Haushaltshilfe für Senioren / ältere Menschen

Haushaltshilfe für Senioren

Durch Pflegebedürftigkeit, Krankheit oder nach einem Unfall wird das Leben im Alter häufig beschwerlich, besonders, wenn unterstützungsbedürftige Menschen zuhause wohnen bleiben möchten. Dann benötigen sie häufig nicht nur Hilfe beim Waschen, Anziehen und bei der Ernährung, sondern auch Unterstützung im Haushalt – häufig auch als Entlastung für Angehörige.  pflege.de liefert den Überblick, wer in welchen Fällen Anspruch auf eine Haushaltshilfe hat, welche Kosten dafür anfallen und wer diese trägt.

Inhaltsverzeichnis

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Haushaltshilfe: Definition

Eine Haushaltshilfe unterstützt Senioren beziehungsweise ältere Menschen sowie Pflegebedürftige bei der täglichen Arbeit im Haushalt. Sollten Sie einen anerkannten Pflegegrad haben, kann die Pflegekasse einen Teil der Kosten für eine Haushaltshilfe übernehmen.

Für wen ist eine Haushaltshilfe?

Wenn Sie als Pflegebedürftiger oder pflegender Angehöriger im Haushalt auf Unterstützung angewiesen sind, bietet sich eine Haushaltshilfe als Option an. Zögern Sie nicht, sobald Sie merken, dass Sie Hilfe im Haushalt benötigen. Eine Haushaltshilfe übernimmt die im Haushalt anfallenden Aufgaben, die alleinstehenden Senioren und Angehörigen einiges an Zeit und Kraft abverlangen oder sie nicht mehr eigenständig durchführen können.

Aufgaben einer Haushaltshilfe

Zu den typischen Aufgaben einer Haushaltshilfe für Senioren und pflegebedürftigen Menschen gehören unter anderem:

  • Einkaufen
  • Mahlzeiten zubereiten
  • Räumlichkeiten reinigen
  • Wäsche waschen und bügeln
  • Gartenarbeit
Wichtiger Hinweis
Eine Haushaltshilfe ist keine Pflegefachkraft

Bitte bedenken Sie, dass eine Haushaltshilfe Sie nur im Haushalt unterstützt und keine Aufgaben der pflegerischen Tätigkeiten übernimmt. Für Aufgaben wie die Körperpflege und Medikamentengabe sind qualifizierte Pflegefachkräfte verantwortlich. 

Haushaltshilfe: Kostenübernahme bei Pflegegrad über die Pflegekasse

Bei einem anerkannten Pflegegrad erhalten Sie von der Pflegekasse Unterstützung, mit der Sie einen Teil der Kosten für eine Haushaltshilfe begleichen können.

Die nachfolgende Tabelle stellt Ihnen die Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung bei einem anerkannten Pflegegrad vor.

Pflegegrad Unterstützungsmöglichkeit
Kein Pflegegrad Haushaltshilfe über die Krankenkasse, wenn es der Gesundheitszustand vorübergehend erforderlich macht.
Pflegegrad 1 Entlastungsbetrag (Pflegekasse)
Pflegegrad 2 bis 5 Anteil vom Budget der Pflegesachleistungen (Umwandlungsanspruch), Verhinderungspflege (Pflegekasse)
Tipp
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Sie sind nicht sicher, ob Sie einen Pflegegrad und damit gesetzlichen Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben? Dann nutzen Sie den kostenfreien Pflegegradrechner von pflege.de und gelangen Sie in nur wenigen Schritten zu Ihrem persönlichen Ergebnis.

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Pflegegrad 1: Finanzieren Sie eine Haushaltshilfe mit dem Entlastungsbetrag

Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad haben einen Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach Paragraf 45b SGB XI von 125 Euro im Monat, auch Entlastungsbetrag genannt. Den Entlastungsbetrag können Sie ab einem Pflegegrad 1 beantragen und für eine Haushaltshilfe nutzen.(1)

Bevor Sie eine Haushaltshilfe über einen Anbieter anstellen, sollten Sie sich unbedingt bei Ihrer Pflegekasse informieren. Denn diese zahlt den Entlastungsbetrag nur für Leistungen von Anbietern, die nach dem jeweiligen Landesrecht anerkannt sind.

Info
Entlastungsbeträge verfallen nicht sofort

Es kann vorkommen, dass Sie den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro nicht genutzt haben oder eventuell für einige Zeit nicht benötigen. Gut zu wissen ist dann, dass der Entlastungsbetrag nicht verfällt. Sie können den Betrag ansparen und später nutzen. Die Summe, die Sie im jetzigen Kalendermonat nicht benötigen, wird auf den nächsten übertragen. Bis zum 30. Juni des Folgejahres können Sie den nicht genutzten Betrag ansparen und später einsetzen, ehe er schließlich verfällt.(1)

Umfrage – Niedrigschwellige Entlastungsangebote im Pflegealltag

Sie sind pflegebedürftig oder pflegen eine Person in Ihrem Umfeld? Dann bitten wir Sie, an unserer pflege.de-Umfrage teilzunehmen. In dieser Umfrage liegt der Fokus auf dem 125-Euro-Entlastungsbetrag. Die Umfrage dauert lediglich etwa 10 bis 15 Minuten und ist anonym. Bitte unterstützen Sie uns bei dieser wichtigen Umfrage! Nehmen Sie sich die Zeit und teilen Sie Ihre Erfahrungen mit uns.

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Ab Pflegegrad 2: Finanzieren Sie eine Haushaltshilfe mit dem Umwandlungsanspruch von ambulanten Sachleistungen

Mithilfe der sogenannten Umwandlung von ambulanten Sachleistungen nach Paragraf 45a SGB XI erhalten Sie neben Ihrem Anspruch auf Entlastungsbeträge weitere finanzielle Unterstützung– sofern ein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt.

Bis zu 40 Prozent Ihres Budgets für Pflegesachleistungen können Sie nutzen, um die Kosten für eine Haushaltshilfe zu tragen. Dabei hängt die Höhe der Pflegesachleistung von Ihrem Pflegegrad ab.

Wie beim Entlastungsbetrag muss der jeweilige Leistungserbringer der Haushaltshilfe nach dem jeweiligen Landesrecht von der Pflegekasse anerkannt sein, damit Sie einen Anspruch auf eine Umwandlung von ambulanten Sachleistungen haben.(2)

Rechenbeispiel: Umwandlungsanspruch bei Pflegegrad 2

Bei Herrn B. liegt ein Pflegegrad 2 vor. Er wird zuhause gepflegt und benötigt eine Haushaltshilfe, damit er und seine pflegenden Angehörigen im Alltag entlastet werden. Bei einem Pflegegrad 2 belaufen sich die Pflegesachleistungen auf 724 Euro monatlich.

Da seine Angehörigen ihn umfangreich in der Pflege unterstützen, benötigt er nicht die gesamten 724 Euro für weitere pflegerische Tätigkeiten von einem ambulanten Dienst. Mit dem Umwandlungsanspruch kann er also 40 Prozent von dieser Pflegesachleistung für eine Haushaltshilfe nutzen.

Somit stehen ihm maximal 289,60 Euro im Monat für eine Haushaltshilfe im Monat zur Verfügung.

Pflegegrad 2: Finanzieren Sie eine Haushaltshilfe über die Verhinderungspflege

Wer als pflegender Angehöriger für eine gewisse Zeit der Pflege zuhause nicht nachgehen kann, hat Anspruch auf Leistungen der Verhinderungspflege für Pflegebedürftige. Der Betrag beläuft sich in den Pflegegraden 2 bis 5 auf 1.612 Euro im Jahr

Diese Leistungen beinhalten neben der Grund- und Behandlungspflege auch eine Haushaltshilfe für maximal sechs Wochen.

Wichtiger Hinweis
Verhinderungspflege greift nach sechs Monate häuslicher Pflege

Um Verhinderungspflege zu erhalten, muss die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt haben.(3)

Ebenfalls können zu pflegende Personen eine Haushaltshilfe als stundenweise Verhinderungspflege bei der Pflegekasse geltend machen, wenn ihre Angehörigen weniger als acht Stunden am Tag an der Pflege verhindert sind.(3)

Haushaltshilfe: Kostenübernahme ohne Pflegegrad

Als gesetzlich Versicherte können Senioren oder Alleinstehende über Ihre Krankenkasse eine Haushaltshilfe erhalten, wenn kein Pflegegrad vorliegt. Das Angebot für eine Haushaltshilfe gilt für vier Wochen und die Krankenkasse rechnet mit dem Vertragspartner direkt ab.

Info
Private Versicherung übernimmt die Kosten nicht immer

Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe besteht in der Regel nur gegenüber gesetzlichen Krankenkassen. Sind Sie privat versichert, kommt es auf Ihren Tarif an, ob die Kosten für eine Haushaltshilfe von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen werden.

Anspruch auf eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse

Sie haben Anspruch unter folgenden Voraussetzungen:(4)

  • Sie können aufgrund von Erkrankungen, nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Operation den Haushalt nicht mehr eigenständig weiterführen.
  • In Ihrem Haushalt lebt ein Kind, das unter 12 Jahren ist oder auf Hilfe angewiesen ist.

Sofern eine schwere Erkrankung vorliegt, steht Ihnen eine Haushaltshilfe auch ohne Kinder zu.

Nachdem Ihr Arzt eine Bescheinigung ausgestellt hat, dass Sie aufgrund der oben genannten Gründe eine Haushaltshilfe benötigen, reichen Sie diese bei der Krankenkasse ein.

Info
Bei Kindern verlängert sich die Dauer der Haushaltshilfe

Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe kann sich auf 26 Wochen verlängern, sofern das Kind unter 12 Jahren ist oder auf Hilfe angewiesen ist.(4)

Fallbeispiel: Wenn die Krankenkasse keine Haushaltshilfe stellt

Herr C. benötigt nach einem Krankenhausaufenthalt eine Haushaltshilfe. Allerdings kann ihm seine Krankenkasse stellen, so dass er selbst eine professionelle Haushaltshilfe für sich und seine Tochter suchen muss. Nachdem er fündig geworden ist, kontaktiert er die Krankenkasse, die mit der Haushaltshilfe einen Vertrag abschließt.

So wird sichergestellt, dass die Krankenkasse die Kosten für vier Wochen übernimmt. Jedoch muss er zehn Prozent der täglichen Kosten für Haushaltshilfe selbst übernehmen. Das entspricht mindestens fünf bis maximal zehn Euro.

Tipp
Wofür die Krankenkasse gegebenenfalls noch aufkommt

Wenn Sie für die Haushaltshilfe Ihren Partner, einen Angehörigen oder auch einen Nachbarn „einstellen“, so zahlt die Krankenkasse unter Umständen dessen Verdienstausfall. Vorausgesetzt, der Betreffende hat sich für seinen „Job“ als Haushaltshilfe unbezahlten Urlaub genommen. Manche Krankenkassen übernehmen auch Fahrtkosten, wenn Sie einen Angehörigen oder Freund als Haushaltshilfe einstellen.(4)

Haushaltshilfe: Kosten als privater Arbeitgeber

Wie hoch die Kosten für eine Haushaltshilfe sind, hängt vom jeweiligen Anbieter ab, beispielsweise einer Agentur für Haushaltshilfen. So schwanken die Preise vom gesetzlichen Mindestlohn (12 Euro) bis zu 30 Euro pro Stunde – oder sogar darüber hinaus.

Eine Agentur bietet den Vorteil, dass Sie Ihnen die Haushaltshilfe lediglich in Rechnung stellt und Sie sich nicht um weitere Angelegenheiten (Steuer und Sozialabgaben) kümmern müssen.

Informieren Sie sich bei der Pflegekasse oder Krankenkasse, ob der jeweilige Leistungserbringer für eine Haushaltshilfe anerkannt ist. Dadurch gehen Sie sicher, ob Sie finanziell unterstützt werden.

Das müssen Sie bei einer Haushaltshilfe bei einer privaten Festanstellung berücksichtigen

Abgesehen von Agenturen können Sie auch als privater Arbeitergeber eine Haushaltshilfe beschäftigen. Wenn Sie eine Haushaltshilfe bei sich fest anstellen, müssen Sie auf folgende Punkte achten:

  • Sie erstellen einen Vertrag, in dem die Rechte und Pflichten von Ihnen und der Haushaltshilfe geklärt werden.
  • Sie gewährleisten, dass Sie den gesetzlichen Mindestlohn (12 Euro pro Stunde) zahlen.
  • Sie zahlen als Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer.
  • Sie prüfen, ob die zuständige Haushaltshilfe krankenversichert ist und melden sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse an.

Sie klären, wie Urlaubs- und Krankheitstage gehandhabt werden.

Info
Steuerschuld und sozialversicherungspflichtig beschäftigte Haushaltshilfen

Die Kosten für sozialversicherungspflichtig beschäftigte Haushaltshilfen können mit 20 Prozent (maximal 4.000 Euro im Jahr) direkt von der Steuerschuld abgesetzt werden.(5)

Eine Haushaltshilfe ist auch als Minijob möglich

Sollten Sie eine Haushaltshilfe nur für wenige Stunden in der Woche benötigen, können Sie eine als Minijob (geringfügige Beschäftigung) anstellen. Dann verdient sie nicht mehr als 520 Euro pro Monat – ausgehend vom gesetzlich festgelegten Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde.

Bei einer geringfügigen Beschäftigung melden Sie die Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale mit ihren Kontaktdaten an. Grundsätzlich ist der Aufwand, einen Minijob anzumelden, um ein Vielfaches geringer als eine Festanstellung.

Die Kosten für den Minijob tragen Sie als privater Arbeitgeber in Ihrer Steuererklärung ein. Maximal werden 510 Euro von Ihrer Einkommenssteuer abgezogen.(6)

Info
Selbstständige Haushaltshilfen

Es gibt ebenfalls selbstständige Haushaltshilfen, die mit Ihnen ihren entsprechenden Stundenlohn festlegen. Am Monatsende stellt die Haushaltshilfe dann ihre Arbeitsstunden in Rechnung, die Sie dann lediglich begleichen müssen. Sie müssen keine Sozialabgaben abführen. Denken Sie daran, die Belege von der Dienstleistung aufzubewahren. 

Wo finde ich eine Haushaltshilfe?

Eine geeignete Haushaltshilfe zu finden, die zu Ihnen und Ihrem Bedarf an Arbeit zuhause passt, ist nicht immer leicht. Folgende Anlaufstellen können dabei helfen:

  • Freundes- und Bekanntenkreis
  • Pflegestützpunkte
  • Agenturen

Erkundigen Sie sich im Freundes- und Bekanntenkreis

Fragen Sie einfach mal im Freundes- oder Bekanntenkreis nach, ob jemand eine verlässliche Haushaltshilfe kennt.

Suchen Sie Pflegestützpunkte

Sie können über Pflegestützpunkte und Agenturen für private Haushalts- und Reinigungskräfte zertifizierte Haushaltshilfen finden. Schauen Sie im Internet, welche Agenturen in Ihrer Nähe sind und klären Sie mit der Pflegekasse, ob diese für eine Haushaltshilfe in Frage kommen.

Schauen Sie online nach Haushaltshilfen

Auch die Bewerberbörse der Agentur für Arbeit, die Minijob-Zentrale oder der Kleinanzeigenteil Ihrer Lokalzeitung können Ihnen eine passende Putz- oder Haushaltshilfe vermitteln.

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Anstellung einer Haushaltshilfe: Tipps

Folgende Aspekte sollten Sie bei der Inanspruchnahme der Dienste einer Haushaltshilfe beachten:

Vertrauen aufbauen

Wenn Sie eine fremde Person in Ihren Haushalt lassen, sollte sie Ihnen zumindest sympathisch sein. Vertrauen ist eine Grundvoraussetzung, damit eine angenehme Atmosphäre entstehen kann.

Tätigkeiten definieren und Kommunikation

Stimmen Sie im Vorfeld genau ab, welche Tätigkeiten wie und wann ausgeführt werden sollen. Eventuell möchten Sie, dass Ihre Haushaltshilfe auch Einkäufe erledigt, Wäsche bügelt oder den Garten in Schuss hält. Klären Sie außerdem, was Ihnen im Haushalt wichtig ist und worauf Sie besonders viel Wert legen. Achten Sie darauf, dass sowohl Sie als auch die Haushaltshilfe respektvoll miteinander kommunizieren.

Probearbeiten

Machen Sie einen Probelauf und legen Sie dabei fest, wie lange die Arbeiten ungefähr dauern dürfen. Anschließend prüfen Sie, ob Sie mit der Arbeit zufrieden sind und alles nach Ihren Vorstellungen ablief.

Schlüssel übergeben

Lernen Sie die Person erst einmal kennen, bevor Sie ihr Ihren Haustürschlüssel anvertrauen. Lassen Sie sich die Schlüsselübergabe mit einer Unterschrift quittieren. Vorlagen dafür finden Sie im Internet.

Schützen Sie Ihr Eigentum

Lassen Sie keine wertvollen Gegenstände oder Bargeld offen herumliegen. Das ist kein Misstrauen, sondern schlicht Vorsicht.

Kontrollieren Sie

Scheuen Sie nicht die Nachkontrolle der erbrachten Arbeiten. Es wäre schade, wenn Sie Geld ausgeben, mit der Leistung aber nicht zufrieden sind.

Stellen Sie Ihre Haushaltshilfe legal an

Es gibt viele Anstellungsformen von Haushaltshilfen für Senioren, bei der Sie und Ihre Haushaltshilfe abgesichert werden. Eine legale Anstellung wird steuerlich belohnt. Schwarzarbeit hingegen kann mit bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Sollten Sie eine Haushaltshilfe nicht legal beschäftigen oder ist diese sogar nicht krankenversichert sein, drohen Konsequenzen. Beispiel: Verletzt sich die Haushaltshilfe bei der Arbeit, müssen Sie als Arbeitgeber gegebenenfalls für sämtliche Behandlungskosten aufkommen.

Info
Gutscheinsystem gegen Schwarzarbeit

Ab 2023 soll in der Bundesrepublik Deutschland ein Gutscheinsystem eingeführt werden. Dieses System dient dazu, Familien, Alleinerziehende sowie pflegende Angehörige finanziell zu entlasten, sobald eine Haushaltshilfe benötigt wird. Mithilfe dieser Unterstützung will die Regierung versuchen, die Schwarzarbeit einzudämmen. Wann dieses System genau eingeführt wird, ist noch nicht festgelegt.

 

Informieren Sie sich bei der Versicherung

Stellen Sie sicher, dass die Haushaltshilfe bei Ihrer Haftpflicht-/Hausratversicherung mitversichert ist oder ob sie gegebenenfalls selbst versichert ist.

Wenn nötig, trennen Sie sich

Wenn Sie mit der Leistung dauerhaft nicht zufrieden sind, sollten Sie ordentlich kündigen – unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist (vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats).

Tipp
Halten Sie Art, Umfang und Leistung in einem Vertrag fest

Mit einem Arbeitsvertrag zwischen Ihnen und Ihrer Haushaltshilfe können Sie ganz genau festlegen, welche Arbeiten zu erledigen sind, wie oft Sie diese Hilfe in Anspruch nehmen und wie hoch der vereinbarte Stundenlohn ist.

 

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Haushaltshilfe?

Eine Haushaltshilfe unterstützt Senioren und pflegebedürftige Menschen bei alltäglichen Aufgaben im Haushalt, die sie nicht mehr selbstständig erledigen können. Zudem entlastet sie gegebenenfalls pflegende Angehörige, falls diese sich mit der hauswirtschaftlichen Versorgung überlastet fühlen.

Was macht eine Haushaltshilfe vom Pflegedienst?

Eine Haushaltshilfe unterstützt im Haushalt, so gut wie es geht. Dabei übernimmt sie Aufgaben, wie das Einkaufen, das Putzen der Wohnung, Wäsche waschen und auch das Zubereiten von Mahlzeiten. Bedenken Sie, dass eine Haushaltshilfe keine pflegerischen Tätigkeiten durchführt, wie die Körperpflege oder das Verabreichen von Medikamenten.

Was kostet eine Haushaltshilfe?

Die Kosten für eine Haushaltshilfe unterscheiden sich je nach Anbieter. Sie können von mindestens 12 Euro bis 30 Euro die Stunde ausgehen.

Wer hat Anspruch auf eine Haushaltshilfe?

Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben Pflegebedürftige oder Menschen, die aufgrund von (schweren) Erkrankungen den Haushalt nicht eigenständig weiterführen können. Liegt ein anerkannter Pflegegrad vor, können Betroffene über Leistungen von der Pflegekasse (Entlastungsbetrag, Umwandlungsanspruch, Verhinderungspflege) finanzielle Unterstützung erhalten. Im Krankheitsfall ohne Pflegegrad kann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe befristet stellen.

 

Wer zahlt die Haushaltshilfe bei einem Pflegegrad 2?

Ab einem anerkannten Pflegegrad 2 unterstützt Sie die Pflegekasse, eine Haushaltshilfe zu finanzieren. Dabei können Sie Gebrauch von dem Umwandlungsanspruch, Verhinderungspflege und Entlastungsbeträgen machen.

Wird eine Haushaltshilfe von der Pflegeversicherung bezahlt?

Sobald bei Ihnen oder Ihrem Angehörigen ein Pflegegrad 2 vorliegt, können Sie über den Umwandlungsanspruch, Verhinderungspflege und Entlastungsbeträge einen Teil der Kosten für eine Haushaltshilfe decken.

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Erstelldatum: 9102.10.71|Zuletzt geändert: 3202.90.22
(1)
Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung § 45b Entlastungsbetrag
www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45b.html (letzter Abruf am 05.01.2023)
(2)
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - § 45a SGB XI Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags (Umwandlungsanspruch), Verordnungsermächtigung
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/45a.html (zugegriffen 1. Februar 2023)
(3)
Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - § 39 SGB XI Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/39.html (zugegriffen 1. Februar 2023)
(4)
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung § 38 SGB V - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__38.html (zugegriffen 2. Januar 2023)
(5)
Einkommensteuergesetz (EStG) § 35a Steuerermäßigung
www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html (letzter Abruf am 05.01.2023)
(6)
Minijob-Zentrale: Vorteile beim Minijob im Haushalt (2022)
https://www.minijob-zentrale.de/DE/fuer-haushalte/vorteile-fuer-haushalte/vorteile-fuer-haushalte_node.html#:~:text=Als%20Arbeitgeberin%20oder%20Arbeitgeber%20eines,dann%20von%20der%20Einkommensteuer%20abgezogen (letzter Abruf am 05.01.2023)
(7)
Bildquelle
© Halfpoint / Fotolia.com
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