Pflegekasse: Definition
Die Pflegekassen sind die Träger der sozialen Pflegeversicherung, also der gesetzlichen und der privaten. Sie sammeln die Beiträge zur Pflegeversicherung von den Versicherten und müssen mit diesem Geld die gesetzlichen Ansprüche der Versicherten erfüllen. Organisatorisch sind die Pflegekassen den Krankenkassen angegliedert, sie gelten aber als eigenverantwortliche Institutionen unter staatlicher Aufsicht.(1)
Aufgabe der Pflegekassen ist es dafür zu sorgen, dass ihre Versicherten mit Pflegebedarf gut versorgt werden. Und das nicht nur indem Sie Geld- und Sachleistungen zur Verfügung stellen, sondern auch indem Sie die verschiedenen Angebote miteinander vernetzen und für eine individuelle Beratung der Versicherten sorgen.(2)
Wichtige Einrichtungen der Pflegekassen:
- Mit Hilfe der Pflegestützpunkte sollen die Pflegekassen regionale Angebote erfassen und vernetzen.
- Mit Hilfe der Pflegeberatung sollen die Pflegekassen sicherstellen, dass im Einzelfall alle erforderlichen Maßnahmen und Leistungen nahtlos ineinandergreifen.
Pflegekassen sind Träger der sozialen Pflegeversicherung
Die deutsche Sozialversicherung besteht aus fünf Versicherungen, die für die meisten Arbeitnehmer, Studierende, Rentner und einige andere Gruppen verpflichtend sind. Man spricht auch von den „fünf Säulen der deutschen Sozialversicherung “.
Zu den sozialen Pflichtversicherungen gehören:
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Unfallversicherung
- Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
Das bedeutet, dass in Deutschland jeder mit einer Krankenversicherung auch eine Pflegeversicherung hat. Auch wenn das viele Menschen nicht wissen, weil sie die meiste Zeit über nur mit ihrer Krankenkasse zu tun haben, aber nicht mit ihrer Pflegekasse.
Gesetzliche Pflegekasse und private Pflegekasse
Unabhängig davon, ob Sie sozial oder privat versichert sind: Pflegeversicherung ist Pflicht. Darüber hinaus gibt es aber Unterschiede.
Für gesetzlich Versicherte gilt: Die Pflegeversicherung folgt automatisch der Krankenversicherung. Das heißt, es ist immer diejenige Pflegekasse für Sie zuständig, die zu Ihrer Krankenkasse gehört.
Für Privatversicherte gilt: Wer sich für eine private Krankenversicherung entscheidet, muss auch eine Pflege-Pflichtversicherung (PPV) abschließen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, diese von einem anderen Anbieter zu wählen.
Pflegekassen und Pflegezusatzversicherungen
Die Pflegekassen kommen nicht für die gesamten Pflegekosten auf, sondern zahlen Leistungen nur bis zu einer bestimmten Obergrenze. Sie sollen die Gesamtkosten abfedern, nicht vollständig finanzieren.
In der Regel bleibt also trotz der Leistungen der Pflegekasse ein Eigenanteil übrig, den Sie selbst bezahlen müssen. Genau dafür sind Pflegezusatzversicherungen da. Wie der Name schon sagt, sind es zusätzliche und somit freiwillige Versicherungen.
Eine Pflegezusatzversicherung müssen Sie nicht bei Ihrer ansonsten zuständigen Pflegekasse abschließen. Sie können aus allen Angeboten frei wählen.
Unterschied zwischen Pflegekasse und Krankenkasse
Die Pflegekasse gehört zur Pflegeversicherung, die Krankenkasse zur Krankenversicherung. So weit, so gut. Doch weil beide Kassen im weitesten Sinne für unsere Gesundheit zuständig sind, ist manchmal nicht ganz klar, wo die Zuständigkeit der Krankenkasse aufhört und die der Pflegekasse beginnt.
Prinzipiell gilt: Alle von einem Arzt per Rezept verordneten Heilbehandlungen, medizinische Hilfsmittel und akute Versorgungsleistungen finanziert die Krankenkasse. Dazu gehört zum Beispiel auch die häusliche Krankenpflege, also die ärztlich verordnete Krankenpflege im Rahmen einer akuten Erkrankung oder Verletzung.(4)
Die Leistungen der Pflegekasse sind darauf ausgerichtet, mittel- bis langfristig pflegebedürftige Personen zu versorgen. Die wichtigste Voraussetzung, um Leistungen der Pflegekasse zu erhalten, ist ein anerkannter Pflegegrad.
Pflegekasse und Pflegegrade
So unterschiedlich wie die Bedürfnisse von pflegebedürftigen Menschen sind, so unterschiedlich sind auch die einzelnen Pflegesituationen und die Anforderungen an eine gute Versorgung. Deshalb finanziert die Pflegekasse eine Vielzahl verschiedener Pflegeleistungen, von denen Sie viele individuell kombinieren können und sollten.
Grundvoraussetzung für einen Anspruch auf Pflegeleistungen ist dabei stets ein anerkannter Pflegegrad. Dieser wird Ihnen von der Pflegekasse zugeteilt, nachdem ein qualifizierter Gutachter die individuelle Pflegesituation vor Ort erfasst und ein Pflegegutachten erstellt hat.
Es gibt fünf Pflegegrade:
Die Höhe des Pflegegrades entscheidet bei den meisten Pflegeleistungen über die Höchstsumme der Leistungen. Je höher der Pflegegrad, desto höher die maximale Leistung. Ausnahmen bilden hier die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, der Entlastungsbetrag oder der Zuschuss zur barrierefreien Wohnraumgestaltung.
Eckpunkte der Pflegereform 2017
Nur sehr schleppend setzt sich das Wort „Pflegegrad“ durch, viele sprechen fälschlicherweise noch immer von „Pflegestufen“. Dabei gibt es schon seit 2017 keine Pflegestufen mehr, sondern nur noch Pflegegrade. Doch nicht nur die Bezeichnung hat sich damals geändert.
Im Rahmen der Pflegestärkungsgesetze wurden das gesamte Begutachtungsverfahren und die Leistungsansprüche überarbeitet. Viele Personen mit Unterstützungsbedarf, die früher keinen Anspruch auf eine Pflegestufe (0-3) hatten, haben jetzt Anspruch auf einen Pflegegrad (1-5) und damit auf Pflegeleistungen.
Außerdem orientiert sich das neue Begutachtungsverfahren nicht mehr allein am praktischen Versorgungsbedarf, sondern am Grad der Selbständigkeit der pflegebedürftigen Person. Damit rückt die bedürftige Person mehr in den Mittelpunkt und nicht allein der Pflegeaufwand für andere.
Pflegefinanzierung mit Leistungen der Pflegekasse
Kernaufgabe der Pflegekassen ist es, die Pflege bedarfsgerecht zu finanzieren. Allerdings nur bis zu gewissen Obergrenzen. Die tatsächlichen Kosten liegen oft darüber und Mehrkosten müssen von den Betroffenen selbst getragen werden.
Als Versicherungsnehmer haben Sie das gute Recht, alle in Ihrem Fall sinnvollen Leistungen der Pflegekasse in Anspruch zu nehmen, zu denen Sie berechtigt sind. Dafür sollten Sie Ihre Ansprüche gegenüber der Pflegekasse möglichst gut kennen.
Pflegeleistungen der Pflegekasse
Pflegeleistungen sind direkte Geld- oder Sachleistungen für die Pflegetätigkeit von professionellen Pflegekräften, Betreuungskräften oder ehrenamtlich Pflegenden. Besonders bekannt ist das Pflegegeld, doch darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Pflegeleistungen.
Wichtige Pflegeleistungen:
- Pflegegeld: Für die selbständige Sicherstellung der Pflege zuhause durch Angehörige, Freunde oder Ehrenamtliche.
- Pflegesachleistungen: Für die Unterstützung der häuslichen Pflege durch professionelle Pflegekräfte (meist ambulante Pflege).
- Kombinationsleistung: Anteilig Pflegegeld und Pflegesachleistungen.
- Pflege in vollstationären Einrichtungen: Für Pflegeheim-Kosten bei dauerhaft stationärer Pflege.
- Tages- und Nachtpflege: Ein eigenes Budget, für eine teilstationäre Pflege als Ergänzung zur häuslichen Pflege.
- Verhinderungspflege: Vorübergehende Ersatzpflege, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist.
- Kurzzeitpflege: Vorübergehende stationäre Pflege, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist oder noch organisiert werden muss.
- Entlastungsbetrag: Zur Finanzierung zusätzlicher Betreuungs- und Entlastungsleistungen bei der häuslichen Pflege.
- Pflegeunterstützungsgeld: Lohnersatz für Arbeitsausfälle durch die vorübergehende Pflege oder die dringende Pflegeorganisation.
- Wohnraumanpassung: Zuschuss zum barrierefreien Umbau für die Pflege zuhause.
Alle konkreten Leistungen der Pflegekasse sind zweckgebunden und an individuelle Bedingungen geknüpft. Sie können diese nur beanspruchen, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen und zugelassene Angebote wahrnehmen.
Im pflege.de Ratgeber Pflegeleistungen finden Sie einen vollständigen Überblick über alle Pflegeleistungen. Außerdem erhalten Sie weiterführende Informationen zu den individuellen Voraussetzungen und Leistungshöhen aller Pflegeleistungen.
Hilfsmittel für die Pflege
Grundsätzlich fallen medizinische Hilfsmittel in den Zuständigkeitsbereich der Krankenkasse. Es gibt aber auch Pflegehilfsmittel, die von der Pflegekasse finanziert werden.
Zu den Pflegehilfsmitteln gehören:
- Technische Pflegehilfsmittel: Pflegebett, Bettpfanne, waschbare Bettschutzeinlagen, Hausnotruf und vieles mehr.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Einweg-Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Mundschutz (auch FFP2) und Einwegschürzen für bis zu 40 Euro pro Monat.
Anspruch auf Pflegehilfsmittel besteht nur, wenn die Pflege nicht in einer vollstationären Einrichtung (Pflegeheim) stattfindet. In einer solchen Einrichtung ist die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln und deren Finanzierung über die Einrichtung gewährleistet. Einrichtungen für Betreutes Wohnen oder Senioren-WGs gelten nicht als vollstationäre Pflege.
Leistungen der Pflegekasse bei der Steuer
Pflegeleistungen sind grundsätzlich Sozialleistungen. Sie können die damit finanzierten Ausgaben in der Regel nicht steuerlich geltend machen. Aber die Eigenanteile, die Sie zusätzlich für die Pflege aufbringen, können Sie in vielen Fällen von der Steuer absetzen.
Welche Möglichkeiten Sie dabei haben und wie Sie am besten vorgehen, erfahren Sie im pflege.de Ratgeber Pflegekosten von der Steuer absetzen.
Rente für pflegende Angehörige
Wenn Menschen beruflich kürzertreten oder gar nicht mehr arbeiten, damit sie Angehörige zuhause pflegen können, zahlt die Pflegekasse für diese Personen in die Rentenkasse ein. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Pflege nicht erwerbsmäßig stattfindet, also nicht über das Pflegegeld hinaus entlohnt wird.
Welche Voraussetzungen außerdem gelten, wie hoch der Zuschuss der Pflegekasse ist und was Sie dafür tun müssen, erfahren Sie im pflege.de Ratgeber Rente für die Pflege von Angehörigen.
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Pflegekasse?
Pflegekassen sind die Träger gesetzlichen und privaten Pflegeversicherungen. Sie sind den jeweiligen Krankenkassen angegliedert und dafür zuständig, mit den Versicherungsbeiträgen Leistungen für Versicherte mit anerkanntem Pflegebedarf zu finanzieren. Außerdem sollen Sie durch Koordination, Vernetzung und Beratung eine gute Versorgungslage für pflegebedürftige Menschen in Deutschland sicherstellen.
Ist die Pflegekasse die Krankenkasse?
Ja und nein. Einerseits ist jede Pflegekasse unter dem Dach einer Krankenkasse angesiedelt und teilt sich oft sogar das Personal mit der Krankenkasse. Anlaufstellen und Personal sind also oft identisch. Andererseits haben Pflegekassen eigene, klar abgegrenzte Aufgaben, eine eigene Finanzierungsgrundlage (Pflegeversicherung) und sind rechtlich gesehen eigenständig.
Welche Pflegekassen gibt es?
Jeder Krankenkasse ist eine Pflegekasse angeschlossen. Es gibt also so viele Pflegekassen wie Krankenkassen. Aktuell sind es 96 Krankenkassen in Deutschland.(5)
Welche Pflegekasse ist für mich zuständig?
- Bei gesetzlich Versicherten: Für Sie ist die Pflegekasse zuständig, die Ihrer Krankenkasse angegliedert ist.
- Bei Privatversicherten: Ihre Pflege-Pflichtversicherung (PPV) und Ihre Krankenversicherung können von verschiedenen Anbietern stammen, denn Sie haben beim Vertragsabschluss die freie Wahl.
Wie wird die Pflegeversicherung finanziert?
Die soziale Pflegeversicherung wird über die Pflichtbeiträge zur Pflegeversicherung finanziert. Diese werden auf das Bruttoeinkommen erhoben und anteilig vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber bezahlt. Der Beitragssatz liegt aktuell bei 3,05 Prozent für Arbeitnehmer mit Kindern. Kinderlose bezahlen 3,4 Prozent des Bruttoeinkommens.(6) Bei privaten Pflege-Pflichtversicherungen (PPV) ist die Finanzierung vom Anbieter abhängig.
Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse?
Die Pflegekasse finanziert einen Teil der Kosten für eine Vielzahl von Maßnahmen zur Beratung, Betreuung und Pflege. Der jeweilige Höchstbetrag hängt bei vielen Maßnahmen vom anerkannten Pflegegrad der gepflegten Person ab.
Zu den Leistungen der Pflegekassen gehören: Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kombinationsleistung, vollstätionäre Pflege, Tages- und Nachtpflege, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Entlastungsbetrag, Pflegeunterstützungsgeld, Wohnraumanpassung, Pflegehilfsmittel, Rentenbeiträge für pflegende Angehörige, Pflegeberatung und mehr.
Ergänzt werden die Leistungen der Pflegekasse für Pflegebedürftige oft durch Leistungen der Krankenkasse für akute Behandlungen, Krankenpflege, medizinische Hilfsmittel und Medikamente.