Hilfsmittel für Senioren & Pflege

Hilfsmittel erleichtern den Pflegealltag, gleichen gesundheitliche Einschränkungen und Behinderungen aus oder helfen, eine Behandlung erfolgreich durchzuführen. pflege.de zeigt Ihnen wie Sie Hilfsmittel erhalten, wer die Kosten trägt und welche Hilfsmittel in der Pflege besonders nützlich sind.

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Hilfsmittel: Definition

Hilfsmittel sichern den Erfolg einer Kranken- oder Heilbehandlung, beugen einer drohenden Behinderung vor oder gleichen eine bestehende Behinderung im Alltag aus. Nicht als Hilfsmittel gelten Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens, auch wenn sie eine ähnliche Funktion erfüllen.(1)

Die Liste der möglichen Hilfsmittel ist lang – so lang wie die Liste möglicher Behandlungen und Behinderungen. Die Auswahl reicht vom Hörgerät über den Rollator bis hin zu Inkontinenzmaterial und Desinfektionsmittel.

Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel

Im Rahmen der Pflege kommen drei Arten von Hilfsmitteln zum Einsatz: Hilfsmittel zur Krankenbehandlung, Hilfsmittel zur medizinischen Rehabilitation und Pflegehilfsmittel. Was ist der Unterschied?

  • Hilfsmittel zur Krankenbehandlung unterstützen die ärztlich verantwortete Behandlung akut erkrankter Menschen. Beispiel: Inhalationsgeräte. Diese Hilfsmittel dienen aber auch der Verhütung von unmittelbar drohender Krankheit oder beugen deren Verschlimmerung vor: Beispiel: Insulin-Pen.
  • Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich dienen der medizinischen Rehabilitation und kommen dann zum Einsatz, wenn die gesundheitliche Einschränkung soweit fortgeschritten ist, dass die Teilhabe und die Aktivitäten des täglichen Lebens bedroht oder nicht mehr möglich sind. Beispiele: Beinprothese, Rollstuhl.
  • Pflegehilfsmittel sollen Pflegebedürftigkeit abwenden, beseitigen, mindern, ausgleichen, die Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit verhindern oder deren Folgen mildern. Sie sind speziell für den Einsatz im Umfeld der Pflege gemacht und ergänzen oft behinderungsausgleichende Hilfsmittel. Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen. Beispiele: Desinfektionsmittel, Pflegebett.

Oft ist eine eindeutige Unterscheidung nicht möglich. Klarheit schafft dann ein Blick in die Hilfsmittelregister, also Hilfsmittelverzeichnis & Hilfsmittelkatalog. Die Hilfsmittel haben dort eine feste Zuordnung, die von den vorrangigen Versorgungszielen abhängt. Einige sind sowohl bei den Hilfsmitteln als auch bei den Pflegehilfsmitteln vertreten.

Experten-Tipp

Wer den Unterschied zwischen Hilfsmitteln und Pflegehilfsmittel nicht kennt, wird im Gespräch mit der Kranken- oder Pflegekasse schnell missverstanden. Die Unterscheidung ist deshalb wichtig: Hilfsmittel gleichen eine Behinderung aus, beugen dieser vor oder tragen zum Behandlungserfolg bei. Sie müssen von einem Arzt per Rezept verordnet werden. Beispiele sind Hörgeräte, Prothesen, Kompressionsstrümpfe oder Rollstühle, aber auch ärztlich verordnete Inkontinenzeinlagen. Pflegehilfsmittel erleichtern oder ermöglichen die häusliche Pflege. Ein Rezept ist nicht notwendig, dafür aber ein anerkannter Pflegegrad und ein Antrag bei der Pflegekasse. Beispiele sind Bade- und Toilettenhilfen, Lifter und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

Norbert  Kamps
Diplom Ingenieur & Sachverständiger für Hilfsmittelversorgung
Info
Doppelfunktionale Hilfsmittel

Bei einigen Hilfsmitteln ist keine eindeutige Zuordnung möglich. Kranken- und Pflegekasse beteiligen sich dann nach festgelegten Anteilen an den Kosten. Versicherte bekommen davon in der Regel gar nichts mit. Zu den sogenannten doppelfunktionalen Hilfsmitteln zählen zum Beispiel Badehilfen, Lagerungshilfen und Mobilitätshilfen.

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Hilfsmittelverzeichnis & Hilfsmittelkatalog

Eine Übersicht der meisten erstattungsfähigen Hilfsmittel bieten die laufend aktualisierten Listen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen. Dort werden auch Anforderungen an Funktionalität und Qualität der Hilfsmittel festgelegt.

Diese Übersichten gelten:

  • Für gesetzlich Versicherte gilt das allgemeine GKV-Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnis
  • Für Privatversicherte gilt der Hilfsmittelkatalog ihrer Pflegeversicherung

Für Sie sind Hilfsmittelverzeichnis & Hilfsmittelkatalog allerdings nicht die richtigen Anlaufstellen, wenn Sie gerade ein Hilfsmittel benötigen. Die Listen dienen vor allem Kassen, Ärzten und Pflegekräften zur Orientierung. Die systematische Aufbereitung ist deshalb sehr medizinisch und technisch orientiert, bietet Laien aber keine einfache Übersicht.

Tipp
Hilfsmittelverzeichnis für Menschen mit Behinderungen

REHADAT ist ein Informationssystem zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Im REHADAT-Hilfsmittelverzeichnis finden Sie eine große Auswahl von Hilfsmitteln, die besonders für Menschen mit Behinderungen geeignet sind.

Hilfsmittel auf Rezept erhalten

Ist ein Hilfsmittel medizinisch erforderlich, kommt die Krankenkasse für die Kosten auf. pflege.de erklärt Ihnen, wie Sie Hilfsmittel auf Rezept erhalten.

So gehen Sie vor:

  1. Ärztliches Rezept einholen
  2. Rezept bei der Krankenkasse oder Pflegekasse einreichen
  3. Hilfsmittel vom Leistungserbringer erhalten
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Pflegehilfsmittel erhalten Sie ohne Rezept, aber nur mit Pflegegrad

Um Pflegehilfsmittel zu bekommen, ist kein ärztliches Rezept notwendig. Ein Rezept oder die Empfehlung einer Pflegefachkraft oder eines Gutachters kann aber helfen. Mehr dazu im Ratgeber Pflegehilfsmittel.

Ärztliches Rezept einholen

In der Regel werden Hilfsmittel von Ärzten verschrieben. Eine entsprechende Verordnung (Rezept) kann Ihnen Ihr Hausarzt oder ein entsprechender Facharzt ausstellen.

In dem Rezept sollten diese Informationen enthalten sein:

  • Diagnose und Begründung der medizinischen Notwendigkeit (liegt eine Behinderung vor, muss ausführlich geschildert werden, warum das Hilfsmittel besonders wichtig ist)
  • Möglichst genaue Beschreibung des Hilfsmittels mit Erklärung, welche Eigenschaften es haben muss um das Versorgungsziel zu erfüllen

Denken Sie daran, dass die Krankenkasse immer nur das günstigste Hilfsmittel bereitstellen wird. Wenn keine besonderen Merkmale auf dem Rezept vermerkt sind, ist das immer das einfachste Standardmodell.

Experten-Tipp

Bestehen Sie auf einer ausführlichen Hilfsmittel-Verordnung!

Leider werden viel zu oft unvollständige Rezepte ausgestellt und in der Folge unzureichende Hilfsmittel bereitgestellt. Bestehen Sie deshalb unbedingt auf einer ausführlichen Verordnung, die der geltenden Hilfsmittel-Richtlinie entspricht.(2)

Dazu gehören eine genaue Beschreibung Ihrer Fähigkeiten und Einschränkungen, der Notwendigkeit des Hilfsmittels in Ihrem persönlichen Alltag und eine präzise Auflistung der deshalb notwendigen Eigenschaften des Hilfsmittels.

Norbert  Kamps
Diplom Ingenieur & Sachverständiger für Hilfsmittelversorgung
Tipp
Ärzte haben kein endliches „Hilfsmittel-Kontingent“

Es kommt vor, dass Ärzte ein Hilfsmittel nicht verschreiben, weil ihr Kontingent (Budget) angeblich ausgeschöpft wäre. Das ist aber ein Missverständnis. Denn Ärzte haben für Hilfsmittel kein begrenztes Kontingent, sondern müssen sich allein nach der medizinischen Notwendigkeit richten.

Einreichen bei der Krankenkasse oder Pflegekasse

Mit der Hilfsmittel-Verordnung (Rezept) gehen Sie nicht direkt zum Sanitätshaus oder zur Apotheke. Reichen Sie das Rezept erst bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Kasse prüft Ihren Anspruch, genehmigt das Hilfsmittel und teilt Ihnen mit, bei welchen Versorgern Sie das Rezept einlösen dürfen.

Ein ärztliches Hilfsmittel-Rezept müssen Sie innerhalb von 28 Kalendertagen (4 Wochen) bei Ihrer Kasse einreichen, sonst verfällt es. Das gilt übrigens auch für Medikamenten-Rezepte. (2)

Wenn unklar ist, ob die Kranken- oder die Pflegekasse zuständig ist, wenden Sie sich als gesetzlich Versicherter zunächst an Ihre Krankenkasse. Die Pflegekasse ist sowieso direkt angegliedert. Sind Sie privatversichert und Ihre Kranken- und Pflegekasse gehören nicht zusammen, erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung.

Info
Recht auf Widerspruch bei Ablehnung

Falls Ihre Krankenkasse die Finanzierung eines bestimmten Hilfsmittel ablehnt, haben Sie das Recht auf Widerspruch. Dafür haben gesetzlich Versicherte einen Monat nach Eingang der Ablehnung Zeit. Wird Ihnen die Ablehnung nur mündlich oder ohne Rechtsbelehrung mitgeteilt, haben Sie sogar ein Jahr Zeit. Gut ist es, wenn Sie mit dem zuständigen Arzt sprechen und er die Notwendigkeit des Hilfsmittels ausführlich bescheinigt. Bewilligt die Krankenkasse auch im zweiten Anlauf das Hilfsmittel nicht, bleibt noch der Gang zum Sozialgericht. Diesen Schritt sollten Sie allerdings nur in Begleitung eines Anwalts für Sozialrecht gehen.

Hilfsmittel vom Leistungserbringer erhalten

Sobald die Kasse das Hilfsmittel genehmigt und Ihnen mögliche Versorger wie Sanitätshäuser, Apotheken oder Online-Händler genannt hat, können Sie dort Ihr Rezept einlösen. Das funktioniert ähnlich wie bei Medikamenten in der Apotheke.

In vielen Fällen werden Sie technische Hilfsmittel als gebrauchte Leihgabe bekommen und nicht als Neuware. Dagegen gibt es nichts einzuwenden. Geht ein Hilfsmittel kaputt oder muss es gewartet werden, ist dafür ebenfalls der Kostenträger (die Krankenkasse) zuständig. Sie haben mit Leihgaben also prinzipiell keinen Nachteil.

Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln steht Ihnen üblicherweise ein bestimmtes persönlich festgelegtes Kontingent für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung. Sie können also regelmäßig verbrauchbare Hilfsmittel von Ihrem Versorger erhalten, zum Beispiel Inkontinenzmaterial.

Info
Kassen haben feste Vertragspartner

Krankenkassen und Pflegekassen haben feste Vertragspartner für bestimmte Hilfsmittelgruppen. Die Kasse ist verpflichtet, Ihnen alle Vertragspartner zu nennen. Nur in Ausnahmefällen ist es möglich, Hilfsmittel von anderen Versorgern zu erhalten. Sprechen Sie in so einem Fall vorher mit Ihrer Kasse.

 

Hilfsmittel Zuzahlung & Aufzahlung

Ähnlich wie bei Medikamenten übernimmt die Kasse bei Hilfsmitteln zwar den Großteil der Kosten, aber Sie müssen in den meisten Fällen einen begrenzten Kostenanteil zuzahlen. Erfahren Sie, wie hoch die Zuzahlung ist und wie sich Zuzahlung und Aufzahlung unterscheiden.

Zuzahlung für Hilfsmittel

Die Zuzahlung für ein Hilfsmittel ist der Betrag, den Sie selbst für ein Hilfsmittel zahlen müssen. Das Prinzip ist ähnlich wie bei Medikamenten: Sie zahlen 10 Prozent der Kosten, allerdings mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Hilfsmittel. Minderjährige sind von der Zuzahlung befreit. (1)

Für Hilfsmittel zum Verbrauch gilt: Sie zahlen 10 Prozent der Kosten pro Packung zu. Aber maximal 10 Euro für den gesamten Monatsbedarf an solchen Hilfsmitteln. (1) Eine Ausnahme sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Hier erhalten Sie Produkte im Wert von bis zu 40 Euro monatlich ohne Zuzahlung.

Für technische Pflegehilfsmittel: Hier zahlen Sie 10 Prozent der Kosten bis zu einem Betrag von maximal 25 Euro pro technischem Pflegehilfsmittel.

Tipp
Lassen Sie sich von der Zuzahlung befreien

Wenn Sie Zuzahlungen für mehrere Medikamente und Hilfsmittel leisten, kommen schnell größere Summen zusammen. Sie können sich von der Zuzahlung befreien lassen, wenn Ihre persönliche Belastungsgrenze überschritten wird. Mehr dazu im Ratgeber Zuzahlungsbefreiung.

Aufzahlung bei Hilfsmitteln

Bei der Aufzahlung handelt es sich um den Aufpreis, den Sie bezahlen müssen, wenn Sie sich für ein teureres Hilfsmittel entscheiden, als es das Rezept vorsieht. Hier müssen Sie immer die gesamte Kostendifferenz selbst zahlen.

Ein Beispiel: Die Krankenkasse genehmigt Ihnen nur das Rollator-Standardmodell. Sie möchten aber unbedingt ein besonderes Leichtgewicht-Modell. Die Mehrkosten für das Sondermodell müssen Sie als Aufzahlung selbst bezahlen.

Stromkostenerstattung bei elektrischen Hilfsmitteln

Elektrische Hilfsmittel verbrauchen bei der Nutzung Strom und verursachen damit Stromkosten. Unter bestimmten Voraussetzungen gilt: Die Krankenkasse kommt für die durch Hilfsmittel entstehenden Stromkosten auf.

Welche Hilfsmittel das betrifft, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie die Stromkostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse beantragen erfahren Sie im pflege.de Ratgeber Stromkostenerstattung für Hilfsmittel von der Krankenkasse.

Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel sollen die Pflege erleichtern, Beschwerden der pflegebedürftigen Person lindern oder deren Selbständigkeit fördern. (3) Sie sind im Hilfsmittelverzeichnis in den Produktgruppen 50 bis 54 zu finden.

Zu den Pflegehilfsmitteln gehören zum Beispiel:

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
  • Pflegebett
  • Hausnotruf

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Die sogenannten Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sollen die Hygienebedingungen bei der häuslichen Pflege verbessern und damit das Infektionsrisiko aller Beteiligten minimieren. Aufgrund des Materials und der Beschaffenheit handelt es sich meistens um Einwegprodukte.

Das sind die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch:

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten pro pflegebedürftige Person bis zu einem Betrag von 40 Euro pro Monat. Sie müssen dafür keine Zuzahlung leisten.

Info
Wer hat Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Um Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu beziehen und die Kosten erstattet zu bekommen, benötigen Sie weder eine ärztliche Bescheinigung noch die Empfehlung einer Fachkraft. Sie können den Antrag auf Kostenübernahme direkt bei Ihrer Pflegekasse stellen. Dafür gelten drei Voraussetzungen:

  1. Sie haben einen anerkannten Pflegegrad.
  2. Sie leben nicht in einer stationären Pflegeeinrichtung.
  3. Sie werden zumindest teilweise von Angehörigen, Freunden oder Bekannten gepflegt.

Pflegebett

Ein Pflegebett ist besonders dann ein unverzichtbares Hilfsmittel, wenn die pflegebedürftige Person stark in ihrer Bewegung eingeschränkt oder gar vollständig bettlägerig ist.

Viele pflegerische Tätigkeiten wie Körperpflege oder sogar die Mahlzeiten finden dann oftmals im Bett statt. Dabei sind verschiedene Eigenschaften des Pflegebetts eine große Hilfe, wie zum Beispiel die Möglichkeit für eine aufrechte Liegeposition oder die verstellbare Höhe des Pflegebetts.

Auch für die pflegebedürftige Person hat ein Pflegebett viele Vorteile. Je nach Bedarf lassen sich Seitengitter für mehr Sicherheit, Aufrichthilfen, Beistelltische und viele andere Dinge als Zubehör ergänzen.

Hausnotruf

Viele Menschen wollen ihre Selbständigkeit nicht ganz aufgeben, obwohl sie bereits Unterstützung im Alltag brauchen. Gerade die Angehörigen sorgen sich dann oft, was passiert, wenn die Person stürzt oder einen anderen Unfall hat und nicht rechtzeitig Hilfe rufen kann.

Für diese Fälle gibt es den Notrufsysteme. Das sind technische Geräte, mit denen Sie in einer Notsituation direkt eine Verbindung zur Notrufzentrale herstellen können. Das Notrufgerät ist entweder fest installiert, als Armband oder Kette tragbar, oder beispielsweise in ein Seniorentelefon integriert.

Besondere Varianten der mobilen Notrufsysteme sind mit einem GPS-Sender ausgestattet und ermöglichen im Notfall eine Ortung der Person. Das ist insbesondere bei Demenz-Ortungssystemen ein wichtiger Aspekt, weil viele Menschen mit Demenz einen Bewegungsdrang haben, sich aber gleichzeitig leicht verirren.

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Hilfsmittel für Transfer & Lagerung

Themen wie Transfer und Lagerung spielen dann eine wichtige Rolle, wenn die pflegebedürftige Person sich nicht mehr oder nur unsicher aufrichten und fortbewegen kann. Je mehr Hilfestellung die pflegende Person leisten muss, desto größer ist die körperliche Belastung.

Die richtigen Hilfsmittel schaffen hier Abhilfe oder ermöglichen es der pflegebedürftigen Person sogar, sich selbst aufzurichten. Eine weitere wichtige Rolle spielt die Vorbeugung von Druckstellen (Dekubitus) bei bettlägerigen Personen.

Wichtige Hilfsmittel für Transfer und Lagerung sind:

  • Hebe- und Umsetzhilfen
  • Aufstehhilfen
  • Sitzkissen, Anti-Dekubitus-Matratzen

Hebe- und Umsetzhilfen

Hebehilfen und Umsetzhilfen sind oft einfache Mittel mit großer Wirkung. Ein spezielles Rutschbrett, eine Drehscheibe zum Draufsetzen oder ein Transfergurt können körperlich anstrengende Pflegetätigkeiten erheblich erleichtern.

Doch in manchen Fällen ist eine Pflegeperson trotz dieser Hilfsmittel nicht in der Lage, die Person zu heben und umzusetzen. Dann kann ein Patientenlifter oder Personenlifter helfen. Hier bringt das Hilfsmittel die ganze Kraft auf und die Pflegeperson muss nur den Lifter bedienen.

Aufstehhilfen

Eine Aufstehhilfe ist dann sinnvoll, wenn insbesondere das Aufrichten aus einer Liege- oder Sitzposition Probleme bereitet, die Person sich aber ansonsten einigermaßen selbständig bewegen kann. Oft kommen Sie auch bei Rollstuhlfahrern zum Einsatz.

Die Hilfsmittel gibt es in zahlreichen Varianten für das Aufstehen aus dem Bett, von einem Stuhl oder Sofa, aus der Badewanne, von der Toilette oder auch vom Boden nach einem Sturz.

Sitzkissen und Anti-Dekubitus-Matratzen

Aus verschiedenen Gründen brauchen viele pflegebedürftige Menschen besondere Pflegematratzen. Oft verbringen sie mehr Zeit sitzend oder liegend und benötigen deshalb spezielle Anti-Dekubitus-Matratzen, die ein Wundliegen verhindern.

Pflegematratzen sind meist auch leichter zu reinigen, was bei Inkontinenz oder chronischen Wunden wichtig ist.

Hilfsmittel für Mobilität

Schwierigkeiten mit der Fortbewegung führen oft dazu, dass die Bewegung abnimmt. Viele betroffene Personen vernachlässigen dann ihre sozialen Kontakte, weil sie den Weg zu ihren Freunden und Familienmitgliedern lieber meiden.

Dabei können verschiedene Arten von Gehhilfen oder auch Rollstühle und andere Krankenfahrzeuge mehr Bewegung und Mobilität ermöglichen. So helfen sie, ein gesünderes, aktiveres und selbstbestimmteres Leben zu führen.

Gehhilfen

Stock, Krücke, Gehgestell und Rollator – das sind die am weitesten verbreiteten Gehhilfen. Welche in Ihrem Fall am besten passt, hängt von Ihren Beschwerden und Ihrer allgemeinen körperlichen Verfassung ab, aber auch von den Gegebenheiten in Ihrem Wohnumfeld und dem Versorgungsziel.

Am bekanntesten ist sicherlich der Rollator. Viele wissen aber nicht, dass es auch beim Rollator zahlreiche verschiedene Varianten gibt, die für Sie besser oder schlechter geeignet sein können.

Rollstühle

Ein Rollstuhl oder ein E-Rollstuhl kommt immer dann in Frage, wenn eine aufrechte Fortbewegung auf den Beinen nicht oder nur sehr beschwerlich möglich ist. Das ist bei ganz unterschiedlichen Personengruppen der Fall, weshalb die Bandbreite an Rollstühlen ebenfalls sehr groß ist.

Eine notwendige Ergänzung für den Einsatz im Alltag ist, je nachdem wie Sie wohnen, eine Rollstuhlrampe oder ein Hublift.

 

Hilfsmittel für die Körperpflege

Das Badezimmer ist in den meisten Fällen der Ort, an dem die Körperpflege stattfindet. Doch viele Bäder sind gar nicht für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder die Körperpflege durch eine Pflegeperson geeignet. Ein barrierefreies Badezimmer erfordert oft Umbaumaßnahmen.

Hilfsmittel zur Körperpflege lassen sich in drei Bereiche gliedern:

  • Hilfsmittel für die Dusche
  • Hilfsmittel für die Badewanne
  • Hilfsmittel für das WC
Experten-Tipp

Bauliche Maßnahmen sind keine Hilfsmittel der Kranken- oder Pflegekasse. Das Anschrauben von zum Beispiel einem Haltegriff an eine Wand zählt noch nicht als Baumaßnahme, alles darüber hinaus in der Regel schon. In diesem Fall müssen Sie wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nutzen.

Norbert  Kamps
Diplom Ingenieur & Sachverständiger für Hilfsmittelversorgung

Hilfsmittel für die Dusche

Duschen sind oft barrierefrei, solange der Einstieg flach ist. Trotzdem besteht eine erhöhte Rutschgefahr. Eine wichtige Maßnahme sind deshalb in jedem Fall Haltegriffe, an denen man sich sicher festhalten kann.

Ist das Waschen im Stehen dennoch zu gefährlich, kann ein Duschhocker oder ein Duschstuhl Sicherheit bieten. Das Waschen im Sitzen funktioniert genauso gut und viele Menschen fühlen sich dabei sicherer.

Hilfsmittel für die Badewanne

Neben der Rutschgefahr beim Ein- und Ausstieg ist für manche Personen mit Pflegebedarf auch das Hinlegen in einer Badewanne unangenehm, weil sie schnell den Halt verlieren und abrutschen oder Probleme haben, sich anschließend aufzurichten.

Die wichtigsten Hilfsmittel für die Badewanne sind deshalb der Badewanneneinsatz, der die Wanne verkürzt und ein Abrutschen verhindert oder der Badewannensitz, mit dem die Person gar nicht erst am Boden der Wanne sitzt, sondern darüber.

In einigen Fällen kommt auch ein Badewannenlift in Frage, um die Person sicher und mühelos in die Wanne zu heben. Vor dem Einbau eines Wannenlifts sollten Sie aber auch über die Möglichkeit eines Badumbaus nachdenken.

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Hilfsmittel für das WC

Herkömmliche Toiletten sind oft sehr tief und machen das Aufstehen für mobilitätseingeschränkte Personen beschwerlich. In solchen Fällen sind erhöhte Toilettensitze eine praktische Hilfe, die das Hinsetzen und Aufstehen spürbar erleichtern.

Außerdem ist ein Haltegriff in Reichweite eine sinnvolle Ergänzung, um den Toilettengang zu erleichtern. Hier gibt es verschiedene Varianten, sodass sich für jede Toilette eine Lösung findet.

Inkontinenzhilfen

Ein Großteil der Inkontinenz-Hilfsmittel sind Einwegprodukte, also Hilfsmittel zum Verbrauch. Bei Vorliegen einer gesicherten Inkontinenz zahlt die Krankenkasse die benötigten Inkontinenz-Hilfsmittel im medizinisch erforderlichen Umfang. Sie müssen nur die Zuzahlung leisten.

Inkontinenzmaterial zur körpernahen Versorgung umfasst vor allem:

  • Inkontinenzeinlagen
  • Inkontinenzvorlagen und Netzhosen
  • Inkontinenzhosen und Pants
  • Windeln
  • Inkontinenzunterlagen für die Matratze
  • Kathetersysteme und die dazugehörigen Urinbeutel
Tipp
Inkontinenz nicht verschweigen

Inkontinenz-Hilfsmittel können nur von der Krankenkasse übernommen werden, wenn sie ärztlich verschrieben oder von Pflegefachkräften empfohlen wurden. Für viele ist es aber schwer, offen über ihre Inkontinenz zu sprechen. Versuchen Sie trotzdem, beim Arztbesuch ehrlich zu sein. Sprechen Sie das Thema an und spielen Sie Ihren Bedarf nicht herunter.

Hilfsmittel zum Sehen, Hören und Sprechen

Auch für Einschränkungen im Bereich der Wahrnehmung und Verständigung gibt es Hilfsmittel zur Erhaltung eines eigenen geistigen Freiraums. Sie gleichen die Einschränkungen aus und sichern den betroffenen Personen mehr Teilhabe.

Im Zentrum steht dabei eine selbständige Lebensführung durch die Möglichkeit der Kommunikation und der Informationsbeschaffung.

Die wichtigsten sind:

  • Sehhilfen
  • Hörgeräte
  • Kommunikations- und Sprechhilfen

Sehhilfen

Bei den Sehhilfen werden zwei Arten unterschieden: Hilfen zur Verbesserung der Sehschärfe (zum Beispiel Brillengläser, Kontaktlinsen, Lupen, Bildschirmlesegeräte) und therapeutische Sehhilfen für die Behandlung von Augenverletzungen oder -erkrankungen (zum Beispiel Brillenglas mit UV-Kantenfilter, Verbandlinsen, Verbandschalen).

Wenn einer dieser Punkte auf Sie zutrifft, haben Sie Anspruch auf einen Zuschuss zu Sehhilfen:

  • Sie haben eine schwere Augenerkrankung oder -verletzung
  • Sie haben auch mit Brille oder Kontaktlinse nur ein Sehvermögen von maximal 30 Prozent
  • Sie haben eine Hornhautverkrümmung von mehr als vier Dioptrien
  • Sie sind kurz- oder weitsichtig mit mehr als sechs Dioptrien

Hörgeräte

Das Hören ist besonders für ein funktionierendes Sozialleben wichtig. Oft ist Schwerhörigkeit aber mit Scham verbunden und wird lange überspielt. Dabei können moderne Hörgeräte einen Großteil des Hörvermögens wiederherstellen und sind sehr unauffällig zu tragen.

Sprechhilfen

Manche Menschen können nur noch sehr leise sprechen und benötigen einen Sprachverstärker. Er trägt auch dazu bei, dass diese Personen ihre Stimme nicht dauerhaft zu stark beanspruchen, weil sie versuchen, lauter zu sprechen.

Andere Personen haben zum Beispiel in Folge von Kehlkopfkrebs keine Stimmlippen mehr und benötigen einen künstlichen Stimmersatz, auch Stimmprothese genannt. Diese Hilfsmittel erzeugen beim Sprechen wieder einen Ton.

Sprechhilfen ermöglichen es den Betroffenen, wieder aktiver am Leben teilzuhaben und sich leichter mitzuteilen. Mit einem ärztlichen Rezept übernimmt die Krankenkasse die Kosten – übrigens, wie bei allen Hilfsmitteln, auch für die Instandhaltung und Wartung sowie für Schulungen im Umgang mit dem Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel.

Gleiches gilt auch für Kommunikationshilfen, die etwa nach einem Schlaganfall oder bei ALS genutzt werden können. Geschriebene Nachrichten werden von diesen kleinen und portablen Produkten für den Nutzer gesprochen.

Digitale Hilfsmittel: DiPA & DiGA

Eine neuere Gruppe von technischen Hilfen sind die digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) und die digitalen Pflegeanwendungen (DiPA). Dabei handelt es sich um digitale Produkte, wie beispielsweise Apps für das Smartphone, die bei ganz unterschiedlichen Themen helfen können.

Sie können bei der Organisation und Bewältigung des Pflegealltags helfen, bei der Vorbeugung oder Therapie bestimmter Krankheiten unterstützen, Behinderungen ausgleichen und vieles mehr. pflege.de informiert Sie im Ratgeber Digitale Apps für die Pflege & Gesundheit über die verschiedenen Möglichkeiten.

 

Häufig gestellte Fragen

Was sind Hilfsmittel?

Hilfsmittel („Medizinische Hilfsmittel“) sind Gegenstände, die durch ersetzende, unterstützende oder entlastende Wirkung den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern, einer drohenden Behinderung vorbeugen oder eine Behinderung ausgleichen. Pflegehilfsmittel sind Hilfsmittel, die die Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder die selbständigere Lebensführung einer pflegebedürftigen Person fördern.

Welche Hilfsmittel gibt es?

Die Zahl der Hilfsmittel, die von Kranken- oder Pflegekassen finanziert werden können, ist groß und wächst beständig. In Hilfsmittelverzeichnis / Hilfsmittelkatalog sind derzeit mehr als 30.000 Hilfsmittel gelistet. Beispiele sind: Rollator, Hörgerät, Inkontinenzmaterial, Pflegebett, Notrufsystem, Patientenlifter, Greifhilfe usw.

Welche Hilfsmittel zahlt die Krankenkasse?

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für ein Hilfsmittel, wenn die medizinische Notwendigkeit von einem Arzt bescheinigt und das Rezept von der Krankenkasse freigegeben wurde. Gleichzeitig nennt Ihnen die Krankenkasse all ihre Vertragspartner, bei denen Sie die Hilfsmittel beziehen können.

Welche Hilfsmittel zahlt die Pflegekasse?

Die Pflegekasse ist für Pflegehilfsmittel zuständig. Um die Kosten dafür erstattet zu bekommen, ist ein anerkannter Pflegegrad Voraussetzung. Es gibt Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Desinfektionsmittel, Einweghandschuhe, …) und technische Pflegehilfsmittel (Pflegebett, Notruf, …).

Wer hat Anspruch auf Hilfsmittel?

Ihr Anspruch auf Hilfsmittel muss von einem Arzt per Rezept bescheinigt werden (Hilfsmittelverordnung). Bei einigen Pflegehilfsmitteln können unter Umständen auch Pflegefachkräfte eine verbindliche Empfehlung mit ähnlichem Effekt ausstellen. In jedem Fall muss die Kranken- oder Pflegekasse vorab genehmigen.

Brauche ich einen Pflegegrad für Hilfsmittel?

Hilfsmittel werden in (allgemeine medizinische) Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel unterschieden. Für Hilfsmittel brauchen Sie keinen Pflegegrad, für Pflegehilfsmittel schon.

Wie kann man Hilfsmittel beantragen?

Zunächst brauchen Sie ein Rezept von einem Arzt, in dem die Notwendigkeit des Hilfsmittels begründet wird. Bei Pflegehilfsmitteln reicht der Pflegegrad und bestenfalls die Empfehlung eines Gutachters oder einer Pflegefachkraft. Das Rezept reichen Sie bei Ihrer Kranken- oder Pflegekasse ein. Wird das Hilfsmittel genehmigt, vermittelt die Kasse Ihnen Vertragspartner, bei dem Sie das Hilfsmittel erhalten.

Gesetzlich Versicherte müssen meistens eine Zuzahlung leisten. Privatversicherte zahlen ihr benötigtes Hilfsmittel im Voraus und reichen im Nachgang die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse ein.

Welche Hilfsmittel müssen zurückgegeben werden?

Wenn Sie ein Hilfsmittel erhalten, geschieht dies entweder als Leihgabe oder es geht in Ihr Eigentum über. Handelt es sich um eine Leihgabe, müssen Sie das Hilfsmittel nach der Nutzungsdauer zurückgeben. Ob es sich um eine Leihgabe handelt, ist in den Papieren bei der Übergabe vermerkt.

Was sind technische Hilfsmittel?

Technische Hilfsmittel sind alle Hilfsmittel, die nicht zum Verbrauch bestimmt oder Einwegprodukte sind. Dazu gehören zum Beispiel Prothesen, Rollatoren, Pflegebetten, Rollstühle, Notrufsysteme usw.

Was sind medizinische Hilfsmittel?

Medizinische Hilfsmittel helfen Menschen bei der Kranken- oder Heilbehandlung nach einer Verletzung oder Krankheit, beugen Behinderungen vor oder gleichen diese aus. Oft ist nur von „Hilfsmitteln“ die Rede, obwohl „medizinische Hilfsmittel“ gemeint sind.

Welche Hilfsmittel gibt es für die Körperpflege?

Wichtige medizinische Hilfsmittel für die Körperpflege sind zum Beispiel Haltegriffe für das Badezimmer, Duschhocker oder Duschstuhl, Badewanneneinsatz, Badewannensitz, Badewannenlift oder eine Toilettensitzerhöhung.

Welche Hilfsmittel gibt es für die Pflege?

Es gibt Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Hände- und Flächendesinfektion, Einweghandschuhe, Mundschutz, FFP2-Masken, Schutzschürzen, Bettschutzeinlagen) und technische Pflegehilfsmittel (Pflegebett, Notrufsystem, …).

Welche Hilfsmittel zur Mobilisation gibt es?

Je nachdem wie stark die Mobilität eingeschränkt ist, kommen Gehhilfen wie Stock oder Rollator in Frage oder aber Rollstühle. Einen Beitrag zur Mobilität können auch Hebe- und Umsetzhilfen oder Aufrichthilfen leisten.

Kann ein Fahrrad als Hilfsmittel gelten?

Außer für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr gilt das Fahrradfahren nicht als Grundbedürfnis. Für ältere Personen lehnen gesetzliche Krankenkassen die Kostenübernahme regelmäßig ab. Eine Ausnahme sind Therapieräder, die medizinisch erforderlich sind um zum Beispiel Muskeln oder den Gleichgewichtssinn zu trainieren. Wenn Sie eine entsprechende ärztliche Verordnung haben, zahlen die gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten für ein Therapierad. Siehe auch: Produktgruppe 22 im Hilfsmittelverzeichnis.

Welche Hilfsmittel muss ein Pflegeheim vorhalten?

Ein Pflegeheim muss alle Hilfsmittel bereitstellen, die für die hauswirtschaftliche Versorgung und die Grundpflege der pflegebedürftigen Bewohner notwendig sind. Alle Hilfsmittel, die darüber hinaus aufgrund einer individuellen Erkrankung oder Behinderung notwendig sind, zahlt die Krankenkasse und nicht das Pflegeheim (z. B. Hörgeräte, Prothesen, Inkontinenzmaterial).

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Erstelldatum: 5102.21.22|Zuletzt geändert: 3202.90.91
(1)
Bundesministerium der Justiz (o. J.): Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - § 33 Hilfsmittel
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html (letzter Abruf am 17.05.2023)
(2)
Gemeinsamer Bundesausschuss (2021): Hilfsmittel-Richtlinie - Richtlinie über die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung
https://www.g-ba.de/richtlinien/13/ (letzter Abruf am 01.08.2023)
(3)
Sozialgesetzbuch (SGB) – Elftes Buch (XI) Soziale Pflegeversicherung (o. J.): § 40
www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html (letzter Abruf am 17.05.2023)
(4)
Bildquelle
© Robert Kneschke / Fotolia.com
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