Stunden des Tages ganz nach Ihren Wünschen verbringen.
Die stundenweise Seniorenbetreuung umfasst folgende Leistungen:
- Hilfe und Unterstützung im Haushalt
- Gesellschaft leisten (einfühlsame Gespräche, Unterhaltungen über Themen, die den Betreuten interessieren, Erinnerungen hervorholen, gemeinsames Lesen oder Vorlesen, Rätsellösen, Musikhören/Singen, Bastel- und Handarbeiten und vieles mehr)
- Einkaufshilfe, Begleitung zum Arzt und bei Erledigungen
- Freizeit- und Reisebegleitung
- Spaziergänge und Bewegungsangebote
- Betreuung bei körperlichen Einschränkungen (z. B. nach Schlaganfall)
- u. U. Unterstützung bei der Grundpflege
- Nachtwache (Nachtbereitschaft)
- Betreuung bei Demenz
Wie der Name schon sagt, ist die stundenweise Betreuung nur eine ergänzende Betreuung. In Abgrenzung dazu existiert auch die Möglichkeit der Rund-um-die-Uhr-Betreuung (die sog. 24-Stunden-Pflege).
Stundenweise Seniorenbetreuung bei Demenz
Fast unentbehrlich wird Betreuung, wenn sich bei alleinstehenden älteren Menschen die Anzeichen von Demenz bemerkbar machen: Verlieren Senioren die zeitliche Orientierung, dann vergessen sie oft zu essen und zu trinken. Die Folge ist häufig eine Mangelernährung. Fällt es schwer, sich räumlich zu orientieren, dann finden sie nach dem üblichen Einkauf im Supermarkt plötzlich nicht mehr den Weg zurück nach Hause oder verlaufen sich auf dem Weg zum Hausarzt. Eine stundenweise Betreuung begleitet Personen mit Demenz auf ihren täglichen Wegen und die Senioren fühlen sich gut versorgt, sicher und können weiterhin in ihrem geliebten Zuhause wohnen bleiben. Zudem ist die stundenweise Seniorenhilfe auch für Sie als pflegender Angehöriger eine besondere Entlastung und Beruhigung, wenn Sie Ihre Mutter oder Ihren Vater, Ihren Partner oder Ihre Großeltern in guten Händen wissen. Falls Sie Ihre Eltern, Großeltern oder Ihren Partner selbst pflegen, bietet Ihnen die stundenweise Betreuung Entlastung vom Pflegealltag und verschafft Ihnen kleine Auszeiten für sich selbst.
Seniorenbetreuung zu Hause: Dienstleister im Überblick

Ambulante Pflegedienste können im Rahmen einer Grundpflege diese Form von Betreuung nicht leisten und bieten deshalb zusätzlich die stundenweise Seniorenbetreuung an: entweder in einer Tagespflege oder mit Betreuungskräften mit Zusatzqualifikation nach §§ 43b, 53c SGB XI, die sich mit den Senioren zu Hause beschäftigen.
Ambulante Betreuungsdienste haben sich darauf spezialisiert, Betreuungskräfte für die Seniorenbetreuung zu Hause zu vermitteln. Ihr Service besteht darin, den Betreuungsbedürftigen einen Seniorenbetreuer – im Idealfall mit Zusatzqualifikation nach §§ 43b, 53c SGB XI – zu vermitteln, der auch wirklich passt. Denn die Chemie zwischen beiden muss stimmen, damit der betreute Senior Vertrauen fassen kann, sich verstanden und gut aufgehoben fühlt. Der Betreuer ist beim ambulanten Betreuungsdienst angestellt.
Alternativ bieten selbstständige Seniorenbetreuer, die sich auch Alltagsbegleiter, Alltagshelfer, Seniorenassistenten oder Betreuungsassistenten nennen, für die stundenweise Betreuung von Senioren an. Auch gibt es zunehmend Unternehmen, die sich darauf spezialisiert haben, ausschließlich Dienstleistungen für Senioren auf Stundenbasis anzubieten. Meist ist dieses Angebot allerdings nur in Großstädten verfügbar.
Aus privaten Initiativen ebenso wie aus kommunal geförderten Quartiersprojekten sind in vielen Städten und Gemeinden sog. niedrigschwellige Betreuungsgruppen z. B. für Menschen mit Demenz entstanden: Hier engagieren sich häufig ehrenamtliche Helfer, meist angeleitet von einer gerontologisch ausgebildeten Fachkraft. Sie kümmern sich einmal oder mehrmals die Woche für zwei bis drei Stunden in Gruppenstunden um die Beschäftigung von Demenzkranken, um pflegenden Angehörigen Gelegenheit für eine Atempause zu geben. So sind mancherorts auch sog. Demenzcafés ins Leben gerufen worden, die mehrmals im Monat Menschen mit Demenz gemeinsam mit ihren Angehörigen zum Kaffee-und-Kuchen-Nachmittag einladen und dabei teilweise Zusatzangebote wie Tanzen oder gemeinsames Singen bieten. Erkundigen Sie sich über das Angebot am Wohnort des Betreuungsbedürftigen, in einem Seniorenbüro oder einer kommunalen Informationsstelle für ältere Menschen.
Kosten für die stundenweise Seniorenbetreuung zu Hause
Seit 1. Januar 2019 gilt ein Mindestlohn für alle Pflege- und Betreuungskräfte in den alten Bundesländern (einschließlich Berlin) von 11,05 Euro und in den neuen Bundesländern von 10,55 Euro pro Stunde. Wie ambulante Pflegedienste, ambulante Betreuungsdienste oder selbstständige Seniorenbetreuer die Preise für Betreuungsleistungen gestalten, ist unterschiedlich: Manche nennen Pauschalpreise für eine Betreuungsstunde (z. B. 15 bis 25 Euro), andere Anbieter berechnen zusätzlich die Anfahrtskosten. Holen Sie sich deshalb vor Ort mindestens drei Angebote zum Vergleich ein und lassen Sie sich ausführlich zu den Finanzierungsmöglichkeiten beraten. Wenn Ihr betreuungsbedürftiger Angehöriger keine Pflegeleistungen erhält, müssen Sie die Kosten für Seniorenbetreuung selbst tragen.
Finanzierung und Förderung der Altenbetreuung
Personen ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf Geld für zusätzliche Betreuungsleistungen. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder von MEDICPROOF prüft während seines Besuchs, ob der Pflegebedürftige einen erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung hat.
Die niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangebote (§ 45b SGB XI) wurden durch das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) weiter ausgebaut und gestärkt. Demnach erhalten Pflegebedürftige seit 01.01.2017 ab Pflegegrad 1 monatlich 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Praxistipp für Angehörige
Auf der Suche nach einer geeigneten stundenweisen Seniorenbetreuung lohnt sich ein Preisvergleich. Ausschlaggebend ist aber, ob die Chemie stimmt und sich Betreuer und Betreuter gut miteinander verstehen.
Fragen Sie beim Pflegedienst nach, ob er „aktivierende und qualitätsgesicherte zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45 SGB XI“ anbietet. Nach §§ 43b, 53c SGB XI geschulte Mitarbeiter kommen dann zu Ihnen nach Hause. Immer mehr Pflegedienste bieten aber auch das Angebot einer Tagespflege an.
Private Seniorenbetreuung: Vor- und Nachteile
Die 1:1-Betreuung ist ganz sicher ein besonderer Pluspunkt, der für die stundenweise Seniorenbetreuung zu Hause spricht. Verstehen sich der Betreute und sein Alltagshelfer gut, dann kann sich die Betreuung motivierend und aktivierend auf seinen Zustand auswirken, vor allem dann, wenn der betreute Senior alleinstehend ist und wenige Kontakte hat. Auch findet man für die stundenweise Betreuung leichter deutschsprachiges Personal als für die 24-Stunden-Betreuung. Leben Sie mit einem betreuungsbedürftigen Senior zusammen, sollten Sie sich während der Anwesenheit des Seniorenbetreuers nicht gleichzeitig in der Wohnung aufhalten. So gelingt es besser, wirklich abzuschalten und Abstand zu gewinnen, und der Senior lässt sich schneller auf die Betreuungsperson ein.
Stundenweise Seniorenbetreuung kann gegenüber anderen Betreuungsformen wie der Tagespflege aber auch Nachteile haben: Zur Erhaltung von sozialen Fähigkeiten kann Senioren der Kontakt zu einer einzigen Person möglicherweise nicht reichen. In einer Tagespflege mit vergleichbarem Beschäftigungs- und Betreuungsangebot liegt der Schwerpunkt auf Gruppenaktivitäten. Sie motivieren und begeistern die teilnehmenden Senioren oft derart, dass sie sich plötzlich für Aktivitäten interessieren, die sie zuerst noch vehement abgelehnt haben.
Beide Betreuungsformen haben ihre Berechtigung und lassen sich kombinieren. Welches die optimale Lösung für Ihre Lebenssituation ist, sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Betreuungsbedürftigen in aller Ruhe abwägen.
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