Schwerbehindertenausweis beantragen

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Das Schicksal, mit einer schweren Behinderung im Laufe des Lebens konfrontiert zu werden, scheint nicht so gering zu sein. Rund 8 Millionen Menschen in Deutschland gelten laut dem Bundesamt für Statistik im Jahr 2019 als schwerbehindert. Das bedeutet, fast jeder zehnte Bürger ist davon betroffen. Meist ist diese Behinderung nicht angeboren, sondern entsteht im Laufe des Lebens. Rund die Hälfte der Betroffenen sind zwischen 55 und 74 Jahre alt. Grund für die Behinderung ist in den meisten Fällen eine Erkrankung – und nur in den wenigsten Fällen ein Unfall.(1) So ist es nicht verwunderlich, dass sich der Grad der Behinderung im Verlauf der Erkrankung immer wieder verändert und neu angepasst werden muss.

pflege.de stellt Ihnen die wichtigsten Begrifflichkeiten und Informationen zum Schwerbehindertenausweis bereit und erklärt, worauf es bei der Antragstellung ankommt.

Inhaltsverzeichnis

Definition: Schwerbehindertenausweis

Ein Schwerbehindertenausweis dient als Nachweis über den Grad der Behinderung (GdB) und zeichnet damit die Schwere der Behinderung einer Person aus. Mit einem Schwerbehindertenausweis ist es möglich, verschiedene Rechte und Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen. Welche Vorteile und Möglichkeiten dieser mit sich bringt, richtet sich nach dem Grad der Behinderung und wird mit einem sog. Merkzeichen auf dem Ausweis versehen. Er dient als Nachweis für Behörden, Arbeitgeber oder Sozialversicherungsämter.

Wann liegt eine Schwerbehinderung vor?

Bei wem bzw. wann eine Schwerbehinderung vorliegt, wurde vom Gesetzgeber im Neunten Sozialgesetzbuch § 2 (§ 2 SGB IX) geregelt. Dort ist festgehalten, dass Menschen als schwerbehindert gelten, die voraussichtlich länger als sechs Monate durch körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen mit Barrieren zu rechnen haben, die einer gleichberechtigen Teilhabe an der Gesellschaft im Wege stehen.

Ob bei Ihnen eine Schwerbehinderung vorliegt, richtet sich nach den Einschränkungen, die durch Ihre Erkrankungen entstehen und wird vom Amtsarzt beim Versorgungsamt festgelegt. Aufgrund der vorliegenden Diagnosen legt er den Grad der Behinderung fest. Als Grundlage dafür dient der Grad der Schädigung (GdS), der in einer sogenannten GdS-Tabelle festgehalten wurde.

Die GdS-Tabelle hält fest, wie hoch der Grad einer körperlichen oder psychischen Schädigung bemessen wird. Diese dort aufgeführten Werte sind jedoch nur Richtwerte und können im individuellen Fall möglicherweise abweichen. Die GdS-Tabelle mit den Richtwerten finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz und für Verbraucherschutz.

Info
Schwerstbehinderung oder Schwerbehinderung?

Beide Begriffe weisen auf eine schwere Behinderung hin und haben keine unterschiedliche Bedeutung. Schwerstbehinderung wird meist in der Umgangssprache genutzt, um die Schwerbehinderung in ihrer Bedeutung zu steigern. In allen offiziellen Dokumenten und Gesetzen wird jedoch immer von einer Schwerbehinderung gesprochen.

Voraussetzungen für einen Schwerbehindertenausweis

Nicht jeder Mensch, der durch eine Behinderung beeinträchtigt ist, erfüllt die Voraussetzungen und hat Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Um einen Schwerbehindertenausweis erfolgreich beantragen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Höhe des GdB: Sie haben einen Grad der Behinderung (GdB) von mind. 50.
  • Wohnsitz/Arbeitsort: Ihr fester Wohnsitz oder Arbeitsort befindet sich in Deutschland.

Wer den GdB von 50 nicht erreicht, kann trotzdem mit einigen Vorteilen rechnen. Denn das im August 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) stärkt die Rechte von Menschen mit Behinderung. Das Gesetz soll Benachteiligungen in den Bereichen Beschäftigung und Beruf sowie im alltäglichen Leben ausschließen. Zusätzlich gibt es aber noch spezielle Regelungen, die ausschließlich für schwerbehinderte Menschen gelten.(2)

Schwerbehindertenausweis Grün und ohne Merkzeichen

Einen grünen Schwerbehindertenausweis erhalten alle, die einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 aufweisen können. Ein Schwerbehindertenausweis ist normalerweise grün und hat nicht immer ein Merkzeichen. Kommt jedoch ein Merkzeichen hinzu, kann das zu einem Schwerbehindertenausweis mit orangefarbenen Flächendruck berechtigen.

Schwerbehindertenausweis Grün und Orange

Die Farben Grün und Orange im Schwerbehindertenausweis, erhalten Menschen, bei denen eine erhebliche Beeinträchtigung im Straßenverkehr vorliegt. Um damit auch den Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr geltend machen zu können, müssen dazu folgende Merkzeichen vorliegen: G (gehbehindert), Bl (blind), aG (außergewöhnlich gehbehindert), H (hilflos), Gl (gehörlos), VB/EB (Versorgungsberechtigte unter bestimmten Umständen).

Was bedeutet Grad der Behinderung (GdB)?

Um die Schwere der Behinderung einzustufen, wird mit einer Zahl der Grad der Beeinträchtigung festgelegt. Ausschlaggebend dafür ist, wie sehr sich die Gesundheitsstörung auf Ihre Teilhabe am täglichen Leben auswirkt. Wie stark ist Ihr Leben im Vergleich zu gesunden Menschen eingeschränkt? Die Höhe des Grades stellt somit die Schwere der Beeinträchtigung dar.

Der Grad der Behinderung ist in Zehnerschritten gestaffelt und liegt zwischen 20 und 100. Gesundheitsstörungen, die unter einem Grad von 20 liegen, werden nicht als Behinderung anerkannt. Oft wird der GdB fälschlicherweise als prozentuale Angabe verstanden. Die Aussage „Ich bin zu 60 Prozent beeinträchtigt“ stimmt so nicht. Richtig wäre, zu sagen, „Ich habe einen GdB von 60“.

Info
Mehrfache Behinderungen: Punkte für den Grad der Behinderung

Die Anzahl der Punkte, die in der GdS-Tabelle für die einzelnen Behinderungen aufgelistet sind, können bei mehreren Behinderungen nicht einfach addiert werden. So kann es zum Beispiel sein, dass eine Person mit zwei Behinderungen, bei der die eine 30 und die andere mit 40 bewertet wurde, nur zu einer Gesamtbewertung von 60 führt. Maßgeblich dabei ist, wie sich die Auswirkungen der einzelnen Beeinträchtigungen in der Gesamtheit abbilden.

Was ist der Unterschied zwischen GdB und GdS?

Der Grad der Behinderung (GdB) ist der Wert, der im Schwerbehindertenausweis die Schwere der Behinderung festgelegt. Der Grad der Schädigung (GdS) bezieht sich auf die Folgen einer gesundheitlichen Schädigung und dient als Grundlage, um den Grad der Behinderung festzulegen.

Antrag stellen auf Schwerbehindertenausweis

Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis haben, dann sollten Sie die damit verbundenen Vorteile unbedingt geltend machen. Dazu müssen Sie bei Ihrem Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis beantragen. In der Regel wird ein Schwerbehindertenausweis für maximal fünf Jahre ausgestellt und muss dann verlängert werden.

Wo kann ich den Schwerbehindertenausweis beantragen?

Wo der Antrag gestellt wird, ist bundesweit nicht einheitlich geregelt. Normalerweise sind dafür die Kreisverwaltung oder das Landratsamt zuständig. Online finden Sie Ihr zuständiges Versorgungsamt auf der Webseite der Integrationsämter. Die Seite führt alle Adressen der Versorgungsämter bundesweit auf.

Wann wird ein unbefristeter Schwerbehindertenausweis ausgestellt?

Je nach Krankheitsbild und Schwere der Behinderung kann ein Antrag auch unbefristet ausgestellt werden. Das ist dann der Fall, wenn eine gesundheitliche Verbesserung nicht zu erwarten ist. Wichtig zu wissen ist, dass das Versorgungsamt immer das Recht hat eine neue Überprüfung zu veranlassen und bei einer gesundheitlichen Verbesserung den Grad der Behinderung nach unten zu korrigieren oder den Ausweis auch ganz einzuziehen.

Wie wird ein Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis gestellt?

Um einen Antrag auf Schwerbehindertenausweis zu stellen, gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Sie fordern bei der zuständigen Behörde einen Antrag an.
  • Sie verfassen ein formloses Schreiben und erhalten dann einen Antrag.
  • Sie stellen den Antrag online. Viele Versorgungsämter bieten ihre Anträge bereits im Internet an.

Einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen, ist in der Regel unkompliziert. Sollten Sie jedoch unsicher sein, können Sie auch bei Ihrem Versorgungsamt um Hilfe bitten. Denken Sie daran, dass Sie alle wichtigen Diagnosen und Arztberichte mitnehmen. Diese sind wichtig, damit der zuständige Gutachter beim Versorgungsamt Ihre Behinderung oder die Ihres Angehörigen einschätzen kann.

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?

Damit der Gutachter die Schwere der Behinderung gut einschätzen kann, benötigt er einige Dokumente. Am besten legen Sie alle Unterlagen zu Ihrem Antrag, die im Zusammenhang mit Ihrer Behinderung stehen:

  • Befunde und Gutachten von Ihrem Hausarzt und von Fachärzten
  • Entlassungsberichte vom Krankenhaus oder von einem Reha-Aufenthalt
  • Laborbefunde
  • Lichtbild für den Ausweis
  • Falls bereits vorhanden, andere amtliche Gutachten (z. B. von der Pflegekasse oder vom Rententräger)

Was tun, wenn der Antrag auf Schwerbehindertenausweis abgelehnt wird?

Wird Ihr Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis abgelehnt, können Sie einen Widerspruch innerhalb eines Monats einreichen. Das gilt auch, wenn Sie mit dem Grad der Behinderung nicht einverstanden sind. Ein Widerspruch muss immer schriftlich beim zuständigen Versorgungsamt eingereicht werden.

Tipp
Widerspruch einlegen

Reichen Sie den Widerspruch für den Schwerbehindertenausweis per Einschreiben ein. Durch das Datum können Sie die Widerspruchsfrist belegen. 

Bevor Sie einen Widerspruch einreichen, sollten Sie sich ärztlichen Rat und eine Einschätzung zur Einstufung einholen. Ein Widerspruch muss gut begründet werden und sollte mit einer ärztlichen Bescheinigung untermauert werden. Bitten Sie Ihren Arzt, der Sie am besten kennt, dafür um Hilfe.

Sollte der Widerspruch trotz ausführlicher Erklärung Ihrerseits abgelehnt werden und Sie der Meinung sein, dass es nicht gerechtfertigt ist, bleibt nur noch der Weg über das Sozialgericht. Nach Erhalt der Absage gilt auch hier eine Frist von 4 Wochen.

Info
Kosten für Kläger

Für den Widerspruch beim Versorgungsamt bzw. für ein Verfahren beim Sozialgericht entstehen keine Kosten für Sie – unabhängig davon, wie der Fall entschieden wird.

Schwerbehindertenausweis mit Pflegegrad

Wer einen Schwerbehindertenausweis erhalten hat, bekommt nicht automatisch einen Pflegegrad. Allerdings ist in den meisten Fällen der Schwerbehinderung auch eine intensive Pflege notwendig. Deswegen ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie auch Anspruch auf einen Pflegegrad zwischen 1, 2, 3, 4 oder 5 haben.

Den Pflegegrad beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Da die Grundlagen von Schwerbehindertenausweisen und Pflegegraden in verschiedenen Gesetzbüchern geregelt wurden, erfolgen die Anträge allerdings separat voneinander.

Tipp
Berechnen Sie Ihren Pflegegrad!

Mit dem kostenlosen Pflegegradrechner können Sie für Ihren individuellen Fall überprüfen, ob ggf. ein Pflegegrad vorliegt. Auf Grundlage Ihrer Angaben erhalten Sie eine erste Einschätzung.

Kinder mit Schwerbehinderung sind meist auch pflegebedürftig

Bei Kindern, die einen Schwerbehindertenausweis erhalten haben, liegt oft auch eine Pflegebedürftigkeit vor. Bei vielen pflegebedürftigen Kindern resultiert der Pflegebedarf aus einer Behinderung von Geburt an.

Hat Ihr Kind bereits einen anerkannten Grad der Behinderung, lohnt es sich, ebenfalls einen Antrag auf einen Pflegegrad für Ihr Kind zu stellen. So erhalten Sie den Anspruch auf Pflegeleistungen durch die Pflegekasse.

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Bedeutung der Merkzeichen bei einem Schwerbehindertenausweis

Durch ein Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis wird die Art der Behinderung gekennzeichnet. Es wird als Buchstabenkürzel dargestellt und gibt Auskunft über die gesundheitliche Einschränkung einer Person und deren spezifische Behinderung.(3)

Merkzeichentabelle:

Merkzeichen Bedeutung
G Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt (Geh- oder Stehbehinderung)
aG Außergewöhnliche Gehbehinderung
H Hilflos
Bl Blind
Gl Gehörlos
B Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
TBl Taubblind
RF Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
1. Kl 1. Klasse, berechtigt zur Nutzung der 1. Klasse in der Deutschen Bahn mit einer Fahrkarte für die 2. Klasse

Vorteile bzw. Nachteilsausgleich eines Schwerbehindertenausweises

Um Menschen mit einer schweren Behinderung das tägliche Leben zu erleichtern und ihn zu unterstützen, hat der Gesetzgeber bestimmt, dass es ausgleichende Vorteile geben soll. Diese werden Nachteilsausgleich genannt. Besitzer eines Schwerbehindertenausweises haben somit Anspruch auf bestimmte Nachteilsausgleiche.

Wer einen Schwerbehindertenausweis besitzt, kann mit Vergünstigen oder gar kostenfreien Eintritten oder Fahrten rechnen. Die folgende Tabelle stellt Nachteilsausgleiche und deren Voraussetzungen überblicksartig gegenüber.

Nachteilsausgleich beim Schwerbehindertenausweis Voraussetzung
Bus und Bahn Kostenlose Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)

Gilt auch für die Begleitperson

  • Merkzeichen B
  • Merkzeichen Bl
Parkplätze für Behinderte
  • Merkzeichen B
Rente mit 65 2 Jahre früher in Rente ohne Abzüge (anstatt mit 67 Jahren)
  • Schwerbehindertenausweis
  • 35 Jahre bei der Rentenversicherung (Mindestversicherungszeit)
Urlaub 5 zusätzliche bezahlte Urlaubstage
  • Schwerbehindertenausweis
Rundfunkgebühren
Telefongebühren
Befreiung oder Ermäßigung der Gebühren
  • Merkzeichen RF
  • Grad von mind. 80

oder

  • Sehbehinderung mit einem GdB von mind. 60
Kündigungsschutz Besonderer Kündigungsschutz: Für eine Kündigung muss der Arbeitgeber einen Antrag beim Integrationsamt stellen. Dort wird geprüft, ob die Kündigung im Zusammenhang mit der Behinderung steht und dann ggf. abgelehnt wird.
  • Schwerbehindertenausweis
  • unabhängig vom Merkeichen 
Info
Was bedeutet Nachteilsausgleich?

Der Nachteilsausgleich für behinderte Menschen ist ein wichtiger Grundsatz, der darauf abzielt, die Chancengleichheit und Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft zu fördern. Menschen mit Behinderungen können aufgrund ihrer Einschränkungen oft benachteiligt sein, sei es im Bildungsbereich oder auf dem Arbeitsmarkt. Der Nachteilsausgleich beinhaltet daher Maßnahmen und Prozesse, die dazu dienen, diese Benachteiligung auszugleichen und sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen dieselben Möglichkeiten und Chancen haben wie Menschen ohne Behinderungen. Diese Maßnahmen können beispielsweise barrierefreie Zugänge, technische Hilfsmittel oder besondere Arbeitsbedingungen umfassen. Durch den Nachteilsausgleich wird eine inklusive Gesellschaft gefördert, in der alle Menschen unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten und Bedürfnissen gleichberechtigt teilhaben können.

Tipp aus dem Angehörigenbeirat

Zwar wird der Schwerbehindertenausweis erst bei einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 ausgestellt, jedoch führt schon ein GdB von 20 zu einer steuerlichen Begünstigung. Hierfür reicht ein Bescheid des Versorgungsamtes aus.

Kirstin  Puchner
Pflegende Angehörige

Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge ab 2021

Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) können von einem Behinderten-Pauschbetrag profitieren, der ab dem Steuerjahr 2021 kräftig angehoben wurde. Je höher der Grad der Behinderung, desto höher der Pauschbetrag. Neu: Bereits ab einem Grad der Behinderung von 20 kann der Pauschbetrag angegeben werden. Der Behinderten-Pauschbetrag wird wie folgt nach dem GdB gestaffelt:

Pauschbeträge bis 2020 Pauschbeträge ab 2021
Grad der Behinderung Pauschbetrag Grad der Behinderung Pauschbetrag
20 384 Euro
25 und 30 310 Euro 30 620 Euro
35 und 40 430 Euro 40 860 Euro
45 und 50 570 Euro 50 1.140 Euro
55 und 60 720 Euro 60 1.440 Euro
65 und 70 890 Euro 70 1.780 Euro
75 und 80 1.060 Euro 80 2.120 Euro
85 und 90 1.230 Euro 90 2.460 Euro
95 und 100 1.420 Euro 100 2.840 Euro
Info
Behinderten-Pauschbeträge für Merkzeichen H, Bl oder TBl

Für Hilflose, Blinde und Taubblinde gilt ein anderer Behinderten-Pauschbetrag von 7.400 Euro. Dieser gilt unabhängig vom GdB.

Beiblatt und Wertmarke zum Schwerbehindertenausweis

Wer im Besitz eines zweifarbigen (orange-grün) Schwerbehindertenausweises ist, kann entweder

  • das Beiblatt mit Wertmarke als Fahrschein für den öffentlichen Personennahverkehr beantragen.

oder

  • das Beiblatt ohne Wertmarke beantragen und sich damit von der KFZ Steuer befreien lassen.

Um eine Wertmarke zum Schwerbehindertenausweis zu erhalten, benötigen Sie ein Beiblatt. Dazu muss bei der Behörde, die auch Ihren Schwerbehindertenausweis ausgestellt hat, ein Antrag gestellt werden. Das Beiblatt berechtigt Sie:

  • … eine Wertmarke zu erwerben, die Sie als Fahrschein für den öffentlichen Nahverkehr einsetzen können.
  • … sich von der KFZ Steuer befreien zu lassen, falls Sie die öffentlichen Verkehrsmittel nicht nutzen wollen.

Die nachfolgende Tabelle zeigt Ihnen eine Übersicht der entsprechenden Regelungen, die je nach Merkzeichen gelten.(4)

Merkzeichen Wertmarke Kfz-Steuer
G
(Gehbehinderung)
91 € Eigenbeteiligung oder 50 % Ermäßigung
aG
(außergewöhnliche Gehbehinderung)
91 € Eigenbeteiligung und befreit
GI
(Gehörlosigkeit)
91 € Eigenbeteiligung oder 50 % Ermäßigung
BI
(Blindheit)
befreit und befreit
Kriegsbeschädigt befreit und befreit
H
(Hilflosigkeit)
befreit und befreit

Vorteile beim Parken

Wer im Besitz eines Schwerbehindertenausweises ist, hat deswegen noch nicht die Möglichkeit den Behindertenparkplatz zu nutzen. Dazu benötigen Sie einen speziellen Parkausweis, der für ganz Europa gilt.

Dieser EU-Parkausweis für behinderte Menschen muss gesondert bei der Straßenverkehrsbehörde vor Ort bzw. beim Ordnungsamt der Stadt beantragt werden. Voraussetzung für einen Parkausweis für Behindertenparkplätze ist, dass das Merkzeichen

  • aG (außergewöhnlich gehbehindert)
  • oder Bl (blind)

in den Ausweis eingetragen wurde.

Seit 2009 besteht auch für die folgenden Personen die Möglichkeit, einen blauen Parkausweis zu erhalten:

  • Contergan-Geschädigte mit beidseitige Amelie oder Phokomelie
  • und Menschen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen; zum Beispiel Amputation beider Arme(5)
Tipp
Parkausweis sichtbar platzieren

Legen Sie den blauen Parkausweis gut sichtbar hinter Ihre Windschutzscheibe. Der Ausweis ist nicht an ein bestimmtes KFZ gebunden, sondern gilt für die Person, die befördert wurde. Er darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Wer den Ausweis unerlaubt nutzt, muss mit einer Anzeige wegen Missbrauch von Ausweispapieren rechnen. 

Vorteile Bus- und Bahnfahrten

Viele Menschen in Deutschland, die einen Schwerbehindertenausweis besitzen, nutzen die Vorteile der kostenfreien Nutzung mit Bus oder Bahn im Nahverkehr. Voraussetzung dafür ist, dass bestimmte Merkzeichen im Ausweis eingetragen sind und Sie über eine gültige Wertmarke verfügen. Die Kosten für eine Wertmarke liegen bei 91 Euro für ein Jahr (46 Euro je Halbjahr).

Für Reisen mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem IC oder ICE im Fernverkehr müssen Sie jedoch eine reguläre Fahrkarte kaufen. Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Auf einigen ausgewählten Fernverkehrsstrecken können Reisende mit einem Schwerbehindertenausweis ihre Wertmarke als Fahrkarte nutzen. (Beispiel Strecke Erfurt Hbf – Gera Hbf). Mehr Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Deutschen Bahn.

Schwerbehindertenausweis: Krankheiten für die Anerkennung

Ob eine Erkrankung zu einer schweren Behinderung führt, wird ausschließlich vom Krankheitsverlauf bestimmt. Je nachdem, wie stark die Erkrankung den Menschen einschränkt, wird der Grad der Behinderung bemessen. Um Ihnen einen Überblick zu geben, listet pflege.de in der untenstehenden Tabelle Krankheiten auf, die bei schwerem Verlauf einen Schwerbehindertenausweis rechtfertigen können. Grundlage hierfür ist die Verordnung des Bundesversorgungsgesetzes.(6)

Betroffene Körperregion Erkrankungen
Kopf und Gesicht
  • Migräne
  • Periphere Fazialisparese (Nervenlähmung)
Nervensystem und Psyche
Sehorgan
  • Strabismus (Schielen)
Hör- und Gleichgewichtsorgan
  • Gleichgewichtsstörungen
  • Tinnitus
  • Menière-Krankheit
  • Chronische Mittelohrentzündung
Nase
  • Chronische Nebenhöhlenentzündung
Mundhöhle, Rachenraum und obere Luftwege
  • Kehlkopfkrebs
  • Stottern
Brustkorb, tiefere Atemwege und Lungen
  • Chronische Bronchitis, Bronchiektasen
  • Pneumokoniosen
  • Lungenkrankheit Sarkoidose
  • Bronchialasthma
  • Schlaf-Apnoe-Syndrom
  • Tuberkulose
Herz und Kreislauf
  • Koronare Herzkrankheit (KHK)
  • Einschränkung der Herzleistung
  • Herzinfarkt
  • Herzrhythmusstörung
  • Lymphödem
  • Bluthochdruck (Hypertonie)
Verdauungsorgane
  • Refluxkrankheit der Speiseröhre
  • Speiseröhrentumor
  • Chronische Gastritis
  • Reizmagen
  • Magenkrebs
  • Darmkrebs
  • Crohn-Krankheit
  • Zöliakie
  • Hämorrhoiden
  • Chronische Hepatitis
  • Leberzirrhose
  • Lebertumor (Leberkrebs)
  • Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen (CED)
Harnorgane
Weibliche Geschlechtsorgane
Stoffwechsel, innere Sekretion
  • Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)
  • Schilddrüsentumor
  • Gicht
  • Fettstoffwechselkrankheit
  • Mukoviszidose
Blut, blutbildende Organe, Immunsystem
  • Hodgkin-Krankheit
  • Leukämie
  • HIV (AIDS)
Haut
  • Ekzeme / Neurodermitis
  • Akne
  • Mykosen
Haltungs- und Bewegungsorgane, rheumatische Krankheiten
  • Rheuma (rheumatoider Arthritis)
  • Fibromyalgie

Häufig gestellte Fragen

Wo beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis?

Der Antrag für einen Schwerbehindertenausweis wird beim Versorgungsamt gestellt. Sie finden es entweder bei Ihrem Landratsamt oder bei der kommunalen Verwaltung.

Wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis?

Um einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis zu stellen, genügt zunächst ein formloses Schreiben an das Versorgungsamt. Damit sich der Gutachter ein Bild von der Schwere der Behinderung machen kann, ist es wichtig, dass Sie dem Antrag alle Gutachten und ärztlichen Berichte beilegen.

Was bedeutet das G im Schwerbehindertenausweis?

Das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis bedeutet, dass eine erhebliche Beeinträchtigung im Straßenverkehr vorliegt. Dazu muss nicht unbedingt eine Gehbehinderung vorliegen. Es gibt auch andere Erkrankungen, die zu einer starken Einschränkung der Bewegungsfähigkeit führen.

Wann bekomme ich aG im Schwerbehindertenausweis?

Das Merkzeichen aG wird für Personen vergeben, bei denen eine außergewöhnliche Gehbehinderung vorliegt und der Grad der Behinderung bei mind. 80 liegt.

Wie sieht ein Schwerbehindertenausweis aus?

Der Ausweis, der so klein ist wie eine Kreditkarte, hat die Grundfarbe grün. Die Seite mit dem Lichtbild ist die Vorderseite. Dort ist auch das Ende der Gültigkeit vermerkt.

Auf der Rückseite des Ausweises ist neben den persönlichen Daten auch der Grad der Behinderung festgehalten.

Kann man mit einem Schwerbehindertenausweis kostenlos Bahn fahren?

Um mit einem Schwerbehindertenausweis kostenfrei Bahn fahren zu können, müssen die Merkzeichen H und BI im Ausweis eingetragen sein. Sie erhalten auf Antrag eine kostenfreie Wertmarke, die für freie Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr berechtigt.

Wer die Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl im Ausweis vermerkt hat, kann für 91 Euro eine Wertmarke beim Versorgungsamt beantragen. Sie ist für ein Jahr gültig und berechtigt auch für freie Fahrten im Nahverkehr.

Wie lange dauert es, bis ein Schwerbehindertenausweis genehmigt wird?

Die Dauer der Bearbeitung, auch das Feststellungsverfahren genannt, für den Schwerbehindertenausweis ist davon abhängig, ob der Antrag vollständig ausgefüllt wurde und alle wichtigen Befunde und Unterlagen vorliegen. Da die Anträge regional bearbeitet werden, kann zu der Dauer keine einheitliche Aussage getroffen werden. Rechnen Sie dennoch mit einigen Monaten, bis das Feststellungsverfahren abgeschlossen ist.

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Erstelldatum: 1202.10.22|Zuletzt geändert: 3202.40.5
(1)
Statistisches Bundesamt (Destatis): Statistik der schwerbehinderten Menschen (2020)
www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Behinderte-Menschen/Publikationen/Downloads-Behinderte-Menschen/sozial-schwerbehinderte-kb-5227101199004.pdf?__blob=publicationFile (letzter Abruf am 12.01.2021)
(2)
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV): Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) (2013)
www.gesetze-im-internet.de/agg/ (letzter Abruf am 12.01.2021)
(3)
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) (2018)
www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Schwerbehindertenausweis/77c393i1p/index.html (letzter Abruf am 12.01.2021)
(4)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (o. J.)
www.einfach-teilhaben.de/DE/AS/Ratgeber/05_Unentgeldliche_Befoerderung/Unentgeldliche_Befoerderung_node.html (letzter Abruf am 26.02.2021)
(5)
Sozialverband VdK Deutschland e.V. (o. J.)
www.vdk.de/deutschland/pages/themen/teilhabe_und_behinderung/9229/behindertenparkplaetze (letzter Abruf am 12.01.2021)
(6)
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV): Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) (2019)
www.gesetze-im-internet.de/versmedv/anlage.html (letzter Abruf am 12.01.2021)
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Interview

Im Gespräch mit Isabella Schüling, freie zertifizierte Pflegeberaterin und pflegende Angehörige

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Isabella Schüling
Im Interview
Isabella Schüling
Pflegefachkraft, Pflegeberaterin § 7a SGB XI, Geprüfte Pflegesachverständige

Isabella Schüling ist examinierte Pflegefachkraft, zertifizierte Pflegeberaterin und Pflegesachverständige. Sie ließ sich weiterbilden zur Pflegedienstleiterin und leitete im Anschluss zehn Jahre einen ambulanten Pflegedienst sowie eine Tagespflegestätte.

Privat ist sie bereits durch ihre Mutter mit der Pflege sehr früh in Kontakt gekommen und später auch durch ihren Ehemann. Seit 2016 berät und unterstützt sie als unabhängige und freie Pflegeberaterin in Berlin Menschen, die in eine Pflegesituation kommen bzw. sich befinden.

Eine schwere Behinderung beeinträchtigt das Leben von Betroffenen in hohem Maße. Viele Angehörige von Schwerbehinderten leisten daher wichtige Unterstützung – unter anderem beim Beantragen eines Schwerbehindertenausweises. Wie schwer es sein kann, einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen, weiß Isabella Schüling nicht nur aus ihrem beruflichen Umfeld. Auch privat hat die gelernte Pflegefachkraft und Pflegeberaterin schon diese Erfahrung machen müssen: Im Jahr 2018 ist ihr Mann an einer Gehirnhautentzündung erkrankt. Seitdem ist er pflegebedürftig mit Pflegegrad 3 und im Besitz eines Schwerbehindertenausweises. pflege.de hat mit Isabella Schüling über die Herausforderungen ihres Alltags gesprochen.

Frau Schüling, durch die Erkrankung Ihres Ehemannes hat sich in Ihrem Leben viel verändert. Neben der Angst um einen geliebten Menschen kommen noch viele organisatorische Aufgaben auf Angehörige zu. Sie pflegen Ihren Mann zuhause und kennen die Situation auch aus Ihren vielen Beratungsgesprächen. Auf was sollten Betroffene bei der Antragsstellung eines Schwerbehindertenausweises besonders achten?

Manchmal sind es nur ganz banale Dinge, wie beispielsweise den richtigen Antrag zu nutzen. Wir wollten den Antrag online stellen und haben nicht bedacht, dass jedes Bundesland unterschiedliche Anträge für einen Schwerbehindertenausweis hat. Es kommt auch in meinen Beratungen immer wieder vor, dass jemand auf irgendeiner Webseite landet und einen Antrag auf Schwerbehinderung herunterlädt, der für Berlin beispielweise gar nicht gültig ist. Dann kommt der Antrag wieder zurück. Das ist ärgerlich, weil es zu einer weiteren Zeitverzögerung führt.

Besonders wichtig ist die Dokumentation der Beeinträchtigung. Ich kann nur jedem empfehlen, ein Beiblatt zum Antrag zu nutzen und ganz ausführlich zu beschreiben, mit welchen Beeinträchtigungen der Betroffene im Alltag zu kämpfen hat. Der kleine Platzhalter, der im Antrag dafür vorgesehen ist, ist meist zu klein. Je ausführlicher die Beschreibung ist, desto besser kann der Gutachter die Situation einschätzen. Beantworten Sie sich folgende Fragen:

  • Was behindert mich im Leben?
  • Wo genau liegen meine Einschränkungen?

Hausarzt informieren: Am besten informieren Sie Ihren Hausarzt, falls er noch nichts von der Antragsstellung weiß. Möglicherweise nimmt der Gutachter mit ihm Kontakt auf. Dann ist es besser, er weiß von dem Vorgang.

Und zuletzt ist es natürlich wichtig, dass der Antrag per Einschreiben versendet wird. Dann kann man sicher sein, dass die Unterlagen auch ankommen.

Hat jeder, der einen Pflegegrad bekommt, auch Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis?

Das kann man so pauschal nicht sagen. Ein Pflegegrad bedeutet nicht automatische Schwerbehinderung. Wer allerdings einen Pflegegrad zwischen 3 und 5 bekommen hat, erfüllt in den meisten Fällen auch die Voraussetzung dafür. Es lohnt sich immer, zu prüfen, ob bei einem hohen Pflegegrad auch ein Merkzeichen für eine Schwerbehinderung vorliegt. Somit besteht vermutlich auch ein Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis, aber das muss nicht immer eine logische Konsequenz sein.

Viele Pflegebedürftige wissen oft gar nicht, dass sie Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis haben. Was raten Sie ihnen?

Das kommt in der Praxis tatsächlich oft vor. Meist erledigen die Angehörigen die ganzen Formalitäten und denken gar nicht an den Schwerbehindertenausweis. Oder wissen auch zu wenig für die Vorteile, die so ein Ausweis mit sich bringt. Da die meisten nicht einschätzen können, ob sie einen Anspruch haben, kann ich nur raten, sich hier Hilfe zu holen. Als Pflegeberater können wir hierzu unabhängig beraten. Möglich ist das aber auch bei anderen Verbänden wie dem VDK oder die Caritas. Auch der Hausarzt kann eine erste Einschätzung abgeben.

Wir kennen das von der Einstufung des Pflegegrades. Nicht immer entspricht das Ergebnis den Vorstellungen des Antragsstellers. Wie ist Ihre Erfahrung bei der Einstufung des GdBs?

Das ist tatsächlich unterschiedlich und lässt sich nicht einheitlich beantworten. Es kommt vor, dass das Ergebnis in der Praxis oft nicht so ist, wie es sich die Antragssteller gewünscht hätte. Entweder wird der Grad der Behinderung gar nicht erreicht oder entspricht nicht der gewünschten Höhe.

Bei uns war das am Anfang auch recht schwierig. Obwohl mein Mann große Beeinträchtigungen durch eine starke Diabeteserkrankung hatte, wurde ihm nur ein GdB von 20 gewährt. Wir haben dann mit Widersprüchen und immer wieder neuen Anträgen den GdB regelrecht hochgekämpft. Leider hat er dann noch eine Verschlimmerung durch eine weitere Erkrankung erfahren und ist mittlerweile bei einem GdB von 100. Der Weg zu seinem Schwerbehindertenausweis und letztlich zu einem Grad von 100 war nicht leicht. Dennoch ist der GdB von 100 sehr wichtig für uns, da er dadurch Vorteile hat, die ihm und uns das Leben erleichtern.

Hätten sie gesehen, wie schwer mein Mann aus dem Bett kommt, hätten sie ganz bestimmt anders entschieden.
Isabella Schüling – Pflegeberaterin

Wie lange müssen Ihrer Erfahrung nach die Antragssteller auf einen Bescheid warten?

Wir sind in Berlin. Da gehen die Uhren bekanntermaßen anders. Bei uns sind es im Moment dreieinhalb Monate. Aber ich weiß von Betroffenen, die bis zu einem Jahr warten mussten. Ich kann mir vorstellen, dass es an manchen Orten aufgrund von Corona noch größere Verzögerungen gibt.

Möchten Sie zum Abschluss unseren Leser vielleicht einen Tipp geben?

Geben Sie nicht auf! Holen Sie sich Hilfe und setzen Sie Ihren Anspruch durch. Ich weiß, dass es nicht immer leicht ist, aber am Ende profitieren Sie von dem Ergebnis.

Vielen Dank, Frau Schüling für das nette und informative Gespräch.

 

Erstelldatum: 1202.20.4|Zuletzt geändert: 1202.20.4
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