Pflegesachleistungen: Anspruch, Höhe und Antrag

Pflegesachleistungen

Wenn Sie bei der häuslichen Pflege von professionellen Pflegekräften unterstützt werden, können Sie bei Ihrer Pflegekasse Pflege­sachl­eistungen beanspruchen. Die Höhe der Leistungen ist abhängig vom Pflegegrad. pflege.de erklärt, welche Leistungen Sie mit Pflege­sach­leistungen finanzieren können, wie hoch Ihr Anspruch ist und wie Sie Pflegesachleistungen beantragen.

Inhaltsverzeichnis

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Pflegesachleistungen: Definition

Als Pflegesachleistung nach Paragraf 36 SGB XI gilt eine professionelle häusliche Pflegehilfe, die körperbezogene Pflege, Betreuung und Haushaltsdienste leistet. Anspruch darauf haben Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, die in häuslicher Umgebung gepflegt werden. Zur Pflegesachleistung gehört auch die pflegefachliche Anleitung von Pflegebedürftigen und Pflegenden. Die Pflegekassen übernehmen die entstehenden Kosten bis zur jeweiligen Höchstsumme des entsprechenden Pflegegrads.(1)

Pflegesachleistungen können nur von Pflegediensten erbracht werden, die einen Versorgungsvertrag mit Ihrer Pflegekasse geschlossen haben. Auch Einzelpersonen können von der Pflegekasse anerkannt werden, außer wenn die Pflegeperson und die pflegebedürftige Person eng miteinander verwandt sind.(1)

Pflegesachleistungen Katalog & Beispiele

Der Begriff „Sachleistung“ kann irreführen. Es handelt sich nicht etwa um materielle Leistungen in Form von Gegenständen, sondern um ambulante Dienstleistungen der Grundpflege. Also zur Unterstützung der Fähigkeiten und für den Erhalt der Selbständigkeit der pflegebedürftigen Person.

Allerdings ist nicht alles, was ambulante Pflegedienste für Sie tun können, automatisch eine Pflegesachleistung. Die folgenden Beispiele für Pflegesachleistungen veranschaulichen, welche Leistungen Sie beanspruchen können.

Dienste im Rahmen von Pflegesachleistungen:

Körperbezogene Pflegemaßnahmen:

  • Körperpflege (im Bad oder im Bett)
  • Umlagerung oder Hilfe beim Aufstehen
  • Ankleiden und Entkleiden
  • Förderung der Bewegungsfähigkeit
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

Pflegerische Betreuungsmaßnahmen:

  • Hilfe bei der Bewältigung psychosozialer Probleme
  • Hilfe bei der Beschäftigung und Gestaltung des Alltags
  • Unterstützung bei der Kommunikation und dem Erhalt sozialer Kontakte
  • Maßnahmen zur kognitiven Aktivierung

Hilfen bei der Haushaltsführung:

  • Einkäufe
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Waschen und Bügeln
  • Reinigung der Wohnung

Pflegefachliche Anleitung:

  • Vermittlung praktischer Pflegetechniken
  • Grundlegende Tipps zu Leistungsansprüchen
Info
Krankenpflege ist keine Pflegesachleistung

Aufgaben wie Medikamentengabe, Verbandswechsel oder Injektionen werden von einem Arzt verordnet und gehören zur häuslichen Krankenpflege. Deshalb ist hier die Krankenkasse zuständig, nicht die Pflegekasse. Es ist kein Problem, wenn dieselbe Pflegekraft auch die Krankenpflege übernimmt, solange die einzelnen Aufwände in der Abrechnung aufgeschlüsselt werden.

Anspruch auf Pflegesachleistungen

Alle Versicherten mit Pflegegrad 2 bis 5, die zuhause gepflegt werden, haben Anspruch auf Pflegesachleistungen. Das gilt auch dann, wenn die Pflege nicht zuhause bei der pflegebedürftigen Person selbst stattfindet, sondern zum Beispiel bei pflegenden Angehörigen oder am Arbeitsplatz.(2)

Wird die häusliche Pflege von professionellen Pflegekräften unterstützt, können Sie bei der Pflegekasse Pflegesachleistungen beantragen. Diese Leistungen bekommen Sie aber nicht ausbezahlt, sondern der Dienstleister verrechnet die Kosten direkt mit der Pflegekasse.

Sind die entstandenen Kosten höher als der vom Pflegegrad abhängige Leistungsbetrag, müssen Sie den Rest der Kosten selbst bezahlen. Nutzen Sie hingegen nicht den gesamten Leistungsbetrag aus, können Sie den Restbetrag über Kombinationsleistungen oder den Umwandlungsanspruch anders nutzen. Dazu erfahren Sie mehr in den folgenden Abschnitten.

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Unterschied Pflegegeld und Pflegesachleistung

Beide Pflegeleistungen können Personen beantragen, die mit Pflegegrad 2 bis 5 in häuslicher Pflege betreut werden. Doch der Zweck, die Höhe und die Auszahlungsweise unterscheiden sich grundlegend.

Pflegesachleistungen sind zur Finanzierung der Dienste professioneller Pflegekräfte da. Es handelt sich dabei somit um „Sachgeld“, das zwangsläufig an Dienstleistungen gebunden ist und nur für tatsächlich entstandene Kosten gezahlt wird.

Das Pflegegeld ist eine im Vergleich geringere Geldleistung, die direkt der pflegebedürftigen Person ausgezahlt wird. Pflegegeld kann frei verwendet werden, solange die häusliche Pflege sichergestellt ist. Oft wird es an pflegende Angehörige weitergegeben.

Kombinationsleistung: Anteilig Pflegesachleistungen und Pflegegeld

Wenn Sie für Pflegesachleistungen nicht den gesamten Betrag in Anspruch nehmen, der Ihnen aufgrund Ihres Pflegegrades zusteht, können Sie den Restbetrag anteilig in Pflegegeld umwandeln. Sie erhalten dann sogenannte Kombinationsleistungen.

Dabei gilt folgender Grundsatz: Das monatliche Pflegegeld verringert sich um den Prozentsatz der ausgeschöpften Sachleistungen. Was das in Ihrem konkreten Fall bedeutet, können sie ganz einfach mit dem Pflegegeldrechner für Kombinationsleistungen ausrechnen.

Umwandlungsanspruch: Pflegesachleistungen umwandeln

Bis zu 40 Prozent Ihres ungenutzten Anspruchs auf Pflegeleistungen können Sie umwandeln und für bestimmte Betreuungs- und Entlastungsleistungen nutzen. Diese Möglichkeit nennt sich Umwandlungsanspruch.

Damit können Sie zum Beispiel Haushaltshilfen oder stundenweise Betreuung finanzieren, die nicht als Pflegesachleistung abgerechnet werden können. Voraussetzung ist, dass der Dienstleister nach dem jeweiligen Landesrecht in Ihrem Bundesland anerkannt ist.

Pflegesachleistungen: Höhe der Leistungen

Die Höhe der Pflegesachleistungen hängt von Ihrem anerkannten Pflegegrad ab. Alle genannten Beträge sind Maximalbeträge. Denn die Pflegekasse zahlt die Sachleistungen nur für die im betreffenden Monat tatsächlich entstandenen Kosten.

Pflegegrad Pflegesachleistungen
Pflegegrad 1 0 Euro
Pflegegrad 2 724 Euro
Pflegegrad 3 1.363 Euro
Pflegegrad 4 1.693 Euro
Pflegegrad 5 2.095 Euro

Wenn der Bedarf an Pflege und Betreuung mit der Zeit zunimmt, sollten Sie rechtzeitig einen Antrag auf Höherstufung des Pflegegrads stellen. Denn nur mit einem offiziellen höheren Pflegegrad steigen Ihre Leistungsansprüche.

Höhere Pflegesachleistungen ab 2024

Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) sieht vor, dass die Beträge für die Pflegesachleistungen zum 01.01.2024 um 5 Prozent steigen.

Außerdem steigen die Sätze, dann gemeinsam mit allen anderen Geld- und Sachleistungen der Pflegekasse, am 01.01.2025 noch einmal um 4,5 Prozent.

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 1

Mit anerkanntem Pflegegrad 1 haben Sie keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen oder auf Pflegegeld. Aber es gelten Sonderregelungen für die Verwendung des Entlastungsbetrags von 125 Euro pro Monat.

Die Ausnahme: Wenn Sie Pflegegrad 1 haben, können Sie den Entlastungsbetrag auch für Pflegemaßnahmen zur Selbstversorgung verwenden. Dazu gehören Körperpflege, Ausscheidung sowie Essen und Trinken. Mit Pflegegrad 2 bis 5 können Sie den Entlastungsbetrag ausschließlich für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsmaßnahmen verwenden.(3)

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2

Mit anerkanntem Pflegegrad 2 beträgt Ihr Anspruch auf Pflegesachleistungen 724 Euro pro Monat. Bis zu diesem Betrag übernimmt die Pflegekasse die anfallenden Kosten für entsprechende Pflege- und Betreuungsleistungen durch professionelle Pflegekräfte.

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 3

Mit anerkanntem Pflegegrad 3 beträgt Ihr Anspruch auf Pflegesachleistungen 1.363 Euro pro Monat. Bis zu diesem Betrag übernimmt die Pflegekasse die anfallenden Kosten für entsprechende Pflege- und Betreuungsleistungen durch professionelle Pflegekräfte.

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 4

Mit anerkanntem Pflegegrad 4 beträgt Ihr Anspruch auf Pflegesachleistungen 1.693 Euro pro Monat. Bis zu diesem Betrag übernimmt die Pflegekasse die anfallenden Kosten für entsprechende Pflege- und Betreuungsleistungen durch professionelle Pflegekräfte.

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 5

Mit anerkanntem Pflegegrad 5 beträgt Ihr Anspruch auf Pflegesachleistungen 2.095 Euro pro Monat. Bis zu diesem Betrag übernimmt die Pflegekasse die anfallenden Kosten für entsprechende Pflege- und Betreuungsleistungen durch professionelle Pflegekräfte.

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Pflegesachleistungen beantragen

Den Antrag auf Pflegesachleistungen reichen Sie bei Ihrer Pflegekasse ein. Ihre Pflegekasse ist immer an Ihre Krankenkasse angegliedert, also können Sie dort die genauen Kontaktdaten in Erfahrung bringen.

Als ersten Schritt reicht es aus, wenn Sie den Antrag formlos stellen. Das heißt, Sie können dort zum Beispiel anrufen, einen formlosen Brief oder eine E-Mail schreiben. Die Pflegekasse reagiert zeitnah und schickt Ihnen ein individuelles Antragsformular zu.

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Falls Sie noch unsicher sind, ob Sie Pflegesachleistungen oder Pflegegeld in Anspruch nehmen möchten, beantragen Sie einfach die Kombinationsleistung. Dann bleiben Sie flexibel und bekommen automatisch Pflegegeld ausbezahlt, solange Sie keine Sachleistungen nutzen.

Tipp
Das Antragsdatum ist ausschlaggebend

Wenn Ihr Antrag bewilligt wird , sind Sie rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung leistungsberechtigt. Lassen Sie sich den Erstantrag von der Pflegekasse kurz bestätigen.

Pflegegrad und Pflege-Gutachten

Wenn Sie bisher keinen Pflegegrad hatten oder einen höheren Pflegegrad vermuten, weil sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat, wird die Pflegekasse höchstwahrscheinlich einen Pflegegutachter zu Ihnen schicken. Informieren Sie sich jetzt über die Kriterien der einzelnen Pflegegrade.

Wenn Sie wissen möchten, was Sie dazu beitragen können, dass das Gutachten Ihre Situation angemessen berücksichtigt, lesen Sie mehr über den Ablauf einer Pflegebegutachtung. Eine erfahrene Pflegegutachterin schildert im pflege.de Interview ausführlich, was Sie dort erwartet.

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Häufig gestellte Fragen

Was sind Pflegesachleistungen?

Mit Pflegesachleistungen finanzieren Sie professionelle Pflegeleistungen für Menschen in häuslicher Pflege. Bei Pflegegrad 2 bis 5 können Versicherte entstehende Kosten bis zur vom Pflegegrad abhängigen Höchstsumme über die Pflegekasse abrechnen lassen.

Pflegesachleistungen umfassen nicht alle angebotenen Leistungen ambulanter Pflegedienste, insbesondere keine Leistungen der häuslichen Krankenpflege. Solche Leistungen sollten über die Krankenkasse abgerechnet werden.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?

Das Pflegegeld ist für die selbständige Sicherstellung der häuslichen Pflege gedacht und der monatliche Betrag steht den Versicherten zur freien Verfügung. Pflegesachleistungen werden von ambulanten Pflegediensten erbracht und direkt mit den Pflegediensten abgerechnet. Dafür sind die Beträge bei Pflegesachleistungen höher als beim Pflegegeld.

Wer hat Anspruch auf Pflegesachleistungen?

Anspruch auf Pflegesachleistungen haben pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 bis 5, die in der häuslichen Pflege ambulante Leistungen durch professionelle Pflegekräfte in Anspruch nehmen. Wenn Sie Pflegesachleistungen beziehen, haben Sie nur noch anteiligen Anspruch auf Pflegegeld.

Wie hoch sind Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5?

Versicherte mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen. Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 2 bis 5 können monatliche Sachleistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad:

  • Pflegegrad 2: 724 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.363 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.693 Euro
  • Pflegegrad 5: 2.095 Euro

Was passiert, wenn Pflegesachleistungen nicht in Anspruch genommen werden?

Werden die Pflegesachleistungen nicht in Anspruch genommen, hat der Versicherte Anspruch auf Pflegegeld in voller Höhe. Voraussetzung ist, dass ein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt und ein Antrag auf Pflegegeld gestellt wurde. Ohne Antrag verfällt der Anspruch.

Was zählt zu den Pflegesachleistungen?

Unter Pflegesachleistungen fallen bestimmte Dienstleistungen wie körperbezogene Pflege, pflegerische Betreuung, Hilfe bei der Haushaltsführung und die pflegefachliche Anleitung. Die Dienstleistungen müssen von einem ambulanten Pflegedienst oder einer Einzelperson mit vertraglicher Anerkennung durch die Pflegekasse ausgeführt werden.

Kann man Pflegesachleistungen und Pflegegeld kombinieren?

Pflegegeld und Pflegesachleistungen können Sie kombinieren, wenn Sie durch einen Angehörigen gepflegt werden und zusätzlich Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen möchten. In diesem Fall wird von einer Kombinationsleistung gesprochen.

Wird Pflegesachleistung vom Pflegegeld abgezogen?

Wenn Sie Kombinationsleistungen beantragt haben, wird jeden Monat der Anteil der ausgeschöpften Pflegesachleistungen von Ihrem Pflegegeld abgezogen. Beispiel: Ihr Pflegedienst rechnet Kosten in Höhe von 70 Prozent Ihrer Pflegesachleistungen ab, also erhalten Sie 30 Prozent des Pflegegelds.

Kann man Pflegesachleistungen umwandeln?

Sie können bis zu 40 Prozent Ihres Anspruchs auf Pflegesachleistungen in einen zusätzlichen Betrag für bestimmte Entlastungs- und Betreuungsleistungen umwandeln. Diese Möglichkeit wird Umwandlungsanspruch genannt.

Wie kann man Pflegesachleistungen beantragen?

Pflegesachleistungen beantragen Sie bei Ihrer Pflegeversicherung. Damit diese den Anspruch gewährt, muss zunächst ein Pflegegrad festgestellt worden sein. Dazu wird die Pflegekasse eine Begutachtung in Auftrag geben, bei der ein Pflegegutachter vor Ort Ihre Situation in Augenschein nimmt.

Kann die Pflegesachleistung für Essen auf Rädern genutzt werden?

Nein, die Kosten für Essen auf Rädern werden nicht von der Pflegeversicherung bezuschusst. Menschen mit geringem Einkommen oder Bürgergeld-Empfänger, die auf gelieferte Mahlzeiten angewiesen sind, können beim Sozialamt einen Antrag auf einen Zuschuss stellen.

Gibt es Pflegesachleistungen für Angehörige?

Pflegesachleistungen stehen ausschließlich der pflegebedürftigen Person zu, um die Kosten für professionelle Pflege-Dienstleistungen zu zahlen. Sie sind zweckgebunden und können nicht von pflegenden Angehörigen beansprucht oder auf ein Privatkonto ausgezahlt werden.

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Erstelldatum: 6102.10.92|Zuletzt geändert: 3202.90.91
(1)
Bundesministerium der Justiz (1994): Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) - § 36 Pflegesachleistung
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__36.html (letzter Abruf am: 17.02.2023)
(2)
openJur (2022): LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.08.2022 - L 2 SO 1906/18
https://openjur.de/u/2454193.html (letzter Abruf am 29.03.2023)
(3)
Bundesministerium der Justiz (1994): Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) - § 45b Entlastungsbetrag
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45b.html (letzter Abruf am: 17.02.2023)
(4)
Bildquelle
© AdobeStock / Gecko Studio
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