Pflegebett: Definition
Ein Pflegebett ist ein spezielles Bett für Menschen, die vorübergehend (etwa durch einen Unfall) oder dauerhaft (durch eine schwere Erkrankung) in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind. Im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung heißt es: „Pflegebetten sind Bettsysteme, die durch besondere Vorrichtungen (zum Beispiel motorisch betriebene Einstellung des Neigungswinkels und der Verstellbarkeit der Liegefläche) die Pflege des Pflegebedürftigen erleichtern und die Verwendung von erforderlichem Pflegebettenzubehör (Bettverlängerung, Bettverkürzungen, Seitengitter, Bettgalgen, Aufrichthilfen, Seitenpolster, Fixiersysteme) gegebenenfalls ermöglichen.“ Ein Pflegebett verfügt über einen mehrteiligen, meist auch elektrisch verstellbaren Einlegerahmen, sodass etwa Kopf- und Fußteile angehoben werden können.
Krankenbett oder Pflegebett?
Im Prinzip meinen Krankenbett und Pflegebett das gleiche: Ein Bett, das den Anforderungen einer kranken oder pflegebedürftigen Person gerecht wird. Während Pflegebetten in stationären Pflegeeinrichtungen und in der häuslichen Umgebung eingesetzt werden, sind Krankenbetten in der Regel in Krankenhäusern zu finden. Die Begriffe Krankenbett und Pflegebett verraten zudem, wer für die Kostenübernahme zuständig ist: Beim Krankenbett ist es die Krankenkasse, beim Pflegebett die Pflegekasse – technisch gesehen ist es aber grundsätzlich das gleiche.
- Krankenbett von der Krankenkasse: Die Krankenkasse kann die Kosten für ein sogenanntes „behindertengerechtes Bett“ übernehmen, ohne dass eine nachgewiesene Pflegebedürftigkeit besteht. Es muss allerdings eine ärztliche Verordnung vorliegen und das Bett muss zum Ausgleich einer Behinderung dienen, einer Behinderung vorbeugen oder aber einen Behandlungserfolg sichern.
- Pflegebett von der Pflegekasse: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten erst dann, wenn eine Pflegebedürftigkeit nachgewiesen wurde. Das heißt, wenn dem Betroffenen ein Pflegegrad zuerkannt wurde. Zudem muss das Pflegebett eine von drei folgenden Anforderungen des § 40 SGB XI erfüllen:(1)
1. Das Pflegebett dient der Erleichterung der Pflege.
2. Das Pflegebett lindert Beschwerden des Pflegebedürftigen.
3. Das Pflegebett ermöglicht dem Pflegebedürftigen eine selbstständige Lebensführung.
Klären Sie vor der Anschaffung eines Bettes, welcher Kostenträger für die Genehmigung zuständig ist: Die Krankenkasse oder die Pflegekasse? So vermeiden Sie, dass sich schlussendlich niemand für die Kostenübernahme zuständig fühlt.
Das Pflegebett / Krankenbett: Ausstattung & Zubehör
Pflegebett / Krankenbett: das normale Bett zum Pflegebett umfunktionieren
Oftmals lässt sich ein vorhandenes Bett durchaus umrüsten, zum Beispiel mit einem motorisch verstellbaren Einlegerahmen. Dieser bietet durch eine Sitz-/Schwenkfunktion Unterstützung beim Aufrichten oder auch beim Verlassen des Bettes. Wenn das vorhandene Bett für die Pflege nicht entsprechend umgerüstet werden kann, muss ein richtiges Pflegebett / Krankenbett her. Dazu gehört immer auch eine Matratze, denn die gilt als Bestandteil des Bettes.
Ist ein Doppelbett als Pflegebett / Krankenbett geeignet?
Doppelbetten gelten für die häusliche Pflege als ungeeignet. Oft möchten Paare aber weiterhin im Ehebett schlafen, wenn einer von ihnen pflegebedürftig geworden ist. Deswegen funktionieren viele Paare zum Beispiel nur eine Hälfte ihres Doppelbetts durch einen verstellbaren Einlegerahmen um, um das Ein- und Aussteigen zu erleichtern. Bei einer leichten Umrüstung wird von einem Seniorenbett gesprochen. Das Seniorenbett ist aber kein Pflegebett / Krankenbett.
Was kann ein Pflegebett / Krankenbett leisten?
Das typische Pflegebett / Krankenbett kennen viele aus dem Pflegeheim. Ein Pflegebett / Krankenbett, dessen Gesamtgewicht zumeist deutlich über 100 Kilo liegt, verfügt über einen mehrteiligen, meist elektrisch verstellbaren Einlegerahmen, sodass etwa Kopf- und Fußteile angehoben werden können.
Das Pflegebett / Krankenbett verfügt üblicherweise über eine Liegefläche von 90 cm x 200 cm und die Pflegebett- / Krankenbett-Höhe kann in der Regel verstellt werden. Da ein Pflegebett / Krankenbett auf feststellbaren Rollen steht, lässt es sich leicht an unterschiedlichen Stellen im Raum positionieren. Aus Hygienegründen bestehen Pflegebetten / Krankenbetten zumeist aus lackiertem Holz, damit Flächen leicht desinfiziert werden können.
Ein Pflegebett / Krankenbett ist vielleicht eines der wichtigsten Hilfsmittel bei der Pflege von Menschen mit eingeschränkter Bewegungsfähigkeit. Es kann die Mobilisierung von Pflegebedürftigen erleichtern und hilft Pflegenden beim Umlagern, Anziehen oder bei der Körperpflege. So können Pflegepersonen darin unterstützt werden, wichtige Hygienemaßnahmen in der häuslichen Pflege kraft- und gelenkschonend zu verrichten.
Das Schwerlastbett: das „größere Pflegebett“
Pflegebetten mit erhöhter Tragfähigkeit nennen sich Schwerlastbetten. Wie der Name schon sagt, sind Schwerlastbetten hochbelastbar. Sie können in der Regel ein Gewicht bis 300 Kilogramm tragen. Schwerlastbetten sind für Menschen geeignet, die aufgrund ihres Körpergewichtes und größeren Platzbedarfs nicht mit einem normalen Pflegebett versorgt werden können. Ein Schwerlastbett kann eine größere Abmessung (120 cm x 200 cm) haben als die Standard-Pflegebett-Maße 90 cm x 200 cm.
Zubehör eines Pflegebettes / Krankenbettes
Wenn der Bedarf nachgewiesen wird, übernehmen die Pflegekassen auch die Kosten für weitere Sonderausstattungen, die die Funktion des Pflegebettes / Krankenbettes an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anpassen. Zu den Sonderausstattungen eines Pflegebettes / Krankenbettes zählen:
- Pflegebett / Krankenbett mit Galgen/Bettgalgen
- Pflegebett / Krankenbett mit Bettleiter
- Pflegebett / Krankenbett mit Aufstehhilfe
- spezielle Pflegetische, die die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen fördern
- spezielle Matratzen zur Dekubitusprophylaxe, zum Beispiel Antidekutibus-Matratzen, Weichlagerungsmatratzen oder Wechseldruck-Matratzen
- Inkontinenzauflagen, auch Bettschutzeinlagen genannt
- Pflegebett / Krankenbett mit Fußstützen
- Pflegebett / Krankenbett mit elektromotorischer Lakenaufzugsvorrichtung
- Pflegebett / Krankenbett mit Seitengitter und Seitenpolster
- Pflegebett / Krankenbett mit Aufrichthilfen
- Fixierbandagen (diese dürfen aber nur nach ärztlicher Verordnung und richterlicher Anordnung verwendet werden oder aber mit schriftlicher Zustimmung des zu Fixierenden)
Pflegebett / Krankenbett – es gibt mehr als die klassische „Kassen-Variante“
In vielen Fällen reicht ein herkömmliches Pflegebett / Krankenbett für die Pflege vollkommen aus. Es gibt allerdings auch Pflegebetten / Krankenbetten, die noch ein wenig mehr können als die Höhe zu verstellen.
- Aufstehbett: Hier lässt sich ein Teil des Bettes so absenken, dass das Aufstehen leichter fällt.
- Stehbett: Das Fußende lässt sich so absenken, dass der Liegende allmählich eine stehende Position einnehmen kann.
- Seitenlagerungsbett: Die Liegefläche des Bettes kann auf eine andere Position eingestellt werden, sodass das Gewicht des Pflegebedürftigen auf unterschiedlichen Körperteilen ruht. Das reduziert die Druckbelastung und damit das Risiko von Dekubitus. Ein Seitenlagerungsbett kann Pflegepersonen bei der Körperpflege & Hautpflege bei Pflegebedürftigen unterstützen.
- Niederflurbett: Niederflurbetten sind Betten, deren Liegefläche sehr niedrig ist. Sie können bei Menschen, die leicht aus dem Bett stürzen, zum Einsatz kommen. Dies ist beispielsweise bei Menschen mit Demenz der Fall.
- Schwerlastbetten: Dies sind besonders robust gebaute Betten mit breiterer Liegefläche als bei gewöhnlichen Betten (zum Beispiel 120 cm x 200 cm).
- Pflegebetten 4.0: Das Pflegebett 4.0 ist mit einem Sensor ausgestattet und mit einem digitalen Assistenzsystem versehen. Es ist per App über ein digitales Endgerät wie einem Smartphone vernetzt. Nicht mehr nur kann der Pflegebedürftige per Notrufknopf um Hilfe rufen, sondern zusätzlich „meldet“ sich das Bett beim Pflegenden, beispielsweise dann, wenn der Pflegebedürftige es verlassen hat.
Pflegebett / Krankenbett privat kaufen oder über die Pflegekasse / Krankenkasse leihen?
Pflegebett / Krankenbett beantragen
Viele Menschen, die in die Pflege einer Person involviert sind, fragen sich: „Wie bekomme ich ein Pflegebett?“. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Pflegebett / Krankenbett auf Rezept vom Arzt
Ein Pflegebett / Krankenbett ist im Hilfsmittelverzeichnis gelistet.(2) Insofern sind die Krankenkasse (SGB V) oder die Pflegekasse (SGB XI) die richtigen Adressaten für eine Verordnung. Man kann also sagen, dass es das Pflegebett beziehungsweise Krankenbett auf Rezept gibt.
2. Pflegebett / Krankenbett über die Pflegekasse
Seit 2017 ist die Verordnung eines Pflegebettes durch die Pflegekassen erleichtert worden. So kann das Pflegebett kann bereits bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (kurz MD, früher: MDK) oder MEDICPROOF zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit bestellt werden.
Wenn also der Gutachter zu Ihnen ins Haus kommt und im Anschluss daran einen Pflegegrad empfiehlt, kann er auch die Anschaffung eines Pflegebettes empfehlen. Gutachter müssen nämlich auch prüfen, ob etwa ein Hilfsmittel im Haushalt des Pflegebedürftigen notwendig ist. Dazu gehört selbstverständlich ein behindertengerechtes Bett, eventuell sogar eines mit einer Antidekubitusmatratze, einer Aufrichthilfe, Rückenstütze oder einer Bettleiter.
Günstigste Variante: Pflegebett / Krankenbett von der Kasse als Leihgabe
Die Krankenkasse oder Pflegekasse soll Pflegebedürftigen die Krankenbetten / Pflegebetten möglichst nur leihweise überlassen. So will es der Gesetzgeber. Dieser sieht zudem vor, dass auch die Gebühren für Änderungen, Wartungen, Reparaturen oder Ersatzteile von den Kassen übernommen werden. Diese Kostenübernahme des Krankenbetts / Pflegebetts durch die Pflegekasse beziehungsweise Krankenkasse ist für den Pflegebedürftigen die einfachste Möglichkeit, günstig an ein Pflegebett zu kommen.
Bei den gebrauchten Krankenbetten / Pflegebetten wird immer ein hygienisch einwandfreies Produkt geliefert, da die benutzte Krankenbett- / Pflegebettmatratze nach Rückgabe des Bettes entsorgt werden muss. Bei einem geliehenen Krankenbett / Pflegebett entfällt zudem der Aufwand für den anschließenden Verkauf. Viele Pflegebedürftige schätzen allerdings auch die Vorteile des eigenen, privat gekauften Pflegebettes / Krankenbettes.
Krankenbett / Pflegebett kaufen
Manchmal wollen Menschen mit körperlichen Einschränkungen ein behindertengerechtes Bett nutzen, auch wenn keine ärztliche Verordnung erteilt wurde oder die Pflegebegutachtung noch nicht stattgefunden hat. Ein Krankenbett / Pflegebett kann man sich natürlich auch privat zulegen.
Krankenbetten / Pflegebetten gebraucht kaufen & mieten
Es lohnt sich, die Angebote von (Online-)Anbietern zu durchforsten: Hier können Pflegebetten gemietet (neu oder gebraucht) gekauft und wiederverkauft werden.
Einige Anbieter haben sich auf die Vermietung von Pflegebetten spezialisiert. Gegen eine monatliche Gebühr liefern sie fabrikneue Ware (ohne Pflegebettmatratze) direkt ins Haus. Die Mietpreise variieren dabei je nach Nutzungsdauer. Eine Jahresmiete kann rund 800 Euro betragen. Für diese Summe ließe sich allerdings auch schon ein Bett kaufen. Der Vorteil bei der Miete ist allerdings, dass das Bett nach Gebrauch zurückgegeben werden kann (bis auf die Pflegebettmatratze, die selbst entsorgt werden muss).
Kosten für ein Pflegebett / Krankenbett
Pflegebetten zählen zu den Hilfs- und Pflegehilfsmitteln, die sowohl den in § 23 und § 33 des SGB V als auch den in § 40 des SGB XI genannten Zwecken dienen:
- §§ 23 und 33 SGB V (Krankenversicherung): „Versicherte haben Anspruch auf … Versorgung mit … Hilfsmitteln, wenn diese notwendig sind, … um Pflegebedürftigkeit zu vermeiden“ (§ 23)(3) oder „um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern …“(4)
- § 40 SGB XI (Pflegeversicherung): „Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege … beitragen oder ihm eine selbständigere Lebensführung ermöglichen“.(1)
In solchen Fällen prüft der Leistungsträger, bei dem der Antrag gestellt wurde, ob ein Anspruch gegenüber der Krankenkasse oder der angeschlossenen Pflegekasse besteht. Kommen beide Leistungsträger in Frage, werden die Ausgaben prozentual zwischen der Kranken- und Pflegekasse aufgeteilt. Dazu wurden die Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Festlegung der sogenannten doppelfunktionalen Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel (RidoHiMi) eingeführt. Darin ist die prozentuale Aufteilung für verschiedene Hilfsmittel festgelegt.(5)
Beispiel: Ein Pflegebett ist unter der Produktgruppe 50 „Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege“ verzeichnet. Der Anteil der Pflegekasse beträgt hier 91,7 Prozent, die Krankenkasse übernimmt in dem Fall 8,3 Prozent der Kosten für das Pflegebett. Die versicherte Person muss eine gesetzliche Zuzahlung von zehn Euro für das Hilfsmittel leisten.(1)
Übernimmt die Pflegekasse die gesamten Kosten, muss die pflegebedürftige Person ebenso eine gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent, maximal jedoch 25 Euro, zahlen.
Pflegebetten: Vor-und Nachteile
Ein Pflegebett kann den Pflegealltag für alle Beteiligten erleichtern. Hier folgen die zentralen Vor- und Nachteile von Pflegebetten auf einen Blick:
Pflegematratzen
Während gesunde Menschen im Durchschnitt acht Stunden pro Tag im Bett liegen, sind viele Pflegebedürftige mit höherem Pflegegrad (vor allem mit Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5) längere Zeit an das Bett gebunden. Mitunter sind sie sogar komplett bettlägerig. Für diese Fälle gibt es spezielle Matratzen, die zur Linderung von Schmerzen und Liegebeschwerden beitragen. Dann können zum Beispiel besonders weiche Matratzen zum Einsatz kommen sind (zum Beispiel Weichlagerungsmatratzen). Je nach Pflegebedarf oder Erkrankung gibt es unterschiedliche Pflegematratzen, die auf die individuellen Bedarfe der Betroffenen zugeschnitten sind. Zu den viel verwendeten Pflegematratzen zählen unter anderem:
- Demenzmatratze: Durch spezielle Füllung soll ein besonders festes Liegegefühl und somit eine erhöhte Anpassung an den Körper erreicht werden. Dies soll die Aufsteh-Tendenz von Demenzerkrankten mindern.
- Dekubitusmatratze: Eine Dekubitusmatratze ist beispielsweise eine luftgefüllte Wechseldruckmatratze. Diese Matratze besteht aus zwei Luftzellen, die durch eine elektrische Pumpe gleichmäßig auf- und abgepumpt werden, um die einzelnen Hautstellen zu entlasten.
Die Kosten für bestimmte Pflegematratzen wie etwa eine Dekubitusmatratze werden als Hilfsmittel von der Pflegekasse oder Krankenkasse übernommen. Eine Pflegematratze kann eine ideale Ergänzung zum Pflegebett / Krankenbett sein.