Was ist Grundpflege?
Die Grundpflege bildet die Basis der Pflege von Menschen, die ihre alltäglichen Aufgaben nicht mehr allein bewältigen können. Sie betrifft die Grundbedürfnisse des Menschen wie Körperpflege, Ernährung und Ausscheidung.
Entsprechend unterstützen Sie als Angehöriger oder eine Pflegekraft die pflegebedürftige Person bei alltäglichen Aufgaben wie etwa dem An- und Auskleiden oder Essen. Die Grundpflege wird umgangssprachlich auch direkte Pflege oder Basispflege genannt.
Überblick: Was gehört zur Grundpflege?
Zur Grundpflege gehört Hilfe in den Bereichen Köperpflege, Ernährung, Ausscheidungen und Mobilität.
Im Folgenden sind die Bereiche detailliert aufgelistet.
Körperpflege
Die Körperpflege umfasst
- die Haut- und Gesichtspflege,
- das Waschen, Föhnen, Kämmen und Pflegen der Haare sowie das Anbringen von Haarersatz,
- die Rasur (Trocken- und Nassrasur),
- die Zahnpflege und die Reinigung von Zahnprothesen sowie
- das Waschen des ganzen Körpers oder einzelner Körperteile (Teilwaschungen).
Ein pflegebedürftiger Mensch kann dabei auf unterschiedliche Art und Weise gewaschen werden:
- am Waschbecken mit einem feuchten Waschlappen
- auf einem Hocker, im Rollstuhl oder Toilettenstuhl sitzend oder stehend
- im Bett liegend
- mit einem Waschlappen am Waschbecken
- in der Dusche, wobei der Pflegebedürftige entweder auf einem Duschhocker sitzt oder steht
- in der Badewanne (sitzend oder liegend)
Ernährung
Bei der Ernährung in der Grundpflege geht es um die Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, zum Beispiel, indem Sie das Essen mundgerecht zerkleinern und/ oder anreichen. Bei einer Ernährungssonde, beispielsweise bei der enteralen Ernährung, müssen Sie spezielle Sondennahrung verabreichen und die Sonde entsprechend reinigen.
Einkauf, Planung und Zubereitung von Mahlzeiten gehören dagegen nicht zur Grundpflege, sondern zur hauswirtschaftlichen Versorgung.
Hilfe bei Ausscheidungen
Mit folgenden Tätigkeiten unterstützen Sie Ihren Angehörigen beim Wasserlassen oder Stuhlgang:
- Kontrolle des Toilettengangs mit anschließender Intimhygiene
- Kontinenztraining, Toilettentraining der Harnblase und des Enddarms
- Reinigung von Harnröhrenkatheter und Wechsel des Katheterbeutels
- Versorgung und Pflege von künstlichen Ausgängen (Urostoma, Enterostoma)
- Entleeren/Reinigung von Toilettenstühlen und Entleeren/Wechseln von Urinbeuteln
- Wechseln von Inkontinenzmaterial einschließlich der Reinigung des Intimbereichs
Mobilität bei Pflegebedürftigkeit
Die Mobilität umfasst alle Hilfen, die Sie oder eine Pflegekraft der pflegebedürftigen Person beim Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen und Treppensteigen geben können. Auch Unterstützung beim Verlassen des Hauses oder der Wohnung zählt zur Grundpflege, etwa wenn ein Besuch beim Arzt ansteht.
Grundpflege nach SGB XI
Anspruch auf Grundpflege nach dem elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) haben Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5. Die anfallenden Kosten trägt die Pflegeversicherung anteilig.
Grundpflege als Teil der häuslichen Krankenpflege nach SGB V
Gemeinsam mit der Behandlungspflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung gehört die Grundpflege nach dem fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) zur häuslichen Krankenpflege. Sie können diese allerdings nicht selbst beantragen, sondern nur vom Arzt verschreiben lassen (Rezept).(2)
Der Grund: Die häusliche Pflege nach SGB V steht Menschen zu, die voraussichtlich nur kurzzeitig Pflege benötigen, beispielsweise nach einer Operation. Die Leistungen werden daher von der Krankenversicherung und nicht von der Pflegekasse bezahlt.
Kleine und große Grundpflege
Der Unterschied zwischen einer kleinen Grundpflege und einer großen Grundpflege liegt im Wesentlichen im Aufwand, den Sie als Angehöriger oder eine Pflegekraft beim Waschen betreiben.
Bei der kleinen Grundpflege kann die pflegebedürftige Person sich zum Beispiel überwiegend selbst waschen und benötigt lediglich Unterstützung.
Die große Grundpflege umfasst dagegen meist eine Ganzkörperwäsche durch Sie oder eine Pflegekraft.
Kleine Grundpflege
Die kleine Grundpflege kann folgende Tätigkeiten umfassen:
- An- und Ausziehen inklusive Auswahl und Bereitlegen der gewünschten Kleidung
- Eine Teilwaschung: Beispielsweise Gesicht und Oberkörper oder Genitalbereich und Gesäß
- Mundpflege und Zahnpflege, eventuell auch die Zahnprothesenversorgung und Lippenpflege
- Ausscheidung (Toilettengang) mit Hilfestellung entweder im Bett mit Entsorgung oder Begleitung zum WC mit Hilfestellung und anschließender Reinigung, eventuell Katheterpflege oder Stomaversorgung bei künstlichen Darmausgängen wie Entero- oder Urostoma
Große Grundpflege
Bei der großen Grundpflege kommt zu den Tätigkeiten der kleinen Grundpflege eine Ganzkörperwaschung hinzu. Diese wird am Bett, am Waschbecken oder in der Dusche beziehungsweise im Bad durchgeführt.
Ob eine pflegebedürftige Person in der Lage ist, sich selbst anzuziehen oder zu waschen, entscheidet der Medizinische Dienst der Krankenkasse.
Kosten der Grundpflege
Die kurzfristige Grundpflege im Rahmen der häuslichen Krankenpflege (SGB V) ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse.
Es fällt bei Versicherungen ab dem 18. Lebensjahr eine Zuzahlung von 10 % der Kosten der Leistung sowie zehn Euro je Verordnung an.
Die dauerhafte Grundpflege (SGB XI) ist mit den Pflegegraden verknüpft und wird von der Pflegekasse beziehungsweise der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung anteilig übernommen. Näheres erfahren Sie im Ratgeber Pflegeleistungen.
Pflegestandards in der Grundpflege: Prophylaxe-Maßnahmen für Pflegebedürftige
Menschen, die den größten Teil des Tages im Bett verbringen, laufen Gefahr, wund zu liegen (Dekubitus). Außerdem können etwa verkürzte Muskeln, Sehnen und Bänder zu dauerhaften Gelenkversteifungen führen, sogenannten Kontrakturen.
Um diese und weitere Folgeerkrankungen vorzubeugen, gehören prophylaktische Maßnahmen zu den Pflegestandards der Grundpflege dazu. Sie sollten daher bei der Grundpflege stets folgende vorbeugende Maßnahmen treffen:(3)
- Dekubitusprophylaxe: Vorbeugung gegen Wundliegen
Helfen Sie Ihrem Angehörigen, immer wieder die Position zu verändern (Mobilisation). Nutzen Sie Dekubitusmatratzen und achten Sie auf eine besondere Hautpflege an den gefährdeten Stellen: Kreuz- und Steißbein, Fersen, Schultern, Hinterkopf, Ohrmuscheln, Wirbelsäule, Knie sowie Ellenbogen. - Kontrakturenprophylaxe: Vorbeugung gegen Muskelverkürzung
Lagern Sie Ihren Angehörigen alle zwei Stunden mit Kissen, Rollen, Keilen oder Fußstützen um. Fördern Sie Bewegung in Form von Krankengymnastik, wobei ein Physiotherapeut vorsichtig die betroffenen Gelenke mobilisiert oder bei der Eigenbewegung unterstützt. - Thromboseprophylaxe: Der Entstehung von Blutgerinnseln vorbeugen
Helfen Sie Ihrem Angehörigen bei der Mobilisation und Umlagerung und fördern Sie Bewegung in Form von Krankengymnastik. - Pneumonieprophylaxe: Vorbeugung gegen Lungenentzündung
Lungenentzündungen können Sie beispielse durch Atemgymnastik (tiefes Atmen, Nasenatmung, Luftballon aufpusten, durch einen Trinkhalm pusten usw.), gute Raumluft und befeuchtete Atemluft vorbeugen. Auch die Sekretlockerung (viel trinken, schleimlösende Medikamente), das Aushusten oder Absaugen von Schleim, das Entlasten der Lungenflügel und die Verbesserung der Lungenbelüftung durch Sitzen im Kutschersitz, Stehen und langsames Laufen gehören zur Phrophylaxe. - Intertrigoprophylaxe: Juckende und nässende Hautdefekte in Hautfalten vermeiden
Halten Sie alle Hautfalten Ihres Angehörigen trocken, achten Sie auf luftdurchlässige Kleidung und Vorlagen ohne Kunststoffe sowie auf regelmäßiges Waschen. - Obstipationsprophylaxe: Vorbeugung einer Verstopfung
Sorgen Sie für eine ausgewogene, ballaststoffreiche Ernährung, ausreichend Bewegung und genügend Flüssigkeitszufuhr Ihres Angehörigen. - Vorbeugen gegen Mundpilz (Mundsoor)
Achten Sie auf ausreichendes Trinken, Mundspülungen und regelmäßige Mundhygiene (Prothesen). Die Speichelproduktion lässt sich durch Kaugummi, Fruchtgummi, Brotkruste oder Trockenfrüchte anregen. Für spröde und eingerissene Lippen eignen sich Vaseline und Wundsalbe. - Exsikkoseprophylaxe: Vermeidung von Flüssigkeitsmangel
Kontrollieren Sie die Flüssigkeitszufuhr Ihres Angehörigen, animieren Sie zum Trinken, achten Sie auf geeignete Trinkgefäße und unterstützen Sie gegenenbenfalls beim Trinken. - Förderung von Alltagsfähigkeiten und Kommunikation
Dazu gehören alle Maßnahmen, mit der Sie die Eigenständigkeit Ihres Angehörigen fördern können: Übungen zur Körperpflege, An- und Ausziehtraining, Esstraining, Toilettentraining, Gedächtnistraining, Übungen zur Alltagsbewältigung (zum Beispiel Einkaufen), Hilfe und Vermittlung bei Aufbau und Aufrechterhaltung von sozialen Kontakten (zum Beispiel Besuch einer Tagespflege-Einrichtung).
Praxistipps für pflegende Angehörige
Bei der Grundpflege setzt sich jede Grundtätigkeit aus verschiedenen Teiltätigkeiten zusammen:
- Vorbereitung
- Durchführung
- Nachbereitung
Die einzelnen Schritte werden zu einer Handlungskette zusammengefasst.
Beispiel Zähne putzen
Zähne putzen besteht demnach nicht nur aus dem eigentlichen Putzen. Je nach Möglichkeiten Ihres Angehörigen legen Sie zum Beispiel vorher alle notwendigen Waschutensilien am Waschbecken bereit und stellen gegebenenfalls einen Stuhl ins Bad. Dann führen Sie die pflegebedürftige Person ins Bad vor das Waschbecken. Wenn er sicher steht oder sitzt, geben Sie Zahnpasta auf die Zahnbürste und reichen sie ihr.
Während des Putzens können Sie Ihren Angehörigen bei Bedarf an der Hand führen. Reichen Sie ihm nach dem Putzen den Becher mit Wasser für die Mundspülung und unterstützen Sie ihn, wenn nötig, auch hier bei den notwendigen Bewegungen. Reichen Sie dann ein Tuch an und helfen Sie gegebenenfalls beim Abtrocknen des Gesichts. Reinigen Sie anschließend Bürste und Becher und begleiten Sie Ihren Angehörigen schließlich wieder aus dem Bad.
Überlegen Sie deshalb vorher, welche Teilbereiche der Handlungskette „Zähne putzen“ Ihr pflegebedürftiger Angehöriger selbst übernehmen kann. Vielleicht müssen Sie ihm dabei auch die Hand oder den Arm führen. Wichtig ist nur, dass er die Bewegungsabläufe regelmäßig übt.
Know-how für pflegende Angehörige: 5 Hilfeformen, die den Unterstützungsgrad beschreiben
Je nachdem, wieviel Hilfe Ihr zu pflegender Angehöriger benötigt, teilen Pflegeexperten den Grad der Unterstützung in fünf Hilfeformen ein. Dabei geht es um die Hillfe bei den sogenannten Grundverrichtungen, beispielsweise Waschen, Rasieren, aber auch Nahrungszubereitung und das An- und Auskleiden.
- Beaufsichtigung:
Sie als Pflegeperson müssen fortlaufend beobachten und kontrollieren, ob Ihr Angehöriger Grundverrichtungen wie beispielsweise Rasieren korrekt und gründlich durchführt. Führt er jeden einzelnen Schritt allein und in der richtigen Reihenfolge durch? Kann er die einzelnen Schritte, die eine Rasur erfordert, sicher durchführen? - Unterstützung:
Sie als Pflegeperson müssen alle Gegenstände und Hilfsmittel, die Ihr Angehöriger für eine Grundverrichtung benötigt, so bereitstellen, dass er sie selbstständig durchführen kann. - Anleitung:
Sie müssen dafür sorgen, dass Ihr pflegebedürftiger Angehöriger die täglich wiederkehrenden Verrichtungen auch tatsächlich durchführt. Manchmal reicht es, dass Sie ihn auffordern und anschließend überprüfen, ob er es getan hat. Es kann aber auch notwendig sein, dass Sie den gesamten Vorgang gezielt lenken und jeden einzelnen Schritt erklären müssen. - Teilweise Übernahme:
Weil Ihr Angehöriger nicht den gesamten Vorgang in Eigenregie bewältigen kann, müssen Sie Teile davon übernehmen. - Vollständige Übernahme:
Sie müssen alle Vorgänge einer Grundverrichtung ausführen, ohne dass Ihr Angehöriger sich aktiv daran beteiligen kann.
Praxisbeispiele
Wie viel Übernahme, Unterstützung, Anleitung und Begleitung notwendig ist, hängt davon ab, welche Fähigkeiten – im Fachjargon spricht man von Ressourcen – der Pflegebedürftige noch hat oder möglicherweise wieder erlangen kann.
Die folgenden Beispiele verdeutlichen, wie sehr sich die Formen der Hilfe von Fall zu Fall unterscheiden und sich auch im Laufe eines Pflegeprozesses verändern können.
Beispiel 1: Knochenbruch oder Schlaganfall
Wer sich beide Arme gebrochen hat, kann nicht ohne Hilfe essen, sich waschen oder anziehen, geschweige denn zur Toilette gehen. Doch sobald nach der Heilung die Gipsschienen entfernt werden, kann man bald wieder alles ohne Hilfe tun.
Nach einem Schlaganfall brauchen die Betroffenen ähnliche Unterstützung. Gleichzeitig benötigen sie aber auch jemanden, mit dessen Hilfe sie bestimmte Bewegungen oder neue Techniken so lange üben, bis sie diese wieder alleine ausführen können, zum Beispiel Zähneputzen oder mit einem Löffel essen.
Beispiel 2: Kognitive Beeinträchtigungen
Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen (beispielsweise bei Demenz) sind durchaus in der Lage, die fest in ihrer Erinnerung verankerten Grundverrichtungen allein durchzuführen.
Sie müssen aber dazu aufgefordert, angeleitet und kontrolliert begleitet werden, da sie möglicherweise nicht wissen, wann, wie lange, wo, mit welchen Mitteln und warum sie zum Beispiel essen oder auch eine Mütze anziehen sollen.
Beispiel 3: Bettlägerigkeit
Bettlägerigkeit macht einen Menschen besonders hilfsbedürftig: Fast alle Grundverrichtungen werden dann teilweise oder ganz von einer Pflegeperson (Angehöriger oder Pflegekraft) übernommen, aber immer mit dem Ziel durch aktivierende Pflege den Betroffenen „wieder aus dem Bett zu pflegen“.
Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet Grundpflege?
Die Grundpflege bildet die Basis der Pflege von Menschen, die ihre alltäglichen Aufgaben nicht mehr allein bewältigen können. Sie umfasst alle täglichen Grundverrichtungen des Menschen wie Körperpflege, Ernährung und Ausscheidung.
Was ist der Unterschied zwischen der großen und der kleinen Grundpflege?
Der Unterschied zwischen der großen und der kleinen Grundpflege liegt im Aufwand beim Waschen. Bei der kleinen Grundpflege kann sich die pflegebedürftige Person selbst teilweise oder ganz waschen. Bei der großen Grundpflege führt eine pflegende Person die Ganzkörperwaschung durch.
Was ist der Unterschied zwischen Grundpflege und Behandlungspflege?
Die Grundpflege unterstützt bei den regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens wie Körperpflege, Ernährung und Ausscheidung. Die Behandlungspflege hingegen umfasst alle medizinisch-therapeutischen Maßnahmen wie zum Beispiel Wundversorgung, Blutdruck- oder Blutzuckermessung, Medikamentengabe oder Verbandswechsel.
Welche vorbeugenden Maßnahmen werden bei der Grundpflege getroffen?
Gerade bei bettlägerigen Menschen werden verschiedene vorbeugende Maßnahmen getroffen. Dazu gehören die Phrophylaxe von Wundliegen (Dekubitus), Muskelverkürzungen (Kontrakturen), Blutgerinnseln (Thrombose), Lugenentzündungen (Pneumonie), Hautdefekte (Intertrigo), Verstopfung (Obstipation), Mundpilz (Mundsoor) und Flüssigkeitsmangel (Exsikkose).
Was ist die Grundpflege nach SGB V?
Gemeinsam mit der Behandlungspflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung gehört die Grundpflege nach dem fünften Sozialgesetzbuch zur häuslichen Krankenpflege. Diese wird vom Arzt verschrieben (Rezept) und steht Menschen zu, die voraussichtlich nur kurzzeitig Pflege benötigen.
Was ist die Grundpflege nach SGB XI?
Anspruch auf Grundpflege nach dem elften Sozialgesetzbuch haben Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5. Die anfallenden Kosten werden dann durch die Pflegeversicherung getragen.
Welches sind die fünf Hilfeformen bei der Grundpflege?
Die fünf Hilfeformen bei der Grundpflege sind Beaufsichtigung, Unterstützung, Anleitung, teilweise Übernahme und vollständige Übernahme.