Hilfsmittel für Senioren

Hilfsmittel für Senioren unterstützen dabei, altersbedingte Einschränkungen auszugleichen. Es gibt für jeden Bedarf das Passende: Hilfsmittel zum Ausgleich von körperlichen Einschränkungen, Pflegehilfsmittel und Alltagshilfen. pflege.de beschreibt die nützlichsten Hilfsmittel für Senioren und gibt Tipps zur Antragstellung und Kostenerstattung.

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Hilfsmittel: Definition

Mit steigendem Alter lassen Kraft, Konzentration und Bewegungsfähigkeit nach. Meist ist dies ein schleichender Prozess: Nach und nach fallen alternden Menschen alltägliche Aufgaben schwerer. Irgendwann kommen sie nicht mehr allein zurecht und benötigen Unterstützung. Aus diesem Grund gibt es für Senioren Hilfsmittel, dank derer sie trotz alters- oder krankheitsbedingter Einschränkungen ihren Alltag bewältigen können. Als Hilfsmittel werden auch viele Geräte und Gegenstände bezeichnet, an die Sie vielleicht nicht sofort denken.

Hilfsmittel für Senioren sind ganz allgemein Gegenstände oder Geräte, die Menschen helfen, körperliche Defizite auszugleichen, ihren Alltag möglichst selbstständig zu bestreiten, den Gesundheitszustand zu beobachten und/oder ihre häusliche Pflege zu erleichtern.

Hilfsmittel für Senioren

Von einem Hilfsmittel spricht man genau genommen, wenn dieses von einem Arzt als medizinisch notwendig eingestuft und verordnet wird. Es handelt sich in der Regel um Gegenstände, die eine körperliche Behinderung z. B. aufgrund einer Krankheit ausgleichen oder zur Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen längerfristig beitragen. Für die Kosten von Hilfsmitteln, die im Hilfsmittelverzeichnis bzw. Hilfsmittelkatalog gelistet sind, kommt die gesetzliche Krankenkasse bzw. die private Krankenversicherung auf.

Pflegehilfsmittel für Senioren

Davon abzugrenzen sind Pflegehilfsmittel. Sie sind als unterstützende Maßnahmen definiert, welche die häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern. Für diese Art Hilfsmittel ist gemäß Sozialgesetzbuch SGB XI die Pflegekasse zuständig. Voraussetzung hierfür ist ein anerkannter Pflegegrad. Man unterscheidet technische Pflegehilfsmittel, Pflegehilfsmittel für die Körperpflege und Hygiene und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, auf die Sie monatlich Anspruch haben.

In unserem Ratgeber zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch informieren wir Sie darüber, wie Sie Pflegehilfsmittel beantragen und zeigen Ihnen mögliche Wege, über die Sie an Ihre Pflegehilfsmittel kommen.

Doppelfunktionale Hilfsmittel

Ist die Einordnung nicht ganz klar, weil ein Hilfsmittel sowohl eine Behinderung ausgleicht als auch die Pflege erleichtert, spricht man von einem doppelfunktionalen Hilfsmittel. Ihre Krankenkasse bzw. die Krankenversicherung (bei Privatversicherten) sowie die daran angeschlossene Pflegekasse teilen sich in der Regel die Kosten dafür und koordinieren intern die Kostenübernahme.

Alltagshilfen für Senioren

Darüber hinaus gibt es Alltagshilfen, die pflegebedürftigen oder älteren Menschen bei der Bewältigung alltäglicher Aufgaben unterstützen. Liegt ein Rezept vor, zahlt die Krankenkasse, andernfalls kommen Senioren oder ihre Angehörigen selbst dafür auf.

Info
Kostenübernahme Hilfsmittel: Was zahlt die Kasse?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Hilfsmittel, die bei der Bewältigung des Alltags helfen und elementare Grundbedürfnisse erfüllen. Das ist im § 33 Abs. 1 des Sozialgesetzbuchs Fünf (SGB V) geregelt. Welche Produkte als Hilfsmittel anerkannt sind und von der Kasse bezahlt werden, steht im sog. Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherungen bzw. im Hilfsmittelkatalog der privaten Kassen. Voraussetzung für die Genehmigung ist, dass ein Arzt das Hilfsmittel verschreibt bzw. verordnet. 

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten nicht, können Sie eventuell einen Zuschuss bei der Pflegekasse beantragen. Voraussetzung dafür ist die Pflegebedürftigkeit. Bei anerkanntem Pflegegrad haben Sie neben diesen Hilfsmitteln zusätzlich Anspruch auf spezielle Pflegehilfsmittel, die v. a. die häusliche Pflege erleichtern. Das können z. B. Liftlösungen, Notrufsysteme oder auch zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (Hygieneprodukte) sein. Die Pflegekasse überlässt sie Ihnen leihweise, zahlt Zuschüsse oder übernimmt pauschale Kosten – je nach Hilfsmittelart.

Hilfsmittel: Beispiele, Voraussetzung, Kostenträger

Funktion Beispiele Voraussetzung Kostenträger
Hilfsmittel Ausgleich einer Behinderung Brillen, Hörgeräte, Prothesen, Kompressionsstrümpfe, Rollstühle, Inkontinenzeinlagen Ärztliche Verordnung (Rezept) Krankenkasse/ Krankenversicherung
Pflegehilfsmittel Erleichterung oder Sicherstellung der häuslichen Pflege Pflegebetten, Lagerungshilfen, Hebegeräte, Notrufsysteme, Lifte, zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel Anerkannter Pflegegrad und die Pflege von zuhause aus Pflegekasse
Doppelfunktionale Hilfsmittel Ausgleich einer Behinderung und Erleichterung der häuslichen Pflege Duschstuhl, Bade- und Toilettenhilfen, Behindertenfahrzeug Anerkannter Pflegegrad und/oder ärztliche Verordnung Krankenkasse/ Krankenversicherung und/oder Pflegekasse teilen sich i. d. R. die Kosten
Alltagshilfen Unterstützung im Alltag Pulsmesser, Blutdruckmessgerät, Fieberthermometer, Greifzange, TV-Lupe, Hörgerät Ärztliche Verordnung möglich Krankenkasse/ Krankenversicherung (ohne Rezept: Selbstzahler)

Unabhängig von der Frage des Kostenträgers, ob also bspw. Krankenkasse oder Pflegekasse zuständig ist, lassen sich Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel in Anwendungsgebiete einteilen, die wir Ihnen nachfolgend exemplarisch vorstellen. Dazu gehören:

  • Technische Hilfsmittel
  • Medizinische Hilfsmittel
  • Orthopädische bzw. therapeutische Hilfsmittel
  • Hilfsmittel zur Pflege
  • Hilfsmittel zur Körperpflege
  • Hilfsmittel zum Sehen, Hören und Sprechen

Technische Hilfsmittel

Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko, sich plötzlich in einer brenzligen Lage, vielleicht sogar lebensgefährlichen Situation, wiederzufinden: zum Beispiel nach einem Sturz oder einem Krampf in der Badewanne. Wenn das Telefon dann nicht in Reichweite liegt, können ältere Menschen keine Hilfe rufen und geraten verständlicherweise in Panik. Dafür gibt es technische Hilfsmittel wie Seniorennotruf-Geräte, die Sicherheit geben – und nicht nur den Senioren selbst ein gutes Gefühl bereiten, sondern auch ihren Angehörigen.

Die gängigsten Sicherheitssysteme für Senioren sind:

Hausnotruf

Ein Hausnotrufsystem garantiert schnelle Hilfe in Notfällen. Senioren tragen rund um die Uhr einen kleinen, wasserdichten Sender bei sich. Drücken Sie auf den Knopf des Handsenders, nimmt ein Mitarbeiter einer Notrufzentrale sofort Kontakt mit ihnen auf. Je nach Situation informiert er in der Zentrale daraufhin die hinterlegten Verwandten, Bekannten oder direkt einen Rettungsdienst.

Mobiler Notruf

Ein mobiler Notruf funktioniert auch unterwegs. Per Knopfdruck auf einem Handsender oder einem Seniorenhandy ermittelt die Notrufzentrale den Aufenthaltsort des Senioren per GPS und schickt im Bedarfsfall ärztliche Hilfe vorbei.

Seniorenhandy

Seniorenhandys haben größere Tasten und sind einfacher zu bedienen als übliche Handys. In der Regel sind eine Ortungsfunktion und ein automatischer Notruf integriert. Alternativ zu einem speziellen Seniorenhandy gibt es die Möglichkeit von Seniorentelefonen mit Notruftaste oder Notruf-Apps, die man auf herkömmlichen Smartphones installieren kann. Sie ermöglichen es im Notfall, den Standort zu orten. Manche Apps bieten zusätzlich die Funktion, beim Notruf automatisch eine eingespeicherte Nummer eines Bekannten anzurufen oder den Rettungsdienst zu informieren.

Demenz-Ortungssysteme

Desorientierung tritt bei Menschen mit Demenz vor allem im Anfangsstadium der Krankheit häufig unvorhersehbar ein. Sind sie dann außer Haus unterwegs, kann es sein, dass sie nicht mehr zurückfinden oder sich gar komplett verlaufen. Demenz-Ortungssysteme bieten vor allem ihren Angehörigen mehr Sicherheit. Denn dank eines GPS-Senders, den der Demenzkranke mit sich trägt, wissen Sie immer, wo er sich aufhält und können zu Hilfe eilen.

Neben Ortungssystemen gibt es weitere Alltagshilfen und Hilfsmittel bei Demenz, mit denen Betroffene die Herausforderungen der Erkrankung besser bewältigen können.

Warnmelder

Demente Menschen sind auch im Alltag vergesslich und bemerken bspw. nicht, den Herd auszuschalten. Sicherheit bieten dann die unterschiedlichsten Warnmelder wie Herdwächter, Rauchmelder und Wassermelder.

Ambient Assisted Living (AAL)

Verschiedene Sicherheitssysteme vom Hausnotruf bis zum Rauchmelder lassen sich auch miteinander im Haus vernetzen. Die Rede ist dann von AAL, dem Ambient Assisted Living. Das mit intelligenter und vernetzter Technik ausgestattete Zuhause, teilweise auch Smart Home genannt, unterstützt seine Bewohner im Alltag. Älteren Menschen kann es z. B. helfen, indem Sensoren Stürze erkennen und automatisch Hilfe organisieren. Aber auch eine einfache Bedienung durch die Automatisierung der Haustechnik erleichtert insbesondere Senioren das Leben. Immer mehr Systeme im Bereich der Notruftechnik setzen auf den passiven Notruf, d.h. dass eine Notsituation automatisch erkannt wird.

Medizinische Hilfsmittel

Die engmaschige Überwachung der Körperfunktionen ist vor allem für Senioren wichtig. Dazu gibt es eine Vielzahl an medizinischen Hilfsmitteln: vom klassischen Blutdruckmessgerät bis hin zum Blutzuckermessgerät für Diabetiker. Mit intelligenter AAL-Technik lassen sich die Messdaten inzwischen sogar automatisch an den zuständigen Hausarzt übermitteln.

Dies sind gängige medizinische Hilfsmittel:

Blutdruckmessgeräte

Sehr wahrscheinlich haben auch Sie zuhause ein Blutdruckmessgerät und nutzen es regelmäßig. Diese Geräte sind frei verkäuflich. Sie gibt es bereits ab 15 Euro zu kaufen, können aber auch über 40 Euro kosten.

Krankenkassen übernehmen die Kosten für ein Blutdruckmessgerät, wenn Sie es aus gesundheitlichen Gründen benötigen und von Ihrem Arzt verschrieben bekommen. Die häufigsten Diagnosen dabei sind:

  • Schwer medikamentös einstellbarer Bluthochdruck
  • Bluthochdruck mit Folgeschäden an Gefäßen und Nieren
  • Nachsorge einer Organtransplantation

Blutgerinnungs- oder Blutzuckermessgeräte

Bei Messgeräten zur Blutgerinnung (sog. Koagulationsmessgeräte) oder zur Blutzuckermessung können Sie auf die finanzielle Hilfe Ihrer Krankenkasse zählen. Wer solche Messgeräte braucht, hat eine chronische Erkrankung, die diese Messungen erforderlich macht, z. B. Diabetes mellitus oder eine Störung der Blutgerinnung.

Inhalationsgeräte

Inhalationsgeräte wie Asthma-Inhalatoren, die z. B. Medikamente verstäuben, gehören zu den Hilfsmitteln, die Ihre Krankenkasse vollständig erstattet.

Info
Der Weg zur Kostenerstattung – das ist wichtig

Eine Kostenerstattung für Hilfsmittel führt bei gesetzlich Versicherten immer erst über Ihren Arzt, der Ihnen im Bedarfsfall ein Rezept dafür ausstellen kann. Sobald Sie die ärztliche Verordnung in der Hand halten, reichen Sie diese bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein und warten auf Genehmigung. 

Wichtig: Ihre gesetzliche Krankenkasse nennt Ihnen Sanitäts-Vertragspartner, bei denen Sie das jeweilige Hilfsmittel beziehen können. Bevor Sie also selbst zahlen und einen x-beliebigen Anbieter auswählen, sprechen Sie am besten mit Ihrem Arzt und Ihrer Versicherung.

Privat Krankenversicherte treten wie üblich in Vorleistung und reichen die Rechnung im Nachgang bei Ihrer Kasse ein. Die konkreten Regelungen zur Kostenerstattung bei privaten Krankenversicherungen sind den jeweiligen Tarifbestimmungen zu entnehmen.

Orthopädische Hilfsmittel / Therapeutische Hilfsmittel

Werden Sie selbst oder ein Angehöriger beim Stehen und Gehen immer unsicherer auf den Beinen? Dann kann der Einsatz orthopädischer Hilfsmittel zur Mobilitätsverbesserung sinnvoll sein. Diese Hilfsmittel werden nur im Einzelfall per Rezept bezuschusst, in vielen Fällen müssen sie komplett privat vom Versicherungsnehmer bezahlt werden.

Zu den Hilfsmitteln für mehr Mobilität gehören zum Beispiel:

Gehhilfen

Der Gehstock ist die einfachste Form einer Gehhilfe. Etwas mehr Sicherheit bieten eine Unterarmgehstütze und ein Gehgestell. Mit Rollatoren schließlich sind Sie in der Regel am bequemsten und sichersten unterwegs. Die meisten dieser Gehwagen mit Rollen besitzen eine Sitzfläche zum Ausruhen und manche haben sogar einen Korb zum Transport von Einkäufen. Alle Rollatoren sind mit einer Bremse am Lenker ausgestattet.

Rollstühle

Ein Rollstuhl bietet nicht nur dann Hilfe, wenn Senioren nicht mehr gehen können. Er ist bereits vorher eine große Entlastung auf längeren Strecken. Dann können sich Senioren schieben lassen und fühlen sich sicherer. Andere wiederum nutzen ihn vorwiegend für Ausflüge außer Haus, während sie sich in der vertrauten Wohnung noch mit Gehstock oder Rollator gut behelfen können. Rollstühle gibt es auch mit elektronischem Antrieb: die sog. Elektrorollstühle. Sie sind vor allem für Menschen geeignet, die sich nicht mehr selbstständig im Rollstuhl fortbewegen können.

Elektromobile

Komfortabel für unterwegs sind Elektromobile, auch Elektro-Scooter genannt. Das sind in der Regel vierrädrige Fahrzeuge, die leise und umweltfreundlich mit Elektromotoren fahren. Der integrierte Akku lädt sich an der Steckdose auf. Manche Elektromobile sind durch eine Hilfsmittelnummer anerkannte Hilfsmittel, die die Krankenversicherung bezahlt, sofern ein Rezept vorliegt. Die Pflegekasse sieht für Elektromobile keine Förderung vor.

Treppenlift

Ein Treppenlift, ein Hublift oder auch ein Homelift (Fahrstuhl) transportiert mobilitätseingeschränkte Personen sicher und bequem von einer Etage zur anderen. Allerdings ist ein Treppenlift genau genommen kein Hilfsmittel, sondern gehört zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Genehmigt die Pflegekasse den Treppenlift, zahlt sie bis zu 4.000 Euro Zuschuss, sofern der Betrag noch nicht für andere Leistungen (z. B. den Badumbau) genutzt wurde.

Erfahren Sie mehr über die Finanzierung im Ratgeber Treppenlift Kosten: Kaufen, mieten und Zuschuss beantragen.

Um speziell pflegenden Angehörigen die häusliche Pflege von stark bewegungseingeschränkten Pflegebedürftigen zu erleichtern, gibt es weitere Hilfsmittel. Sie vereinfachen Ihnen als Angehöriger die Arbeit, entlasten den Rücken und sind für den Pflegebedürftigen besonders schonend. Einige Beispiele:

Lagerungshilfen

Um das Wundliegen bzw. Druckgeschwüre bei Menschen zu vermeiden, die sich nicht ausreichend bewegen können, gibt es Lagerungshilfen. Das sind beispielsweise spezielle Kissen, die Sie je nach Zweck unter oder seitlich am Körper des Pflegebedürftigen positionieren. Diese Schalen, Rollen oder Ringe, die mit Schaumstoff oder Luft gefüllt sind, werden auch Dekubitusprophylaxe-Hilfsmittel oder Antidekubitus-Hilfsmittel genannt.

Für Pflegebedürftige, die viel liegen müssen, ist außerdem der Einsatz von Pflegematratzen hilfreich und wichtig. Pflegematratzen sind Funktionsmatratzen, die zum einen für komfortables Liegen sorgen, aber auch Krankheiten wie beispielsweise Dekubitus vorbeugen (Antidekubitusmatratze). Darüber hinaus sind sie pflegeleichter und haben ein geringeres Gewicht als herkömmliche Matratzen. Auch Wechseldruck-Systeme, die sich abwechselnd mit Luft aufpumpen lassen, sollen Angehörigen die Pflegearbeit erleichtern. Weitere Vorteile sowie eine Übersicht der unterschiedlichen Pflegematratzen finden Sie in der Themenwelt Pflegematratzen.

Umsetzhilfen

Hebe- und Haltegurte unterstützen Sie als Pflegende beim Aufstehen und Umsetzen des Pflegebedürftigen. Typische Situationen sind für Hebe- und Umsetzhilfen sind der Transfer vom Bett auf einen Stuhl oder vom Rollstuhl auf die Toilette. Dabei helfen zusätzlich Drehkissen und Transferhilfen wie Rutschbretter und Patientenlifter.

Hilfsmittel zur Pflege / Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Pflegen Sie zuhause einen Angehörigen mit anerkanntem Pflegegrad? Dann haben Sie bzw. der Pflegebedürftige einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Hygieneprodukte zur Infektionsprophylaxe.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse bis zu einem Betrag von bis zu 40 Euro pro Monat.

Die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sollen die Hygienebedingungen bei der häuslichen Pflege verbessern und damit das Infektionsrisiko aller Beteiligten minimieren. Aufgrund des Materials und der Beschaffenheit handelt es sich i. d. R. um Einwegprodukte. Dazu gehören:

Info
Wer hat Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Um Pflegehilfsmittel zu beziehen und die Kosten erstattet zu bekommen, benötigen Versicherte oder ihre Angehörigen keine ärztliche Bescheinigung. Sie können den Antrag auf Kostenübernahme direkt bei Ihrer Pflegekasse stellen. Dafür gelten drei Voraussetzungen:

  1. Der Pflegebedürftige hat einen anerkannten Pflegegrad.
  2. Der Pflegebedürftige lebt zuhause oder bei der Familie, in einer WG oder in einer Einrichtung für Betreutes Wohnen.
  3. Der Pflegebedürftige wird (auch) von Angehörigen, Freunden oder Bekannten gepflegt.
Bonus
Antragsformular für kostenlose Pflegehilfsmittel
  • Leicht und schnell erledigt dank beiliegender Ausfüllhilfe
  • Kostenloser Postversand dank vorfrankiertem Formular
  • Gesetzlichen Anspruch mit drei einfachen Fragen prüfen

Inkontinenzhilfsmittel

Auch Inkontinenzhilfsmittel sind Bestandteil des Hilfsmittelverzeichnisses bzw. Hilfsmittelkatalogs und somit Kassenleistung. Ab einer mittelgradigen Inkontinenz zahlt die Krankenkasse die benötigten Hilfsmittel zur Pflege bis zu einem maximalen Festbetrag. Beispiele für Hilfsmittel zur Pflege bei Inkontinenz sind Windeln, Inkontinenzvorlagen, Inkontinenzeinlagen und Pants sowie Inkontinenzunterlagen für die Matratze. Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung der Krankenkasse ist eine ärztliche Verordnung.

Hilfsmittel zur Körperpflege

Das Badezimmer ist für Senioren und Pflegebedürftige häufig eine Gefahrenzone. Beim Waschen, Baden und Duschen ist die Sturzgefahr hoch. Deshalb gibt es gerade in diesem Bereich viele Hilfsmittel, die allen Beteiligten den Pflegealltag erleichtern sollen. Dazu zählen zum Beispiel:

Duschstuhl und Duschhocker

Ein Duschstuhl oder Duschhocker bringt nicht nur Komfort. Die Hilfsmittel fürs Bad erhöhen die Selbstständigkeit bei der täglichen Hygiene-Routine oder erleichtern die Körperpflege eines Angehörigen. Es gibt verschiedene Größen und Modelle passend zum Grad der Hilfsbedürftigkeit – mit und ohne Rollen, Stützen oder Zusatzfunktionen.

Liftsysteme fürs Bad

Badewannenlifte ermöglichen es Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, sicher in die Badewanne zu steigen und ein Vollbad zu genießen. Es gibt unterschiedliche Modelle von Badeliften: vom Tuchlifter über ein aufblasbares Badekissen bis hin zum Badelift mit Sitz.

Badewannensitz

Als Alternative zum Badewannenlift bietet ein Badewannensitz mehr Komfort und Sicherheit bei der täglichen Körperhygiene. Manche Modelle stehen wie ein Hocker in der Wanne, andere Modelle sind Sitze, die Sie links und rechts in die Wanne einhängen. Vom Sitz können sich dann selbst bewegungseingeschränkte Personen leicht in die Wanne herablassen. Modelle mit Drehsitz sind besonders komfortabel, da Sie den Pflegebedürftigen ohne großen Kraftaufwand umschwenken können.

Badewanneneinsätze

Mit einem Badewanneneinsatz bzw. Wannenverkürzer verringern Sie die Länge der Badewanne und schaffen für den Badenden so eine Fußstütze oder Rückenlehne. Diese Badewanneneinsätze werden meist mithilfe von Saugnäpfen an den Wannenrändern montiert und lassen sich stufenlos verstellen.

Sicherheitsgriffe und Aufrichtehilfen

Unabdingbar für Menschen, die immer unsicherer auf den Beinen werden, sind Haltegriffe und Stützgriffe an neuralgischen Punkten im Bad: an der Wanne, in der barrierefreien Dusche und am barrierefreien WC. Manche Griffe sind so konstruiert, dass sie sich drehen lassen. Auf diese Weise werden sie zu komfortablen Aufstehhilfen.

Toilettenhilfen

Alles, was die Toilettennutzung ohne fremde Hilfe ermöglicht, fassen Fachleute unter dem Oberbegriff Toilettenhilfen zusammen. Dazu gehören unter anderem Dusch-WCs, höhenverstellbare Toilettensitze, Toilettensitze mit eingebautem Lift, Toilettensitz-Erhöhungen, Toilettenstühle, Armstützen und Bettpfannen.

Hilfsmittel zum Sehen, Hören und Sprechen

Auch für Behinderungen im sensorischen Bereich gibt es medizinische Hilfsmittel, um die Einschränkungen auszugleichen und den Betroffenen mehr Eigenständigkeit zurückzugeben.

Sehhilfen

Bei den Sehhilfen unterscheidet man zwei Arten: Es gibt Hilfen zur Verbesserung der Sehschärfe wie z. B. Brillengläser, Kontaktlinsen, Lupen und Bildschirmlesegeräte. Daneben ermöglichen therapeutische Sehhilfen die Behandlung von Augenverletzungen und Augenerkrankungen, z. B. Brillenglas mit UV-Kantenfilter, Verbandlinsen oder Verbandschalen.

Einen Zuschuss zu Sehhilfen erhalten Versicherte, wenn sie:

  • eine schwere Augenerkrankung oder -verletzung haben,
  • auch mit Brille nur ein Sehvermögen von maximal 30 Prozent erreichen und/oder
  • eine Hornhautverkrümmung von mehr als vier Dioptrien aufweisen bzw. bei Kurz- oder Weitsichtigkeit mehr als sechs Dioptrien.

Hörgeräte

Hörgeräte ermöglichen Schwerhörigen wieder die Teilnahme am Leben. Nach der Hilfsmittel-Richtlinie kann der Arzt folgende Hörhilfen verschreiben:

  • Luftleitungs-Hörgeräte
  • Knochenleitungs-Hörgeräte
  • CROS-Versorgung (Contralateral Routing of Signals) bei vollständiger Taubheit eines Ohres
  • Tinnitusgeräte

Stimmhilfen

Stimmhilfen oder auch Sprechhilfen helfen Menschen, die keine Stimmlippen mehr haben. Gewisse Krankheiten können dazu führen, dass der Kehlkopf entfernt werden muss, wie z. B. bei Kehlkopfkrebs. Damit sich Betroffene weiterhin wie gewohnt über Sprache verständigen können, bedarf es einer künstlichen Stimmersatzhilfe (auch Stimmprothese), die beim Sprechen den Ton erzeugt.

Auch weitaus weniger gravierende Formen erfordern ein technisches Hilfsmittel, damit Betroffene ihre Stimme nicht verlieren: Ist nur ein leises Sprechen möglich, gibt es z. B. Sprachverstärker, mit denen Betroffene besser verstanden werden können.

Durch diese Hilfsmittel können Betroffene wieder aktiver am Leben teilhaben und sich uneingeschränkt bspw. an der gedeckten Kaffeetafel mitteilen. Nach ärztlicher Verordnung übernimmt die Krankenkasse die Kosten – übrigens auch für die Instandhaltung, Wartung und Kontrolle des Geräts sowie für Schulungen im Umgang mit dem Hilfsmittel.

Hilfsmittel beantragen – so geht‘s

Sie benötigen ein Hilfsmittel und erhoffen sich einen Zuschuss von Ihrer Kasse? Der Antrag erfolgt in wenigen Schritten.

1. Hilfsmittel beantragen mit Rezept

Damit ein Hilfsmittel von der Krankenkasse bezuschusst wird, muss eine ärztliche Verordnung vorliegen. Auf dem Rezept sollte die jeweilige Diagnose für das benötigte Hilfsmittel notiert sein. Diese Angabe erleichtert die Entscheidung für oder gegen eine Kostenübernahme bei der Krankenversicherung.

2. Hilfsmittel bei Vertrags-Sanitätshäusern erwerben

Reichen Sie das Rezept bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein und warten Sie die Genehmigung ab. Damit Sie lediglich Ihren Eigenanteil von maximal 10 Euro zahlen, müssen Sie für die Anschaffung einer Alltagshilfe ein Vertrags-Sanitätshaus aufsuchen. Ihre Kasse nennt Ihnen diese Kooperationspartner. Privat Krankenversicherte treten wie gewohnt in Vorleistung und reichen im Nachgang die Rechnung ein.

Das Sanitätshaus liefert Ihnen das Hilfsmittel je nach Größe i. d. R. nachhause, macht Sie im Umgang damit vertraut und ist auch für mögliche Reparaturen zuständig.

Info
Ihre Zuzahlung bei Hilfsmitteln

Für Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind wie bspw. Insulinspritzen, zahlen Sie 10 Prozent der Kosten pro Packung hinzu, max. aber 10 Euro für den gesamten Monatsbedarf. Für alle anderen Hilfsmittel gilt die Zuzahlungsregel von 10 Prozent des Einkaufspreises, mindestens jedoch 5 Euro und maximal 10 Euro. Diesen Betrag müssen Sie immer dort entrichten, wo sie das Hilfsmittel erwerben.

3. Formlosen Antrag stellen oder Widerspruch einreichen

Sollte ein benötigtes Hilfsmittel nicht im Hilfsmittelverzeichnis bzw. Hilfsmittelkatalog gelistet sein, können Sie vor dem Kauf dennoch einen formlosen Antrag an Ihre Krankenversicherung stellen. Die Krankenversicherung ist verpflichtet, Ihren Antrag innerhalb von drei Wochen zu bearbeiten. Sie hat fünf Wochen Zeit, wenn Sie ein Gutachten von MD/Medicproof einholen möchte. Wenn Ihnen aber trotz Ablauf der Frist gar keine Rückmeldung vorliegt, gilt Ihr Antrag automatisch als angenommen.(1)

Wird Ihr Hilfsmittelanspruch abgelehnt, können Sie innerhalb einer Frist von drei Monaten Widerspruch einzulegen.

Tipp
Nutzen Sie auch Ihren Anspruch auf Instandhaltung

Ihre Krankenkasse ist gesetzlich dazu verpflichtet, auch die Kosten für anfallende Wartungen oder technische Kontrollen Ihrer Hilfsmittel zu tragen (gem. SGB V § 33 Abs. 1 S1). 

Stromkostenerstattung bei elektrischen Hilfsmitteln

Für die Nutzung einiger Hilfsmittel, benötigen Sie Strom. Vor allem dann, wenn Sie in Ihrem Alltag gleich mehrere elektrische Hilfsmittel nutzen, kann sich das in Ihrem Stromverbrauch bemerkbar machen. Unter gewissen Voraussetzungen haben Sie einen gesetzlichen Anspruch, der Sie finanziell entlastet: Ihre Krankenversicherung kann Sie bei den entstandenen Stromkosten unterstützen (gem. SGB V § 33 Abs. 1 S1; BSG, Aktenzeichen: 3 RK 12/96). Dabei gehen Sie immer in Vorleistung – d. h., Sie zahlen Ihre Stromkosten zunächst selbst und bekommen im Nachgang einen Teil von Ihrer Krankenkasse erstattet. Die anteilige Erstattungshöhe erfolgt je nach Krankenkasse entweder über einen Pauschalbetrag oder richtet sich nach dem genauen Verbrauch.

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Voraussetzungen für die Stromkostenerstattung bei Hilfsmitteln

Die gesetzlichen Krankenkassen sind dazu verpflichtet, Ihnen die Stromkosten Ihrer elektrischen Hilfsmittel rückwirkend anteilig zu erstatten, wenn

  • das entsprechende stromverbrauchende Hilfsmittel von Ihrem Arzt verordnet wurde und
  • Ihre Krankenversicherung die Kosten für die Anschaffung übernommen hat.

Von diesem gesetzlichen Anspruch können Sie bis zu vier Jahre rückwirkend Gebrauch machen. Um von der Kostenerstattung zu profitieren, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen.

Private Krankenkassen erstatten nicht immer die Stromkosten für elektrische Hilfsmittel. Es lohnt sich aber in jedem Fall, Ihren Vertrag daraufhin zu prüfen oder direkt bei der Krankenkasse anzufragen.

Info
Anspruch auf Stromkostenerstattung nur bei bezuschussten Hilfsmitteln

Wurde das elektrische Hilfsmittel aus eigenen Mitteln gezahlt bzw. nicht vom Arzt verordnet, kommt Ihre Krankenkasse i. d. R. auch nicht für die dadurch entstandenen Stromkosten auf.

So beantragen Sie die Stromkostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse

Jede Krankenkasse handhabt die Stromkostenerstattung bei Hilfsmitteln unterschiedlich. Manche Kassen bieten ein vorgefertigtes Formular zum Ausfüllen an, anderen Kassen reicht schon ein formloser, schriftlicher Antrag. Informieren Sie sich also am besten direkt bei Ihrer Krankenversicherung, wie Sie die Stromkostenerstattung Ihrer Hilfsmittel beantragen können.

Die Stromkostenerstattung erfolgt je nach Krankenkasse entweder über eine Pauschale oder richtet sich nach dem genauen Verbrauch. Holen Sie sich auch hierzu Informationen bei Ihrer zuständigen Kasse ein. Fordert Ihre Krankenversicherung eine ungefähre Einschätzung der entstandenen Stromkosten, können Sie diese mithilfe folgender Fragen bemessen:

  • Wie viele Stunden am Tag betreiben Sie das Hilfsmittel mit Strom?
  • Wie viel Watt verbraucht Ihr elektrisches Hilfsmittel pro Stunde? – Diese Information finden Sie entweder in der Betriebsanleitung des Geräts oder auf dem Etikett am Hilfsmittel. Die Angabe erfolgt in der Einheit kWh.
  • Wie viele Tage im Jahr nehmen Sie das Hilfsmittel in Betrieb?
  • Wie viel zahlen Sie für einen Kilowatt (kW) Strom? – Diese Information finden Sie in Ihrer Stromrechnung.
Tipp
Für jedes Hilfsmittel eine eigene Kostenübersicht

Wenn Sie mehrere elektrische Hilfsmittel nutzen, denken Sie daran, für jedes einzelne Hilfsmittel eine eigene Stromkosten-Übersicht aufzustellen. Es empfiehlt sich hier eine Kopie Ihrer Stromkostenabrechnung beizulegen, damit die Krankenkasse Ihre Angaben bei Bedarf nachprüfen kann.

Eine Übersicht zu stromverbrauchenden Hilfsmitteln

Nachfolgend sehen Sie eine kleine Auswahl zu elektrischen Hilfsmitteln, für die Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Stromkostenerstattung stellen können:

  • Absaugungsgeräte
  • Beatmungsgeräte
  • Elektromobile / E-Scooter
  • Elektrorollstühle
  • Hausnotrufsysteme
  • Hilfsantriebe für Rollstühle
  • Inhalatoren
  • Konzentratoren
  • Luftbefeuchter
  • Monitore
  • Patientenlifter bzw. Personenlifter (hier: Umsetz- und Hebehilfen)
  • Pulsoxymeter
  • Wechseldruckmatratzen
Wichtiger Hinweis
Keine Stromkostenerstattung beim Treppenlift

Ein Treppenlift ist kein anerkanntes Hilfsmittel, weshalb hier auch kein Anspruch auf Stromkostenerstattung besteht.

Häufig gestellte Fragen

Was sind Hilfsmittel?

Hilfsmittel sind Gegenstände, die im Einzelfall erforderlich sind, um durch ersetzende, unterstützende oder entlastende Wirkung den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. (Definition des Gemeinsamen Bundesausschusses)

Welche Hilfsmittel gibt es?

Im Hilfsmittelverzeichnis bzw. Hilfsmittelkatalog sind mehr als 30.000 Hilfsmittel gelistet, die Versicherten im Krankheits- oder Pflegebedarfsfall zur Verfügung stehen. Die Anwendungsbereiche gehen hierbei von bis:

Welche Hilfsmittel zahlt die Pflegekasse?

Die anteilige Kostenübernahme für benötigte Hilfsmittel erfolgt i. d. R. nicht durch Ihre Pflegekasse, sondern durch Ihre Krankenkasse. Im Hilfsmittelverzeichnis bzw. Hilfsmittelkatalog sind alle Hilfsmittel gelistet, bei denen die jeweiligen Krankenkassen die Kosten im Anspruchsfall übernehmen.

Die Pflegekasse gewährt im Anspruchsfall eine Pflegehilfsmittelpauschale zu den sog. zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln im Wert bis zu 40 Euro pro Monat. Voraussetzung hierfür ist, dass ein anerkannter Pflegegrad vorliegt und die Pflege im häuslichen Umfeld stattfindet.

Werden die Stromkosten für Hilfsmittel von der Kasse übernommen?

Im Prinzip, ja. Das stromverbrauchende Hilfsmittel muss jedoch ärztlich verordnet und von der Krankenkasse bezahlt worden sein. Sie können die Stromkosten Ihrer elektrischen Hilfsmittel bis zu vier Jahre rückwirkend geltend machen. In diesem Ratgeber finden Sie eine Übersicht zu den Hilfsmitteln, für deren Betrieb Sie Strom verbrauchen.

Wenn das elektrische Hilfsmittel aus eigener Tasche gezahlt bzw. eine anteilige Kostenübernahme von der Krankenkasse nicht bewilligt wurde, besteht auch kein Anspruch auf eine Erstattung der Stromkosten.

Wie kann man Hilfsmittel beantragen?

Beantragung bei gesetzlich Versicherten:

  1. Zunächst sollten Sie mit Ihrem Arzt über das von Ihnen gewünschte Hilfsmittel sprechen. Sieht Ihr Arzt den Bedarf und die mögliche Entlastung durch ein bestimmtes Hilfsmittel, werden Sie von ihm ein Rezept erhalten.
  2. Dieses Rezept reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse mit einem Antrag auf Kostenübernahme ein.
  3. Warten Sie die Rückmeldung Ihrer Krankenkasse ab, damit Sie i. d. R. maximal einen Eigenanteil von 10 Euro je Hilfsmittel zahlen müssen.
  4. Im Falle der Kostenbewilligung können Sie ein Vertrags-Sanitätshaus Ihrer Krankenkasse aufsuchen und dort das verschriebene Hilfsmittel erwerben. Gegebenenfalls ist das benötigte Hilfsmittel nicht vorrätig und muss noch bestellt werden.
  5. Das Sanitätshaus liefert das Hilfsmittel zu Ihnen, schult Sie im Umgang damit und unterstützt Sie im Falle von Reparaturen.

Privat Versicherte zahlen ihr benötigtes Hilfsmittel im Voraus und reichen im Nachgang die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse ein.

Was sind technische Hilfsmittel?

Technische Hilfsmittel unterstützen ältere Menschen in ihrer autonomen Alltagsgestaltung und geben Pflegebedürftigen sowie deren Angehörigen ein erhöhtes Sicherheitsgefühl. Technische Hilfsmittel erkennen Gefahrensituationen i. d. R. frühzeitig und schlagen im Notfall Alarm.

Zu technischen Hilfsmitteln zählen u. a.

  • das Hausnotrufsystem
  • der mobile Notruf
  • das Seniorenhandy
  • Demenz-Ortungssysteme
  • Warnmelder
  • Assistenzsysteme für ein sichereres Zuhause (auch geläufig unter „AAL“)

Was sind medizinische Hilfsmittel?

Medizinische Hilfsmittel helfen bei der Überwachung körpereigener Funktionen. Vor allem bei chronischen Krankheiten wie z. B. Diabetes mellitus oder einer Blutgerinnungsstörung ist der Einsatz dieser Hilfsmittel sinnvoll.

Zu den gängigen medizinischen Hilfsmitteln zählen u. a.

  • Blutdruckmessgeräte
  • Blutgerinnungs- oder Blutzuckermessgeräte
  • Inhalationsgeräte

Was sind orthopädische Hilfsmittel?

Orthopädische bzw. therapeutische Hilfsmittel werden v. a. bei Bewegungseinschränkungen eingesetzt und sollen die Mobilität der betroffenen Person verbessern. Die Kosten dieser Hilfsmittel trägt der Versicherte i. d. R. selbst. Die Kassen entscheiden hier im Einzelfall per Rezept, ob sie einen Zuschuss gewähren.

Zu den gängigen orthopädischen bzw. therapeutischen Hilfsmitteln zählen u. a.

  • Gehhilfen
  • Rollstühle
  • Elektromobile (auch „Elektro-Scooter“)
  • Treppenliftsysteme
  • Lagerungshilfen
  • Umsetzhilfen

Welche Hilfsmittel gibt es für die Körperpflege?

Die selbstständige Körperpflege kann im höheren Alter Risiken bergen. Um einem Sturz im Badezimmer vorzubeugen, eignen sich unterschiedliche Hilfsmittel zur Körperpflege.

Gängige Hilfsmittel zur Erleichterung der Körperpflege sind u. a.

  • Duschhilfen (z. B. Duschstuhl oder Duschhocker)
  • Badehilfen (z. B. Badewannenlifter oder Badewannensitze)
  • Sicherheitsgriffe und Aufrichtehilfen (z. B. Stützgriffe)
  • Toilettenhilfen (z. B. Toilettensitz-Erhöhungen oder Bettpfannen)

Welche Hilfsmittel gibt es für die Pflege?

Bei anerkanntem Pflegegrad und häuslicher Pflege stehen dem Versicherten monatlich zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel gesetzlich zu. Hierfür gewährt die Pflegekasse im Anspruchsfall monatlich bis zu 40 Euro.

Die gängigen zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel sind:

  • Händedesinfektion
  • Einmalhandschuhe
  • Flächendesinfektion
  • Mundschutz
  • Schutzschürzen
  • Bettschutzeinlagen (sowohl Einweg-Bettschutzeinlagen als auch Wiederverwendbare)
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Erstelldatum: 5102.21.22|Zuletzt geändert: 2202.11.41
(1)
Bundesministerium der Justiz (o. J.): Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) § 13 Kostenerstattung
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__13.html (letzter Abruf am 06.10.2022)
(2)
Bildquelle
© Robert Kneschke / Fotolia.com
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