Wohnraumanpassung: Das zahlt die Pflegeversicherung

Wohnraumanpassung Pflege - Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Mit dem Alter und zunehmenden körperlichen Beschwerden muss der Wohnraum anderen Anforderungen genügen als noch in jungen Jahren. Die Wohnräume sollten weitgehend barrierefrei sein, damit Senioren möglichst lange selbstständig im eigenen Zuhause leben können. Die Pflegekasse bezuschusst sog. wohnumfeldverbessernde Maßnahmen im Einzelfall mit bis zu 4.000 Euro. pflege.de erklärt, welche Voraussetzungen dafür gelten und welche Umbauten von der Pflegekasse gefördert werden.

Inhaltsverzeichnis

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Häufig lauern vor allem im Bad und an Treppen Gefahren. Stürze drohen und die Unsicherheit in den eigenen vier Wänden wächst. Insbesondere wohnumfeldverbessernde Umbauten im Badezimmer sowie Treppenlifte können den Bewohnern viel Selbstständigkeit und Sicherheit zurückgeben und – im Pflegefall – Angehörigen die Pflege erleichtern.

Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?

Eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme oder Wohnraumanpassung, so beschreibt es die Pflegeversicherung, soll Bewohnern das selbstständige Leben in ihrem Zuhause erleichtern, wenn sie älter werden. In vielen Fällen wird die ambulante Pflege durch Umbauten überhaupt erst ermöglicht bzw. pflegerische Tätigkeiten werden durch geeignete Maßnahmen erleichtert. Sie oder Ihr pflegebedürftiger Angehöriger sollen ja so weit wie möglich selbstständig bleiben, auch im Alter, bei Behinderung oder Pflegebedürftigkeit.

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Wichtiger Hinweis: In diesem Beitrag werden häusliche Umbaumaßnahmen im Rahmen der Pflegeleistungen beschrieben, d. h. in welchem Umfang und unter welchen Bedingungen die Pflegekasse Modernisierungsmaßnahmen im privaten Umfeld bezuschusst. Detaillierte Informationen und Lösungen für einzelne Umbaumaßnahmen zugunsten der Barrierefreiheit können Sie hingegen in der Rubrik Barrierefreies Wohnen und Bauen auf pflege.de nachlesen.

Wohnraumanpassung über die Pflegekasse

Pflegekassen bezuschussen im Rahmen der Pflegeleistungen eine Wohnraumanpassung für Pflegebedürftige mit maximal 4.000 Euro einmalig für alle Maßnahmen der Barrierefreiheit pro Pflegebedürftigen. Ändert sich der Pflegebedarf und werden weitere Umbauten benötigt, kann die Pflegekasse unter Umständen erneut Zuschüsse gewähren.

Voraussetzungen nach § 40 SGB XI

Grundvoraussetzung für eine finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse ist ein anerkannter Pflegegrad. Darüber hinaus müssen wohnumfeldverbessernde Maßnahmen generell eines von drei Kriterien erfüllen (s. Quelle 1):

  1. Die Maßnahmen ermöglichen die häusliche Pflege überhaupt erst.
  2. Die Umbauten erleichtern die häusliche Pflege erheblich und verringern die Belastung für den Pflegebedürftigen bzw. die Pflegepersonen.
  3. Die Umbaumaßnahmen ermöglichen eine selbstständigere Lebensführung.
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Welche Umbaumaßnahmen finanziert die Pflegekasse?

  • Maßnahmen, welche  die Wohnumgebung an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anpassen, z. B. Einbau von Fenstern mit Griffen in rollstuhlgerechter Höhe, Aufzüge, Treppenlift
  • Maßnahmen, die einen wesentlichen Eingriff in die Bausubstanz erfordern und diese dauerhaft verändern, z. B. Austausch der Badewanne durch eine bodengleiche Dusche, Türverbreiterung
  • Maßnahmen, die technische Hilfestellungen geben, z. B. Einbau und Umbau von Mobiliar, welches an die Erfordernisse der Pflegesituation individuell angepasst wird
Info
Was ist eine Maßnahme?

Unter „einer“ Maßnahme versteht die Pflegeversicherung alle Maßnahmen, die zum selben Zeitpunkt beantragt werden. Es kann insofern unter Umständen sinnvoll sein, mehrere notwendige Maßnahmen zu getrennten Zeitpunkten durchzuführen, um wiederholt Fördermittel in Anspruch nehmen zu können.

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Beispiele für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss zu Umbaumaßnahmen. Dies sind typische Beispiele aus der Praxis:

  • Installation eines Treppenlifts
  • Rutschsichere Ausstattung der Stufen im Treppenhaus
  • Anbringen eines beidseitigen Geländers im Treppenhaus
  • Verlegung von rutschfesten Bodenbelägen
  • Einbau gut erreichbarer Lichtschalter
  • Einbau einer barrierefreien Dusche
  • Umbau von einer Wanne zur Dusche
  • Installation eines Badewannenlifts
  • Einbau eines barrierefreien WCs
  • Anbringen von gut erkennbaren Haltegriffen und Stützstangen
  • Absenken von Hängeschränken in der barrierefreien Küche
  • Installation von Bewegungsmeldern für den nächtlichen Weg zur Toilette
  • Abbau von Stolperfallen in Wohnräumen
  • Anpassung der Höhe von Einrichtungsgegenständen
  • Vergrößerung von Türen
  • Schaffung von Orientierungshilfen für Sehbehinderte
  • Abbau von Türschwellen
  • Einbau einer Gegensprechanlage

Folgende Umbauten gelten gemäß § 40 Abs. 4 SGB XI nicht als wohnumfeldverbessernde Maßnahmen:

  • Ausstattung der Wohnung mit einem Telefon, einem Kühlschrank oder einer Waschmaschine
  • Verbesserung der Wärmedämmung und des Schallschutzes
  • Reparatur schadhafter Treppenstufen
  • Brandschutzmaßnahmen
  • Herstellung einer funktionsfähigen Beleuchtung im Eingangsbereich/Treppenhaus
  • Rollstuhlgarage
  • Errichtung eines überdachten Sitzplatzes
  • elektrischer Antrieb einer Markise
  • Austausch der Heizungsanlage, Warmwasseraufbereitung
  • Schönheitsreparaturen (Anstreichen, Tapezieren von Wänden und Decken, Ersetzen von Oberbelägen)
  • Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden
  • allgemeine Modernisierungsmaßnahmen
Info
Umzug als wohnumfeldverbessernde Maßnahme

Wenn auch der beste Umbau nicht zu mehr Barrierefreiheit im Zuhause führt, sollten Sie einmal über eine neue Wohnung nachdenken. Auch der Seniorenumzug in eine barrierefreie Wohnung wird von der Pflegeversicherung als Maßnahme der „Wohnraumanpassung für Senioren“ bezuschusst.

Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Wie viel und wie oft?

Die Pflegekasse zahlt je Umbaumaßnahme einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro. Wohnen mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, zum Beispiel in einer Wohngruppe, werden bis zu 16.000 Euro von der Pflegekasse übernommen. Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 1.

Info
Höchstbetrag steigt zum 01.01.2025

Die 2023 beschlossene Pflegereform (PUEG) umfasst unter anderem eine Erhöhung aller Geld- und Sachleistungen zum 01.01.2025. Das betrifft auch die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Der Höchstbetrag steigt dann von 4.000 Euro um 4,5 Prozent auf 4.180 Euro.

Zuschüsse für Umbaumaßnahmen bei Pflegegrad

Pflegegrad Zuschuss für Einzelpersonen* Zuschuss für Wohngruppen*
Pflegegrad 1 max. 4.000 € max. 16.000 €
Pflegegrad 2 max. 4.000 € max. 16.000 €
Pflegegrad 3 max. 4.000 € max. 16.000 €
Pflegegrad 4 max. 4.000 € max. 16.000 €
Pflegegrad 5 max. 4.000 € max. 16.000 €

* Die Zuschüsse gelten je Gesamtmaßnahme.

Tipp
Bis zu 16.000 Euro für Pflege-WGs

Leben Sie oder Ihr pflegebedürftiger Angehöriger mit anderen Pflegebedürftigen in einer Wohngemeinschaft, können Sie die Zuschüsse zusammenrechnen. Allerdings werden pro WG maximal 16.000 Euro pro Maßnahme bewilligt.

Wenn sich im Verlauf der Pflege die Situation des Pflegebedürftigen so verändert, dass neue Maßnahmen notwendig werden, können diese wieder mit bis zu 4.000 Euro von der Pflegekasse bezuschusst werden. So wäre etwa eine barrierefreie Wohnung zunächst eine gute Wohnraumanpassung bei Demenz. Wenn die Demenz fortschreitet, kann es sein, dass neue Maßnahmen nötig werden, etwa eine neue Treppe (weil die alte zu steil ist) oder ein anderer Bodenbelag (um die Orientierung zu erleichtern).

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Fallbeispiel

Ihr Angehöriger lebt in einem zweistöckigen Haus. In die Duschkabine mit Sockel kann er noch ohne Probleme steigen, aber die Treppenstufen schafft er nicht mehr ohne Hilfe. Sie denken über den Einbau eines Sitzlifts nach und stellen einen Antrag. Nach individueller Prüfung gewährt die Pflegekasse eine Unterstützung von bis zu 4.000 Euro für die Treppenlift-Kosten.

Später, der Zeitraum ist nicht entscheidend, verschlechtert sich die Mobilität Ihres Angehörigen weiter und er kann den Sockel zur Duschkabine nicht mehr überwinden. Sie stellen erneut einen Antrag bei der Pflegekasse auf eine bodenebene Dusche und die Pflegekasse gewährt erneut einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro. Die Bezuschussung ist jedoch immer eine Einzelfallentscheidung und hängt von der individuellen Situation Ihres Angehörigen ab.

Wohnraumanpassung: Kosten im Überblick

Vielleicht stehen Sie gerade vor der Entscheidung, Ihre Wohnung bzw. die Wohnung Ihres Angehörigen für sich oder Ihren Angehörigen rollstuhlgerecht umzugestalten. Das folgende Beispiel veranschaulicht durchschnittliche Kosten und einen möglichen Zuschuss durch die Pflegeversicherung:

Maßnahme Kosten
Türenverbreiterung 1.000 €
Einbau einer Rollstuhlrampe 5.000 €
Absenken der Hängeschränke 800 €
Gesamtkosten 6.800 €
Zuschuss der Pflegekasse 4.000 €
Eigenanteil des Pflegebedürftigen 2.800 €
Info
Was ist der Eigenanteil?

Der Eigenanteil ist das, was über den 4.000 Euro-Förderzuschuss der Pflegekassen hinaus privat gezahlt werden muss. Kostet ein Umbau bspw. 5.000 Euro, so beträgt der Eigenanteil 1.000 Euro.

Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Bevor Sie mit den Umbaumaßnahmen bei Ihnen oder Ihrem Angehörigen beginnen, müssen Sie bei der Pflegekasse einen Zuschuss für die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen beantragen. Die Pflegekasse ist an die jeweilige Krankenkasse des Pflegebedürftigen (z. B. TK, DAK, Barmer, IKK) angeschlossen. Nur wenn die Maßnahme bewilligt wurde, fließen später auch die Zuschüsse. Dazu genügt ein formloses Schreiben, in dem Sie die notwendigen Umbauarbeiten beschreiben und Ihr Anliegen darlegen.

Welche Daten sollte der Antrag enthalten?

  • Name, Anschrift und Versichertennummer des Pflegebedürftigen
  • Kontoverbindung des Pflegebedürftigen (Alternativ: Kontoverbindung des Handwerkerbetriebes, falls die Rechnung direkt von der Pflegekasse an den Handwerker bezahlt werden soll)
  • Beschreibung der Baumaßnahme
  • Gründe für die notwendige Umbaumaßnahme
  • im besten Fall Kostenvoranschläge und Kontaktdaten der Handwerker
  • Information, ob früher bereits wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bezuschusst wurden

Es ist auch möglich, den Zuschuss erst im Nachgang zu beantragen. In diesem Fall müssen Sie die Rechnungen bei der Pflegekasse einreichen. Nachteil: Sie wissen beim Umbau nicht, mit welcher finanziellen Unterstützung Sie rechnen können. 

Info
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen abgelehnt?

Wird ein Antrag auf die Bezuschussung von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen abgelehnt, muss die Pflegekasse nach § 35 Abs. 1 SGB X (s. Quelle 2) dafür einen Bescheid inklusive einer Begründung einreichen. Haben Sie Einwände gegen die Ablehnung, können Sie Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen. Nehmen Sie ggf. eine rechtliche Beratung als Unterstützung in Anspruch.  

Häufig gestellte Fragen

Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind Umbaumaßnahmen, die den Bewohnern mit zunehmender Immobilität das eigenständige Leben in ihrem Zuhause erleichtern sollen. Dies können z.B. die Installation eines Treppenliftes oder das Verlegen von rutschfesten Bodenbelägen sein.

Wo kann man einen Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen stellen?

Den Antrag auf Zuschüsse zur Finanzierung der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen stellen Sie – bei anerkanntem Pflegegrad – bei der Pflegekasse. Sie können dafür ein formloses Schreiben aufsetzen. Beschreiben Sie die Maßnahme und weshalb diese notwendig ist. Beantragen Sie den Zuschuss bestenfalls vor Beginn der Umbaumaßnahme.

Welche Umbaumaßnahmen und Umbaukosten übernimmt die Pflegekasse?

Die Pflegekasse zahlt einen Zuschuss zu Umbaumaßnahmen, die mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz verbunden sein können. Dazu gehören Türverbreiterungen oder fest installierte Rampen und Treppenlifte. Auch für den pflegegerechten Umbau des Badezimmers gibt es Zuschüsse. Außerdem wird der Ein-­ und Umbau von Mobiliar, das für den Pflegebedarf individuell hergestellt oder umgebaut werden muss, finanziell unterstützt. Diese Umbaumaßnahmen werden von der Pflegekasse übernommen, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien zutrifft:

  • Die Maßnahmen führen dazu, dass die häusliche Pflege überhaupt erst ermöglicht wird.
  • Durch die Umbauten wird die häusliche Pflege erheblich erleichtert und die Belastung für Pflegebedürftigen bzw. für die Pflegepersonen reduziert.
  • Die Umbaumaßnahmen haben eine selbstständigere Lebensführung des Pflegebedürftigen zum Ziel.

Einen Zuschuss zur Wohnungsanpassung kann die Pflegekasse auch ein zweites Mal gewähren: Immer dann, wenn die Pflegesituation sich so verändert hat, dass erneute Maßnahmen nötig werden.

Wie hoch ist der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?

Eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme wird von der Pflegekasse mit maximal 4.000 Euro bezuschusst.

Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, kann die Maßnahme mit 4.000 Euro je pflegebedürftigen Versicherten bezuschusst werden. Der maximale Betrag, zum Beispiel für Wohngruppen, liegt bei 16.000 Euro pro Umbaumaßnahme.

Wie oft kann man wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen?

Der Antrag wird pro Maßnahme gestellt. Verändert sich der Zustand des Pflegebedürftigen, so dass neue Umbaumaßnahmen notwendig werden, kann erneut der Antrag auf einen Zuschuss bei der Pflegekasse gestellt werden.

Was zahlt die Pflegekasse für einen Umbau?

Die Pflegekasse zahlt für eine Umbaumaßnahme einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro. Wohnen mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, zum Beispiel in einer Wohngruppe, können bis zu 16.000 Euro von der Pflegekasse übernommen werden.

Ab welchem Pflegegrad kann man eine Wohnraumanpassung beantragen?

Eine Wohnraumanpassung kann ab Pflegegrad 1 beantragt werden. Die Höhe der Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ist unabhängig vom Pflegegrad und beträgt immer bis zu 4.000 Euro bzw. bis zu 16.000 Euro für Wohngruppen.

Gibt es Zuschüsse zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen ohne Pflegegrad?

Nein, ohne einen anerkannten Pflegegrad zahlt die Pflegekasse keinen Zuschuss zu Umbaumaßnahmen.

Welche Voraussetzungen gelten für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?

Grundvoraussetzung für die Bezuschussung einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme ist ein anerkannter Pflegegrad beim Antragsteller. Zum anderen ist mindestens eine der folgenden Kriterien zu erfüllen:

  • Die Maßnahmen ermöglichen die häusliche Pflege überhaupt erst.
  • Die Umbauten erleichtern die häusliche Pflege erheblich und verringern die Belastung für den Pflegebedürftigen bzw. die Pflegepersonen.
  • Die Umbaumaßnahmen ermöglichen eine selbstständigere Lebensführung.

Kann ein Umzug als wohnumfeldverbessernde Maßnahme geltend gemacht werden?

Ja, auch ein Umzug kann unter bestimmten Voraussetzungen als wohnumfeldverbessernde Maßnahme gelten und von der Pflegekasse bezuschusst werden. Dabei gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei anderen Maßnahmen auch. Der Umzug muss also entweder die häusliche Pflege ermöglichen, diese erheblich erleichtern oder eine selbständigere Lebensführung sicherstellen. Beispiel dafür ist ein Umzug vom Obergeschoss in eine Wohnung im Erdgeschoss.

Was kann ich tun, wenn wohnumfeldverbessernde Maßnahmen abgelehnt wurden?

Wird Ihr Antrag auf die Bezuschussung von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen abgelehnt, muss die Pflegekasse nach § 35 Abs. 1 SGB X dafür einen Bescheid inklusive einer Begründung angeben.

Haben Sie Einwände gegen die Ablehnung, können Sie Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen. Holen Sie sich ggf. eine rechtliche Beratung ein.

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Erstelldatum: 6102.60.03|Zuletzt geändert: 3202.70.62
(1)
Quelle 1: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html (letzter Abruf am 25.08.2020)
(2)
Quelle 2: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__35.html (letzter Abruf am 25.08.2020)
(3)
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