Pflegestützpunkt: Definition
Wenn Hilfesuchende selbst pflegebedürftig sind oder pflegebedürftige Angehörige haben, erhalten sie in einem Pflegestützpunkt alle wichtigen Informationen, Antragsformulare und konkrete Hilfestellungen. (s. Quelle 1)
Pflegestützpunkte sollen alle wohnortnahen Versorgungs- und Betreuungs-Angebote für das Leben im Alter miteinander vernetzen und passende Angebote an Ratsuchende vermitteln. Das heißt konkret, dass Ratsuchende in einem Pflegestützpunkt Fragen zu den unterschiedlichsten Themen der Pflege stellen können, z. B.: „Was finanziert mir die Pflegekasse im Pflegefall?“, „Wie muss ich den Antrag auf Pflegegrad ausfüllen?“, „Wo finde ich in meinem Viertel Angebote für Senioren?“
Hintergrund: Den Anstoß für die Einrichtung von Pflegestützpunkten gab die Bundesregierung 2008 im Rahmen des sog. Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes. Das Ziel war es, regionale Anlaufstellen für Ratsuchende zu schaffen, bei denen rund um das Thema Pflege beraten und im Bedarfsfall weitervermittelt wird. In dem Gesetz heißt es: „Zur wohnortnahen Beratung, Versorgung und Betreuung der Versicherten richten die Pflegekassen und Krankenkassen Pflegestützpunkte ein, sofern die oberste zuständige Landesbehörde dies verordnet.“ (s. Quelle 2)
Pflegeberatung, Sozialberatung, Seniorenbüro: Bezeichnungen von Pflegestützpunkten
Meist werden die Anlaufstellen für Pflegeberatung ganz konkret „Pflegestützpunkt“ genannt. In anderen Fällen aber auch „Seniorenservicebüro“, „Pflegeberatungsstelle“ oder „Sozialberatung in der Altenhilfe“. Der Name hängt oft von den Anbietern ab und die können höchst unterschiedlich sein: Ein Pflegestützpunkt kann bspw. einen kirchlichen Träger (z. B. die Diakonie) haben oder von einem größeren Pflegedienst betrieben werden.
Pflegestützpunkt: Kosten & Finanzierung
Für Ratsuchende ist die Beratung in den Pflegestützpunkten kostenfrei. Die Pflegestützpunkte werden von den Kranken- und Pflegekassen finanziert. In Rahmenverträgen mit den Bundesländern wird die Finanzierung im Einzelnen geregelt. Oft beteiligen sich auch Kommunen an der Finanzierung von Pflegestützpunkten.
Hauptaufgaben von Pflegestützpunkten: Beratung zur Pflege
Bei einer Beratung im Pflegestützpunkt können grundsätzlich alle Hilfen zum Leben im Alter und bei Pflegebedürftigkeit angesprochen werden. Zu den grundlegendsten Aufgaben eines Pflegestützpunktes zählt es, Ratsuchende über die wohnortnahen Versorgungs- und Betreuungshilfen zu informieren.
Weitere Themen, die in einem Pflegestützpunkt besprochen werden können, sind
- Fragen zu den Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung (z. B. Hilfsmittel beantragen)
- Informationen & Unterstützung zu Antrag und Auswahl von Pflegeleistungen (z. B. Pflegegrad, Sozialleistungen, Wohnraumanpassungen etc.),
- Entlastungsangebote für pflegende Angehörige (z. B. Verhinderungspflege)
- Beratung zu Versorgungs- und Betreuungsmöglichkeiten & Dienstleistungen für Senioren (z. B. Nachbarschaftshilfe, Einkaufshilfen, Haushaltshilfen, Seniorendienste bzw. Besuchsdienste, ehrenamtliche Begleitungen, Wohnberatung)
- Vermittlung zu lokalen Pflege- und Betreuungseinrichtungen (z. B. Dienste für ambulante Pflege, stationäre Seniorenpflegeeinrichtungen, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege-Einrichtungen)
- Informationen zu Unterstützungsangeboten (z. B. Alltagsbegleiter, ehrenamtliche Kräfte)
- Informationen zu Pflegekursen (§ 45 SGB XI) und weiteren Schulungs- und Entlastungsangeboten für pflegende Angehörige.
Pflegeberatung ist nicht gleich Pflegeberatung
Je nach persönlicher Pflegesituation und dem Informationsbedarf des Ratsuchenden kann ein Beratungsgespräch in einem Pflegestützpunkt entweder ganz allgemein sein, um bspw. einen Überblick über die Pflegeleistungen in Deutschland zu bekommen. Es kann in dem Gespräch aber auch etwas zielgerichteter auf die persönliche Situation eingegangen werden oder – wie in vielen Pflegestützpunkten angeboten – eine individuelle Pflegeberatung nach § 7a SGB XI durchgeführt werden.
Individuelle Pflegeberatung nach § 7a SGB XI
Wer erstmals Pflegeleistungen beantragt hat oder wessen Pflegesituation sich ändert, hat einen Rechtsanspruch auf eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Diese Art der Beratung findet mit speziell dafür geschulten Pflegeberatern statt, u. a. auch in Pflegestützpunkten. Nachdem Ihr Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegekasse eingegangen ist, teilt die Pflegkasse Ihnen den Namen Ihres Beraters mit und gibt Ihnen innerhalb von zwei Wochen nach Eingang Ihres Antrags einen Termin für die Pflegeberatung bekannt. Die Pflegeberater gehen konkret auf den Einzelfall ein und erstellen einen individuellen Pflege- und Versorgungsplan.
Pflegestützpunkt: Hier sitzen die Experten
In Pflegestützpunkten arbeiten Experten in Sachen „Leben im Alter“. Meist treffen Sie hier auf erfahrene Pflegehilfskräfte, Pflegefachkräfte oder Sozialarbeiter. In manchen Pflegestützpunkten finden sich zudem auch speziell ausgebildete Pflegeberater der Pflegekassen. Sie sind zu bestimmten Themen gesondert geschult, u. a. im Sozial- und Sozialversicherungsrecht. (s. Quelle 3)
Beratungen beim Pflegestützpunkt mit Termin?
Manche Pflegestützpunkte haben feste Öffnungszeiten, zu denen Ratsuchende ohne Voranmeldung vorbeikommen können. Wer zu speziellen Themen beraten werden möchte, sollte jedoch vorab einen Termin vereinbaren. Während der Corona-Pandemie sollten Termine grundsätzlich telefonisch vereinbart werden.
Zu dem Beratungstermin müssen keine Dokumente wie bspw. der Ausweis oder die Krankenversicherungskarte vorgezeigt werden. Die Beratungen können auch anonym am Telefon stattfinden.
Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Pflegestützpunkt?
Ein Pflegestützpunkt ist eine unabhängige Beratungsstelle für Senioren, pflegende Angehörige und Pflegebedürftige. Ratsuchende finden hier kostenlose Hilfe in allen Fragen rund um die Pflege, Betreuung und Versorgung.
Was macht ein Pflegestützpunkt?
Neben der Beratung zu den Leistungen der Pflegeversicherung helfen die Mitarbeiter in den Pflegestützpunkten auch mit Tipps, Informationen und Kontakten, z. B. zum barrierefreien Wohnungsumbau, beim Kauf von Hilfsmitteln oder zu Pflegekursen. Sie vermitteln u. a. Kontakte zu Pflege-Einrichtungen, zu Nachbarschaftshilfen und zu ehrenamtlichen Angeboten im Wohnort.
Was kostet die Beratung in einem Pflegestützpunkt?
Die Beratung ist für Versicherte ohne Kosten verbunden. Die Finanzierung von Pflegestützpunkten wird über die Pflegekassen und Kommunen gesichert.
Wie finde ich einen Pflegestützpunkt in meiner Nähe?
Auf der Website https://www.zqp.de/beratung-pflege/#/home können Sie einfach Ihre Postleitzahl oder Adresse eingeben und erhalten eine Auflistung aller Pflegestützpunkte in Ihrer Nähe.
Aber auch ohne Internetzugang finden Sie einen Pflegestützpunkt, indem Sie ganz einfach bei Ihrer Stadt oder Gemeinde anrufen.
Was mache ich, wenn es keinen Pflegestützpunkt in meiner Wohnort-Nähe gibt?
Manchmal reicht schon ein Anruf, um etwa zu erfahren, wo die nächste Nachbarschaftshilfe ist. Wenn es um einen Pflegefall geht, können Sie mit dem Berater auch einen Hausbesuch vereinbaren.