Hygienemaßnahmen in der häuslichen Pflege

Hygienemaßnahmen Pflege

Wenn Sie einen Angehörigen in seinem oder Ihrem Zuhause pflegen, ist es je nach Erkrankung und Gesundheitszustand des Betroffenen sehr wichtig, auf die Hygiene in der Häuslichkeit zu achten. Damit ist nur in Ausnahmefällen gemeint, dass die Umgebung mit scharfen Reinigungsmitteln geputzt werden muss, weil dies sogar negative Auswirkungen haben kann. In den meisten Fällen reicht eine ganz normale Hygiene für die Häuslichkeit aus. pflege.de erklärt im Rahmen des Pflegewissens für pflegende Angehörige, was zu einem hygienischen Zuhause gehört und worauf Sie dabei achten sollten.

Inhaltsverzeichnis

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Richtiges Händewaschen: Das A und O der häuslichen Pflege

„Händewaschen rettet Leben“ – das sagen die Mediziner und damit ist die wichtigste Hygienemaßnahme genannt: regelmäßiges und sorgfältiges Händewaschen. Auch unabhängig von der Pflege sollte man sich immer vor den Mahlzeiten, bei der Zubereitung von Speisen, nach dem Toilettengang, nach dem Naseputzen, nach dem Einkauf sowie nach dem Kontakt mit Abfällen stets gründlich die Hände waschen.

3 Tipps zum richtigen Händewaschen

Kümmern Sie sich als pflegender Angehöriger um einen kranken oder pflegebedürftigen Menschen, ist die Händehygiene noch wichtiger. Vor allem vor Aufgaben wie dem Umgang mit Medikamenten (insbesondere vor dem Spritzen von zum Beispiel Insulin), der Wundversorgung, dem Wechsel von Inkontinenzmaterial und Verbandsmaterial, der Zubereitung von Speisen oder Spezialnahrung (zum Beispiel Trinknahrung) sollten Sie unbedingt auf eine strenge Händehygiene achten. Und das geht so:

  1. Halten Sie die Hände unter fließendes Wasser und seifen Sie die Hände gründlich ein. Reinigen Sie dabei nicht nur die Handinnenflächen, sondern auch die Fingerspitzen, Nagelfalten, den Handrücken sowie die Zwischenräume der Finger.
  2. Reiben Sie die Hände gründlich mit Seife ein, bevor Sie sie dann unter fließendem Wasser abspülen. Gründliches Händewaschen dauert circa 30 Sekunden.
  3. Zur richtigen Händehygiene gehört neben dem Waschen auch das sorgfältige Abtrocknen. Nutzen Sie dafür im privaten Umfeld Ihr eigenes Handtuch, das Sie regelmäßig austauschen, und in öffentlichen Toiletten Einmalhandtücher.(1)

Hände desinfizieren schützt vor Keimen

Speziell im pflegerischen Umfeld sind die Hände von Pflegenden gefährliche Keimüberträger. Deshalb ist gerade für professionelle Pflegefachkräfte nicht nur das Händewaschen so wichtig, sondern auch die hygienische Händedesinfektion.

Sofern Ihr pflegebedürftiger Angehöriger an einer Infektionskrankheit leidet, ansteckende Krankheiten oder offene Wunden hat, sollten Sie sich auch als Pflegeperson in der Häuslichkeit vor und nach der Pflege regelmäßig die Hände desinfizieren.

Expertenmeinung

Mein Praxistipp
Wenn in der Häuslichkeit Patienten mit multiresistenten Keimen (zum Beispiel MRSA oder ESBL) versorgt werden, müssen Angehörige unbedingt Handschuhe (und zum Teil einen Mundschutz) tragen, Händedesinfektionsmittel nutzen und bei der Körperpflege auch Schutzschürzen tragen, um den Körper und die Kleidung vor Feuchtigkeit und Keimen zu schützen. 

Rolf  Hertes
Dozent und Praxisanleiter für Hygienefachkräfte

Hygienemaßnahmen bei häuslicher Pflege

Was professionell Pflegende beachten müssen, geht natürlich weit über das hinaus, was Sie als pflegender Angehöriger zu Hause tun können und müssen. Sie werden in der Regel weder eine Wundversorgung noch andere pflegeprofessionelle Aufgaben wie die Beatmung eines Patienten erledigen müssen. Diese Aufgaben gehören im Rahmen der Behandlungspflege in die Hände von professionellen Fachkräften.

Doch auch Sie sind täglich mit Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen in Kontakt. Diese drei Hygienemaßnahmen sollten Sie deshalb auch in der Häuslichkeit beachten:

Die 3 wichtigsten Hygienemaßnahmen für die Häuslichkeit

  1. Richtiges Händewaschen & Händedesinfektion

Waschen Sie sich jedes Mal gründlich die Hände, bevor und nachdem Sie Ihren pflegebedürftigen Angehörigen bei der Ernährung, bei der Mundpflege und beim Toilettengang unterstützen. Für normale Unterstützungen wie etwa beim Anziehen oder Vorlesen müssen Sie sich selbstverständlich nicht extra die Hände waschen.

  1. Hygienische Umgebung des Pflegebedürftigen

Sofern Ihr Angehöriger eine ansteckende Infektionskrankheit hat oder selbst vor Viren und Keimen geschützt werden muss (zum Beispiel wegen eines schwachen Immunsystems), sollten Sie auf eine hygienische Umgebung achten. Ansonsten gilt für alle: Toilettenstühle, Toilettensitzerhöhungen und andere Hilfsmittel zur Intimhygiene sollten Sie stets desinfizieren um die Weitergabe von Keimen an andere Bewohner zu vermeiden.

  1. Individualhygiene für Pflegende

Nutzen Sie Hilfsmittel wie Einmalhandschuhe, um Ihr eigenes Infektionsrisiko zu senken.

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Hygienemanagement in der professionellen Pflege

Für professionelle Pflegefachkräfte ist das Hygienemanagement im Umgang mit Bewohnern und Hilfsmitteln notwendig und verpflichtend zugleich. Die Beachtung hygienischer Grundsätze ist ein Qualitätskriterium, das in der professionellen Pflege bei jährlichen Prüfungen „abgefragt“ wird.

Deshalb müssen auch ambulante Pflegedienste ein adäquates Hygienemanagement betreiben. Dazu gehören zum Beispiel schriftliche Verfahrensanweisungen zur Desinfektion (Hygienepläne), Konzepte zur Reinigung und zur Ver- und Entsorgung von gefährdenden oder verunreinigten Gegenständen, die Information aller Mitarbeiter über das hygienische Arbeiten und ein Vorrat an Desinfektionsmitteln.

Hygienemaßnahmen zuhause

Bad, Küche, Schlaf- und Wohnzimmer – in diesen Räumen können Sie durch einfache, aber effektive Maßnahmen die häusliche Hygiene erhöhen. Alle folgenden Tipps sind ganz normale herkömmliche Empfehlungen, die man in jedem Zuhause beachten sollte.

Solange keine ansteckenden oder immunschwächenden Krankheiten eines Bewohners bekannt sind, müssen Sie als Pflegender auch keine besonderen Hygienemaßnahmen beachten, sondern können ganz normal zusammenwohnen.

Für die Reinigung der einzelnen Räume, das richtige Lüften sowie für die Speisezubereitung gelten folgende Hygiene-Grundregeln.

Hygiene in der Küche

  • Spülschwämme, Lappen und Spülbürsten regelmäßig wechseln (einmal pro Woche)
  • Spülbecken täglich reinigen
  • Hand- und Geschirrtücher regelmäßig bei 60 Grad waschen und gründlich trocknen lassen (mindestens einmal pro Woche)
  • Fußboden regelmäßig feucht wischen (mindestens einmal pro Woche)
  • Kühlschrank wöchentlich auf verdorbene Lebensmittel hin überprüfen und alle zwei Monate gründlich reinigen
  • Fleisch- und Eierspeisen bei der Zubereitung gut durchgaren
  • Müll stets zügig entsorgen

Hygiene im Bad

  • Toilettenbürste regelmäßig erneuern
  • Toilette sowie Dusche, Waschbecken und Wanne mit separaten Schwämmen oder Lappen reinigen
  • Fußboden regelmäßig feucht wischen (mindestens einmal pro Woche)
  • Täglich lüften (mit offenem statt gekipptem Fenster)

Hygiene im Schlafzimmer

  • Betten regelmäßig neu beziehen (circa alle zwei Wochen)
  • Verschmutzte Matratzen und Inlets ersetzen
  • Bei Bedarf Bettschutzeinlagen verwenden (sind im Rahmen der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch kostenlos)
  • Regelmäßig lüften, staubsaugen und gegebenenfalls Flächen und Gegenstände feucht reinigen

Hygiene beim Wäschewaschen

  • Waschmaschine regelmäßig bei hoher Temperatur laufen lassen (mindestens 60 Grad)
  • Siebe und Filter von Waschmaschine und Trockner regelmäßig reinigen
  • Feuchte Wäsche nicht in der Maschine liegen lassen
  • Stark verschmutzte Wäsche (durch Urin, Stuhl oder Erbrochenes) separat waschen (bei mindestens 60 Grad)
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Individualhygiene: Selbstpflege der pflegenden Angehörigen

Bevor Sie Ihren pflegebedürftigen Angehörigen bei der Körperpflege und Hautpflege unterstützen, sind Sie zunächst selbst an der Reihe. Dazu gehört zum Beispiel, dass Sie

  • … sich vor und nach jeder Pflegemaßnahme, dem Zubereiten von Speisen oder der Medikamentengabe immer die Hände waschen sollten.
  • … Einmalhandschuhe tragen, wenn Sie Ihren Angehörigen bei der Intimpflege unterstützen oder seine Inkontinenz versorgen.
  • … dass Sie bei der Körperwäsche Ihres Angehörigen ggf. auch Einmalkittel oder eine entsprechende Schutzschürze tragen, damit auch Ihre Kleidung sauber und trocken bleibt.

Körperpflege & Hautpflege bei Pflegebedürftigen

Im normalen Pflegealltag muss keine private Pflegeperson Einmalhandschuhe und Schutzschürzen tragen, wenn sie ihren Partner oder ein Elternteil bei der Körperpflege und Hautpflege unterstützt. Das wäre für viele wahrscheinlich eher befremdlich.

Hat Ihr Angehöriger aber eine Infektionskrankheit oder unterstützen Sie ihn beim Toilettengang, der Intimhygiene und der Mundhygiene, sollten Sie auch als naher Angehöriger besser auf eine gründliche Händedesinfektion, Einmalhandschuhe und gegebenenfalls Schutzkleidung achten. Nur so können Sie sich selbst und andere Menschen in Ihrem Umfeld vor ansteckenden Keimen schützen.

Wenn Sie das Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen so erklären, wird er auch nicht komisch reagieren. Wichtig ist nur, offen damit umzugehen und die Gründe dafür verständlich zu kommunizieren.

Intimpflege bei Pflegebedürftigen

Unterstützen Sie Ihren Angehörigen bei der Intimhygiene, so gelten dafür besondere Hygienemaßnahmen, die Sie für Ihren eigenen Schutz aber auch für den Ihres pflegebedürftigen Angehörigen ernst nehmen sollten. Sie müssen nicht immer streng Einmalhandschuhe tragen, sofern offene Wunden oder Infektionen vorliegen aber in jedem Falle. Erfahren Sie hierzu mehr im Beitrag Intimhygiene bei Pflegebedürftigen.

Mund- und Zahnpflege bei Pflegebedürftigen

Dazu gehört häufig auch die richtige Reinigung der Prothese, der Zunge und der Schleimhäute im Mund. Wissenswertes und praktische Tipps können Sie im Beitrag Mundpflege und Zahnpflege bei Pflegebedürftigen nachlesen.

Bevor Sie diese pflegerischen Tätigkeiten ausüben, sollten Sie außerdem darauf achten, dass Sie alle nötigen Utensilien bereitliegen haben. Dann müssen Sie nicht mittendrin etwas suchen und Ihren Angehörigen womöglich allein lassen. Nutzen Sie stets nur solche Pflegemittel, die der Pflegebedürftige auch verträgt (etwa spezielle Seifen, Zahnpasta etc.). Ganz wichtig: Nehmen Sie reichlich Wasser zu Hilfe, um möglichst viele Keime zu beseitigen. Und achten Sie auch darauf, die Waschlappen und Zahnbürsten regelmäßig zu wechseln.

Ohrenpflege

Auch die Ohrenpflege können Sie als Angehöriger übernehmen. Legen Sie sich dazu alle Utensilien (Seife, Waschlappen, Wattestäbchen, eventuell auch Babyöl) bereit. Mit gewaschenen Händen können Sie dann die Ohren des Pflegebedürftigen reinigen. Dazu wird die Ohrmuschel sanft mit Wasser und Seife gereinigt. Wattestäbchen dürfen Sie nur ganz leicht einführen (gegebenenfalls Babyöl nutzen). Kontrollieren Sie die Ohren regelmäßig – oft ist einfach zu viel Ohrenschmalz der Grund für eine Altersschwerhörigkeit. In diesem Fall sollten Sie mit Ihrem Angehörigen zusammen auch mal zu einem Ohrenarzt gehen und dort die Ohren professionell reinigen lassen.

Tipp
Reinigen Sie auch regelmäßig das Hörgerät

Auch die sorgfältige Reinigung eines Hörgerätes gehört zur Ohrenpflege. Fragen Sie beim Hörgeräte-Akustiker nach Tipps für die Reinigung!

Fußpflege

Füße müssen regelmäßig gereinigt, gründlich abgetrocknet (auch zwischen den Zehen) und eingecremt werden. Eine Pediküre sollten Sie nur dann vornehmen, wenn der Pflegebedürftige nicht an Krankheiten wie Diabetes leidet und auch sonst keine Probleme vorliegen. Das Hantieren mit Schere und Feile birgt immer ein Verletzungsrisiko! In der Regel ist jedoch grundsätzlich der Besuch bei einer medizinischen Fußpflege vorzuziehen.

Selbst professionelle Pflegekräfte in Einrichtungen oder bei ambulanten Pflegediensten dürfen die Fußpflege nicht übernehmen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Patient Probleme beim Laufen hat, Hautveränderungen aufweist oder sich nicht stillhält. Dann ist es auf jeden Fall besser, in regelmäßigen Abständen (circa alle vier Wochen) eine medizinische Fußpflege zu buchen. Einige Anbieter kommen auch gerne zum Pflegebedürftigen nach Hause.

Info
Professionelle Fußpflege

Viele Pflegebedürftige haben offene Wunden an den Füßen. Hier sollten Sie auf ein Fußbad verzichten, denn dadurch können Keime eindringen (Wundheilungsstörungen). Sprechen Sie Ihren ambulanten Pflegedienst oder einen Podologen an, bevor Sie pflegerische Maßnahmen an den Füßen vornehmen. Häufig gehört die Fußpflege ausschließlich in die Hände von Profis.

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Erstelldatum: 8102.40.52|Zuletzt geändert: 2202.60.02
(1)
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) (o. J.)
www.infektionsschutz.de/haendewaschen.html (letzter Abruf am 09.06.2021)
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Interview

Hygienestandards in der häuslichen Pflege - So gehen Sie sicher!

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Rolf Hertes
Im Interview
Rolf Hertes
Dozent und Praxisanleiter für Hygienefachkräfte

Rolf Hertes ist staatlich anerkannter Krankenpfleger, hat sich danach aber auf Lebensmittelhygiene, Krankenhaushygiene und Infektionsprävention spezialisiert. Heute arbeitet er als Dozent und Praxisanleiter für Hygienefachkräfte deutschlandweit.

Worauf sollte man als Pflegeperson bei der ambulanten Pflege achten? Welche Hygienemaßnahmen muss man beachten, um seinen pflegebedürftigen Angehörigen als auch sich selbst zu schützen? Welche Rolle spielen Haustiere in der häuslichen Pflege und warum dauert richtiges Händewaschen immer mindestens eine Minute? Praktische Tipps vom pflege.de-Hygiene-Experten Rolf Hertes.

Lieber Herr Hertes, Sie sind Experte für Hygienekonzepte und beraten Kliniken, Pflegeheime, aber auch ambulante Pflegedienste über notwendige Hygienestandards in der Häuslichkeit. Welche hygienischen Voraussetzungen muss ein Zuhause grundsätzlich bieten, wenn ein pflegebedürftiges Familienmitglied zu Hause versorgt werden soll?

Ein Zuhause sollte in erster Linie ein privates Umfeld sein, in dem sich der Pflegebedürftige wohl und geborgen fühlt. Die Häuslichkeit verspricht ja grundsätzlich eine schnellere Genesung als der Aufenthalt im Pflegeheim, daher ist das häusliche Umfeld immer wichtig und wertvoll. Es muss kein steriles Umfeld sein und auch Haustiere spielen z. B. keine Rolle. Wenn eine Familie schon seit ganz vielen Jahren ein Haustier hat, wird sie das doch nicht plötzlich abgeben. Das muss man unter gewissen Umständen einfach mit in das Hygienekonzept mit einbinden.

Aber sind Teppichböden zum Beispiel von Beginn an ein Ausschlusskriterium für die Pflege, weil sie keine ausreichende Raumhygiene ermöglichen?

Nein, das sind sie nicht. Sie sollten zwar nicht unbedingt einen Langflor-Teppich in der Wohnung haben, aber ein Niederflor-Teppich, der gut begehbar und gut zu reinigen ist, ist kein Ausschlusskriterium für die häusliche Pflege. Grundsätzlich sind wischbare Vinyl- oder Laminatböden aber etwas hygienischer als Teppichböden und erleichtern die Reinigung.

Hygiene in der Häuslichkeit beschränkt sich ja nicht nur auf Böden oder das Schlafzimmer des Pflegebedürftigen, sondern auf den gesamten Haushalt. Welche Anforderungen gelten für die Hygiene im Bad und in der Küche, z. B. beim Zubereiten von Speisen?

Das Badezimmer sollten Sie genauso reinigen wie vorher auch. Nutzen Sie dafür herkömmliche Essigreiniger und Zitronensäure-Reiniger, die Sie in jedem Drogeriemarkt bekommen. Es kommt vor allem darauf an, Kalk zu lösen, da Kalkablagerungen einen idealen Nährboden für Bakterien und andere unerwünschte Mikroorganismen bilden.
Bei der Zubereitung von Lebensmitteln in der Küche gilt die ganz normale Lebensmittelhygiene wie in jedem anderen Haushalt auch. Man sollte darauf achten, dass die Küche sauber gehalten wird und die Oberflächen regelmäßig mit einem Neutralreiniger gewischt und getrocknet werden. Tauschen Sie die Reinigungslappen unbedingt regelmäßig aus, bestenfalls täglich. Lagern Sie Lebensmittel im Kühlschrank, entsorgen Sie abgelaufene Lebensmittel und wischen Sie auch den Kühlschrank regelmäßig mit einer Essiglösung (vier Tropfen Essig auf zwei Liter Wasser) aus. Hierzu reichen normale Neutralreiniger. Um Gerüche zu neutralisieren, können sie auch etwas Essig auf den Reinigungslappen geben.

Und was gilt es beim Waschen der Wäsche und dem Lüften der Wohnräume beachten?

Vollwaschmittel reichen vollkommen aus. Hygienespüler haben ihre eigenen Probleme.
Rolf Hertes

Beim Waschen der Wäsche gilt: Waschen Sie die Wäsche bei mindestens 60°C. Dazu müssen Sie nicht unbedingt einen Hygienespüler nehmen, meiner Meinung nach reicht ein Vollwaschmittel vollkommen aus. Hygienespüler haben ihre eigenen Probleme.

Ja, und auch das Lüften der Räume ist wichtig. Sofern Pflegebedürftige mit im Haushalt leben, sollte man Durchzug vermeiden. Ansonsten sollte man genauso und vor allem regelmäßig lüften wie in jeder anderen Wohnung auch. Es geht hauptsächlich darum, ein angenehmes Klima zu bekommen und damit auch das Ansteckungsrisiko für Pflegepersonen zu minimieren. Weil Wohnungen heutzutage stark gedämmt und abgedichtet sind, nimmt regelmäßiges Lüften auch Feuchtigkeit aus den Räumen, aus denen sich sonst schnell Schimmelpilze entwickeln können. Ein gutes Raumklima trägt nachweislich zur allgemeinen Gesundheit und zum Wohlbefinden bei.

Ein gutes Raumklima trägt nachweislich zur allgemeinen Gesundheit und zum Wohlbefinden bei.
Rolf Hertes

Sie haben jetzt nur von herkömmlichen Reinigungsmitteln und natürlichen Essigreinigern wie Zitronensäure gesprochen. Was ist mit Desinfektionsmitteln? Müssen manche Oberflächen nicht auch mit Desinfektionsmittel gereinigt werden, damit Bakterien getötet werden und sich andere Bewohner nicht anstecken?

Natürlich gibt es bestimmte Situationen, in denen eine Desinfektion erforderlich ist, aber dann sollte man die Mittel auch nicht in der gesamten Wohnung einsetzen, sondern gezielt. Das wäre z. B. der Fall, wenn ich einen Angehörigen mit multiresistenten Erregern versorge oder er an einer Durchfallerkrankung leidet. Dabei ist es sinnvoll, sich als Angehöriger regelmäßig die Hände zu desinfizieren und auch die Umgebung des Patienten regelmäßig mit Flächendesinfektionsmittel zu reinigen. Wie gesagt: Bitte aber nicht die ganze Wohnung damit reinigen! Auch können Angehörige den Einsatz von Desinfektionsmittel immer mit den Pflegekräften vor Ort oder dem behandelnden Arzt absprechen.

Sofern mein Angehöriger aber nicht beatmet werden muss, keine Infektionskrankheit hat oder offene Wunden hat, reicht in der Regel die normale Feuchtreinigung ohne Desinfektionsmittel aus.

Und was ist mit Hygienereinigern für die Wäsche? Empfehlen Sie sog. Hygienereiniger bzw. desinfizierendes Waschmittel?

Hygienereiniger haben nicht so eine große Wirkung, wie die Werbung immer verspricht.
Rolf Hertes

Nein, die empfehle ich auf keinen Fall. Die Hygienereiniger haben nicht so eine große Wirkung, wie die Werbung immer verspricht. Diese „reine und antibakterielle Sauberkeit“ erreiche ich auch mit einem ganz normalen Vollwaschmittel, das Chlor enthält, und einem Waschgang bei 60 bis 90°C. Wenn die Erkrankung meines pflegebedürftigen Angehörigen eine Desinfektion erfordert, sollte ich in der Apotheke oder im Sanitätshaus nach einer Empfehlung und einem entsprechenden Desinfektionsmittel für die Wäsche fragen. Diese speziellen Mittel reinigen auch wirklich desinfizierend. Hygienespüler aus der Werbung dienen meiner Meinung nach immer nur dem guten Gewissen.

Warum? Welche Nachteile haben Hygienereiniger für die Waschmaschine?

Es werden Studien dazu geführt, die noch ganz andere Problematiken von Hygienespülern aufwerfen: Gerade über Hygienespüler kann die Haut geschädigt werden, Personen können Unverträglichkeiten entwickeln und in der Waschmaschine können eben auch multiresistente Erreger entstehen: Der Wirkstoff in den Hygienereinigern kann auf Umwegen eine Multiresistenz erzeugen. Daher rate ich komplett von diesen Reinigern ab.

Ok, das ist eine klare Aussage. Sollte ich die Wäsche meines Angehörigen dann zumindest separat waschen?

Da muss man unterscheiden. Wenn es um eine ganz normale Versorgung aufgrund mangelnder Selbstständigkeit geht, muss ich die Wäsche nicht unbedingt trennen. Wenn mein Angehöriger aber stuhlinkontinent ist oder Durchfall hat, vielleicht aufgrund des Noro-Virus, dann ist es durchaus sinnvoll, die Wäsche separat zu waschen und sich entsprechend zu verhalten. Die Mindesttemperatur für den Waschgang liegt bei 60°C, die man auch wirklich einhalten sollte. Bei niedrigeren Temperaturen werden Keime nicht getötet, sondern breiten sich im feuchtwarmen Milieu stattdessen begünstigt aus.

Meine nächste Frage zielt auf die Hygiene bei Bettlägerigen ab. Welche Hygienemaßnahmen muss ich als Pflegeperson beachten, wenn mein Angehöriger bettlägerig ist. Erleichtern dabei z. B. Bettschutzeinlagen die Hygiene im Bett?

Man hat die Möglichkeiten, Matratzen vor Urin, Stuhl und übermäßiger Schweißbildung zu schützen. Es gibt sog. Matratzenüberzieher, die atmungsaktiv sind, Feuchtigkeit aufsaugen und sicher verschließen. Früher gab es noch diese Gummimatratzen, die sind heute nicht mehr erwünscht und auch nicht empfehlenswert, da sie Feuchtigkeit sammeln und damit die Haut des Bettlägerigen schnell reizen können. Die modernen Bettschutzeinlagen verschließen Nässe und Ausscheidungen hingegen sicher in ihrem Inneren und können regelmäßig ausgetauscht werden. Es gibt sowohl Einweg-Unterlagen als auch waschbare Bettschutzeinlagen. Die kann ich nach Gebrauch bei 60 bis 90°C waschen und dann wiederverwenden.

Die Bettschutzeinlagen sind ja auch Bestandteil der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die Pflegebedürftige mit Pflegegrad jeden Monat kostenlos von ihrer Pflegekasse beziehen können.

Familien sollten ihren Anspruch unbedingt nutzen und die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch monatlich beziehen!
Ralf Hertes

Genau, das stimmt. Im Rahmen der Kostenübernahme in Höhe von 40 Euro pro Monat sind neben Bettschutzeinlagen aber auch Einmalhandschuhe, Händedesinfektionsmittel, Schutzschürzen und Bettschutzeinlagen enthalten. Familien sollten ihren Anspruch unbedingt nutzen und die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch monatlich beziehen. So sparen sie Geld und haben zugleich praktische Hilfsmittel, die ihnen die Pflege ihres Angehörigen erleichtern können.

Kommen wir zur „Selbstpflege“: Worauf muss ich als Pflegeperson achten, wenn ich einen Angehörigen zuhause versorge? Sollte ich als Pflegeperson bei der Körperpflege immer Handschuhe tragen?

Bei der Körperhygiene kommt es darauf an, welche Grunderkrankung Ihr pflegebedürftiger Angehöriger hat. Für den Eigenschutz ist es auf jeden Fall sinnvoll, bei der Körperpflege und Intimpflege Handschuhe zu tragen, genauso wie bei der Versorgung von Wunden oder dem Wechsel von Inkontinenzmaterial. Einfach auch damit die Hände nicht geschädigt und Bakterien nicht weitergetragen werden, aber das muss man z. T. auch von der Erkrankung zuhause abhängig machen. Wenn Sie einen Angehörigen mit einem multiresistenten Erreger, z. B. MRSA, pflegen, dann sollten Sie bei der Körperpflege auf jeden Fall einen Schutzkittel und Handschuhe anziehen. Zudem werden für die Körperpflege bei Infektionskrankheiten von Ärzten oft Waschlösungen verordnet, die dekontaminierend wirken, d. h. Keime abtöten. Das ist dann ein weiterer Grund dafür, Handschuhe zu tragen, da sie die Haut sonst stark reizen können.

Gibt es spezielle Impfungen, die ich als Pflegeperson haben sollte?

Für jede professionelle Pflegekraft besteht die Empfehlung, sich gegen Hepatitis A und B und so weiter impfen zu lassen. Entsprechend des Infektionsschutzgesetzes macht es heutzutage Sinn, einen lückenlosen Impfschutz zu haben. Für einen pflegenden Angehörigen empfiehlt es sich, aus Eigenschutz regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen beim Hausarzt zu machen und sich dort eine Impfempfehlung zu holen. Die kann je nach der Grunderkrankung meines pflegebedürftigen Angehörigen anders ausfallen.

Wenn ich bei der Pflege meines Angehörigen auch mit Blut, Stuhl und Wunden in Berührung komme: Welche Hygienemaßnahmen muss ich dabei beachten?

Wenn Sie so jemanden zuhause pflegen, sollten Sie auf jeden Fall immer auf ausreichend Eigenschutz achten. Dazu gehört, dass Sie sich auf jeden Fall vor und vor allem nach der Pflege zusätzlich zu Einmalhandschuhen die Hände desinfiziere. Auch wenn Sie Ihren Angehörigen mit Inkontinenzmaterial versorgen, sollten Sie immer Handschuhe und eine Schutzschürze tragen, damit Sie nicht direkten Kontakt mit dem Stuhl oder Inkontinenzmaterial haben. Bei der Pflege können auch krankmachende Keime vorhanden sein und dagegen sollten Sie sich selbst schützen.

Wenn Sie z. B. einen beatmeten Angehörigen haben, müssen Sie sich die Hände unbedingt desinfizieren. Das dient sowohl Ihrer eigenen Sicherheit und Hygiene als auch der Ihres Angehörigen.

Welche Pflegehilfsmittel empfehlen Sie für die Hygiene in der Häuslichkeit?

Wenn in der Häuslichkeit MRSA-Patienten versorgt werden, müssen Angehörige unbedingt Handschuhe tragen, Händedesinfektionsmittel nutzen und bei der Körperpflege auch Schutzschürzen tragen, um den Körper und die Kleidung vor Feuchtigkeit und Keimen zu schützen.

Bei Flächendesinfektionsmittel muss man immer überlegen, ob das notwendig ist. Da sollten sich Angehörige immer Rat beim ambulanten Pflegedienst oder dem behandelnden Arzt holen. Das ist immer von Fall zu Fall unterschiedlich, das kann man nicht verallgemeinern. Haben Sie zu Hause z. B. einen Angehörigen, der keine Wunden hat und der auch noch mobil ist, dann müssen Sie nicht unbedingt alle Flächen nochmal desinfizieren. Im häuslichen Umfeld herrscht eine natürliche Bioflora, das ist ein natürlicher Schutz in der Wohnung. Und den zerstöre ich, wenn ich zu viel desinfiziere. Wir brauchen also auch eine gewisse Keimanzahl zuhause, was die krankmachenden Keime auch verdrängt.

Hat Ihr Angehöriger aber vielleicht Wunden wie einen Dekubitus oder offene Beine, wo evtl. multiresistente Keime drin sind, dann gilt auf jeden Fall ein erweiterter Hygieneschutz.

Hygiene und Hilfsmittel: Woran sollten Angehörige im Umgang mit der Reinigung von Hilfsmitteln denken wie z. B. Toilettenstühlen, Badewannenliftern oder Urinflaschen?

Reinigen Sie bei Durchfallerkrankungen den Toilettenstuhl und die benötigten Hilfsmittel zusätzlich mit dem richtigen Desinfektionsmittel.
Rolf Hertes

Die natürliche Reinigung ist das A und O. Das bedeutet, z. B. einen Toilettenstuhl nicht zu lange stehen zu lassen und ihn nach Gebrauch sofort zu reinigen. Bei Durchfallerkrankungen sollte ich den Toilettenstuhl und die benötigten Hilfsmittel zusätzlich mit dem richtigen Desinfektionsmittel reinigen. Eine Urinflasche will vernünftig ausgespült werden, dann ist das soweit ok und sollte ausreichen. Haltegriffe oder einen Badewannenlifter kann man ganz normal mit reinigen, wenn man die Badewanne sauber macht.

Was ist zum Beispiel mit einem Hausnotrufknopf, den Senioren am Arm tragen und der dadurch ständig mit Bakterien aller Art in Berührung kommt? Können die auch ganz normal gereinigt werden oder empfehlen Sie da besondere Hygienevorschriften?

Nein, einfach ganz normal reinigen, wie in einem normalen Haushalt auch. Es ist eine häusliche Umgebung und Berührungsflächen müssen nicht täglich desinfiziert werden so wie im Krankenhaus. Das ist zu Hause nicht erforderlich.

Was ist der größte Fehler, den Sie in der häuslichen Pflege immer wieder beobachten?

Erstelldatum: 8102.40.62|Zuletzt geändert: 2202.50.9
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