Definition Notvertretungsrecht für Ehegatten
Das Notvertretungsrecht nach Paragraf 1358 im BGB befähigt Ehegatten und Lebenspartner in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft in Angelegenheiten der Gesundheitssorge sich gegenseitig zu vertreten, wenn aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit der Ehepartner entscheidungsunfähig ist.
Dieses Recht gilt für sechs Monate und setzt voraus, dass keine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung vorliegt.
Notvertretungsgesetz: Gültigkeit
Das Notvertretungsgesetz tritt in dem Moment in Kraft, in dem ein Ehepartner aufgrund einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr selbst Entscheidungen zur medizinischen Behandlung oder Unterbringung treffen kann und keine Vorsorgevollmacht vorliegt.
Der Arzt ist dann verpflichtet, eine Bestätigung auszustellen, damit der Ehepartner jederzeit von seinem Recht Gebrauch machen kann.
Worin können Ehepartner sich im Notvertretungsgesetz gegenseitig vertreten?
Im Paragraf 1358 des Bürgerlichen Gesetzbuches wurde genau festgelegt, in welchen Bereichen der Ehepartner im medizinischen Notfall vertreten werden darf.
- Medizinische Versorgung:
Der Ehepartner kann im Notfall entscheiden, welche Untersuchungen, notwendigen Therapien oder ärztlichen Eingriffe getätigt werden sollen. Er kann auch eine Therapie oder einen Eingriff ablehnen, wenn es im Sinne des Patienten ist. Ärzte sind gegenüber dem vertretenden Ehepartner nicht an die Schweigepflicht gebunden und sind verpflichtet, Auskunft zu erteilen. - Verträge abschließen:
Sollte es im Zusammenhang mit der Erkrankung notwendig sein, Verträge für medizinische Behandlungen, mit dem Krankenhaus oder auch für Maßnahmen zur Rehabilitation abzuschließen, ist auch der Ehepartner dazu berechtigt. - Freiheitsentziehende Maßnahmen:
Der Ehepartner kann über freiheitsentziehende Maßnahmen, wie beispielsweise Bettgitter oder ruhigstellende Medikamente entweder in einer Einrichtung oder im Krankenhaus entscheiden. Dabei darf diese Maßnahme aber maximal sechs Wochen andauern. - Ansprüche geltend machen:
Sollten sich Ansprüche zum Beispiel auf Grund der Erkrankung gegenüber einer anderen Person ergeben, darf der vertretende Ehepartner diese geltend machen. Das könnten beispielsweise Ansprüche gegenüber einen Unfallgegner sein, die der Ehepartner in Vertretung dann einfordern darf.
Ausschlussgründe
Gründe, bei denen das Notvertretungsrecht für Ehegatten nicht angewendet werden kann:
- Die Ehegatten leben nachweislich getrennt.
- Dem behandelnde Arzt ist bekannt, dass der erkrankte Ehegatte eine Betreuung durch den Ehepartner ablehnt.
- Es liegt bereits eine Vorsorgevollmacht vor, in der für die Gesundheitsvorsorge eine andere Person, beispielsweise der Sohn oder die Tochter, als Bevollmächtigte bestimmt wurde.
Widerspruch für Notvertretung
Möchten Ehepaare keine gegenseitige Notvertretung, kann ab Januar 2023 vorab ein Widerspruch dazu eingelegt werden. Um sicher zu gehen, dass Ärzte darüber informiert sind, kann das Dokument beim Zentralen Vorsorgeregister gegen eine geringe Gebühr hinterlegt werden.
Alle Ärzte haben auf das Vorsorgeregister Zugriff und sollten im Notfall prüfen, ob ein entsprechendes Dokument hinterlegt wurde.
Notvertretung nach Ablauf von sechs Monaten
Ist die Vertretung nach sechs Monaten weiterhin notwendig, weil der Ehepartner noch Betreuung benötigt, muss das Betreuungsgericht eingeschaltet werden. Ein Richter entscheidet dann, wer in Zukunft die Interessen des zu Betreuenden vertreten wird, und setzt einen gesetzlichen Betreuer ein.
Auch wenn vorher nichts geregelt wurde, versuchen die Verantwortlichen des Betreuungsgerichtes zunächst jemanden von der Familie für diese Aufgabe zu gewinnen.
Bestätigung durch den Arzt
Sobald der Fall eingetreten ist, dass Ihr Ehepartner plötzlich nicht mehr selbst Entscheidungen treffen kann und Sie ihn vertreten müssen, ist der Arzt verpflichtet, Ihnen die Geschäftsunfähigkeit schriftlich zu bestätigen.
Er bestätigt damit, dass ein Notvertretungsrecht vorliegt. Es gilt ab dem Ausstellungsdatum für sechs Monate. Dieses Dokument sollten Sie ab dann immer griffbereit haben, um handlungsfähig zu sein.
Der behandelnde Arzt ist verpflichtet, von dem vertretenden Ehepartner eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, die besagt, dass kein anderer Betreuer bereits eingesetzt wurde und das Vertretungsrecht nicht bereits an anderer Stelle (möglicherweise zu einem früheren Zeitpunkt) in Anspruch genommen wurde. Damit soll ein Missbrauch des Notvertretungsrechts verhindert werden.
Das Notvertretungsgesetz ist nur eine Notlösung
Das Notvertretungsgesetz kann eine gut durchdachte Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung nicht ersetzen. Es soll lediglich eine Lücke im Gesetz schließen und im Notfall den Ehepartner vorübergehend bevollmächtigen, wichtige medizinische Entscheidungen zu treffen.
Setzen Sie sich frühzeitig mit dem Thema auseinander und treffen Sie entsprechende Vorkehrungen.
Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet der Paragraf 1358?
Im Bürgerlichen Gesetzbuch, § 1358 ist die gegenseitige Vertretung von Ehegatten in einem Notfall geregelt. Es geht dabei ausschließlich um die sogenannte Gesundheitssorge und gilt für maximal sechs Monate.
Für wen gilt das Notvertretungsgesetz?
Sobald eine Ehegatte nicht mehr für sich selbst entscheiden kann, tritt das Notvertretungsgesetz in Kraft. Es gilt für Ehepaare und eingetragene Lebensgemeinschaften.
Wer darf Notvertreter sein?
Für eine Notvertretung ist der Ehepartner oder der eingetragene Lebenspartner berechtigt.
Kann Notvertretung nach sechs Monaten verlängert werden?
Nein. Sind die sechs Monate abgelaufen und eine Betreuung ist weiterhin notwendig, muss das Betreuungsgericht eingeschalten werden. Es bestimmt dann einen gesetzlichen Betreuer.