Was ist Grundpflege?
Unter Grundpflege versteht man die pflegerische Unterstützung bei den täglichen körperbezogenen Grundverrichtungen. Sie umfasst Pflegemaßnahmen für Menschen, die diese aufgrund von Krankheit, Alter oder Behinderung vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr ohne Hilfe ausführen können.
Angehörige oder Pflegekräfte unterstützen dann etwa beim Aufstehen, An- und Auskleiden, Essen und bei der Körperpflege. Dabei liegt das Hauptaugenmerk darauf, die Pflegebedürftigen zu unterstützen, so viel wie möglich selbstständig hinzubekommen. Grundpflege wird auch direkte Pflege oder Basispflege genannt.
Ziele der Grundpflege
Das übergeordnete Ziel der Grundpflege ist nicht nur die Gewährleistung der körperbezogenen Pflegemaßnahmen – also, dass ein pflegebedürftiger Mensch gewaschen, Essen angereicht und von A nach B transferiert wird.
Es geht auch darum, ihm mit seinen Einschränkungen ein möglichst selbstbestimmtes, würdevolles und beschwerdefreies Leben zu ermöglichen.
Deshalb konzentriert sich die Grundpflege im Sinne einer aktivierenden Pflege darauf, die Eigenständigkeit der pflegebedürftigen so lange wie möglich aufrecht zu halten.
Dazu gehört übrigens auch, die Kommunikationsfähigkeit und soziale Interaktion zu fördern. Gedächtnisübungen, Sprechübungen sowie Hilfe beim Aufrechterhalten sozialer Kontakte sind wichtige Maßnahmen, die den Alltag bereichern.
Leistungen im Überblick: Was gehört zur Grundpflege?
Generell gehören zur Grundpflege Hilfen in diesen Bereichen:(2)
- Köperpflege
- Ernährung
- Mobilität
- Prophylaxe (Vorbeugen von Krankheiten)
In jedem Bereich kommen typische Maßnahmen zum Einsatz, die wir im Folgenden beschreiben.
Körperpflege im Rahmen der Grundpflege
Die Körperpflege umfasst folgende Tätigkeiten:
- Waschen: Je nach Bedarf gehört dazu eine Ganzkörperwäsche oder Teilwaschungen (einzelner Körperteile) inklusive Abtrocknen.
- Haut- und Gesichtspflege: Insbesondere das Eincremen bei trockener Haut ist ein wichtiger Bestandteil der Grundpflege.
- Rasur: Bei Männern kommt je nach Gewohnheit die Trocken- oder Nassrasur hinzu.
- Haarpflege: Haarewaschen, Föhnen, Kämmen und Pflegen ist ebenso Teil der Haarpflege wie das Anbringen eines Haarersatzes.
- Mundhygiene: Zähneputzen, aber auch die Reinigung von Zahnprothesen sowie Hilfe beim Einsetzen gehören zur täglichen Routine der Grundpflege.
- Nagelpflege: Hiermit ist das Schneiden und Feilen von Finger- und Fußnägeln gemeint.
- Darm- und Blasenleerung: Das umfasst sowohl die Hilfe bei den Toilettengängen als auch die anschließende Intimhygiene. Außerdem fällt das Kontinenztraining, das Wechseln von Inkontinenzmaterialien, oder die Katheterversorgung sowie Pflege von künstlichen Ausgängen wie beim Urostoma oder Enterostoma in diesen Tätigkeitsbereich.
Ernährung im Rahmen der Grundpflege
Bei der Ernährung in der Grundpflege geht es nicht um einen Ernährungsplan, sondern ausschließlich um die Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme. Dazu gehören:
- Das Aufwärmen von Essen
- Das Vorbereiten der Speisen in mundgerechte Stücke, dazu zählt auch das Entfernen von Gräten und Knochen
- Das Anreichen von Getränken und Essen, wenn notwendig
Aber auch das Vor-, Zu- und Nachbereiten spezieller Nahrung, wie etwa Trinknahrung, ist Teil der Grundpflege. So wird etwa bei der enteralen Ernährung über eine Ernährungssonde spezielle Sondennahrung verabreicht, die anschließend gereinigt werden muss.
Mobilität im Rahmen der Grundpflege
Mit Mobilität sind in der Grundpflege zum einen Hilfen gemeint, die Sie pflegebedürftigen Personen im Alltag geben können, um sich fortzubewegen. Das fängt je nach Bedarf beim Aufstehen an und endet am Abend beim Zubettgehen:
- Hilfe beim Aufstehen und Hinsetzen
- Hilfe beim Gehen und Stehen
- Hilfe beim Treppensteigen
- Hilfe beim Zubettgehen
- Hilfe beim Aufrichten und Umpositionieren im Bett
Zum anderen fällt das An- und Ausziehen in diesen Tätigkeitsbereich. Darüber hinaus zählt Unterstützung beim Verlassen des Hauses oder der Wohnung zur Grundpflege, zum Beispiel wenn ein Arztbesuch ansteht.
Prophylaxe-Maßnahmen im Rahmen der Grundpflege
Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Grundpflege ist die Prophylaxe. (Folge-) Krankheiten sollen möglichst gar nicht erst entstehen. Durch vorbeugende Maßnahmen können beispielsweise Lungenentzündung, Thrombosen, Pilzinfektionen wie Mundsoor oder Wundliegen (Dekubitus) vermieden werden.
In unserem Ratgeber Prophylaxen in der Pflege finden Sie einen Überblick über alle relevanten Pflegeprophylaxen.
Kleine und große Grundpflege
Wie die Unterstützung konkret aussieht, hängt immer auch von den Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person ab. Ist sie bettlägerig? Kann sie selbstständig essen oder zur Toilette gehen? Wie gut kann sie sich selbst waschen?
Je nach Aufwand unterscheiden Pflegeprofis deshalb zwischen der kleinen und der großen Grundpflege:
- Die kleine Grundpflege umfasst Unterstützung beim An- und Ausziehen, bei der Körperpflege von Gesicht, Oberkörper und Intimbereich, Mund- und Zahnpflege sowie Hilfestellung beim Toilettengang.
- Bei der großen Grundpflege kommt eine Ganzkörperwäsche hinzu, inklusive Haarpflege sowie Haut- und Nagelpflege, die mundgerechte Bereitstellung der Speisen und Unterstützung beim Essen.
Kosten für die kleine Grundpflege beim Pflegedienst
Die Kosten für Grundpflege durch einen ambulanten Pflegedienst variieren nicht nur je nach Bundesland – auch innerhalb einer Stadt beziehungsweise Region können sich die Preise unterscheiden. Grund hierfür sind unterschiedliche Vergütungsverträge mit den Pflegekassen.
Das folgende Beispiel gibt Ihnen daher nur eine grobe Orientierung.
Kommt ein Pflegedienst zum Beispiel bei Pflegegrad 2 jeden Morgen für eine kleine Grundpflege inklusive Hilfe beim Anziehen, kostet das rund 22 Euro pro Tag. Das sind bei 30 Tagen im Monat rund 660 Euro. Damit liegt die Leistung noch im monatlichen Budget für sogenannte Pflegesachleistungen der Pflegekasse, das 796 Euro beträgt. Wichtig zu wissen ist, dass auch die An- und Abfahrt berechnet wird.

Kosten für die große Grundpflege beim Pflegedienst
Die große Grundpflege kann bei den Pflegediensten bis zu 1.300 Euro kosten. Bei Pflegegrad 3 liegt das noch innerhalb der monatlichen Höchstgrenze für Pflegesachleistungen der Pflegekassen. Sie brauchen dann also nichts dazu bezahlen. Genauso wie bei der kleinen Grundpflege, wird auch hier die An- und Abfahrt berechnet.
Lassen Sie sich nach dem Erstgespräch mit dem ambulanten Pflegedienst über die vereinbarten Leistungen einen Kostenvoranschlag erstellen. Dann wissen Sie genau, ob Ihr Budget für Pflegesachleistungen im Monat reicht, oder ob zusätzliche Privatzahlungen auf Sie zukommen.

Grundpflege: Anspruch und Kostenübernahme
Es gibt zwei verschiedene Situationen, die eine Grundpflege notwendig machen:
- Die dauerhafte Grundpflege
- Eine kurzzeitige Grundpflege (etwa nach einem Unfall oder einer Operation)
Die Kosten werden aus unterschiedlichen Töpfen finanziert.
Dauerhafte Grundpflege nach SGB XI
Anspruch auf dauerhafte Grundpflege haben nach dem Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad 2 bis 5.(1)
Die anfallenden Kosten trägt dann Ihre Pflegeversicherung.
Mehr zu den Leistungen, die eine Pflegeversicherung erbringt, um pflegebedürftige Menschen eine angemessene Pflege und Betreuung zu ermöglichen, erfahren Sie in unseren Ratgeber Pflegeleistungen: Der große Überblick.
Grundpflege als Teil der häuslichen Krankenpflege nach SGB V
Bei der kurzfristigen Grundpflege kommen die gesetzlichen Krankenkassen ins Spiel. Gemäß dem Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) übernehmen sie die Kosten für die sogenannte häusliche Krankenpflege. Dazu gehört neben der medizinischen Behandlungspflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung auch die Grundpflege.
Häusliche Krankenpflege wird für maximal vier Wochen pro Krankheitsfall gewährt. Sie muss ärztlich verordnet werden. Für Versicherte ab dem 18. Lebensjahr fällt eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent sowie 10 Euro je Verordnung an.
Praxistipps für pflegende Angehörige
Bei der Grundpflege erfolgt jede pflegerische Tätigkeit in drei Schritten:
- Vorbereitung
- Durchführung
- Nachbereitung
Diese Schritte werden zu einer Handlungskette zusammengefasst.
Folgende Beispiele – jeweils ein Beispiel pro Kernbereich der Grundpflege – sollen dieses Prozedere für Ihren Pflegealltag verdeutlichen. Dabei lässt sich gut der Unterschied zwischen einer übernehmenden und einer aktivierenden Pflege veranschaulichen.
Wichtig ist, dass Sie stets vorher überlegen, welche Teilbereiche die pflegebedürftige Person selbst übernehmen kann und wieviel Unterstützung sie dabei benötigt. Denn egal wie viel sie tatsächlich selbst macht, sollte sie die Bewegungsabläufe mit Ihrer Hilfe regelmäßig üben, um bestimmte Fähigkeiten zu erhalten oder sogar wiederzuerlangen.
Beispiel Körperpflege: Zähneputzen
Um die Zähne Ihres Angehörigen zu putzen, müssen Sie folgende Schritte durchführen:
- Sie legen Zahnbürste und -pasta, Wasser für die Mundspülung sowie ein Handtuch bereit, verteilen gegebenenfalls die Zahnpasta auf die Bürste und positionieren bei Bedarf einen Stuhl am Waschbecken.
- Entweder Sie putzen die Zähne oder lassen den Pflegebedürftigen selbst putzen. Wenn nötig führen Sie die Hand dabei unterstützend.
- Nach dem Putzen reichen Sie Wasser zum Spülen an. Auch hier können Sie, wenn nötig, die Hand führen.
- Schließlich geben Sie ihm das Handtuch zum Abtrocknen oder Sie trocknen den Mund sorgfältig ab.
- Sie reinigen Bürste und Becher und stellen beides wieder weg. Auch das Handtuch hängen Sie weg und stellen den Stuhl zurück.
Beispiel Ernährung: Essen
Die einzelnen Schritte beim Praxisbeispiel „Essen“ hängen stark davon ab, ob Ihr Angehöriger sich dazu an den Tisch setzt, er im Bett isst oder Sie ihm das Essen komplett anreichen müssen.
- Sie richten das Essen auf einem Teller an und bringen es Ihrem Angehörigen – entweder an den Tisch oder ans Bett. Je nachdem, was notwendig ist, legen Sie eine Serviette bereit oder binden ihm einen Esslatz um. Gegebenenfalls schneiden Sie die Nahrung in mundgerechte Stücke. Wenn Ihr Angehöriger beide Hände gut benutzen kann, fordern Sie ihn auf, es selbst zu tun. Bei Bedarf helfen Sie ihm dabei.
- Kann er seine Hände nicht eigenständig benutzen, führen Sie nun zum Essen das Besteck an seiner Hand oder Sie füttern ihn. Ansonsten isst die Person selbstständig. Bei Schluckstörungen (Dysphagie) beobachten Sie während der gesamten Mahlzeit, ob sich die Person verschluckt und greifen, wenn nötig, unterstützend ein.
- Nach dem Essen wischen Sie den Mund mit Serviette oder Latz ab, wenn die Person es nicht selbst kann.
- Schließlich räumen Sie das Geschirr und die Serviette oder den Latz wieder weg.
Beispiel Mobilität: Anziehen
Inwieweit Sie jemandem beim Anziehen helfen müssen, hängt sowohl von der Art als auch vom Grad der Einschränkung ab. Ist Ihr Angehöriger beispielsweise an einer Demenz erkrankt und vergisst oft das ein oder andere Kleidungsstück, ist die Vorbereitung besonders wichtig.
Bei körperlich eingeschränkten Menschen müssen Sie dagegen stärker während des Anziehens Hand anlegen.
- Sie legen zunächst alle Kleidungsstücke in der richtigen Reihenfolge bereit: Unterwäsche ganz oben, darunter Strümpfe, unten Oberteil und Hose. Dann bitten Sie Ihren Angehörigen, seine Nachtwäsche auszuziehen. Wenn nötig, helfen Sie ihm dabei.
- Wenn Ihr Angehöriger körperlich in der Lage ist, kann er sich ein Kleidungsstück nach dem anderen nehmen und es selbst anziehen. Wenn nicht, helfen Sie ihm dabei, entweder indem Sie hin und wieder unterstützend eingreifen oder Sie übernehmen das Anziehen komplett.
- Ist er angezogen, räumen Sie die Nachtwäsche weg.
Beispiel Prophylaxe: Thromboseprophylaxe
Eine Thromboseprophylaxe kommt vor allem bei bettlägerigen, frisch operierten oder in ihrer Mobilität stark eingeschränkten Menschen zum Einsatz. Dazu muss der Patient medizinische Thromboseprophylaxestrümpfe, kurz MTS, tragen.
- Legen Sie die MTS und wenn erforderlich eine Anziehhilfe, wie etwa eine Gleitsocke, bereit. Vor dem Anlegen kontrollieren Sie die Haut des Pflegebedürftigen. Die Beine müssen sauber und absolut trocken sein.
- Greifen Sie mit einer Hand von oben in den Strumpf hinein, bis Sie die Ferse des Strumpfes von innen zwischen Daumen und Zeigefinger halten. Ziehen Sie nun mit der anderen Hand das Beinteil des Strumpfes bis zur Fersenrundung auf links. Um das Gelenk zu stabilisieren, spannt Ihr Angehöriger jetzt seinen Fuß leicht an, falls möglich. Streifen Sie das Fußteil des Strumpfes sanft über die Zehen und den Mittelfuß, bis das Fersenteil exakt an der Ferse sitzt. Dann greifen Sie das umgestülpte Beinteil und ziehen es Stück für Stück nach oben.
- Nachdem Sie den korrekten Sitz des MTS kontrolliert haben – er muss absolut faltenfrei sein –, räumen Sie die Anziehhilfe, wieder an ihren Platz.
Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet Grundpflege?
Die Grundpflege bildet die Basis der Pflege von Menschen, die ihre alltäglichen Aufgaben nicht mehr allein bewältigen können. Sie umfasst alle täglichen Grundverrichtungen wie Körperpflege, Ernährung und Mobilität sowie vorbeugende Maßnahmen (Prophylaxen).
Was ist die Grundpflege nach SGB XI?
Anspruch auf Grundpflege nach dem Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) haben Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad 2 bis 5. Die anfallenden Kosten werden dann bis zu einem bestimmten Höchstsatz durch die Pflegeversicherung getragen.
Was ist die Grundpflege nach SGB V?
Gemeinsam mit der Behandlungspflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung gehört die Grundpflege nach dem Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) zur häuslichen Krankenpflege. Diese wird vom Arzt verschrieben (Rezept) und steht Menschen zu, die voraussichtlich nur kurzzeitig Pflege benötigen, etwa nach einer Operation.
Wie läuft die Grundpflege ab?
Egal ob Körperpflege, Ernährung, Mobilität oder Prophylaxe, jeder Schritt der Grundpflege folgt einer strukturierten Abfolge, bestehend aus Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung.
Welche vorbeugenden Maßnahmen werden bei der Grundpflege getroffen?
Gerade bei bettlägerigen Menschen werden verschiedene vorbeugende Maßnahmen getroffen. Dazu gehören zum Beispiel die Prophylaxe von Druckgeschwüren (Dekubitus), Muskelverkürzungen (Kontrakturen), Blutgerinnseln (Thrombose), Lungenentzündungen (Pneumonie), Hautdefekte (Intertrigo), Verstopfung (Obstipation), Mundpilz (Mundsoor) und Flüssigkeitsmangel (Exsikkose).
Was ist der Unterschied zwischen Grundpflege und Behandlungspflege?
Die Grundpflege unterstützt bei den regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens wie Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Die Behandlungspflege umfasst dagegen alle medizinisch-therapeutischen Maßnahmen wie zum Beispiel Wundversorgung, Blutdruck- oder Blutzuckermessung, Medikamentengabe oder Verbandswechsel.
Was ist der Unterschied zwischen der großen und der kleinen Grundpflege?
Der Unterschied liegt im Aufwand bei der Körperpflege. Die kleine Grundpflege betrifft das An- und Ausziehen, die Körperpflege von Gesicht, Oberkörper und Intimbereich, Mund- und Zahnpflege sowie Hilfestellung beim Toilettengang. Bei der großen Grundpflege kommt eine Ganzkörperwäsche hinzu, inklusive Haare waschen sowie Haut- und Nagelpflege. Außerdem ist die mundgerechte Bereitstellung der Speisen und Unterstützung beim Essen Teil der großen Grundpflege.
Was kostet die kleine Grundpflege beim Pflegedienst?
Ambulante Pflegedienste rechnen die kleine Grundpflege nach fest vereinbarten Leistungskomplexen ab. Dabei variieren die Preise je nach Vergütungsvertrag mit den Pflegekassen. Gut zu wissen: Auch die An- und Abfahrt werden berechnet.
Was kostet die große Grundpflege beim Pflegedienst?
Die große Grundpflege kann bei den Pflegediensten bis zu 1.300 Euro kosten. Gut zu wissen: Auch die An- und Abfahrt werden berechnet.






