Pflegebett / Krankenbett

Pflegebett / Krankenbett

In einem gewöhnlichen Bett jemanden zu pflegen ist eine echte Herausforderung, gerade wenn die Person sich selbst nicht mehr gut bewegen kann. Ein Pflegebett oder auch Krankenbett ist besser für die Pflege geeignet und kann die täglichen Aufgaben erleichtern. pflege.de zeigt, was ein Kranken- oder Pflegebett alles kann und wie Sie die Kostenübernahme für ein solches Bett bei Ihrer Pflegekasse beantragen.

Inhaltsverzeichnis

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Pflegebett: Definition

Ein Pflegebett ist ein spezielles Bett für Menschen, die vorübergehend (etwa durch einen Unfall) oder dauerhaft (durch eine schwere Erkrankung) in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind. Im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung heißt es:

„Pflegebetten sind Bettsysteme, die durch besondere Vorrichtungen (zum Beispiel motorisch betriebene Einstellung des Neigungswinkels und der Verstellbarkeit der Liegefläche) die Pflege des Pflegebedürftigen erleichtern und die Verwendung von erforderlichem Pflegebettenzubehör (Bettverlängerung, Bettverkürzungen, Seitengitter, Bettgalgen, Aufrichthilfen, Seitenpolster, Fixiersysteme) gegebenenfalls ermöglichen.“

Ein Pflegebett verfügt über einen mehrteiligen, meist auch elektrisch verstellbaren Einlegerahmen, sodass etwa Kopf- und Fußteile angehoben werden können. (1)

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Krankenbett oder Pflegebett – wo ist der Unterschied?

In ihrer Ausstattung sind Pflegebetten und Krankenbetten das Gleiche und die Begriffe werden meist synonym verwendet. Allerdings sind die unterschiedlichen Namen auch ein Hinweis darauf, wer der Kostenträger für die speziellen Betten ist.

  • Krankenbett von der Krankenkasse: Ein Krankenbett wird manchmal auch „behindertengerechtes Bett“ genannt. Der Arzt kann ein Krankenbett verschreiben, wenn beim Patienten eine Behinderung vorliegt und ein solches Bett den Alltag erleichtert oder medizinisch notwendig ist. Die Kosten übernimmt dann die Krankenkasse.
  • Pflegebett von der Pflegekasse: Ein Pflegebett ist speziell für die Pflege gedacht. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten nur, wenn ein Pflegegrad anerkannt ist und das Pflegebett entweder die Pflege erleichtert, die Beschwerden des Pflegebedürftigen lindert oder ihm zu mehr Selbstständigkeit verhilft. Dies ist so in Paragraf 40 SGB XI geregelt. (2)
Wichtiger Hinweis
Klären Sie vorab den Kostenträger

Klären Sie vor der Anschaffung eines Bettes, welcher Kostenträger für die Genehmigung zuständig ist, also wer die Kosten übernimmt. So vermeiden Sie, dass Sie später die Kosten doch (komplett) selbst übernehmen müssen. In einigen Fällen müssen Sie gegebenenfalls Kostenvoranschläge einholen.

Welche unterschiedlichen Modelle von Pflegebetten gibt es?

Pflegebetten sind auf die individuelle Situation von Pflegebedürftigen ausgelegt und sind durch verschiedenes Zubehör noch anpassbar. Grundsätzlich gibt es aber auch verschiedene Formen von Pflegebetten. Fragen Sie Ihre Pflegekasse, bei welchen Modellen diese in Ihrem Fall die Kosten übernimmt.

Info
Wichtige Helfer im Pflegealltag

Ein Pflegebett / Krankenbett ist vielleicht eines der wichtigsten Hilfsmittel bei der Pflege von Menschen mit eingeschränkter Bewegungsfähigkeit. Es kann die Mobilisierung von Pflegebedürftigen erleichtern und hilft Pflegenden beim Umlagern, Anziehen oder bei der Körperpflege. So können Pflegepersonen darin unterstützt werden, wichtige Hygienemaßnahmen in der häuslichen Pflege kraft- und gelenkschonend zu verrichten.

Das klassische Pflegebett

Das klassische Pflegebett hat meistens einen lackierten Holzrahmen. Dieser hat den Vorteil, dass er leicht gereinigt und desinfiziert werden kann. Das Bett hat meistens feststellbare Rollen, sodass es sich bei losgelöster Bremse verschieben lässt. Besonders für bettlägerige Pflegebedürftige ist das wichtig, denn nur so ist auch einmal ein Zimmer- und Perspektivenwechsel möglich. Eine Matratze für das Pflegebett ist Bestandteil und wird mitgeliefert. Die Maße der Liegefläche sind in der Regel 90 cm x 200 cm. Häufig sind Kopf- und Fußteil des Pflegebettes höhenverstellbar, in vielen Fällen sogar elektrisch.

Niederflurbett

Bei manchen Pflegebedürftigen besteht ein besonderer Bedarf, sodass das Pflegebett etwas anders beschaffen sein muss, um ihm gerecht zu werden. Ein Niederflurbett ist ein sehr niedriges Bett und vor allem für Pflegebedürftige gedacht, die leicht aus dem Bett stürzen. Das kann zum Beispiel bei Demenz passieren, wenn ein Bettgitter als Zubehör nicht die richtige Lösung ist.

Seniorenbett

Ein Seniorenbett ist strenggenommen kein Pflegebett. In vielen Fällen ein umgerüstetes Ehebett, bei dem auf der einen Seite ein elektrischer Einlegerahmen eingebaut wird, der das Aufstehen erleichtert. Auf diese Weise können Ehepaare weiterhin in einem Bett schlafen. Allerdings wird weder der Rahmen noch der Umbau von der Pflegekasse bezahlt, denn ein Seniorenbett erfüllt nicht die Anforderungen eines Pflegebettes.

Das umgebaute Doppelbett

Vor allem Ehepaare möchten gerne weiter zusammen in einem Bett schlafen, auch wenn einer der Partner pflegebedürftig wird. In einigen Fällen ist es möglich, eine Seite des Bettes zu einem Pflegebett umzubauen und zum Beispiel eine verstellbare Rückenlehne einzubauen.

Schwerlastbett

Das Schwerlastbett ist für Menschen mit starkem Übergewicht konzipiert. Es hält deswegen eine Höchstbelastung von 300 Kilogramm aus, also ungefähr das Doppelte von dem, was ein herkömmliches Pflegebett trägt. Die Liegefläche ist bei den meisten Schwerlastbetten vergrößert und beträgt 120 cm x 200 cm. Schwerlastbetten können auch für normalgewichtige Personen eingesetzt werden, wenn ihr Gesundheitszustand oder die Pflege ein breiteres Bett notwendig macht.

Stehbett

Bei einem Stehbett können Sie das Fußende so weit absenken, dass der Pflegebedürftige langsam eine stehende Position erreicht. Es wird meist bei bettlägerigen Patienten mit unterschiedlichen Erkrankungen eingesetzt. Der Positionswechsel beugt einem Dekubitus vor, trägt zur Kreislaufstabilisation bei und wirkt Knochenschwund entgegen. Natürlich ist die bettlägerige Person beim Stand gesichert – zum Beispiel durch einen Beckengurt.

Seitenlagerungsbett

Bei einem Seitenlagerungsbett können Sie den Neigungswinkel der Längsseite des Bettes um bis zu 15 Grad so verstellen, dass eine Seitenlagerung erleichtert wird. Das kann das Waschen im Bett ungemein erleichtern und einem Dekubitus vorbeugen. Die Matratze für dieses Pflegebett hat besondere Eigenschaften: Damit das Einknicken der Pflegematratze möglich ist, ist diese geschlitzt.

Pflegebett mit App-Anbindung

Die Digitalisierung findet sich auch in einigen neuen Pflegebetten wieder. Manche Modelle sind über App steuerbar, etwa um das Rückenteil zu verstellen. Außerdem gibt es auch solche, die etwa den pflegenden Angehörigen informieren, wenn der Pflegebedürftige aufsteht. Das kann bei Menschen mit Demenz hilfreich sein.

Info
Ist trotz Sonderausstattung die Kostenübernahme möglich?

Es gibt einige Betten, die aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften zwar sehr gut für die Pflege geeignet sind, bei denen aber oft die Kosten den Rahmen der Pflegekasse überschreiten. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr gewünschtes Pflegebett komplett übernommen oder zumindest bezuschusst werden kann, dann suchen Sie nach der Hilfsmittelnummer. Ohne diese ist eine Kostenübernahme nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Zubehör eines Pflegebettes / Krankenbettes

Sofern die Notwendigkeit nachgewiesen ist, übernimmt die Pflegekasse oder Krankenkasse auch die Kosten für einiges Zubehör am Pflegebett. Das Zubehör hat dabei unterschiedliche Funktionen und Aufgaben in der Pflege.

Pflegebett-Zubehör zur Förderung der Mobilität und Selbstständigkeit

Eine größtmögliche Selbstständigkeit ist für die Lebensqualität von pflegebedürftigen Menschen essenziell. Dieses Zubehör fördert oder erhält die Selbstständigkeit Pflegebedürftiger in einigen Bereichen:

  • Eine Bettleiter gehört zu den Aufrichthilfen und wird am Fußende des Bettes befestigt, hat die Form einer waagerecht liegenden Strickleiter und erleichtert das Aufrichten von einer Liege- in eine Sitzposition.
  • Ein Bettgalgen ist eine Hilfe beim Aufrichten. Die Metallkonstruktion, an der ein Triangelgriff befestigt ist, kann entweder am Bettrahmen fest montiert oder als Metallgestell unter das Bett gestellt werden. Der Bettgalgen kann auch beim Rotieren im Sitzen zur Seite helfen.
  • Eine Aufstehhilfe kann mehr als nur das Kopf- und Fußteil aufrichten. Es rotiert die Matratze in der Sitzposition auch zur Seite. Das ist für Menschen praktisch, die ihre Beine nicht mehr selbstständig über die Bettkannte bewegen können.
  • Fußstützen können bei einem Bett mit Aufstehhilfe mehr Sicherheit geben oder in anderer Form als Bettverkürzung funktionieren.
  • Pflegetische können nahe dem Bett oder am Bett angebracht werden und tragen dann ebenfalls zur Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person bei.

Pflegebett-Zubehör zum Schutz des Pflegebedürftigen

Damit sich Pflegebedürftige in ihrem Bett nicht verletzen und sich wohl und sicher fühlen, gibt es unter anderem dieses Zubehör:

  • Eine Pflegebettmatratze zur Dekubitusprophylaxe beugt Druckgeschwüren vor. Zu diesen Matratzen zählen zum Beispiel Weichlagerungsmatratzen oder Wechseldruckmatratzen.
  • Seitengitter und Seitenpolster verhindern, dass der Pflegebedürftige aus dem Bett fällt oder stürzt. Bei Epilepsie können solche Vorrichtungen von Vorteil sein.
  • Fixierbandagen zur Fixierung des Pflegebedürftigen am Bett. Diese dürfen jedoch ausschließlich nach ärztlicher Verordnung und richterlicher Anordnung oder mit schriftlicher Zustimmung des zu Fixierenden angewendet werden.

Pflegebett-Zubehör zur Erleichterung der Pflege

Eine Erleichterung des Pflegealltags ist ein weiterer Aspekt, den ein Pflegebett begünstigen soll. Zum Beispiel mit diesem Zubehör:

  • Inkontinenzauflagen, auch Bettschutzeinlagen genannt, erleichtern die Pflege und schützen die Matratze. Bettschutzeinlagen gehören zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch und sind daher Bestandteil der curabox.
  • Eine elektrischer Lakenaufzug erleichtert das Wechseln des Bettlakens und damit den Pflegealltag.
Info
Kostenlose Pflegehilfsmittel mit der curabox

Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad haben in der Regel Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 40 Euro monatlich. Voraussetzung ist, dass die Pflege zuhause stattfindet. Medizinische Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Mund-Nasen-Schutze oder Einmalhandschuhe bekommen Sie damit kostenlos. Mit der curabox von pflege.de erhalten Sie Ihre persönlich zusammengestellte Box mit Pflegehilfsmitteln jeden Monat bequem nach Hause geschickt.

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Pflegematratzen

Während gesunde Menschen im Durchschnitt acht Stunden pro Tag im Bett liegen, sind viele Pflegebedürftige mit höherem Pflegegrad (vor allem mit Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5) längere Zeit an das Bett gebunden. Mitunter sind sie sogar komplett bettlägerig. Für diese Fälle gibt es spezielle Matratzen, die zur Linderung von Schmerzen und Liegebeschwerden beitragen. Dann können zum Beispiel besonders weiche Matratzen zum Einsatz kommen sind (zum Beispiel Weichlagerungsmatratzen). Je nach Pflegebedarf oder Erkrankung gibt es unterschiedliche Pflegematratzen, die auf die individuellen Bedarfe der Betroffenen zugeschnitten sind. Zu den viel verwendeten Pflegematratzen zählen unter anderem:

  • Demenzmatratze: Durch spezielle Füllung soll ein besonders festes Liegegefühl und somit eine erhöhte Anpassung an den Körper erreicht werden. Dies soll die Aufsteh-Tendenz von Demenzerkrankten mindern.
  • Antidekubitusmatratze: Eine Antidekubitusmatratze ist beispielsweise eine luftgefüllte Wechseldruckmatratze. Diese Matratze besteht aus zwei Luftzellen, die durch eine elektrische Pumpe gleichmäßig auf- und abgepumpt werden, um die einzelnen Hautstellen zu entlasten.
  • Wechseldruckmatratze: Dank mehrerer Luftkammern können einzelne Körperregionen bei einer Wechseldruckmatratze be- und entlastet werden, was den Auflagedruck reduziert. Bereits vorhandene Geschwüre können sich mit luftärmeren Kammern zurückbilden.
  • Weichlagerungsmatratze: Diese Matratzen haben einen viskoelastischen Schaumstoff und werden zur Vorbeugung und Behandlung von Dekubitus eingesetzt. Weichlagerungsmatratzen passen sich an den Körper des pflegebedürftigen an.

Die Kosten für bestimmte Pflegematratzen wie etwa eine Antidekubitusmatratze werden als Hilfsmittel von der Pflegekasse oder Krankenkasse übernommen. Eine Pflegematratze kann eine ideale Ergänzung zum Pflegebett sein.

Pflegebett kaufen oder über die Pflegekasse leihen?

Ob Sie ein Pflegebett von der Pflegekasse leihen oder lieber ein Bett kaufen möchten, ist vom Einzelfall abhängig. Wir stellen einige Vorteile beider Varianten für Sie gegenüber:

Privat finanzierte Modelle Modelle über die Pflegekasse / Krankenkasse
Design & Technik sind meist auf dem neuesten Stand Genügen den gesetzlichen Anforderungen, haben aber in der Regel einfachere Ausstattungen
Schnelle Verfügbarkeit der Produkte Lieferung kann mehrere Wochen bis Monate dauern
Individuelle Anpassungen wie farbliche Stoffüberzüge sind möglich Betten werden nach der Nutzung wieder an die Kasse zurückgegeben

Pflegebett / Krankenbett beantragen

Ein Pflegebett kann die Pflege zuhause erleichtern oder gar erst ermöglichen. Aber wie kommen Pflegebedürftige oder deren pflegende Angehörige im Bedarfsfall an ein Pflegebett? Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten.

  1. Krankenbett auf Rezept vom Arzt

Bei einem Rezept vom Arzt geht es meistens darum, die Genesung einer Krankheit voranzutreiben, eine Verschlechterung oder Folgeerkrankungen zu verhindern oder die Therapie zu ermöglichen. Ihr Arzt kann Ihnen mit der Verordnung bescheinigen, dass das Pflegebett medizinisch notwendig ist. Sie reichen dann das Rezept bei Ihrer Krankenkasse ein.

  1. Pflegebett über die Pflegekasse

Seit 2017 kann das Pflegebett bereits während der Pflegebegutachtung vom Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) oder Medicproof empfohlen und somit als notwendig eingestuft werden. Außerdem können Pflegekräfte in Beratungseinsätzen oder vom ambulanten Dienst Ihrer Pflegekasse eine Empfehlung zukommen lassen, dass Sie das Pflegehilfsmittel benötigen.

Tipp
Achten Sie auf die Empfehlung des Gutachters

Bei einer Begutachtung durch die Pflegekasse sollte der Pflegebedürftige nie allein mit dem Gutachter bleiben. Eine zweite Person sollte genau schildern, welchen Hilfebedarf der Pflegebedürftige hat. Sie sollte darauf achten, dass im Gutachten eine entsprechende Empfehlung für ein Pflegebett gegeben wird.

Kosten für ein Pflegebett

Bei vorhandener Pflegebedürftigkeit und wenn ein Pflegebett die Pflege erleichtert, ermöglicht oder die Selbstständigkeit des pflegebedürftigen erhöht, zahlt die Pflegekasse die Kosten für ein Pflegebett. Bei Verordnung auf Rezept, etwa bei einer Behinderung, zahlt die Krankenkasse. Lediglich eine Zuzahlung von 10 bis 25 Euro sind von Ihrer Seite in beiden Fällen zu leisten, es sei denn Sie haben eine Zuzahlungsbefreiung. Möchten Sie ein Pflegebett privat kaufen, dann sind die Kosten stark vom jeweiligen Modell abhängig.

Zuzahlung über die Krankenkasse  10 % der Gesamtkosten (maximal 10 €) (3)
Zuzahlung über die Pflegekasse 10 % der Gesamtkosten (maximal 25 €) (2)
Zuzahlung über die Kranken- und Pflegekasse 10 % der Gesamtkosten (maximal 10 €) (2)
Mietgebühr für ein Krankenbett / Pflegebett Bis zu 800 €/ Jahr
Kaufpreis (Neuanschaffung) eines Krankenbettes / Pflegebettes Etwa 500 bis 7.000 €
Info
Ohne Rezept: Pflegebett als Pflegehilfsmittel

Ein Pflegebett ist ein doppelfunktionales Hilfsmittel und kann daher auch als Pflegehilfsmittel beantragt werden. Für Pflegehilfsmittel benötigen Sie kein ärztliches Rezept, aber einen Pflegegrad. Weitere Informationen finden Sie im pflege.de Ratgeber Pflegehilfsmittel / Kostenübernahme.

Stromkostenerstattung für ein Pflegebett

Bei Betten mit elektrischen Funktionen: Für die Stromkosten kommt, vorausgesetzt die Krankenkasse hat das Bett finanziert, auch die Krankenkasse auf. Mehr dazu im pflege.de Ratgeber Stromkostenerstattung für elektrische Hilfsmittel.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Pflegebetten

Wie schnell bekommt man ein Pflegebett?

Über die Kranken- oder Pflegekasse kann der Prozess mehrere Wochen oder sogar Monate dauern. Beantragen Sie das Pflegebett daher am besten schon, während der Antrag auf einen Pflegegrad noch läuft. Zahlen Sie das Bett wiederum selbst, hängt die Lieferzeit vom jeweiligen Hersteller ab.

Was kostet ein Pflegebett?

Wenn Sie die Kosten selbst tragen möchten, dann sollten Sie für ein einfaches Pflegebett etwa 600 bis 1.400 Euro einplanen. Je besser das Pflegebett ausgestattet ist, desto höher ist der Preis. Besonders umfangreich ausgestattete Betten kosten etwa 7.000 Euro.

Wie groß ist ein Pflegebett?

Die Standardbetten haben eine Liegefläche von 90 cm x 200 cm. Schwerlastbetten sind etwas breiter und haben eine Liegefläche von 120 cm x 200 cm.

Wer hat Anspruch auf ein Pflegebett?

Anspruch hat, wer einen Pflegegrad hat und aufgrund seiner Pflege oder körperlichen Einschränkungen auf ein Pflegebett angewiesen ist. Es muss zur Selbstständigkeit des Betroffenen beitragen, die Pflege erleichtern oder Beschwerden lindern. Menschen mit Behinderung und ohne Pflegegrad haben unter Umständen ebenfalls Anspruch auf ein Pflegebett und können sich dieses von einem Arzt verschreiben lassen.

Ist ein Doppelbett als Pflegebett geeignet?

Wenn ein Partner pflegebedürftig ist und das Ehepaar weiter im Ehebett schlafen möchte, kann mittels eines speziellen Rahmens eine Seite des Ehebettes umfunktioniert werden – jedoch nicht das Bett über die ganze Breite. Für eine Einzelperson ist ein Doppelbett als Pflegebett also ungeeignet.

Wie beantrage ich ein Pflegebett bei der Pflegekasse?

Zur Beantragung reicht meist ein formloser Antrag, in dem Sie erklären, wieso ein Pflegebett die Pflege erleichtert, ermöglicht oder die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen verbessert. Ist bereits ein Pflegegrad festgestellt, sollte das Bett dann genehmigt werden. Wenn noch kein Pflegegrad festgestellt wurde, kann auch der Medizinische Dienst oder MEDICPROOF eine Empfehlung für ein Pflegebett als Pflegehilfsmittel ausstellen. Das gilt ebenso, wenn ein Gutachter beim Beratungseinsatz ein Pflegebett für sinnvoll hält.

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Erstelldatum: 9102.10.03|Zuletzt geändert: 3202.90.91
(1)
Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes (2021)
https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/home/verzeichnis/6b780333-4fd8-4840-9aed-56067bd523aa (letzter Abruf am 21.09.2022)
(2)
Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI). Soziale Pflegeversicherung: § 40 Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html (letzter Abruf am 21.09.2022)
(3)
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V). Gesetzliche Krankenversicherung: § 61 Zuzahlungen
www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__61.html (letzter Abruf am 23.09.2022)
(4)
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