Pflegehilfsmittel: Kostenlose Produkte für die häusliche Pflege
Inhaltsverzeichnis
Pflegehilfsmittel Definition
Pflegehilfsmittel sind im sogenannten Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen beziehungsweise im Hilfsmittelkatalog der privaten Kassen gelistet. Für alle darin aufgeführten Produkte übernehmen die Kassen die Kosten oder überlassen sie leihweise. Gesetzliche Grundlage dafür ist § 40 des Elften Buches im Sozialgesetzbuch (SGB XI). (1)
Man unterscheidet zwischen technischen Pflegehilfsmitteln und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln. Sie alle haben gemeinsam, dass sie die häusliche Pflege ermöglichen und erleichtern.
Im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Geräte und Produkte nach Gruppen geordnet. Die zur Pflege bestimmten Hilfsmittel finden Sie vorwiegend in den Produktgruppen (PG) 50 bis 54. (2)
Die Pflegehilfsmittel der Produktgruppen 50, 52 und 53 gelten als technische Hilfsmittel, die die Pflegekasse bevorzugt leihweise zum Gebrauch überlässt. Die Pflegehilfsmittel der Produktgruppe 51 enthalten wiederverwendbare Hygieneprodukte und die Produktgruppe 54 die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
Pflegehilfsmittelverzeichnis: Produktgruppen im Überblick
Pflegehilfsmittel und Hilfsmittel: Was ist der Unterschied?
Die Begriffe Pflegehilfsmittel und Hilfsmittel können mitunter Verwirrung stiften. pflege.de klärt auf, wo genau die Unterschiede liegen und welche Kostenträger zahlen:
- Hilfsmittel sind Geräte oder Produkte, die zum Ausgleich einer Behinderung dienen, dieser vorbeugen oder zum Behandlungserfolg beitragen, zum Beispiel Brillen, Hörgeräte, Prothesen, Kompressionsstrümpfe oder Rollstühle, aber auch ärztlich verordnete Inkontinenzeinlagen. Hilfsmittel, die als medizinisch notwendig eingestuft und von einem Arzt verordnet werden, zahlt die Krankenkasse. Grundlage dafür ist das Sozialgesetzbuch SGB V.
- Pflegehilfsmittel erleichtern oder ermöglichen die häusliche Pflege. Technische Pflegehilfsmittel sind unter anderem Pflegebetten, Lagerungshilfen, Hebegeräte oder Notrufsysteme. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind zum Beispiel Einmalhandschuhe oder Betteinlagen. Für Pflegehilfsmittel ist keine ärztliche Verordnung notwendig, dafür aber ein anerkannter Pflegegrad sowie ein Antrag bei der Pflegekasse. Grundlage hierfür ist das Sozialgesetzbuch SGB XI.
- Doppelfunktionale Hilfsmittel können sowohl Hilfsmittel als auch Pflegehilfsmittel sein, zum Beispiel Bade- und Toilettenhilfen oder Behindertenfahrzeugen. Ist die Abgrenzung nicht klar, regelt offiziell die Hilfsmittelrichtlinie RidoHiMi die Aufteilung der Kosten zwischen den Kranken- und Pflegekassen. (3) Meist wird vorab aber „intern“ eine Regelung zur Kostenaufteilung gefunden, da die Pflegeversicherung an die Krankenkasse angeschlossen ist.
Kostenträger: Pflegehilfsmittel und Hilfsmittel im Überblick
Was sind technische Pflegehilfsmittel?
Technische Pflegehilfsmittel finden Sie in den Produktgruppen 50 bis 53 im Hilfsmittelverzeichnis. Sie erleichtern die Pflege, ermöglichen eine selbstständige Lebensführung sowie die Körperpflege oder lindern Beschwerden. Dazu gehören:
1. Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege
Folgende Produkte zählen zu den technischen Pflegehilfsmitteln, die die Pflege erleichtern und von der Pflegekasse vorzugsweise als Leihgabe zur Verfügung gestellt werden:
- Pflegebetten
- Pflegebettenzubehör
- Pflegebettzurichtungen
- Spezielle Pflegebett-Tische
- Pflegeliegestühle
2. Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene
Technische, wiederverwendbare Pflegehilfsmittel mit dem Fokus auf die Körperpflege von Pflegebedürftigen, für deren Kosten die Pflegekasse aufkommt oder die sie leihweise zur Verfügung stellt, sind:
- Waschsysteme
- Duschwagen
- Wiederverwendbare Produkte zur Hygiene im Bett, zum Beispiel Bettpfannen, Urinflaschen, Urinschiffchen, aber auch waschbare Bettschutzeinlagen (ebenfalls erhältlich über die curabox von pflege.de)
3. Pflegehilfsmittel zur selbstständigeren Lebensführung/Mobilität
In der Produktgruppe zur Erleichterung der selbstständigen Lebensführung finden sich Notrufsysteme für den häuslichen Bereich. Sie gelten als technisches Pflegehilfsmittel, für das die Pflegekasse bei anerkanntem Pflegegrad aufkommt.
4. Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden
Zu den Pflegehilfsmitteln zur Linderung von Beschwerden zählen Lagerungsrollen und -halbrollen. Sie dienen der Unterstützung von Entlastungslagerungen und Lageveränderungen sowie der Stabilisierung von Lagepositionen des Pflegebedürftigen, insbesondere im Bett.
Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (PG 54) sollten auf Grund der Beschaffenheit des Materials oder aus Hygienegründen nur einmal verwendet werden. Sie alle dienen einer besseren Infektionsprophylaxe und sollen die Hygienebedingungen bei der häuslichen Pflege verbessern. Dazu gehören im Detail:
1. Bettschutzeinlagen
Bettschutzeinlagen, auch Bettschutzauflagen oder Bettschutzunterlagen genannt, sollen Körperflüssigkeiten aufnehmen. Sie schützen dadurch nicht nur das Bett und dessen Bezug, sondern ermöglichen dem Pflegebedürftigen zugleich einen höheren Liegekomfort und Trockenheit. Neben den einmal zu nutzenden Bettschutzeinlagen gibt es auch waschbare, wiederverwendbare Bettschutzunterlagen, die in manchen Pflegepaketen wie der curabox ebenfalls enthalten sind.
2. Schutzbekleidung bzw. Schutzschürzen
Einwegschürzen schützen Pflegepersonen vor Verunreinigungen. Sie bestehen aus transparentem Kunststoff, sind wasserfest und feuchtigkeitsabweisend.
3. Einmalhandschuhe
Einweghandschuhe erfüllen zwei wichtige Aufgaben: Zum einen schützen sie Pflegebedürftige vor Keimen und Verunreinigungen, zum anderen schützen sie alle Beteiligten aktiv vor Infektionen oder ansteckenden Krankheiten. Das macht sie zu unersetzbaren Hilfsmitteln in der Pflege. Es gibt sie in verschiedenen Materialien wie Nitril, Vinyl und Latex, die je nach Hautverträglichkeit Verwendung finden und unterschiedlich wirksam schützen.
Auch Fingerlinge sind ein anerkanntes Pflegehilfsmittel, dennoch raten Experten meist zu Handschuhen für den Pflegealltag.
4. Desinfektionsmittel für Hände
Mittel zur Händedesinfektion dient dem hygienischen Schutz vor Keimen und macht einen wesentlichen Teil der Risikoverringerung von Infektionskrankheiten aus. Sie sollten Händedesinfektionsmittel daher im Pflegealltag regelmäßig und entsprechend der Gebrauchsanweisungen nutzen. Damit schützen Sie auch Ihren Pflegebedürftigen bestmöglich.
5. Desinfektionsmittel für Flächen
Mittel für die Flächendesinfektion werden in allen Bereichen angewendet, in denen die Gefahr besteht, dass Flächen mit Krankheitserregern bedeckt sein könnten. Sie können die Desinfektionsmittel sowohl im Sanitärbereich als auch in solchen Räumen nutzen, in denen Lebensmittel verarbeitet werden. Betroffene Bereiche sollten regelmäßig und großflächig mit Flächendesinfektionsmittel behandelt werden, um das Risiko einer Infektion zu minimieren.
6. Mundschutz/Masken
Ein Mundschutz bzw. Mund-Nasenschutz (MSN) oder OP-Maske schützt vor allem vor Tröpfchen, über die Infektionen übertragen werden können. Er ist schon in dem Moment ratsam, in dem der Pflegebedürftige oder die Pflegeperson erkältet ist und es schnell zu einer Erkrankung kommen kann.
7. FFP2-Masken
FFP2-Masken sind filtrierende Atemschutzmasken aus Vliesstoff, die vor Tröpfchen und Aerosolen schützen. Sie dienen vor allem dem Eigenschutz vor Krankheitserregern. Während der Corona-Pandemie wurden sie zuerst vorübergehend als Pflegehilfsmittel zum Verbrauch genehmigt, jetzt gehören sie dauerhaft zum Produktkatalog.
Wer hat Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel?
Um Pflegehilfsmittel zu beziehen und die Kosten erstattet zu bekommen, benötigen Versicherte oder ihre Angehörigen keine ärztliche Bescheinigung (Rezept). Sie können den Antrag auf Kostenübernahme einfach bei der Pflegekasse stellen. Dafür gelten drei Voraussetzungen:
- Der Pflegebedürftige hat einen anerkannten Pflegegrad (bis zum 31.12.2016: Pflegestufe).
- Der Pflegebedürftige lebt zuhause oder bei der Familie, in einer WG oder in einer Einrichtung für Betreutes Wohnen.
- Der Pflegebedürftige wird (auch) von Angehörigen, Freunden oder Bekannten gepflegt.
Pflegehilfsmittel: Kostenübernahme
Für Pflegehilfsmittel ist die Pflegekasse zuständig. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Pflegeversicherungen die technischen Geräte (PG 50-53) vorrangig leihweise zur Verfügung stellen. Bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch gibt es einen maximalen monatlichen Erstattungsbetrag: Die Pflegekasse übernimmt jeden Monat bis zu 40 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel komplett, sofern ein Pflegegrad vorliegt. Wenn Sie mehr Pflegehilfsmittel benötigen, müssen Sie alle Kosten, die über den 40 Euro liegen, selbst bezahlen.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch rechnen die zugelassenen Dienstleister fast immer direkt mit der jeweiligen Pflegekasse ab. Bestellen Sie für sich oder Ihren Angehörigen eine Pflegehilfsmittelbox (zum Beispiel die curabox), dessen Wert die 40 Euro nicht überschreitet, bekommen Sie die Produkte kostenlos nach Hause geliefert und müssen sich um nichts weiter kümmern.
Pflegehilfsmittel bei der Kasse beantragen: AOK, Barmer, Knappschaft, TK, IKK
Um (technische) Pflegehilfsmittel von der Pflegekasse zur Verfügung gestellt zu bekommen oder um Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 40 Euro zu erhalten, müssen Sie jeweils einen Antrag stellen. Viele Anbieter für Hilfsmittel übernehmen dies alternativ für Sie.
Im Rahmen der Pflegebegutachtung wird der Gutachter des MD (früher: MDK) oder von MEDICPROOF bereits konkrete Empfehlungen zur Pflegehilfsmittelversorgung abgeben. Sie gelten in der Regel bereits als Antrag auf Leistungsgewährung, sofern Sie ihnen zustimmen.
Antrag auf Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Für die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch besteht ein Antrag auf Kostenübernahme aus zwei Teilen:
- Einem Formular zur Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel (Anlage 4)
- Der Erklärung zum Erhalt von Pflegehilfsmitteln (Anlage 2).
Ausfüllhilfe und Tipps zum Antragsformular
Sie füllen zunächst vor dem Kauf die Pflegehilfsmittel Anlage 4 aus. Der Versicherte oder Sie als Bevollmächtigter unterschreiben ihn. Auf der Anlage 4 des Pflegehilfsmittel Vordrucks geben Sie an, welche Pflegehilfsmittel zum Verbrauch Sie monatlich brauchen. Sollten Sie später weitere oder andere Produkte benötigen, können Sie dies nachträglich ändern.
Auf der Anlage 2 des Pflegehilfsmittel Vordrucks bestätigen Sie den Erhalt der zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel. Anlage 2 muss der Pflegebedürftige bzw. Empfänger ebenfalls unterschreiben.
Die Genehmigung der Kasse folgt bei anerkanntem Pflegegrad normalerweise innerhalb von vier Wochen. Der Antrag muss bei positiver Rückmeldung von der Kasse in der Regel nur einmal gestellt werden und der Pflegebedürftige bekommt daraufhin monatlich die benötigten Hilfsmittel zugesandt. In Ausnahmefällen kann die Genehmigung zeitlich begrenzt sein.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch online bestellen
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch muss der Arzt nicht verschreiben. Sie als pflegender Angehöriger oder als Pflegebedürftiger müssen lediglich einen entsprechenden Antrag bei der Pflegekasse stellen, damit sie die Kosten übernimmt. Anbieter wie die curabox stellen einen solchen Antrag zur Verfügung.
Pflegepaket/Pflegehilfsmittelbox online bestellen
Sie können die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch lokal in Drogerien, Sanitätshäusern oder Apotheken kaufen. Dann allerdings müssen Sie selbst vorab den Antrag auf Pflegehilfsmittel-Erstattung bei Ihrer Pflegekasse einreichen und jeden Monat neu an die Beschaffung und Abrechnung denken. Leichter und komfortabler kann es sein, wenn Sie die Pflegehilfsmittel bei einem Online-Dienstleister bestellen.
Dazu wählen Sie die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene monatliche Pflegehilfsmittelbox oder das Pflegepaket aus und beauftragen den Online-Dienstleister, die Pflegehilfsmittel Monat für Monat an Sie zu schicken. Der Dienstleister übernimmt für Sie sowohl die Verrechnung mit der Pflegekasse als auch die Beantragung der Pflegehilfsmittel bei der Kasse vor der ersten Lieferung.
Dazu bekommen Sie vorab das passende Formular zugeschickt, das Sie lediglich unterschreiben und an den Dienstleister zurückschicken müssen. Inzwischen ist das Unterschreiben vielfach auch per Online-Signatur möglich. Alles Weitere übernimmt der Service-Anbieter für Sie. Sie müssen sich, auch später, um nichts mehr kümmern und haben mehr Zeit für sich und Ihren Angehörigen.
Die Pflegehilfsmittelboxen sind oftmals so konzipiert, dass die Kosten die zugesicherten 40 Euro nicht übersteigen und somit komplett von der Pflegekasse erstattet werden. Es gibt aber auch die Möglichkeit, die Box selbst zusammenzustellen. Im Anschluss bekommen Sie die Hilfsmittelbox dann bequem Monat für Monat automatisch nach Hause geliefert.
Der Antrag funktioniert ganz einfach:
- Sie schicken Ihr einmalig ausgefülltes Formular portofrei per Post an den Online-Anbieter.
- Der Anbieter kümmert sich für Sie um den gesamten „Papierkram“.
- Der Anbieter sorgt für die Genehmigung bei Ihrer Pflegekasse und die staatlich garantierte Kostenübernahme.
- Sie erhalten monatlich Ihre kostenfreie Box mit den Pflegehilfsmitteln Ihrer Wahl und brauchen sich um nichts mehr zu kümmern
Häufig gestellte Fragen
Was sind Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel sind Produkte, die die häusliche Pflege erleichtern oder einen positiven Einfluss auf die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen haben, z. B. durch eine Linderung der Beschwerden.
Welche Pflegehilfsmittel werden von der Krankenkasse bezahlt?
Im Hilfsmittelverzeichnis bzw. Hilfsmittelkatalog der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen sind alle Hilfsmittel aufgelistet, die von der Krankenkasse bezuschusst oder leihweise von der Pflegekasse zur Verfügung gestellt werden. Darin enthalten sind alle technischen und für die Hygiene vorgesehenen Pflegehilfsmittel für Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad.
Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernimmt die Pflegekasse Kosten von bis zu 40 Euro monatlich.
Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Hygieneprodukte, die aufgrund des Materials oder aus Hygienegründen nur 1x verwendet werden sollten. Dazu zählen:
- Saugende Bettschutzeinlagen zum einmaligen Gebrauch
- Schutzbekleidung/ Schutzschürzen
- Einmalhandschuhe
- Desinfektionsmittel für Hände
- Desinfektionsmittel für Flächen
- Mundschutz und Fingerlinge
Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Anspruch auf Pflegehilfsmittel haben Versicherte,
- bei denen eine Pflegebedürftigkeit und somit einer der Pflegegrade 1-5 festgestellt wurde,
- die in einem häuslichen Umfeld gepflegt werden und
- deren Pflege (zum Teil) von einem Angehörigen oder einem ambulanten Pflegedienst übernommen wird.
Welche Pflegehilfsmittel gibt es bei Pflegegrad 1?
Bei Pflegegrad 1 werden folgende Pfleghilfsmittel bezuschusst:
- Zuschüsse für Anschluss und Betrieb eines Hausnotrufsystems, ein sog. technisches Pflegehilfsmittel (monatlich 25,50 Euro),
- die Pauschalförderung von zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln von monatlich max. 40 Euro und
- Pflegehilfsmittel, die im Hilfsmittelverzeichnis bzw. Hilfsmittelkatalog der Krankenversicherung gelistet sind.
Welche Pflegehilfsmittel gibt es bei Pflegegrad 2?
Bei Pflegegrad 2 werden folgende Pfleghilfsmittel bezuschusst:
- Anschluss und Betrieb eines Hausnotrufsystems, ein „technisches Pflegehilfsmittel“ (monatlich 25,50 Euro für den Betrieb),
- monatlich zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel im Wert von maximal 40 Euro wie z. B. Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel,
- medizinische Hilfsmittel für Senioren und Pflegehilfsmittel, die im Hilfsmittelverzeichnis bzw. Hilfsmittelkatalog aufgeführt sind.
Welche Pflegehilfsmittel gibt es bei Pflegegrad 3?
Wurde der Pflegegrad 3 bei einem Versicherten bescheinigt, erhält dieser Zuschüsse für Pflegehilfsmittel. Dies können sein:
- die Pauschalförderung von zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln von monatlich 40 Euro,
- Zuschüsse für Anschluss und Betrieb eines Hausnotrufsystems, eines sogenannten technischen Pflegehilfsmittels (25,50 Euro monatlich) und
- Pflegehilfsmittel, die in dem jeweiligen Hilfsmittelverzeichnis bzw. Hilfsmittelkatalog gelistet sind.
Welche Pflegehilfsmittel gibt es bei Pflegegrad 4?
Bei Versicherten mit Pflegegrad 4 besteht Anspruch auf:
- monatlich bis zu 40 Euro für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wie z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen,
- Zuschüsse für technische Hilfsmittel wie z. B. den Betrieb eines Hausnotrufsystems (monatlich 25,50 Euro) sowie
- die im Hilfsmittelverzeichnis bzw. Hilfsmittelkatalog gelisteten Pflegehilfsmittel.
Welche Pflegehilfsmittel gibt es bei Pflegegrad 5?
Menschen mit Pflegegrad 5 haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel der Pflegeversicherung und medizinische Hilfsmittel der Krankenversicherung. Sie erhalten somit:
- monatlich bis zu 40 Euro für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wie z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen,
- Zuschüsse für technische Hilfsmittel wie z. B. den Betrieb eines Hausnotrufsystems (monatlich 25,50 Euro) sowie
- Pflegehilfsmittel, die im Hilfsmittelverzeichnis bzw. Hilfsmittelkatalog gelistet sind.
Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel?
- Sie beantragen die Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel bei Ihrer Pflegekasse.
- Eine Vorlage für einen solchen Antrag können Sie von der Krankenkasse erhalten.
- Sie können die Pflegehilfsmittel über einen Dienstleister bestellen, wie z. B. über curabox von pflege.de. Hier übernehmen wir für Sie die Antragstellung. Sie füllen dafür einmalig ein Formular aus und der Kundenservice übernimmt alles Weitere in Ihrem Namen. Sie erhalten im Anschluss monatlich ein Pflegepaket mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch im Wert von 40 Euro.
Wo beantrage ich Pflegehilfsmittel?
Die Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel beantragen Sie bei der Pflegekasse. Eine Vorlage für den Antrag auf Pflegehilfsmittel stellt Ihnen Ihre Kasse zur Verfügung. Sofern Sie die Pflegehilfsmittel über einen Dienstleister, wie z. B die curabox von pflege.de erhalten, kann dieser die Antragstellung für Sie übernehmen. Privatversicherte reichen die Rechnung für Ihr Pflegepaket im Nachgang wie gewohnt bei Ihrer Kasse ein.
Was ist die curabox?
Die curabox ist ein Service von pflege.de, über den Sie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch kostenlos und an Ihren persönlichen Bedarf angepasst erhalten.
Ihr individuelles Hilfsmittelpaket können Sie online zusammenstellen. Der Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Pflegekasse wird für Sie übernommen. Sofern der Antrag von der Kasse bestätigt wird, erhalten Sie die curabox monatlich kostenfrei nach Hause geliefert.
Wie kann man sich die Erstattungssumme von 40 Euro auszahlen lassen?
Die Auszahlung der 40 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist per Überweisung am Monatsanfang oder rückwirkend durch Einreichen der Rechnungen bei der Pflegekasse möglich. Eine nachträgliche Erstattung erfolgt nur nach Vorlage der Quittungen.