Pflegegrad 4: Geld, Leistungen und Voraussetzungen

Pflegegrad 4

Pflegegrad 4 und damit verbundene Pflege- und Betreuungsleistungen aus der Pflegekasse erhält, wer nachweislich unter einer „schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ leidet. pflege.de klärt über Voraussetzungen, die Geldleistung für Angehörige und weitere Leistungen bei Pflegegrad 4 auf.

Inhaltsverzeichnis

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Pflegegrad 4: Definition

Pflegegrad 4 beschreibt die „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ von Pflegebedürftigen und garantiert ihnen entsprechende Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Um Pflegegrad 4 zu erhalten, müssen Versicherte zunächst einen Antrag auf Pflegegrad bei ihrer Pflegekasse stellen. Anschließend werden sie von einem Gutachter des sogenannten MD (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei privat Versicherten) im Hinblick auf ihre noch vorhandene Selbstständigkeit untersucht.

Die Einstufung erfolgt auf Grundlage eines Punktesystems. Je unselbstständiger ein Antragsteller ist, desto mehr Punkte und einen umso höheren Pflegegrad erhält er. Die Voraussetzung für Pflegegrad 4 ist, dass bei der Begutachtung zwischen 70 und unter 90 Punkte ermittelt werden.

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Voraussetzungen für Pflegegrad 4

Voraussetzung für Pflegegrad 4 ist die „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Im Rahmen des aktuellen Begutachtungsverfahrens (auch bekannt als „NBA“) müssen Gutachter zwischen 70 und unter 90 Punkte ermitteln, damit der Antragsteller Pflegegrad 4 und entsprechende Leistungen aus der Pflegekasse zuerkannt bekommt.(1)

Kriterien für die Pflegebegutachtung

  1. Mobilität: Wie selbstständig bewegt sich der Begutachtete fort, kann seine Körperhaltung ändern und aus dem Bett aufstehen?
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Kann sich der Antragsteller im Alltag örtlich und zeitlich orientieren? Kann er für sich selbst Entscheidungen treffen, Bedürfnisse mitteilen und Gespräche führen?
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Wie oft benötigt der Betroffene Hilfe wegen psychischer Probleme wie aggressivem oder ängstlichen Verhalten? Leidet er unter nächtlicher Unruhe oder Wahnvorstellungen?
  4. Selbstversorgung: Wie selbstständig kann sich der Begutachtete noch täglich selbst waschen, pflegen, trinken und essen?
  5. Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Welche Hilfen benötigt der Antragsteller beim Umgang mit Krankheit, Therapien und Behandlungen wie z. B. bei Dialyse oder Verbandswechsel?
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Wie selbstständig kann der Begutachtete noch seinen Tagesablauf planen, sich beschäftigen oder Kontakte pflegen?

Der Gutachter vergibt für jedes der sechs Module in bis zu 16 Kategorien unterschiedlich hohe Punkte. Daraus ergibt sich die Gesamtpunktzahl und nach einem speziellen Gewichtungsverfahren die Zuweisung eines Pflegegrades.

Tipp
Dokumentieren Sie den Pflegebedarf Ihres Angehörigen

Um sich auf die Pflegebegutachtung vorzubereiten, kann ein Pflegetagebuch eine große Hilfe sein. In einem Pflegetagebuch protokollieren Sie anhand der aktuellen Begutachtungsrichtlinien, welche Pflege- bzw. Hilfeleistungen Ihr Angehöriger benötigt. Das Protokoll hilft nicht nur Ihnen, sondern auch dem Gutachter, den Grad Ihrer Pflegebedürftigkeit festzustellen. pflege.de stellt Ihnen eine kostenlose Vorlage zur Verfügung:

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Geld und Leistungen bei Pflegegrad 4

Versicherten mit Pflegegrad 4 stehen vergleichsweise viele Leistungen der Pflegeversicherung zu, denn ihre Selbstständigkeit ist bereits sehr stark beeinträchtigt und sie sind daher auf Unterstützung angewiesen. Sind die Voraussetzungen für Pflegegrad 4 erfüllt, erhalten Versicherte folgende Sachleistungen und Geldleistungen von der Pflegekasse:

Überblick zu den Geldleistungen bei Pflegegrad 4

Leistungsart Leistung und Häufigkeit
Pflegegeld 728 Euro/Monat
Pflegesachleistung 1.693 Euro/Monat
Tages- und Nachtpflege 1.612 Euro/Monat
Kurzzeitpflege 1.774 Euro/Jahr
Verhinderungspflege 1.612 Euro/Jahr
Vollstationäre Pflege 1.775 Euro/Monat
Betreuungs- und Entlastungsleistungen 125 Euro/Monat
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu 40 Euro/Monat
Hausnotruf 25,50 Euro/Monat
Wohnraumanpassung 4.000 Euro/Gesamtmaßnahme
Wohngruppenzuschuss 214 Euro/Monat

Pflegegeld bei Pflegegrad 4

Wenn Pflegebedürftige durch Angehörige oder Freunde bzw. Bekannte im eigenen Zuhause versorgt werden, steht ihnen mit Pflegegrad 4 Pflegegeld zur Verfügung. Sie haben Anspruch auf ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 728 Euro.(3)

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 4

Werden Pflegebedürftige im häuslichen Umfeld professionell durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt, erhalten sie mit Pflegegrad 4 Pflegesachleistungen für Pflege, Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung in Höhe von 1.693 Euro pro Monat.

Tipp
Nicht genutzte Sachleistungen in Betreuungsleistungen umwandeln

Wer bei Pflegegrad 4 seine Pflegesachleistungen für die Versorgung durch einen professionellen Pflegedienst von 1.693 Euro nicht voll ausgeschöpft hat, kann bis zu 40 Prozent davon auf Wunsch auch für weitere Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwenden. Diese Möglichkeit ist als Umwandlungsanspruch bekannt.

Konkret heißt das: Versicherte mit Pflegegrad 4 können bis zu 677,20 Euro zusätzlich für Betreuung und Entlastung verwenden.

Kombination aus Geldleistung und Sachleistung

Wenn Pflegebedürftige nicht nur durch Angehörige, sondern auch durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt werden, ist auch die sog. Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen möglich. Versicherte erhalten das Pflegegeld jedoch nicht mehr in vollem Umfang, sondern nur noch „anteiliges Pflegegeld“. Dabei gilt folgender Grundsatz: Der Anspruch auf Pflegegeld verringert sich um den Prozentsatz der ausgeschöpften Sachleistungen.

Tagespflege & Nachtpflege bei Pflegegrad 4

Für die Tagespflege und Nachtpflege erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 monatlich 1.612 Euro. Die Zuschüsse für Tages- und Nachtpflege zahlen Pflegekassen dem Pflegebedürftigen übrigens zusätzlich zu seinem Pflegegeld.

Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 4

Benötigt ein Pflege- und Hilfsbedürftiger mit Pflegegrad 4 Kurzzeitpflege, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, so stehen ihm dazu für bis zu vier Wochen (28 Tage) im Jahr maximal 1.774 Euro Zuschuss zu.

Hinweise für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige:

  • Wer im laufenden Jahr keine Verhinderungspflege nutzt, kann bis zu 3.386 Euro Zuschuss für bis zu acht Wochen Kurzzeitpflege im Jahr von seiner Pflegekasse beanspruchen.
  • Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 gewähren die Pflegekassen während der jährlich bis zu achtwöchigen Kurzzeitpflege zusätzlich auch die Hälfte ihres Pflegegeldes von monatlich 728 Euro, also 364 Euro im Monat.

Verhinderungspflege bei Pflegegrad 4

Für den Fall, dass pflegende Angehörige einmal selbst krank sind oder Urlaub brauchen, können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 Verhinderungspflege durch professionelle Pflegekräfte nutzen. Dafür gewähren Pflegekassen Versicherten mit anerkanntem Pflegegrad 4 einen Zuschuss von bis zu 1.612 Euro für höchstens vier Wochen im Jahr.

Mit Pflegegrad 4 gelten für die Verhinderungspflege folgende Bestimmungen:

  • Wenn Versicherte im laufenden Jahr keine Kurzzeitpflege beansprucht haben, erhalten sie bis zu sechs Wochen Verhinderungspflege pro Jahr für maximal 2.418 Euro.
  • Während dieser Zeit steht Versicherten zudem die Hälfte ihres Pflegegeldes (d. h. monatlich 364 Euro) zu.

Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 4

Hilfs- und Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 steht ein Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu. Mit diesem Geld können Versicherte mit Pflegegrad 4 z. B.

  • an einer Betreuungsgruppe für leicht Hilfsbedürftige teilnehmen, die für geistige und körperliche Aktivierung sorgt oder
  • Leistungen der Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder von einem ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienst erhalten.

Weitere Leistungen bei häuslicher Pflege und Pflegegrad 4

Neben oben genannten Leistungen haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 zusätzlich Anspruch auf:

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und medizinische Hilfsmittel bei Pflegegrad 4

Menschen mit Pflegegrad 4 haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel der Pflegeversicherung und medizinische Hilfsmittel der Krankenversicherung. So erhalten sie

  • monatlich bis zu 40 Euro für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wie z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen,
  • Zuschüsse für technische Hilfsmittel wie z. B. den Betrieb eines Hausnotrufsystems (monatlich 25,50 Euro) sowie
  • medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel, die im Hilfsmittelverzeichnis des Spitzenverbandes Bund der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gelistet sind.
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Zuschüsse für Wohnraumanpassung bei Pflegegrad 4

Für den altersgerechten Wohnraumumbau können Menschen mit Pflegegrad 4 einmalig für alle Maßnahmen der Wohnraumanpassung einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro von der Pflegekasse bekommen. Darunter fallen z. B. der Einbau eines Treppenlifts oder der barrierefreie Badumbau wie der Umbau einer Wanne zur Dusche. Sollte sich der Hilfebedarf zunehmend verschlechtern und weitere Maßnahmen erfordern, kann die Pflegekasse u. U. erneut einen Zuschuss gewähren.

Pflegekurse für Angehörige bei Pflegegrad 4

Seit 2017 bieten Pflegekassen Angehörigen und ehrenamtlichen Helfern kostenlose Pflegekurse gemäß § 45 SGB XI an.

Förderung von Wohngruppen bei Pflegegrad 4

Leben Pflegebedürftige in Wohngemeinschaften oder ambulant betreuten Wohngruppen, so erhalten höchstens vier Bewohner die 4.000 Euro-Förderung für den altersgerechten Umbau. Zusätzlich steht jedem von höchstens vier Bewohnern ein einmaliger Gründungszuschuss von 2.500 Euro und ein monatlicher Zuschuss zur Beschäftigung einer Organisationskraft von 214 Euro pro Kopf zu.

Beratung und Beratungsbesuche bei Pflegegrad 4

Die Pflegeversicherung trägt die Kosten für die Beratung von Menschen mit Pflegegrad 4 z. B. zu ihrer besseren pflegerischen Versorgung oder zum altersgerechten Wohnraumumbau. Auch die gesetzlich nötigen regelmäßigen Beratungsbesuche durch geschulte Pflegekräfte nach § 37 Abs. 3 SGB XI bezahlt sie.

Stationäre Pflege bei Pflegegrad 4

Welche Kosten entstehen für die Pflege im Pflegeheim und welche Leistungen erhalten Versicherte mit Pflegegrad 4 für die stationäre Pflege von ihrer Pflegekasse? Für die Pflege und Betreuung in einem Pflegeheim erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 monatlich 1.775 Euro von der Pflegekasse.

Mit den Leistungen der Pflegekasse sind die Pflegeheimkosten bei Pflegegrad 4 jedoch nicht gedeckt. Unabhängig von ihrem Pflegegrad müssen alle Bewohnerinnen und Bewohner „einrichtungseinheitliche Eigenanteile“ (kurz: EEE) zum Pflegesatz ihres Alten- oder Pflegeheims zahlen. Ihr pflegebedingter Eigenanteil steigt nicht mehr wie bisher mit steigendem Pflegebedarf und steigender Pflegestufe, sondern bleibt einheitlich gleich hoch – unabhängig vom Pflegegrad. Unterschiede wird es allerdings nach wie vor zwischen den Pflegeheimen geben. Denn nicht in jedem Pflegeheim ist die Pflege gleich teuer, beispielsweise aufgrund unterschiedlicher Personalstruktur. Zudem kommen zum pflegebedingten Eigenanteil auch noch die komplett durch die Bewohner zu finanzierenden Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten.

Info
Was ist der sog. einrichtungseinheitliche Eigenanteil? (EEE)

Der sog. einrichtungseinheitliche Eigenanteil führt aufgrund des allgemeinen Begriffs „Eigenanteil“ leicht zu Missverständnissen. Es handelt sich nämlich nicht um den kompletten Eigenanteil der Bewohner, welcher monatlich zu entrichten ist, nachdem die Kasse ihren Beitrag geleistet hat. Der „einrichtungseinheitliche Eigenanteil“ bezieht sich vielmehr ausschließlich auf die pflegebedingten Kosten, die nach Abzug der Kassenleistungen auf die Bewohner umgelegt werden. Alle weiteren individuellen Kosten wie Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten werden gesondert berechnet und können natürlich von Bewohner zu Bewohner unterschiedlich sein. Zum Beispiel dann, wenn es im Heim unterschiedlich große Zimmer gibt, die dann auch je nach Quadratmetern unterschiedlich teuer sind.

Fallbeispiel Pflegegrad 4

Versicherte mit Pflegegrad 4 leiden unter einer „schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Wie das Leben eines Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 aussehen könnte, zeigt das folgende Fallbeispiel:

Frau Schneider ist 82 Jahre alt. Vor einigen Jahren erlitt sie einen Schlaganfall. Seitdem ist sie halbseitig gelähmt.

Mit einer Gehhilfe kann sie zwar laufen, zuhause nutzt sie aber überwiegend einen Rollstuhl. Das Treppensteigen gelingt ihr eigenständig nicht mehr. Deshalb hat sie bereits einen Treppenlift einbauen lassen. Auch beim Umsetzen benötigt sie Hilfe. Im Modul „Mobilität“ bestätigt ihr der Gutachter 12 Punkte, was gewichtet 15 Punkten entspricht.

Da sie ihren linken Arm sowie das linke Bein nicht mehr bewegen kann, gelingt Frau Schneider das Waschen und Anziehen nur noch mit Hilfe vom Pflegedienst. Auch beim Toilettengang benötigt sie Hilfe, ebenso wie bei der Zubereitung von Mahlzeiten. Aufgrund des Schlaganfalles hat Frau Schneider eine Schluckstörung entwickelt, weshalb sie auch beim Essen Hilfestellung benötigt. Im Modul „Selbstversorgung“ erhält sie daher 24 Punkte. Gewichtet ergibt das 30 Punkte.

Durch den Schlaganfall hat die Seniorin einige ihrer kognitiven Fähigkeiten verloren. Mittlerweile kann sie wieder sprechen, ihr Sprachniveau ist jedoch nicht mehr auf dem Level wie vor dem Schlaganfall. Sie kann ihre elementaren Bedürfnisse noch mitteilen, hat jedoch Schwierigkeiten an einem längeren Gespräch teilzunehmen. Eine weitere Folge des Schlaganfalls ist eine Störung ihres Sehvermögens. Sie hat seitdem ein verengtes Blickfeld und sieht nur noch in einem sogenannten Tunnelblick, die Ränder sind also verdunkelt. Daher hat Frau Schneider örtliche Orientierungsprobleme. Im Modul „Kognitive und kommunikative Fähigkeiten“ erhält sie 11 Punkte, gewichtet sind das 11,25 Punkte.

Die Pflegebedürftige bekommt mehrmals am Tag eine Medikation vom Pflegedienst und wird zu Arztbesuchen gefahren. Einmal die Woche kommt eine Logopädin zu ihr nach Hause. Im Modul „Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Belastungen“ vergibt der Gutachter 7 Punkte, was gewichtet in diesem Modul 20 Punkten entspricht.

Insgesamt werden Frau Schneider in der Begutachtung 76,25 gewichtete Punkte gegeben. Dies entspricht dem Pflegegrad 4.

Die Punktevergabe und deren Gewichtung in einer Pflegebegutachtung sind sehr komplex. Eine detaillierte Beschreibung wird vom MDB (Medizinischer Dienst Bund, früher MDS) zur Verfügung gestellt.(5)

 

Zeitaufwand bei Pflegegrad 4

Seit der Pflegereform 2017 ist der Zeitaufwand nicht mehr ausschlaggebend für die Anerkennung eines Pflegegrades.(2) Trotzdem kann dieser in einem Pflegetagebuch festgehalten werden.

Wer bereits einen Angehörigen zu Hause pflegt oder sich dieser Aufgabe stellen möchte, sollte beachten, dass es in den folgenden Alltagssituationen zu einem erhöhten Zeitaufwand kommen kann:

  • Körperpflege: Duschen, Waschen, Zahn- und Mundhygiene, Kämmen, Gesichtspflege und Rasieren
  • Ernährung: Zubereitung der Nahrung (ggf. das Zuschneiden in mundgerechte Portionen), Nahrungsaufnahme kann verlangsamt stattfinden
  • Darm- und Blasenentleerung: Wasserlassen, Stuhlgang, Richten der Bekleidung
  • Mobilität: Aufstehen und Zubettgehen, Treppensteigen, An- und Umziehen etc.

Der Zeitaufwand für die Pflege eines Angehörigen kann sehr unterschiedlich sein und hängt vom individuellen Zustand des Pflegebedürftigen ab. Dabei ist es wichtig, den Pflegebedürftigen Zeit zu lassen und sie Tätigkeiten, die sie noch selbstständig bewerkstelligen können, selbst ausführen zu lassen.

Pflegegrad statt Pflegestufe: Änderungen seit 2017

Für die voraussichtlich etwa 2,8 Millionen Pflegebedürftige, die nach dem alten System bereits per Gesetz als pflegebedürftig galten, ändert sich nichts. Sie haben vom sog. Bestandsschutz profitiert und haben die Garantie, weiterhin Leistungen im mindestens gleichen Umfang zu erhalten. Das ist gesetzlich geregelt und sollte gewährleisten, dass durch die Umstellung niemand schlechter gestellt wurde.

Pflegebedürftige, die zum 31.12.2016 bereits eine anerkannte Pflegestufe hatten, mussten weder einen neuen Antrag stellen noch neu begutachtet werden. Sie wurden automatisch in den neuen Pflegegrad überführt und erhalten die entsprechenden Leistungen.(4)

Umwandlung von Pflegestufe 2 und 3 in Pflegegrad 4

Pflegegrad 4 wurde zu Januar 2017 auf Personen übertragen, die zuvor in Pflegestufe 3 oder Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz eingestuft wurden.

Info
Sonderfall: Höherstufung noch 2016 möglich!

Wenn sich der Zustand eines Pflegebedürftigen mit anerkannter Pflegestufe spürbar verschlechtert, kann er ausnahmsweise noch 2016 eine Höherstufung bei der Pflegekasse beantragen. In diesem Sonderfall können Gutachter bereits ab 01.11.2016 das neue Prüfverfahren NBA anwenden und den Versicherten nach dem Grad seiner vorhandenen Selbstständigkeit untersuchen.

  • Was dabei auch neu ist: Die Pflegekasse muss im Anschluss an das Gutachten innerhalb von 25 Arbeitstagen über die Höherstufung des Versicherten entscheiden.

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet Pflegegrad 4?

Pflegegrad 4 erhält, wer in seiner Selbstständigkeit „schwerst beeinträchtigt“ ist.

Wie viele Stunden Pflege pro Woche umfasst Pflegegrad 4?

Ein bestimmter Zeitaufwand für die Pflege ist seit dem 01.01.2017 keine Voraussetzung mehr für die Anerkennung eines Pflegegrades.

Wann bekommt man Pflegegrad 4?

Pflegegrad 4 bekommt, wer bei der Begutachtung durch den sogenannten Medizinischen Dienst (ehemals MDK; bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei privat Versicherten) nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) zwischen 70 und unter 90 erhält. Der Pflegegrad 4 bestätigt eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“.

Welche Leistungen stehen Betroffenen mit Pflegegrad 4 zu?

Versicherte mit anerkanntem Pflegegrad 4 erhalten folgende Leistungen aus der Pflegekasse:

  • Pflegegeld: 728 Euro pro Monat (bei der häuslichen Pflege durch Angehörige oder Freunde)
  • Pflegesachleistungen: 1.693 Euro pro Monat (bei der ambulanten Pflege durch einen professionellen Pflegedienst)
  • Tages- und Nachtpflege: 1.612 Euro pro Monat (für die teilstationäre Versorgung in einer Nachtpflege- oder Tagespflege-Einrichtung)
  • Verhinderungspflege: 1.612 Euro pro Jahr (für maximal sechs Wochen pro Jahr, entweder am Stück oder stundenweise)
  • Kurzzeitpflege: 1.774 Euro pro Jahr (für maximal acht Wochen pro Jahr)
  • Entlastungsbetrag: 125 Euro pro Monat (kann für die Erstattung zusätzlicher Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden)
  • Leistungen für die stationäre Pflege im Pflegeheim: 1.775 Euro pro Monat
  • Pflegehilfsmittel-Pauschale: bis zu 40 Euro pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
  • Hausnotruf: einmalig 10,49 Euro für die Installation und monatlich 25,50 Euro für den Betrieb
  • Wohnraumanpassung: bis zu 4.000 Euro einmalig für jede Gesamtmaßnahme* zur Barrierereduzierung in der Häuslichkeit wie z. B. Badumbau oder Einbau eines Treppenlifts
  • Wohngruppenförderung: einmalig 2.500 bis 10.000 Euro Gründungszuschuss (für max. 4 Personen pro Senioren-WG) sowie monatlich 214 Euro Organisationszuschuss

Gut zu wissen: Werden mehrere wohnraumanpassende Maßnahmen zum gleichen Zeitpunkt erforderlich, handelt es sich um eine „Gesamtmaßnahme“. In diesem Fall wird auch nur einmalig der Zuschuss von 4.000 Euro gegeben. Ab dem Zeitpunkt, wo weitere Wohnraumanpassungen notwendig werden, ist es möglich einen weiteren Zuschuss zu erhalten.

Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 4?

Die Geldleistung bei Pflegegrad 4 hängt von der Form der Versorgung ab. Wird die pflegebedürftige Person in der Häuslichkeit versorgt, so hat sie Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistung, teilstationäre Tages- und Nachtpflege, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Entlastungsleistungen, Zuschüsse zum Hausnotruf, zur Wohnraumanpassung und die Hilfsmittel-Pauschale. Wird die Person stationär in einem Pflegeheim versorgt, stehen ihr 1.775 Euro für die vollstationäre Pflege zur Verfügung.

Wie viel Pflegegeld bekommt man bei Pflegegrad 4?

Pflegebedürftige Personen erhalten mit Pflegegrad 4 Pflegegeld in Höhe von 728 Euro pro Monat. Die Voraussetzung für Pflegegeld bei Pflegegrad 4 ist, dass die versicherte Person in der Häuslichkeit durch Angehörige oder Freunde versorgt wird.

Wie hoch sind die Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 4?

Versicherte mit Pflegegrad 4 erhalten Pflegesachleistungen in Höhe von 1.693 Euro pro Monat im Falle der professionellen Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst.

Erhalten Betroffene mit Pflegegrad 4 Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege?

Ja. Versicherte mit Pflegegrad 4 erhalten bei Bedarf sowohl Kurzzeitpflege als auch Verhinderungspflege. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 erhalten 1.774 Euro pro Jahr für die Kurzzeitpflege (für maximal acht Wochen im Kalenderjahr) sowie jährlich 1.612 Euro für die Verhinderungspflege (für maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr).

Gut zu wissen: Die Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege kann man auch kombinieren. Weitere Informationen erhalten Sie im Beitrag über die Kurzzeitpflege.

Welche Leistungen erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 für die stationäre Pflege?

Versicherten mit Pflegegrad 4 stehen monatliche Leistungen in Höhe von 1.775 Euro für die vollstationäre Pflege im Pflegeheim zur Verfügung.

Wie hoch sind die Pflegeheimkosten bei Pflegegrad 4?

Die durchschnittlichen Kosten für einen Heimplatz liegen im Schnitt bei 2.700 bis 3.000 Euro pro Monat. Versicherte mit Pflegegrad 4 erhalten einen Zuschuss von 1.775 Euro pro Monat für die vollstationäre Pflege. Den Rest muss der Bewohner aus eigener Tasche bezahlen.

Stehen Betroffenen mit Pflegegrad 4 Entlastungsleistungen zu?

Ja. Pflegebedürftige Versicherte haben Anspruch auf Entlastungsleistungen bei Pflegegrad 4 in Höhe von 125 Euro pro Monat. Diese Geldleistung können sie zur Erstattung zusätzlicher Betreuungs- und Entlastungsleistungen nutzen wie z. B. Besuchs- und Begleitdienste oder Alltagsbegleiter.

Können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 eine Haushaltshilfe beschäftigen?

Ja. Versicherte mit Pflegegrad 4 bzw. deren Angehörige können den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat z. B. für eine Haushaltshilfe nutzen.

Bekommen Versicherte mit Pflegegrad 4 einen Zuschuss für einen Hausnotruf?

Ja. Sofern Personen mit Pflegegrad 4 in der Häuslichkeit versorgt werden, haben sie Anspruch auf Zuschüsse für den Hausnotruf. Die Pflegekassen gewähren monatlich 25,50 Euro für den Betrieb eines Hausnotrufgeräts und einmalig 10,49 Euro für die Installationskosten.

Wie legt man Widerspruch gegen Pflegegrad 4 ein?

Versicherte können innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Pflegekassen-Bescheids Widerspruch gegen Pflegegrad 4 einlegen. Details zum Widerspruchsverfahren und praktische Tipps erhalten Sie im Beitrag Widerspruch bei Ablehnung eines Pflegegrads.

Ein persönliches Beratungsgespräch kann außerdem sehr helfen, die Situation besser einzuschätzen und Ihre Erfolgschancen erhöhen. Ihre Hilfe beim Pflegegrad-Widerspruch.

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Erstelldatum: 6102.01.01|Zuletzt geändert: 3202.60.1
(1)
Medizinischer Dienst (o. J.): Pflegebegutachtung
https://www.medizinischerdienst.de/versicherte/pflegebegutachtung/ (letzter Abruf am 13.04.2022)
(2)
Bundesministerium für Gesundheit (2017): Die Pflegestärkungsgesetze - Alle Leistungen zum Nachschlagen
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Pflege/Broschueren/PSG_Alle_Leistungen.pdf (letzter Abruf am 13.04.2022)
(3)
Bundesministerium für Gesundheit
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegegeld.html (letzter Abruf am 22.04.2020)
(4)
Bundesministerium für Gesundheit (o. J.): Pflegegrade
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegegrade.html (letzter Abruf am 13.04.2022)
(5)
Medizinischer Dienst Bund (2021): Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
https://md-bund.de/themen/pflegebeduerftigkeit-und-pflegebegutachtung/das-begutachtungsinstrument.html (letzter Abruf am 13.04.2022)
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5 Fakten zu Pflegegrad 4

Fünf Pflegegrade gibt es in Deutschland. Höher und gleichzeitig seltener als der vierte Pflegegrad ist also nur noch Pflegegrad 5. pflege.de hat für Sie fünf interessante Fakten zum zweithöchsten Pflegegrad zusammengetragen.

1. Pflegegrad 4 ist fast so häufig wie Pflegegrad 1

Laut den jüngsten Zahlen haben knapp 12,3 Prozent der Pflegebedürftigen in Deutschland Pflegegrad 4. Bei Pflegegrad 1 sind es nur 0,9 Prozentpunkte mehr (13,4 Prozent).(#*magazine_64784593e99e4*#)

2. Fast ein Drittel wird stationär gepflegt

Pflegegrad 4 ist nur der vierthäufigste Pflegegrad in Deutschland. In Pflegeheimen und anderen stationären Einrichtungen sind es mehr: Hier haben 30,4 Prozent der Bewohner Pflegegrad 4. Damit ist das der zweithäufigste Pflegegrad in der stationären Pflege.(#*magazine_64784593ec366*#)

3. Leistungshöhe für die häusliche Pflege

49.332 Euro: Leistungen von der Pflegekasse in dieser Höhe stehen Ihnen im Höchstfall jährlich zu, wenn Sie mit Pflegegrad 4 zuhause betreut oder gepflegt werden. Diese Summe setzt sich zusammen aus Pflegesachleistungen, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Hausnotruf-Zuschuss sowie dem Zuschuss zur Wohnraumanpassung.

4. Jeder Fünfte bezieht Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen werden in der Regel zur Finanzierung von ambulanten Pflegediensten verwendet. 21 Prozent der Deutschen mit Pflegegrad 4 beanspruchen Pflegesachleistungen oder überwiegend Pflegesachleistungen im Rahmen der Kombinationspflege.(#*magazine_64784593efbda*#)

5. Meistens über 90 Jahre alt

Die meisten Menschen mit Pflegegrad 4 sind über 90 Jahre alt. Das liegt vor allem an den zahlenmäßig überlegenen Frauen, denn bei den Männern dominiert in Pflegegrad 4 die Altersgruppe 80 bis 85.(#*magazine_64784593f27ee*#)

Erstelldatum: 3202.60.1|Zuletzt geändert: 3202.60.1
(1)
Statistisches Bundesamt (2023): Pflegebedürftige nach Versorgungsart, Geschlecht und Pflegegrad.
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Pflege/Tabellen/pflegebeduerftige-pflegestufe.html (letzter Abruf am 24.04.2023)
(2)
Bundesministerium für Gesundheit (2023): Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Statistiken/Pflegeversicherung/Zahlen_und_Fakten/Zahlen_und_Fakten_pv_bf.pdf (letzter Abruf am 24.04.2023)
(3)
Bundesministerium für Gesundheit (2023): Leistungsempfänger nach Leistungsarten und Pflegegraden im Jahresdurchschnitt
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Statistiken/Pflegeversicherung/Leistungsempfaenger/2021_Leistungsempfaenger-nach-Leistungsarten-und-Pflegegraden_bf.pdf (letzter Abruf am 24.04.2023)
(4)
Bundesministerium für Gesundheit (2023): LeistungsempfängerInnen nach Altersgruppen und Pflegegraden
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/pflegeversicherung-zahlen-und-fakten.html (letzter Abruf am 24.05.2023)
(5)
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