Themenwelt

Pflegehilfsmittel (zum Verbrauch)

Ob Hausnotruf, Pflegebett oder Desinfektionsmittel: Zu den Pflegehilfsmitteln gehören sämtliche Produkte, die die häusliche Pflege oder die selbständigere Lebensführung erleichtern oder gar ermöglichen und zudem noch Hilfsmittel, welche Beschwerden der Pflegebedürftigen lindern können. Einen Anspruch darauf haben alle Versicherten mit anerkanntem Pflegegrad.

pflege.de erklärt Ihnen den Unterschied zwischen den Gruppen von Pflegehilfsmitteln und wer die Kosten dafür trägt. Erfahren Sie außerdem mehr über technische Pflegehilfsmittel, den Erstattungsbetrag von 40 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und wie Sie Ihr Pflegepaket für zuhause beantragen.

Pflegehilfsmittel: (Kostenlose) Produkte für die häusliche Pflege

Inhaltsverzeichnis

Ein Angebot von pflege.de
Kostenfreie Produkte bei Pflege & Inkontinenz
Zur kostenfreien Wunschbox

Pflegehilfsmittel Definition

Pflegehilfsmittel sind im sogenannten Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen beziehungsweise im Hilfsmittelkatalog der privaten Kassen gelistet. Für alle darin aufgeführten Produkte übernehmen die Kassen die Kosten oder sie überlassen Ihnen diese leihweise. Gesetzliche Grundlage dafür ist Paragraf 40 des elften Buches im Sozialgesetzbuch (SGB XI).(1)

Man unterscheidet zwischen technischen Pflegehilfsmitteln und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln. Eine Übersicht über Pflegehilfsmittel finden Sie im Hilfsmittelverzeichnis & Hilfsmittelkatalog.

Experten-Tipp

Das (Pflege-)Hilfsmittelverzeichnis ist nicht verbindlich

Das Pflegehilfsmittelverzeichnis stellt gemäß Paragraf 78 Abs. 2 SGB XI eine Anlage zum Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dar. Durch die seit vielen Jahren gefestigte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und auch durch die Gesetzessystematik ist bestimmt, dass sowohl das Hilfsmittelverzeichnis der GKV als auch das Pflegehilfsmittelverzeichnis der Pflegeversicherung für die Versicherten unverbindlich ist. Sie können somit im Einzelfall auch Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel erhalten, die nicht in diesen Regelwerken aufgeführt sind.

Norbert  Kamps
Sachverständiger für Hilfsmittelversorgung

Im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Geräte und Produkte nach Gruppen geordnet. Die zur Pflege bestimmten Hilfsmittel finden Sie vorwiegend in den Produktgruppen (PG) 50 bis 54. Es wird genauer zwischen technischen Pflegehilfsmitteln (PG 50-52) und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln (PG 54) unterschieden. Sie alle haben gemeinsam, dass sie die häusliche Pflege ermöglichen und erleichtern oder die selbständigere Lebensführung ermöglichen oder zur Linderung von Beschwerden beitragen.(2)

Info
Produktgruppe 53 gibt es nicht mehr

Früher waren die Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden eine eigene Produktgruppe, in der unter anderem Lagerungsrollen gelistet wurden. Sie wurde mit der Produktgruppe 51 zusammengelegt.

Pflegehilfsmittelverzeichnis: Produktgruppen im Überblick

Produktgruppe & Pflegehilfsmittel Beispiele
PG 50: Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege Technische Pflegehilfsmittel, zum Beispiel Pflegebetten mit Zubehör und spezielle Pflege-Liegerollstühle
PG 51: Pflegehilfsmittel zur Körperpflege / Hygiene und Linderung von Beschwerden Technische Pflegehilfsmittel, zum Beispiel Waschsysteme, Duschwagen, Urinflaschen, wiederverwendbare Bettschutzunterlagen, Lagerungsrollen
PG 52: Pflegehilfsmittel zur selbstständigeren Lebensführung / Mobilität Technische Pflegehilfsmittel, zum Beispiel Notrufsysteme wie der Hausnotruf und Hilfen im Alltag
PG 54: Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel Hygieneprodukte zur einmaligen Nutzung, zum Beispiel Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel für Flächen & Hände, Einweghandschuhe, Schutzschürzen, Mundschutz

 

Info
Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel – was ist der Unterschied?

Oftmals wird der Einfachheit halber von Hilfsmitteln gesprochen. Doch Pflegehilfsmittel und Hilfsmittel sind nicht dasselbe. Wer den Unterschied nicht kennt, kann im Gespräch mit der Kranken- oder Pflegekasse schnell missverstanden werden. pflege.de zeigt Ihnen die wichtigsten Unterschiede:

  1. Hilfsmittel gleichen eine Behinderung aus, beugen dieser vor oder tragen zum Behandlungserfolg bei. Hilfsmittel müssen als medizinisch notwendig eingestuft werden, indem sie ein Arzt verordnet (Rezept). Dann kommt die Krankenkasse für die Kosten auf. Es bleibt eine Zuzahlungspflicht von maximal 10 Euro je Produkt für gesetzlich Versicherte. Beispiele sind Hörgeräte, Prothesen, Kompressionsstrümpfe oder Rollstühle, aber auch ärztlich verordnete Inkontinenzeinlagen.
  2. Pflegehilfsmittel erleichtern oder ermöglichen die häusliche Pflege. Für Pflegehilfsmittel ist keine ärztliche Verordnung notwendig, dafür aber ein anerkannter Pflegegrad sowie ein Antrag bei der Pflegekasse. Technische Pflegehilfsmittel sind unter anderem Pflegebetten, Lagerungshilfen, Hebegeräte oder Notrufsysteme, für die eine Zuzahlung notwendig sein kann. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel erhalten Versicherte ohne Zuzahlung. Dazu gehören etwa Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen.
  3. Doppelfunktionale Hilfsmittel können sowohl Hilfsmittel als auch Pflegehilfsmittel sein, zum Beispiel Bade- und Toilettenhilfen, Lifter oder Behindertenfahrzeuge. Sie dienen mindestens einem der oben genannte Ziele der Pflegeversicherung und zugleich auch dem Behinderungsausgleich. Die Kosten der doppelfunktionalen Hilfsmittel werden immer zwischen der Krankenkasse und der Pflegekasse intern aufgeteilt. Für die Versicherten ergeben sich daraus keine Nachteile.

Was sind technische Pflegehilfsmittel?

Technische Pflegehilfsmittel erleichtern die Pflege, ermöglichen eine selbstständigere Lebensführung sowie die Körperpflege oder lindern Beschwerden. Je nachdem, welchen dieser Zwecke das technische Pflegehilfsmittel erfüllt, ist es einer anderen Gruppe zugeordnet. Im Hilfsmittelverzeichnis sind technische Pflegehilfsmittel in den Produktgruppen 50 bis 52 zu finden. Dazu gehören im Detail:

1. Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege

Folgende Produkte zählen zu den technischen Pflegehilfsmitteln, die die Pflege erleichtern. Die Pflegekasse stellt sie vorzugsweise als Leihgabe zur Verfügung:

  • Pflegebetten
  • Pflegebetten-Zubehör
  • Pflegebett-Zurichtungen
  • Spezielle Pflegebett-Tische
  • Sogenannte Multifunktions- oder Pflege-Liegerollstühle

2. Pflegehilfsmittel zur Körperpflege / Hygiene und Linderung von Beschwerden

Die technischen Pflegehilfsmittel dieser Produktgruppe sind wiederverwendbar. Die Pflegekasse kommt für die Kosten auf oder stellt sie leihweise zur Verfügung. Ein Teil von ihnen unterstützen bei der Körperpflege von Pflegebedürftigen, dazu gehören beispielsweise:

  • Waschsysteme, zum Beispiel Haarwaschwannen
  • Duschwagen
  • Wiederverwendbare Produkte zur Hygiene im Bett, zum Beispiel Bettpfannen, Urinflaschen, Urinschiffchen, waschbare Bettschutzeinlagen

Seitdem die Produktgruppen zusammengelegt wurden, zählen die Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden zur Produktgruppe 51. Dazu gehören Lagerungsrollen und Lagerungshalbrollen, die bei Entlastungslagerungen oder Lageveränderungen unterstützen und die Lageposition der pflegebedürftigen Person stabilisieren.

3. Pflegehilfsmittel zur selbstständigeren Lebensführung / Mobilität

In der Produktgruppe zur Erleichterung der selbstständigen Lebensführung finden sich Notrufsysteme und passendes Zubehör. Sie gelten als technische Pflegehilfsmittel, für die die Pflegekasse bei anerkanntem Pflegegrad aufkommen kann. Hinzu kommen weitere technische Hilfsmittel, welche im alltäglichen Leben unterstützen sollen, z. B. Produkte zur Unterstützung der Medikamenteneinnahme.

Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (PG 54) können auf Grund der Beschaffenheit des Materials oder aus Hygienegründen nur einmal verwendet werden. Alle Produkte dieser Gruppe dienen dazu, Infektionen vorzubeugen und die Hygienebedingungen in der häuslichen Pflege zu verbessern.

Ein Angebot von pflege.de
curabox
Produkte für jeden Tag bei Pflege & Inkontinenz

Waschbare Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel & mehr mit Pflegegrad kostenfrei erhalten.

  • Bestens versorgt im Pflegealltag
  • Regelmäßig & kostenfrei per Post
  • Wunschbox bequem zusammenstellen

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch monatlich in Höhe von bis zu 40 Euro. Indem Versicherte bestimmte Voraussetzungen erfüllen, haben sie einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel.

Zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch gehören im Detail:

1. Desinfektionsmittel für Hände

Mittel zur Händedesinfektion dient dem Selbst- und Fremdschutz vor Keimen und Erregern. Um sich selbst, aber auch Ihren pflegebedürftigen Angehörigen bestmöglich zu schützen, sollten Sie das Mittel regelmäßig und entsprechend der Gebrauchsanweisung nutzen. Wenn Händedesinfektionsmittel richtig angewendet wird, verringert es das Ansteckungsrisiko gegenüber Infektionskrankheiten.

Dass sich Pflegepersonen die Hände desinfizieren, ist beispielsweise in diesen Pflegesituationen unerlässlich: Vor und nach der Stoma-Versorgung, Katheterpflege, Unterstützung bei der Zahnpflege oder vor der Medikamentengabe.

Die curabox, das Pflegepaket von pflege.de, enthält Sterillium® – den Klassiker unter den Händedesinfektionsmitteln.

Tipp
Wann und wie Hände desinfizieren?

Im Ratgeber Händedesinfektion zeigen wir Ihnen in einer Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie Händedesinfektionsmittel richtig anwenden und erklären, in welchen Pflegesituationen Sie Händedesinfektion mit Einmalhandschuhen kombinieren sollten.

2. Desinfektionsmittel für Flächen

Mittel für die Flächendesinfektion werden in allen Bereichen angewendet, in denen die Gefahr besteht, dass Flächen mit Krankheitserregern bedeckt sein könnten. Betroffene Bereiche sollten regelmäßig und großflächig mit Flächendesinfektionsmittel behandelt werden, um das Risiko einer Infektion zu minimieren.

Oftmals werden Flächendesinfektionsmittel im Sanitärbereich verwendet oder in Räumen, in denen Lebensmittel verarbeitet werden. Aber auch Hilfsmittel aller Art wie z.B. Pflegebetten müssen regelmäßig mit speziellem Flächendesinfektionsmittel behandelt werden.

Tipp
Flächendesinfektion in der Pflege zuhause

Wann ist es sinnvoll, Oberflächen zu desinfizieren? Wie sollten Sie Schritt für Schritt vorgehen, um die beste Wirksamkeit zu erreichen? Diese und weitere Fragen beantwortet Ihnen der Ratgeber Flächendesinfektion.

3. Bettschutzeinlagen

Bettschutzeinlagen, auch Bettschutzauflagen oder Bettschutzunterlagen genannt, sollen Körperflüssigkeiten aufnehmen. Sie schützen dadurch nicht nur das Bett und dessen Bezug, sondern ermöglichen dem Pflegebedürftigen zugleich einen höheren Liegekomfort und Trockenheit.

Bettschutzeinlagen werden vor allem bei Inkontinenz oder größeren Wunden benötigt, aus denen Wundflüssigkeit austritt. Sie ersetzen allerdings keine Inkontinenzversorgung, sondern ergänzen diese um einen zusätzlichen Schutz.

4. Einmalhandschuhe

Einweg- oder Einmalhandschuhe erfüllen zwei wichtige Aufgaben: Zum einen schützen sie Pflegebedürftige vor Keimen und Verunreinigungen, zum anderen schützen sie Pflegepersonen vor ansteckenden Krankheiten. Das macht sie zu unersetzbaren Hilfsmitteln in der Pflege. Es gibt sie in verschiedenen Materialien wie Nitril, Vinyl und Latex, die je nach Hautverträglichkeit verwendet werden. Auch Fingerlinge sind ein anerkanntes Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Experten raten meist zu Handschuhen für den Pflegealltag.

Als Pflegeperson sollten Sie Einmalhandschuhe in vielen Situationen tragen: Beispielsweise bei der Zahnpflege oder Katheterpflege sowie beim Wechsel von Inkontinenzmaterial oder Verbänden.

Experten-Tipp

Unsterile und sterile Handschuhe

Unsterile Handschuhe finden sich als Pflegehilfsmittel in der Produktgruppe 54 und werden regelhaft durch die Pflegeversicherung gestellt. Sterile Handschuhe, die Sie z. B. beim Katheterwechsel oder der Wundversorgung benötigen, gelten jedoch als Hilfsmittel der GKV und finden sich daher im Hilfsmittelverzeichnis in der Produktgruppe 19. Es gelten damit auch die Regeln der Hilfsmittelversorgung nach Paragraf 33 SGB V und sterile Handschuhe unterliegen nicht den Regeln für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel.

Norbert  Kamps
Sachverständiger für Hilfsmittelversorgung

5. Mundschutz / medizinische Gesichtsmasken

Ein Mundschutz, auch Mund-Nasenschutz (MNS), OP-Maske oder medizinische Gesichtsmaske genannt, schützt vor Tröpfchen, die Krankheitserreger übertragen können. Sie dient vor allem dem Fremdschutz, das heißt, sie schützt die pflegebedürftige Person.

Ein Mundschutz ist schon in dem Moment ratsam, in dem Sie als Pflegeperson leicht erkältet sind und es schnell zu einer Übertragung kommen kann.

6. FFP2-Masken

FFP2-Masken sind filtrierende Atemschutzmasken aus Vliesstoff, die vor Tröpfchen und Aerosolen schützen. Sie dienen vor allem dem Eigenschutz vor Krankheitserregern. Während der Corona-Pandemie wurden sie zuerst vorübergehend als Pflegehilfsmittel zum Verbrauch genehmigt, jetzt gehören sie dauerhaft zur Leistung.

Als Pflegeperson können Sie eine FFP2-Maske tragen, wenn Ihr pflegebedürftiger Angehöriger zum Beispiel erkältet ist.

7. Schutzbekleidung / Schutzschürzen

Einwegschürzen schützen Pflegepersonen vor Verunreinigungen und Flüssigkeiten. Sie bestehen aus transparentem Kunststoff, sind wasserfest und feuchtigkeitsabweisend. Sie werden nach einmaligem Gebrauch verworfen.

Schutzschürzen können Sie zum Beispiel nutzen, wenn Sie als Pflegeperson bei der Körperwäsche unterstützen oder die Bettwäsche einer inkontinenten Person wechseln.

Voraussetzungen: Wer hat Anspruch auf (kostenlose) Pflegehilfsmittel?

Um Pflegehilfsmittel kostenlos oder mit Zuzahlung zu beziehen, benötigen Versicherte oder ihre Angehörigen keine ärztliche Bescheinigung (Rezept). Sie können den Antrag auf Kostenübernahme einfach bei der zuständigen Pflegekasse stellen. Dabei müssen wenige Voraussetzungen erfüllt werden.

Voraussetzungen für technische Pflegehilfsmittel

Damit der Antrag für technische Pflegehilfsmittel genehmigt werden kann, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Der Pflegebedürftige hat einen anerkannten Pflegegrad.
  2. Der Pflegebedürftige lebt zuhause oder bei der Familie, in einer WG oder in einer Einrichtung für Betreutes Wohnen.
  3. Das Pflegehilfsmittel muss entweder die Pflege erleichtern oder unterstützen, Beschwerden lindern oder ein selbstständigeres Leben ermöglichen.

Voraussetzungen für kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Damit Sie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch jeden Monat kostenlos erhalten, muss die pflegebedürftige Person drei Voraussetzungen erfüllen:

  1. Der Pflegebedürftige hat einen anerkannten Pflegegrad.
  2. Der Pflegebedürftige lebt zuhause oder bei der Familie, in einer WG oder in einer Einrichtung für Betreutes Wohnen.
  3. Der Pflegebedürftige wird zumindest teilweise von Angehörigen, Freunden oder Bekannten privat gepflegt.

Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel

Für die Kostenübernahme von Pflegehilfsmitteln ist die Pflegekasse zuständig. Sie benötigen einen Pflegegrad und stellen einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse. Im Folgenden zeigen wir Ihnen Besonderheiten, die Sie kennen sollten.

Pflegehilfsmittel bei der Kasse beantragen

Um technische Pflegehilfsmittel von der Pflegekasse zur Verfügung gestellt zu bekommen oder um Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 40 Euro monatlich zu erhalten, müssen Sie jeweils einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Diese Möglichkeiten gibt es:

  1. Antrag über Anbieter stellen: Sie können den Antrag oftmals direkt über den Anbieter für Pflegehilfsmittel stellen. Der Antrag wird von der Pflegekasse geprüft und muss bewilligt werden, damit Sie das Pflegehilfsmittel erhalten.
  2. Empfehlung im Pflegegutachten: Während der Pflegebegutachtung, in der die Pflegebedürftigkeit festgestellt wird, gibt der Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) oder von MEDICPROOF konkrete Empfehlungen zur Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelversorgung. Sofern Sie zustimmen, gelten die Empfehlungen als erfolgreicher Antrag. Die Pflegekasse veranlasst dann die weiteren Schritte.
  3. Empfehlung durch Pflegekraft: Auch Pflegekräfte können Empfehlungen für Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel aussprechen, wodurch diese als notwendig eingestuft werden. Dafür füllt die Pflegekraft ein Formular aus, das sie dem zuständigen Kostenträger zukommen lässt. In diesen Situationen sind Empfehlungen durch Pflegekräfte möglich:
  • Pflegekräfte vom ambulanten Dienst, die Sie mit Pflegesachleistungen finanzieren
  • Pflegekräfte, die den Beratungseinsatz durchführen, der für Pflegegeldempfänger verpflichtend ist
  • Pflegekräfte, die für Häusliche Krankenpflege, Behandlungspflege oder außerklinische Intensivpflege zu Ihnen nach Hause kommen (1)
Info
Bearbeitungsfrist der Pflegekasse

Wenn Sie einen Antrag stellen, muss die Pflegekasse innerhalb von drei Wochen entscheiden. Sollte bei einem Antrag über einen Anbieter für das Pflegehilfsmittel zusätzlich ein medizinisches Gutachten erforderlich sein, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Liegt Ihnen nach Ablauf dieser Frist noch immer keine Rückmeldung vor, gilt Ihr Antrag automatisch als genehmigt.(3)

Wichtiges zur Kostenübernahme von technischen Pflegehilfsmittel

Pflegekassen müssen technische Pflegehilfsmittel (PG 50-52) vorrangig leihweise zur Verfügung stellen. Wer die Leihgabe ohne geeigneten Grund ablehnt, muss das Pflegehilfsmittel vollständig selbst zahlen.

Für volljährige gesetzlich Versicherte ist bei technischen Pflegehilfsmitteln eine Zuzahlung fällig. Sie beträgt zehn Prozent, höchstens aber 25 Euro pro Pflegehilfsmittel – bei Leihgaben entfällt diese Zuzahlung. Wer seine jährliche Belastungsgrenze überschreitet, kann sich von der Zuzahlungspflicht befreien lassen.(1)

Versicherte können sich auch für ein Pflegehilfsmittel entscheiden, das mehr leistet als pflegerisch oder medizinisch erforderlich ist. Dann erhalten sie den vereinbarten Zuschuss der Kasse und kommen selbst für die Mehrkosten auf. Dieser Teil wird Aufzahlung genannt und muss von der gesetzlichen Zuzahlung unterschieden werden.

Wichtiges zur Kostenübernahme von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch

Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (PG 54) gilt ein maximaler monatlicher Erstattungsbetrag. Die Pflegekasse übernimmt jeden Monat bis zu 40 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ohne dass Sie eine Zuzahlung leisten. Nur wenn Sie den Erstattungsbetrag von 40 Euro übersteigen, zahlen Sie die Mehrkosten selbst.

Zugelassene Dienstleister rechnen die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch meist direkt mit der jeweiligen Pflegekasse ab. Bestellen Sie für sich oder Ihren Angehörigen eine Pflegehilfsmittelbox (zum Beispiel die curabox von pflege.de), deren Wert die 40 Euro nicht überschreitet, bekommen Sie die Produkte kostenlos nach Hause geliefert und müssen sich um nichts weiter kümmern.

Eine Ausnahme gilt bei Privatversicherten: Sie strecken die Kosten vor und reichen die Rechnung an das private Versicherungsunternehmen weiter, das dann die Kosten erstattet.

Ein Angebot von pflege.de
curabox
Produkte für jeden Tag bei Pflege & Inkontinenz

Waschbare Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel & mehr mit Pflegegrad kostenfrei erhalten.

  • Bestens versorgt im Pflegealltag
  • Regelmäßig & kostenfrei per Post
  • Wunschbox bequem zusammenstellen

 

Wenn Sie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch selbst organisieren möchten, benötigen Sie vorher die Genehmigung der Pflegekasse für die Kostenübernahme. Dann gehen Sie in Vorleistung und bekommen den Rechnungsbetrag von der Pflegekasse nachträglich erstattet. Denken Sie daran, die Belege gut aufzubewahren.

Info
40 Euro-Pauschale für Pflegehilfsmittel?

Viele Versicherte sprechen von der „Pauschale für Pflegehilfsmittel“. Strenggenommen ist das nicht richtig – die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel in der Höhe, in der Versicherte sie benötigen. Wer beispielsweise die Produkte selbst organisiert und in Höhe von 20 Euro kauft, wird 20 Euro erstattet bekommen – und eben keine Pauschale von 40 Euro.

curabox von pflege.de: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch online bestellen

Sie können Pflegehilfsmittel zum Verbrauch lokal in Drogerien, Sanitätshäusern oder Apotheken kaufen. Dann müssen Sie selbst vorab den Antrag auf Pflegehilfsmittel-Erstattung bei Ihrer Pflegekasse einreichen und jeden Monat neu an die Beschaffung und Abrechnung denken.

Leichter und komfortabler ist es, wenn Sie die Pflegehilfsmittel bei einem Online-Dienstleister bestellen – beispielsweise über die curabox von pflege.de. Dann bleibt Ihnen mehr Zeit für Ihren Angehörigen.

Die curabox von pflege.de ist ein kostenloses Pflegepaket mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch. Die Pflegebox enthält hochwertige Produkte der deutschen Qualitätsmarke HARTMANN. Sie wählen die gewünschten Produkte einfach aus, stellen den curabox-Antrag und werden monatlich an Ihre Wunschadresse beliefert.

Info
Pflegehilfsmittel als Privatversicherter bestellen

Den Vorab-Antrag auf Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung reichen nur gesetzlich Versicherte ein. Sind Sie privat versichert, stellen Sie die gewünschten Produkte zusammen und erhalten eine Rechnung. Diese reichen Sie dann wie gewohnt bei Ihrer privaten Versicherung ein. Auch hier gilt: Maximal 40 Euro pro Monat werden erstattet.

Ein Angebot von pflege.de
curabox
Produkte für jeden Tag bei Pflege & Inkontinenz

Waschbare Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel & mehr mit Pflegegrad kostenfrei erhalten.

  • Bestens versorgt im Pflegealltag
  • Regelmäßig & kostenfrei per Post
  • Wunschbox bequem zusammenstellen

 

Produkte in der curabox zusammenstellen und ändern

Mit der curabox können Sie Ihr Pflegepaket individuell zusammenstellen und jederzeit an Ihren Bedarf anpassen. Änderungen können Sie jederzeit vornehmen.

Alternativ können Sie auf die beliebten Produktzusammenstellungen zurückgreifen. Die Auswahl an vorgefertigten Pflegeboxen liegt im Rahmen des Erstattungsbetrags von 40 Euro. Auch diese Musterboxen können Sie noch nachträglich anpassen.

Tipp
Inhalte der curabox ändern – so einfach geht‘s

Sie sollen jederzeit Ihrem Bedarf entsprechend mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch versorgt sein. Deshalb können Sie die Boxzusammenstellung jederzeit über einen dieser Wege anpassen:

  • Online: Über die curabox-Änderungsseite können Sie Produkte jederzeit aus Ihrem Pflegepaket entfernen und neue hinzufügen.
  • Per E-Mail: Änderungen können Sie beim curabox-Kundenservice auch per E-Mail veranlassen. Schreiben Sie dafür eine Nachricht an curabox@pflege.de.
  • Per Telefon: Unter der curabox-Telefonnummer 040 / 874 097 57 erreichen Sie den Kundenservice montags bis donnerstags von 8:00 bis 17:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 16:30 Uhr.

Welche Produkte sind in der curabox von pflege.de enthalten?

Alle Produkte, die in der curabox enthalten sind, stammen von der Qualitätsmarke HARTMANN. Sie wählen die gewünschten Produkte einfach aus:

  • Händedesinfektionsmittel der curabox ist hochwertiges Sterillium® (500 Milliliter)
  • Bacillol® AF ist hochalkoholisches Flächendesinfektionsmittel (500 Milliliter) für Wischdesinfektionen. Bei Bedarf können Sie beim Kundenservice einen Sprühaufsatz anfordern, um Sprühdesinfektionen durchzuführen
  • Puderfreie Einmalhandschuhe (100 Stück) gibt es in verschiedenen Größen und wahlweise aus Latex, Vinyl oder Nitril, je nach Hautverträglichkeit
  • Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch (25 Stück), Saugstärke 5
  • Mundschutz (10 Stück), „OP-Masken“
  • FFP2-Masken (3 Stück)
  • Schutzschürzen zum Einmalgebrauch (100 Stück)
  • Extra: Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen sind bis zu 250 Mal waschbar

Häufig gestellte Fragen

Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel erleichtern oder ermöglichen gar erst die häusliche Pflege oder die selbständigere Lebensführung. Auch Hilfsmittel, welche Beschwerden der Pflegebedürftigen lindern, zählen zu den Pflegehilfsmitteln. Hier lässt sich unterscheiden zwischen technischen Pflegehilfsmitteln (zum Beispiel Pflegebetten, Lagerungshilfen, Hebegeräte oder Notrufsysteme) und Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch (zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Einmal-Bettschutzeinlagen).

Welche Pflegehilfsmittel gibt es?

Es gibt zwei Arten von Pflegehilfsmitteln:

  1. Technische Pflegehilfsmittel, beispielsweise Pflegebetten, Notrufsysteme und Lagerungshilfen
  2. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, beispielsweise Hände- und Flächendesinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mundschutz und saugende Bettschutzeinlagen

Welche Pflegehilfsmittel werden von der Krankenkasse bezahlt?

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (PG 54) können auf Grund der Beschaffenheit des Materials oder aus Hygienegründen nur einmal verwendet werden. Alle Produkte dieser Gruppe dienen dazu, Infektionen vorzubeugen und die Hygienebedingungen in der häuslichen Pflege zu verbessern. Dazu gehören:

  • Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
  • Bettschutzeinlagen
  • Einmalhandschuhe
  • Mundschutz
  • FFP2-Masken
  • Schutzschürzen

Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Anspruch auf Pflegehilfsmittel haben Versicherte, bei denen eine Pflegebedürftigkeit und somit einer der Pflegegrade 1-5 festgestellt wurde und die in einem häuslichen Umfeld gepflegt werden. Bei Pflegehilfsmittel zum Verbrauch kommt zusätzlich hinzu, dass die Pflege (zum Teil) von einer Privatperson übernommen wird.

Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung und im Hilfsmittelkatalog der privaten Krankenversicherungen sind nicht abschließend Hilfsmittel aufgelistet, die von der Krankenkasse oder der Pflegekasse zur Verfügung gestellt werden. Darin enthalten sind alle technischen und für die Hygiene vorgesehenen Pflegehilfsmittel für Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad.

Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernimmt die Pflegekasse Kosten von bis zu 40 Euro monatlich.

Welche Pflegehilfsmittel gibt es bei Pflegegrad 1?

Bei Pflegegrad 1 werden folgende Pfleghilfsmittel bezuschusst:

  • Zuschüsse für Anschluss und Betrieb eines Hausnotrufsystems als ein technisches Pflegehilfsmittel (monatlich bis zu 25,50 Euro)
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von monatlich bis zu 40 Euro, dazu gehören beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen
  • Pflegehilfsmittel, die im Einzelfall erforderlich sind

Welche Pflegehilfsmittel gibt es bei Pflegegrad 2?

Bei Pflegegrad 2 werden folgende Pfleghilfsmittel bezuschusst:

  • Zuschüsse für Anschluss und Betrieb eines Hausnotrufsystems als ein technisches Pflegehilfsmittel (monatlich bis zu 25,50 Euro)
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von monatlich bis zu 40 Euro, dazu gehören beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen
  • Pflegehilfsmittel, die im Einzelfall erforderlich sind

Welche Pflegehilfsmittel gibt es bei Pflegegrad 3?

Bei Pflegegrad 3 werden folgende Pfleghilfsmittel bezuschusst:

  • Zuschüsse für Anschluss und Betrieb eines Hausnotrufsystems als ein technisches Pflegehilfsmittel (monatlich bis zu 25,50 Euro)
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von monatlich bis zu 40 Euro, dazu gehören beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen
  • Pflegehilfsmittel, die im Einzelfall erforderlich sind

Welche Pflegehilfsmittel gibt es bei Pflegegrad 4?

Bei Pflegegrad 4 werden folgende Pfleghilfsmittel bezuschusst:

  • Zuschüsse für Anschluss und Betrieb eines Hausnotrufsystems als ein technisches Pflegehilfsmittel (monatlich bis zu 25,50 Euro)
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von monatlich bis zu 40 Euro, dazu gehören beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen
  • Pflegehilfsmittel, die im Einzelfall erforderlich sind

Welche Pflegehilfsmittel gibt es bei Pflegegrad 5?

Bei Pflegegrad 5 werden folgende Pfleghilfsmittel bezuschusst:

  • Zuschüsse für Anschluss und Betrieb eines Hausnotrufsystems als ein technisches Pflegehilfsmittel (monatlich bis zu 25,50 Euro)
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von monatlich bis zu 40 Euro, dazu gehören beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen
  • Pflegehilfsmittel, die im Einzelfall erforderlich sind

Wo beantrage ich Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel beantragen Sie bei der zuständigen Pflegekasse. Anbieter von Pflegehilfsmitteln können Ihnen dafür ein Antragsformular zur Verfügung stellen. Alternativ können Sie bei Ihrer Pflegekasse nach einem Antragsformular fragen. Auch der Medizinische Dienst oder eine Pflegekraft kann die Pflegehilfsmittel verbindlich empfehlen.

Was ist die curabox von pflege.de?

Die curabox ist ein Service von pflege.de, über den Sie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch kostenlos und an Ihren persönlichen Bedarf angepasst erhalten. Ihr individuelles Pflegepaket können Sie online zusammenstellen. Der Antrag auf Kostenübernahme und Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse wird für Sie übernommen. Sofern der Antrag von der Kasse genehmigt wird, wird Ihnen die curabox monatlich kostenfrei nach Hause geliefert.

Warum ist die curabox kostenfrei?

Die curabox ist für Sie als Kunde kostenfrei, weil Sie einen gesetzlichen Anspruch nutzen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen. Sie stellen über die curabox einen Antrag auf Kostenübernahme.

Wie kann man sich die Erstattungssumme von 40 Euro auszahlen lassen?

Die Auszahlung der 40 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist rückwirkend durch Einreichen der Rechnungen bei der Pflegekasse möglich. Eine nachträgliche Erstattung erfolgt nur nach Vorlage der Quittungen.

Einige Kassen strecken den Betrag vor, den Sie in den Monaten vorher benötigt haben. Heben Sie hierfür die Quittungen für 12 Monate auf.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

/ 5 Bewertungen

Sie haben bereits bewertet.
Vielen Dank!
Wir haben Ihre Bewertung erhalten.
Vielen Dank für Ihre Anmerkungen!
Haben Sie noch Anmerkungen oder Verbesserungsvorschläge?



Erstelldatum: 6102.10.82|Zuletzt geändert: 3202.90.31
(1)
Sozialgesetzbuch (SGB) – Elftes Buch (XI) Soziale Pflegeversicherung (o. J.): § 40
www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html (letzter Abruf am 29.09.2022)
(2)
Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV) (o. J.): Hilfsmittelverzeichnis
https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/home (letzter Abruf am 29.09.2022)
(3)
Bundesministerium für Gesundheit (2022): Pflegehilfsmittel
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/leistungen-der-pflege/pflegehilfsmittel.html (letzter Abruf am 06.10.2022)
(4)
Bildquelle
Bild 1: © Birgit Reitz-Hofmann / Fotolia.com, Bild 2: © Kzenon / Fotolia.com
Ein Angebot von pflege.de
curabox
Produkte gratis für Pflege & Inkontinenz nach Hause erhalten
Ein Service von pflege.de
Pflegegradrechner
Einfach, schnell und kostenlos zum persönlichen Ergebnis
Ein Service von pflege.de
Wanne zur Dusche umbauen
Barrierefreie Dusche. Ihr Badumbau in wenigen Stunden.
Anzeige
curabox ist große Hilfe
"Die curabox ist wirklich eine große Hilfe für uns"
Inkontinenzhosen, Inkontinenz-Pants
Ratgeber
Inkontinenzhosen, Inkontinenz-Pants, Inkontinenzunterwäsche
Flächendesinfektion in der häuslichen Pflege
Ratgeber
Flächendesinfektion » Wann & wie in der Pflege anwenden?
Pflegekosten von der Steuer absetzen außergewöhnliche belastungen
Ratgeber
Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung absetzen
Ein Angebot von pflege.de
curabox
Produkte gratis für Pflege & Inkontinenz nach Hause erhalten
Händedesinfektion häusliche Pflege
Ratgeber
Händedesinfektion » Anleitung für den Pflegealltag
Gastbeitrag

„Nutzen Sie Ihren Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel!“

Weiterleiten
Nina Urban
 
Nina Urban
Kundenbetreuerin bei der curabox

Nina Urban ist Kundenbetreuerin bei der curabox, einem Service von pflege.de, der kostenlose Pflegehilfsmittel an Pflegebedürftige schickt und diese direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Bedürftigen Familien rund um das Thema Pflegehilfsmittel für die häusliche Pflege umfassend zu beraten, ist Ninas persönliches Anliegen.

Nina Urban beschreibt die Pflegehilfsmittel für die häusliche Pflege und appelliert an Familien, Ihren gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zu nutzen, um sich damit den Pflegealltag zu erleichtern.

Info
curabox: Was ist das eigentlich?

Die curabox ist ein kostenloser Service von pflege.de für Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen. Die curabox beinhaltet Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Produktgruppe 54), die monatlich in Höhe von 40 Euro von der Pflegekasse finanziert werden. pflege.de berät Familien zu ihrem individuellen Bedarf, übernimmt die Abrechnung mit der Pflegekasse und liefert die curabox monatlich an die Familien aus.

„Nutzen Sie Ihren Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel!“

Laut § 40 Abs. 2 SGB XI haben Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad nämlich Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 40 Euro pro Monat, die von der Pflegekasse voll erstattet werden. Dazu gehören folgende sieben Produkte:

  1. Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
  2. Einmalhandschuhe
  3. Händedesinfektion
  4. Flächendesinfektion
  5. OP-Masken
  6. FFP2-Masken
  7. Einwegschutzschürzen.

Welches Hilfsmittel für welchen Zweck?

Mein größtes Anliegen? Pflegebedürftige und deren Familien vollumfänglich und individuell zu beraten.
Nina Urban

Unsere Pflegehilfsmittel sollen Pflegende bei der täglichen Pflege ihrer Angehörigen, Nachbarn und Freunden unterstützen und sowohl den Pflegebedürftigen als auch sich selbst schützen. Ein Mundschutz oder eine FFP2-Maske helfen präventiv dabei, die Ansteckungsgefahr bei Krankheiten, wie zum Beispiel bei Grippeviren möglichst gering zu halten. Einwegschutzschürzen leisten sehr gute Dienste, wenn Angehörige ihre pflegebedürftigen Eltern oder ihren Partner auch duschen oder baden. Desinfektionsmittel finden im häuslichen Bereich vielfach Verwendung: Sterillium desinfiziert die Hände und Bacillol unterstützt bei der hygienischen Reinigung von Oberflächen und Hilfsmitteln.

In den meisten Telefongesprächen schildern mir Familien den Pflegebedarf ihres Angehörigen, sodass wir danach gemeinsam überlegen, welche Hilfsmittel bei der täglichen Pflege helfen können, damit der aktuelle Bedarf abgedeckt und die Pflegenden Ihre Wunschzusammenstellung erhalten. Bei  Inkontinenz empfehle ich zum Beispiel meistens eine Kombination aus: Einmalhandschuhen, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen.

Info
Waschbare Bettschutzeinlagen

Zusätzlich zu den Produkten der curabox, empfehle ich gerne die waschbaren Bettschutzeinlagen. Diese erweisen sich auch aus Kundensicht als sehr hilfreich. Die waschbaren Bettschutzeinlagen gehören zu einer anderen Produktgruppe (PG 51), werden aber von der Pflegekasse zusätzlich zur curabox genehmigt. Die Pflegekasse genehmigt bis zu vier Bettschutzeinlagen pro Jahr.

Die Bettschutzeinlagen bestehen aus einem angenehmen textilen Vlies und verrutschen nicht so leicht wie die Einmal-Bettschutzeinlagen aus Polyethylen und Zellstoff und führen somit zu einem erhöhten Liegekomfort. Viele Betroffene finden das angenehmer und fühlen sich damit sicherer.

Ratgeber
Inkontinenzunterlagen für Matratzen bei Inkontinenz

„Ich möchte die Menschen ermutigen, ihren gesetzlichen Anspruch zu nutzen“

Tipp
Nutzen Sie Ihren Anspruch

Was viele nicht wissen: Den Zuschuss für die Pflegehilfsmittel von bis zu 40 Euro pro Monat bekommen Pflegebedürftige zusätzlich zu anderen Pflegeleistungen und werden beispielsweise nicht vom Pflegegeld oder der Pflegesachleistung abgezogen. 

Neben der Beratung zum individuellen Bedarf an Pflegehilfsmitteln, steht meistens auch die Aufklärung über den gesetzlichen Anspruch im Fokus. Im Kontakt mit Familien merke ich jeden Tag wieder, dass Aufklärungsbedarf über die rechtlichen Ansprüche besteht. Viele wissen nicht, dass ihnen die Pflegehilfsmittel bei anerkanntem Pflegegrad kostenlos zustehen und kaufen beispielsweise Einmalhandschuhe auf eigene Kosten im Drogeriemarkt, dabei leisten Pflegende ohnehin schon Großes, sodass die Arbeit und finanzielle Belastung zumindest durch kostenlose Hilfsmittel etwas erleichtert werden kann. Daher ist es mir ein persönliches Anliegen, Menschen zu bestärken und sie zu ermutigen, auf ihren Anspruch zu bestehen. Des Weiteren verweise ich immer auf die Produkte der curabox, denn diese sind ausschließlich Qualitätsprodukte von HARTMANN, die für die professionelle Pflege geeignet sind.

Wichtiger Hinweis
Nur Hilfsmittel der PG 54

Wichtig zu wissen ist, dass nur die sieben beschriebenen Hilfsmittel zur sogenannten Produktgruppe 54 des Hilfsmittelkataloges gehören und demnach monatlich von der Pflegekasse voll erstattet werden.

Ratgeber
Hilfsmittelverzeichnis & Hilfsmittelkatalog

Die größten Sorgen von pflegenden Angehörigen? Der bürokratische Aufwand!

Eines der Themen, welches viele Angehörige am meisten bewegt, ist die Abrechnung mit den Pflegekassen. Viele pflegende Angehörige kümmern sich neben Familie und Beruf um die Pflege der Eltern, Großeltern, Freunde oder Ehepartner, sodass sie wenig Zeit haben und ohnehin stark ausgelastet sind. Sie bewegen Fragen wie „Wie beantrage ich die Pflegehilfsmittel bei der Pflegekasse?“, „Was passiert, wenn sich der Bedarf an Pflegehilfsmitteln ändert?“ und „Wie komme ich an das Geld von der Pflegekasse?“ – All diese Fragen beantworte ich gerne und kann sie den Familien sogar komplett abnehmen, indem ich die Kostenübernahme für sie beantrage und die Hilfsmittel direkt mit der Pflegekasse verrechne. Sie müssen sich dann um nichts kümmern und bekommen die Hilfsmittel, die Sie brauchen, Monat für Monat von uns nach Hause geschickt.

Die curabox kann jederzeit, individuell an den Bedarf der Pflegebedürftigen angepasst werden. Es kann zum Beispiel sein, dass sich der Pflegebedarf an sich oder weil man in der Grippezeit kurzfristig einen Monat lang Mundschutze braucht, ändert. Anpassungen kann ich gerne jederzeit für die nächste Lieferung vornehmen. Zudem empfehle ich allen Familien, gerade zu Beginn die Pakete durchzuwechseln und unterschiedliche Produkte auszuprobieren, damit man merkt, womit man gut arbeiten kann und was einem selbst, aber auch den Pflegebedürftigen hilft. Neben unserem telefonischen Kontakt kann die curabox rund um die Uhr auf curabox ändern angepasst werden.

Wenn unterschiedliche Personen bei der Pflege mithelfen, kann man zum Beispiel auch Monat für Monat die Handschuhgrößen variieren, sodass sowohl für die Enkelin in Größe S als auch für den Pfleger in Größe L Einmalhandschuhe vorhanden sind. So kann man jeden Bedarf abdecken und jede Pflegeperson kann die Pflegehilfsmittel nutzen. Falls man von allem zu viel hat, kann man auch mal einen Monat ganz pausieren.

Tipp
Mein Tipp an Familien

Ich empfehle Familien immer, dass sie sich mit Gleichgesinnten austauschen und sich auch proaktiv zu Fragen informieren sollen – entweder bei uns oder bei den Kassen und Verbänden. Alle haben ihr Leben lang Beiträge in die Pflegekasse einbezahlt, sodass sie jetzt bei Bedarf auch Leistungen in Anspruch nehmen sollen, die ihnen zustehen. Dabei muss man kein schlechtes Gewissen haben.

Was sind die beliebtesten Produkte?

Handschuhe und Desinfektionsmittel, da sie einfach in vielfältigen Pflegesituationen die häusliche Pflege erleichtern.

Was sind die häufigsten Fragen von Familien?

Welche Produkte für ihre individuelle Pflegesituation wirklich empfehlenswert sind und wie die Beantragung und Verrechnung bei der Kasse abläuft. Viele haben “Angst” vor dem bürokratischen Verwaltungs- und dem damit verbundenen Zeitaufwand, den wir ihnen aber komplett abnehmen können.

Was liegt Kunden am meisten am Herzen?

Dass ihre Angehörigen gut versorgt werden und es Hilfsmittel für ihre pflegerischen Tätigkeiten gibt. Bettschutzeinlagen erleichtern ja bei Inkontinenz auch die Versorgung im Alltag und es muss nicht jedes Mal das Bettzeug komplett gewaschen und neu bezogen werden.

Wie findet man heraus, welche Produkte für den eigenen Pflegealltag am besten geeignet sind?

Im Gespräch mit einem Berater oder durchs Ausprobieren. Die ersten beiden Lieferungen können von allem etwas beinhalten, sodass man herausfinden kann, was am besten zum persönlichen Pflegebedarf passt. Danach kann man seine individuelle Box zusammenstellen, die auf den eigenen Bedarf zugeschnitten ist.

Ein Angebot von pflege.de
curabox
Diese Hygieneprodukte zahlt die Pflegekasse

Nutzen Sie Ihren Anspruch auf zuzahlungsfreie Pflegemittel wie Desinfektionsmittel und Mundschutz.

– Für jeden mit Pflegegrad 1-5

– Versandkostenfrei nach Hause

– Monatlich bis zu 40 € sparen 

In 4 Minuten zur Wunschbox
Erstelldatum: 7102.50.01|Zuletzt geändert: 3202.20.12
Erfahrungsbericht

Die curabox ist wirklich eine große Hilfe für uns

Weiterleiten
Christa Martens
 
Christa Martens

Christa Martens pflegt und betreut ihren Lebensgefährten Günther Schmidt, der Pflegegrad 3 hat und bettlägerig ist. Zunächst hat sie die Pflege ihres Lebensgefährten allein bewerkstelligt. Seit September 2017 wird sie durch einen ambulanten Pflegedienst unterstützt.

Christa Martens pflegt ihren Lebensgefährten zuhause und erhält jeden Monat die curabox mit verschiedenen Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch kostenfrei zugesendet: Inkontinenzunterlagen, Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel kommen im Pflegealltag von Frau Martens fast jeden Tag zum Einsatz. Für pflege.de berichtet sie, welche Pflegehilfsmittel-Produkte aus der curabox in welchen Pflegesituationen für sie nützlich sind.

Mein Name ist Christa Martens und ich bin am 01. Oktober 1938 geboren. Seit Anfang 2017 pflege und betreue ich meinen Lebensgefährten Günther Schmidt, der am 25. November 1930 geboren wurde. Im Mai 2017 hat er Pflegegrad 3 bekommen und ist zudem zu 100 Prozent als schwerbehindert eingestuft worden. Er ist chronisch krank und leidet an Morbus ulcerosa, einer Reizdarmerkrankung. Nach mehreren Krankenhausaufenthalten (zuletzt Ostern 2018) ist er mittlerweile auch bettlägerig. Für mich ist das nicht immer einfach. Zunächst habe ich die Pflege allein übernommen. Seit September 2017 bekommen wir Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch verwenden wir täglich. Die curabox ist daher sehr willkommen bei uns.

Hilfsmittel Martens Lebensgefährte

Günther Schmidt wird von seiner Lebensgefährtin zuhause gepflegt.

Die curabox – Ein Angebot, das wir dankend angenommen haben

Als ich vor ein paar Monaten im Internet nach Themen zur Pflege und Pflegeheimen gesucht habe, bin ich auf die Seite pflege.de gestoßen. Ich habe mich dort länger umgeschaut und nach Infos gesucht und schließlich über ein Formular um Rückruf gebeten. Kurze Zeit später meldete sich eine Mitarbeiterin von pflege.de telefonisch bei mir. Sie erklärte mir, welche Möglichkeiten wir zur Unterstützung in der Pflege haben und dass wir monatlich die curabox mit Hilfsmitteln im Wert von bis zu 40 Euro kostenlos erhalten können. Das geht, weil in unserem Fall ein gesetzlicher Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch besteht. Dieses Angebot des 40 Euro-Pflegepakets haben wir natürlich dankend angenommen. Seitdem freue ich mich darüber, die Pflegehilfsmittel gratis mit der curabox jeden Monat zugesendet zu bekommen – und das ganz unauffällig in einem neutralen Paket per Post. Die curabox ist eine große finanzielle Hilfe für uns. Und die Produkte in der curabox erleichtern uns den Pflegealltag sehr. Für mich sind vor allem die Desinfektionsmittel, die Bettschutzeinlagen und die Einmalhandschuhe ein großer Zugewinn.

Hilfsmittel Martens Hund

Ein neues Familienmitglied bringt Leben in den Pflegealltag.

So sieht mein Pflegealltag aus

Unser Tag beginnt für mich damit, dass ich aufstehe und mich wasche und anziehe. Dann bereite ich das Frühstück vor und mache meinen Schatz anschließend untenherum frisch. Da er währenddessen im Bett liegt und das Laken beim Waschen nicht feucht werden soll, benutze ich dafür die Einweg-Bettschutzeinlagen aus der curabox. Diesen Tipp, Einweg-Unterlagen zu verwenden, habe ich von den Mitarbeitern des Pflegedienstes bekommen. Und der Rat war wertvoll: Würde ich diese Unterlagen nicht nutzen, hätte ich jede Woche einen Berg Weißwäsche zu waschen. Die Unterlagen sind durch die weiche Oberfläche sehr bequem und wenn sie schmutzig werden, werfe ich sie einfach weg.

Nach dem Waschen frühstücken wir zusammen am Betttisch. Danach räume ich ab, mache das Bad sauber und bringe die Wohnung in Ordnung. Je nach Bedarf kommt dann auch das Flächen-Desinfektionsmittel zum Einsatz. Zwischenzeitlich ist der Pflegedienst da und übernimmt die Grundpflege meines Mannes. Ich kümmere mich derweil um den Einkauf und bereite anschließend das Mittagessen zu. Nach dem Essen räume ich ab, spüle das Geschirr und mache anschließend eine halbe Stunde Pause. Später bereite ich den Kaffee für uns beide vor, den wir dann am Nachmittag zusammen genießen.

Würde ich die Bettschutz-Unterlagen nicht nutzen, hätte ich jede Woche einen Berg Weißwäsche zu waschen.
Christa Mertens

Wenn es Günther gut geht, unterhalten wir uns über alles und jedes oder jeden. Viel spricht er aber mittlerweile nicht mehr, ich sitze dann oft nur am Bett und halte seine Hand. Das ist nicht immer einfach für mich. Irgendwann habe ich mit ihm darüber gesprochen. Dass ich mich auch einmal von der Pflegesituation ablenken muss, hat er gleich verstanden. Wir haben deshalb gemeinsam beschlossen, einen Hund zu kaufen und nun haben wir einen quirligen Cocker-Pudel-Mischling, der Leben in die Bude bringt. Er ist vier Monate alt und tut mir und unserem Alltag sehr gut.

Einmalwaschlappen wären hilfreich! Die Hilfsmittelpauschale und ihre Grenzen

Unsere Abende sehen so aus: Um 18.00 Uhr mache ich uns das Abendessen und räume anschließend auf. Um 19.30 Uhr kommt der Pflegedienst und macht meinen Schatz für die Nacht fertig. Dabei kommen natürlich nochmal die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zum Einsatz, denn auch für die Arbeit des Pflegedienstes sind Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel sehr wichtig. Diese werden jedoch meist zusätzlich vom Pflegedienst mitgebracht.

Hilfsmittel Martens Portrait

Unzertrennlich: Christa Martens und ihr Lebensgefährte Günther Schmidt.

Ich sehe derweil ein bisschen fern oder mache Kreuzworträtsel. Oft koche ich meinem Liebling noch einen Tee oder stelle ihm einen Becher Wasser für die Nacht hin. Manchmal muss ich ihm vor dem Schlafen noch einmal beim sauber machen helfen. Was mir dabei sehr hilft, sind Waschlappen für den einmaligen Gebrauch. Die muss ich allerdings selbst kaufen. Leider gehören die Einmalwaschlappen nämlich noch nicht zur Hilfsmittelpauschale, also dem gesetzlichen Anspruch für Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden. Ich finde es natürlich trotzdem gut, dass ich als pflegende Angehörige per Gesetz mit Hilfsmitteln zum Verbrauch unterstützt werde. Die curabox ist dabei für mich eine tolle Lösung.

Bilder: ©Christa Martens

Erstelldatum: 9102.20.41|Zuletzt geändert: 2202.40.91
(1)
Bildquelle
© Christa Martens
(2)
Bildquelle
© Robert Kneschke / Fotolia.com
Interview

Pflegehilfsmittel gratis nach Hause bekommen – 7 Fragen zur Erstattung von Pflegehilfsmittel und zur curabox

Weiterleiten
Nina Urban
Im Interview
Nina Urban
Kundenbetreuerin bei der curabox

Nina Urban ist Kundenbetreuerin bei der curabox, einem Service von pflege.de, der kostenlose Pflegehilfsmittel an Pflegebedürftige schickt und diese direkt mit der Pflegekasse abrechnet.

Personen mit anerkanntem Pflegebedarf haben einen monatlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 40 Euro. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse des Versicherten. Für diesen Betrag können Versicherte u. a. Mundschutz, Desinfektionsmittel für Flächen & Hände oder Bettschutzeinlagen erhalten. Die curabox ist ein Service von pflege.de, der diese Hilfsmittel individuell zusammenstellt und jeden Monat kostenlos verschickt. Die 7 häufigsten Fragen zur curabox beantwortet Nina Urban.

1. Ist die curabox wirklich kostenlos?

Ja. Und das steht so auch im Gesetz: Gemäß § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 2 SGB XI stehen Versicherten bei Erfüllung aller Voraussetzungen für 40 Euro Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gesetzlich zu. Ohne Paragrafen ausgedrückt heißt das: Einen Anspruch haben diejenigen Versicherten, die einen anerkannten Pflegegrad haben und die zuhause gepflegt werden.

Sollten Sie privat versichert sein, so erhalten Sie wie gewohnt eine Rechnung, welche Sie zunächst bei pflege.de begleichen. Anschließend ist diese bei Ihrer Kasse voll erstattungsfähig. Die Versandkosten der curabox werden in jedem Fall von pflege.de übernommen – ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind.

2. Was genau ist in der curabox enthalten?

In der curabox enthalten sind Pflegehilfsmittel gemäß der Produktgruppe 54 des Hilfsmittelverzeichnisses der Krankenkassen und Pflegekassen. Zu der Produktgruppe 54 gehören:

  • Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
  • Handschuhe
  • Hände- und Flächendesinfektionsmittel
  • Mundschutz und
  • Schutzschürzen.
curabox-Kunden schätzen die bewährten Hartmann-Qualitätsprodukte. Insbesondere das Händedesinfektionsmittel, unser Sterillium.
Nina Urban

3. Sind die waschbaren Bettschutzeinlagen auch in der curabox enthalten?

Nicht ganz. Die waschbaren Bettschutzeinlagen gehören zu den Hilfsmitteln der Produktgruppe 51 und werden neben der curabox zusätzlich von pflege.de angeboten. Bis zu vier Bettschutzeinlagen werden pro Jahr von der Pflegekasse genehmigt und können entsprechend geliefert werden.

Die jährliche Lieferung der Bettschutzeinlagen wird mit der monatlichen curabox gemeinsam verschickt.

Die Bettschutzeinlagen können bis zu 250 Male gewaschen werden. Dadurch haben produzieren die Kunden nicht nur weniger Abfall, sondern handeln auch im Sinne der Umwelt.
Nina Urban

4. Bieten Sie auch Inkontinenzschutzmittel an?

Nein. Das Inkontinenzmaterial gehört nicht zu und kann deshalb nicht im Rahmen der curabox angeboten werden. Mein Tipp: Lassen Sie sich ein Rezept vom Hausarzt verschreiben. Damit können Sie die Hilfsmittel wie Inkontinenzmaterialien über die Apotheke oder ein Sanitätshaus beziehen.

Inkontinenzmittel können zusätzlich zu den kostenlosen Pflegehilfsmitteln genutzt werden. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (z.B. durch die curabox) und der Anspruch auf Inkontinenzmaterialien durch ein Rezept vom Arzt schließen sich nicht aus.

5. Kann ich den Inhalt meiner curabox ändern?

Ja, das geht ganz unkompliziert. Der Inhalt der curabox kann jeden Monat angepasst werden. Teilen Sie uns Ihren Änderungswunsch einfach zum Ende des Monats mit. Das geht entweder auf unserer Änderungsseite, per E-Mail oder telefonisch. Ab dem darauffolgenden Monat wird die curabox dann bereits mit der neuen Zusammenstellung geliefert.

Wenn gewollt, erstellen wir also jederzeit individuelle curaboxen mit genau den Produkten, die der Kunde haben möchte. Natürlich müssen diese Produkte in der Produktgruppe 51 und/oder 54 aufgelistet und genehmigt sein.

Die curabox kann jeden Monat an den individuellen Bedarf des Kunden angepasst werden. Egal ob Handschuhgröße, Pflegehilfsmittelzusammenstellung oder Lieferintervall. Wir machen alle curabox-Wünsche für unseren Kunden möglich.
Nina Urban

6. Wir vermissen unsere curabox. Wann kommt sie bei mir zuhause an?

Sie erhalten von uns jeden Monat eine E-Mail mit einer Sendungsverfolgungsnummer, so dass Sie den Liefertermin der curabox stets im Blick haben. Die Pakete bekommen Sie Anfang, Mitte oder Ende des Monats, das bestimmen Sie selbst. Den Turnus können Sie übrigens jeden Monat ändern. Melden Sie sich einfach zum Ende des Monats für den Folgemonat.

7. Ich benötige die curabox nicht jeden Monat. Welche Alternativen können Sie mir bieten?

Das ist kein Problem. Wir stellen gerne individuelle Sendungsintervalle für Sie ein. Auch wenn die Lieferung für eine kurze Zeit ausgesetzt werden soll, können wir dies berücksichtigen. Sie erhalten Ihre curabox dann ganz einfach auf Abruf. Kontaktieren Sie uns rechtzeitig, um die Lieferung zu reaktivieren, damit die curabox wieder zum gewünschten Zeitpunkt bei Ihnen ankommt.

Erstelldatum: 9102.70.71|Zuletzt geändert: 3202.10.03
Das könnte Sie auch interessieren
Flächendesinfektion in der häuslichen Pflege
Flächendesinfektion
Flächen desinfizieren » Wann und wie?
Händedesinfektion häusliche Pflege
Händedesinfektion
Händedesinfektion in der Pflege » Anleitung
Hörgeräte
Hörgeräte / Hörhilfen
Hörgeräte & Hörhilfen – ein Überblick
Rollstuhl
Rollstuhl
Vor- und Nachteile verschiedener Rollstühle.
Inkontinenzmaterial, Inkontinenzartikel, Inkontinenzversorgung
Inkontinenzmaterial
Inkontinenzmaterial » Artikel & Produkte
Seniorennotruf
Seniorennotruf
Notrufsysteme für Senioren und Pflege
Mit Pflegegrad kostenfrei
Für Sie u.a. dauerhaft lieferbar:

Händedesinfektion

Mundschutz

Flächendesinfektion

Einmalhandschuhe

Waschbare Bettschutzeinlagen

Produkte für jeden Tag bei Pflege & Inkontinenz
Erhalten Sie Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel & mehr monatlich nach Hause – mit Pflegegrad kostenfrei. Bestens versorgt im Pflegealltag!

Deutsche Markenprodukte von Hartmann (z.B. Sterillium®)

Wunschbox individuell zusammenstellen & jederzeit anpassen

Dauerhaft versorgt durch bequeme monatliche Lieferung

Jetzt curabox zusammenstellen
Ein Angebot von pflege.de