Polnische Pflegekräfte: Definition und Begriffserklärung
Die „polnische Pflegekraft“ hat sich inzwischen als gängiger Ausdruck für eine ganz bestimmte Form der Seniorenbetreuung durchgesetzt: Frauen zwischen 20 und 60 Jahren aus einem osteuropäischen Land wohnen in Deutschland im Haushalt älterer Menschen, um sie pflegerisch und hauswirtschaftlich zu versorgen, zu betreuen und sie zu unterhalten. Dabei kommen jedoch beileibe nicht alle Betreuungspersonen aus Polen, sondern z. B. auch aus Lettland, Litauen, Ungarn, Tschechien, Rumänien oder anderen osteuropäischen Ländern.
Zudem wird der Begriff „Pflegekraft“ häufig missverständlich verwendet. Oft haben ältere Menschen tatsächlich Pflegebedarf, weil sie sich z. B. nicht mehr alleine waschen, anziehen oder zur Toilette gehen können. Oder weil sie sich nicht mehr alleine versorgen können und Hilfe beim Einkaufen und Kochen brauchen. Um Menschen in dieser Lage helfen zu können, leisten Pflegepersonen die sog. Grundpflege. In Deutschland können diese grundpflegerischen Leistungen von Familienangehörigen, Verwandten, Freunden, Nachbarn, Pflegehilfskräften und Hauswirtschaftskräften verrichtet werden.
Tätigkeiten von polnischen Pflegekräften: Grundpflege ja, Behandlungspflege nein
Für die Grundpflege braucht man daher keine examinierte Pflegekraft, also eine ausgebildete Altenpflegerin. Deshalb ist auch kaum eine Betreuungskraft, die üblicherweise über eine Agentur aus Osteuropa vermittelt wird, tatsächlich eine ausgebildete Pflegekraft.
Benötigt ein Pflegedürftiger zu Hause medizinische Behandlungspflege, muss diese zwingend von einer examinierten Pflegekraft durchgeführt werden. Zu diesen Tätigkeiten zählt z. B. Blutdruckmessen, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen, Medikamentengabe usw. Auch wenn eine Betreuungskraft aus Polen oder einem anderen osteuropäischen Land Ihre Eltern oder Großeltern versorgt, kann es deshalb zusätzlich nötig sein, für die Behandlungspflege einen ambulanten Pflegedienst zu beauftragen.
Pflegekräfte aus Polen und anderen EU-Staaten
Neben Betreuungskräften aus Polen arbeiten in Deutschland auch Frauen aus anderen osteuropäischen Ländern, wie z. B. aus Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Rumänien, Slowakei, Tschechien oder Ungarn. Gründe für die Konzentration auf Haushaltshilfen, Betreuungskräfte und Pflegekräfte aus Polen sind folgende Sachverhalte: Für Mitgliedstaaten, die 2004 neu in die EU eintraten, wurden die Regelungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit erst ab Mai 2011 gültig. Die Anbieter aus den späten osteuropäischen Beitrittsstaaten Estland, Lettland, Litauen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn trafen also auf einen Markt, den längst schon polnische Anbieter dominierten. Zudem besteht historisch bedingt eine enge Verbindung zwischen Polen und Deutschland, die die oft recht guten deutschen Sprachkenntnisse polnischer Betreuungskräfte erklärt.
Vor- und Nachteile einer Betreuung durch polnische Pflegekräfte
In Deutschland engagieren Familien für ihre pflegebedürftigen Eltern, Großeltern Betreuungskräfte aus Polen oder andere osteuropäischen Ländern überwiegend aus folgenden Gründen: Obwohl sie sich nicht mehr ausreichend allein versorgen können, möchten die pflegebedürftigen Familienmitglieder auf keinen Fall ihr gewohntes Zuhause aufgeben und in einem Pflegeheim leben. Ihre Familien können jedoch den angemessenen Versorgungs- und Pflegeaufwand zu Hause nicht gewährleisten. Eine Rundum-Versorgung durch deutsche Haushaltshilfen und Betreuerinnen ist aus finanziellen Gründen für viele Familien nicht darstellbar. Neben der Versorgung des Haushalts und der Unterstützung bei der Grundpflege wünschen sich die Angehörigen vor allem bei alleinlebenden älteren Pflegebedürftigen, dass auch nachts jemand für sie da ist und tagsüber jemand für Unterhaltung, Beschäftigung und Anregung sorgt (24-Stunden-Betreuung). Einen umfassenden Service in Haushalt, Pflege und Betreuung zu leisten – dazu sind Helferinnen aus Polen oder anderen osteuropäischen Ländern erfahrungsgemäß gerne bereit, denn sie begegnen älteren Menschen mit besonderer Empathie und empfinden große Verantwortung für deren Wohlergehen.
Wer eine polnische Pflegekraft beschäftigt, lebt mit ihr unter einem Dach und teilt mit ihr seine Privatsphäre. Man sollte sich deshalb gut überlegen, inwieweit man dazu tatsächlich bereit ist. Sie müssen sich außerdem verstehen – sowohl sprachlich als auch menschlich. Je besser die Deutschkenntnisse einer ausländischen Helferin sind, desto schneller und einfacher kann sich eine freundliche, wertschätzende Beziehung entwickeln. Auch das Alter kann entscheidend sein: Mit einer Frau zwischen 50 und 60 teilt man als älterer Mensch vermutlich mehr Interessen und Lebenserfahrung als mit einer jüngeren Frau um die 25 Jahre. Es erleichtert Ihre Entscheidung, wenn Sie gemeinsam mit Ihren Angehörigen vor der Anstellung einer polnischen Pflegekraft besprechen, worauf es Ihnen allen besonders ankommt.
Polnische Pflegekraft privat anstellen? 3 Vermittlungsmodelle im Überblick

Suchen Sie eine Pflegekraft aus dem Ausland, so gib es gibt drei unterschiedliche Möglichkeiten, wie Sie Betreuungspersonen und Pflegekräfte aus dem Ausland engagieren können. Sie können die Pflegekraft aus Polen anmelden und als Arbeitgeber anstellen. Eine weitere Möglichkeit ist die Vermittlung polnischer Pflegekräfte über eine Agentur, bei der Sie lediglich als Auftraggeber auftreten. Ausführliche Details zu den Vermittlungsmodellen sowie die jeweiligen Vor- und Nachteile finden Sie im Artikel über die 24 Stunden Pflege.
Kosten für eine polnische Pflegekraft
Die Kosten für eine polnische Pflegekraft, Betreuungskraft oder Haushaltshilfe sind abhängig von der Beschäftigungsart (Arbeitgebermodell, Entsendemodell oder Beschäftigung einer selbstständigen Betreuungsperson aus Osteuropa), dem Pflege- und Betreuungsaufwand, ihren Deutschkenntnissen und ihrer Qualifikation. Sie können monatlich zwischen 2.000 und 5.000 Euro liegen. Die Kosten für haushaltsnahen Dienstleistungen einschließlich Pflegeleistungen sind für den Betreuungsbedürftigen bis zu 4.000 Euro pro Jahr steuerlich absetzbar.
Kostenbeispiel für Arbeitgebermodell
Wenn Sie eine polnische Pflegekraft anmelden und selbst beschäftigen, kommen zu den Lohnkosten Sozialversicherungsbeiträge und Steuern hinzu – rechnen Sie hier insgesamt mit mindestens 2.500 Euro pro Monat pro Betreuungsperson. Da Sie bei diesem Modell aufgrund der Erholungszeiten- und Urlaubsansprüche mehrere Betreuungspersonen parallel beschäftigen müssen, belaufen sich die Kosten hier auf mindestens 5.000 Euro monatlich.
Für Kost und Logis sollten Sie zusätzlich rund 420 Euro kalkulieren. Außerdem muss für die Haushaltshilfe eine Unfallversicherung (rund 25 Euro pro Jahr) abgeschlossen werden. Überlegen Sie, ob sie Urlaubs- und Weihnachtgeld zahlen oder anteilig Reisekosten übernehmen wollen.
Kosten des Entsendemodells
Die Kosten für eine polnische Pflegekraft setzen sich aus den Lohnkosten, den Aufwendungen für Kost und Logis, Fahrtkosten sowie eventuell Gebühren der Vermittlungsagentur und des Entsendeunternehmens zusammen. Auch für polnische Haushaltshilfen gilt der gesetzliche Mindestlohn von 9,19 Euro brutto je Stunde (Stand 2019). Pflegekräfte erhalten sogar 11,05 Euro brutto pro Stunde im Westen und 10,55 Euro brutto je Stunde im Osten Deutschlands (Stand 2019). Als Faustregel gilt: Liegt das Angebot der Agentur oder des ausländischen Arbeitgebers für eine Betreuungskraft wesentlich unter 2.000 Euro, dann wird der Mindestlohn nicht eingehalten.
Für die Beschäftigung einer polnischen/osteuropäischen Helferin können Sie im Einzelfall Leistungen der Pflegeversicherung (z. B. Pflegegeld oder Verhinderungspflege) erhalten. Dafür müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, z. B. das Vorliegen eines Pflegegrads für den Pflegebedürftigen. Lassen Sie sich dazu ausführlich beraten.
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