Betreuungsverfügung / Betreuungsvollmacht: Definition
In einer Betreuungsverfügung oder Betreuungsvollmacht können Personen festlegen, wer bei Bedarf ihre Betreuung übernehmen soll, wenn sie auf Hilfe angewiesen sind. Im Unterschied zu einer Vorsorgevollmacht gilt eine Betreuungsverfügung nicht sofort, wenn der Notfall eintritt. Zunächst muss das Betreuungsgericht darüber entscheiden, ob eine Betreuung erforderlich ist. Die Entscheidung des Gerichts, wer die Betreuung übernimmt, können Sie mit einer gültigen Betreuungsverfügung lenken. Das Betreuungsgericht darf von Ihrem Vorschlag nur abweichen, falls die vorgesehene Person ungeeignet ist.
Aufgaben eines Betreuers
Unter einer Betreuung versteht man eine gesetzliche Vertretung von Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten (vorübergehend) nicht mehr selbst in die Hand nehmen können. Die Aufgaben eines Betreuers umfassen beispielsweise:
- Verwaltung des Vermögens:
Zahlung aller finanziellen Verpflichtungen, wenn nötig auch die Immobilie veräußern sowie die Kontoführung. - Wohnungsangelegenheiten:
Mietverträge abschließen oder kündigen; Betriebskosten abrechnen oder Mietmängel beim Vermieter durchsetzen. - Gesundheitsfürsorge:
Behandlungen mit den Arzt besprechen; Krankenakte lesen; Absprachen der Medikation und Therapien. - Schriftverkehr, Post
E-Mails und Post lesen; Handy oder Telefonvertrag kündigen oder abschließen. - Aufenthaltsbestimmung
Gegebenenfalls Umzug in ein Pflegeheim oder in eine Wohngemeinschaft. Kann die Person noch alleine in der Wohnung bleiben? Oder gibt es einen Wunsch zu einem Umzug in ein bestimmtes Heim?
Ziel einer Betreuung
„Betreuen“ bedeutet nicht, dass dem Betroffenen alles abgenommen wird und er nichts mehr selbst tun muss. Das Gegenteil ist der Fall: Der Betreuer soll es dem Betroffenen ermöglichen, so viel wie möglich, selbst zu regeln. Ein Ziel der Betreuung ist auch, dass der Betroffene die Aufgaben langfristig wieder selbst übernehmen kann. Sprich: Betroffene erhalten so viel Rehabilitation, dass sie langfristig vielleicht wieder ohne Betreuer auskommen.
Inhalte einer Betreuungsverfügung
In einer Betreuungsverfügung können Sie Folgendes schriftlich festhalten:
- Sie schlagen vor, wer Ihre Betreuung übernehmen soll.
- Sie schließen eine bestimmte Person/bestimmte Personen aus, die keinesfalls Ihre Betreuung übernehmen soll/en.
- Sie äußern Wünsche, die bei Ihrer Betreuung besonders beachtet werden sollen, zum Beispiel, ob Sie in einem Pflegeheim wohnen wollen oder lieber in ihren eigenen vier Wänden alt werden möchten.
- Sie legen fest, wer Ihre Finanzen und Ihr Vermögen verwalten soll.
- Sie treffen Bestimmungen, wenn es um medizinische Angelegenheiten geht.
- Sie beschreiben genau, welche Aufgaben der Betreuer erledigen soll und welche nicht.
Die Richter prüfen unter anderem, ob die vorgeschlagene Person überhaupt als Betreuer geeignet ist. Das ist normalerweise jede erwachsene Person, denn die Aufgaben eines Betreuers sind keine anderen als jene, die alle Menschen im Alltag erledigen müssen. Außerdem gelten für Betreuer bestimmte Voraussetzungen.
Voraussetzung für die Betreuer laut Betreuungsverfügung / Betreuungsvollmacht
Für die Betreuer gelten bestimmte Voraussetzungen:
- Die Person muss volljährig und geschäftsfähig sein.
- Es gibt keinen Eintrag im Schuldnerverzeichnis.
- Es darf keine Vorstrafen geben.
- Die deutsche Sprache muss ausreichend beherrscht werden.
- Der Lebensort darf nicht zu weit vom Betreuten entfernt sein.
Der Betreuer muss sich auch darüber im Klaren sein, dass es vom Gericht Kontrollen geben wird, wenn es zum Beispiel um Zahlungseingänge auf das Konto geht oder um die Einhaltung dessen, was in der Betreuungsvollmacht festgelegt ist. In einigen Fällen, beispielsweise bei medizinischen Maßnahmen, muss der Betreuer zuvor eine Genehmigung beim Amtsgericht einholen. Außerdem muss ein Betreuer gegenüber dem Gericht jährlich Rechenschaft über seine Tätigkeit ablegen.
Ab wann ist eine Betreuungsverfügung erforderlich?
Eine Betreuung wird erst dann erforderlich, wenn folgender Fall eintritt:
Kann ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer.(1)
Checkliste: Wer eignet sich als Betreuer?
Wenn Sie darüber nachdenken, wen Sie als Betreuer in der Betreuungsverfügung hinterlegen, sollten Sie sich zuvor mit folgenden Fragen beschäftigen:
- Akzeptiert diese Person, dass ich andere Wünsche habe als sie?
- Toleriert diese Person, dass ich mein Leben auf meine Art und Weise gestalte?
- Hat diese Person Zeit für mich? Kann sie mich oft besuchen?
- Steht für diese Person mein Wohl an erster Stelle? Wird sie stets in meinem Sinne entscheiden?
- Ist diese Person belastbar genug, um auch meine Angelegenheiten zu übernehmen?
Betreuungsbevollmächtigten festlegen
Wenn Sie eine Betreuung festlegen, bedenken Sie bitte auch, dass Sie dieser Person Ihre Betreuung vielleicht nicht nur zeitweise, sondern gegebenenfalls auch über einen langen Zeitraum übertragen. Diese Person muss deshalb durchaus in der Lage sein, zeitlich, körperlich und mental jederzeit in Ihrem Sinne zu handeln. Und Sie müssen sich sicher sein, dass Sie mit dieser Person alles besprechen können, alles vor ihr offenlegen können, was für die Betreuung wichtig ist.
Wenn das Gericht dem Vorschlag aus der Betreuungsverfügung folgt, muss die bestimmte Person nur noch zustimmen. Das Gericht prüft, ob Ihr gewählter Betreuer einige Anforderungen erfüllt, die an die Person eines Betreuers gestellt werden: Er muss den Aufgaben einer Betreuung fachlich (also etwa in der Lage sein, Ihr Vermögen zu verwalten) und persönlich (beispielsweise volljährig, kein Eintrag im Schuldnerverzeichnis, ausreichende deutsche Sprachkenntnisse) gewachsen sein.
Sie können Ihre Betreuungsverfügung übrigens jederzeit ändern oder ganz widerrufen. Das bedeutet auch, dass Sie jederzeit eine andere Person als Betreuer einsetzen können.
Das Amtsgericht kann auch keine der vorgeschlagenen Personen als Betreuer bestellen
Es kann durchaus sein, dass das Amtsgericht keine der vorgeschlagenen Personen als Betreuer bestellen will. Dann wird ein Betreuer bestimmt, der aus dem persönlichen Umfeld des Betroffenen stammt, oder aber ein ehrenamtlicher oder beruflicher Betreuer.
Es kann sein, dass das Betreuungsgericht eine vorgeschlagene Person zu Unrecht ablehnt. In diesem Fall ist eine Beschwerde beim Landgericht möglich.

Kosten einer Betreuungsverfügung
Jeder kann eine Betreuungsverfügung für sich selbst aufsetzen, im Anschluss können Sie sie von einem Notar gegen eine meist geringe Gebühr beglaubigen lassen.
Geben Sie dagegen dem Notar oder Fachanwalt den Auftrag, für Sie eine Betreuungsverfügung aufzusetzen, entstehen in der Regel höhere Kosten. Das regelt das bundesdeutsche Gerichts- und Notarkostengesetz. Basis der Berechnung ist dabei immer der sogenannte Geschäftswert und das ist maximal die Hälfte Ihres Vermögens.
Die Gebühren von mehreren hundert Euro mögen Ihnen hoch erscheinen, aber ein Notar oder Anwalt wird nicht nur eine rechtssichere Betreuungsverfügung für Sie aufsetzen, sondern Sie auch eingehend beraten. Diese Beratung ist in den Gebühren für eine Betreuungsverfügung bereits enthalten.
Die Kosten, die bei einem Betreuungsverfahren beim Amtsgericht aufkommen, muss der Betroffene selbst bezahlen. Die Höhe der Gerichtskosten richten allerdings sich nach dem Vermögen des Betreuten. Sind weniger als 25.000 Euro als Vermögen vorhanden, übernimmt der Staat die Kosten.(2)
Betreuungsverfügung online
Alternativ existieren Online-Dienste, die mithilfe eines umfassenden Fragenkatalogs eine Betreuungsverfügung erstellen lassen ohne direkt einen Anwalt für den Einzelfall zu beauftragen. Sie werden meist von einem virtuellen Assistenten durch die einzelnen Felder geführt, der hilfreiche Informationen dazu anzeigt.
Die Verbraucherzentrale bietet unter anderem auch eine Betreuungsverfügung online an, die Sie kostenfrei nutzen können.
Kostenlose Vorlage, Formular für Betreuungsverfügung
Einen kostenlosen Vordruck, den Sie dann zuhause in Ruhe selbst ausfüllen können, bietet das Bundesministerium für Justiz zum Download an. Das Formular liegt als PDF-Datei vor und kann zuhause ausgedruckt werden. Um sicher zu gehen, dass Ihre Betreuungsverfügung im Falle eines Falles auch gefunden wird, sollten Sie es beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen.
Gültigkeit einer Betreuungsvollmacht
Wenn Sie Ihre Betreuungsverfügung einmal abgefasst haben, eventuell mit notarieller Hilfe oder anschließender Beglaubigung, ist sie gültig – und verliert ihre Gültigkeit auch nicht. Die Betreuung an sich kann allerdings enden, weil Sie sich zum Beispiel soweit erholt haben und Angelegenheiten wieder vollständig selbst regeln können.
Eine Betreuungsvollmacht endet mit dem Tod des Vollmachtgebers.
Vor- und Nachteile einer Betreuungsverfügung
Die Vor- und Nachteile einer Betreuungsvollmacht muss jeder für sich individuell betrachten. Haben Sie eine Person, die Ihr volles Vertrauen genießt, benötigen Sie sicher keine Betreuungsverfügung, sondern nutzen eine Vorsorgevollmacht. Wenn aber Unsicherheiten bestehen oder es mehrere Personen gibt, die sich möglicherweise uneinig sind, kann eine Betreuungsverfügung die richtige Wahl sein.
Betreuungsvollmacht oder Vorsorgevollmacht – der Unterschied
Was ist der Unterschied zwischen einer Betreuungsvollmacht und einer Vorsorgevollmacht? Bei einer Vorsorgevollmacht ist kein gerichtliches Verfahren erforderlich. Der Bevollmächtigte kann im Namen des Betroffenen handeln, sobald er belegen kann, dass er sich selbst nicht mehr kümmern kann.
Bei einer Betreuungsvollmacht ist das anders. Sie ist lediglich ein Vorschlag des Betroffenen an das Gericht. Vor jeder Betreuung steht ein Gerichtsverfahren beim zuständigen Amtsgericht: Ist eine Betreuung nötig? In welchen Angelegenheiten ist sie erforderlich? Auf diese Fragen müssen die Richter eine Antwort finden. Genauso wie auf die Frage, wer die Betreuung übernimmt. Mit einer Betreuungsvollmacht können Sie dem Gericht jedoch bereits eine Antwort liefern.
Im Bedarfsfall sollte dafür gesorgt sein, dass die Betreuungsverfügung so schnell wie möglich zum Betreuungsgericht (ansässig bei Ihrem Amtsgericht) kommt. Das Gericht braucht in jedem Fall das Original. Betroffene können aber auch eine Kopie bei sich aufbewahren und sie mit dem Hinweis versehen, wo das Original zu finden ist. Es ist auch möglich, die Verfügung beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) zu melden. Außerdem sollten Sie, wenn Sie sich unsicher sind, einen Anwalt für die Erstellung einer rechtssicheren Betreuungsverfügung konsultieren.
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Betreuungsverfügung?
Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie fest, welche Person das Betreuungsgericht für Sie als Betreuer einsetzen soll. Sie schlagen darin eine Person Ihres Vertrauens vor. Das Betreuungsgericht kann Ihren Vorschlag aber auch ablehnen, wenn berechtigte Gründe vorliegen.
Was ist eine Betreuungsvollmacht?
Betreuungsverfügung und Betreuungsvollmacht meinen das Selbe. Der korrekte juristische Ausdruck ist aber die Betreuungsverfügung.
Was regelt eine Betreuungsvollmacht?
In einer Betreuungsverfügung legen Sie eine Person fest, die Ihre Interesse wahrnimmt, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Außerdem können Sie Ihre persönlichen Angelegenheiten, Ihre Vermögensangelegenheiten und Ihre Wohnungswünsche darin festhalten.
Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung?
Beide Dokumente, die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung, sind dazu da um Personen zu benennen, die Sie vertreten sollen, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Bei einer Betreuungsverfügung bestimmt jedoch erst das Gericht, wenn und wann dieser Zeitpunkt eingetroffen ist, während bei einer Vorsorgevollmacht der Gang zum Gericht entfällt. Die Vorsorgevollmacht vermeidet die Bestellung eines gerichtlichen Betreuers. In einer Betreuungsverfügung hingegen bestimmen Sie, wen das Gericht als Betreuer wählen soll. Ein Betreuer wird vom Gericht kontrolliert, ein Bevollmächtigter in der Regel nicht.
Wo bekomme ich eine Betreuungsvollmacht?
Ein kostenlose Vorlage für eine Betreuungsvollmacht können Sie auf der Website vom Bundesministerium für Justiz herunterladen.