Was ist eine Patientenverfügung?
Die Patientenverfügung ist ein wichtiges Dokument, in dem Sie festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können. (Paragraf 1901a Abs. 1 BGB).(1)
Das bedeutet: Mit einer Patientenverfügung legen Sie frühzeitig fest, wie und in welcher Weise Sie medizinisch behandelt werden möchten, wenn Sie selbst zu einem zukünftigen Zeitpunkt nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen zu äußern. Dieses Szenario kann eintreten, wenn Sie nicht mehr ansprechbar sind und damit auch nicht einwilligungsfähig. Das kann beispielsweise dann nötig sein, wenn Sie auf Intensivpflege angewiesen sind und sich nicht mehr selbst äußern können.
Eine besondere Bedeutung bekommt die Patientenverfügung, wenn es darum geht, lebenserhaltende Maßnahmen abzuschalten. Eine konkrete Erklärung in der Patientenverfügung ist gerade in diesem Moment eine wichtige Vorsorgemaßnahme, die auch Familienangehörige in Ausnahmesituationen entlastet. Mit einer Patientenverfügung dokumentieren Sie Ihre eigene Vorstellung vom Lebensende.
Erstellen einer Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung können Sie selbst erstellen und benötigen dazu keinen Fachanwalt oder Notar. Es empfiehlt sich, dafür ein Muster oder eine Vorlage zu verwenden. Das Bundesministerium für Justiz stellt auf seiner Internetseite entsprechende Textbausteine bereit. Diese sind als Text- oder PDF-Datei zum Download verfügbar und nach Ihren Wünschen einsetzbar. Wer sich allerdings unsicher ist, sollte unbedingt fachliche Beratung einholen.
Inhalte einer Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung formulieren Sie Ihre eigene Vorstellung von Ihrem Lebensende. Sie legen fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie befürworten und welche Sie ablehnen. Der Inhalt Ihrer Patientenverfügung ist für die Ärzte bindend. Das bedeutet, sie sind nach dem Patientenverfügungsgesetz (3)dazu verpflichtet, Ihren Wünschen nachzukommen.
Achten Sie darauf, dass der Inhalt so präzise und so eindeutig wie möglich formuliert ist. Die Ärzte sowie Ihre Familie müssen unter Umständen über Leben und Tod entscheiden. Die Formulierungen sollten daher möglichst keine Fragen aufwerfen.
So sind beispielsweise Formulierungen wie „Ich wünsche keine lebensverlängernden Maßnahmen“ nicht konkret genug. Dazu gab es auch ein richtungsweisendes Urteil des Bundesgerichtshofes vom Juli 2016. (4)Wichtig ist es, an dieser Stelle genau zu benennen, wann Sie keine lebensverlängernden Maßnahmen wünschen. Das könnte beispielsweise bei einer massiven Gehirnschädigung der Fall sein.
Aussagekräftiger wäre folgender Beispielsatz:
„Wenn ich mich offensichtlich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinde, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist, dann wünsche ich, dass alle lebenserhaltenden Maßnahmen unterlassen werden…“ (Hinweis: Dies ist lediglich ein beispielhafter Ausschnitt).
In einer Patientenverfügung können Sie auch Ihre persönlichen Wertvorstellungen, die eigene Einstellung zum Leben und Sterben sowie die religiöse Anschauung festlegen. Auf jeden Fall sollte Ihre Patientenverfügung konkrete Aussagen enthalten, welche Heilbehandlungen Sie sich wünschen und welche auf keinen Fall.
Hier gilt: Je detaillierter Sie Ihre Vorstellungen in der Patientenverfügung niederlegen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass diese rechtssicher ist. Auch handschriftliche Änderungen in einem Formular belegen, dass Sie sich mit der Materie eingehend auseinandergesetzt haben und die gesamten Regelungen der Patientenverfügung Ihrem Willen entsprechen. Das Fortbestehen dieses Willens sollten Sie durch Ihre Unterschrift unter die bereits vorhandene Patientenverfügung jährlich dokumentieren.

Beratungsstellen
Verschiedene Sozialverbände wie beispielsweise der VDK oder der Sozialverband Deutschland bieten ihren Mitgliedern kostenlose Beratung an. Auch einige Rechtschutzversicherungen bieten ihren Versicherten als zusätzlichen Service eine kostenfreie Beratung sowie Hilfe bei der Erstellung zu Vollmachten und Verfügungen an. Die Caritas unterhält eine Online-Beratung zur rechtlichen Vorsorge und Betreuung. Eine ebenso kostenfreie telefonische Beratung erhalten Sie bei der Deutschen Stiftung für Patientenschutz.
An wen richtet sich eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung richtet sich unmittelbar an die Ärzte und das pflegerische Team. Genauso dient sie zur Orientierung für die Bevollmächtigten (Vorsorgevollmacht) oder Betreuer (Betreuungsverfügung) des Betroffenen im Rahmen der rechtlichen Pflegevorsorge für das Alter. Sie gibt aber auch der Familie den Halt und die Sicherheit, in Ihrem Willen zu entscheiden.
Drei wichtige Fakten zur Patientenverfügung
- Sie ist für alle Beteiligten (Betreuer, Bevollmächtigte, Ärzte, Pflegepersonal, Justiz und Angehörige) verbindlich.
- Sie kommt erst zum Einsatz, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, selbst über eine medizinische Behandlung zu entscheiden. In der Regel werden die Ärzte über den Zeitpunkt entscheiden. Sie können (und sollten) sie regelmäßig überprüfen und ggfs. aktualisieren. Online-Dienste helfen dabei, das Dokument jederzeit einzusehen und bei Rechtsänderungen alarmiert zu werden.
- Sie können Sie jederzeit widerrufen, formlos und auch mündlich (Paragraf 1901 a Abs. 1 BGB).
Patientenverfügung – Vordrucke, Formulare und Vorlagen
Sowohl im Internet als auch im Buchhandel gibt es viele kostenlose Muster und Vordrucke für eine Patientenverfügung. Allerdings kann es passieren, dass ein Laie sehr schnell mit den medizinischen Ausdrücken und Formulierungen überfordert ist. Deswegen sollten Sie eine Patientenverfügung nicht frei formulieren, sondern auf Vorlagen oder Textbausteine von seriösen Portalen zurückgreifen. Schließlich ist eine Patientenverfügung ein Dokument mit weitreichenden Konsequenzen.
Patientenverfügung zum Ausdrucken
Das Bundesministerium für Justiz (BMJ) stellt Textbausteine für eine Patientenverfügung kostenfrei zur Verfügung. Diese können Sie sich als Textdatei oder als PDF-Datei herunterladen und nach Ihren individuellen Vorstellungen anpassen.
Kostenlose Patientenverfügungen als Vordrucke finden Sie zahlreich im Internet. Jedoch sollten Sie auf die Seriosität der Anbieter achten. Das BMJ wie oben genannt sowie die Stiftung Warentest bieten dazu kostenfreie Formulare an, die den Anforderungen des Bundesgerichtshofs (BGH) entsprechen.
Wer jedoch eine intensivere Beratung durch den Hausarzt in Anspruch nehmen möchte, muss eventuell mit einer Gebühr rechnen. Wie hoch diese sein wird, sollten Sie vorher mit Ihrem Hausarzt besprechen. Von der Ärztekammer wird den Ärzten für diese private Leistung eine Gebühr in Höhe von 61 Euro empfohlen.
Vorteile der Patientenverfügung beim Notar
Obwohl eine Patientenverfügung auch ohne notarielle Beglaubigung gültig ist, gibt es dennoch ein paar Gründe, die für den Besuch eines Notars oder eines Fachanwaltes sprechen. Vor allem dann, wenn Sie sicher ganz gehen wollen, dass Ihre Wünsche berücksichtigt werden.
Gültigkeit einer Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung ist grundsätzlich lebenslang gültig und muss das Datum sowie Ihre Unterschrift beinhalten. Da sich jedoch in medizinischer Sicht immer wieder neue Erkenntnisse ergeben, Sie vielleicht auch Ihre Ansichten ändern, sollten Sie Ihre Patientenverfügung alle zwei Jahre aufmerksam durchlesen und jedes Mal mit einem aktuellen Datum versehen. Mit Ihrer Unterschrift und dem aktuellen Datum dokumentieren Sie, dass Sie den Text überprüft haben und immer noch zustimmen. In manchen Formularen gibt es für diesen Zweck extra Zeilen.
Ihre Patientenverfügung können Sie jederzeit ändern, aktualisieren und auch komplett widerrufen. Allerdings ist das nur möglich, wenn Sie zum Zeitpunkt des Widerrufs einwilligungsfähig sind. Das heißt, Sie müssen in der Lage sein, Art, Bedeutung und Tragweite (Risiken) einer ärztlichen Maßnahme zu erfassen.
Kosten einer Patientenverfügung
Wer für sich eine Patientenverfügung erstellen will, muss zunächst mit keinen Kosten rechnen. Sie können dazu einen kostenlosen Vordruck im Internet herunterladen. Ohne medizinische Vorkenntnisse könnten Sie aber schnell überfordert sein. Deswegen empfiehlt es sich, den Inhalt mit Ihrem Hausarzt zu besprechen. Denn nur dann können Sie klar und deutlich Ihre Wünsche beschreiben.(5)
Lassen Sie Ihre Patientenverfügung durch einen Anwalt oder Notar erstellen, fallen Gebühren für die Beratung sowie die Ausfertigung an. Laut Informationsportal der Bundesnotarkammer fallen für eine Beurkundung 60 Euro an. Weitere Kosten, die im Zusammenhang mit einer Beratung und anderer Dienstleistungen stehen, sind hier nicht mit einberechnet und sollten Sie vorab erfragen.
Patientenverfügung und Vollmacht
Ein wichtiges Vorsorgedokument – neben der Patientenverfügung – ist die Vorsorgevollmacht. Mit dieser bestimmen Sie eine bevollmächtigte Person, die für Sie Entscheidungen trifft.
Vielleicht haben Sie in Ihrer Vorsorgevollmacht bereits einen Bevollmächtigten bestimmt, der für Sie entscheidet, wenn Sie wegen einer Erkrankung nicht mehr einwilligungsfähig sind. Das allein reicht aber nicht aus. Sie sollten deshalb unbedingt zusätzlich eine Patientenverfügung (umgangssprachlich: Patientenvollmacht) erstellen, damit der Bevollmächtigte auch Ihre Wünsche kennt und sie berücksichtigt werden.
Andersherum gilt: Sollte Ihre Patientenverfügung nicht ganz eindeutig sein, kann sich der von Ihnen Bevollmächtigte (per Vorsorgevollmacht) nachdrücklich in Ihrem Sinne einsetzen. Ohne Vorsorgevollmacht müsste in diesem Fall ein Betreuer für Sie bestellt werden. Den haben Sie im günstigsten Falle per Betreuungsverfügung selbst ausgesucht, sodass das Gericht ihn nur noch bestellen muss.
Keine Patientenverfügung – Wer entscheidet im Ernstfall?
Eines vorab: Sie sind nicht verpflichtet, eine Patientenverfügung abzufassen (Paragraf 1901a Abs. 4 BGB). Wenn Sie also keine haben und der Fall eintritt, dass Sie nicht mehr selbst in eine ärztliche Maßnahme oder Therapie einwilligen können, muss Ihr „mutmaßlicher Wille“ (Paragraf 1901a Abs. 2 BGB) ermittelt werden. (1)
Ihr Bevollmächtigter, den Sie per Vorsorgevollmacht bestimmt haben, kann für Sie handeln. Allerdings nur, wenn Sie in Ihrer Vorsorgevollmacht einen entsprechenden Passus aufgenommen haben (Vorsorgevollmacht in Gesundheitsangelegenheiten).
Liegen weder Patientenverfügung noch Betreuungsverfügung und auch keine Vorsorgevollmacht vor, wird zunächst ein Gericht einen Betreuer für Sie bestimmen müssen. Dieser wird sich bei Ihrer Familie und bei Ihnen nahestehenden Personen und bei Ihrem Hausarzt erkundigen, wie Sie sich in gesunden Zeiten geäußert haben, als es zum Beispiel um lebensverlängernde Maßnahmen ging.
Es gibt auch Fälle, in denen eine Patientenverfügung zwar vorliegt, aber für den konkreten Fall nicht zutrifft. Auch in diesem Fall ist ein Betreuer einzusetzen.
Ab dem 01.01.2023 gilt, dass Ehegatten auch ohne gültige Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung sich gegenseitig bei medizinischen Notsituationen für maximal sechs Monate vertreten können.
Häufig gestellte Fragen
Welche Patientenverfügung ist die beste?
Eine rechtlich abgesicherte Patientenverfügung, die den Anforderungen des Bundesgerichtshofes
entsprechen, finden Sie entweder bei der Stiftung Warentest oder bei der Verbrauchzentrale.
Was ist eine Patientenverfügung?
In einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie für eine Behandlungssituation wünschen, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, das zu äußern.
Wo bekommt man eine Patientenverfügung?
Einen Vordruck für eine Patientenverfügung finden Sie online bei der Stiftung Warentest oder beim Bundesministerium für Gesundheit sowie Justiz.
Wie lange ist eine Patientenverfügung gültig?
Eine Patientenverfügung ist so lange gültig, bis Sie sie widerrufen.
Was steht in einer Patientenverfügung?
In einer Patientenverfügung halten Sie Ihren Willen fest, wenn es um medizinische Maßnahmen geht. Sie legen fest unter welchen Bedingungen eine Behandlung nicht begonnen werden darf oder nicht fortgesetzt werden soll.
Was ist eine Patientenvollmacht?
Die Patientenverfügung wird umgangssprachlich auch Patientenvollmacht genannt und meinst das gleiche. Der korrekte Begriff ist aber die Patientenverfügung.