Definition: KfW-Zuschuss / KfW-Kredit
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau – kurz: KfW – vergibt als nationale öffentlich-rechtliche Förderbank Zuschüsse und zinsgünstige Kredite, die an bestimmte förderungswürdige Zwecke gebunden sind. So werden etwa kleine und mittelständische Unternehmen und Existenzgründer unterstützt sowie Infrastrukturvorhaben, Wohnungsbauvorhaben und Energiesparmaßnahmen von Privatpersonen und Unternehmen gefördert. Je nach Zweck der Investition hat die KfW unterschiedliche Förderprodukte aufgelegt, drunter auch Zuschüsse und Kredite für den altersgerechten Umbau.
Förderung der KfW-Bank: Zuschüsse und Kredite für den „Altersgerechten Umbau“
Die KfW-Bank fördert den barrierefreien Umbau von Immobilien sowohl mit Zuschüssen als auch mit Krediten:
- Mit dem Förderprodukt 455 „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“ leistet die KfW-Bank einen Zuschuss für Umbau-Maßnahmen, die das Leben zu Hause im Alter erleichtern bzw. es ermöglichen, zu Hause wohnen zu bleiben.
- Mit dem Förderprodukt 159 „Altersgerecht Umbauen – Kredit“ stellt die KfW-Bank günstige Kredite bereit, mit denen Sie barrierereduzierende Umbaumaßnahmen finanzieren können.
KfW-Förderung „Altersgerecht Umbauen“ – was wird gefördert?
Sowohl mit dem Investitionszuschuss 455 als auch dem Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ fördert die KfW-Bank verschiedene Maßnahmen, die barrierefreies oder teilweise barrierefreies Wohnen ermöglichen. Folgende Maßnahmen werden gefördert:
- Umbauten nach KfW-Standard „Altersgerechtes Haus“
- Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung
- Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz
- Eine barrierearme Umgestaltung von Nicht-Wohngebäuden zu Wohnräumen
- Kauf von barrierearm sanierten Immobilien
Nicht förderfähig sind hingegen Ferienhäuser und -wohnungen sowie Häuser, die als Beherbergungsbetrieb genutzt werden. Zudem können Zuschuss 455 und Kredit 159 nicht eingesetzt werden für etwaige Umschuldungen oder Nachfinanzierungen im Zusammenhang mit vorangegangenen Baumaßnahmen.
KfW-Standard „Altersgerechtes Haus“
Die KfW-Bank hat einen eigenen Standard „Altersgerechtes Haus“ definiert. Bauherren, die ihr gesamtes Haus oder eine Wohnung vollständig gemäß diesem Kriterienkatalog umbauen, werden von der KfW-Bank beim Umbau bezuschusst – und können ihrer Immobilie anschließend dieses Qualitätsmerkmal zuschreiben. Folgende Anforderungen stellt der Standard:
- barrierereduzierter Zugang zum Haus oder zur Wohnung, z. B. Einbau von Aufzügen oder Treppenliften
- barrierereduzierte Gestaltung von Wohn- und Schlafzimmern, z. B. Entfernen von Türschwellen
- barrierereduzierte Gestaltung von Küche und Bad, z. B. Barrierefreie Küche und Einbau einer barrierereduzierten Dusche
- einfache Überwindbarkeit von Niveauunterschieden in allen Wohnbereichen, z. B. durch Rampensysteme
- Ausstattung des Hauses oder der Wohnung mit bestimmten Bedienelementen, z. B. Stütz- und Haltegriffe, Kommunikationshilfen
Die KfW-Bank fördert auch Einzelmaßnahmen der Barrierereduzierung. Den Standard erreichen jedoch nur Immobilien, die allen Ansprüchen an ein altersgerechtes Haus nach Vorgaben der KfW-Bank genügen.
Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung
Als Maßnahmen zur Barrierereduzierung gelten Umbauten und Hilfsmittel, die Niveauunterschiede bzw. Hürden im Wohnraum abbauen oder überwindbar machen, Bewegungsfreiraum sowie Halt und Orientierung schaffen und so barrierefreies Wohnen ermöglichen. Der KfW-Investitionszuschuss „Altersgerecht Umbauen“ kann genutzt werden, um nachfolgende Maßnahmen umzusetzen:
- Abbau von Barrieren auf Wegen zu Gebäuden, Garagen, Sitz- und Spielplätzen im unmittelbaren Wohnumfeld (Wege zu Gebäuden, Garagen, Sitz- und Spielplätzen, Entsorgungseinrichtungen)
- Umbau sowie Anlegen von seniorengerechten Autostellplätzen samt Überdachung
- Umbau sowie Anlegen oder Überdachung von Stellflächen für Fahrräder, Rollatoren, Rollstühlen oder Elektromobilen
- Entfernen von Barrieren an Zugängen zu Haus oder Wohnung
- Anlegen von mehr Freiraum als Bewegungsfläche
- Schutzmaßnahmen wie Überdachungen
- Einbau sowie Nachrüstung oder Optimierung von Aufzugsanlagen
- Anschaffen eines Treppenlifts
- Umgestaltung von Treppen zur Barrierereduzierung
- Anlegen von Rampen & Rampensystemen an Treppen
- Umgestaltung des Badezimmers, z. B. Änderung der Raumaufteilung
- Anlegen eines bodengleichen Duschplatzes einschließlich Duschsitz / Umgestaltung einer Wanne zur Dusche
- Modernisierung einzelner Badeinrichtungen wie WC oder Waschbecken
- Anschaffung und Modernisierung von Hilfsmitteln zur besseren Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im alltäglichen Leben, z. B. Bedienungs- und Antriebssysteme für Rollläden, Fenster und Türen, Beleuchtung oder Heizung sowie Stütz- und Haltesysteme für unterschiedliche Wohnbereiche sowie Einbau von Gegensprechanlagen oder Verbesserung der Beleuchtungssituation
- Umgestaltung oder Schaffen von Gemeinschaftsräumen und Mehrgenerationenwohnen
Förderung für Einbruchschutz
Neben Baumaßnahmen, die zum barrierefreien Wohnen beitragen, steht der Zuschuss „Altersgerecht Umbauen“ auch für Maßnahmen zum Einbruchschutz zur Verfügung:
- Einbau von einbruchhemmenden Haus- und Wohnungseingangstüren
- Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen
- Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster und Türen sowie einbruchhemmender Gitter und Rollladen
Umgestaltung von Nicht-Wohngebäuden und Kauf von Immobilien
Folgende Maßnahmen werden von der KfW-Bank ebenfalls gefördert:
- Barrierearmer Umbau von Nicht-Wohnflächen, die über ein Heizungssystem verfügen, zu Wohnflächen
- Sind bei einem Ersterwerb einer barrierearm modernisierten Wohnimmobilie die Kosten der barrierereduzierenden Umbauten explizit im Kaufvertrag ausgewiesen, kann der Zuschuss eingesetzt werden.
Voraussetzung für die Förderung: Barrierefrei Bauen nach DIN-Norm
Die KfW-Bank knüpft ihre Förderzusagen an bestimmte Vorgaben. Wenn Sie den Zuschuss 455 oder den Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ beantragen wollen, müssen Sie sich beim Umbau an bestimmte DIN-Vorgaben zur Gestaltung des Wohnraums halten. Die DIN 18040-2 regelt die barrierefreie Planung, Ausführung und Ausstattung von Wohnungen, Wohngebäuden und deren Außenanlagen. Das bedeutet, Immobilien gelten nur dann als barrierefrei, wenn sie der DIN-Norm entsprechen.
Wenn Bauherren sich an der DIN 18040-2 orientieren, erkennt die KfW-Bank verschiedene Maßnahmen zur Schaffung von barrierefreiem Wohnraum als förderfähig an. Alternativ dazu hat die Förderbank einen eigenen KfW-Katalog mit detaillierten Anforderungen an förderfähige Maßnahmen entwickelt. Als Mindestanforderungen schreibt der Investitionszuschuss „Altersgerecht Umbauen“ unter anderem folgende Gestaltungsmerkmale detailliert vor:
- Mindestmaße und Ausgestaltung von Wegen zu Gebäuden und umliegenden Einrichtungen
- Mindestmaße und Ausgestaltung von Autostellplätzen
- Ebene, rutschhemmende und feste Beläge von Wegen und Kfz-Stellflächen, damit diese ganz unkompliziert mit Rollstuhl oder Elektromobil genutzt werden können
- Mindestmaße für die Durchgangsbreite von Haus- und Wohnungseingangstüren
- Einfache Bedienbarkeit von Haus- und Wohnungseingangstüren
- Mindestmaße für die Ausgestaltung von Fluren außerhalb von Wohnungen sowie von Außenlaubengängen
- Mindestmaße für Kabinen von Aufzügen
- Ausstattung von Aufzügen mit Notruf- und Alarmfunktion
- Beidseitige Handläufe für die barrierereduzierte Umgestaltung von Treppen
- Rutschhemmendes Material für Treppenstufen
- Mindestmaße für Rampen zur Überwindung von Treppenanlagen
- Größenvorgaben für Wohn- und Schlafräume, Küchen und Flure
- Mindestmaße für Sanitärräume bei einer Anpassung der Raumgeometrie
- Mindestmaße für Bewegungsflächen im Bad
- Ausführung von seniorengerechten Duschplätzen
- Beschaffenheit von Waschbecken, WCs, Dusch-WCs und Badewannen
- Vorgaben zur Anbringung von Assistenzsystemen wie Stütz- und Haltegriffe
Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“
Der Zuschuss 455 „Altersgerecht umbauen“ erfolgt in Form von Beträgen, deren Höhe sich durch die Art der Umbaumaßnahmen und die Höhe der Investitionsmaßnahmen berechnet.
- Standard Altersgerechtes Haus: 12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 6.250 Euro je Wohneinheit
- bei Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren: 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 5.000 Euro je Wohneinheit
- Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz: 10 Prozent der förderfähigen Investitionsmaßnahmen, maximal 1.500 Euro je Wohneinheit
- Kombination aus Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz: 10 Prozent der förderfähigen Investitionsmaßnahmen, maximal 5.000 Euro je Wohneinheit
Damit die KfW-Bank Umbau-Maßnahmen fördert, müssen Sie als Bauherr bestimmte Mindestsummen investieren:
- Ein Antrag auf Förderung für Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz kann ab einer Investitionssumme von mindestens 500 Euro bis maximal 15.000 Euro pro Wohneinheit gestellt werden.
- Maßnahmen zur Barrierereduzierung (Einzelmaßnahmen oder Standard Altersgerechtes Haus) werden ab 2.000 Euro bis maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit bezuschusst.
Wichtig zu wissen: Den Zuschuss 455 der KfW-Bank erhalten Sie erst nach Abschluss der Baumaßnahmen, wenn eine Bestätigung des mit dem Umbau beauftragten Unternehmens vorliegt.
Wer erhält die Förderung für barrierefreies Wohnen?
Der Investitionszuschuss „Altersgerecht Umbauen“ richtet sich an Privatpersonen jeden Alters. Förderberechtigt sind:
- Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
- Käufer eines frisch sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer entsprechenden Wohnung
- Privatpersonen, die sich zu einer Wohnungseigentümergemeinschaft zusammengeschlossen haben
- Mieter
So beantragen Sie den KfW-Zuschuss „Altersgerecht Umbauen“
Bevor Sie bei der KfW-Bank einen Zuschuss-Antrag einreichen, gilt es Folgendes zu beachten bzw. zu tun:
- Lassen Sie sich durch Unternehmen oder Wohnberatungsstellen über geeignete und mögliche Umbaumaßnahmen in Ihrer Wohnung beraten.
- Lassen Sie sich ein oder mehrere konkrete Angebote/Kostenvoranschläge durch Fachunternehmen erstellen.
- Den Zuschuss-Antrag müssen Sie zwingend vor Beginn der Bauarbeiten oder der Unterzeichnung des Kaufvertrages stellen. Sie sollten die Förderzusage abwarten und erst dann die weiteren Schritte unternehmen.
- Sie müssen ein Fachunternehmen mit der Ausführung der Arbeiten beauftragen.
- Alle technischen Mindeststandards der DIN 18040-2 müssen eingehalten werden.
Den Zuschuss 455 können Sie unmittelbar bei der KfW-Bank beantragen. Dazu hat die Bank online ein Zuschussportal eingerichtet. Notwendige Schritte:
- Zunächst müssen Sie sich auf dem Zuschussportale registrieren, dann anmelden, anschließend können Sie das Antrags-Formular ausfüllen.
- Zuschussempfänger müssen sich eindeutig identifizieren, per POSTIDENT-Verfahren der Deutschen Post oder per Videoidentifizierung. Erläuterungen sind auf dem Zuschussportal der KfW zu finden. Die Identifizierung für Zuschuss-Empfänger ist wegen des Geldwäschegesetzes und des Datenschutzes in Deutschland notwendig.
In einigen Fällen benötigen Sie weitere Unterlagen, die Sie im Portal hochladen können:
- Kopie der Vollmacht zur Antragstellung: Wenn Sie den Zuschuss für eine andere Person beantragen oder im Namen einer Wohnungseigentümergemeinschaft auftreten.
- Im Falle einer Vermietung der betreffenden Wohneinheiten: Bescheinigungen über bereits erhaltene sogenannte De-minimis-Beihilfen aus dem aktuellen sowie den beiden vorangegangenen Jahren.
Nach dem Absenden Ihres Antrags erhalten Sie entweder unmittelbar eine Zusage oder die Benachrichtigung, dass der Antrag bearbeitet wird. Über den Status des Antrags können sich Antragsteller im Benutzerkonto informieren.
Sobald eine Zusage der KfW-Bank vorliegt, können Sie mit Ihrem Bauvorhaben beginnen.
Nach der Beendigung der Bauphase müssen Sie folgende Aspekte für den erfolgreichen Abschluss des Zuschuss-Verfahrens beachten:
- Die Rechnung über die Arbeiten muss per Überweisung beglichen werden.
- Nach dem Ende der Baumaßnahmen, spätestens aber drei Jahre nach Erteilung der Förderzusage durch die KfW-Bank, müssen Sie einen Verwendungsnachweis vorlegen. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie im Online-Portal der KfW-Bank. Zum Verwendungsnachweis gehört unter anderem die „Bestätigung des Fachunternehmens“, für jeden beauftragten Betrieb benötigen Sie ein eigenes Formular. Dem Verwendungsnachweis fügen Sie außerdem die Kopien der Handwerkerrechnungen bei, falls vorhanden auch Kopien über Zusagen etwaiger weiterer Zuschüsse. Die KfW-Bank prüft alle Unterlagen. Sind alle Vorgaben eingehalten, erhalten Sie den Zuschuss drei Monate nach Anerkennung durch die KfW-Bank.
Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“
Alternativ zum Investitionszuschuss gewährt die KfW-Bank mit dem Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen – Kredit“ eine weitere Förderung für barrierereduziertes Wohnen. Dabei stellt die KfW zu günstigen Konditionen einen Kredit in Höhe von bis zu 50.000 Euro je Wohnung bereit.
Den Kredit können Menschen jeden Alters in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass sie eine Wohnung oder ein Haus barrierefrei umbauen oder als Erstkäufer eine frisch barrierefrei gestaltete Wohnung oder ein entsprechendes Haus erwerben möchten.
Konditionen für den Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“
Für den Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ bietet die KfW-Bank besonders günstige Konditionen an. Sie variieren je nach Laufzeit und Zinsbindung.
- Wer etwa eine Laufzeit von vier bis zehn Jahren wählt und sich für eine kurze Zinsbindung von nur fünf Jahren entschließt, leistet einen effektiven Jahreszins von 0,75 Prozent im Jahr.
- Wer auf mehr Sicherheit setzt und eine Laufzeit von 21 bis 30 Jahren sowie eine Zinsbindungsphase von zehn Jahren wählt, zahlt unterm Strich einen effektiven Jahreszins von 1,15 Prozent.
Zudem gewährt die KfW-Bank in allen Varianten eine tilgungsfreie Anlaufzeit von ein bis fünf Jahren. Je kürzer die tilgungsfreie Anlaufzeit ist, umso günstiger fallen entsprechend die Zinsen aus.
Kredit 159: Zinssätze und Laufzeiten eines Annuitätendarlehens im Überblick
So beantragen Sie den KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen“
Wenn Sie den Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ der KfW-Bank in Anspruch nehmen möchte, sollten Sie nach folgenden Schritten vorgehen:
- Nehmen Sie eine gründliche Planung der Baumaßnahmen vor, mit Unterstützung eines Fachunternehmens, einer Wohnungsberatungsstelle oder auf der Grundlage der Empfehlungen der Polizei (gilt bei Einbruchschutzmaßnahmen).
- Prüfen Sie, ob über das altersgerechte Umbauen hinaus weitere Maßnahmen sinnvoll sind, zum Beispiel Baumaßnahmen zur Verbesserung der Energiebilanz der Immobilie. Denn dann können unter Umständen verschiedene Förderungen kombiniert werden – und Sie erhalten mehr Fördermittel.
- Suchen Sie einen Finanzierungspartner. Vor Beginn der Arbeiten bzw. vor dem Kauf der Immobilie sollten Sie mit dem Geldinstitut Ihrer Wahl sprechen. Ihr Finanzierungspartner beantragt schließlich die Förderung der KfW für barrierefreies Wohnen.
- Schließen Sie den Kreditvertrag mit Ihrem Kreditinstitut ab.
- Warten Sie auf die Fördermittelzusage der KfW-Bank für das altersgerechte Umbauen.
- Erst dann können Sie mit den Bauarbeiten starten bzw. die Immobilie erwerben.