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Außenlift – der Lift für außen

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Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
  • Definition
  • Voraussetzungen
  • Vorteile & Nachteile
  • Kosten & Preise

Die Stufen zur Haustür oder die Treppe zum Schlafzimmer im Obergeschoss – all das kann im Alter zum Hindernis werden. Die Angst vor einem Sturz, die Schwäche in den Beinen oder gar eine Lähmung können das Treppensteigen erschweren oder unmöglich machen. In all diesen Fällen bedeutet der Einbau eines Treppenlifts eine große Erleichterung im Alltag und ermöglicht barrierefreies Wohnen. Doch manchmal passen Sitzlift, Plattformlift, Homelift, Stehlift oder Kurvenlift nicht in das Haus oder die Wohnung: Das Treppenhaus ist zu schmal oder die Windung der Treppe zu eng. In solchen Fällen lohnt es sich, das Haus von außen zu betrachten: Lässt sich vielleicht außen ein Lift anbauen? pflege.de klärt auf, wann sich ein Außenlift lohnt und welche Voraussetzungen für den Anbau gelten.

Außenlift: Definition & Funktionsweise

Der Name sagt es schon: Ein Außenlift befindet sich außen an einem Gebäude. Der Aufzugsschacht wird im Boden und an der Hausfassade verankert. Damit jede Etage angesteuert und bequem betreten oder befahren werden kann, sind Wanddurchbrüche in den unterschiedlichen Etagen notwendig – die Umbaumaßnahmen sind dementsprechend umfangreich.

Ein Außenlift kann in einem verglasten Stahlgerüst rauf- und runtergleiten, aber auch Alu-Glas-Konstruktionen werden auf dem Markt angeboten. Der Lift wird über einen Motor angetrieben, der direkt in der Kabine sitzt. Es ist also kein eigener zusätzlicher Maschinenraum für den Außenlift erforderlich. Die Bedienung ist so einfach wie in jedem Lift: Mittels einer Taste wählen die Nutzer das gewünschte Stockwerk und der Lift befördert sie dorthin. Ein Notrufknopf sorgt bei technischen Schwierigkeiten oder plötzlichem Unwohlsein dafür, dass rasch jemand zu Hilfe kommt.

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Wann und für wen ist ein Außenlift geeignet?

Gerade für Rollstuhlfahrer kann ein Außenlift eine hervorragende Transport-Möglichkeit sein: Bei Außenaufzügen ist die Breite frei wählbar, sodass auch größere Rollstühle und Elektromobile darin Platz finden. Außerdem kann ein barrierefreier Zufahrtsweg im Außenbereich leichter nachgerüstet werden als in engen Treppenhäusern. Wegen der komfortablen Raumverhältnisse im Außenlift können Pflegebedürftige notwendige Wege zudem in Begleitung von Angehörigen oder Pflegepersonen zurücklegen – das gibt zusätzliche Sicherheit. Und auch für andere Hausbewohner – ob mit oder ohne körperliche Einschränkungen – bringt ein Außenlift große Vorteile mit sich: Einkäufe, Hilfsmittel, Gepäck oder andere schwere Gegenstände können ganz komfortabel im Außenlift transportiert werden.

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Tipps für Eigentümer von Immobilien

Für Eigentümer eines Mehrfamilienhauses, die über die Anschaffung eines Außenlifts nachdenken, gilt es folgende Argumente zu bedenken:

  • Durch barrierefreie Zugänge erschließen sich neue Mieterschichten.
  • Für Außenlifte gibt es Zuschüsse: Barrierefreies Wohnen ist förderungswürdig, wenn die Nutzer über einen Pflegegrad verfügen.
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Außenlift: Voraussetzungen für die Installation

Der Außenlift wird an der Fassade befestigt – das klingt einfach, heißt aber auch, dass professionelle Beratung notwendig ist, damit das Gebäude den geplanten Außenlift trägt. Ein Architekt, ein Statiker und oft auch die Herstellerfirma beraten über die notwendigen Voraussetzungen und nächste Schritte. Ehe die Arbeiten beginnen können, ist eine Baugenehmigung notwendig – vorher kommt kein Außenlift an das Haus.

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Bei einem Einfamilienhaus können die Eigentümer über möglichen Um- und Anbaumaßnahmen selbst entscheiden. Wer sich jedoch einen Außenlift wünscht und in einem Mehrfamilienhaus wohnt, hat vorher einige Aspekte zu klären. So stehen in vielen Teilungserklärungen von Eigentumswohnungen keine Details zum Thema Aufzug. In solchen Fällen gilt ein Außenlift als „bauliche Veränderung“ und das bedeutet: Alle Eigentümer müssen zustimmen, ehe die Arbeiten beginnen können. Auch die Feuerwehr hat ein Wörtchen mitzureden, denn der Außenlift darf keine Rettungswege blockieren. Es kann sogar sein, dass auch Bewohner des Nachbarhauses beim Thema „Außenlift“ involviert werden müssen. Dann nämlich, wenn die Konstruktion Schatten in ihre Fenster wirft. Hat ein Mieter Einwände wegen möglicher Beeinträchtigungen, muss für die Genehmigung ein Kompromiss mit dem Mieter gefunden werden.

Auch wenn der Bau eines Außenlifts an einem Mehrfamilienhaus nicht kurzfristig umzusetzen ist – in finanzieller Hinsicht hat es auch positive Aspekte, wenn sich die Investition auf mehrere Eigentümer verteilt. So können die Kosten z. B. aus der Instandhaltungsrücklage für die Immobilie bestritten werden. Fallen jedoch mehr als 100.000 Euro für einen Außenlift an einem Mehrfamilienhaus an, wird häufig eine Sonderumlage – also die Einzahlung der Eigentümer in einen gemeinsamen Topf für Instandsetzungen & Co. – nötig.

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Der Einbau eines Lifts gilt als Modernisierung und an dieser müssen sich auch alle Mieter – sogar die im Erdgeschoss – per Umlage beteiligen. Das gilt auch für die Betriebskosten.

Vorteile und Nachteile eines Außenlifts im Überblick:

 

Vorteile
  • relativ einfache Montage an der Gebäudewand
  • keine aufwändigen Veränderungen der Innenräume/des Treppenhauses
  • platzsparende Lösung
  • sehr variabel in der Gestaltung (Größe, Nutzlast, Anpassung an die Immobilie)
  • Zufahrtswege lassen sich rollstuhlgerecht bauen
  • Steigerung des Immobilienwertes („barrierefreies Wohnen“)
  • Treppenlift-Kosten für Einbau und Wartung ggf. steuerlich absetzbar
  • Zukauf einer Notruffunktion, die direkt zum Hersteller führt, als kostengünstiges „Notruf-Paket“
Mögliche Nachteile
  • Baugenehmigung erforderlich
  • Beratung durch einen Architekten oder Statiker (und zusätzliche Kosten) notwendig
  • evtl. TÜV-Prüfung notwendig, wenn der Lift höher als 3 m fahren soll
  • regelmäßige (kostenpflichtige) TÜV-Prüfungen, wenn der Aufzug nicht rein privat genutzt wird
  • regelmäßige kostenpflichtige Wartung
  • jährliche Kosten für Strom und Reinigung

Wer über einen Außenlift nachdenkt, sollte bedenken, dass es mit den Kosten für den Außenlift und dessen Einbau allein nicht getan ist – Aufwände für Wartung, Strom und Reparaturen kommen hinzu. Es gilt deshalb alle Angebote von Herstellern sorgsam zu vergleichen und keine vorschnelle Entscheidung zu treffen.

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Checkliste Außenlift

Ist ein Außenlift die richtige Lift-Variante für das eigene Heim? Die folgenden Fragen helfen dabei, eine Antwort zu finden:

  • Ist das Haus für einen Außenlift geeignet?
  • Kommt der Hersteller zur Immobilie und macht sich ein Bild vom Gebäude und den Bedingungen?
  • Gibt es einen verbindlichen Kostenüberblick über die Wartungen/Instandsetzungen vom Hersteller?
  • Hat der Außenlift einen Notrufknopf, der die Nutzer direkt mit dem Hersteller verbindet?
  • Gibt es verlässliche Informationen von Profis über den notwendigen Bauantrag und ggfs. Zuschüsse?
  • Liegen vergleichbare Kostenaufstellungen von mehreren Anbietern vor?

Außenlift: Kosten / Preise

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Es gibt Standardmodelle für Außenlifte, die für 18.000 Euro zu haben sind. Darin enthalten sind der Einbau, maximal zwei Haltestellen (ideal also für Einfamilienhäuser) und der akkubetriebene Außenlift mit einer Tragkraft von ca. 300 kg.

Bei Haushöhen bis zu 12 Meter wird es teurer. Dann haben die Außenlifte eine höhere Tragkraft (bis 650 kg), mehrere Haltestellen und werden über starke Elektromotoren betrieben. Die Preise für Außenlifte solcher Bauart beginnen bei ca. 40.000 Euro. Allerdings können die Kosten auch gut und gern bei 100.000 Euro liegen – je nach Modell, Ausstattung, Nutzungsart und Etagenanzahl.

Für Wartung, Strom und TÜV-Prüfungen gilt es jährlich ca. 5.000 Euro einzuplanen. Die Höhe dieser jährlichen Kosten hängt natürlich auch von der Höhe des Außenlifts sowie vom Stromverbrauch und dem Wartungsvertrag ab.

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Außenlift: bis zu 4.000 Euro Förderung durch die Pflegekasse

Wer den Einbau eines Außenlifts plant, sollte sich rechtzeitig – vor der Beauftragung einer Firma – um Zuschüsse kümmern. Bei anerkanntem Pflegegrad kann die Pflegekasse einen Zuschuss in Höhe von bis zu 4.000 Euro im Rahmen der Wohnraumanpassung gewähren, wenn die Antragsteller die Notwendigkeit eines Anbaus nachvollziehbar darstellen.

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