Barrierefreies Bad: Planung, Umbau & Zuschüsse
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In einem barrierefreien Bad können sich auch Bewohner mit körperlichen Einschränkungen selbstständig waschen oder bei Bedarf mit Unterstützung einer weiteren Person duschen oder baden. Wie aber sieht Barrierefreiheit im Badezimmer aus und welche Bedingungen muss ein barrierefreies Bad erfüllen?
Ein barrierefreies Bad unterliegt strengen Normen. In der Realität ist es nicht immer möglich, eine vollkommene Barrierefreiheit nach den definierten Bestimmungen zu erreichen. Ausschlaggebend hierbei sind immer die baulichen Gegebenheiten vor Ort.
Den Badumbau bedarfsgerecht planen
Bereits verschiedene Einzelmaßnahmen können vorhandene Barrieren reduzieren und damit die Pflegesituation zuhause erheblich erleichtern. Es lohnt sich daher immer zunächst zu prüfen, ob barrierefreie Umbaumaßnahmen im Sinne der Definition tatsächlich notwendig sind. Im Fokus sollte immer stehen, dass der Bewohner seine maximale Selbstständigkeit erhält und eine sichere Körperpflege in den eigenen vier Wänden möglich ist.
Auch ist zu prüfen, ob die Gegebenheiten vor Ort überhaupt einen barrierefreien Umbau zulassen. Womöglich bedarf es auch nur einzelner Maßnahmen, die eine rollstuhlgerechte Körperpflege ermöglichen. Vielleicht aber, möchten Sie Ihr Badezimmer auch altersgerecht umbauen? Doch wann ist ein Bad barrierefrei, rollstuhlgerecht und wann ist es altersgerecht?
Barrierefreies Bad: Anforderungen nach DIN-Norm
Wenn Sie einen barrierefreien Badumbau planen, besteht der erste Schritt darin, ausreichend Bewegungsflächen zu berücksichtigen. Eine grobe Orientierung, wie viel Platz an welchen Stellen vorhanden sein sollte, gibt die DIN-Norm 18040-2 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen“ (Stand: 2011). Im Abschnitt zum Bad, WC werden Planungsempfehlungen ausgesprochen, die es beim barrierefreien Bauen zu beachten gilt. Für ein barrierefreies Badezimmer gibt die DIN-Norm 18040-2 folgende Mindestanforderungen vor:
Bewegungsflächen:
- Die Abstände vor den einzelnen Sanitäranlagen müssen mindestens eine Fläche von 120 x 120 cm betragen (im Vergleich dazu: Erwachsener ohne Einschränkungen benötigt 60 x 60 cm)
- Abstände zwischen den einzelnen Sanitäranlagen: 20 cm
- Der Waschtisch muss auch im Sitzen genutzt werden können (ausreichend Beinfreiraum)
Türen & Wände:
- Breite der Badezimmertür: 80 cm
- Türen müssen sich nach außen öffnen lassen, damit im Notfall eine Hilfsperson ungehindert Zugang zum Bad bekommen kann
- Türschlösser müssen von außen entriegelt werden können
- Wände müssen eine Montage von Stütz- und Haltegriffen ermöglichen
Duschbereich:
- Der Duschbereich muss stufenlos begehbar sein
- Der Duschbereich muss mit einem rutschhemmenden Bodenbelag ausgestattet sein
- Für den Ablauf des Duschwassers gelten besondere Bestimmungen (u. a. Mindestgefälle am Untergrund zur Vermeidung von Pfützen oder Anpassungen der Entwässerungsleitungen)
Behindertengerechtes Bad: Anforderungen nach DIN-Norm
Die Mindestanforderungen für ein behindertengerechtes bzw. rollstuhlgerechtes Badezimmer sind ebenfalls in der DIN-Norm 18040-2 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen“ (Stand: 2011) verankert. Für Menschen mit körperlichen Einschränkungen, Rollstuhlfahrer und für sehbehinderte Menschen müssen höhere Abstandsflächen und Bewegungsflächen beachtet werden. Für ein behindertengerechtes bzw. rollstuhlgerechtes Badezimmer gibt die DIN-Norm 18040-2 folgende Mindestanforderungen vor:
Bewegungsflächen:
- Die Abstände vor den einzelnen Sanitäranlagen müssen mindestens eine Fläche von 150 x 150 cm betragen (Im Vergleich dazu: Erwachsener ohne Einschränkungen benötigt 60 x 60 cm)
- Abstände zwischen den einzelnen Sanitäranlagen: 20 cm
- Der Waschtisch muss unterfahrbar sein und einen ausreichenden Beinfreiraum bieten
- Der Spiegel muss unmittelbar über dem Waschtisch montiert werden
- Neben der Toilette sollte auf einer Seite mindestens 90 cm Platz sein, damit ein Rollstuhlfahrer sie eventuell auch seitlich anfahren kann
Türen & Wände:
- Breite der Badezimmertür: 90 cm
- Türen müssen sich nach außen öffnen lassen, damit im Notfall eine Hilfsperson ungehindert Zugang zum Bad bekommen kann
- Türschlösser müssen von außen entriegelt werden können
- Türklinke sollte 85 cm über dem Fußboden montiert sein
- Wände müssen eine Montage von Stütz- und Haltegriffen ermöglichen
Duschbereich:
- Der Duschbereich muss stufenlos zu erreichen sein
- Der Duschbereich muss mit einem rutschhemmenden Bodenbelag ausgestattet sein
- Für den Ablauf des Duschwassers gelten besondere Bestimmungen (u. a. Mindestgefälle am Untergrund zur Vermeidung von Pfützen oder Anpassungen der Entwässerungsleitungen)
Barrierefreies Bad & behindertengerechtes Bad: DIN-Maße auf einen Blick
Welche Elemente kann ein seniorengerechtes Bad beinhalten?
Die Gestaltung eines altersgerechten Badezimmers sollte sich immer an den individuellen Gegebenheiten orientieren. So können je nach Bedarf und Gegebenheit unterschiedliche Maßnahmen sowie (Pflege-)Hilfsmittel im Bad zum Einsatz kommen.
Halte- und Stützgriffe

Für die allgemeine Orientierung und Sicherheit bieten sich Halte- und Stützgriffe an. Diese können bspw. im Duschbereich, neben dem WC oder am Waschbecken montiert werden. Sie eignen sich im Grunde genommen an alle Stellen im Badezimmer, wo es auf den sicheren Stand ankommt. Deutliche Farbkontraste zwischen einzelnen Elementen im Badezimmer können zudem bei altersbedingt nachlassenden Sehkräften hilfreich sein. So lassen sich Unterschiede klarer trennen und sind dadurch besser zu erkennen. Das gibt den Betroffenen ein sichereres Standgefühl.
Barrierefreie Dusche

Eine barrierefreie Dusche sollte möglichst schwellenlos begehbar sein. Eine Restschwelle ist möglich, sollte jedoch kein erhöhtes Sturzrisiko für den Betroffenen bedeuten. Hier bietet sich der Umbau von Wanne zur Dusche an. In der altersgerechten Dusche können unterschiedliche Hilfsmittel zum Einsatz kommen. Darunter fallen Sitzmöglichkeiten wie bspw. Duschhocker oder Duschstühle. Rutschhemmende Bodenbeläge sind im Alter besonders wichtig, damit die Rutschgefahr reduziert und ein sicherer Stand unterstützt wird.
Barrierefreie Badewanne

Auch eine Badewanne kann altersgerecht angepasst werden, wenn auf diese nicht verzichtet werden möchte. In einer Seniorenbadewanne ist der begehbare Einstieg durch eine Tür möglich. Diese kann jederzeit durch einen Fachmann nachgerüstet werden. Die Sitzbadewanne ist ebenfalls eine begehbare Badewanne mit integrierter Tür. Der Unterschied zur üblichen Badewanne liegt darin, dass in der Sitzbadewanne – wie es der Name schon verrät – das Baden nur im Sitzen möglich ist. Die Wannenränder einer Sitzbadewanne sind zudem wesentlich höher als bei herkömmlichen Wannen. Im Bereich der Badewanne bieten sich ebenfalls verschiedene Hilfsmittel an, die das Baden sicherer machen. Darunter fallen u. a. Badewannenlifter, aufblasbare Badekissen oder Badewannensitze.
Barrierefreies WC

Ein barrierefreies WC ermöglicht ein leichteres Hinsetzen und Aufstehen. Auch bei Rollstuhlfahrern erleichtert es das Umsetzen. Es gibt es in verschiedenen Varianten. Entweder wird es fest erhöht montiert oder es lässt sich in der Höhe individuell über einen Motor verstellen.
Bevor Sie Ihr Bad umbauen lassen, müssen Sie sich unbedingt vorher die Erlaubnis Ihres Vermieters einholen. Bauen Sie Ihr Bad ohne dem Einverständnis Ihres Vermieters um, kann dieser Sie abmahnen. Stimmt Ihr Vermieter dem Badumbau zu, halten Sie dies am besten in einem schriftlichen Dokument mit dem Datum und der Unterschrift Ihres Vermieters fest. So können Sie sich jederzeit auf dieses Dokument berufen, sofern es erforderlich wird.
Grundriss barrierefreies Bad: Vorausschauend planen
Wenn Sie Ihr Bad umbauen, nehmen Sie wahrscheinlich viel Geld in die Hand. Um nicht in ein paar Jahren wieder Fliesen herausreißen und Sanitärobjekte versetzen zu müssen, sollten Sie bei der Planung des Grundrisses also möglichst vorausschauend planen. Denken Sie lieber großzügiger als zu eng.
Ein Beispiel: Setzen Sie die neue Toilette so, dass auf einer Seite in der Breite mindestens 90 cm bleiben. Das mag auf den ersten Blick viel verschenkter Platz sein. Sie müssen diesen jedoch nicht frei lassen, sondern können ihn erst einmal als Stellplatz für die Waschmaschine oder einen Badschrank nutzen. Sollten Sie oder ein anderes Familienmitglied später auf einen Rollstuhl angewiesen sein, ist kein weiterer Umbau nötig. Bei diesen Maßen kann der Rollstuhlfahrer das WC problemlos seitlich anfahren.
Und auch wenn Sie als pflegender Angehöriger den Betroffenen zur Toilette begleiten und ihm beim Hinsetzen helfen, sind Sie dankbar für jeden Zentimeter mehr Platz, den Sie zur Verfügung haben.
Ähnliches gilt für die Tragfähigkeit der Wände: Sofern die Wände nicht stabil genug sind, können Sie stabile Vorwandinstallationen und Verkleidungsplatten anbringen lassen, an denen Sie später jederzeit weitere Haltegriffe befestigen können, wenn es nötig wird.

Beispiel für einen barrierefreien Grundriss für Menschen mit und ohne Mobilitätshilfe
Kosten für ein barrierefreies Bad
Wie viel Sie Ihr barrierefreies Bad kosten wird, hängt stark von den örtlichen Gegebenheiten und dem Umfang der Umbauten ab. Möchten Sie beispielsweise nur Halte- und Stützgriffe anbringen und ein Badekissen in die Badewanne einbauen, dann müssen Sie nur wenige 100 bis 1.000 Euro in die Hand nehmen.
Ein umfangreicher Umbau eines typischen 7-qm-Bads mit neuen Fliesen und Grundrissänderung kostet bei einer mittleren Ausstattung hingegen gut 10.000 Euro. Beachten Sie jedoch, dass diese Summen nur sehr grobe Richtwerte sind. Je aufwendiger der Umbau und je hochwertiger die Ausstattung des Bads ist, desto teurer wird auch der Umbau.
Zuschuss und Förderung für ein barrierefreies Bad
Damit Sie den barrierefreien Umbau Ihres Badezimmers nicht komplett selbst bezahlen müssen, können Sie sich über verschiedene Förderungsmöglichkeiten informieren.
- KfW-Förderung
Bund, Länder und Kommunen haben zahlreiche Förderprogramme zum Barriereabbau aufgelegt. So unterstützt bspw. die KfW-Förderbank bei Einzelmaßnahmen zu einem Barriere-reduzierten Bad im Rahmen eines KfW-Zuschusses. Pro Einzelmaßnahme beträgt der KfW-Zuschuss in der Regel 10 Prozent (bis zu 6.250 Euro) der förderfähigen Investitionskosten. Sie können darüber hinaus auch einen zinsgünstigen Kredit für den Umbau von der KfW erhalten. - Pflegekasse
Auch die Pflegekasse vergibt Zuschüsse. Verfügt ein Haushaltsmitglied über einen anerkannten Pflegegrad, können Sie bei Ihrer Pflegeversicherung einen Zuschuss zu „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ für den barrierefreien Badumbau beantragen. Bewilligt Ihre Pflegekasse, bezuschusst sie Ihren Badumbau mit bis zu 4.000 Euro. - Krankenkasse
Auch die Krankenkasse übernimmt für bestimmte Anschaffungen im barrierefreien Bad die Kosten, wenn Sie selbst oder die Person, die Sie in Ihrem Haushalt pflegen, eine ärztliche Verordnung über das Hilfsmittel erhalten hat. Voraussetzung ist, dass die Anschaffung ein anerkanntes Hilfsmittel ist, wie zum Beispiel eine Toilettensitzerhöhung, Stützklappgriffe oder ein Badewannenlift.
Barrierefreies Bad: Geschulte Handwerksbetriebe finden
Wenn Sie keinen größeren Hausumbau planen, sondern lediglich Ihr Bad barrierefrei umbauen möchten, können Sie sich statt an einen Architekten auch an einen spezialisierten Handwerksbetrieb wenden. Mittlerweile gibt es verschiedene Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Handwerker. Ob ein Unternehmen seine Mitarbeiter entsprechend hat schulen lassen, erkennen Sie oft an entsprechenden Zertifikaten und Auszeichnungen auf deren Websites.
Häufig gestellte Fragen
Wie kann ich mein Badezimmer seniorengerecht umbauen?
Viele Senioren sind mit zunehmendem Alter in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt. Auch das Sturzrisiko ist bei älteren Menschen höher als bei jüngeren. Für die selbstständige und sichere Körperpflege im eigenen Zuhause sollte das Badezimmer entsprechend altersgerecht ausgerüstet sein. Für mehr Bewegungsfreiheit und Sicherheit in Ihrem Bad haben Sie z. B. folgende Möglichkeiten:
- Sie können Ihr komplettes Badezimmer durch passende Handwerksbetriebe altersgerecht umbauen lassen. Gerne unterstützen wir Sie dabei mit unserem Badumbau-Service!
- Sie lassen nur einzelne Sanitärelemente altersgerecht anpassen (z. B. Wanne zur Dusche).
Für noch mehr Sicherheit empfehlen wir Ihnen zusätzliche Hilfsmittel im Badbereich (z. B. Toilettensitzerhöhung, Duschhocker, Halte- und Stützgriffe). Kostenträger für anerkannte Hilfsmittel sind im Bedarfsfall die Pflege- und/oder Krankenkassen.
Wie muss ein behindertengerechtes Bad aussehen?
In erster Linie sollte ein behindertengerechtes bzw. rollstuhlgerechtes Badezimmer möglichst viel Bewegungsfläche zwischen den einzelnen Sanitärobjekten bieten. Vorteilhaft sind zudem Halte- und Stützgriffe mit denen Sie sich schmerzfrei aufrichten und setzen können. Auch schwellenlose Türen, die sich nach außen öffnen lassen, können Ihnen und Ihrem pflegenden Angehörigen viel Erleichterung verschaffen.
Zusätzliche Sicherheit bietet ein durchdachtes Farb-und Lichtkonzept. Durch eine kontrastreiche Gestaltung in Material und Farbe können Senioren trotz nachlassender Sehkraft Unterschiede besser wahrnehmen. So können Unfälle wie Stürze oder Stöße vermieden werden.
Auf der Internetseite des Vereins „Barrierefrei Leben“ finden Sie Mustergrundrisse von behindertengerechten Bädern, von denen Sie sich inspirieren lassen können.
Was kostet ein behindertengerechtes Bad?
Mit welchen Kosten Sie bei einem behindertengerechten Bad-Umbau rechnen müssen, lässt sich pauschal nicht vorhersagen. Die Kosten richten sich nach den individuellen Begebenheiten Ihres Bads und dem entsprechenden Umfang der Umbauten. Auch schwanken die Kosten je nach gewünschtem Material und der Qualität. Bestenfalls vergleichen Sie die Angebote von mehreren Handwerksunternehmen, um eine grobe Preis-Vorstellung zu bekommen.
Was zahlt die Pflegekasse beim Badumbau?
Bei anerkanntem Pflegegrad und der Pflege von zuhause, gewährt die Pflegekasse ggf. den Zuschuss für „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ in Höhe bis zu 4.000 Euro für Ihren Badumbau. Leben mehr anspruchsberechtigte Personen in einem Haushalt, kann die finanzielle Unterstützung der Pflegekasse pro Umbaumaßnahme auf bis zu 16.000 Euro aufgestockt werden.
Was zahlt die Krankenkasse beim Badumbau?
Die Krankenkassen tragen keine Kosten beim Badumbau. Bekommen Sie aber ein anerkanntes Hilfsmittel wie z. B. WC Stützklappgriffe von Ihrem Arzt verordnet, können Sie einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse stellen.
Bei anerkanntem Pflegegrad und der Pflege von zuhause erhalten Sie ggf. den Zuschuss für „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ in Höhe bis zu 4.000 Euro für Ihren Badumbau – Anlaufstelle hierfür ist aber nicht Ihre Krankenkasse, sondern Ihre Pflegekasse.
Ab welchem Pflegegrad gibt es den Zuschuss zum Badumbau?
Der Anspruch auf finanzielle Unterstützung für einen pflegeerleichternden Badumbau besteht bereits ab Pflegegrad 1. Dabei ist die Höhe der maximalen Zuschüsse unabhängig vom Pflegegrad.
Beispiel: Personen mit Pflegegrad 5 erhalten ebenso den maximalen Zuschuss in Höhe von 4.000 Euro (pro Gesamtmaßnahme) wie Pflegebedürftige, die dem Pflegegrad 1 zugeordnet wurden.
Wichtig jedoch ist, dass die Pflege von zuhause stattfindet.
Wie stelle ich einen Antrag auf ein barrierefreies Bad?
Mit anerkanntem Pflegegrad und der Pflege von zuhause gewährt Ihnen Ihre Pflegekasse ggf. einen Zuschuss zum Badumbau.
Bevor die Umbaumaßnahmen also starten, empfehlen wir Ihnen im ersten Schritt, den „Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ bei Ihrer Pflegekasse zu beantragen.
Der Antrag erfolgt schriftlich und formlos. Folgende Informationen sollte dieser enthalten:
- Name, Anschrift und Versichertennummer des Pflegebedürftigen
- Kontoverbindung des Pflegebedürftigen (Alternativ: Kontoverbindung des Handwerkerbetriebes, falls die Rechnung direkt von der Pflegekasse an den Handwerker bezahlt werden soll)
- Beschreibung der Baumaßnahme
- Gründe für die notwendige Umbaumaßnahme
- im besten Fall Kostenvoranschläge und Kontaktdaten der Handwerker
- Information, ob früher bereits wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bezuschusst wurden
Was muss ich beim Badumbau beachten?
Wenn Sie einen behindertengerechten Badumbau planen, sind vor allem zwei Dinge wichtig:
- Schaffen Sie Platz: Achten Sie darauf, dass so viel Bewegungsfläche wie möglich entsteht. Genügend Fläche bedeutet gleichzeitig mehr Bewegungsfreiheit und erleichtert die Körperpflege für alle Beteiligten.
- Planen Sie langfristig: Ihr Badezimmer sollte nach dem Umbau so lange wie möglich nutzbar sein. Dazu ist es sinnvoll, den Badumbau vorausschauend zu planen, sodass Sie in ein paar Jahren nicht erneut umbauen müssen.
Wenn Sie zur Miete wohnen, holen Sie sich unbedingt im Vorfeld immer eine schriftliche Genehmigung von Ihrem Vermieter ein.
Braucht man für den Badumbau eine Zustimmung des Vermieters?
Ja, der Vermieter muss vor Beginn des Umbaus über jede Maßnahme(n) informiert werden und einer Durchführung bestenfalls schriftlich zustimmen.
Wie groß muss ein behindertengerechtes Bad sein?
Eine allgemeine Fläche lässt sich an dieser Stelle nicht nennen. Grundsätzlich ist aber behindertengerechter Umbau in nahezu jedem Bad möglich. Sie sollten immer so optimieren, dass Sie und Ihr pflegender Angehöriger das Badezimmer uneingeschränkt nutzen können. Eine erste Orientierung, wie viel Platz an welchen Stellen idealerweise vorhanden sein sollte, gibt Ihnen die DIN-Norm 18040-2 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen: Wohnungen“. Die darin genannten Mindestanforderungen dienen aber zunächst nur der groben Orientierung und müssen beim altersgerechten Badumbau nicht zwingend eingehalten werden.
Ist ein barrierefreier Badumbau im kleinen Badezimmer möglich?
Ja, selbst auf kleinem Raum ist ein barrierefreier Badumbau möglich. Ein rollstuhlgerechtes Bad benötigt bspw. nur 5,7 qm Fläche. Auch Bäder mit einer Grundfläche von knapp 3,5 qm lassen sich bspw. seniorengerecht optimieren. Grundsätzlich gilt aber: Je mehr Platz Sie zur Verfügung haben, desto besser.
Wie lässt sich ein kleines Badezimmer behindertengerecht umbauen?
Auch in einem kleinen Badezimmer können Sie zusätzliche Bewegungsfläche schaffen, indem die einzelnen Sanitärelemente sinnvoll ausgewählt und angeordnet werden. Lassen Sie sich dazu am besten von einem spezialisierten Handwerksbetrieb in Ihrem Fall beraten.
Wo finde ich einen passenden Architekten für meinen Badumbau?
Einen Architekten, der gezielt auf barrierefreie Bäder spezialisiert ist, finden Sie in den einzelnen Länder-Architektenkammern. Die Internetseite der Bundesarchitektenkammer (BAK) bietet Ihnen dafür eine Architekten-Suchfunktion sowie weiterführende Beratungsangebote an.