Pflegekasse & Pflegefinanzierung

Die Pflegekassen verwalten das Geld der Pflegeversicherung, prüfen die Ansprüche von Versicherten und zahlen die entsprechenden Leistungen aus. pflege.de hat für Sie die wichtigsten Infos rund um Pflegekasse und Pflegefinanzierung zusammengetragen.

Inhaltsverzeichnis

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Pflegekasse: Definition

Die Pflegekassen sind die Träger der sozialen Pflegeversicherung, also der gesetzlichen und der privaten. Sie sammeln die Beiträge zur Pflegeversicherung von den Versicherten und müssen mit diesem Geld die gesetzlichen Ansprüche der Versicherten erfüllen. Organisatorisch sind die Pflegekassen den Krankenkassen angegliedert, sie gelten aber als eigenverantwortliche Institutionen unter staatlicher Aufsicht.(1)

Aufgabe der Pflegekassen ist es dafür zu sorgen, dass ihre Versicherten mit Pflegebedarf gut versorgt werden. Und das nicht nur indem Sie Geld- und Sachleistungen zur Verfügung stellen, sondern auch indem Sie die verschiedenen Angebote miteinander vernetzen und für eine individuelle Beratung der Versicherten sorgen.(2)

Wichtige Einrichtungen der Pflegekassen:

  • Mit Hilfe der Pflegestützpunkte sollen die Pflegekassen regionale Angebote erfassen und vernetzen.
  • Mit Hilfe der Pflegeberatung sollen die Pflegekassen sicherstellen, dass im Einzelfall alle erforderlichen Maßnahmen und Leistungen nahtlos ineinandergreifen.
Tipp
Pflegeberatung auch bei Pflegegrad 1 beanspruchen

Wenn Sie Pflegegeld beziehen ist ab Pflegegrad 2 eine regelmäßige Pflegeberatung Pflicht und wird von der Pflegekasse bezahlt. Aber auch mit Pflegegrad 1 oder als Empfänger von Kombinations- oder Sachleistungen können Sie auf Wunsch einmal jährlich ein kostenloses Beratungsgespräch beanspruchen.(3)

Pflegekassen sind Träger der sozialen Pflegeversicherung

Die deutsche Sozialversicherung besteht aus fünf Versicherungen, die für die meisten Arbeitnehmer, Studierende, Rentner und einige andere Gruppen verpflichtend sind. Man spricht auch von den „fünf Säulen der deutschen Sozialversicherung “.

Zu den sozialen Pflichtversicherungen gehören:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Unfallversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

Das bedeutet, dass in Deutschland jeder mit einer Krankenversicherung auch eine Pflegeversicherung hat. Auch wenn das viele Menschen nicht wissen, weil sie die meiste Zeit über nur mit ihrer Krankenkasse zu tun haben, aber nicht mit ihrer Pflegekasse.

Gesetzliche Pflegekasse und private Pflegekasse

Unabhängig davon, ob Sie sozial oder privat versichert sind: Pflegeversicherung ist Pflicht. Darüber hinaus gibt es aber Unterschiede.

Für gesetzlich Versicherte gilt: Die Pflegeversicherung folgt automatisch der Krankenversicherung. Das heißt, es ist immer diejenige Pflegekasse für Sie zuständig, die zu Ihrer Krankenkasse gehört.

Für Privatversicherte gilt: Wer sich für eine private Krankenversicherung entscheidet, muss auch eine Pflege-Pflichtversicherung (PPV) abschließen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, diese von einem anderen Anbieter zu wählen.

Info
Gleichwertige Leistungen

Die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung und der privaten Pflege-Pflichtversicherung (PPV) sind gleichwertig. Ähnlich wie die privaten Krankenversicherungen arbeiten die privaten Pflegeversicherungen aber mit nachträglichen Kostenerstattungen statt mit Sachleistungen.

Pflegekassen und Pflegezusatzversicherungen

Die Pflegekassen kommen nicht für die gesamten Pflegekosten auf, sondern zahlen Leistungen nur bis zu einer bestimmten Obergrenze. Sie sollen die Gesamtkosten abfedern, nicht vollständig finanzieren.

In der Regel bleibt also trotz der Leistungen der Pflegekasse ein Eigenanteil übrig, den Sie selbst bezahlen müssen. Genau dafür sind Pflegezusatzversicherungen da. Wie der Name schon sagt, sind es zusätzliche und somit freiwillige Versicherungen.

Eine Pflegezusatzversicherung müssen Sie nicht bei Ihrer ansonsten zuständigen Pflegekasse abschließen. Sie können aus allen Angeboten frei wählen.

Unterschied zwischen Pflegekasse und Krankenkasse

Die Pflegekasse gehört zur Pflegeversicherung, die Krankenkasse zur Krankenversicherung. So weit, so gut. Doch weil beide Kassen im weitesten Sinne für unsere Gesundheit zuständig sind, ist manchmal nicht ganz klar, wo die Zuständigkeit der Krankenkasse aufhört und die der Pflegekasse beginnt.

Prinzipiell gilt: Alle von einem Arzt per Rezept verordneten Heilbehandlungen, medizinische Hilfsmittel und akute Versorgungsleistungen finanziert die Krankenkasse. Dazu gehört zum Beispiel auch die häusliche Krankenpflege, also die ärztlich verordnete Krankenpflege im Rahmen einer akuten Erkrankung oder Verletzung.(4)

Die Leistungen der Pflegekasse sind darauf ausgerichtet, mittel- bis langfristig pflegebedürftige Personen zu versorgen. Die wichtigste Voraussetzung, um Leistungen der Pflegekasse zu erhalten, ist ein anerkannter Pflegegrad.

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Pflegekasse und Pflegegrade

So unterschiedlich wie die Bedürfnisse von pflegebedürftigen Menschen sind, so unterschiedlich sind auch die einzelnen Pflegesituationen und die Anforderungen an eine gute Versorgung. Deshalb finanziert die Pflegekasse eine Vielzahl verschiedener Pflegeleistungen, von denen Sie viele individuell kombinieren können und sollten.

Grundvoraussetzung für einen Anspruch auf Pflegeleistungen ist dabei stets ein anerkannter Pflegegrad. Dieser wird Ihnen von der Pflegekasse zugeteilt, nachdem ein qualifizierter Gutachter die individuelle Pflegesituation vor Ort erfasst und ein Pflegegutachten erstellt hat.

Es gibt fünf Pflegegrade:

Tipp
Widerspruch gegen Pflegegrad-Bescheid

Erkennt die Pflegekasse keinen Pflegegrad an, haben Sie auch keinen Anspruch auf Pflegeleistungen. Es besteht aber die Möglichkeit, Widerspruch gegen einen Bescheid der Pflegekasse einzulegen, wenn dieser Ihrer Meinung nach nicht gerechtfertigt ist.

Die Höhe des Pflegegrades entscheidet bei den meisten Pflegeleistungen über die Höchstsumme der Leistungen. Je höher der Pflegegrad, desto höher die maximale Leistung. Ausnahmen bilden hier die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, der Entlastungsbetrag oder der Zuschuss zur barrierefreien Wohnraumgestaltung.

Eckpunkte der Pflegereform 2017

Nur sehr schleppend setzt sich das Wort „Pflegegrad“ durch, viele sprechen fälschlicherweise noch immer von „Pflegestufen“. Dabei gibt es schon seit 2017 keine Pflegestufen mehr, sondern nur noch Pflegegrade. Doch nicht nur die Bezeichnung hat sich damals geändert.

Im Rahmen der Pflegestärkungsgesetze wurden das gesamte Begutachtungsverfahren und die Leistungsansprüche überarbeitet. Viele Personen mit Unterstützungsbedarf, die früher keinen Anspruch auf eine Pflegestufe (0-3) hatten, haben jetzt Anspruch auf einen Pflegegrad (1-5) und damit auf Pflegeleistungen.

Außerdem orientiert sich das neue Begutachtungsverfahren nicht mehr allein am praktischen Versorgungsbedarf, sondern am Grad der Selbständigkeit der pflegebedürftigen Person. Damit rückt die bedürftige Person mehr in den Mittelpunkt und nicht allein der Pflegeaufwand für andere.

Pflegefinanzierung mit Leistungen der Pflegekasse

Kernaufgabe der Pflegekassen ist es, die Pflege bedarfsgerecht zu finanzieren. Allerdings nur bis zu gewissen Obergrenzen. Die tatsächlichen Kosten liegen oft darüber und Mehrkosten müssen von den Betroffenen selbst getragen werden.

Info
Was ist mit „bedarfsgerecht“ gemeint?

Die Pflegekasse finanziert nicht pauschal alle Pflegeformen mit den gleichen Beträgen, sondern trägt für jede Variante und Leistung individuelle Leistungssätze, die sich (unter anderem) an den üblichen Kosten orientieren. Beispiel: Für die Finanzierung von professionellen Pflegekräften stellt die Pflegekasse mehr Geld bereit als für das Engagement von Angehörigen.

Als Versicherungsnehmer haben Sie das gute Recht, alle in Ihrem Fall sinnvollen Leistungen der Pflegekasse in Anspruch zu nehmen, zu denen Sie berechtigt sind. Dafür sollten Sie Ihre Ansprüche gegenüber der Pflegekasse möglichst gut kennen.

Tipp
Mehr als Pflegeleistungen

Zu einer cleveren Pflegefinanzierung gehören neben den direkten Geld- und Sachleistungen auch Pflegehilfsmittel, das Absetzen von Pflegekosten bei der Steuer und oft die Übernahme von Beiträgen für die Rente von pflegenden Angehörigen. pflege.de bietet Ihnen einen Überblick zum Einstieg in diese Themen.

Pflegeleistungen der Pflegekasse

Pflegeleistungen sind direkte Geld- oder Sachleistungen für die Pflegetätigkeit von professionellen Pflegekräften, Betreuungskräften oder ehrenamtlich Pflegenden. Besonders bekannt ist das Pflegegeld, doch darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Pflegeleistungen.

Wichtige Pflegeleistungen:

  • Pflegegeld: Für die selbständige Sicherstellung der Pflege zuhause durch Angehörige, Freunde oder Ehrenamtliche.
  • Pflegesachleistungen: Für die Unterstützung der häuslichen Pflege durch professionelle Pflegekräfte (meist ambulante Pflege).
  • Kombinationsleistung: Anteilig Pflegegeld und Pflegesachleistungen.
  • Pflege in vollstationären Einrichtungen: Für Pflegeheim-Kosten bei dauerhaft stationärer Pflege.
  • Tages- und Nachtpflege: Ein eigenes Budget, für eine teilstationäre Pflege als Ergänzung zur häuslichen Pflege.
  • Verhinderungspflege: Vorübergehende Ersatzpflege, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist.
  • Kurzzeitpflege: Vorübergehende stationäre Pflege, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist oder noch organisiert werden muss.
  • Entlastungsbetrag: Zur Finanzierung zusätzlicher Betreuungs- und Entlastungsleistungen bei der häuslichen Pflege.
  • Pflegeunterstützungsgeld: Lohnersatz für Arbeitsausfälle durch die vorübergehende Pflege oder die dringende Pflegeorganisation.
  • Wohnraumanpassung: Zuschuss zum barrierefreien Umbau für die Pflege zuhause.

Alle konkreten Leistungen der Pflegekasse sind zweckgebunden und an individuelle Bedingungen geknüpft. Sie können diese nur beanspruchen, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen und zugelassene Angebote wahrnehmen.

Im pflege.de Ratgeber Pflegeleistungen finden Sie einen vollständigen Überblick über alle Pflegeleistungen. Außerdem erhalten Sie weiterführende Informationen zu den individuellen Voraussetzungen und Leistungshöhen aller Pflegeleistungen.

Hilfsmittel für die Pflege

Grundsätzlich fallen medizinische Hilfsmittel in den Zuständigkeitsbereich der Krankenkasse. Es gibt aber auch Pflegehilfsmittel, die von der Pflegekasse finanziert werden.

Zu den Pflegehilfsmitteln gehören:

  • Technische Pflegehilfsmittel: Pflegebett, Bettpfanne, waschbare Bettschutzeinlagen, Hausnotruf und vieles mehr.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Einweg-Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Mundschutz (auch FFP2) und Einwegschürzen für bis zu 40 Euro pro Monat.

Anspruch auf Pflegehilfsmittel besteht nur, wenn die Pflege nicht in einer vollstationären Einrichtung (Pflegeheim) stattfindet. In einer solchen Einrichtung ist die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln und deren Finanzierung über die Einrichtung gewährleistet. Einrichtungen für Betreutes Wohnen oder Senioren-WGs gelten nicht als vollstationäre Pflege.

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Leistungen der Pflegekasse bei der Steuer

Pflegeleistungen sind grundsätzlich Sozialleistungen. Sie können die damit finanzierten Ausgaben in der Regel nicht steuerlich geltend machen. Aber die Eigenanteile, die Sie zusätzlich für die Pflege aufbringen, können Sie in vielen Fällen von der Steuer absetzen.

Welche Möglichkeiten Sie dabei haben und wie Sie am besten vorgehen, erfahren Sie im pflege.de Ratgeber Pflegekosten von der Steuer absetzen.

Rente für pflegende Angehörige

Wenn Menschen beruflich kürzertreten oder gar nicht mehr arbeiten, damit sie Angehörige zuhause pflegen können, zahlt die Pflegekasse für diese Personen in die Rentenkasse ein. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Pflege nicht erwerbsmäßig stattfindet, also nicht über das Pflegegeld hinaus entlohnt wird.

Welche Voraussetzungen außerdem gelten, wie hoch der Zuschuss der Pflegekasse ist und was Sie dafür tun müssen, erfahren Sie im pflege.de Ratgeber Rente für die Pflege von Angehörigen.

 

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Pflegekasse?

Pflegekassen sind die Träger gesetzlichen und privaten Pflegeversicherungen. Sie sind den jeweiligen Krankenkassen angegliedert und dafür zuständig, mit den Versicherungsbeiträgen Leistungen für Versicherte mit anerkanntem Pflegebedarf zu finanzieren. Außerdem sollen Sie durch Koordination, Vernetzung und Beratung eine gute Versorgungslage für pflegebedürftige Menschen in Deutschland sicherstellen.

Ist die Pflegekasse die Krankenkasse?

Ja und nein. Einerseits ist jede Pflegekasse unter dem Dach einer Krankenkasse angesiedelt und teilt sich oft sogar das Personal mit der Krankenkasse. Anlaufstellen und Personal sind also oft identisch. Andererseits haben Pflegekassen eigene, klar abgegrenzte Aufgaben, eine eigene Finanzierungsgrundlage (Pflegeversicherung) und sind rechtlich gesehen eigenständig.

Welche Pflegekassen gibt es?

Jeder Krankenkasse ist eine Pflegekasse angeschlossen. Es gibt also so viele Pflegekassen wie Krankenkassen. Aktuell sind es 96 Krankenkassen in Deutschland.(5)

Welche Pflegekasse ist für mich zuständig?

  • Bei gesetzlich Versicherten: Für Sie ist die Pflegekasse zuständig, die Ihrer Krankenkasse angegliedert ist.
  • Bei Privatversicherten: Ihre Pflege-Pflichtversicherung (PPV) und Ihre Krankenversicherung können von verschiedenen Anbietern stammen, denn Sie haben beim Vertragsabschluss die freie Wahl.

Wie wird die Pflegeversicherung finanziert?

Die soziale Pflegeversicherung wird über die Pflichtbeiträge zur Pflegeversicherung finanziert. Diese werden auf das Bruttoeinkommen erhoben und anteilig vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber bezahlt. Der Beitragssatz liegt aktuell bei 3,05 Prozent für Arbeitnehmer mit Kindern. Kinderlose bezahlen 3,4 Prozent des Bruttoeinkommens.(6) Bei privaten Pflege-Pflichtversicherungen (PPV) ist die Finanzierung vom Anbieter abhängig.

Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse?

Die Pflegekasse finanziert einen Teil der Kosten für eine Vielzahl von Maßnahmen zur Beratung, Betreuung und Pflege. Der jeweilige Höchstbetrag hängt bei vielen Maßnahmen vom anerkannten Pflegegrad der gepflegten Person ab.

Zu den Leistungen der Pflegekassen gehören: Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kombinationsleistung, vollstätionäre Pflege, Tages- und Nachtpflege, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Entlastungsbetrag, Pflegeunterstützungsgeld, Wohnraumanpassung, Pflegehilfsmittel, Rentenbeiträge für pflegende Angehörige, Pflegeberatung und mehr.

Ergänzt werden die Leistungen der Pflegekasse für Pflegebedürftige oft durch Leistungen der Krankenkasse für akute Behandlungen, Krankenpflege, medizinische Hilfsmittel und Medikamente.

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Erstelldatum: 9102.40.8|Zuletzt geändert: 3202.50.3
(1)
Bundesministerium der Justiz (2022): Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) - § 46 Pflegekassen
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__46.html
(2)
Bundesministerium der Justiz (2022): Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) - § 12 Aufgaben der Pflegekassen
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__12.html
(3)
Bundesministerium der Justiz (2022): Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) - § 37.3 Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__37.html
(4)
Bundesministerium der Justiz (1988): Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) - § 37 Häusliche Krankenpflege
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__37.html
(5)
GKV Spitzenverband (2023): Die gesetzlichen Krankenkassen
https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/kv_grundprinzipien/alle_gesetzlichen_krankenkassen/alle_gesetzlichen_krankenkassen.jsp
(6)
Bundesministerium für Gesundheit (2022): Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/die-pflegeversicherung/finanzierung.html
(7)
Bildquelle
© AdobeStock / Robert Kneschke
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Was plant das Gesundheitsministerium (BMG) für die Pflege – Ein Interview mit Dr. Martin Schölkopf

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Dr. Martin Schölkopf
 
Dr. Martin Schölkopf
Abteilungsleiter der Pflegeversicherung und -stärkung beim BMG

Seinen Doktortitel hat Dr. Martin Schölkopf an der Universität Konstanz erworben. Danach arbeitete er zunächst für die Deutsche Krankenhausgesellschaft und später in verschiedenen Rollen und Zuständigkeitsbereichen für das BMG. Ab 2013 hat er dort die Unterabteilung Pflegesicherung geleitet, seit April 2022 leitet er die neue Abteilung Pflegeversicherung und –stärkung.

Dr. Martin Schölkopf ist Leiter der Abteilung „Pflegeversicherung und Stärkung“ beim Bundesministerium für Gesundheit in Berlin. Lars Kilchert, Geschäftsführer und Gründer von pflege.de, hat ihm einige Fragen gestellt, die in der häuslichen Pflege viele Familien beschäftigen.

Lars Kilchert: Sie sind in Ihrer Funktion seit Jahren maßgeblich an der Entwicklung der Pflegeversicherung aus gesetzlicher Sicht beteiligt. Lassen Sie mich Ihnen deshalb zu Beginn eine große Frage stellen, die viele Menschen beschäftigt. Sprechen wir von den besonderen Herausforderungen für die Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen in den letzten zwei Jahren. Die Pandemie war keine einfache Zeit. Wie würden Sie das aus Ihrer Position einschätzen?

Herr Dr. Schölkopf: Das ist eine wichtige Frage, denn sie zielt auf die ohnehin schon große Belastung in der Pflege ab, die durch die Pandemie noch verstärkt wurde. Die Ausgangsituation vor der Pandemie war ja schon schwierig. Und dann durften Angehörige plötzlich Pflegeheime nicht mehr betreten und ganze Hilfsangebote wie beispielsweise die Tagespflege sind weggefallen. Aber auch die professionelle ambulante Pflege hatte durch krankheitsbedingte Ausfälle oft schwierige Situationen.

Das darf so nicht mehr passieren, darüber sind wir uns einig.

Deswegen haben wir auch zusammen mit den anderen Beteiligten auf Bundesebene versucht, dazu beizutragen, dass die ambulante Pflege nicht wegbricht. Uns war wichtig, dass die Angehörigen auch dann zu Leistungen kommen, wenn die professionelle Pflege aus Krankheitsgründen oder anderen Gründen nicht zur Verfügung steht. Deshalb haben wir im Recht der Pflegeversicherung diverse Leistungen flexibilisiert. Stichwort: Akuthilfen für pflegende Angehörige. Ich habe schon den Eindruck, dass diese Maßnahmen einen Beitrag leisten konnten, die Probleme abzumildern, ohne sie vielleicht vollständig lösen zu können in einer solchen Pandemie.

Lars Kilchert: Da kommen wir gleich zum nächsten Thema: steigende Kosten – wieder eine Anstrengung, die die Menschen zusätzlich stemmen müssen. Betrachtet man die geringen Anpassungen bei den Pflegeleistungen und die steigenden Kosten in den letzten Jahren, sinken real gesehen die Pflegeleistungen. Wie geht das BMG mit dieser schwierigen Fragestellung um?

Herr Dr. Schölkopf: Wir beobachten das genau. Man muss das aber etwas differenzieren. Was mir in der Debatte häufig zu kurz kommt, ist die Anerkennung dessen, was in den letzten Jahren schon passiert ist. Nicht selten gewinnt man den Eindruck, als ob der Gesetzgeber – die Politik – praktisch nichts gemacht hat. Das ist einfach falsch.

Und das muss man einfach korrigieren, insbesondere weil es seit der vorletzten Legislaturperiode eine massive Ausweitung der Leistungen der Pflegeversicherung und des Kreises der Anspruchsberechtigten gab, die diese Leistungen beziehen können. Ich will da ein paar Zahlen aus dem Zeitraum 2014 bis 2021 nennen, damit Sie ein Gefühl bekommen:

  • Anstieg der Leistungsbezieher um 70 Prozent,
  • bei den Leistungsausgaben um 107 Prozent,
  • beim Pflegegeld 134 Prozent,
  • bei der Verhinderungspflege 166 Prozent,
  • beim Entlastungsbetrag knapp 400 Prozent,
  • bei den Ausgaben für die Rentenversicherungsbeiträge 227 Prozent und
  • bei den Pflegehilfsmitteln sowie Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen 221 Prozent.

Diese Steigerungen haben wir in keinem anderen sozialen Sicherungssystem. Im letzten Jahr gab es zum ersten Mal Leistungsausgaben von 50 Milliarden in der sozialen Pflegeversicherung. Das ist schon bemerkenswert.

Aktuell haben wir nun die Debatte, dass die Preise der Leistungen ambulanter Pflegedienste und auch in der stationären Pflege deutlich ansteigen. Das hat verschiedene Gründe, zum einen natürlich den aktuellen Anstieg bei den Energiepreisen und Sachkosten. Das bleibt ja auch in der Pflege nicht folgenlos. Die Pflegedienste und Einrichtungen müssen das refinanzieren und das geht erst mal über die Preise.

Die andere Entwicklung sind die steigenden Personalkosten in der Pflege. 70 – 80 Prozent der Pflegesätze in der stationären Pflege sind Personalkosten. Bei den ambulanten Pflegediensten sind sie wahrscheinlich noch höher. Da sind die Löhne, die ja aus guten Gründen steigen sollen, eben damit die Pflegeberufe attraktiver werden. Die Politik hat ausdrücklich gesagt: Pflegekräfte, gerade in der Altenpflege, müssen besser bezahlt werden. Dass das zu höheren Kosten führt, ist nachvollziehbar.

Dem Gesetzgeber war auch bewusst, dass es darauf eine Antwort braucht, um die Betroffenen nicht finanziell zu überlasten. Und es wurde auch schon einiges erreicht: Die ambulanten Sachleistungsbeträge wurden zum Jahresbeginn erhöht und die Eigenanteile im stationären Bereich prozentual begrenzt, abhängig von der Verweildauer.

Das ist nicht wenig. Allein die Begrenzung der Eigenanteile in den Pflegeheimen kostet im Jahr dreieinhalb Milliarden Euro. Es gibt allerdings die Diskussion, dass das nicht ausreichen wird. Der Koalitionsvertrag sieht deshalb vor, die Leistungen der Pflegeversicherung auszuweiten, die Entwicklung der Eigenanteile zu beobachten und sie ggf. weiter zu begrenzen.

Jetzt fragen Sie: Was plant das BMG für uns? Maßgeblich dafür ist, was im Koalitionsvertrag steht. Die dort zu findenden Maßnahmen haben wir uns angeschaut und Minister Lauterbach hat auch in der Öffentlichkeit gesagt, dass er zum Ende der Sommerpause Vorschläge machen wird, auch um die Finanzierung der Pflegeversicherung sicherzustellen. Das ist notwendig, weil wir pandemiebedingt in den letzten Jahren erhebliche Mehrbelastungen für die Pflegeversicherung gesehen haben; Stichworte sind „Pflege-Schutzschirm“ und „Testkosten“. Die Pflegeversicherung hat dafür bislang keine angemessenen Bundesmittel als Ausgleich bekommen, so wie es eigentlich ordnungspolitisch notwendig wäre. Das führt nun dazu, dass es gleich Anfang des nächsten Jahres auch auf der Finanzierungsseite Anpassungsbedarf gibt.

Es wird dann um die Fragen gehen: Was kann aus der Koalitionsvereinbarung wie und in welchem Umfang umgesetzt werden? Wie kann die finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung gesichert werden? Wie kann man auch in Zukunft die Leistungsansprüche bedienen, die die Menschen als Beitragszahler haben?

Lars Kilchert: Wobei das Finanzierungsthema sicherlich kurzfristig die dringlichste Herausforderung ist. Aber es gibt ja auch andere Themen, die durch die Medien gehen, wie zum Beispiel die VdK-Studie. In der heißt es, dass viele Pflegeleistungen gar nicht abgerufen werden. Deswegen gibt es jetzt die Forderung nach einem Entlastungsbudget, indem man Leistungen für Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tagespflege zusammenfassen kann. Was wird sich in diesem Bereich in den nächsten Monaten tun?

Herr Dr. Schölkopf: Sie sprechen damit die Situation an, dass Betroffene die Leistungsansprüche der Pflegeversicherung nicht vollständig ausschöpfen. Da macht die VDK-Studie zwar zum Teil auf Probleme aufmerksam, aber sie überspitzt dabei auch.

Denn man kann nicht einfach davon ausgehen, dass alle Personen Zusatzleistungen wie die Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder Tagespflege gemeinsam in Anspruch nehmen. Sondern diese Leistungen werden immer unter der Voraussetzung in Anspruch genommen, dass das Angebot verfügbar ist und es auch einen Bedarf gibt.

Der Gesetzgeber hat nicht gesagt „Ihr bekommt ein Budget aus allen Leistungen, die die Pflegeversicherung vorsieht und könnt die flexibel verwenden“. Er hat diese Nebenleistungen in der Pflegeversicherung vielmehr nicht ohne Grund jeweils mit einer Zweckbestimmung versehen. Wenn es allerdings für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sinnvoll und notwendig ist, eine Tagespflege oder ähnliches in Anspruch zu nehmen, dann sollten sie das tun können.

Es gibt daher auch berechtigte Kritikpunkte. Wir sehen, dass in einigen Fällen das Angebot vor Ort fehlt und deshalb keine Leistungen in Anspruch genommen werden können. Da haben wir eine Versorgungslücke. Das Angebot muss dann entsprechend ausgebaut werden. An der Stelle ist aber nicht nur die Pflegeversicherung gefordert, da sind auch die Länder gefragt, die die Zuständigkeit für die Infrastruktur in der Pflege haben. Sie sind eigentlich auch für Investitionskosten zuständig und müssten den Ausbau des Angebots finanzieren, was sie aber nicht tun – jedenfalls bei weitem nicht in ausreichendem Maße.

Und wenn man Angebote ausbauen will, also Tagespflege, Kurzzeitpflege, ambulante Pflege oder stationäre Pflege, braucht man natürlich auch das Personal dafür. Und schon sind wir beim entscheidenden Flaschenhals. Wir wissen, dass wir Bedarf haben, auch durch die demografische Entwicklung. Jedoch wird das verfügbare Personal weniger.

Hier sind wir mit anderen Branchen in Konkurrenz, die auch alle nach Nachwuchs suchen. Das ist ein entscheidendes Problem für die nächsten Jahre. Wenn wir uns über die Frage unterhalten wollen, dass Zusatzleistungen auch in Anspruch genommen werden können, dann geht es da nicht nur um die Begründung neuer Leistungen, sondern auch darum, dass wir mehr Pflegekräfte brauchen.

Sie haben konkret auch das Entlastungsbudget als flexible Leistung angesprochen. Das ist Gegenstand des Koalitionsvertrages; und dort klug verankert, denn es soll insbesondere die Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege umfassen.

Lars Kilchert: Tatsächlich hat sich im letzten Jahr viel getan. Doch bei vielen Menschen in der Pflege bleibt trotzdem das Gefühl, vernachlässigt zu werden. Gerade pflegende Angehörige fühlen sich oft nicht richtig gehört, obwohl sie eine sehr große Bedeutung für das System haben. In der öffentlichen Diskussion geht es auch eher um die professionelle Pflege. Die Laienpflege liegt im Vergleich dazu oft im Schatten. Was können denn Menschen aus Ihrer Sicht tun, die sich engagieren und auch gern etwas tun wollen, um mehr gehört zu werden? Auf was würde denn das BMG gucken?

Herr Dr. Schölkopf: Dieser Eindruck entspricht meiner Meinung nach nicht der Realität. Ich glaube, dass die Angehörigenpflege vor allem in der vorvergangenen Wahlperiode bereits deutlich ausgebaut worden ist.

Die meisten Maßnahmen, die damals mit den Pflegestärkungsgesetzen auf den Weg gebracht worden sind, hatten die Verbesserung der Pflege zuhause zum Ziel. Die Leistungsansprüche wurden deutlich ausgeweitet und, wie bereits erwähnt, auch der Kreis der Leistungsbezieher. Das kam vor allen Dingen der häuslichen Pflege zugute.

In der letzten Wahlperiode war die professionelle Pflege dann dominanter auf der Tagesordnung, vor allem durch die „Konzertierte Aktion Pflege“. Daraus folgend wurde in verschiedenen Gesetzgebungsverfahren die professionelle Pflege gestärkt. Dabei wurden drei Ziele verfolgt: Mehr Geld, mehr Personal und mehr Kompetenzen für Pflegekräfte, um den Beruf attraktiver zu machen. Das hat die letzte Wahlperiode stark geprägt. Mit Blick darauf ist vielleicht zu verstehen, dass die pflegenden Angehörigen ein bisschen das Gefühl hatten: „Jetzt sind wir nicht so gefragt“. Aber nochmals: In den letzten Jahren sind gerade die Leistungen in der häuslichen Pflege stark ausgebaut worden.

Weil Sie zudem die Berücksichtigung der Interessen pflegender Angehöriger ansprechen: Wer sich mehr einbringen will und mehr Einfluss haben möchte, kann das über verschiedene Kanäle tun. Ein Kanal wäre über die Verbände. Es gibt bereits etablierte Verfahren von großen Verbänden, die sich zum Ziel gesetzt haben, die Interessen von Betroffenen zu vertreten. Die Sozialverbände zum Beispiel, die ja auch im Qualitätsausschuss Pflege vertreten sind, nehmen sich dieser Themen an. Da kann man sich über die Mitgliedschaft in den Verbänden einbringen.

Es gibt aber auch dezidiert Vertretungen von pflegenden Angehörigen. Auch mit ihnen sind wir regelmäßig im Gespräch. In der letzten Wahlperiode konnte zudem erreicht werden, dass diese Verbände in den Genuss einer Förderung aus Mitteln der Pflegeversicherung kommen.
Die Pflegeversicherung unterstützt Selbsthilfe und Organisationen von Betroffenen auf kommunaler Ebene, auf Landesebene und jetzt eben auch auf Bundesebene. Dafür gibt es Fördermittel und die führen dazu, dass diese Verbände professioneller aufgestellt sind und der Kontakt mit uns und der Politik häufiger stattfindet.

Deswegen würde ich jetzt als Antwort geben: Alle, die den Eindruck haben, ihre Interessen und Problemlagen würden nicht vermittelt werden oder politisch nicht wahrgenommen, haben dort eine Chance, sich Gehör zu verschaffen.

Und noch ein ergänzender Punkt für die einzelne Problemlage der Pflege zuhause: wie kann ich die Situationen in Griff kriegen? Dafür gibt es einen Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung durch die Pflegestützpunkte, durch die Pflegekassen oder auch durch Dritte, die diese Beratungsleistungen anbieten. Gerade die Beratung bei der häuslichen Pflege, die sollte man wirklich in Anspruch nehmen, weil sie konkrete Hilfeleistung anbietet, um den oft schwierigen Alltag bei der Pflege zu bewältigen.

Lars Kilchert: Ok, damit sagen Sie auch pflegende Angehörigen bzw. Familien sollten auf jeden Fall wissen, welche Pflegeleistungen ihnen zustehen. Und dafür gibt es Möglichkeit der Pflegeberatung, Pflegestützpunkte. Wer sich engagieren will, für den gibt es die vielen von Ihnen genannten Möglichkeiten und da werden sie auch gehört.

Herr Dr. Schölkopf: So ist das.

Lars Kilchert: Abschließend noch ein Vorschlag: Wäre es nicht ein klares Signal dafür, dass die Pflege ernst genommen wird, wenn man das BMG nicht nur Bundesgesundheitsministerium nennen würde, sondern zu einem Bundesministerium für Gesundheit und Pflege umbenennt? Es ist zwar nur ein Name, aber man würde zeigen, dass die Pflege wirklich ganz weit oben auf der Agenda steht und nicht nur ein kleiner Teilaspekt des Gesundheitsbereichs ist. pflege.de setzt sich seit geraumer Zeit genau dafür ein und hat sogar eine Petition gestartet. Können Sie sich so eine Umbenennung vorstellen?

Herr Dr. Schölkopf: Also das ist eine gute Frage! Aber eine Frage, die an die Politik zu richten ist, weniger an mich. Und am Ende kommt es wohl weniger darauf an, wie die Bezeichnung lautet, sondern darauf, was tatsächlich gemacht wird. Welche Ergebnisse sich dann im Bundesgesetzblatt wiederfinden oder eben in Verbesserungen des Leistungsrechts. Und das wäre für mich das Entscheidende: Dass wir das tun, was die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen erwarten. Nämlich dazu beizutragen, dass die Pflegeversicherung nachhaltig finanziert ist. Dass es genügend Pflegekräfte gibt. Und dass das Leistungsrecht auf die flexiblen Bedarfslagen der pflegenden Angehörigen reagiert.

Die Pflege muss sichergestellt sein, auch in den nächsten Jahren. Dann ist es sekundär, wie unser Ministerium heißt. Dafür setzen wir uns ein. Wenn uns dann noch jemand umbenennt: auch okay.

Lars Kilchert: Da bin ich ganz bei Ihnen. Am Ende sind Handlungen immer wichtiger als Worte. Wir sind alle gespannt, was in den nächsten Monaten passiert und deswegen danken wir Ihnen ganz herzlich für die Einblicke in Ihre Arbeit. Wir bedanken uns für das Interview mit Ihnen und wünsche Ihnen alles Gute!

Herr Dr. Schölkopf: Vielen Dank Herr Kilchert. Es hat mir auch sehr viel Freude bereitet und ich wünsche Ihnen alles Gute und natürlich Gesundheit!

Lars Kilchert: Dankeschön.

Erstelldatum: 2202.90.7|Zuletzt geändert: 2202.90.92
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