Haushaltshilfe: Definition
Eine Hilfe im Haushalt für Senioren darf zunächst nicht mit einer Pflegekraft verwechselt werden.
Eine Senioren-Haushaltshilfe oder Haushaltshilfe für ältere Menschen übernimmt die tägliche Arbeit im Haushalt, wenn Senioren zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen kurzfristig oder langfristig diese Aufgaben nicht mehr selbst ausführen möchten oder können.
Tätigkeiten einer Haushaltshilfe
Zu den Aufgaben einer klassischen Haushaltshilfe für Senioren gehören unter anderem:
- Einkaufen
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Reinigung der Wohnung oder des Hauses
- Kleiderpflege (Wäsche)
Neben der klassischen Haushaltshilfe für hilfsbedürftige Menschen existieren noch andere haushaltsnahe Dienstleistungen für Senioren, bei denen es nur um bestimmte Aufgaben im Haushalt geht. Dafür kommen beispielsweise Bringdienste wie etwa „Essen auf Rädern“ oder die Dienste einer Einkaufshilfe in Frage.
Wenn Senioren über die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten hinaus mehr Unterstützung benötigen (etwa auch für die Betreuung), könnten sie statt einer Haushaltshilfe auch einen Alltagsbegleiter engagieren. Betreuungsassistenten unterstützen hilfsbedürftige Personen dabei, den Alltag zu gestalten und zu bewältigen. So begleiten sie pflegebedürftige Personen beispielsweise zum Arzt oder unternehmen gemeinsam mit ihnen Spaziergänge. Ein Alltagsbegleiter übernimmt aber ebenfalls keine pflegerischen Aufgaben, verabreicht keine Medikamente und hilft nicht bei der Körperpflege.
Benötigen Betroffene Hilfe, weil sie beispielsweise in eine Pflegeeinrichtung umziehen müssen oder wollen, können sie Helfer für Seniorenumzüge engagieren. Damit der Umzug reibungslos funktioniert, können auch Dienste für Haushaltsauflösungen oder Entrümpelungsfirmen eine große Unterstützung sein.
Vorausgesetzt der Anbieter ist von der Pflegekasse nach dem jeweiligen Landesrecht anerkannt, können Personen mit anerkanntem Pflegegrad viele der genannten Dienste durch die Pflegekasse im Rahmen der zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen oder der Verhinderungspflege finanzieren lassen.
Haushaltshilfe: Vorteile
Natürlich sollten Sie sich vor der Anstellung einer Haushaltshilfe Gedanken über einige Punkte machen. Bedenken Sie beispielsweise, dass Sie Ihre eigene Anwesenheit regelmäßig im Vorhinein festlegen müssen, wenn Sie Ihre Haushaltshilfe nicht völlig allein in Ihrer Wohnung lassen möchten. Außerdem müssen Sie sich an eine fremde Person gewöhnen, die für Sie kocht, wäscht, bügelt und sauber macht – vielleicht nicht immer nach Ihren Vorstellungen. Eine Haushaltshilfe bietet Senioren sowie ihren pflegenden Angehörigen viele Vorteile:
Anstellungsformen von Haushaltshilfen für Senioren
1. Haushaltshilfe über die Pflegekasse
Als Pflegesachleistung: Die Pflegesachleistung umfasst nicht nur die Hilfestellung bei körperbezogenen Pflegemaßnahmen und pflegerischen Betreuungsmaßnahmen, sondern auch die Hilfe bei der Haushaltsführung.(1) Diese Leistung wird von ambulanten Pflegediensten übernommen, die von der Pflegekasse anerkannt sind.
Über den Entlastungsbetrag: Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad (bis 31.12.2016: Pflegestufe) haben in der Regel einen Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen (auch „Entlastungsbetrag“ genannt) von monatlich 125 Euro. Dazu zählt auch die Hilfe bei der Haushaltsführung und der hauswirtschaftlichen Versorgung. Allerdings zahlt die Pflegekasse den Entlastungsbetrag nur für Leistungen von Haushaltshilfen, die nach dem jeweiligen Landesrecht anerkannt sind.(2) Pflegebedürftige Versicherte sollten sich daher unbedingt vorab bei ihrer zuständigen Pflegeversicherung informieren, welche rechtlich zulässigen Anbieter für die Unterstützung im Haushalt in Frage kommen, damit sie die Kosten von der Pflegekasse erstattet bekommen.
Im Rahmen der Verhinderungspflege: Die Leistungen der Verhinderungspflege beziehen sich nicht nur auf reine Pflegetätigkeiten, sondern können auch für regelmäßige Tätigkeiten wie Wohnungsreinigung oder der Zubereitung von Mahlzeiten eingesetzt werden. So können pflegebedürftige Personen eine Haushaltshilfe auch als stundenweise Verhinderungspflege bei der Pflegekasse geltend machen.
2. Haushaltshilfe durch die Rund-um-die-Uhr-Betreuung
Etwas teurer, aber ebenfalls sehr hilfreich sind die Dienste einer 24-Stunden-Betreuung. Diese Form ist quasi die erweiterte Form der klassischen, stundenweisen Haushaltshilfe: Die häufig aus dem Ausland kommende Kraft übernimmt neben den Haushaltsarbeiten auch Betreuungsleistungen oder pflegerische Tätigkeiten wie die Grundpflege. Allerdings müssen Interessierte berücksichtigen, dass eine Betreuungskraft in der Regel beim Senior im Haus wohnt (also mindestens ein Zimmer für sie zur Verfügung stehen muss) und von ihm entlohnt werden muss. Diese Anstellungsform eignet sich insbesondere für Personen, die mehr als drei Stunden täglich Hilfe im Haushalt benötigen.
Für die Finanzierung einer 24-Stunden-Betreuung steht Versicherten ab Pflegegrad 2 das Pflegegeld zur Verfügung. Hinzu kommen Leistungen der Verhinderungspflege sowie 50 Prozent des Betrages aus der Kurzzeitpflege.
3. Haushaltshilfe als sozialversicherungspflichtig Angestellter (Festanstellung)
Die Haushaltshilfe muss von Ihnen als privater Arbeitgeber bei der zuständigen Krankenkasse angemeldet werden. Sie müssen zudem Sozialversicherungsbeiträge für sie abführen. Die Beiträge werden jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
Die Kosten für sozialversicherungspflichtig beschäftigte Haushaltshilfen können mit 20 Prozent (maximal 4.000 Euro im Jahr) direkt von der Steuerschuld abgesetzt werden.(3)
4. Haushaltshilfe als Minijobber
Wenn eine Haushaltshilfe nicht mehr als 450 Euro verdient, handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung, die auch unter dem Begriff Minijob bekannt ist. Als privater Arbeitgeber müssen Sie die Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale anmelden. Dazu füllen Sie ein Formular aus, auf dem sie den Namen und den Monatsverdienst des Minijobbers eintragen. Sie erteilen der Zentrale außerdem eine Einzugsermächtigung zum Einzug verringerter Pauschalabgaben zum Beispiel für die Krankversicherung. Der Aufwand, einen Minijobber anzumelden, ist um ein Vielfaches geringer als für eine Haushaltshilfe in Festanstellung.
Zehn Prozent der Ausgaben, maximal 510 Euro im Jahr, können Sie als Arbeitgeber in der Steuererklärung angeben.(3)
5. Selbständige Haushaltshilfe, die Rechnungen schreibt
Am unaufwändigsten ist es für private Arbeitgeber, wenn eine Haushaltshilfe auf eigene Rechnung arbeitet, zum Beispiel als Selbstständige oder über einer Agentur. Sozialabgaben müssen dann von Ihnen als Arbeitgeber nicht abgeführt werden. Dies übernimmt die Agentur. Die Haushaltshilfe muss für ihre Leistungen eine Rechnung schreiben und schlägt in der Regel 19 Prozent Mehrwertsteuer auf die erbrachte Leistung auf.
Die Rechnungen gelten als Nachweis für das Finanzamt und können als haushaltsnahe Dienstleistungen zu 20 Prozent von der jährlichen Steuerschuld abgezogen werden.
6. Festangestellte Haushaltshilfen
Einige Unternehmen haben sich auf die Vermittlung von Betreuungspersonen für Menschen mit Pflegebedürftigkeit spezialisiert. Zu den vermittelten Leistungen zählt unter anderem auch die Hilfe im Haushalt.
Wo finde ich eine Haushaltshilfe?
Eine geeignete Haushaltshilfe zu finden, die zu Ihnen und zu Ihrem Bedarf passt, ist nicht immer leicht. Folgende Anlaufstellen können dabei helfen:
- Im Freundes- und Bekanntenkreis: Fragen Sie einfach mal im Freundes- oder Bekanntenkreis nach, ob jemand eine verlässliche Haushaltshilfe kennt.
- Wohlfahrtgesellschaften und Agenturen: Wohlfahrtgesellschaften, eine Agentur für private Haushalts- und Reinigungskräfte oder die Vermittlung über pflege.de. Auch die Jobbörse bei der Agentur für Arbeit oder der Kleinanzeigenteil Ihrer Lokalzeitung kann Ihnen eine passende Putz- oder Haushaltshilfe vermitteln.
- Online-Anbieter: Über die Suchmaschinen im Internet finden Sie viele Angebote für Haushaltshilfen aus Ihrer Region. Vergleichen Sie die Preise und achten Sie auch auf Bewertungen anderer Kunden. So haben Sie einen guten Richtwert, an dem Sie sich orientieren können. Zudem gibt es Plattformen, die Betreuungspersonen und Haushaltshilfen für Menschen mit Pflegebedarf vermitteln. Haushaltshilfen finden Sie außerdem über den 24-Stunden-Betreuungs-Service von pflege.de.
Anstellung einer Haushaltshilfe: Tipps
Folgende Aspekte sollten Sie bei der Inanspruchnahme der Dienste einer Haushaltshilfe beachten:
- Vertrauen aufbauen: Wenn Sie eine fremde Person in Ihren Haushalt lassen, sollte sie Ihnen zumindest sympathisch sein. Vertrauen ist dafür eine Grundvoraussetzung.
- Tätigkeiten definieren: Stimmen Sie im Vorfeld genau ab, welche Tätigkeiten wie und wann ausgeführt werden sollen. Eventuell möchten Sie, dass Ihre Haushaltshilfe auch Einkäufe erledigt, Wäsche bügelt oder den Garten in Schuss hält.
- Probearbeiten: Machen Sie einen Probelauf und legen Sie dabei fest, wie lange die Arbeiten dauern dürfen.
- Schlüssel übergeben: Lernen Sie die Person erst einmal kennen, bevor Sie ihr Ihren Haustürschlüssel anvertrauen. Lassen Sie sich die Schlüsselübergabe mit einer Unterschrift quittieren. Vorlagen dafür finden Sie im Internet.
- Schützen Sie Ihr Eigentum: Lassen Sie keine wertvollen Gegenstände oder Bargeld offen herumliegen. Das ist kein Misstrauen, sondern schlicht Vorsicht.
- Kontrollieren Sie: Scheuen Sie nicht die Nachkontrolle der erbrachten Arbeiten. Es wäre ja schade, wenn Sie Geld ausgeben, mit der Leistung aber nicht zufrieden sind.
- Stellen Sie Ihre Haushaltshilfe legal an: Es gibt viele Anstellungsformen von Haushaltshilfen für Senioren, bei der Sie und Ihre Haushaltshilfe abgesichert werden. Eine legale Anstellung wird steuerlich belohnt. Schwarzarbeit hingegen kann mit bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
- Informieren Sie sich bei der Versicherung: Stellen Sie sicher, dass die Haushaltshilfe bei Ihrer Haftpflicht-/Hausratversicherung mitversichert ist oder ob sie gegebenenfalls selbst versichert ist.
- Wenn nötig, trennen Sie sich: Wenn Sie mit der Leistung dauerhaft nicht zufrieden sind, sollten Sie ordentlich kündigen – unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist (vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats).
Haushaltshilfe: Kosten im Überblick
Der Stundenlohn von Haushaltshilfen kann durchaus variieren und Sie können ihn frei aushandeln. Ein Anhaltspunkt für den Stundenlohn kann der Mindestlohn sein, den die Minijobzentrale veranschlagt. Der gesetzliche Mindestlohn pro Stunde liegt seit Juli 2022 bei 10,45 Euro und wird zu Oktober 2022 auf 12 Euro steigen (Stand August 2022).(4) Ein anderer Orientierungswert sind die Tarife, die das DHB-Netzwerk Haushalt ausgehandelt hat. Diese unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und liegen je nach Anstellungsform zwischen 15 und 20 Euro brutto.
Haushaltshilfe: Wer übernimmt die Kosten?
Je nach persönlichem Zustand oder Pflegebedarf kann die Krankenkasse oder Pflegekasse die Kosten für eine Haushaltshilfe übernehmen:
Haushaltshilfe: Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Laut § 38 SGB V haben Versicherte im Rahmen der Leistungen der Krankenkassen nur dann Anspruch auf eine Haushaltshilfe, soweit keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 vorliegt, wenn
- sie ihren Haushalt wegen einer Erkrankung nicht führen können und
- mindestens ein Kind bei ihnen lebt, das unter 12 Jahren alt ist.(5)
Glücklicherweise gibt es Ausnahmen, denn die Krankenkassen können freiwillige Leistungen anbieten. So übernehmen sie in bestimmten Fällen auch dann die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn ältere oder keine Kinder in Ihrem Haushalt leben. Damit erhalten auch Senioren Zuschüsse für eine Haushaltshilfe in folgenden Situationen:
- nach einer ambulanten Operation
- nach einem Krankenhausaufenthalt
- nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung
Das Angebot für eine Haushaltshilfe gilt bei Senioren in der Regel für maximal vier Wochen. Manche Krankenkassen zahlen auch länger. Erkundigen Sie sich daher unbedingt direkt bei Ihrer Krankenversicherung. Die Krankenkasse rechnet direkt mit Ihrem Vertragspartner ab. Nur wegen der Zuzahlung wird sie sich bei Ihnen melden. Zehn Prozent der täglichen Kosten für die Haushaltshilfe, das heißt mindestens fünf und höchstens zehn Euro müssen Sie selbst übernehmen.(6)
Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe besteht in der Regel nur gegenüber gesetzlichen Krankenkassen. Sind Sie privat versichert, kommt es auf Ihren Tarif an, ob die Kosten für eine Haushaltshilfe von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen werden.
So beantragen Sie eine Haushaltshilfe bei Ihrer Krankenkasse
- Lassen Sie sich von Ihrem Fach- oder Hausarzt eine Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit und den Umfang einer Haushaltshilfe ausstellen. Die meisten Krankenkassen stellen online ein entsprechendes Formular zur Verfügung.
- Stellen Sie den Antrag auf Haushaltshilfe bei Ihrer Krankenkasse.
Ihre Krankenkasse arbeitet mit Vertragspartnern zusammen und stellt Ihnen bei Bedarf eine Haushaltshilfe zur Seite. Vertragspartner der Krankenkassen sind in der Regel karitative Einrichtungen oder private Organisationen.
Haushaltshilfe: Kostenübernahme durch die Pflegekasse
Wenn Sie allein leben und gemäß § 14 SGB XI pflegebedürftig sind, so haben Sie Anspruch auf Hilfe im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung. Liegt ein Pflegegrad (bis 31.12.2016: Pflegestufe) vor, gibt es verschiedene Möglichkeiten, eine Haushaltshilfe über die Pflegekasse finanzieren zu lassen:
§ 36 SGB XI: Haushaltshilfe als Pflegesachleistung
Wenn Sie oder Ihr Angehöriger einen anerkannten Pflegegrad haben, können Sie nach § 36 SGB XI eine Haushaltshilfe als Pflegesachleistung beziehen. Gerade als pflegender Angehöriger sollten Sie diese Möglichkeit nutzen.(1)
Die Voraussetzungen für die Pflegesachleistung „Haushaltshilfe“:
- Mindestens Pflegegrad 2 liegt vor.
- Der Pflegebedürftige wird in seinem häuslichen Umfeld versorgt.(1)
§ 45b SGB XI: Über den Entlastungsbetrag
Die Pflegekasse gewährt allen pflegebedürftigen Personen, unabhängig vom jeweiligen Pflegegrad, einen einheitlichen Zuschuss in Höhe von bis zu 125 Euro im Monat für Betreuungs- und Entlastungsleistungen.(2)
Die Voraussetzungen für die Entlastungsleistung:
- Es liegt ein anerkannter Pflegegrad vor (bis 31.12.2016: Pflegestufe).
- Die Pflege findet zuhause statt.
- Die Haushaltshilfe ist durch das jeweilige Landesrecht anerkannt.
§ 39 SGB XI: Im Rahmen der Verhinderungspflege
Sie können eine Haushaltshilfe auch als stundenweise Verhinderungspflege bei der Pflegekasse geltend machen.(7) Die Leistungen der Verhinderungspflege beziehen sich nämlich nicht nur auf reine Pflegetätigkeiten, sondern können auch für regelmäßige Tätigkeiten wie Wohnungsreinigung oder Mahlzeitenzubereitung eingesetzt werden.
Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege:
- Mindestens Pflegegrad 2 liegt vor.
- Die Pflegeperson hat den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt.