SGB: Was das Sozialgesetzbuch für das Alter vorsieht
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SGB: Definition
Das deutsche Sozialgesetzbuch, kurz SGB, umfasst die wichtigsten Sozialgesetze. Es enthält alle Regelungen für die Sozialversicherung sowie des Sozialrechts. Derzeit existieren insgesamt zwölf Bücher rund um das SGB (Stand: 2021). Die Inhalte dieser zwölf Bücher gelten dabei zwar als eigenständige Gesetze, werden aber in der Ganzheit des Sozialgesetzbuches verstanden und auch in diesem Rahmen angewendet.(1)
Aufbau und Inhalte des Sozialgesetzbuches
Das Sozialgesetzbuch teilt sich auf insgesamt zwölf Bücher auf (Stand: 2021). Die nachfolgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über den Aufbau und Inhalte des Sozialgesetzbuchs beziehungsweise der dazugehörigen Bücher. Darunter sind drei Bücher gerade im höheren Alter sowie im Pflegefall besonders relevant: Das SGB V, SGB XI und das SGB XII.
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SGB V: Gesetzliche Krankenversicherung
Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) umfasst alle sozialrechtlichen Regelungen rund um die gesetzliche Krankenversicherung.
Die Krankenversicherung hat die Aufgabe,
die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. Das umfasst auch die Förderung der gesundheitlichen Eigenkompetenz und Eigenverantwortung der Versicherten. Die Versicherten sind für ihre Gesundheit mitverantwortlich; sie sollen durch eine gesundheitsbewusste Lebensführung, durch frühzeitige Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen sowie durch aktive Mitwirkung an Krankenbehandlung und Rehabilitation dazu beitragen, den Eintritt von Krankheit und Behinderung zu vermeiden oder ihre Folgen zu überwinden. Die Krankenkassen haben den Versicherten dabei durch Aufklärung, Beratung und Leistungen zu helfen und auf gesunde Lebensverhältnisse hinzuwirken.(6)
Wenn Sie als Versicherter heute Leistungen Ihrer Krankenversicherung in Anspruch nehmen, ist das SGB V also die Grundlage Ihrer Forderungen. Das bedeutet, dass Sie im Krankheitsfall Anspruch auf medizinische Behandlung haben, die Ihrem Bedarf und dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft entspricht.
Welche Leistungen Ihnen als Versicherter zustehen, regelt nicht nur der Gesetzgeber. Insbesondere, wenn es um neue Behandlungsmethoden geht, zieht er sich den Rat eines eigens geschaffenen Gremiums hinzu: dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). In diesem Ausschuss sitzen Ärzte sowie Vertreter von Kliniken und Krankenkassen. Sie legen für die rund 83 Millionen Krankenversicherten in Deutschland in vielen Fällen fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der Krankenversicherung gewährt werden. Vertreter von Patienten-Selbsthilfeorganisationen haben in diesem Gremium nur eine beratende Funktion.

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SGB XI: Soziale Pflegeversicherung
Das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) kennen die meisten unter dem Namen der „Sozialen Pflegeversicherung“. Tatsächlich gilt diese soziale Pflegeversicherung aber nur für diejenigen, die auch in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind. Sind Sie dagegen privat krankenversichert, haben Sie auch eine private Pflegeversicherung. Die private Pflegeversicherung erbringt dabei dieselben Leistungen wie die soziale Pflegeversicherung.
Die Pflegeversicherung hat die Aufgabe,
Pflegebedürftigen Hilfe zu leisten, die wegen der Schwere der Pflegebedürftigkeit auf solidarische Unterstützung angewiesen sind.(12)
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SGB XII: Sozialhilfe
Das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) umfasst alle Regelungen der Sozialhilfe in Deutschland. Im Alter sind vor allem zwei Aspekte der Sozialhilfe wichtig: die Grundsicherung im Alter sowie die sogenannte Hilfe zur Pflege.
Aufgabe der Sozialhilfe ist es,
den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Leistung soll sie so weit wie möglich befähigen, unabhängig von ihr zu leben; darauf haben auch die Leistungsberechtigten nach ihren Kräften hinzuarbeiten. Zur Erreichung dieser Ziele haben die Leistungsberechtigten und die Träger der Sozialhilfe im Rahmen ihrer Rechte und Pflichten zusammenzuwirken.(13)
Ihr Einkommen und Vermögen muss zunächst ausgeschöpft sein
Bevor Sie die Leistungen des SGB XII in Anspruch nehmen können, müssen Sie Ihre eigenen Möglichkeiten, das heißt Ihr Einkommen sowie Vermögen, vollständig ausgeschöpft haben. Danach wird der jeweilige Sozialhilfeträger, beispielsweise Ihre Kommunalverwaltung, prüfen, ob Sie Leistungen anderer Träger, etwa der Kranken- oder Rentenversicherung, in Anspruch nehmen können. Dies meint die sogenannte „Nachrangigkeit der Sozialhilfe“.
