Themenwelt

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das soziale Netz in Deutschland gehört zu den leistungsfähigsten der Welt. Über 90 Prozent aller Bürger in Deutschland sind sozialversichert, ob in der Jugend oder im Alter. Im Alter werden drei Bücher des Sozialgesetzbuches (kurz SGB) – Buch Fünf, Elf und Zwölf – als sogenannte Kostenträger für pflegebedürftige Menschen besonders wichtig. Denn das Risiko, krank oder pflegebedürftig zu werden, steigt mit den Jahren. pflege.de klärt in dieser Themenwelt über die Inhalte von SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung), SGB XI (Soziale Pflegeversicherung), SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe) und SGB XII (Sozialhilfe) im Rahmen der Pflegegesetze auf und erklärt, warum sie gerade für ältere Menschen wichtig sind.

SGB: Was das Sozialgesetzbuch für das Alter vorsieht

Inhaltsverzeichnis

SGB: Definition

Das deutsche Sozialgesetzbuch, kurz SGB, umfasst die wichtigsten Sozialgesetze. Es enthält alle Regelungen für die Sozialversicherung sowie des Sozialrechts. Derzeit existieren insgesamt zwölf Bücher rund um das SGB (Stand: 2021). Die Inhalte dieser zwölf Bücher gelten dabei zwar als eigenständige Gesetze, werden aber in der Ganzheit des Sozialgesetzbuches verstanden und auch in diesem Rahmen angewendet.(1)

Aufbau und Inhalte des Sozialgesetzbuches

Das Sozialgesetzbuch teilt sich auf insgesamt zwölf Bücher auf (Stand: 2021). Die nachfolgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über den Aufbau und Inhalte des Sozialgesetzbuchs beziehungsweise der dazugehörigen Bücher. Darunter sind drei Bücher gerade im höheren Alter sowie im Pflegefall besonders relevant: Das SGB V, SGB XI und das SGB XII.

Buch Teil des Sozialgesetzbuchs Titel
SGB I Erstes Buch Allgemeiner Teil (2)
SGB II Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitssuchende (3)
SGB III Drittes Buch Arbeitsförderung (4)
SGB VI Viertes Buch Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung (5)
SGB V Fünftes Buch Gesetzliche Krankenversicherung (6)
SGB VI Sechstes Buch Gesetzliche Rentenversicherung (7)
SGB VII Siebtes Buch Gesetzliche Unfallversicherung (8)
SGB VIII Achtes Buch Kinder- und Jugendhilfe (9)
SGB IX Neuntes Buch Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (10)
SGB X Zehntes Buch Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (11)
SGB XI Elftes Buch Soziale Pflegeversicherung (12)
SGB XII Zwölftes Buch Sozialhilfe (13)
  • SGB V: Gesetzliche Krankenversicherung

Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) umfasst alle sozialrechtlichen Regelungen rund um die gesetzliche Krankenversicherung.

Die Krankenversicherung hat die Aufgabe,

die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. Das umfasst auch die Förderung der gesundheitlichen Eigenkompetenz und Eigenverantwortung der Versicherten. Die Versicherten sind für ihre Gesundheit mitverantwortlich; sie sollen durch eine gesundheitsbewusste Lebensführung, durch frühzeitige Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen sowie durch aktive Mitwirkung an Krankenbehandlung und Rehabilitation dazu beitragen, den Eintritt von Krankheit und Behinderung zu vermeiden oder ihre Folgen zu überwinden. Die Krankenkassen haben den Versicherten dabei durch Aufklärung, Beratung und Leistungen zu helfen und auf gesunde Lebensverhältnisse hinzuwirken.(6)

Wenn Sie als Versicherter heute Leistungen Ihrer Krankenversicherung in Anspruch nehmen, ist das SGB V also die Grundlage Ihrer Forderungen. Das bedeutet, dass Sie im Krankheitsfall Anspruch auf medizinische Behandlung haben, die Ihrem Bedarf und dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft entspricht.

Experten-Info

Welche Leistungen Ihnen als Versicherter zustehen, regelt nicht nur der Gesetzgeber. Insbesondere, wenn es um neue Behandlungsmethoden geht, zieht er sich den Rat eines eigens geschaffenen Gremiums hinzu: dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). In diesem Ausschuss sitzen Ärzte sowie Vertreter von Kliniken und Krankenkassen. Sie legen für die rund 83 Millionen Krankenversicherten in Deutschland in vielen Fällen fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der Krankenversicherung gewährt werden. Vertreter von Patienten-Selbsthilfeorganisationen haben in diesem Gremium nur eine beratende Funktion.

Markus  Karpinski
Rechts- und Fachanwalt für Sozialrecht & Medizinrecht
  • SGB XI: Soziale Pflegeversicherung

Das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) kennen die meisten unter dem Namen der „Sozialen Pflegeversicherung“. Tatsächlich gilt diese soziale Pflegeversicherung aber nur für diejenigen, die auch in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind. Sind Sie dagegen privat krankenversichert, haben Sie auch eine private Pflegeversicherung. Die private Pflegeversicherung erbringt dabei dieselben Leistungen wie die soziale Pflegeversicherung.

 

Die Pflegeversicherung hat die Aufgabe,

Pflegebedürftigen Hilfe zu leisten, die wegen der Schwere der Pflegebedürftigkeit auf solidarische Unterstützung angewiesen sind.(12)

Info
Leistungen der Pflegeversicherung nur bei Pflegebedürftigkeit

In diesen Zeilen wird klar: Ehe Versicherte Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen können, müssen sie eine anerkannte Pflegebedürftigkeit haben. Dazu müssen Versicherte bei der Pflegekasse zunächst einen Pflegegrad beantragen. Danach überprüft bei gesetzlich Versicherten der Medizinische Dienst (auch bekannt unter dem Kürzel MDK oder MD), bei privat Versicherten die MEDICPROOF GmbH den Pflegebedarf des Versicherten. Aufgrund dieses Gutachtens weist die Pflegekasse unter Umständen Pflegegrad zu, kann diesen aber auch ablehnen.

  • SGB XII: Sozialhilfe

Das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) umfasst alle Regelungen der Sozialhilfe in Deutschland. Im Alter sind vor allem zwei Aspekte der Sozialhilfe wichtig: die Grundsicherung im Alter sowie die sogenannte Hilfe zur Pflege.

Aufgabe der Sozialhilfe ist es,

den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Leistung soll sie so weit wie möglich befähigen, unabhängig von ihr zu leben; darauf haben auch die Leistungsberechtigten nach ihren Kräften hinzuarbeiten. Zur Erreichung dieser Ziele haben die Leistungsberechtigten und die Träger der Sozialhilfe im Rahmen ihrer Rechte und Pflichten zusammenzuwirken.(13)

Experten-Info

Ihr Einkommen und Vermögen muss zunächst ausgeschöpft sein

Bevor Sie die Leistungen des SGB XII in Anspruch nehmen können, müssen Sie Ihre eigenen Möglichkeiten, das heißt Ihr Einkommen sowie Vermögen, vollständig ausgeschöpft haben. Danach wird der jeweilige Sozialhilfeträger, beispielsweise Ihre Kommunalverwaltung, prüfen, ob Sie Leistungen anderer Träger, etwa der Kranken- oder Rentenversicherung, in Anspruch nehmen können. Dies meint die sogenannte „Nachrangigkeit der Sozialhilfe“.

Markus  Karpinski
Rechts- und Fachanwalt für Sozialrecht & Medizinrecht

SGB V, XI und XII im Überblick

SGB-Buch SGB V SGB XI SGB XII
Titel Krankenversicherung Pflegeversicherung Sozialhilfe
Träger Krankenkassen Pflegekassen

(angebunden an Krankenkassen)

Örtlich: Landkreise, kreisfreie Städte und Kreise

Überörtlich: z. B. Landschaftsverbände

Anspruch Alle gesetzlich Versicherten Alle gesetzlich Krankenversicherten Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder
nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln
bestreiten können.
Leistungen, u. a.
  • Verhütung von Krankheiten
  • Früherkennung
  • Behandlung bei Krankheit
  • Dienst-, Sach- und Geldleistungen für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Hilfe zur Pflege
Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

/ 5 Bewertungen

Sie haben bereits bewertet.
Vielen Dank!
Wir haben Ihre Bewertung erhalten.
Vielen Dank für Ihre Anmerkungen!
Haben Sie noch Anmerkungen oder Verbesserungsvorschläge?



Erstelldatum: 6102.50.13|Zuletzt geändert: 2202.50.42
(1)
Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) (2020)
www.bpb.de/nachschlagen/lexika/politiklexikon/18231/sozialgesetzbuch-sgb (letzter Abruf am 18.05.2021)
(2)
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) (2021a)
www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/index.html (letzter Abruf am 18.05.2021)
(3)
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) (2021b)
www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html (letzter Abruf am 18.05.2021)
(4)
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) (2021c)
www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/index.html (letzter Abruf am 18.05.2021)
(5)
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) (2021d)
www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/index.html (letzter Abruf am 18.05.2021)
(6)
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) (2021e)
www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/index.html (letzter Abruf am 18.05.2021)
(7)
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) (2021f)
www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/index.html (letzter Abruf am 18.05.2021)
(8)
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) (2021g)
www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/index.html (letzter Abruf am 18.05.2021)
(9)
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)) (2021h)
www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/index.html (letzter Abruf am 18.05.2021)
(10)
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) (2021i)
www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/index.html (letzter Abruf am 18.05.2021)
(11)
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) (2021j)
www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/index.html (letzter Abruf am 18.05.2021)
(12)
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) (2021k)
www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/index.html (letzter Abruf am 18.05.2021)
(13)
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) (2021l)
www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/index.html (letzter Abruf am 18.05.2021)
Ein Service von pflege.de
Pflegegradrechner
Einfach, schnell und kostenlos zum persönlichen Ergebnis
Ein Angebot von pflege.de
curabox
Produkte gratis für Pflege & Inkontinenz nach Hause erhalten
Ein Service von pflege.de
Pflegegrad Widerspruch small
Schneller Pflegegrad-Widerspruch: So einfach geht's.
Anzeige
Pflegeberatung Paragraph 37.3
Kostenlose Pflegeberatung - Pflicht bei Pflegegeld-Bezug!
Pflegeleistungen
Ratgeber
Pflegeleistungen: Der große Überblick
Ein Service von pflege.de
Wanne zur Dusche umbauen
Barrierefreie Dusche. Ihr Badumbau in wenigen Stunden.
Das könnte Sie auch interessieren
Abbildung
SGB V
Gesetzliche Krankenversicherung im Alter
Abbildung
SGB XI
SGB XI im Alter: Soziale Pflegeversicherung
Abbildung
SGB IX
SGB IX im Alter – Rehabilitation und Teilhabe
Abbildung
SGB XII
SGB XII im Alter: Wann Sozialhilfe greift
Kostenträger für Pflegebedürftige
Kostenträger für Pflegebedürftige
Kostenträger für Pflegebedürftige
Pflegepersonal Stärkungsgesetz
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)
Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)