KfW-Zuschuss / KfW-Kredit: Definition
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz: KfW) vergibt als nationale öffentlich-rechtliche Förderbank Zuschüsse und zinsgünstige Kredite, die an bestimmte förderungswürdige Zwecke gebunden sind. Je nach Zweck der Investition hat die KfW unterschiedliche Förderprodukte aufgelegt, darunter auch Zuschüsse und Kredite für den altersgerechten und Barrieren reduzierenden Umbau – dazu gehören der KfW Investitionszuschuss (455-B) und der zinsgünstige KfW Kredit (159 „Altersgerecht Umbauen“).
Fördermittel der KfW: Zuschüsse und Kredite für den Abbau von Barrieren und altersgerechtes Umbauen
Wenn Sie in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus Barrieren abbauen wollen, gibt es zwei Möglichkeiten, diese Umbaumaßnahmen über die KfW fördern zu lassen. Denn die KfW fördert den barrierereduzierenden Umbau von Immobilien sowohl mit Zuschüssen als auch mit Krediten:
KfW Zuschuss (455-B)
Mit dem KfW Zuschuss 455-B „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ leistet die KfW eine Förderung für den Abbau von Barrieren im Wohnraum. Dies meint Umbaumaßnahmen, die das Leben im Zuhause für pflegebedürftige und behinderte Menschen erleichtern sollen beziehungsweise es für sie ermöglichen sollen, zuhause wohnen zu bleiben. (1)
KfW Darlehen/Kredit (159)
Mit dem KfW Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen – Kredit“ stellt die KfW günstige Darlehen beziehungsweise Kredite bereit, mit denen Sie barrierereduzierende Umbaumaßnahmen in Ihrem Zuhause finanzieren können. (2)
Die KFW-Förderung per Kredit steht nicht nur Privatpersonen offen. Die KfW fördert auch Wohnungseigentümergemeinschaften, Bauträger und Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Sprechen Sie Ihren Vermieter auf diese Möglichkeit an!

KFW Investitionszuschuss 455-B „Barrierereduzierung“
Mit dem Investitionszuschuss 455-B der KfW können Sie als pflegebedürftige Person oder als pflegende Angehörige eine Förderung von Umbaumaßnahmen beantragen, die Barrieren in Ihrem Zuhause reduzieren.
Der Investitionszuschuss 455-B ist jedes Jahr nur begrenzt verfügbar. Mein Tipp an Sie: Bleiben Sie am Ball. Eine sehr gute und einfache Möglichkeit ist es, sich für den KfW-Newsletter „Förderung: Bauen, Wohnen, Energiesparen“ anzumelden. Darüber erfahren Sie unmittelbar, wenn zum Beispiel zur Jahresmitte Zusatzmittel freigegeben werden.

Höhe der Zuschüsse des Investitionszuschuss 455-B
Die Förderung im Programm 455-B „Barriere-Reduzierung“ erfolgt als Zuschuss, dessen Höhe sich durch die Art der Umbaumaßnahmen und die Höhe der Investitionskosten berechnet.(1)
- Standard Altersgerechtes Haus: 12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 6.250 Euro je Wohneinheit
- Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren: 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 5.000 Euro je Wohneinheit
Damit die KfW mit dem Zuschuss 455-B Umbaumaßnahmen fördert, müssen Sie als Bauherr bestimmte Mindestsummen investieren:
- Maßnahmen zur Barrierereduzierung (Einzelmaßnahmen oder Standard Altersgerechtes Haus) werden ab 2.000 Euro bis maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit bezuschusst.
- Ein Antrag auf Förderung für Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz kann ab einer Investitionssumme von mindestens 500 Euro bis maximal 15.000 Euro pro Wohneinheit gestellt werden.
Den Zuschuss 455-B der KfW erhalten Sie erst nach Abschluss der Baumaßnahmen, wenn Sie das durchgeführte Vorhaben im KfW-Zuschussportal anhand der Fachunternehmer-Rechnungen nachgewiesen haben.
KfW-Zuschuss 455-B: Wer ist förderberechtigt?
Der Investitionszuschuss 455-B der KfW zur Barrierereduzierung richtet sich an Privatpersonen jeden Alters. Förderberechtigt sind:(1)
- Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
- Käufer eines frisch sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer entsprechenden Wohnung
- Privatpersonen, die sich zu einer Wohnungseigentümergemeinschaft zusammengeschlossen haben
- Mieter
Wenn Sie Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sind, sollten Sie unbedingt im Vorfeld mit Ihrem Vermieter die Konditionen regeln, wann und wie Sie barrierefrei umbauen oder umgestalten möchten. Zu empfehlen ist der Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung. Bei einer Modernisierungsvereinbarung werden die vereinbarten Maßnahmen schriftlich als Ergänzung im Mietvertrag festgehalten.
Das Förderprogramm 455-B der KfW bietet die Möglichkeit, vorausschauend zu handeln. Das heißt bevor ein Unfall, Krankheitsfall oder Mobilitätseinschränkungen eingetreten sind. Dieser Präventionsgedanke ist in der Förderlandschaft einzigartig!

So beantragen Sie den KfW-Zuschuss „Barrierereduzierung“
Wer die KfW Bezuschussung über das Förderprodukt Investitionszuschuss 455-B beantragen möchte, sollte Schritt für Schritt vorgehen.
Schritt 1: Vor dem Antrag auf KfW Zuschuss 455-B
Bevor Sie bei der KfW einen Zuschuss beantragen, sollten Sie Folgendes beachten beziehungsweise tun:
- Lassen Sie sich durch Unternehmen oder Wohnberatungsstellen über geeignete und mögliche Umbaumaßnahmen in Ihrer Wohnung beraten.
- Holen Sie sich von mehreren Fachunternehmen konkrete Angebote beziehungsweise Kostenvoranschläge ein.
- Den Zuschussantrag müssen Sie zwingend vor Beginn der Bauarbeiten oder der Unterzeichnung des Kaufvertrages stellen. Sie sollten die Förderzusage abwarten und erst dann die weiteren Schritte unternehmen.
- Sie müssen ein Fachunternehmen mit der Ausführung der Arbeiten beauftragen.
Ich empfehle Ihnen, sich so viele Angebote für einzelne Maßnahmen einzuholen, wie es Ihnen möglich ist. Auch wenn Sie versucht sind, nur ein einziges Angebot einzuholen, damit es schnell losgehen kann, sollten Sie dies nicht tun. Denn das kann schnell teuer werden. Mit mehreren Angeboten können Sie die passende Firma mit der „perfekten“ Idee für Ihre Situation finden und auch preislich das beste Angebot auswählen.

Schritt 2: Antrag für den KfW Investitionszuschuss 455-B einreichen
Den Zuschuss 455-B der KfW können Sie unmittelbar bei der KfW beantragen. Dafür gibt es online das KfW- Zuschussportal.
Notwendige Schritte:(4)
- Schritt 1: Registrieren Sie sich auf dem KfW-Zuschussportal.
- Schritt 2: Melden Sie sich nach erfolgreicher Registrierung im KfW-Zuschussportal an.
- Schritt 3: Sobald Sie angemeldet sind, können Sie den Zuschuss online beantragen.
KfW-Zuschuss-Empfänger müssen sich eindeutig identifizieren. Aus Datenschutzgründen und dem Geldwäschegesetzt ist dies in Deutschland für Zuschussempfänger notwendig. Die KfW nutzt dafür entweder den sogenannten SCHUFA-IdentitätsScheck, eine Videoidentifizierung oder das Postident-Verfahren der Deutschen Post. Die konkreten Erläuterungen dazu finden Sie im Zuschussportal der KfW.
In einigen Fällen benötigen Sie weitere Unterlagen, die Sie im Portal hochladen können:
- Wenn Sie den KfW-Zuschuss für eine andere Person beantragen oder im Namen einer Wohnungseigentümergemeinschaft auftreten: Kopie der Vollmacht zur Antragstellung.
- Im Falle einer Vermietung der betreffenden Wohneinheiten: Bescheinigungen über bereits erhaltene sogenannte De-minimis-Beihilfen aus dem aktuellen sowie den beiden vorangegangenen Jahren.
Durch den Fachkräftemangel und eine hohe Auslastung haben viele Handwerksbetriebe lange Wartezeiten. Knüpfen Sie also am besten frühzeitig Kontakte zu passenden Firmen oder fragen Sie in Ihrem Bekanntenkreis und planen Sie vorbeugend. Dann ist im Bedarfsfall Ihre Wohnsituation schnell(er) den Bedürfnissen angepasst.

Schritt 3: Auf Rückmeldung der KfW warten
Nach dem Absenden Ihres Antrags erhalten Sie entweder unmittelbar eine Zusage oder die Benachrichtigung, dass der Antrag bearbeitet wird. In Ihrem Benutzerkonto des KfW Zuschussportals können Sie sich über den Status des Antrags informieren.
Sobald eine Zusage der KfW vorliegt, können Sie mit Ihrem Bauvorhaben beginnen.
Schritt 4: Nach Abschluss der Bauphase: KfW Zuschuss ausgezahlt bekommen
Nach beendeter Bauphase müssen Sie folgende Aspekte für den erfolgreichen Abschluss des Zuschussverfahrens beachten:
- Die Rechnung(en) über die Arbeiten müssen Sie per Überweisung begleichen. Sie gehen also zunächst in Vorkasse.
- Nach dem Ende der Baumaßnahmen – spätestens aber drei Jahre nach erteilter Förderzusage durch die KfW – müssen Sie das durchgeführte Vorhaben im KfW-Zuschussportal nachweisen. Dazu laden Sie die Rechnungen der Fachunternehmen im Zuschussportal der KfW hoch.
Die KfW prüft alle Unterlagen. Sind alle Vorgaben eingehalten, erhalten Sie den Zuschuss einen Monat nach Anerkennung der Rechnungen durch die KfW ausgezahlt.
Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“
Neben dem Investitionszuschuss 455-B gewährt die KfW mit dem Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ eine weitere Förderung für barrierereduziertes Wohnen. Im Gegensatz zum Investitionszuschuss ist der KfW-Kredit 159 ganzjährig verfügbar. Beim Darlehen 159 stellt die KfW zu günstigen Konditionen einen Kredit in Höhe von bis zu 50.000 Euro je Wohnung bereit.(2)
So beantragen Sie den KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“
Wenn Sie den KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ in Anspruch nehmen möchten, sollten Sie nach folgenden sechs Schritten vorgehen:
- Planung: Planen Sie die Baumaßnahmen gründlich. Holen Sie sich dafür Unterstützung eines Fachunternehmens oder einer Wohnungsberatungsstelle oder orientieren Sie sich an den Empfehlungen der Polizei (gilt bei Einbruchschutzmaßnahmen).
- Möglichkeit weiterer Förderungen prüfen: Prüfen Sie, ob über das altersgerechte Umbauen hinaus weitere Maßnahmen sinnvoll sind, zum Beispiel Baumaßnahmen zur Verbesserung der Energiebilanz der Immobilie. Denn dann können unter Umständen verschiedene Förderungen kombiniert werden – und Sie erhalten mehr Fördermittel.
- Finanzierungspartner suchen: Vor Beginn der Arbeiten beziehungsweise vor dem Immobilienkauf sollten Sie mit der Bank Ihrer Wahl sprechen. Ihr Finanzierungspartner beantragt schließlich die KfW-Förderung für altersgerechtes und barrierereduziertes Wohnen.
- Kreditvertrag abschließen: Schließen Sie den Kreditvertrag mit Ihrer Bank ab. Diese beantragt daraufhin die KfW-Förderung 159.
- KfW Zusage abwarten: Warten Sie auf die Fördermittelzusage der KfW für das altersgerechte Umbauen.
- Bauarbeiten starten: Erst nach der Fördermittelzusage der KfW können Sie mit den Bauarbeiten starten beziehungsweise die Immobilie kaufen.
Ganz gleich, ob Sie sich für einen Investitionszuschuss oder für einen Kredit der KfW für altersgerechtes oder barrierearmes Wohnen interessieren: Warten Sie mit dem Beginn der Baumaßnahme in jedem Fall bis Sie eine Zusage für die Mittel erhalten. Denn die KfW fördert ausschließlich Baumaßnahmen, die bei Antragstellung noch nicht begonnen wurden.
KfW-Förderung & KfW-Zuschuss: Welche Umbaumaßnahmen werden gefördert?
Sowohl mit dem KfW-Investitionszuschuss 455-B als auch dem KfW-Kredit 159 fördert die KfW verschiedene Maßnahmen, die barrierefreies oder teilweise barrierefreies Wohnen und altersgerechte Umbaumaßnahmen ermöglichen. Maßnahmen aus folgenden Bereichen sind förderfähig: (1)(2)
- Umbauten nach KfW-Standard „Altersgerechtes Haus“
- Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung, zum Beispiel eine bodengleiche Dusche oder Treppenlift
- Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz (KfW 455-E)
- Umgestaltung von Nicht-Wohnflächen zu barrierearmen Wohnflächen
- Kauf von barrierearm umgebauten Immobilien
- Einbau von altersgerechten Assistenzsystemen (Ambient Assisted Living – kurz AAL oder intelligente Gebäudesysteme) oder Smart Home-Anwendungen
Viele Menschen suchen nach Möglichkeiten, ihr Zuhause barrierefrei umzubauen. Dabei ist der Begriff Barrierefreiheit an strenge baulich-technische Bedingungen geknüpft, die als DIN-Norm 18040-2 festgelegt sind.(5) Die in diesem Beitrag besprochenen KfW Zuschüsse beziehen sich jedoch auf barrierereduzierende und nicht barrierefreie Maßnahmen, was die Voraussetzungen für eine Förderung weniger streng und dadurch leichter realisierbar macht.
KfW-Förderung: Badezimmer-Umbau
Umbaumaßnahmen im Bad bekommen oft die höchste Priorität, wenn es darum geht, möglichst lange und selbstbestimmt in der eigenen Wohnung leben zu können. Eine KfW-Bank fördert verschiedene barrierereduzierende Umbaumaßnahmen im Bad.
Förderungen gibt es laut Förderkatalog der KfW für folgende Maßnahmen der Badsanierung:
- Umgestaltung des Badezimmers, zum Beispiel Änderung der Raumaufteilung
- Anlegen einer bodengleichen Dusche einschließlich fest verbauter Duschstühle beziehungsweise fest verbauter Duschhocker oder die Umgestaltung einer Wanne zur Dusche
- Modernisierung einzelner Badeinrichtungen wie WC oder Waschbecken sowie der Badewanne inklusive eines mobilen Liftsystems(2)
Voraussetzungen KfW-Förderung „Badsanierung“
Die KfW-Förderung zur Badsanierung ist an bestimmte technische Maßnahmen geknüpft, die bei der Umsetzung beachtet werden müssen. Die Anforderungen förderfähiger Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung beim Badumbau beziehungsweise bei Maßnahmen an Sanitärräumen gelten sowohl für den Kredit KfW 159 als auch für den Investitionszuschuss KfW 455-B. (3) Bei der KfW-Förderung für Badsanierungen werden folgende Vorgaben für den Raumzuschnitt, Duschplätze, Badewannen, WC und Waschbecken festgelegt.
KfW-Förderung „Badsanierung“: Vorgaben zur Anpassung des Raumzuschnitts
Bezüglich des Zuschnitts des Raumes müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein, damit die Umbaumaßnahmen im Bad für eine KfW-Förderung qualifizieren.
Dafür müssen Sanitärräume:
- Vorkehrungen zur späteren Nachrüstung mit Sicherheitssystemen vorsehen.
- Innentüren haben, die schiebbar sind oder nach außen aufschlagen und von außen entriegelbar sind.
- Mindestens 1,80 Meter x 2,20 Meter groß sein. Zusätzlich müssen folgende Bewegungsflächen eingehalten werden: Vor den einzelnen Sanitärobjekten muss jeweils bezogen auf das Sanitärobjekt mittig eine Bewegungsfläche von mindestens 0,90 Meter Breite und 1,20 Meter Tiefe vorhanden sein, wobei sich die Bewegungsflächen überlagern dürfen. Der Abstand zwischen den Sanitärobjekten oder zur seitlichen Wand muss mindestens 0,25 Meter betragen.
KfW-Förderung „Badsanierung“: Vorgaben zur Schaffung bodengleicher Duschplätze
Auch im Bereich der Dusche müssen bestimmte Vorgaben eingehalten werden, um eine KfW-Förderung für die Maßnahmen zu erhalten.
Duschplätze müssen:
- Bodengleich sein. Ist dies nicht möglich, darf das Niveau zum angrenzenden Bodenbereich um nicht mehr als 20 Millimeter abgesenkt sein. Übergänge sollten eine geneigte Fläche sein.
- Mit rutschfesten oder rutschhemmenden Bodenbelägen versehen sein.
KfW-Förderung „Badsanierung“: Vorgaben zur Modernisierung von Sanitärobjekten
Zudem gibt es als Vorraussetzung für die KfW-Förderung konkrete Vorgaben, wenn Sanitätobjekte wie Waschbecken, WCs und Badewannen modernisiert werden.
Waschbecken/-tische müssen:
- Mindestens 0,48 Meter tief und in der Höhe entsprechend dem Bedarf der Nutzer montiert sein.
- Kniefreiraum zur Nutzung im Sitzen bieten.
WCs müssen:
- In ihrer Sitzhöhe entsprechend dem Bedarf der Nutzer angebracht oder in der Höhe flexibel montierbar sein.
Badewannen müssen:
- Eine Höhe von maximal 0,50 Meter aufweisen. Alternativ können Badewannen mit Türeinstieg verwendet werden.
Pflegekasse und KfW: Mit Pflegegrad einen KfW-Zuschuss für Badumbau erhalten?
Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben die Möglichkeit, von ihrer Pflegekasse einen Zuschuss bis zu 4.000 Euro für Umbaumaßnahmen im Badezimmer (als sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahme) zu erhalten. Dabei ist es egal, wie hoch der Pflegegrad ist. Ausschlaggebend ist, dass die Pflegesituation durch die entsprechende Umbaumaßnahme erleichtert wird.
Die Förderung der Pflegekasse ist mit einer KfW-Förderung bei einer Badsanierung nicht kombinierbar. Wenn Sie aber zwei Einzelmaßnahmen zum Barriereabbau umsetzen möchten, können Sie eine Förderung bei der Pflegekasse und die andere Förderung bei der KfW beantragen.
KfW-Förderung: Treppenumbau, Treppenlift und Rampensysteme
Treppen stellen im Zuhause die größten Barrieren dar. Der Umbau der Treppen beziehungsweise der Einbau eines Treppenlifts kann eine große Erleichterung im Alltag von Menschen mit eingeschränkter Mobilität sein. Sie sind zudem eine effektive Maßnahme, damit Sie länger in Ihrem Zuhause wohnen bleiben können. Treppenlifte sind jedoch in der Anschaffung teuer. Mit der KfW-Förderung können die Kosten für ein Liftsystem finanziert beziehungsweise ein Teil der Kosten übernommen werden.
Förderfähig sind folgende Kosten:
- Barrierereduzierende Einzelmaßnahmen an Treppen
- Anschaffen eines Treppenlifts, Hebe und Plattformlifte sowie Senkrechtlifte wie beispielsweise Homelifte
- Umgestaltung von Treppen zur Barrierereduzierung
- Rollstuhlrampen & Rampensystemen, die an Treppen angebaut werden
Voraussetzung für KfW-Förderung von Treppenumbau und Einbau von Treppenlift & Rampensystemen
Damit Sie eine KfW-Förderung für den Umbau Ihrer Treppe oder den Einbau eines Treppenlifts oder von Rampensystemen bekommen können, müssen Sie exakte technische Vorgaben umsetzen. Die Anforderungen förderfähiger Einzelmaßnahmen gelten sowohl für den Kredit KfW 159 als auch für den Investitionszuschuss KfW 455-B. Die genauen Vorgaben sind im Förderbereich 3 „Überwindung von Treppen und Stufen“ aufgeführt.(3) Förderfähig ist der Einbau von Treppenliften, Hebe- und Plattformliften sowie Senkrechtliften. Für den Umbau bestehender Treppenanlagen sowie dem Einbau von Rampensystemen gelten folgende Vorgaben:
Voraussetzung für barrierereduzierende Umgestaltung von bestehenden Treppenanlagen
Bei der Umgestaltung bestehender Treppenanlagen sind konkrete Vorgaben festgelegt, welche für eine KfW-Förderung eingehalten werden müssen.
Treppen müssen:
- Beidseitige Handläufe ohne Unterbrechung über alle Geschosse aufweisen. Die Enden der Handläufe dürfen nicht frei in den Raum ragen.
- Mit rutschhemmenden Treppenstufen ausgestattet sein.
Rampen zur Überwindung von Barrieren müssen:
- Eine nutzbare Breite von mindestens 1,00 Meter aufweisen.
- Eine maximale Neigung von sechs bis maximal zehn Prozent aufweisen.
- Ab sechs Meter Länge Zwischenpodeste aufweisen, die mindestens 1,50 Meter lang sind. Wenn die Podeste im Außenbereich liegen, muss die Entwässerung sichergestellt sein.
- Mit beidseitigen Handläufen in 0,85 Meter Höhe ausgestattet sein, wobei die Enden der Handläufe nicht frei in den Raum ragen dürfen.
- An ihren Zu- und Abfahrten jeweils Bewegungsflächen von mindestens 1,50 Meter x 1,50 Meter aufweisen.
Zusätzlich förderfähige Nebenarbeiten:
- Kontrastierende Stufenmarkierungen und gleichmäßige, blendfreie Stufenausleuchtungen von mindestens 200 Lux sowie Maßnahmen zur Beseitigung von Stufenkantenunterschneidungen
- Halbstufen, wenn die jeweilige Landesbauordnung dies zulässt (empfehlenswert für Einfamilienhäuser oder für Treppen in der Wohnung)
- Maler-, Putz- oder Estricharbeiten
- Für den Umbau erforderliche Abbrucharbeiten
Weitere KfW-Förderungen zur Barrierereduzierung: Außenbereich, Raumgestaltung & Sicherheit
Neben den Maßnahmen im Bad oder an der Treppe lassen sich noch weitere Umbaumaßnahmen zur Barriererreduzierung in Ihrem Zuhause über die KfW mit einem Zuschuss fördern. (1)
Vorgaben für barrierereduzierende Einzelmaßnahmen: Außenbereich, Zugänge & Raumgestaltung
Möchten Sie die Zugänge zu Ihrem Zuhause barrierereduzierter gestalten oder auch Ihre Innenräume durch Beleuchtung, Haltesysteme oder andere Hilfsmittel barrierearm umbauen, können Sie für folgende Einzelmaßnahmen ebenfalls eine KfW-Förderung beantragen.
Außenbereich und bei Zugänge:
- Abbau von Barrieren auf Wegen zu Gebäuden, Garagen, Sitz- und Spielplätzen im unmittelbaren Wohnumfeld sowie Entsorgungseinrichtungen
- Umbau sowie Anlegen von seniorengerechten Autostellplätzen samt Überdachung
- Umbau sowie Anlegen oder Überdachung von Stellflächen für Fahrräder, Rollatoren, Rollstühle oder Elektromobile
- Entfernen von Barrieren an Zugängen zum Haus oder Wohnung
- Anlegen von mehr Freiraum als Bewegungsfläche
- Einbau sowie Nachrüstung oder Optimierung von Aufzugsanlagen
Raumgestaltung:
- Anschaffung und Modernisierung von Hilfsmitteln zur besseren Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im alltäglichen Leben, zum Beispiel Bedienungs- und Antriebssysteme für Rollläden, Fenster und Türen, Beleuchtung oder Heizung sowie Stütz- und Haltesysteme für unterschiedliche Wohnbereiche sowie Einbau von Gegensprechanlagen oder Verbesserung der Beleuchtungssituation
- Umgestaltung oder Schaffen von Gemeinschaftsräumen und Mehrgenerationenwohnen
Förderung für Einbruchschutz (KfW 455-E)
Neben Baumaßnahmen, die zum barrierearmen Wohnen beitragen, können Sie den KfW-Kredit 159 auch für Maßnahmen zum Einbruchschutz beantragen. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören:
- Einbau von einbruchhemmenden Haus- und Wohnungseingangstüren
- Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen
- Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster und Türen sowie einbruchhemmender Gitter und Rollladen
Die KfW fördert mit dem Produkt 455-E Maßnahmen, die dem Einbruchschutz dienen. Auch wenn es nicht auf den ersten Blick erkennbar ist, beugen solche Maßnahmen Unfällen im Zuhause vor. Denn eine gegen Einbruch gesicherte Wohnung erhöht das Sicherheitsempfinden. Mehr Selbstsicherheit kann zur Vermeidung von häuslichen Unfällen beitragen.

KfW-Standard „Altersgerechtes Haus“
Wer mit Förderung der KfW sein Haus altersgerecht umbauen will, kann das unter bestimmten Vorrausetzungen tun. Die KfW hat dafür einen eigenen Standard – nämlich „Altersgerechtes Haus“ – definiert.
Wenn Sie Ihr gesamtes Haus oder Ihre Wohnung vollständig gemäß diesem Kriterienkatalog umbauen, werden Sie von der KfW beim altersgerechten Umbau gefördert. Anschließend dürfen Sie Ihrer Immobilie das Qualitätsmerkmal Altersgerechtes Haus zuschreiben.
Der Vorteil dieses Standards ist, dass er geringere Anforderungen an den Umbau stellt als die Vorgaben der DIN-Norm zur Barrierefreiheit. Gleichzeitig bedeutet der Standard „Altersgerechtes Haus“, dass Sie lange und selbstbestimmt in der eigenen Wohnung oder dem eigenen Haus wohnen können.
Da viele Vorgaben der DIN-Norm zur Barrierefreiheit sich bei Bestandsimmobilien entweder gar nicht oder nur zu unverhältnismäßig hohen Kosten realisieren lassen, ist der Umbau zum altersgerechten Haus eine bessere Alternative.
Anforderungen des Standards „Altersgerechtes Haus“
Den Standard „Altersgerechtes Haus“ erreichen nur Immobilien, die allen Ansprüchen an ein altersgerechtes Haus nach Vorgaben der KfW genügen. Förderfähig sind jedoch auch Einzelmaßnahmen, solange insgesamt der definierte Standard „Altersgerechtes Haus“ erreicht wird.
Zu diesen Anforderungen zählt Folgendes:
- Barrierereduzierter Zugang zum Haus oder zur Wohnung, zum Beispiel durch den Einbau von Aufzügen oder Treppenliften
- Barrierereduzierte Gestaltung von Wohn- und Schlafzimmern, zum Beispiel durch die Beseitigung von Türschwellen
- Barrierereduzierte Gestaltung von Küche und Bad, zum Beispiel durch eine barrierefreie Küche und den Einbau einer barrierereduzierten Dusche
- Einfache Überwindbarkeit von Niveauunterschieden in allen Wohnbereichen, zum Beispiel durch Rampensysteme
- Ausstattung des Hauses oder der Wohnung mit bestimmten Bedienelementen, zum Beispiel in Form von Stütz- und Haltegriffen und Kommunikationshilfen
Häufig gestellte Fragen
KfW: Was ist das?
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz: KfW) ist eine nationale öffentlich-rechtliche Förderbank. Sie vergibt Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen/Kredite, die an bestimmte förderungswürdige Zwecke gebunden sind. Dazu zählt zum Beispiel auch der altersgerechte Umbau.
Was ist eine KfW-Förderung?
Eine KfW-Förderung kann durch einen Zuschuss oder ein zinsgünstiges Darlehen erfolgen. Dabei ist die Förderung immer zweckgebunden. Das heißt, dass die Mittel nur für bestimmte Zwecke zur Verfügung gestellt werden, wie zum Beispiel dem Abbau von Barrieren. Dabei müssen genaue Vorgaben beachtet werden. Wenn eine Badewanne zur barrierefreien Dusche umgebaut werden soll, müssen beispielsweise bestimmte Mindestmaße beachtet werden.
Wie bekomme ich einen KfW-Zuschuss?
Die KfW Förderung können Sie online über das KfW Zuschussportal beantragen. Dort können Daten verwaltet und Nachweise hochgeladen werden. Bei dem KfW Kredit 159 übernimmt Ihre Partnerbank den Antrag bei der KfW für Sie.
Welche Zuschüsse gibt es bei der KfW?
Für den barrierereduzierenden Umbau Ihres Zuhauses können Sie vor allem zwei Zuschüsse beantragen. Zum einen den Investitionszuschuss 455-B und den KfW Kredit 159.