Was sind Pflegesachleistungen?
Pflegesachleistungen sind nach § 36 SGB XI (s. Quelle 1) alle pflegerischen Hilfen, die zuhause von professionellen Kräften für ambulante Pflege geleistet werden sowie Tagespflege und Nachtpflege für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5. Die Pflegekassen übernehmen die entstehenden Kosten bis zur jeweiligen Höchstsumme der Sachleistungsansprüche des entsprechenden Pflegegrads.
Sachleistungen Definition und Beispiele
Der Begriff Sachleistung kann irreführen. Es handelt sich nicht etwa um materielle Leistungen in Form von Sachgegenständen. In der Pflege werden darunter Dienstleistungen verstanden, die von Mitarbeitern eines ambulanten Pflegedienstes erbracht werden.
Als Pflegesachleistungen in der häuslichen Pflege gelten pflegerische Hilfen bei der Körperpflege, Ernährung und Bewegung von anerkannt Pflegebedürftigen, was Pflegefachleute Grundpflege nennen, sowie ihre Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Sowohl in ihrer Wohnung als auch in Tages- oder Nachtpflegeeinrichtungen, wo sie vorübergehend ambulant versorgt werden, können Versicherte mit den Pflegegraden 2, 3, 4 und 5 Sachleistungen in Anspruch nehmen.
Beispiele für Pflegesachleistungen:
- Ganzkörperwaschung oder Teilwaschung im Bett
- Hilfe beim Duschen oder Baden
- Hilfe beim Umsetzen
- Hilfe beim Ankleiden
- Hilfe bei Ausscheidungen
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Einkäufe
- Zubereiten von Mahlzeiten
- Reinigen der Wohnung
Pflegesachleistungen Katalog
Alle Leistungen der Pflegekassen zum Nachschlagen stellt das Bundesministerium für Gesundheit in einer Online-Broschüre bereit.
Anspruch auf Sachleistungen
Anspruch auf Pflegesachleistungen haben Versicherte mit Pflegegrad 2, 3, 4 und 5. Voraussetzung ist ein vorangegangener Antrag auf Pflegegrad, der nach einer Begutachtung durch den MDK (bei gesetzlich Versicherten) oder MEDICPROOF (bei privat Versicherten) anerkannt wurde. In der Regel können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 folgende Leistungen ihrer Pflegekasse nutzen:
- Pflegegeld für die häusliche Betreuung und Pflege durch Angehörige oder Freunde.
- Pflegesachleistungen für die häusliche Pflege durch einen professionellen ambulanten Pflegedienst bzw. eine Tagespflege oder Nachtpflege.
Unterschied Pflegesachleistungen und Pflegegeld
Pflegesachleistungen dienen der Finanzierung eines professionellen Pflegedienstes. Es handelt sich dabei somit um „Sachgeld“, das zwangsläufig an Dienstleistungen gebunden ist.
Das Pflegegeld hingegen erhält der Pflegebedürftige zur freien Verfügung – etwa für die Bezahlung von privaten Pflegekräften im häuslichen Umfeld. Dies sind häufig Angehörige oder Freunde.
Pflegesachleistungen und Pflegegeld kombinieren
Benötigen Betroffene pflegerische Hilfen sowohl durch professionelle Pflegekräfte eines ambulanten Pflegedienstes als auch Unterstützung durch Angehörige, so können sie auf Wunsch auch die sog. Kombinationsleistung aus Pflegesachleistung und Pflegegeld erhalten. An ihre Entscheidung sind sie dann aber sechs Monate gebunden.
In diesem Fall wird ihr monatliches Pflegegeld nach einem besonderen Berechnungsverfahren gekürzt. Wie sich die Kombinationsleistung jeweils zusammensetzt, lesen Sie im Beitrag Kombinationsleistung in der Pflege.
Pflegesachleistungen Höhe
Die Höhe des Sachgeldes für Pflegesachleistungen hängt vom Grad der Pflegebedürftigkeit, sprich vom Pflegegrad ab. Je unselbstständiger der Versicherte, desto umfangreicher die finanzielle Unterstützung.
Pflegegrad Sachleistung Tabelle
Die aktuelle pflege.de-Tabelle listet den Anspruch auf Pflegesachleistungen je Pflegegrad im Überblick für Sie auf:
Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 1
Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen. Sie erhalten von der zuständigen Pflegekasse aber 125 Euro pro Monat für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Diesen Entlastungsbetrag können Versicherte für Betreuung und hilfreiche Dienstleistungen für Senioren verwenden.
Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2
Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 gewähren die Pflegekassen Pflegesachleistungen von monatlich 689 Euro für häusliche Pflege durch einen Pflegedienst oder ihre ambulante Versorgung in der Tages- oder Nachtpflege.
Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 3
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 erhalten Pflegesachleistungen von monatlich 1.298 Euro bei häuslicher Pflege durch einen Pflegedienst oder ihrer Versorgung in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung.
Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 4
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 haben Anspruch auf Pflegesachleistungen von monatlich 1.612 Euro bei häuslicher Pflege durch einen Pflegedienst oder ambulanter Pflege in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung.
Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 5
Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad 5 erhalten 1.995 Euro pro Monat für die professionelle Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst oder die Versorgung in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung.
Pflegesachleistungen beantragen
Der Antrag auf Pflegesachleistungen wird bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht, die an Ihre Krankenkasse oder die der pflegebedürftigen Person angeschlossen ist. Meist geben Sie bereits im Rahmen Ihres Antrags auf Pflegegrad an, wo die Pflege stattfinden wird. Dies ist für die Pflegekasse ausschlaggebend:
- Bei rein häuslicher Pflege durch einen Angehörigen oder eine vergleichbar nahestehende Person beantragen Sie Pflegegeld.
- Findet die Pflege ausschließlich durch einen Pflegedienst statt, beantragen Sie Pflegesachleistungen.
- Teilen sich Angehörige und ein Pflegedienst die Betreuung, beantragen Sie eine Kombinationsleistung.
Aus dieser Ausgangslage ergibt sich für die Pflegekasse die Höhe der Pflegesachleistungen, die Ihnen oder Ihrem Angehörigen mit Pflegegrad zustehen.
Der Antrag kann formlos erfolgen. Ein Anruf, ein Fax oder ein postalisches Anschreiben mit der Erklärung, Pflegesachleistungen beantragen zu wollen, genügt. Von Ihrer Pflegekasse erhalten Sie daraufhin alle wichtigen Formulare. Diese werden von der pflegebedürftigen oder einer bevollmächtigten Person ausgefüllt und zurück an die Pflegekasse gesendet.
Häufig gestellte Fragen
Was sind Pflegesachleistungen?
Als Pflegesachleistungen gelten alle pflegerischen Hilfen, die im häuslichen Umfeld von professionellen Kräften für die ambulante Pflege geleistet werden sowie die Tagespflege und Nachtpflege.
Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 werden die entstehenden Kosten von der Pflegeversicherung bis zur jeweiligen Höchstsumme der Sachleistungsansprüche pro Pflegegrad übernommen.
Wer hat Anspruch auf Pflegesachleistungen?
Anspruch auf Pflegesachleistungen haben Versicherte, denen im Rahmen einer Begutachtung ein Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 bestätigt wurde. Die Pflegesachleistungen stehen Pflegebedürftigen zu, die in der häuslichen Pflege Leistungen durch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?
Das Pflegegeld ist für die Finanzierung der häuslichen Pflege durch bspw. einen Angehörigen gedacht. Pflegesachleistungen sind an eine Dienstleistung gebunden, nämlich die Erbringung von pflegerischen Leistungen durch einen ambulanten Dienst.
Wie hoch sind die Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5?
Versicherte mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen. Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 2 bis 5 können monatlich Sachleistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen von bis zu
Pflegegrad 2: 689 Euro
Pflegegrad 3: 1.298 Euro
Pflegegrad 4: 1.612 Euro
Pflegegrad 5: 1.995 Euro
Wie kann man Pflegesachleistungen und Pflegegeld kombinieren?
Pflegegeld und Pflegesachleistungen lassen sich kombinieren, sofern der Pflegebedürftige durch einen Angehörigen gepflegt wird und zusätzlich Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nimmt. In diesem Falle wird von der Kombinationsleistung gesprochen.
Nimmt ein Versicherter bspw. 70 Prozent der ihm zustehenden Pflegesachleistungen in Anspruch, stehen ihm noch 30 Prozent des Pflegegeldes zu. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Pflegegrad (s.o.).
Was passiert, wenn Pflegesachleistungen nicht in Anspruch genommen werden?
Werden die Pflegesachleistungen nicht in Anspruch genommen, hat der Versicherte Anspruch auf Pflegegeld in voller Höhe. Voraussetzung ist, dass ein Pflegegrad (2-5) vorliegt und ein Antrag auf Pflegegeld gestellt wurde.
Was fällt unter ambulante Pflegesachleistungen?
Unter ambulante Pflegesachleistungen fallen alle Dienstleistungen, die durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht werden. Dazu können die folgenden Leistungen zählen:
- Pflegerische Tätigkeiten wie die Körperwaschung im Bett, die Hilfe beim Duschen oder Baden sowie beim An- und Auskleiden oder beim Toilettengang
- Hilfe beim Einkaufen, bei der Zubereitung und Aufnahme von Nahrung sowie beim Reinigen der Wohnung
Kann man Pflegesachleistungen umwandeln?
Haben Sie oder Ihr Angehöriger die Pflegesachleistungen nicht vollständig in Anspruch genommen, können bis zu 40 Prozent der Leistungen in einen zusätzlichen Entlastungsbetrag umgewandelt werden. Diesen kann der Pflegebedürftige bspw. für die Entlastung eines pflegenden Angehörigen verwenden.
Wie kann man Pflegesachleistungen beantragen?
Pflegesachleistungen beantragen Sie bei Ihrer Pflegeversicherung. Damit diese den Anspruch gewährt, muss zunächst ein Pflegegrad festgestellt worden sein. Dazu wird eine Begutachtung beantragt, die durch den MDK oder MEDICPROOF durchgeführt wird.
Kann die Pflegesachleistung für eine polnische Pflegekraft genutzt werden?
Nein, Pflegesachleistungen sind für die Finanzierung professioneller Pflegekräfte gedacht. Pflegekräfte aus Osteuropa haben i.d.R. keine professionelle Ausbildung absolviert und zählen als Hilfskraft bei der Grundpflege und im Haushalt. Daher werden die Kosten für eine sogenannte polnische Pflegekraft durch das Pflegegeld finanziert.
Kann die Pflegesachleistung für Essen auf Rädern genutzt werden?
Die Kosten für Essen auf Rädern werden nicht von der Pflegeversicherung bezuschusst. Menschen mit geringem Einkommen oder Hartz IV-Empfänger, die auf „Essen auf Rädern“ angewiesen sind, können einen Antrag beim Sozialamt auf einen Zuschuss stellen.
Gibt es Pflegesachleistungen für Angehörige?
Pflegesachleistungen stehen ausschließlich Pflegebedürftigen zu, um pflegerische Dienstleistungen zu zahlen. Sie sind zweckgebunden und stehen somit nicht den pflegenden Angehörigen zu.