KfW-Förderung: Zuschuss und Kredit für barrierereduzierenden Umbau

KfW Zuschuss - Förderung barrierereduzierender Umbau

Wer sein Haus oder seine Wohnung altersgerecht oder sogar barrierefrei umbauen lassen möchte, kann verschiedene Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen, beispielsweise von der Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW. Die nationale Förderbank unterstützt Privatpersonen mit dem Zuschuss Nr. 455-B sowie dem Kredit Nr. 159 unter anderem auch bei der Barrierereduzierung von Wohngebäuden.

pflege.de zeigt Ihnen, welche Voraussetzungen für eine Förderung durch die KfW erfüllt sein müssen und worauf Sie bei der Antragstellung achten sollten.

Inhaltsverzeichnis

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Fördermittel der KfW: Zuschüsse und Kredite für den Abbau von Barrieren und altersgerechtes Umbauen

Sie möchten einen Treppenlift einbauen lassen oder suchen konkret nach einer KfW-Förderung für eine Badsanierung?

Wenn Sie in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus Barrieren abbauen wollen, hat die KfW für Ihre barrierereduzierende Umbaumaßnahmen unterschiedliche Fördermöglichkeiten im Angebot.

Info
Was ist die KfW?

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist keine klassische Geschäftsbank mit Filialen, sondern eine sogenannte nationale Förderbank. Als Anstalt des öffentlichen Rechts gehört sie zu 80 Prozent dem Bund und zu 20 Prozent den Bundesländern. Gegründet wurde sie 1948, um den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft zu finanzieren. Ihr Auftrag heute: Wirtschaft, Gesellschaft und Ökologie fördern – dazu zählt auch die altersgerechte Wohnraumgestaltung.

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KfW-Zuschuss 455-B: Was ist das?

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert mit dem Zuschuss 455-B bauliche Maßnahmen an Wohngebäuden, mit denen Barrieren reduziert werden. Es handelt sich dabei um einen Investitionszuschuss. Sie müssen also nicht zurückgezahlt werden.

Vom Badumbau über den Einbau von Treppenliften bis hin zum Hausnotruf können mit dem KfW-Zuschuss 10 Prozent der Kosten für Einzelleistungen finanziert werden. Eine Komplettsanierung von privatem Wohnraum unterstützt sie sogar mit 12,5 Prozent. (1)

Allerdings ist der 455-B-Zuschuss an ein jährlich begrenztes Budget des Bundes gebunden. Deshalb ist er nur so lange verfügbar, bis dieses aufgebraucht ist.

Wichtiger Hinweis
Aktuelle Situation

Gute Nachricht: Sie können den KfW-Zuschuss 455-B für Barrierereduzierung seit dem 8. April 2026 wieder beantragen. Die Förderung ist allerdings nur möglich, solange die Bundesmittel zur Verfügung stehen.

Wie hoch fällt der KfW-Zuschuss aus?

Für Einzelmaßnahmen, beispielsweise wenn Sie sich einen Treppenlift für Ihr Zuhause einbauen lassen möchten, liegt das Maximum der förderfähigen Kosten bei 25.000 Euro pro Wohneinheit. Davon übernimmt die KfW 10 Prozent, also bis zu 2.500 Euro.

Für einen umfassenden Umbau gemäß dem KfW-Standard „Altersgerechtes Haus“ bezuschusst die KfW 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten. Hier beträgt die maximale Fördersumme 50.000 Euro. Wenn Sie diese voll ausschöpfen, bekommen Sie von der KfW einen Zuschuss von 6.250 Euro.

Unter förderfähige Kosten versteht die KfW jene Maßnahmen, die den unten beschriebenen Förderbereichen zuzuordnen sind. (1)

Für wen ist der KfW-Zuschuss 455-B geeignet?

Da der KfW-Zuschuss 455-B unabhängig vom Alter oder einem Pflegegrad ist, kann ihn jeder private Immobiliennutzer beantragen, der Barrieren in seinem Haus oder seiner Wohnung reduzieren möchte. Das kann auch interessant sein, wenn Sie noch lange nicht im Rentenalter sind.

Warum beim Bau oder Umbau Ihres Wohneigentums nicht vorrausschauend planen?

Folgende Personengruppen können den KfW-Zuschuss beantragen:

  • Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten, die diese barrierefrei umbauen möchten.
  • Eigentümer von Eigentumswohnungen, die Maßnahmen in der eigenen Wohnung und gegebenenfalls auch im Gemeinschaftseigentum (zum Beispiel Einbau eines Lifts im Treppenhaus) umsetzen möchten.
  • Vermieter, die Wohnraum barrierefrei sanieren möchten, um ihn für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung attraktiver zu machen.
  • Käufer eines gerade barrierefrei sanierten Hauses oder einer Wohnung, wenn die Kosten für die Barrierereduzierung im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen sind.
  • Mieter, wenn sie mit Ihrem Vermieter eine Modernisierungsvereinbarung getroffen haben.
Info
Was ist eine Modernisierungsvereinbarung?

Eine Modernisierungsvereinbarung ist eine Ergänzung zum Mietvertrag, in der die geplanten Umbaumaßnahmen schriftlich festgehalten werden. Dazu vereinbaren Sie schriftlich mit Ihrem Vermieter, um welche Maßnahmen es konkret geht – und zwar bevor Sie den KfW-Zuschuss beantragen.

KfW-Zuschuss 455-B: Was wird gefördert?

Der KfW-Zuschuss 455-B unterstützt eine Vielzahl baulicher Maßnahmen an bestehenden Wohngebäuden, die Barrieren im Wohnalltag abbauen und den Wohnkomfort erhöhen.

Die Maßnahmen sind auf insgesamt sieben Förderbereiche aufgeteilt: (1)

  1. Wege zu Gebäuden: Dazu gehört etwa die Verbreiterung von Gehwegen zum Haus oder die Schaffung barrierefreier KfZ-Stellplätze.
  2. Eingangsbereich und Wohnungszugang: Zum Beispiel Barrieren am Eingang abbauen und mehr Bewegungsfläche etwa für Rollstühle schaffen.
  3. Überwindung von Treppen und Stufen: Beispielsweise Treppenläufe anbringen, Rampen anlegen oder Treppenlifte wie Sitzlifte oder Plattformlifte einbauen.
  4. Raumaufteilung und Schwellenabbau: Zum Beispiel Wände versetzen, um die Bewegungsflächen zu vergrößern, oder Türzargen verbreitern, damit der Rollstuhl hindurch passt.
  5. Badezimmer: Das reicht vom Einbau einzelner barrierearmer Sanitärobjekte, wie etwa einer barrierefreien Dusche, eines barrierefreie WCs oder Waschbeckens, bis hin zum kompletten Badumbau.
  6. Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag: Hier geht es etwa um Assistenzsysteme wie der Hausnotruf, aber auch um moderne Bedienelemente etwa für Türkommunikation, Beleuchtung und Rollläden, sowie um Stütz- und Haltesysteme.
  7. Gemeinschaftsräume und Mehrgenerationenwohnen: Auch der Abbau von Barrieren in gemeinschaftlich genutzten Räumen wie etwa dem Treppenhaus von Mehrfamilienhäusern fördert die KfW.

Sie können den KfW-Zuschuss auch beantragen, wenn Sie (1)

  • Ihren Wohnraum gemäß dem KfW-Standard „Altersgerechtes Haus“ umbauen möchten, der alle sieben Förderbereiche abdeckt,
  • Nichtwohnflächen umwidmen, Wohnflächen erweitern oder teilen wollen oder
  • eine barrierearm umgebaute Immobilie kaufen möchten.

Um den 455-B-Zuschuss erhalten zu können, müssen Sie bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen, die in einem gesonderten Merkblatt von der KfW aufgeführt werden.

Natürlich erhalten Sie die KfW-Förderung auch, wenn die Maßnahmen barrierefrei, also nach der DIN-Norm 18040-2, umgesetzt werden. (2)

Info
Sachverständigen hinzuziehen

Um eine Förderung für den Umbau zum KfW-Standard „Altersgerechtes Haus“ zu erhalten, müssen Sie einen unabhängigen Sachverständigen im Bereich Barriereabbau oder Barrierefreiheit hinzuziehen. Dieser muss die förderfähigen Kosten sowie die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen Ihrer Umbaumaßnahmen schriftlich bestätigen. Diese Bestätigung fügen Sie Ihrem Antrag bei.

So beantragen Sie den KfW-Zuschuss 455-B

Wenn Sie den KfW-Zuschuss 455-B „Barrierereduzierung“ beantragen möchten, gehen Sie am besten Schritt für Schritt vor: (2)

  1. Planung: Planen Sie die Baumaßnahmen gründlich. Holen Sie sich dafür Unterstützung eines Fachunternehmens oder einer Wohnungsberatungsstelle.
  2. Möglichkeit weiterer Förderungen prüfen: Prüfen Sie, ob Sie den 455-B-Zuschuss mit Leistungen der Pflegekasse oder dem KfW-Kredit 159 kombinieren können.
  3. Unterlagen bereithalten: Wenn Sie Mieter sind, sollten Sie eine Modernisierungsvereinbarung mit Ihrem Vermieter abschließen, für den Standard „Altersgerechtes Haus“ ein Sachverständigen-Gutachten einholen.
  4. Antrag bei der KfW stellen: Damit Sie Ihren Antrag bei der KfW stellen können, müssen Sie sich zunächst auf dem dafür vorgesehenen KfW-Zuschussportal registrieren. (3) Dann wählen Sie das Produkt „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455)“ und markieren die Maßnahmen aus dem Bereich „Barrierereduzierung“, die Sie umsetzen möchten.
  5. Identifizierung nach Zusage: Nachdem die KfW den Zuschuss bewilligt hat, müssen Sie sich bei der KfW identifizieren. Das können Sie entweder per Video von Ihrem PC aus tun oder mit dem Ausdruck eines Coupons in einer Post-Filiale.
  6. Bauarbeiten starten: Sobald die KfW die Fördermittel bewilligt hat, können Sie mit den Bauarbeiten beginnen.
  7. Rechnungen einreichen und Zuschuss erhalten: Nachdem Sie alle Rechnungen bei der KfW eingereicht haben, erhalten Sie Ihren Zuschuss.
Expertentipp: Planen Sie die Umbaumaßnahmen frühzeitig

Durch den Fachkräftemangel und eine hohe Auslastung haben viele Handwerksbetriebe lange Wartezeiten. Knüpfen Sie also am besten frühzeitig Kontakte zu passenden Firmen oder fragen Sie in Ihrem Bekanntenkreis und planen Sie vorbeugend. Dann ist im Bedarfsfall Ihre Wohnsituation schnell(er) den Bedürfnissen angepasst.

Dr. Philipp  Deschermeier
Ökonom am Institut der deutschen Wirtschaft

KfW Kredit Nr. 159 für altersgerechte Umbaumaßnahmen

Die KfW hält eine weitere Fördermöglichkeit für barrierereduzierende Anpassungen von privatem Wohnraum bereit: den KfW Kredit Nr. 159 Altersgerecht Umbauen – Kredit.

Im Gegensatz zum KfW-Zuschuss 455-B handelt es sich hierbei aber nicht um einen Zuschuss. Es ist ein Darlehen, das Sie komplett zurückzahlen müssen – wenn auch zu günstigeren Konditionen.

Das Darlehen von bis zu 50.000 Euro erhalten Sie derzeit zu einem effektiven Jahreszins ab 2,78 Prozent bei zehn Jahren Laufzeit. (4)

Für wen ist der KfW-Kredit 159 geeignet?

Auch der KfW-Kredit 159 ist unabhängig vom Alter oder einem Pflegegrad.

Demnach kann ihn jede Privatperson beantragen, die ihren Wohnraum altersgerecht umbauen möchte. Das gilt für Eigentümer und Mieter gleichermaßen.

Expertentipp: KfW Kredit 159 nicht nur für Privatpersonen

Die KFW-Förderung per Kredit steht nicht nur Privatpersonen offen. Die KfW fördert auch Wohnungseigentümergemeinschaften, Bauträger und Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Sprechen Sie Ihren Vermieter auf diese Möglichkeit an!

Dr. Philipp  Deschermeier
Ökonom am Institut der deutschen Wirtschaft

KfW-Kredit 159: Was wird gefördert?

Ebenso wie beim KfW-Zuschuss 455-B können Sie auch den Kredit 159 für eine Vielzahl von Maßnahmen beantragen.

Sie reichen von Umbauten zur Barrierereduzierung oder zu einem altersgerechten Haus über die Umwidmung oder Erweiterung von Wohnflächen bis hin zum Immobilienkauf. Außerdem werden Maßnahmen zum Einbruchschutz durch den Kredit gefördert. (4)

Tipp
Prüfen Sie Ausnahmeregelungen

Nicht immer lassen sich die Vorgaben baulich umsetzen. Die KfW empfiehlt daher vor Maßnahmenbeginn zu prüfen, ob Ausnahmen möglich sind und genehmigt werden können.

So beantragen Sie den KfW-Kredit 159

Der zinsgünstige Kredit wird nicht von der KfW-Bank direkt bereitgestellt. Das Verfahren läuft über ein Finanzierungsinstitut Ihrer Wahl.

Das kann eine Bank, Sparkasse, ein Finanzvermittler oder eine Versicherung sein. Sie wenden sich also beispielsweise an Ihre Bank und diese beantragt dann für Sie die Förderung bei der KfW.

So können Sie in drei Schritten zu Ihrem Kredit kommen: (5)

  1. Beratung nutzen: Lassen Sie sich für die Planung Ihrer Umbaumaßnahmen unabhängig beraten. Helfen kann Ihnen dabei am besten ein Fachunternehmen oder eine Wohnungsberatungsstelle.
  2. Kredit beantragen und erhalten: Noch bevor Sie aber erste Liefer- oder Leistungsverträge abschließen, beantragen Sie den Kredit bei Ihrem ausgewählten Kreditinstitut.
  3. Vorhaben durchführen: Sobald Sie die Zusage Ihrer Bank erhalten haben, können Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen. Nachweise zur Durchführung reichen Sie ebenfalls bei Ihrer Bank ein.
Wichtiger Hinweis
Erst beantragen, dann beauftragen

Die KfW fördert nur Maßnahmen, für die bei Antragstellung noch keine Liefer- oder Leistungsverträge abgeschlossen wurden. Beginnen Sie mit dem Umbau also erst, wenn Ihnen die Förderzusage vorliegt.

KfW-Förderung: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Eine KfW-Förderung zur Barrierereduzierung (Nr. 255-B) oder dem altersgerechten Umbauen (Nr. 159) ist an folgende Bedingungen geknüpft: (2)

  • Der Antrag wurde vor den Baumaßnahem gestellt, die Umbauten haben also noch nicht begonnen.
  • Die Maßnahmen werden von einem Fachbetrieb durchgeführt.
  • Die Umbauten erfüllen bestimmte technische Mindestanforderungen.
  • Es handelt sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus oder eine Eigentumswohnung.
  • Die Immobilie befindet sich in Deutschland.

Für den 455-B-Zuschuss gilt darüber hinaus, dass die förderfähige Maßnahme mindestens 2.000 Euro kostet.

Tipp
Gute Beratung ist das A und O

Sie dürfen die KfW-Förderung zwar erst beantragen, wenn sie bewilligt wurde. Beraten lassen können Sie sich aber schon vorher. Ein seriöses Fachunternehmen kennt sich nicht nur mit den technischen Voraussetzungen eines barrierereduzierenden Umbaus aus, sondern ebenso mit den Anforderungen, die an bestimmte Fördermöglichkeiten geknüpft sind.

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Förderungen kombinieren

Sie können die KfW-Förderungen Zuschuss 455-B „Barrierereduzierung“ und Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ auch kombinieren.

Das geht allerdings nur, wenn Sie damit jeweils unterschiedliche Teile des barrierereduzierenden Umbaus fördern lassen, Sie also unterschiedliche Kostenanteile mit gesonderten Rechnungen belegen können.

Sollten Sie also beispielsweise Ihre geplanten Umbaumaßnahme bereits über ein Darlehen von der KfW finanzieren, wird Ihnen dafür nicht zusätzlich der KfW-Zuschuss gewährt.

Es ist aber in der Regel kein Problem, wenn Sie zum Beispiel eine KfW-Förderung – etwa den Kredit für Ihre Badsanierung nutzen, und dann den Zuschuss für den Einbau eines Treppenliftes beantragen.

KfW-Zuschuss oder -Kredit und Pflegegrad

Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben die Möglichkeit, von ihrer Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zu erhalten.

Dabei ist es egal, wie hoch der Pflegegrad ist. Ausschlaggebend ist, dass die Pflegesituation durch die entsprechende Umbaumaßnahme erleichtert wird.

Sie können eine KfW-Förderung mit diesen Leistungen Ihrer Pflegekasse kombinieren. Möglich ist eine Kombination allerdings nur dann, wenn Pflegekasse und KfW unterschiedliche Teile des Umbaus fördern.

Die Kosten müssen also getrennt abgerechnet werden und es müssen separate Rechnungen vorliegen.

Tipp
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Häufig gestellte Fragen

KfW: Was ist das?

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz: KfW) ist eine deutsche öffentlich-rechtliche Förderbank. Sie vergibt Zuschüsse und zinsgünstige Kredite, die an bestimmte förderungswürdige Zwecke gebunden sind. Dazu zählt auch der altersgerechte Umbau, wie beispielsweise der Einbau eines Treppenlifts oder der Umbau der Badewanne zur Dusche.

Was ist eine KfW-Förderung?

Eine KfW-Förderung kann durch einen Zuschuss oder ein zinsgünstiges Darlehen erfolgen. Dabei ist die Förderung immer zweckgebunden. Das heißt, dass die Mittel nur für bestimmte Zwecke zur Verfügung gestellt werden, wie zum Beispiel dem Abbau von Barrieren.

Wie bekomme ich einen KfW-Zuschuss?

Den KfW-Zuschuss 455-B können Sie online über das KfW Zuschussportal beantragen. Dort verwalten Sie die Daten und laden die Nachweise hoch.

Für was bekommt man den KfW-Zuschuss 455-B?

Nachhaltigkeit, soziale Verantwortung, wirtschaftliches Wachstum – die KfW fördert eine Vielzahl von Vorhaben. In Bezug auf Barrierereduzierung können Sie den Investitionszuschuss 455-B beantragen, solange die dafür vom Bund bereitgestellten Fördermittel reichen. Sie unterstützt damit alle baulichen Maßnahmen, die Barrieren in privatem Wohnraum reduzieren und mehr Wohnkomfort schaffen.

Wie hoch ist der Zuschuss bei KfW 455-B?

Für Einzelmaßnahmen übernimmt die KfW 10 Prozent bis zu einer maximalen Fördersumme von 25.000 Euro pro Wohneinheit, höchstens also 2.500 Euro. Bei einer Vollsanierung gemäß dem KfW-Standard „Altersgerechtes Haus“ bezuschusst die KfW 12,5 Prozent von maximal 50.000 Euro, also bis zu 6.250 Euro.

Für was kann man den KfW-Kredit 159 beantragen?

Der KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ fördert barrierereduzierende Baumaßnahmen an Haus und Wohnung. Außerdem können Maßnahmen zum Einbruchschutz über den Kredit finanziert werden. Die KfW gewährt mit dem KfW Kredit Nr. 159 „Altersgerecht Umbauen“ ein Darlehen von bis zu 50.000 Euro zu einem effektiven Jahreszins ab 2,78 Prozent – je nach Lage des Kapitalmarktes – bei zehn Jahren Laufzeit.

Welche Voraussetzungen gelten für die KfW-Förderung?

Sowohl für den KfW-Zuschuss Nr. 455-B „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ als auch für den KfW-Kredit Nr. 159 „Altersgerecht Umbauen – Kredit“ gelten folgende Voraussetzungen:

  • Der Antrag wurde vor den Baumaßnahem gestellt, die Umbauten haben also noch nicht begonnen.
  • Die Maßnahmen werden von einem Fachbetrieb durchgeführt.
  • Die Umbauten erfüllen bestimmte technische Mindestanforderungen.
  • Es handelt sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus oder eine Eigentumswohnung.
  • Die Immobilie befindet sich in Deutschland.

Für den 455-B-Zuschuss gilt darüber hinaus, dass die förderfähige Maßnahme mindestens 2.000 Euro kostet.

Wie hoch ist die KfW-Förderung für Badsanierung?

Für eine Badsanierung zur Barrierereduzierung gibt es bei der KfW zwei Fördermöglichkeiten:

  • Investitionszuschuss 455-B zur Barrierereduzierung: Sie erhalten 10 Prozent der förderfähigen Kosten zurück. Bei einer Badsanierung als Einzelmaßnahme liegt der maximale Zuschuss damit bei 2.500 € pro Wohneinheit (10 Prozent von 25.000 €).
  • Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: Sie können ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 50.000 € aufnehmen, um den Umbau zu finanzieren.

Welche Nachteile hat die KfW-Förderung?

Der größte Nachteil des KfW-Investitionszuschusses 455-B ist das begrenzte Budget. Sind die Mittel erschöpft, ist der Jahrestopf also leer, gibt es bis zum nächsten Kalenderjahr keine Zuschüsse mehr.

Wann ist eine KfW-Förderung besonders sinnvoll?

Eine KfW-Förderung ist ideal, wenn Sie keinen Pflegegrad haben und somit kein Geld von der Pflegekasse erwarten können. In diesem Fall können Sie immerhin 10 bis 12,5 Prozent Ihrer Umbaukosten über den KfW-Zuschuss 455-B vom Staat zurückerhalten.

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Erstelldatum: 7102.01.91|Zuletzt geändert: 6202.40.02
(1)
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) (ohne Jahr): Barrierereduzierung – Investitionszuschuss
www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-(455)/ (letzter Abruf am 17.04.2026)
(2)
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) (2026): Merkblatt Barrierereduzierung – Investitionszuschuss
www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000004452_M_455_B.PDF (letzter Abruf am 17.04.2026)
(3)
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) (2026): Zuschussportal
www. kfw.de/zuschussportal/ (letzter Abruf am 17.04.2026)
(4)
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) (ohne Jahr): Altersgerecht Umbauen - Kredit 159
www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/ (letzter Abruf am 17.04.2026)
(5)
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) (2026): Merkblatt Altersgerecht Umbauen – Kredit
www.kfw.de/PDF/Download-Center/Förderprogramme-(Inlandsförderung)/PDF-Dokumente/6000003884_M_159_AU_ohne_TMA.pdf (letzter Abruf am 17.04.2026)
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