Vollmachten & Verfügungen
Inhaltsverzeichnis
Eine der wichtigsten Fragen, die es zu klären gilt: Welche Details können Sie schon im Voraus für den Fall der Fälle festlegen? Wer soll Sie gegebenenfalls vertreten, um in Ihrem Sinne zu handeln? pflege.de gibt Tipps, welche wichtigen Vollmachten und Verfügungen es gibt, was bei der Gestaltung zu beachten ist und erleichtert Ihnen mit Vorlagen die Formulierung.
Was unterscheidet Vollmachten und Verfügungen?
1. Vollmachten
Mit einer Vollmacht ernennen Sie einen Stellvertreter, der in dieser Funktion für Sie Entscheidungen trifft und Handlungen vollzieht – auf Wunsch auch dann, wenn Sie selbst noch entscheidungsfähig sind.
Als Voraussetzung gilt: Sie sind zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie eine Person bevollmächtigen, volljährig und geschäftstüchtig. In Deutschland unterscheidet man eine Innenvollmacht, die Sie als Vollmachtgeber gegenüber dem Vertreter erklären, von der Außenvollmacht. Bei dieser erklären Sie als Vollmachtgeber gegenüber einem Dritten, z. B. einer Bank, dass Sie einen Stellvertreter ernennen.
2. Verfügungen
Im Unterschied dazu tritt eine Verfügung erst dann in Kraft, wenn Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind.
So werden etwa Patientenverfügung und Betreuungsverfügung erst wirksam, wenn Sie einer medizinischen und pflegerischen Betreuung dürfen, ohne darüber noch selbst entscheiden zu können. Für diese Zeit legen Sie fest, welche Behandlungen Sie für sich selbst wünschen und wie mit Ihrem Eigentum verfahren werden soll.
Vollmacht schreiben: Darauf sollten Sie achten
Wenn Sie als Privatperson eine Vollmacht ausstellen, gibt es für die Gestaltung in den meisten Fällen keine Vorschriften. Dies muss noch nicht einmal schriftlich geschehen, es geht auch mündlich: Etwa, wenn Sie einen Freund bitten, für Sie einen neuen Fernseher zu kaufen. Auch dann erteilen Sie eine Vollmacht, nämlich eine sog. Innenvollmacht. Grundsätzlich ist es aber ratsam, dass Sie für wichtige Entscheidungen eine schriftliche und unterzeichnete Vollmacht erteilen – schließlich könnte sonst jeder behaupten, eine mündliche Vollmacht erhalten zu haben. Zudem hat Ihr Vertreter sonst nichts an der Hand, um seine Vollmacht nachzuweisen.
- Spezielle Vollmacht, Gattungsvollmacht und Generalvollmacht
Grundsätzlich ist zu unterscheiden, ob die Vertretung in einem speziellen Rechtsgeschäft erfolgen soll – ob Ihr Bevollmächtigter etwa einmalig einen Vertrag für sie schließen soll – (spezielle Vollmacht), oder ob Sie eine Generalvollmacht erteilen. Durch eine solche befähigen Sie einen Vertreter zum Abschluss aller Rechtsgeschäfte für Sie – sie hat also eine sehr umfassende Wirkung. Die Gattungsvollmacht gilt für eine bestimmte Art von Rechtsgeschäften, z. B. wiederkehrende Geschäfte oder Geschäfte innerhalb eines bestimmten Tätigkeitsbereichs.
Vollmacht Muster / Vordruck einer Vollmacht
Und wie schreibt man eine Vollmacht für bestimmte Rechtsgeschäfte? Bei der inhaltlichen Gestaltung sollten Sie darauf achten, die einzelnen Teile der Vollmacht klar zu gliedern. Ein möglicher Einstieg einer speziellen Vollmacht oder Gattungsvollmacht könnte lauten:
„Ich, (Name, Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort des Vollmachtgebers), ernenne hiermit Herrn/Frau (Name, Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort des Vollmachtnehmers) zu meinem Vertreter für den Abschluss (Benennung des Rechtsgeschäftes). Herr/Frau x ist mit dieser Vollmacht befugt, alle im Zusammenhang mit o. g. Rechtsgeschäft notwendigen und zweckmäßigen Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben. Ebenso ist Herr/Frau x zur Entgegennahme von Unterlagen berechtigt.
Diese Vollmacht ist einmalig (oder bei Bedarf: fortwährend) für o. g. Rechtsgeschäft gültig. Diese Vollmacht ist bis zum (Datum) gültig und verliert dann die Wirksamkeit, ohne dass es einer Rückgabe dieses Dokuments bedarf.“
Wichtiger Hinweis
Dies ist ein Beispieltext
Bei diesem Beispieltext handelt es sich um keine Mustervorlage. Der Text ist nicht anwaltlich geprüft und dient nur der Veranschaulichung.
Wie umfangreich eine Vollmacht gestaltet sein sollte, hängt davon ab, welchem Zweck sie dient. Soll Ihr Bevollmächtigter lediglich ein Päckchen bei der Post abholen, reicht ein formloses Schriftstück mit wenigen Sätzen. Möchten Sie hingegen jemanden ermächtigen, einen Kauf im Wert von mehreren 1.000 Euro zu tätigen, sollten Sie die wichtigsten Parameter aufnehmen. Bei einem Seniorenmobil könnten das etwa folgende Kriterien sein:
- Höhe des Preises
- Alter des Fahrzeugs
- maximale Leistung/Geschwindigkeit
Vollmacht übertragen: Wann und in welcher Form ist das sinnvoll?
Es könnte der Fall eintreten, dass die von Ihnen bevollmächtigte Vertrauensperson Entscheidungen für Sie treffen muss, dies jedoch nicht kann – weil er oder sie abwesend ist oder selbst geschäftsunfähig geworden ist. In einem solchen Falle würde ein Betreuer vom Amtsgericht für Sie bestimmt werden. Wenn Sie das vermeiden wollen, können Sie einen oder auch zwei Ersatz-Bevollmächtigte bestimmen, die Ihr Vertrauen genießen, und ihnen die Vollmacht übertragen. So stellen Sie sicher, dass in jedem Fall jemand für Sie handelt, der Ihre Wünsche kennt.
Eine weitere Frage, die es zu beantworten gilt: Wollen Sie Ihren Bevollmächtigtem in die Lage versetzen, weitere Bevollmächtigte zu berufen? Das kann dann notwendig werden, wenn Ihr Vertreter einen Anwalt beauftragen muss, Ihre Rechte durchzusetzen. Ohne eine anwaltliche Vollmacht kann dieser nicht handeln.
Die wichtigsten Vollmachten zur Vorsorge
Im Falle einer Krankheit, eines Unfalls oder im Alter kann es so weit kommen, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selber regeln können, sondern Ihre Familie, pflegende Angehörige oder auch weitere Pflegepersonen für Sie Entscheidungen treffen müssen. Deshalb ist es äußerst wichtig, dass Sie rechtzeitig mit folgenden Vollmachten und Verfügungen vorgesorgt haben:
-
Patientenverfügung
Mit der Patientenverfügung sichern Sie sich für den Fall ab, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, selbst zu entscheiden, wenn es um medizinische Therapien oder Behandlungsmöglichkeiten geht. Sobald Sie 18 Jahre oder älter sind, können Sie eine solche Verfügung verfassen – und jederzeit ändern oder widerrufen.
-
Vorsorgevollmacht
Mit der Vorsorgevollmacht können Sie bestimmen, wer für Sie handeln soll, wenn Sie es selbst nicht mehr können, weil Sie z. B. an Demenz erkrankt sind. Das bedeutet aber auch: Sie müssen sich wirklich sicher sein, dass die Person, die Sie als Ihren Bevollmächtigten einsetzen, auch Ihr unbegrenztes Vertrauen genießt.
-
Betreuungsverfügung
Auch mit einer Betreuungsverfügung legen Sie Ihre Angelegenheiten in die Hände einer vertrauenswürdigen Person. Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht wird eine Betreuungsverfügung aber vom Betreuungsgericht kontrolliert. Außerdem kann der von Ihnen benannte Betreuer nicht sofort handeln – er braucht zunächst die Bestellung durch ein Betreuungsgericht.
-
Testament
Nicht immer ist ein Testament nötig, denn es gilt ja die gesetzliche Erbfolge. Im Einzelfall, z. B. wenn Sie eine bestimmte Person bedacht wissen möchten, ist ein Testament sinnvoll. Sie können das Testament handschriftlich verfassen oder einen Notar damit beauftragen. Die Begriffe „Verfügung von Todes wegen“ und „letztwillige Verfügung“ werden oftmals als Synonym für das Testament gebraucht. Bei beiden handelt es sich jedoch um Oberbegriffe für Verfügungsarten, durch die ein Erblasser seinen Nachlass nach seinem Ableben regeln kann. Unter die Oberbegriffe fallen klassische Testamente, aber auch sog. Nottestamente und Erbverträge.
-
Letztwillige Verfügung & Vollmacht über den Tod hinaus
Eine „Vollmacht über den Tod hinaus“ – auch transmortale Vollmacht genannt – gilt bereits zu Lebzeiten des Vollmachtgebers, aber eben auch nach dessen Ableben. Insofern ist sie von einer „Vollmacht auf den Tod hinaus“, der sog. postmortalen Vollmacht, zu unterscheiden. Diese wird erst nach dem Tod des Vollmachtgebers wirksam. Beide Varianten sind nicht mit Testament bzw. letztwilliger Verfügung zu verwechseln: Durch diese regelt der Verfasser seinen Nachlass nach seinem Ableben. Mit transmortaler oder postmortaler Vollmacht erwirbt der Bevollmächtigte jedoch keine Rechte am Nachlass. Vielmehr fungiert er nach dem Tod des Vollmachtgebers als Vertreter der Erben und hat damit teilweise die Funktion eines Testamentsvollstreckers einnehmen. Für solche weitreichenden Vollmachten ist eine notarielle Beurkundung sinnvoll.
-
Generalvollmacht
Mit einer Generalvollmacht befähigen Sie eine Vertrauensperson, sich um alle Ihre persönlichen rechtlichen und finanziellen Belange zu kümmern – sie ist also grundsätzlich nicht auf bestimmte Befugnisse oder Aufgaben beschränkt. Ihrer Zustimmung zu risikoreichen medizinischen Eingriffen, der Unterbringung in einem Pflegeheim/Altenheim oder der Haushaltsauflösung bedarf es aber auch dann, wenn eine Generalvollmacht vorliegt. Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht greift eine Generalvollmacht auch dann, wenn es Ihnen als Vollmachtgeber noch gut geht und Sie Ihre Belange eigentlich selbst regeln können.
Eine erteilte Generalvollmacht können Sie jederzeit widerrufen. Sie können eine solche umfassende Vollmacht sogar über den Tod hinaus erteilen, so dass Ihr Stellvertreter auch nach Ihrem Ableben Entscheidungen treffen kann.
Welche Vollmachten sind wirklich unabdingbar um vorzusorgen?
Auf eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungsverfügung und eine Patientenverfügung sollten Sie auf keinen Fall verzichten – denn diese gelten dann, wenn Sie keine Entscheidungen mehr treffen können. Wenn auch in dieser Zeit Ihre Wünsche berücksichtig werden sollen, sollten Sie Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung anfertigen. Sie werden benötigt, wenn es darum geht, wie Sie im Pflegefall betreut werden oder im Krankheitsfall ärztlich behandelt werden möchten.
Alle anderen Vollmachten gelten für Zeiten, in denen Sie selbst noch selbst entscheiden können, eine Bevollmächtigung jedoch den Alltag erleichtert. Sie können daher auch kurzfristig erstellt werden.
Vollmacht: Behörden & Institutionen
Wollen Sie jemandem eine Vollmacht für Behörden erteilen, sollten Sie Ihrem Stellvertreter unbedingt eine schriftliche Ermächtigung ausstellen. Die Sachbearbeiter in den Behörden werden höchstwahrscheinlich ein solches Dokument verlangen.
-
Vollmacht Jobcenter und Sozialamt
Für eine Vollmacht für Jobcenter, Sozialamt und Co. gilt: Benennen Sie darin die Aufgaben und Befugnisse des Stellvertreters so konkret wie möglich. Denken Sie auch an eine zeitliche Begrenzung der Vollmacht. Möglicherweise nimmt Ihr Bevollmächtigter Geld oder Gutscheine für Sie entgegen – deshalb sollten Sie für diese Aufgabe unbedingt eine Person Ihres Vertrauens einsetzen. Denn wenn etwa das Sozialamt Zahlungen an Sie – in Person Ihres Stellvertreters – vornimmt, dann hat das Amt damit seine Pflicht erfüllt. Sollte das Geld nicht bei Ihnen ankommen, haben Sie keine weiteren Ansprüche gegen das Sozialamt.
-
Vollmacht Finanzamt
Wollen Sie jemanden bevollmächtigen, Sie gegenüber dem Finanzamt zu vertreten, handelt es sich dabei meist um einen Steuerberater. Aber natürlich können Sie auch andere befähigte Personen – etwa vom Lohnsteuerhilfeverein – per Vollmacht beauftragen.
Bei der Bevollmächtigung für den Steuerberater sollten Sie eines beachten: Die allgemeine Bevollmächtigung berechtigt ihn zur Vertretung, so dass das Finanzamt den Schriftverkehr mit dem Steuerberater führt – jedoch werden ihm keine Steuerbescheide zugestellt. Denn dazu braucht es zusätzlich eine Empfangsvollmacht. Ohne diese kann der ungünstige Fall eintreten, dass Sie – und nicht ihr Steuerberater – den Steuerbescheid erhalten und damit die Einspruchsfrist in Gang gesetzt wird. Erfährt der Steuerberater erst nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von dem Steuerbescheid, hat er keine Handhabe mehr. Das Bundesministerium für Finanzen selbst stellt ebenfalls eine Vorlage für eine Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen zur Verfügung, die auch eine Entgegennahme von Steuerbescheiden umfasst.
-
Vollmacht Krankenkasse
Wenn Sie in eine Notsituation geraten – durch Unfall oder Krankheit – und jemand anders für Sie Entscheidungen treffen und mit Ihrer Krankenkasse kommunizieren soll, ist dafür am besten eine Vorsorgevollmacht oder auch eine Generalvollmacht geeignet.
-
Vollmacht Rechtsanwalt
Wenn Sie einen Rechtsanwalt einschalten, benötigt dieser häufig Informationen von Dritten: etwa von Ärzten oder vom Verkehrszentralregister, wenn es um einen Unfall geht. Solche oft sensiblen Daten kann der Anwalt nur mit einer Vollmacht von Ihnen einholen. Normalerweise legt Ihnen ein Anwalt eine entsprechende Vollmacht selbst vor, damit Sie das Dokument unterschreiben.
-
Vollmacht Bank & Konto
Mit einer Bankvollmacht gewähren Sie jemand anderem Zugriff auf Ihre Konten, Schließfächer und Depots. Grundsätzlich können Sie eine eigene Vollmacht schreiben – Bank und Sparkasse bestehen jedoch häufig darauf, dass ihre bankeigenen Formulare als Vollmacht verwendet werden. Wenn Sie eine selbst formuliere Vollmacht jedoch notariell beglaubigen lassen, akzeptieren Kreditinstitute auch diese. Zudem kann es sein, dass die Bank eine Unterschriftenprobe vom Bevollmächtigten haben möchte. Falls es Ihnen möglich ist, gehen Sie am besten zur Erteilung der Vollmacht mit Ihrem Stellvertreter zu Ihrer Bank.
-
Vollmacht: Post & Abholung
Damit jemand für Sie einen Brief oder ein Paket abholen kann, reicht eine formlose Vollmacht aus. Allerdings sollten Sie unterscheiden, für welche Art der Sendung Sie die Vollmacht zur Abholung ausstellen: ob für Paket oder Brief. Idealerweise schreiben Sie die Sendungsnummer dazu. Der Abholer der Sendung sollte außerdem einen Personalausweis oder ein anderes Dokument zum Identifikationsnachweis sowie die Abholkarte mitnehmen.
Eine Postvollmacht, mit der z. B. auch „eigenhändige“ Post entgegengenommen werden darf, bedarf eines besonderen Abschnitts, in dem diese Art der Sendung eingeschlossen ist. Diesen Abschnitt müssen Sie noch einmal gesondert unterschreiben. Damit soll sichergestellt werden, dass Sie sich als Vollmachtgeber bewusst sind, in welcher Tragweite Sie die Vollmacht erteilen.
Wenn bei Ihnen eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, kann es außerdem sinnvoll sein, dass Sie Pflegepersonen oder Mitarbeiter Ihrer Pflegeeinrichtung bevollmächtigen, an Sie gerichtete Briefe zu öffnen. Denn häufig betreffen Schreiben von Behörden oder Arztbriefe auch die pflegerische Versorgung und solche Informationen sollten Pflegepersonen möglichst schnell und aus erster Hand erfahren.
Vollmachten für Verträge
Wenn jemand anders für Sie Verträge abschließen soll, können Sie eine Person durch eine formlose Vollmacht dazu ermächtigen. Wie grundsätzlich bei jeder Vollmacht sollten Sie darauf achten, dass sie die Bevollmächtigung auf ein bestimmtes Projekt und/oder auf einen bestimmten Zeitraum beschränken.
-
Vollmacht Handyvertrag
Wenn jemand anders für Sie einen Vertrag mit einem Mobilfunkanbieter abschließen oder kündigen soll, braucht er eine Vollmacht. Und zwar braucht Ihr Vertreter für jeden einzelnen Vertragsschluss und jede einzelne Kündigung eine Vollmacht oder, wenn eine Vorsorgevollmacht existiert, eine beglaubigte Kopie von dieser. Wollen Sie jemanden beauftragen, bei Telekom & Co. in Ihrem Namen Verträge abzuschließen oder zu verändern, reicht ebenfalls eine formlose Vollmacht für den jeweiligen Auftrag. Die Vollmacht schicken Sie als Vollmachtgeber dem entsprechenden Anbieter per E-Mail, Fax oder Brief mit Ihren Kundendaten und den Daten des weiteren Ansprechpartners, inklusive Name, Adresse und Geburtsdatum zu.
-
Vollmacht Hausverkauf
Wollen Sie jemandem eine Vollmacht für den Verkauf einer Immobilie erteilen, gilt eine Besonderheit: Sie müssen die Vollmacht notariell beurkunden lassen, andernfalls kann der Stellvertreter nicht in Ihrem Namen handeln. Beim Hausverkauf sind zwei Varianten der Stellvertretung möglich: Sie können jemanden beauftragen, für das Haus oder die Wohnung einen Käufer zu finden – etwa einen Makler. Außerdem könnte es Ihnen als Verkäufer unmöglich sein, mit dem Käufer an einem Tisch beim Notar zu sitzen. Auch für diesen notariellen Termin können Sie per Vollmacht einen Vertreter bestimmen.
Notarielle Vollmacht
Grundsätzlich können Sie eine formlose Vollmacht ohne größeren Aufwand selbst erstellen. Denn: Eine Vollmacht erfordert keine Beglaubigung. Geregelt ist das in den §§ 164ff. BGB und hier insbesondere in § 167 Abs. 2 BGB. Häufig empfiehlt es sich jedoch eine Notar-Vollmacht auszustellen, also ein Dokument, das durch einen Notar beglaubigt und auf Wunsch auch erstellt wird. Denn besonders, wenn es sich um eine weitreichende Vollmacht handelt – etwa eine Vorsorgevollmacht oder Generalvollmacht –, wird Ihr Stellvertreter seine Befugnisse immer wieder nachweisen müssen. Die vom Notar beglaubigte Vollmacht ermöglicht ihm dies ohne dass Zweifel beim Gegenüber bleiben. Besonders wenn man die Vollmacht Banken, Behörden und anderen Institutionen vorlegt, erleichtert die Beglaubigung durch einen Notar die Aktivitäten Ihres Stellvertreters erheblich.
- Wer darf eine Vollmacht beglaubigen?
Rechtsanwälte und Behörden können eine Vollmacht „amtlich“ beglaubigen. Damit wird bestätigt, dass Ihre Unterschrift „echt“ ist oder dass der Inhalt einer Kopie identisch mit dem des Originals ist. Eine solche amtliche Beglaubigung durch Unterschrift und Stempel reicht in vielen Fällen aus. Noch mehr Beweiskraft hat jedoch eine „öffentliche“ Beglaubigung, die durch einen Notar vorgenommen wird.
- Wann ist eine beglaubigte Vollmacht Pflicht?
Die Beglaubigung durch einen Notar ist oft hilfreich, in einigen wenigen Fällen jedoch sogar Pflicht. Dazu gehören folgende Vollmachten:
- zur Übertragung oder Belastung von Immobilien unter Lebenden
- zur Aufnahme von Krediten
- zum Verfassen oder Verändern von Gesellschaftsverträgen
- für Anmeldungen im Handelsregister
- Was kostet eine Beurkundung beim Notar?
Die Kosten eines Notars sind im Bundesnotargesetz geregelt (§ 98 Abs. 3 S. 2 GNotKG) und bestimmen sich nach dem Wert Ihres Vermögens. Für die Kostenermittlung wird die Hälfte Ihres Gesamtvermögens herangezogen und auf dieser Basis die Kosten berechnet. Bei Vorsorgevollmachten, die erst im Krankheits- oder Pflegefall gültig werden und erst zukünftig dem Bevollmächtigten ausgehändigt werden, werden ca. 30 Prozent des Vermögens herangezogen. Bei Patientenverfügungen ist ein Standardsatz von 60 Euro vorgeschrieben. Hinzu kommen Post- und Schreibauslagen sowie Mehrwertsteuer. Die Kosten für die Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht können je Notar leicht variieren, je nach Vermögenswert können Sie jedoch mit folgenden Beträgen rechnen:
- 10.000 Euro Vermögen: 75 Euro Gebühr
- 50.000 Euro Vermögen: 165 Euro Gebühr
- 200.000 Euro Vermögen: 435 Euro Gebühr
- 500.000 Euro Vermögen: 935 Euro Gebühr
Die Maximalgebühr beträgt 1.735 Euro.
Richterliche Verfügung: Die Grenzen einer Vollmacht
Sollte der Fall eintreten, dass über freiheitsentziehende Maßnahmen entschieden werden muss, haben vom Betroffenen ernannte Bevollmächtige keine Entscheidungsbefugnisse mehr. Um das Wohl des Patienten zu gewährleisten, braucht es dafür eine richterliche Verfügung. Es gibt nur wenige Ausnahmen, wann eine gerichtliche Verfügung in solchen Fällen nicht notwendig ist: So sind etwa kurzzeitig nach einer Operation freiheitsentziehende Maßnahmen erlaubt, um den Patienten in der Aufwachzeit zu schützen. Wenn der Betroffene selbst solchen Maßnahmen zugestimmt hat, bedarf es ebenfalls nicht eines richterlichen Beschlusses.