Hilfsmittelverzeichnis & Hilfsmittelkatalog

Hilfsmittelverzeichnis & Hilfsmittelkatalog

Das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherungen, das Pflegehilfsmittelverzeichnis der Pflegeversicherung und die Hilfsmittelkataloge der privaten Krankenversicherungen listen zahlreiche Hilfsmittel auf, die bei Bedarf von den Kranken- und Pflegekassen finanziert werden können. pflege.de erklärt Ihnen die Unterschiede und den Aufbau der Hilfsmittelverzeichnisse und des Hilfsmittelkatalogs.

Inhaltsverzeichnis

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Definition: Hilfsmittelverzeichnis & Hilfsmittelkatalog

Im Hilfsmittelverzeichnis werden vom GKV-Spitzenverband systematisch strukturiert Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel gelistet, für die gesetzliche Krankenkassen und Pflegekassen im Bedarfsfall aufkommen. Das Verzeichnis ist aber eher beispielhaft und nicht verbindlich für eine Kostenübernahme.

Außerdem werden dort Anforderungen an bestimmte Hilfsmittel festgelegt, die für Produkte gelten, die im Hilfsmittelverzeichnis gelistet werden sollen. Für die Kostenübernahme sind diese Anforderungen ebenfalls nicht bindend. (1)

Für Privatversicherte gilt, je nach vertraglicher Vereinbarung, der Hilfsmittelkatalog ihrer jeweiligen Krankenversicherung oder Pflegeversicherung. Einen allgemeinen Hilfsmittelkatalog für alle Privatversicherten gibt es nicht. Manche der privaten Kassen orientieren sich aber am GKV-Hilfsmittelverzeichnis.

Info
Hilfsmittel beantragen und finanzieren

In diesem Ratgeber geht es ausschließlich um das Hilfsmittelverzeichnis und den Hilfsmittelkatalog. Was Hilfsmittel sind, welche Hilfsmittel es für welchen Zweck gibt, wie Sie diese beantragen und wer die Kosten dafür trägt erfahren Sie im Ratgeber Hilfsmittel.

GKV-Hilfsmittelverzeichnis

Das Hilfsmittelverzeichnis ist allgemein für alle gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) gültig, deshalb heißt es auch GKV-Hilfsmittelverzeichnis. Es ist im Internet einsehbar auf der Website des GKV-Spitzenverbands. (2)

Das Hilfsmittelverzeichnis listet nicht nur Hilfsmittel auf, sondern bestimmt auch für die Hilfsmittelhersteller verbindliche Anforderungen an die Funktion und die Qualität einzelner Hilfsmittelgruppen. Diese sind eine Grundvoraussetzung für die Aufnahme in das Verzeichnis, nicht aber für die Kostenübernahme.

Wenn Sie im Moment auf der Suche nach einem Hilfsmittel sind, ist das Hilfsmittelverzeichnis keine geeignete Anlaufstelle. Das Verzeichnis dient eher bürokratischen Zwecken und eignet sich kaum zum „Stöbern“. Sprechen Sie lieber mit einem Arzt, einer Pflegefachkraft oder einem Pflegegutachter und lassen Sie sich Hilfsmittel möglichst konkret empfehlen.

Tipp
Hilfsmittel, die nicht im Hilfsmittelverzeichnis stehen

Das Hilfsmittelverzeichnis enthält viele übliche Hilfsmittel, aber nicht alle. Sie können bei Ihrer Krankenkasse eine Kostenübernahme auch für Hilfsmittel beantragen, die nicht darinstehen. Voraussetzung ist, dass ein Arzt die medizinische Notwendigkeit bescheinigt oder eine Pflegefachkraft das Hilfsmittel verbindlich empfohlen hat.

Experten-Tipp

Ein Hilfsmittel zu beantragen, das nicht im Hilfsmittelverzeichnis steht ist oft mit mehr bürokratischem Aufwand bei den Kranken- und Pflegekassen verbunden. Begründen Sie also am besten von Anfang an, warum es im Verzeichnis kein Hilfsmittel gibt, dass in Ihrem persönlichen Fall ausreicht.

Norbert  Kamps
Diplom Ingenieur & Sachverständiger für Hilfsmittelversorgung

Aufbau und Produktgruppen

Das Hilfsmittelverzeichnis ist mehr oder weniger systematisch aufgebaut und in Produktgruppen gegliedert, die jeweils eine Definition und ein abgegrenztes Einsatzgebiet haben.

Produktgruppen sind in mehrere Untergruppen gegliedert. Diese sind danach sortiert, wo am Körper oder im Lebensumfeld sie eingesetzt werden. Zum Beispiel hat die „Produktgruppe 20 – Lagerungshilfen“ verschiedene Untergruppen für Bein, Arm, Ganzkörper und so weiter.

Experten-Tipp

In der Definition können sie nachlesen, welche rechtlichen Voraussetzungen aus Sicht des GKV-Spitzenverbands erfüllt sein müssen und wann die Hilfsmittel typischerweise zum Einsatz kommen. Tatsächlich sind diese Angaben jedoch unverbindlich. Das bedeutet, dass diese Angaben nicht entscheiden, ob ein Hilfsmittel bezahlt werden kann oder nicht.

Norbert  Kamps
Diplom Ingenieur & Sachverständiger für Hilfsmittelversorgung

Diese Produktgruppen hat das GKV-Hilfsmittelverzeichnis:

01 – Absauggeräte
02 – Adaptionshilfen
03 – Applikationshilfen
04 – Bade- und Duschhilfen
05 – Bandagen
06 – Bestrahlungsgeräte
07 – Blindenhilfsmittel
08 – Einlagen
09 – Elektrostimulationsgeräte
10 – Hilfsmittel gegen Dekubitus
11 – Gehhilfen
12 – Hilfsmittel bei Tracheostoma und Laryngektomie
13 – Hörhilfen
14 – Inhalations- und Atemtherapiegeräte
15 – Inkontinenzhilfen
16 – Kommunikationshilfen
17 – Hilfsmittel zur Kompressionstherapie
18 – Kranken-/ Behindertenfahrzeuge
19 – Krankenpflegeartikel
20 – Lagerungshilfen
21 – Messgeräte für Körperzustände/ -funktionen
22 – Mobilitätshilfen
23 – Orthesen/Schienen
24 – Beinprothesen
25 – Sehhilfen
26 – Sitzhilfen
27 – Sprechhilfen
28 – Stehhilfen
29 – Stomaartikel
30 – Hilfsmittel zum Glukosemanagement
31 – Schuhe
32 – Therapeutische Bewegungsgeräte
33 – Toilettenhilfen
34 – Haarersatz
35 – Epithesen
36 – Augenprothesen
37 – Brustprothesen
38 – Armprothesen
99 – Verschiedenes

Produktgruppen für Pflegehilfsmittel

Das Hilfsmittelverzeichnis umfasst auch Pflegehilfsmittel. Diese werden nicht von der Krankenkasse, sondern von der Pflegekasse finanziert und es gelten andere Voraussetzungen für die Kostenerstattung. Mehr dazu erfahren Sie im Ratgeber Pflegehilfsmittel. (3)

Produktgruppen für Pflegehilfsmittel:

  • 50 – Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege
  • 51 – Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene und zur Linderung von Beschwerden
  • 52 – Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung/Mobilität
  • (Produktgruppe 53 gibt es nicht mehr)
  • 54 – Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
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Hilfsmittelkataloge der PKV

Bei den privaten Krankenversicherungen (PKV) gibt es keine allgemeine Übersicht über Hilfsmittel, sondern für jede Versicherung einen individuellen Hilfsmittelkatalog. Der Hilfsmittelkatalog ist Teil Ihres privaten Versicherungsvertrags und Sie können diesen bei Ihrer PKV einsehen.

Offener und geschlossener Hilfsmittelkatalog

Die Hilfsmittelkataloge können sich im Detail stark unterscheiden. Die wichtigste allgemeine Unterscheidung ist aber die zwischen einem geschlossenen Hilfsmittelkatalog und einem offenen Hilfsmittelkatalog.

  • Geschlossener Hilfsmittelkatalog: Die zulässigen Hilfsmittel sind einzeln aufgelistet und beschränken sich damit auf die konkret genannten Produkte.
  • Offener Hilfsmittelkatalog: Für einzelne Hilfsmittelgruppen werden Zweck, Anwendung und Qualität bestimmt, aber die Hilfsmittel werden nicht einzeln aufgelistet. Neue Hilfsmittel können also, wenn sie den Anforderungen entsprechen, ebenfalls finanziert werden.

Ein offener Hilfsmittelkatalog ist also flexibler und lässt Raum für medizinische und technische Innovationen. Ein geschlossener Hilfsmittelkatalog müsste bei der Einführung eines neuen Hilfsmittels erst angepasst werden, sonst kommt die private Krankenversicherung nicht dafür auf.

Experten-Info

Private Versicherer dürfen im Gegensatz zur GKV Kulanz walten lassen. Das heißt, dass auch für scheinbar ausgeschlossene Hilfsmittel eine Kostenübernahme möglich sein kann. Sie müssen allerdings aktiv danach fragen.

Norbert  Kamps
Diplom Ingenieur & Sachverständiger für Hilfsmittelversorgung

REHADAT-Hilfsmittel für Menschen mit Behinderung

REHADAT ist ein unabhängiges Informationsangebot für die Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Dazu gehört auch das Portal REHADAT-Hilfsmittel mit einem Hilfsmittelfinder speziell für Menschen mit Behinderungen. (4)

REHADAT-Hilfsmittel umfasst nicht nur zugelassene Hilfsmittel für Menschen mit Behinderungen, sondern auch technische Arbeitshilfen, die nicht als medizinische Hilfsmittel zugelassen sind. Außerdem bietet das Portal Hintergrundwissen, Neuigkeiten und Informationsveranstaltungen.

Experten-Tipp

Die REHADAT-Plattform bietet zudem eine separate übersichtliche Darstellung des GKV-Hilfsmittelverezeichnisses mit einer besseren Suchfunktion. Sie können dort Produkte über den Namen des Herstellers, die Positionsnummer oder die Bezeichnung des Produkts suchen.

Norbert  Kamps
Diplom Ingenieur & Sachverständiger für Hilfsmittelversorgung

Verzeichnisse für digitale Hilfsmittel (DiGA und DiPA)

Seit 2022 sind auch digitale Hilfen zugelassen und können von der Kranken- oder Pflegekasse finanziert werden. Diese unterliegen eigenen Regelungen und werden nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet, sondern haben eigene verbindliche Verzeichnisse.

Zu den digitalen Hilfsmitteln gehören:

  • Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)
  • Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)

Die Verzeichnisse für Digitale Gesundheitsanwendungen und Digitale Pflegeanwendungen werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gepflegt und sind hier öffentlich einsehbar.

Häufig gestellte Fragen

Was ist das Hilfsmittelverzeichnis?

Das Hilfsmittelverzeichnis listet beispielhaft Hilfsmittel, die von den gesetzlichen Krankenversicherungen bei Bedarf finanziert werden können. Dort sind auch unverbindliche Qualitätsanforderungen für Hilfsmittel aufgeführt.

Zahlt die Krankenkasse nur für Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis?

Nein, die Krankenkasse kann alle Hilfsmittel finanzieren, die den Anforderungen an die Versorgung entsprechen. Das Hilfsmittelverzeichnis ist weder verbindlich noch enthält es besondere Empfehlungen.

Wo stehen Pflegehilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis?

Pflegehilfsmittel sind im GKV-Hilfsmittelverzeichnis in den Produktgruppen 50, 51, 52 und 54 zu finden. Produktgruppe 53 gibt es nicht mehr, sie wurde in 51 integriert.

Was ist REHADAT-Hilfsmittel?

REHADAT-Hilfsmittel ist ein Portal zur Hilfsmittelversorgung von Menschen mit Behinderungen für die Teilhabe am Berufsalltag und zur Inklusion. Dort werden auch technische Hilfen aufgeführt, die keine offiziellen medizinischen Hilfsmittel sind.

Was ist der Hilfsmittelkatalog?

Ein Hilfsmittelkatalog ist die Auflistung der Hilfsmittel, die im Rahmen einer privaten Krankenversicherung (PKV) zum Leistungsumfang gehören. Jede PKV hat einen eigenen Hilfsmittelkatalog.

Was bedeutet offener Hilfsmittelkatalog?

In einem offenen Hilfsmittelkatalog werden Hilfsmittelgruppen ihrer Funktion und Qualität nach beschrieben. Alle Hilfsmittel, die diese Anforderungen erfüllen, gehören zum Leistungsumfang der betreffenden PKV.

Was bedeutet geschlossener Hilfsmittelkatalog?

In einem geschlossenen Hilfsmittelkatalog werden Hilfsmittel explizit mit Namen genannt. Neuentwicklungen gehören nicht zum Leistungsumfang, solange sie nicht explizit in den Hilfsmittelkatalog aufgenommen werden.

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Erstelldatum: 6102.60.61|Zuletzt geändert: 3202.90.91
(1)
Bundesministerium der Justiz (1988): § 139 Hilfsmittelverzeichnis, Qualitätssicherung bei Hilfsmitteln
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__139.html (letzter Abruf am 15.06.2023)
(2)
Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes (o. J.)
https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/home (letzter Abruf am 15.06.2023)
(3)
Bundesministerium der Justiz (1994): § 40 Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html (letzter Abruf am 15.06.2023)
(4)
REHADAT-Hilfsmittel (o. J.)
https://www.rehadat-hilfsmittel.de/de/ (letzter Abruf am 15.06.2023)
(5)
Grafikelemente Teasergrafik
© VIGE.co / Fotolia.com, Bild 1: © Robert Kneschke / Fotolia.com, Bild 2: © Dan Race / Fotolia.com
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