Pflegegrad 5: Geld, Leistungen und Voraussetzungen

Pflegegrad 5

Den höchsten Pflegegrad 5 und damit die umfangreichsten Leistungen der Pflegeversicherung vergeben Pflegekassen seit 2017 an Versicherte, die nachweislich unter der „schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ leiden und einen sehr hohen Pflegebedarf haben. pflege.de klärt über Voraussetzungen, die Geldleistung für Angehörige und weitere Leistungen bei Pflegegrad 5 auf.

Inhaltsverzeichnis

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Pflegegrad 5: Definition

Mit Pflegegrad 5 bescheinigen Pflegekassen ihren Versicherten die „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung“ und genehmigen damit die umfangreichsten Leistungen aus der Pflegekasse.

Um Pflegegrad 5 zu erhalten, müssen Versicherte bzw. deren Angehörige zunächst einen Antrag auf Pflegegrad bei ihrer Pflegekasse stellen. Anschließend werden sie von einem Gutachter des sogenannten Medizinische Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei privat Versicherten) im Hinblick auf ihre noch vorhandene Selbstständigkeit untersucht.

Die Einstufung erfolgt auf Grundlage eines Punktesystems. Je unselbstständiger ein Antragsteller ist, desto mehr Punkte und einen umso höheren Pflegegrad erhält er. Die Voraussetzung für Pflegegrad 5 ist, dass bei der Begutachtung zwischen 90 bis 100 Punkte ermittelt werden.

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Voraussetzungen für Pflegegrad 5

Als Voraussetzung für Pflegegrad 5 gilt die „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung“. Gutachter müssen im Rahmen des aktuellen Begutachtungsverfahrens (auch bekannt als „NBA“) zwischen 90 und 100 Punkte ermitteln, damit der Antragsteller Pflegegrad 5 und entsprechende Leistungen aus der Pflegekasse zuerkannt bekommt.(1)

Kriterien für die Pflegebegutachtung

  1. Mobilität: Wie selbstständig bewegt sich der Begutachtete fort und kann seine Körperhaltung ändern?
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Kann sich der Antragsteller im Alltag noch örtlich und zeitlich orientieren? Kann er für sich selbst Entscheidungen treffen, noch Gespräche führen und seine Bedürfnisse mitteilen?
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Wie oft benötigt der Betroffene Hilfe wegen psychischer Probleme wie aggressivem oder ängstlichen Verhalten?
  4. Selbstversorgung: Wie selbstständig kann sich der Begutachtete noch täglich selbst waschen und pflegen?
  5. Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Welche Hilfen benötigt der Antragsteller beim Umgang mit Krankheit und Behandlungen wie z. B. bei Dialyse oder Verbandswechsel?
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Wie selbstständig kann der Begutachtete noch seinen Tagesablauf planen oder Kontakte pflegen?

Der Gutachter vergibt für jedes der sechs Module unterschiedlich hohe Punkte. Daraus ergibt sich die Gesamtpunktzahl und nach einem speziellen Gewichtungsverfahren die Zuweisung eines Pflegegrades.

Tipp
Gut vorbereitet in die Pflegebegutachtung

Mit der Hilfe eines Pflegetagebuchs können Sie die Pflegesituation bereits vor dem Begutachtungstermin beobachten und dokumentieren, welchen Unterstützungsbedarf Ihr Angehöriger tatsächlich hat. Es hilft nicht nur Ihnen dabei, die aktuellen Begutachtungsrichtlinien besser zu verstehen, sondern auch dem Gutachter, den realistischen Pflegebedarf Ihres Angehörigen zu ermitteln. Das Pflegetagebuch kann auch eine große Argumentationshilfe im Falle eines Widerspruchs sein.

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Wichtiger Hinweis für rein körperlich Pflegebedürftige

Durch die Pflegereform 2017 wurde es für rein körperlich eingeschränkte Menschen schwieriger, Pflegegrad 5 zu erhalten.(2) Dies stellt insbesondere für körperlich schwerbehinderte Menschen ein Problem dar. pflege.de nennt Ihnen beispielhaft einige Patientengruppen, denen Fachleute die umfangreichsten Leistungen der Pflegeversicherung in der Regel zugestehen:

  • Intensivpflegebedürftige mit dauerhaftem pflegerischen und medizinischen Unterstützungs- und Überwachungsbedarf z. B. mit Krebserkrankungen, Amyotropher Lateralsklerose (ALS), Multipler Sklerose (MS), neuromuskulären Erkrankungen oder regelmäßigem Beatmungsbedarf in der letzten Lebensphase.
  • Mehrfach erkrankte hochbetagte Patienten mit hohem dauerhaften medizinisch-pflegerischem Unterstützungs- und Überwachungsbedarf, die z. B. gleichzeitig unter schweren Herz- und Kreislauferkrankungen, Diabetes und Niereninsuffizienz leiden.
  • Menschen mit Behinderungen, die sich z. B. nach Amputation mehrerer Gliedmaßen oder weit fortgeschrittenen Behinderungen wie Muskeldystrophie oder Tetraplegie nicht mehr ohne fremde Hilfe versorgen können.

Geld und Leistungen bei Pflegegrad 5

Mit anerkanntem Pflegegrad 5 sind Pflegebedürftige stark auf fremde Hilfe angewiesen. Dementsprechend umfangreich sind auch die Pflegeleistungen, die ihnen seitens der Pflegekasse zustehen. Sind die Voraussetzungen für Pflegegrad 5 erfüllt, erhalten Versicherte folgende Sachleistungen und Geldleistungen von der Pflegekasse:

Überblick zu den Geldleistungen bei Pflegegrad 5

Leistungsart Leistung und Häufigkeit
Pflegegeld 901 Euro/Monat
Pflegesachleistung 2.095 Euro/Monat
Tages- und Nachtpflege 1.995 Euro/Monat
Kurzzeitpflege 1.774 Euro/Jahr
Verhinderungspflege 1.612 Euro/Jahr
Vollstationäre Pflege 2.005 Euro/Monat
Betreuungs- und Entlastungsleistungen 125 Euro/Monat
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu 40 Euro/Monat
Hausnotruf 25,50 Euro/Monat
Wohnraumanpassung 4.000 Euro/Gesamtmaßnahme
Wohngruppenzuschuss 214 Euro/Monat

 

Pflegegeld bei Pflegegrad 5

Wenn Pflegebedürftige durch Angehörige oder Freunde bzw. Bekannte im eigenen Zuhause versorgt werden, steht ihnen mit Pflegegrad 5 Pflegegeld zur Verfügung. Sie haben Anspruch auf ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 901 Euro.

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 5

Werden Pflegebedürftige im häuslichen Umfeld professionell durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt, erhalten sie mit Pflegegrad 5 Pflegesachleistungen für Pflege, Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung in Höhe von 2.095 Euro pro Monat.

Tipp
Zusätzliche Betreuungsleistung dank nicht genutzter Sachleistungen

Wer bei Pflegegrad 5 seine Pflegesachleistungen für die Versorgung durch einen professionellen Pflegedienst nicht voll ausgeschöpft hat, kann bis zu 40 Prozent davon auch für weitere Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwenden. Diese Möglichkeit wird Umwandlungsanspruch genannt.

Konkret heißt das: Versicherte mit Pflegegrad 5 können bis zu 838,00 Euro zusätzlich für Betreuung und Entlastung verwenden.

Kombination aus Geldleistung und Sachleistung bei Pflegegrad 5

Wenn Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 nicht nur durch Angehörige, sondern auch durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt werden, ist auch die sog. Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen möglich. Dabei erhalten Versicherte das Pflegegeld jedoch nicht mehr in vollem Umfang, sondern nur noch „anteiliges Pflegegeld“. Es gilt folgender Grundsatz: Der Anspruch auf Pflegegeld verringert sich um den Prozentsatz der ausgeschöpften Sachleistungen.

Tagespflege & Nachtpflege bei Pflegegrad 5

Für die Tagespflege und Nachtpflege erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 monatlich 1.995 Euro. Die Zuschüsse für Tages- und Nachtpflege zahlen Pflegekassen dem Pflegebedürftigen übrigens zusätzlich zu seinem Pflegegeld.

Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 5

Benötigt ein Pflege- und Hilfsbedürftiger mit Pflegegrad 5 Kurzzeitpflege, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, so stehen ihm dazu für bis zu vier Wochen (28 Tage) im Jahr maximal 1.774 Euro Zuschuss zu.

Hinweise für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige:

  • Wer im laufenden Jahr keine Verhinderungspflege nutzt, kann bis zu 3.386 Euro Zuschuss für bis zu acht Wochen Kurzzeitpflege im Jahr von seiner Pflegekasse beanspruchen.
  • Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5 gewähren die Pflegekassen während der jährlich bis zu achtwöchigen Kurzzeitpflege zusätzlich auch die Hälfte ihres Pflegegeldes von monatlich 901 Euro, also 450,50 Euro im Monat.

Verhinderungspflege bei Pflegegrad 5

Für den Fall, dass pflegende Angehörige einmal selbst krank sind oder Urlaub brauchen, können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 Verhinderungspflege durch professionelle Pflegekräfte nutzen. Dafür gewähren Pflegekassen Versicherten mit anerkanntem Pflegegrad 5 einen Zuschuss von bis zu 1.612 Euro für höchstens vier Wochen im Jahr.

Mit Pflegegrad 5 gelten für die Verhinderungspflege folgende Bestimmungen:

  • Wenn Versicherte im laufenden Jahr keine Kurzzeitpflege beansprucht haben, erhalten sie bis zu sechs Wochen Verhinderungspflege pro Jahr für maximal 2.418 Euro.
  • Während dieser Zeit steht Versicherten zudem die Hälfte ihres Pflegegeldes (d. h. monatlich 450,50 Euro) zu.

Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 5

Hilfs- und Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5 steht ein Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu. Mit diesem Geldbetrag können Versicherte mit Pflegegrad 5 z. B.

  • Leistungen der Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder von einem ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienst erhalten oder
  • an einer Betreuungsgruppe für leicht Hilfsbedürftige teilnehmen, die sie geistig und körperlich aktivieren soll.

Weitere Leistungen bei häuslicher Pflege und Pflegegrad 5

Neben oben genannten Leistungen haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 zusätzlich Anspruch auf:

Zuschuss für die Wohnraumanpassung bei Pflegegrad 5

Für den altersgerechten Wohnraumumbau können Menschen mit Pflegegrad 5 einmalig für alle Maßnahmen der Wohnraumanpassung einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro von der Pflegekasse bekommen. Darunter fallen z. B. der Einbau eines Treppenlifts oder der barrierefreie Badausbau wie der Umbau einer Wanne zur Dusche. Ändert oder verschlechtert sich der Zustand des Pflegebedürftigen und werden neue Maßnahmen notwendig, so kann die Pflegekasse ggf. erneut einen Zuschuss gewähren.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und medizinische Hilfsmittel bei Pflegegrad 5

Menschen mit Pflegegrad 5 haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel der Pflegeversicherung und medizinische Hilfsmittel der Krankenversicherung. So erhalten sie

  • monatlich bis zu 40 Euro für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wie z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen,
  • Zuschüsse für technische Hilfsmittel wie z. B. den Betrieb eines Hausnotrufsystems (monatlich 25,50 Euro) sowie
  • medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel, die im Hilfsmittelverzeichnis des Spitzenverbandes Bund der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gelistet sind.
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Pflegekurse für Angehörige bei Pflegegrad 5

Seit 2017 bieten Pflegekassen Angehörigen von Pflegebedürftigen und ehrenamtlichen Helfern kostenlose Pflegekurse gemäß § 45 SGB XI an.

Tipp
Kostenlose Pflegeschulung vom Experten

Pflegegrad 5 erfordert großen Einsatz von pflegenden Angehörigen. Die Situation kann herausfordernd sein, es gibt gerade zu Beginn viele offene Fragen. Helfen können da kostenlose Pflegeschulungen, abgestimmt auf Ihre individuellen Fragestellungen und Themen. 

Förderung von Wohngruppen bei Pflegegrad 5

Leben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 in Wohngemeinschaften  oder ambulant betreuten Wohngruppen, so erhalten höchstens vier Bewohner die 4.000 Euro-Förderung für den altersgerechten Umbau. Zusätzlich steht jedem von höchstens vier Bewohnern ein einmaliger Gründungszuschuss von 2.500 Euro und ein monatlicher Zuschuss zur Beschäftigung einer Organisationskraft von 214 Euro pro Kopf zu.

Beratung und Beratungsbesuche bei Pflegegrad 5

Die Pflegeversicherung trägt die Kosten für die Beratung von Menschen mit Pflegegrad 5 und deren Angehörige z. B. zu ihrer besseren pflegerischen Versorgung oder zum altersgerechten Wohnraumumbau. Zudem finanziert die Pflegekasse die gesetzlich verpflichtenden regelmäßigen Beratungsbesuche durch geschulte Pflegekräfte (vgl. § 37 Abs. 3 SGB XI).

Stationäre Pflege bei Pflegegrad 5

Für die vollstationäre Versorgung in einem Pflegeheim mit Pflegegrad 5 erhalten Pflegebedürftige monatlich 2.005 Euro aus der Pflegekasse.

Die Leistungen für die stationäre Pflege bei Pflegegrad 5 reichen jedoch nicht aus, um die Heimkosten komplett zu decken. Unabhängig von ihrem Pflegegrad müssen alle Bewohnerinnen und Bewohner „einrichtungseinheitliche Eigenanteile“ (kurz: EEE) zum Pflegesatz ihres Alten- oder Pflegeheims zahlen. Ihr pflegebedingter Eigenanteil steigt nicht mehr wie bisher mit steigendem Pflegebedarf und steigender Pflegestufe, sondern bleibt einheitlich gleich hoch – unabhängig vom Pflegegrad. Unterschiede wird es allerdings nach wie vor zwischen den Pflegeheimen geben. Denn nicht in jedem Pflegeheim ist die Pflege gleich teuer, beispielsweise aufgrund unterschiedlicher Personalstruktur. Zudem kommen zum pflegebedingten Eigenanteil auch noch die komplett durch die Bewohner zu finanzierenden Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten.

Info
Was ist der sog. einrichtungseinheitliche Eigenanteil? (EEE)

Der sog. einrichtungseinheitliche Eigenanteil führt aufgrund des allgemeinen Begriffs „Eigenanteil“ leicht zu Missverständnissen. Es handelt sich nämlich nicht um den kompletten Eigenanteil der Bewohner, welcher monatlich zu entrichten ist, nachdem die Kasse ihren Beitrag geleistet hat. Der „einrichtungseinheitliche Eigenanteil“ bezieht sich vielmehr ausschließlich auf die pflegebedingten Kosten, die nach Abzug der Kassenleistungen auf die Bewohner umgelegt werden. Alle weiteren individuellen Kosten wie Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten werden gesondert berechnet und können natürlich von Bewohner zu Bewohner unterschiedlich sein. Zum Beispiel dann, wenn es im Heim unterschiedlich große Zimmer gibt, die dann auch je nach Quadratmetern unterschiedlich teuer sind.

Fallbeispiel Pflegegrad 5

Wer einen Pflegegrad 5 bescheinigt bekommt, leidet unter der „schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Was bedeutet das konkret? pflege.de beschreibt den Alltag einer fiktive Person mit Pflegegrad 5:

Herr Müller ist 78 Jahre alt. Lange Zeit war er fit und aktiv. Vor fünf Jahren hatte er einen schweren Unfall. Sein Rückenmark wurde stark beschädigt und er ist seitdem querschnittsgelähmt. Bei ihm sind Beine und Arme betroffen. Da seine Frau die Pflege nicht alleine bewältigen kann, lebt er in einem Pflegeheim.

Herr Müller sitzt im Rollstuhl und benötigt bei jedem Umsetzen oder der Bewältigung von Hürden Hilfe. Im Modul „Mobilität“ erhält er 15 Punkte, was gewichtet 10 Punkte sind.

Beim Waschen, An- und Ausziehen, dem Toilettengang sowie dem Zubereiten von Mahlzeiten ist er vollständig auf die Hilfe von Pflegern angewiesen. Im Modul „Selbstversorgung“ erhält er 37 Punkte. In der Gewichtung sind das 40 Punkte.

Zudem macht ihm seine Lähmung psychisch schwer zu schaffen. Er leidet mehrmals die Woche unter Antriebslosigkeit und Ängsten. Im Modul „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“ bekommt der Pflegebedürftige 6 Punkte, was einem gewichteten Punktwert von 11,25 entspricht.

Seine Medikation bekommt Herr Müller von Pflegekräften gestellt. Auch Vitalparameter wie der Blutdruck werden täglich gemessen, um seinen Zustand im Auge zu behalten. Mehrmals die Woche erhält er physiotherapeutische Behandlungen, bei denen eine Pflegekraft anwesend ist, um ihn zu unterstützen. Im Modul „Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Belastungen“ erhält er 8 Punkte. Gewichtet sind das 20 Punkte.

Herr Müller bekommt häufig Besuch im Pflegeheim. Er hat jedoch ein Problem mit seiner Pflegebedürftigkeit und lehnt den Kontakt zu anderen Heimbewohnern ab. Er kann sich schwer selbst beschäftigten und es plagen ihn Schlafprobleme. Im Modul 6 „Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte“ gibt ihm der Gutachter 6 Punkte, also 11,25 Punkte in der Gewichtung.

Insgesamt ergibt sich in der Pflegebegutachtung ein Wert von 92,5 gewichteten Punkten. Damit erhält Herr Müller Pflegegrad 5.

Das Verfahren, mit dem die noch vorhandene Selbstständigkeit von Versicherten bewertet wird, ist hoch komplex. Eine detaillierte Übersicht, nach welchen Kriterien die Punkte in den jeweiligen Modulen verteilt und gewichtet werden, stellt der MDB (Medizinischer Dienst Bund; früher MDS) bereit.(4)

Zeitaufwand bei Pflegegrad 5

Seit der Pflegereform 2017  ist der Zeitaufwand nicht mehr ausschlaggebend für die Anerkennung eines Pflegegrades. Trotzdem kann dieser in einem Pflegetagebuch festgehalten werden.

Wer bereits einen Angehörigen zu Hause pflegt oder sich dieser Aufgabe stellen möchte, sollte beachten, dass es in den folgenden Alltagssituationen zu einem erhöhten Zeitaufwand kommen kann. Besonders Pflegegrad 5 verlangt eine zeitaufwändigere Betreuung – z. B. in den folgenden Bereichen des täglichen Lebens:

  • Körperpflege: Duschen, Waschen, Zahn- und Mundhygiene, Kämmen, Gesichtspflege und Rasieren
  • Ernährung: Zubereitung der Nahrung (ggf. das Zuschneiden in mundgerechte Portionen), Nahrungsaufnahme kann verlangsamt stattfinden
  • Darm- und Blasenentleerung: Wasserlassen, Stuhlgang, Richten der Bekleidung
  • Mobilität: Aufstehen und Zubettgehen, Treppensteigen, An- und Umziehen etc.

Der Zeitaufwand für die Pflege eines Angehörigen mit Pflegegrad 5 kann sehr unterschiedlich sein und hängt vom individuellen Zustand des Pflegebedürftigen ab. Dabei ist es wichtig, den Pflegebedürftigen Zeit zu lassen und sie Tätigkeiten, die sie noch selbstständig bewerkstelligen können, selbst ausführen zu lassen.

Pflegegrad statt Pflegestufe: Änderungen seit 2017

Ohne eine erneute Begutachtung erhalten alle bis 2017 anerkannten Leistungsempfänger der Pflegeversicherung ihre bisherigen Pflege- und Betreuungsleistungen weiterhin in vollem Umfang. Durch die Neuerungen seit 2017 wurde niemand schlechter gestellt – das regelt der sog. Bestandsschutz.(2)

Pflegebedürftige, die zum 31.12.2016 bereits eine anerkannte Pflegestufe hatten, mussten weder einen neuen Antrag stellen noch neu begutachtet werden. Sie wurden automatisch in den neuen Pflegegrad überführt und erhalten die entsprechenden Leistungen.(3)

Umwandlung von Pflegestufe 3 in Pflegegrad 5

Demenzerkrankte Pflegebedürftige mit früherer Pflegestufe 3 und Demenz sowie sog. „Härtefälle“ wurden zum Jahreswechsel 2016/2017 automatisch in den Pflegegrad 5 überführt.

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet Pflegegrad 5?

Pflegegrad 5 erhalten Versicherte mit einer anerkannten „schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“.

Pflegegrad 5 ist der höchste aller Pflegegrade und bescheinigt den höchsten Schweregrad körperlicher, psychischer und kognitiver Beeinträchtigungen.

Wann bekommt man Pflegegrad 5?

Pflegegrad 5 bekommt, wer bei der Begutachtung durch den sogenannten Medizinischen Dienst (ehemals MDK; bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei privat Versicherten) nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) zwischen 90 bis 100 Punkte erhält. Der Pflegegrad 5 bestätigt eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“.

Welche Leistungen stehen mir bei Pflegegrad 5 zu?

Versicherten mit Pflegegrad 5 stehen die höchsten Leistungssätze aus der Pflegekasse zu:

Gut zu wissen: Werden mehrere wohnraumanpassende Maßnahmen zum gleichen Zeitpunkt erforderlich, handelt es sich um eine „Gesamtmaßnahme“. In diesem Fall wird auch nur einmalig der Zuschuss von 4.000 Euro gegeben. Ab dem Zeitpunkt, wo weitere Wohnraumanpassungen notwendig werden, ist es möglich einen weiteren Zuschuss zu erhalten.

Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 5?

Die Geldleistung bei Pflegegrad 5 hängt von der Form der Versorgung ab. Wird die pflegebedürftige Person in der Häuslichkeit versorgt, so hat sie Anspruch auf Pflegegeld (901 Euro pro Monat) oder Pflegesachleistung (2.095 Euro), teilstationäre Tages- und Nachtpflege (1.995 Euro pro Monat), Verhinderungspflege (1.612 Euro pro Jahr), Kurzzeitpflege (1.774 Euro pro Jahr), Entlastungsleistungen (125 Euro pro Monat), die Hilfsmittel-Pauschale sowie Zuschüsse zum Hausnotruf und zur Wohnraumanpassung. Wird die Person vollstationär in einem Pflegeheim versorgt, stehen ihr 2.005 Euro monatlich zur Verfügung.

Wie viel Pflegegeld bekommt man bei Pflegegrad 5?

Werden Versicherte in der Häuslichkeit durch Angehörige oder Freunde versorgt, erhalten sie monatlich 901 Euro Pflegegeld bei Pflegegrad 5.

Wie hoch sind die Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 5?

Im Falle der professionellen Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst erhalten Versicherte mit Pflegegrad 5 2.095 Euro Pflegesachleistungen pro Monat.

Erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege?

Ja. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 haben sowohl Anspruch auf Kurzzeitpflege als auch auf Verhinderungspflege. Die Zuschüsse zur Kurzzeit- und Verhinderungspflege sind für alle Versicherten ab Pflegegrad 2 gleich: Für die Kurzzeitpflege gewährt die Pflegekasse 1.774 Euro pro Jahr für maximal acht Wochen, für die Verhinderungspflege gibt es ebenso 1.612 Euro für bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr. Beide Leistungen kann man auch kombinieren. Einzelheiten dazu finden Sie im Beitrag über die Kurzzeitpflege.

Wie viel Geld bekommt man bei stationärer Pflege mit Pflegegrad 5?

Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 5 erhalten für die vollstationäre Pflege im Pflegeheim monatlich 2.005 Euro.

Wie hoch sind die Pflegeheimkosten bei Pflegegrad 5?

Neben den Zuschüssen der Pflegekasse für die vollstationäre Pflege müssen Bewohner auch einen Eigenanteil für die Unterkunft, Verpflegung und die sog. Investitionskosten bezahlen. Dieser Eigenanteil liegt bei rund 1.500 Euro pro Monat. Weitere Informationen zu den Pflegeheimkosten bei Pflegegrad 5 erfahren Sie in diesem Beitrag.

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Erstelldatum: 6102.01.31|Zuletzt geändert: 3202.50.3
(1)
Medizinischer Dienst (o. J.): Pflegebegutachtung
https://www.medizinischerdienst.de/versicherte/pflegebegutachtung/ (letzter Abruf am 13.04.2022)
(2)
Bundesministerium für Gesundheit (2017): Die Pflegestärkungsgesetze - Alle Leistungen zum Nachschlagen
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Pflege/Broschueren/PSG_Alle_Leistungen.pdf (letzter Abruf am 13.04.2022)
(3)
Bundesministerium für Gesundheit (o. J.): Pflegegrade
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegegrade.html (letzter Abruf am 13.04.2022)
(4)
Medizinischer Dienst Bund (2021): Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
https://md-bund.de/themen/pflegebeduerftigkeit-und-pflegebegutachtung/das-begutachtungsinstrument.html (letzter Abruf am 13.04.2022)
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