Pflegegrad beantragen: Erstantrag, Höherstufung, Eilantrag

Pflegegrad Antrag

Ein Antrag auf Zuerkennung eines Pflegegrades ist Voraussetzung, um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten. pflege.de erklärt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie einen Pflegegrad beantragen und stellt Ihnen dafür ein kostenloses Formular zur Verfügung.

Inhaltsverzeichnis

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Warum und wofür einen Pflegegrad beantragen?

Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Versicherte zunächst einen Pflegegrad beantragen. Voraussetzung für alle Geld- und Sachleistungen aus der Pflegeversicherung bildet die Pflegebedürftigkeit aus dem 11. Sozialgesetzbuch (§ 14 SGB XI).(1) In § 14 Abs. 1 SGB XI wird genau definiert, wann ein Mensch per Gesetz als pflegebedürftig gilt. Daraus ergibt sich ein Pflegegrad, der den Umfang der Pflegeleistungen bestimmt:

Pflegebedürftig (…) sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 festgelegten Schwere bestehen.

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Pflegegrad beantragen: So stellen Sie den Antrag

Es gibt fünf Pflegegrade zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit. Doch welcher Pflegegrad kommt für Sie oder Ihren Angehörigen in Frage? Diese Frage müssen nicht Sie beantworten, sondern die zuständige Pflegekasse, die der entsprechenden Krankenkasse angeschlossen ist. Ihre Pflegekasse beauftragt einen Gutachter, der die Begutachtung in der Häuslichkeit (auch im Pflegeheim) durchführt.

Tipp
Erste Einschätzung der Pflegebedürftigkeit

Sie möchten vorab Ihren Pflegegrad oder den eines Angehörigen einschätzen? Der kostenlose Pflegegradrechner von pflege.de hilft Ihnen dabei.

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Erstantrag Pflegegrad

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Pflegegrad zu beantragen: schriftlich per Brief oder Formular, telefonisch oder über einen Pflegestützpunkt.

Wenn Sie den Antrag auf Pflegegrad formlos und schriftlich stellen, müssen Sie vor dem eigentlichen Begutachtungstermin noch keine detaillierten Angaben zum Pflegebedarf und Gesundheitszustand des Versicherten machen, was möglicherweise Vorteile haben kann.

Sofern Sie den Antrag auf Pflegeleistungen telefonisch stellen, müssen Sie noch vor dem Begutachtungstermin ein Formular der Pflegekasse ausfüllen und darin bereits nähere Angaben zum Pflegebedarf des Versicherten machen.

1. Pflegegrad telefonisch beantragen

Sie können bei Ihrer Pflegekasse oder der des Versicherten anrufen, um einen Antrag auf Zuerkennung eines Pflegegrades zu stellen. Welche Pflegekasse für Ihren Fall zuständig ist, erfahren Sie bei der zuständigen Pflegeversicherung.

Im Anschluss erhält der Antragsteller ein Formular, das der Versicherte selbst oder sein gesetzlicher Betreuer ausfüllen und unterschrieben zurück an die Pflegekasse schicken muss. Erst danach kündigt sich ein Gutachter zur persönlichen Begutachtung vor Ort an.

2. Pflegegrad schriftlich beantragen

Wenn Sie lieber etwas Schriftliches in der Hand haben, können Sie auch einen formlosen Antrag auf Pflegeleistungen per Brief bei der Pflegekasse stellen.

3. Pflegegrad beim Pflegestützpunkt beantragen

Möchten Sie den Antrag weder telefonisch noch schriftlich stellen, so können Sie alleine bzw. zusammen mit Ihrem Angehörigen einen Pflegestützpunkt besuchen, sich beraten lassen und dort einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen.

Info
Was ist ein Pflegestützpunkt?

In jedem Bundesland gibt es sogenannte Pflegestützpunkte von den Kranken- und Pflegekassen. Sie bieten Hilfesuchenden oder Angehörigen von Pflegebedürftigen Beratung und Unterstützung. Im Pflegestützpunkt erhalten Sie alle wichtigen Informationen, Antragsformulare und konkrete Hilfestellungen rund um die Pflege. Eine Übersicht über Pflegestützpunkte in Deutschland finden Sie über die Stiftung ZQP (Zentrum für Qualität in der Pflege).

4. Antrag Pflegegrad Formular / Muster

Es gibt auch vorgefertigte Formulare oder Muster, um einen Pflegegrad bei der zuständigen Pflegekasse ohne großen Aufwand zu beantragen. Sie müssen dabei keinen eigenen Text formulieren, sondern tragen Ihre Angaben oder die des Versicherten einfach am PC ein, drucken das Formular aus und senden es an die Pflegekasse.

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Info
Pflegegrad für ein Kind beantragen

Einen Antrag auf Pflegegrad für Ihr Kind stellen Sie bei der zuständigen Pflegekasse. Diese ist an die Krankenversicherung angebunden, bei dir Ihr Kind versichert ist. Dieser Schritt unterscheidet sich nicht von der Antragstellung bei erwachsenen Pflegebedürftigen. Lediglich bei der anschließenden Pflegebegutachtung Ihres Kindes durch den Medizinischen Dienst gibt es ein paar Besonderheiten. Dazu gehören zum Beispiel ein angepasster Fragebogen sowie Sonderreglungen bei der Pflegegradeinstufung.

Checkliste: Pflegegrad-Antrag in 6 Schritten

Erfahren Sie hier, wie Sie in nur sechs Schritten Ihren Pflegegrad oder den eines Angehörigen beantragen:

  1. Fällt Ihnen auf, dass Ihr Angehöriger immer stärker und dauerhaft auf Unterstützung angewiesen ist, so können Sie für ihn oder mit ihm gemeinsam einen Pflegegrad beantragen. Auch wenn Sie bei Ihren Eltern, Großeltern oder Bekannten eine angehende Demenz beobachten, kann für sie ein Anspruch auf Leistungen aus der Pflegekasse bestehen. Natürlich können Sie auch für sich selbst einen Antrag auf Pflegegrad einreichen.
  2. Rufen Sie bei der zuständigen Pflegekasse an oder schreiben Sie einen kurzen, formlosen Brief mit dem Wunsch, einen Pflegegrad zu beantragen.
  3. Von der Pflegekasse erhalten Sie ein Formular per Post. Dieses muss ausgefüllt und vom Antragsteller bzw. seinem Bevollmächtigten unterschrieben werden.
  4. Nachdem Sie den Antrag schriftlich eingereicht haben, wird sich ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei privat Versicherten) ankündigen, um einen Termin für eine Pflegebegutachtung zu vereinbaren.
  5. Nach dem Besuch des Gutachters erhält der Antragsteller den Bescheid von der Pflegekasse über den zugewiesenen Pflegegrad.
  6. Sollte der Antragsteller fälschlicherweise keinen Pflegegrad erhalten bzw. ein zu geringer Pflegegrad anerkannt worden sein, so können Sie Widerspruch gegen die Entscheidung der Pflegekasse einlegen.
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Begutachtungsfrist für die Pflegekasse

Die Pflegekasse muss Ihnen innerhalb von 25 Arbeitstagen schriftlich mitteilen, ob sie Ihnen einen Pflegegrad anerkennt oder nicht. Maßgeblich ist der Posteingang des Antrags bei der Pflegekasse. In akuten Fällen ist eine Entscheidung sogar binnen einer Woche fällig, siehe Eilantrag.

Was passiert, wenn die Pflegekasse diese Frist nicht einhält?

Sollte die Pflegekasse ihrer Pflicht nicht nachkommen, haben Sie als versicherte Person Anspruch auf eine Entschädigung von 70 Euro für jede angefangene Woche der Verzögerung.(2)

Sonderfälle

Anspruch auf diese pauschale Entschädigung besteht nicht, wenn die versicherte Person in vollstationärer Pflege untergebracht ist und bereits mindestens Pflegegrad 2 hat.

In manchen Fällen kommt es zu Bearbeitungsverzögerungen seitens der Pflegekasse, die sie jedoch nicht zu vertreten hat.

Beispielsweise in folgenden zwei Szenarien:

  • Die versicherte Person muss den Begutachtungstermin aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes absagen. In diesem Fall wird die 25-werktägige Entscheidungsfrist für die Dauer des Krankenhausaufenthaltes gestoppt und läuft erst ab dem Tag der Entlassung weiter.
  • Die versicherte Person wird von der Pflegekasse dazu aufgefordert, weitere wichtige Unterlagen einzureichen. In diesem Fall wird die 25-werktägige Entscheidungsfrist bis zum Eingang der Unterlagen pausiert.(3)
Info
Entschädigung gilt zusätzlich zur Pflegeleistung

Der Pflegegrad und damit der Anspruch auf Pflegeleistungen werden Ihnen in der Regel rückwirkend anerkannt. Die Entschädigung von 70 Euro pro fristüberschrittene Woche steht Ihnen dann zusätzlich zu und nicht als Ersatz für verzögerte Pflegeleistungen.

Pflegegrad Überprüfung: Antrag auf Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5?

Jeder Versicherte beantragt allgemein Pflegeleistungen und muss nicht den Antrag auf einen bestimmten Pflegegrad stellen. Darüber entscheidet allein die Pflegeversicherung auf Basis des Gutachtens. Der Gutachter des Medizinischen Dienstes (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei privat Versicherten), spricht lediglich eine Empfehlung bei der Pflegekasse aus.

Pflegegrad 1 beantragen

Sofern die Pflegekasse auf Basis des Gutachtens über eine „geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten“ (bzw. über ein Ergebnis zwischen 12,5 und unter 27 Punkten) entscheidet, erkennt sie den Pflegegrad 1 an und bescheinigt dem Versicherten alle entsprechenden Leistungen für Pflegegrad 1.

Pflegegrad 2 beantragen

Entscheidet die Pflegekasse auf Basis des Gutachtens über eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“ (27 bis unter 47,5 Punkte), so weist sie dem Antragsteller Pflegegrad 2 zu.

Pflegegrad 3 beantragen

Sprechen die Ergebnisse des Gutachtens für eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“ bzw. ergibt das Gutachten eine Punktanzahl von 47,5 bis unter 70 Punkte, so erhält der Antragsteller Pflegegrad 3 und die damit verbundenen Leistungen.

Pflegegrad 4 beantragen

Sofern die Pflegekasse von einer „schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“ (bzw. einem Ergebnis zwischen 70 bis unter 90 Punkten) ausgeht, spricht sie dem Antragsteller Pflegegrad 4 zu.

Pflegegrad 5 beantragen

Eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“ (bzw. 90 bis 100 Punkte als Ergebnis des Gutachtens) ergeben einen Pflegegrad 5.

Tipp
Berechnen Sie Ihren voraussichtlichen Pflegegrad

Für eine erste Einschätzung oder potenzielle Höherstufung können Sie vorab den kostenlosen Pflegegradrechner von pflege.de nutzen. Er gibt Ihnen eine erste Orientierung, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegen könnte und ermittelt Ihnen im Bedarfsfall den voraussichtlichen Pflegegrad. Mit dem Ergebnis können Sie sich gut auf die Pflegebegutachtung vorbereiten.

Pflegegrad beantragen bei Demenz, Parkinson und weiteren Krankheiten

In manchen Fällen ist eine Pflegebedürftigkeit offensichtlich, etwa nach einem Schlaganfall oder bei einer fortschreitenden Parkinson-Erkrankung. In anderen Fällen, wie bei einer Demenz, fällt es Betroffenen und ihren Angehörigen oft weitaus schwerer, den Hilfsbedarf anzuerkennen und konsequenterweise einen Pflegegrad zu beantragen. Dabei können die Leistungen aus der Kasse eine enorme Entlastung darstellen.

Es gibt grundsätzlich sechs Krankheitsgruppen, die sehr häufig mit einer Pflegebedürftigkeit verknüpft sind:

  1. Krankheiten des Kreislaufsystems, z. B. Herzmuskelschwäche, Herzinfarkt, Schlaganfall
  2. Psychische Erkrankungen, z. B. Demenz, Alzheimer
  3. Krankheiten des Nervensystems, z. B. Multiple Sklerose, Parkinson, neurologische Folgen von Diabetes
  4. Krankheiten des Bewegungsapparates, z. B. Arthrose, Rheumatoide Arthritis, Osteoporose
  5. Krebserkrankungen 
  6. Unspezifische Symptome, zum Beispiel infolge einer Demenz

Insbesondere Betroffene der letzten Gruppe scheuen oftmals einen Antrag auf Pflegegrad. Sobald Sie oder Ihr Angehöriger bemerken, dass alltägliche Aufgaben zusehends schwerer fallen, zögern Sie nicht und wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse.

Info
Leistungen werden rückwirkend gewährt

Von der Antragstellung bis zur Entscheidung der Pflegekasse über einen Pflegegrad kann es ein paar Wochen dauern. Bei genehmigtem Pflegegrad erhalten Antragsteller alle Leistungen jedoch rückwirkend ab Antragstellung gewährt.

Haben Sie Leistungen zum Ende eines Monats beantragt, aber bereits vorher Pflegeleistungen aufgrund von Einschränkungen wie einem Schlaganfall benötigt, so erhalten Sie die volle Leistung rückwirkend für den ganzen Monat, in dem der Antrag gestellt wurde (§ 33 Abs. 1 SGB XI). Machen Sie den Medizinischen Dienst in jedem Fall darauf aufmerksam, wenn eine noch nicht anerkannte Pflegebedürftigkeit bereits vor der Antragsstellung vorlag.

Eilantrag Pflegegrad: Einstufung im Krankenhaus

Sofern Ihr Angehöriger wegen einer Operation oder einer Krankheit im Krankenhaus ist und es nicht absehbar ist, dass er danach wieder alleine zurechtkommen wird, sollten Sie schnell handeln.

Sprechen Sie mit dem Sozialdienst des Krankenhauses. Sie können auf kurzem Weg mit einem Gutachterdienst eine Eileinstufung erreichen. Das bedeutet: Ihr Angehöriger erhält ab sofort Leistungen aus der Pflegeversicherung und erst im Nachhinein kommt ein Gutachter zum Begutachtungsverfahren vorbei. Dabei wird untersucht, ob der Pflegegrad zu Recht vergeben wurde oder abgeändert wird.

Info
Pflegevorsorge frühzeitig organisieren

Der schriftliche Antrag auf einen Pflegegrad muss zwingend vom potenziell Pflegebedürftigen selbst bzw. seinem gesetzlichen Betreuer unterschrieben werden. Hierfür ist es hilfreich, wenn Sie zusammen mit Ihrem Angehörigen rechtzeitig die Pflegevorsorge geklärt haben. Sollte der Betroffene noch keine Betreuungsvollmacht, Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung angefertigt haben, wäre jetzt eventuell ein guter Zeitpunkt, ehe die Pflegebedürftigkeit weiter voranschreitet.

Höherstufung Pflegegrad: Verschlimmerungsantrag

Manchmal entspricht der zugewiesene Pflegegrad nicht mehr dem tatsächlichen Unterstützungsbedarf des Pflegebedürftigen bzw. neue Krankheitsbilder oder körperliche oder psychische Einschränkungen erfordern mehr Pflege als bisher. Stellen Sie daher Ihre aktuelle Pflegesituation regelmäßig in Frage. Achten Sie auch darauf, ob das Personal im Pflegeheim oder der ambulante Pflegedienst auf einen erhöhten Pflegebedarf hinweist.

In diesen Fällen sollten Sie eine Höherstufung bei der Pflegekasse beantragen. Wenn Sie den Eindruck haben, dass sich die Pflegesituation verschlechtert hat, können Sie einen Antrag auf Höherstufung bei der zuständigen Pflegekasse stellen. Und so geht’s:

  1. Sie brauchen kein Änderungsformular für einen Antrag auf Höherstufung. Schreiben Sie einfach – als Versicherter bzw. als Bevollmächtigter – einen kurzen formlosen Brief an die Pflegekasse (Betreff: „Bitte um Höherstufung“).
  2. Sie werden von der Pflegekasse ein entsprechendes Formular erhalten und evtl. noch einmal Besuch von einem Gutachter bekommen. Dieser prüft die aktuelle Pflegesituation und den Unterstützungsbedarf sowie Zustand des pflegebedürftigen Versicherten.
  3. Wie bei einem Erstantrag gilt auch beim Antrag auf Höherstufung, dass Sie bei ernsthaftem Zweifel an der Einstufung innerhalb eines Monats einen schriftlichen Widerspruch gegen die Entscheidung der Pflegekasse einlegen können. Nutzen Sie dafür gerne unsere kostenlose Widerspruchs-Vorlage.
Tipp
Nutzen Sie die Empfehlungen Ihres Pflegeberaters nach § 37.3

Jedem pflegebedürftigen Versicherten, der zuhause gepflegt wird und Pflegegeld bezieht, steht mind. 1x im Jahr ein kostenfreier Beratungsbesuch nach § 37.3SGB XI zur Verfügung. In vielen Fällen ist die Pflegeberatung auch verpflichtend. Dabei beurteilt der Pflegeberater nicht nur, ob die Pflege und Betreuung zuhause durch pflegende Angehörige sichergestellt ist, sondern er vermerkt im Bedarsfall auch weitere Empfehlungen in seinem Bericht. Bei einer Höherstufung können die schriftlichen Empfehlungen eine gute Argumentations-Stütze sein, um den erhöhten Unterstützungsbedarf zu rechtfertigen.

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Häufig gestellte Fragen

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Den Antrag auf Pflegegrad können Sie entweder schriftlich per Brief oder Formular, telefonisch oder in Zusammenarbeit mit einem Pflegestützpunkt stellen.

pflege.de bietet Ihnen in diesem Ratgeber ein kostenloses Formular für Ihren Antrag auf Pflegegrad zum Herunterladen an. Sie erhalten es nach Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse per Mail.

Wo beantrage ich einen Pflegegrad?

Der Antrag auf Pflegegrad kann bei der Pflegekasse des Versicherten gestellt werden. Welche Pflegekasse für Ihren Fall zuständig ist, erfahren Sie bei der zuständigen Krankenversicherung.

Wenn Sie den Antrag lieber persönlich und gemeinsam mit professioneller Unterstützung stellen möchten, hilft auch der Pflegestützpunkt vor Ort. In jedem Bundesland gibt es sog. Pflegestützpunkte von den Kranken- und Pflegekassen. Sie bieten Ratsuchenden Beratung und Unterstützung rund um die Pflege.

Wie oft wird ein Pflegegrad überprüft?

Eine Wiederholungsbegutachtung durch den Medizinischen Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei privat Versicherten) erfolgt i. d. R. nach dem Antrag auf eine Höherstufung des Pflegegrades oder nach geleistetem Widerspruch gegen die Einstufung des Pflegegrades. Bei der erneuten Begutachtung wird die Pflegesituation durch den Gutachter neu bewertet.

Wie beantrage ich eine Pflegestufe?

Hinweis: Seit dem 01.01.2017 stellen Sie einen Antrag auf Pflegegrad.

Der Antrag auf Pflegeleistungen erfolgt entweder schriftlich oder telefonisch bei der zuständigen Pflegekasse.

Wo beantrage ich eine Pflegestufe?

Hinweis: Seit dem 01.01.2017 stellen Sie einen Antrag auf Pflegegrad.

Den Antrag auf Pflegegrad stellen Sie bei der zuständigen Pflegekasse. Diese ist an die Krankenversicherung des pflegebedürftigen Versicherten angebunden.

Wer beantragt eine Pflegestufe?

Hinweis: Seit dem 01.01.2017 stellen Sie einen Antrag auf Pflegegrad.

Den Antrag auf einen Pflegegrad kann sowohl der pflegebedürftige Versicherte selbst oder eine Person aus seinem näheren Umfeld stellen. Wichtig ist, dass bei der Antragstellung Angaben zur versicherten Person gemacht werden können. Ist die versicherte Person dazu nicht in der Lage, kann auch ein schriftlich Bevollmächtigter den Antrag stellen, in manchen Fällen auch ein gesetzlich bestellter Betreuer. Viele Pflegekassen akzeptieren es auch, wenn eine Pflegeperson den Antrag stellt. Aber fragen Sie bitte vorher bei Ihrer Pflegekasse nach! So vermeiden Sie unnötige Verzögerungen.

Kann man eine Pflegestufe auch im Krankenhaus beantragen?

Hinweis: Seit dem 01.01.2017 stellen Sie einen Antrag auf Pflegegrad.

Auch im Krankenhaus kann ein Pflegegrad beantragt werden. In diesem Fall kann mit der Unterstützung vom Krankenhaus-Sozialdienst ein sogenannter Eilantrag gestellt werden.

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Erstelldatum: 6102.21.8|Zuletzt geändert: 3202.21.4
(1)
Bundesministerium der Justiz (o. J.): Sozialgesetzbuch (SGB), Elftes Buch, Paragraph 14: Begriff der Pflegebedürftigkeit
www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__14.html (letzter Abruf am 18.11.2022)
(2)
Bundesministerium der Justiz (o. J.): Sozialgesetzbuch (SGB), Elftes Buch, Paragraph 18: Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__18.html (letzter Abruf am 18.11.2022)
(3)
Verbraucherzentrale NRW e.V. (2023): Die Pflegereform 2023 – das ändert sich
www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflegeantrag-und-leistungen/die-pflegereform-2023-das-aendert-sich-63628 (letzter Abruf am 02.10.2023)
(4)
Bildquelle
© Jacob Lund / Fotolia.com
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Pflegegrad-Antrag: Wichtige Aspekte, die Sie kennen sollten

Der Antrag auf einen Pflegegrad bei der Pflegekasse kann ein entscheidender Schritt sein, um die benötigte Pflege und Unterstützung zu erhalten. Dabei gibt es einige Faktoren, im Prozess, die oft übersehen werden. Die Einhaltung von Fristen, die Entschädigung bei Verzögerungen und die freie Gutachterwahl sind nur einige Beispiele. pflege.de hat diese essenziellen Themen genauer unter die Lupe genommen, um ein besseres Verständnis für den Pflegegrad-Antragsprozess zu vermitteln.

Fristen im Blick behalten

Sobald ein Antrag auf einen Pflegegrad gestellt wird, steht die Pflegekasse in der Pflicht, innerhalb von 25 Arbeitstagen eine Entscheidung zu treffen. Diese gesetzliche Frist ist soll sicherstellen, dass Pflegebedürftige schnell die Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Doch was geschieht, wenn diese Frist verstrichen ist?

Entschädigung bei Verzögerungen

In dem Fall, dass die Pflegekasse die 25-Tage-Frist nicht einhält, hat der Antragsteller das Recht auf eine Aufwandsentschädigung. Diese beträgt 70 Euro pro Woche, für jede Woche, in der die Entscheidung über den Pflegegrad ausbleibt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es Ausnahmen gibt. Verzögerung, die nicht von der Pflegekasse, sondern durch den Antragsteller zu verantworten sind, und Antragsteller, die sich in stationärer Pflege befinden und bereits erheblich beeinträchtigt sind, sind ausgenommen von der Regelung.

Freie Gutachterwahl für mehr Unabhängigkeit

Ein weiterer wichtiger Punkt im Pflegegrad-Antragsprozess betrifft die Begutachtung. Sollte innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Antragstellung keine Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst oder Medicproof erfolgen, steht es dem Antragsteller frei, einen Gutachter aus einer Liste unabhängiger Gutachterinnen und Gutachter auszuwählen.

Die Entscheidung muss der Pflegekasse innerhalb einer Woche mitgeteilt werden, andernfalls kann die Pflegekasse selbst einen Gutachter von der Liste beauftragen. Diese Möglichkeit zur freien Gutachterwahl gibt dem Antragsteller mehr Unabhängigkeit und Einfluss im Begutachtungsprozess.

Verständliche Gutachten für mehr Transparenz

Ein Gutachten ist entscheidend für die Bewertung des Pflegebedarfs und die Festlegung des Pflegegrades. Das Gutachten muss klar und verständlich formuliert werden, damit der Antragsteller die Entscheidung der Pflegekasse nachvollziehen und gegebenenfalls Einspruch erheben kann, wenn er mit dem Ergebnis nicht einverstanden ist.

Möglichkeiten für Beschwerden

Wenn es Unstimmigkeiten oder Beschwerden im Zusammenhang mit dem Begutachtungsprozess gibt, steht den Antragstellern eine vertrauliche Beschwerdemöglichkeit zur Verfügung. Sie können sich an eine Ombudsperson, also einem Ansprechpartner, nach § 278 Abs. 3 des Fünften Buches im Sozialgesetzbuch wenden. Diese Anlaufstelle ermöglicht es, mögliche Bedenken oder Uneinigkeiten rasch und diskret zu klären.

Info
Wo finde ich eine Ombudsperson?

Wenn Sie also Probleme oder Beschwerden im Zusammenhang mit der Pflegeversicherung oder dem Pflegegrad-Antragsprozess haben, können Sie sich an eine solche Ombudsperson wenden. Die Kontaktdaten für die Ombudspersonen finden Sie normalerweise auf der Website Ihrer Pflegekasse oder Ihrer regionalen Verwaltung.

mehr

Insgesamt sind die genannten Tipps wichtig, um Transparenz und Qualität im Pflegeprozess sicherzustellen. Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen sollten sich dieser Möglichkeiten bewusst sein, um ihre Rechte und Interessen bestmöglich zu schützen. Ein fundiertes Wissen über den Pflegegrad-Antragsprozess kann einen entscheidenden Unterschied zu angemessener Pflege und Unterstützung ausmachen.

Erstelldatum: 3202.90.31|Zuletzt geändert: 3202.90.31
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