Pflegeberatung: Definition
In einer Pflegeberatung werden Pflegebedürftige oder ihre pflegenden Angehörigen über die Möglichkeiten der Pflege informiert. Es gibt allgemeine und individuelle Pflegeberatungen, die rechtlich unterschiedlich verankert sind. Der Begriff Pflegeberatung ist nicht geschützt. Durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz aus dem Jahr 2009 wurde die individuelle Pflegeberatung als Rechtsanspruch in § 7a des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) festgelegt, sodass jeder Pflegebedürftige bzw. die Angehörigen grundsätzlich ein Recht auf Pflegeberatung haben. (s. Quelle 1)
Im Rahmen der Pflegeberatung nach § 7a werden im ersten Schritt unterschiedliche Unterstützungsmöglichkeiten (u. a. Entlastungsangebote, Sozialleistungen und Hilfsangebote) für den Pflegebedürftigen sowie seine pflegenden Angehörigen vorgestellt. Im nächsten Schritt wird ein individueller Versorgungsplan im Sinne eines sog. Fallmanagements ausgearbeitet. Das bedeutet, dass der individuelle Fall der pflegebedürftigen Person betrachtet wird und die Beratung auf ihn und seine Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Inhalte der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI
In der Pflegeberatung werden Pflegebedürftige und ihre Angehörigen darüber aufgeklärt, welche Sozialleistungen und Unterstützungsangebote für den Pflegebedürftigen in Frage kommen:
- Pflegeleistungen vom Bund: Es geht zum einen um Leistungen der Pflegeversicherung, die bundesrechtlich verankert sind (u. a. Kurzzeitpflege, Entlastungsbetrag, Pflegegeld).
- Unterstützungsleistungen vom Bundesland: Außerdem werden die nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag (z. B. Nachbarschaftshilfe, Haushaltshilfen) erläutert.
- Kommunale Hilfsangebote: Zudem werden kommunale Hilfsangebote (bspw. Seniorentreffs) dargelegt (s. Quelle 2).
Beratungsprozess: So läuft eine Pflegeberatung nach § 7a ab
Der Ablauf einer Pflegeberatung folgt einem festen Schema. Die Richtlinien werden vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) vorgegeben und müssen von den Pflegeberatern entsprechend umgesetzt werden. So soll sichergestellt werden, dass die Pflegeberatung für den Ratsuchenden nachvollziehbar und verständlich ist.
Beratungsprozess einer Pflegeberatung nach § 7a
- Ermittlung des Hilfe- und Unterstützungsbedarfs u. a. zu
– Gesundheit: z. B. liegt eine Demenz vor?
– Hilfe und Unterstützung im Alltag & Mobilität
– Barrierefreiheit in der Wohnung
– Situation des pflegenden Angehörigen - Beratung u. a. zu
– Pflegeleistungen: Verhinderungspflege, Tag- und Nachtpflege
– Hilfsmittel: benötigt die Person z. B. eine Gehhilfe?
– Rehabilitation: Erhalt und Wiederherstellung der Mobilität
– Prävention: Pflegekurse nach § 45a SBG XI
– Anpassung des Wohnumfeldes - Erstellung eines individuellen Versorgungsplans mit den folgenden Inhalten
– Stammdaten zur Person
– Name des Pflegeberaters
– Dokumentation der Maßnahmen
– Zielsetzungen
– Vereinbarung der nächsten Beratungsgespräche/Folgekontakte mit Pflegeberater - Umsetzung der Zielvorgaben
Der Pflegeberater vermittelt den Zugang zu bedarfsgerechten Leistungen (z. B. kommunale Beratungsstellen, sozialpsychiatrische Dienste, Ärzte, „Essen auf Rädern“, ehrenamtliche Gruppen) - Begleitung & Anpassung
Der Pflegeberater überprüft (ggf. telefonisch), ob die Maßnahmen eingehalten werden. Auch Zwischenschritte und neue Zielvorgaben werden besprochen. - Informationen über Leistungen zur Entlastung der Pflegepersonen
Dazu zählen u. a. Pflegekurse, Pflegeunterstützungsgeld, Pflegehilfsmittel, Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz bzw. Familienpflegezeitgesetz - Ende der Pflegeberatung
Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist keine dauerhafte Begleitung durch einen Pflegeberater. Die Beratung ist beendet, wenn nach der Anpassung des Versorgungsplans keine Verbesserung in Sicht ist. Verändert sich die Bedarfslage, kann eine Wiederholungsberatung durchgeführt werden.

Pflegeberatung nach § 7a SGB XI: So läuft das Beratungsgespräch ab.
Pflegeberatung, Beratungseinsatz & Pflegeschulung: So unterscheiden sie sich
Da Pflegeberatung kein geschützter Begriff ist, wird er auch nicht einheitlich verwendet. Es macht jedoch einen Unterschied, ob Ratsuchende nur eine erste generelle und unverbindliche Beratung in Anspruch nehmen möchten oder ob sie eine persönliche Pflegeberatung nach § 7a benötigen.
Beratungen zur Pflege finden auch in Pflegekursen und Pflegeschulungen gemäß § 45 SGB XI in öffentlichen Kursen oder in der Häuslichkeit von Pflegebedürftigen statt. Auch in einem verpflichtenden Beratungsbesuch gemäß § 37.3 SGB XI für Pflegegeldempfänger ab Pflegegrad 2 werden Pflegebedürftige und ihre Angehörigen beraten.
Übersicht über die unterschiedlichen Pflegeberatungen:
Unabhängige Pflegeberatung
Viele Ratsuchende fragen sich, wo sie eine unabhängige Pflegeberatung finden können. Hintergrund ist, dass die Pflegeberatung meist über die zuständige Pflegekasse (angebunden an Ihre Krankenkasse) koordiniert wird. Die Unabhängigkeit der Pflegeberatung ist aber in den Richtlinien des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) festgeschrieben. Das heißt, dass jede Pflegeberatung nach § 7a unabhängig sein muss: Auch wenn eine Pflegeberatung durch die Pflegekasse angeboten wird, müssen die Interessen des Ratsuchenden immer im Vordergrund stehen.
Anlaufstellen für Pflegeberatung
In den einzelnen Bundesländern haben sich teilweise unterschiedliche Strukturen zur Umsetzung der Pflegeberatung entwickelt. Die meisten Bundesländer bieten die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI in Pflegestützpunkten an. Es gibt aber noch mehr Orte mit Beratungsangeboten zum Thema Pflege in Deutschland.
Orte, an den Pflegeberatungen stattfinden
- Pflegeberater in Pflegestützpunkten
- Wohlfahrtsverbänden & Verbraucherzentralen
- Kranken- bzw. Pflegeversicherungen & Sozialämtern
- Pflegediensten & Krankenhäusern
- privaten Pflegeberatungen
Pflegeberatung in der Nähe finden
Nicht jeder Pflegedienst bietet eine qualifizierte Pflegeberatung an. Wo es eine passende und gute Pflegeberatung gibt, erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse bzw. Pflegekasse. Wenn Ihnen die Kasse keine Beratung in Ihrer Nähe vorschlägt, wenden Sie sich an ihre Kommune oder Sozialbehörde vor Ort. Bei Bedarf kann eine Pflegeberatung auch telefonisch oder ggf. als Videoanruf in einer Online-Pflegeberatung erfolgen. Pflegeberater kommen auf Wunsch zu Ihnen nach Hause bzw. in die Einrichtung, in der Sie wohnen.
Weiterbildung zum Pflegeberater: „Pflegeberater“ ist kein geschützter Begriff
Die Bezeichnung „Pflegeberater“ ist gesetzlich nicht geschützt. Es gibt unterschiedliche Zertifizierungen und Ausbildungsinhalte. Dazu zwei Beispiele:
Pflegeberater nach § 45 sind darauf spezialisiert, pflegende Angehörige und Ehrenamtliche in der Pflege zuhause zu schulen, um körperlicher und seelischer Belastung entgegenzuwirken. Sie führen Pflegeschulungen durch und leiten spezielle Pflegekurse bspw. zum Umgang mit Demenz.
Pflegeberater nach § 7a sind umfassend weitergebildet und in der Lage, die Situation im Einzelfall zu betrachten und einen individuellen Versorgungsplan zu erstellen. Sie beraten meist in Pflegestützpunkten und kennen die sozialen Angebote vor Ort, bspw. Seniorentreffs oder Selbsthilfegruppen.
Qualifizierte Pflegeberater sichern gute Pflegeberatung
Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI wird gemäß den Richtlinien des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) ausschließlich von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt. Dazu zählen
- Pflegefachkräfte
- Sozialversicherungsfachangestellte
- Sozialarbeiter mit einer entsprechenden Weiterbildung (s. Quelle 2)
Wer hat Anspruch auf eine Pflegeberatung?
Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung nach § 7a SGB XI haben Personen mit anerkanntem Pflegegrad sowie Personen, die bei ihrer Pflegekasse bereits einen Antrag auf Pflegegrad gestellt haben und einen erkennbaren Hilfe- und Beratungsbedarf haben. Die Pflegekasse schlägt dem Ratsuchenden spätestens zwei Wochen nach Antrag auf Pflegegrad eine passende Pflegeberatung vor.
Pflegeberatung bei privater Krankenversicherung
Während sich gesetzlich Versicherte i. d. R. im ersten Schritt bei ihrer Kranken. bzw. Pflegekasse melden, wenn sie eine Pflegeberatung benötigen, werden Privatpatienten von ihrer Versicherung an die Compass Pflegeberatung vermittelt.
Was ist die Compass Pflegeberatung? Der Verband der privaten Krankenversicherung e. V. hat das Unternehmen Compass Private Pflegeberatung gegründet, um Privatversicherte aller Kassen zu Pflegethemen zu beraten. Die Beratung ist neutral und unabhängig. Eine Pflegeberatung für Privatversicherte kann telefonisch oder auf Wunsch vor Ort zuhause oder bspw. in einem Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung durchgeführt werden.
Pflegeberatung: Kosten
Die Kosten für eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI übernehmen die Pflegekassen. Der Versicherte muss dafür nicht in Vorkasse treten, da die Berater i. d. R. selbst mit der Pflegekasse abrechnen. Auch die Kosten für Pflegekurse nach § 45 sowie Beratungsbesuche nach § 37.3 werden von den Pflegekassen übernommen.
Muss ich eine Pflegberatung bei der Pflegekasse beantragen?
Wenn Sie Leistungen der Pflegeversicherung beziehen (z. B. Pflegegeld) oder Pflegeleistungen beantragt haben, kommt die Pflegekasse mit einem Termin für eine Pflegeberatung oder einem Beratungsgutschein auf Sie zu. Die Pflegeberatung muss also nicht beantragt werden.
Wenn Sie weder eine Kostenübernahme der Pflegekasse noch einen Beratungsgutschein vorweisen können, müssen Sie die Pflegeberatung selbst finanzieren. In dem Fall sollten Sie sich vorher ein Angebot des Pflegeberaters einholen.
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Pflegeberatung?
In einer Pflegeberatung werden Ratsuchende über die Möglichkeiten der Pflege informiert. Der Begriff Pflegeberatung ist nicht geschützt. Es gibt allgemeine und individuelle Pflegeberatungen, die rechtlich unterschiedlich verankert sind.
Was ist eine Pflegeberatung nach § 7a?
Eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI wird meist zu Beginn der Pflegebedürftigkeit von Ratsuchenden wahrgenommen. Die zuständige Krankenkasse bzw. Pflegekasse schlägt Versicherten spätestens zwei Wochen nach Antrag auf Pflegeleistungen einen Termin zur Pflegeberatung bei einem persönlichen Pflegeberater vor.
Kann ich mir meinen Pflegeberater aussuchen?
Sofern die gewünschte Person die Zertifizierung zum Pflegeberater nach § 7a SGB XI vorweisen kann, spricht nichts dagegen, dass Ratsuchende sich ihre Beratungsperson selbst aussuchen. Die Kranken- bzw. Pflegekasse wird jedoch vorab prüfen, ob die Person zertifiziert ist.
Wann wird eine Pflegeberatung in Anspruch genommen?
Wenn Menschen plötzlich pflegebedürftig werden, haben Betroffene und ihre Angehörigen meist viele Fragen. Eine individuelle Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist dann empfehlenswert. Spätestens zwei Wochen nachdem Betroffene Pflegeleistungen beantragt haben, wird Ihnen eine passende Beratung von der zuständigen Pflegekasse angeboten.
Was kostet eine Pflegeberatung?
Für Sozialversicherungspflichtige ist die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI kostenfrei, da sie von der Pflegekasse finanziert wird. Dasselbe gilt auch für Pflegekurse nach § 45 SGB XI sowie für die sog. Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI. Wenn die Kasse keine Kostenübernahme zusichert, werden die Kosten für die Pflegeberatung auch nicht übernommen.
Wie finde ich eine Pflegeberatung in meiner Nähe?
Eine geeignete Anlaufstelle für eine Pflegeberatung nach § 7a sind Pflegestützpunkte, die es in nahezu jeder Stadt in Deutschland gibt. Informationen dazu werden auch von den Kommunen und Sozialbehörden bereitgestellt. Alternativ gibt Ihnen Ihre Krankenkasse Auskunft darüber, wie Sie Pflegeberatungen in Ihrer Nähe finden.