Was ist eine Haushaltshilfe? – Definition
Eine Hilfe im Haushalt für Senioren darf zunächst nicht mit einer Pflegekraft verwechselt werden.
Eine Senioren-Haushaltshilfe oder Haushaltshilfe für ältere Menschen übernimmt die tägliche Arbeit im Haushalt, wenn Senioren z. B. aus gesundheitlichen Gründen kurzfristig oder langfristig diese Aufgaben nicht mehr selbst ausführen können oder wollen.
Zu den Aufgaben einer klassischen Haushaltshilfe für Senioren gehören u. a.
- Einkaufen
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Reinigung der Wohnung bzw. des Hauses
- Kleiderpflege (Wäsche)
Neben der klassischen Haushaltshilfe für alte Menschen existieren noch andere haushaltsnahe Dienstleistungen für Senioren, bei denen es nur um bestimmte Aufgaben im Haushalt geht. Dazu zählt
- die Einkaufshilfe
- Bringdienste wie „Essen auf Rädern“
- Helfer für Seniorenumzüge
- Haushaltsauflösungen
- Besuchsdienste
Wenn Sie neben der Hilfe für hauswirtschaftliche Tätigkeiten noch mehr Unterstützung (etwa auch für die Betreuung) brauchen, könnten Sie statt einer Haushaltshilfe auch einen Alltagsbegleiter engagieren. Dessen Dienste können Sie mit anerkanntem Pflegegrad über die Pflegekasse durch die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen oder die Verhinderungspflege abrechnen. Abrechnen lassen sich darüber auch die Einkaufshilfe, der Service einer Haushaltsauflösungen sowie stundenweise Besuchsdienste. Voraussetzung ist, dass der Anbieter von der Pflegekasse anerkannt ist.
Anstellungsformen von Haushaltshilfen für Senioren
1. Haushaltshilfe über die Pflegekasse
Als Pflegesachleistung: Die Pflegesachleistung umfasst nicht nur die Hilfestellung bei körperbezogenen Pflegemaßnahmen und pflegerischen Betreuungsmaßnahmen, sondern auch die Hilfe bei der Haushaltsführung. Diese Leistung wird von ambulanten Pflegediensten übernommen, die von der Pflegekasse anerkannt sind.
Über den Entlastungsbetrag: Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad haben i. d. R. einen Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen (auch „Entlastungsbetrag“ genannt) von monatlich 125 Euro. Dazu zählt auch die Hilfe bei der Haushaltsführung und der hauswirtschaftlichen Versorgung. Allerdings zahlt die Pflegekasse den Entlastungsbetrag nicht jeder Haushaltshilfe, sondern nur für
- Ehrenamtliche
- Haushaltshilfen von nach § 45 SGB XI zertifizierten Pflegediensten (Pflegedienste, die mit der Pflegekasse abrechnen können)
- Nachbarschaftshilfen
Im Rahmen der Verhinderungspflege: Sie können eine Haushaltshilfe auch als stundenweise Verhinderungspflege bei der Pflegekasse geltend machen. Die Leistungen der Verhinderungspflege beziehen sich nämlich nicht nur auf reine Pflegetätigkeiten, sondern können auch für regelmäßige Tätigkeiten wie Wohnungsreinigung oder der Zubereitung von Mahlzeiten eingesetzt werden.
2. Haushaltshilfe durch die Rund-um-die-Uhr-Betreuung
Etwas teurer, aber ebenfalls sehr hilfreich sind die Dienste einer Rund-um-die-Uhr-Betreuung bzw. einer 24-Stunden-Betreuung. Diese Form ist quasi die erweiterte Form der klassischen, stundenweisen Haushaltshilfe: Die häufig aus dem Ausland kommende Kraft übernimmt neben den Haushaltsarbeiten auch Leistungen wie bspw. Betreuung und Grundpflege. Allerdings müssen Sie berücksichtigen, dass eine Betreuungskraft in der Regel beim Senior im Haus wohnt (also mindestens ein Zimmer für sie zur Verfügung stehen muss) und von Ihnen entlohnt werden muss.
Für die Finanzierung einer 24-Stunden-Betreuung steht Versicherten mit anerkanntem Pflegegrad das Pflegegeld zur Verfügung. Hinzu kommen Leistungen der Verhinderungspflege sowie 50 Prozent des Betrages aus der Kurzzeitpflege.
3. Haushaltshilfe als sozialversicherungspflichtig Angestellter (Festanstellung)
Die Haushaltshilfe muss von Ihnen als privater Arbeitgeber bei der zuständigen Krankenkasse angemeldet werden. Sie müssen zudem Sozialversicherungsbeiträge für sie abführen. Die Beiträge werden jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
4. Haushaltshilfe als Minijobber
Wenn eine Haushaltshilfe nicht mehr als 450 Euro verdient, handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung bzw. um einen sog. Minijob. Als privater Arbeitgeber müssen Sie die Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale anmelden. Dazu füllen Sie ein Formular aus, auf dem sie den Namen und den Monatsverdienst des Minijobbers eintragen. Sie erteilen der Zentrale außerdem eine Einzugsermächtigung zum Einzug verringerter Pauschalabgaben z. B. für die Krankversicherung. Der Aufwand, einen Minijobber anzumelden, ist um ein Vielfaches geringer als für eine Haushaltshilfe in Festanstellung. Zehn Prozent der Ausgaben, max. 510 Euro im Jahr, können Sie als Arbeitgeber in der Steuererklärung angeben.
5. Selbständige Haushaltshilfe, die Rechnungen schreibt
Am unaufwändigsten ist es für private Arbeitgeber, wenn eine Haushaltshilfe auf eigene Rechnung arbeitet, z. B. als Selbständige oder über einer Agentur. Sozialabgaben müssen dann von Ihnen als Arbeitgeber nicht abgeführt werden. Dies übernimmt die Agentur. Die Haushaltshilfe muss für ihre Leistungen eine Rechnung schreiben und schlägt i. d. R. 19 Prozent Mehrwertsteuer auf die erbrachte Leistung auf. Die Rechnungen gelten als Nachweis für das Finanzamt und können als haushaltsnahe Dienstleistungen zu 20 Prozent (höchstens 600 Euro im Jahr) von der jährlichen Steuerschuld abgezogen werden.
6. Festangestellte Haushaltshilfen
Einige Unternehmen haben sich auf die Vermittlung von Betreuungspersonen für Menschen mit Pflegebedürftigkeit spezialisiert. Zu den vermittelten Leistungen zählt u. a. auch die Hilfe im Haushalt.
Wo finde ich eine Haushaltshilfe?
- Im Freundes- und Bekanntenkreis
Fragen Sie einfach mal im Freundes- oder Bekanntenkreis nach, ob jemand eine verlässliche Haushaltshilfe kennt.
- Wohlfahrtgesellschaften und Agenturen
Eine andere Anlaufstelle sind Wohlfahrtgesellschaften, eine Agentur für private Haushalts- und Reinigungskräfte oder die Vermittlung über pflege.de. Auch die Jobbörse bei der Agentur für Arbeit oder der Kleinanzeigenteil Ihrer Lokalzeitung kann Ihnen eine passende Putz- oder Haushaltshilfe vermitteln.
- Online-Anbieter
Über die Suchmaschinen im Internet finden Sie viele Angebote für Haushaltshilfen aus Ihrer Region. Vergleichen Sie die Preise und achten Sie auch auf Bewertungen anderer Kunden. So haben Sie einen guten Richtwert, an dem Sie sich orientieren können. Zudem gibt es Plattformen, die Betreuungspersonen und Haushaltshilfen für Menschen mit Pflegebedarf vermitteln. Haushaltshilfen finden Sie außerdem über den 24-Stunden-Betreuungs-Service von pflege.de.
9 Tipps für die Anstellung einer Haushaltshilfe
1. Vertrauen aufbauen: Wenn Sie eine fremde Person in Ihren Haushalt lassen, sollte sie Ihnen zumindest sympathisch sein. Vertrauen ist dafür eine Grundvoraussetzung.
2. Tätigkeiten definieren: Stimmen Sie im Vorfeld genau ab, welche Tätigkeiten wie und wann ausgeführt werden sollen. Evtl. möchten Sie, dass Ihre Haushaltshilfe auch Einkäufe erledigt, Wäsche bügelt oder den Garten in Schuss hält.
3. Lassen Sie zur Probe arbeiten: Machen Sie einen Probelauf und legen Sie dabei fest, wie lange die Arbeiten dauern dürfen.
4. Schlüssel übergeben: Lernen Sie die Person erst einmal kennen, bevor Sie ihr Ihren Haustürschlüssel anvertrauen. Lassen Sie sich die Schlüsselübergabe mit einer Unterschrift quittieren. Vorlagen dafür finden Sie im Internet.
5. Schützen Sie Ihr Eigentum: Lassen Sie keine wertvollen Gegenstände oder Bargeld offen herumliegen. Das ist kein Misstrauen, sondern schlicht Vorsicht.
6. Kontrollieren Sie: Scheuen Sie nicht die Nachkontrolle der erbrachten Arbeiten. Es wäre ja schade, wenn Sie Geld ausgeben, mit der Leistung aber nicht zufrieden sind.
7. Stellen Sie Ihre Haushaltshilfe legal an: Es gibt viele Anstellungsformen von Haushaltshilfen für Senioren, bei der Sie und Ihre Haushaltshilfe abgesichert werden.Eine legale Anstellung wird steuerlich belohnt. Schwarzarbeit hingegen kann mit bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
8. Informieren Sie sich bei der Versicherung: Stellen Sie sicher, dass die Haushaltshilfe bei Ihrer Haftpflicht-/Hausratversicherung mitversichert ist oder ob sie ggf. selbst versichert ist.
9. Wenn nötig, trennen Sie sich: Wenn Sie mit der Leistung dauerhaft nicht zufrieden sind, sollten Sie ordentlich kündigen – unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist (vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats).
Haushaltshilfe: Kosten im Überblick
Der Stundenlohn von Haushaltshilfen kann durchaus variieren und Sie können ihn frei aushandeln. Ein Anhaltspunkt für den Stundenlohn kann der Mindestlohn sein, den die Minijobzentrale veranschlagt. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2019 9,19 Euro und steigt zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro pro Stunde. Ein anderer Orientierungswert sind die Tarife, die das DHB-Netzwerk Haushalt ausgehandelt hat. Diese unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und liegen je nach Anstellungsform zwischen 15 und 20 Euro brutto.
Haushaltshilfe: Wer übernimmt die Kosten?
Je nach persönlichem Zustand oder Pflegebedarf kann die Krankenkasse oder Pflegekasse die Kosten für eine Haushaltshilfe übernehmen.
- 1. Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Die Krankenkasse trägt nur dann die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn ihr Einsatz medizinisch notwendig ist. - 2. Kostenübernahme durch die Pflegekasse
Wenn Sie bzw. Ihr Angehöriger einen anerkannten Pflegegrad haben, trägt die Pflegekasse anteilig die Kosten für die Haushaltshilfe, z. B. über die Verhinderungspflege und über den Entlastungsbetrag.
- 3. Privat bezahlen
Wenn für Sie nichts davon in Frage kommt und Sie noch rüstig sind, müssen Sie die Kosten für die Haushaltshilfe selbst tragen. Belohnt werden Sie vom Fiskus durch Steuervergünstigungen.
Zu 1: Haushaltshilfe-Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Laut § 38 SGB V haben Versicherte im Rahmen der Leistungen der Krankenkassen nur dann Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn
- Sie Ihren Haushalt wegen einer Erkrankung nicht führen können und
- mindestens ein Kind bei Ihnen lebt, das unter 12 Jahren alt ist.
Glücklicherweise gibt es Ausnahmen, denn die Krankenkassen können freiwillige Leistungen anbieten. So übernehmen sie in bestimmten Fällen auch dann die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn ältere oder keine Kinder in Ihrem Haushalt leben. Damit erhalten auch Senioren Zuschüsse für eine Haushaltshilfe in folgenden Situationen:
- nach einer ambulanten Operation
- nach einem Krankenhausaufenthalt
- nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung
Das Angebot für eine Haushaltshilfe gilt bei Senioren in der Regel für maximal vier Wochen. Manche Krankenkassen zahlen auch länger. Erkundigen Sie sich daher unbedingt direkt bei Ihrer Krankenversicherung. Die Krankenkasse rechnet direkt mit Ihrem Vertragspartner ab. Nur wegen der Zuzahlung wird sie sich bei Ihnen melden.
So beantragen Sie eine Haushaltshilfe bei Ihrer Krankenkasse
- Lassen Sie sich von Ihrem Fach- oder Hausarzt eine Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit und den Umfang einer Haushaltshilfe ausstellen. Die meisten Krankenkassen stellen online ein entsprechendes Formular zur Verfügung.
- Stellen Sie den Antrag auf Haushaltshilfe bei Ihrer Krankenkasse.
Ihre Krankenkasse arbeitet mit Vertragspartnern zusammen und stellt Ihnen bei Bedarf eine Haushaltshilfe zur Seite. Vertragspartner der Krankenkassen sind in der Regel karitative Einrichtungen oder private Organisationen.
Zu 2: Haushaltshilfe-Kostenübernahme durch die Pflegekasse
- 14 SGB XI: Pflegebedürftige haben Anspruch auf eine Haushaltshilfe
Wenn Sie allein leben und pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes sind, so haben Sie möglicherweise laut § 14 SGB XI Anspruch auf eine Haushaltshilfe durch die Pflegekasse:
„Die Hilfe […] besteht in der Unterstützung, in der teilweisen oder vollständigen Übernahme im Ablauf des täglichen Lebens oder in der Beaufsichtigung oder Anleitung mit dem Ziel der eigenständigen Übernahme dieser Verrichtungen.
Gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen […] sind: […] im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung das Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung oder das Beheizen.“
Liegt ein Pflegegrad vor, so erübrigt sich der Nachweis einer medizinischen Notwendigkeit für eine Haushaltshilfe. Der einfache Antrag bei Ihrer Pflegekasse genügt.
- 39 SGB XI: Haushaltshilfe als Verhinderungspflege
Wenn Sie bzw. Ihr Angehöriger einen anerkannten Pflegegrad haben, können Sie nach § 39 SGB XI eine Haushaltshilfe als Pflegesachleistung beziehen. Gerade als pflegender Angehöriger sollten Sie diese Möglichkeit nutzen.
Eine Haushaltshilfe ist für Sie zudem eine Entlastungsleistung. Sie können eine Haushaltshilfe auch als stundenweise Verhinderungspflege bei der Pflegekasse geltend machen. Die Leistungen der Verhinderungspflege beziehen sich nämlich nicht nur auf reine Pflegetätigkeiten, sondern können auch für regelmäßige Tätigkeiten wie Wohnungsreinigung oder Mahlzeitenzubereitung eingesetzt werden.
Die Voraussetzungen für die Pflegesachleistung „Haushaltshilfe“:
- Ein Pflegegrad liegt vor.
- Der Pflegebedürftige lebt zu Hause oder in einer Senioren-Wohngemeinschaft.
Zu C: Haushaltshilfe-Kostenübernahme ohne Pflegegrad
Wenn Sie noch nicht pflegebedürftig sind, aber dennoch Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten brauchen, können Sie ebenso eine Haushaltshilfe beschäftigen. Die Kosten tragen Sie dann allerdings alleine und bekommen keine Zuschüsse von der Kranken- oder Pflegekasse. Alle legalen Anstellungsformen werden aber mit Steuervergünstigungen belohnt.
Die Vorteile einer Haushaltshilfe auf einen Blick:
Natürlich sollten Sie sich vor der Anstellung einer Haushaltshilfe Gedanken über einige Punkte machen. Bedenken Sie bspw., dass Sie Ihre eigene Anwesenheit regelmäßig im Vorhinein festlegen müssen, wenn Sie Ihre Haushaltshilfe nicht völlig allein in Ihrer Wohnung lassen möchten. Außerdem müssen Sie sich an eine fremde Person gewöhnen, die für Sie kocht, wäscht, bügelt und saubermacht – vielleicht nicht immer nach Ihren Vorstellungen. Eine Haushaltshilfe für Senioren hat aber viel mehr Vorteile als Nachteile.