Pflegeberatung

Pflegeberatung

Wenn eine Pflegebedürftigkeit unerwartet eintritt, begleiten Sie als Pflegebedürftigen oder pflegende Angehörigen zunächst viele offene Fragen. Mit diesen Fragen werden Sie aber nicht allein gelassen. Damit Sie genauestens informiert sind, welche Unterstützungs- und Pflegeleistungen Ihnen im Pflegefall zur Verfügung stehen, können Sie eine kostenlose Pflegeberatung nach Paragraf 7a (SGB XI) in Anspruch nehmen.

pflege.de erklärt Ihnen, wie eine Pflegeberatung abläuft und wie sich einzelne Beratungsformen voneinander unterscheiden.

Inhaltsverzeichnis

Pflegeberatung: Definition

In einer Pflegeberatung erhalten Sie als pflegebedürftige Person oder pflegender Angehöriger sämtliches Wissen über Unterstützungsmöglichkeiten wie Entlastungs-, Hilfsangebote sowie Sozialleistungen, die Ihnen zustehen. Dabei schätzt ein zertifizierter Pflegeberater Ihre individuelle Situation ein. Während der Pflegeberatung stellt der Berater Ihnen die entsprechenden Leistungen vor und fertigt einen individuellen Versorgungsplan für Sie an.(1)(2)

Da Pflegeberatung kein geschützter Begriff ist, wird er auch nicht einheitlich verwendet. Es macht jedoch einen Unterschied, ob Sie nur eine erste generelle und unverbindliche Beratung in Anspruch nehmen möchten oder Sie eine persönliche Pflegeberatung nach Paragraf 7a benötigen.

Beratungen zur Pflege erfolgen auch in Pflegekursen und Pflegeschulungen gemäß Paragraf 45 SGB XI. Diese finden entweder öffentlich mit mehreren Personen oder einzeln in der Häuslichkeit der pflegebedürftigen Person statt.

Auch in einem verpflichtenden Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI für Pflegegeldempfänger ab Pflegegrad 2 erhalten Sie als Pflegebedürftiger und Angehöriger Unterstützung.

Ebenfalls die Bezeichnungen Pflegeberaterin und Pflegeberater sind gesetzlich nicht geschützt. Es gibt unterschiedliche Zertifizierungen und Ausbildungsinhalte.

Info
Gesetzliche Grundlage für die Pflegeberatung nach Paragraf 7a

Seit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz aus dem Jahr 2009 ist der Rechtsanspruch Paragraf 7a des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) festgelegt. Somit haben alle Menschen mit Pflegebedürftigkeit sowie pflegende Angehörige ein Recht auf eine Pflegeberatung.

Anlaufstellen für Pflegeberatung

Eine der ersten Anlaufstellen, bei der Sie eine Pflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI in beinahe jedem Bundesland erhalten können, sind die sogenannten Pflegestützpunkte. Hier finden Sie die richtigen Ansprechpersonen, die sich Ihrem Pflegefall annehmen – nämlich zertifizierte Pflegeberater.

In Sachsen-Anhalt finden Sie keine Pflegestützpunkte, sondern die Beratungsstellen der sogenannten vernetzten Pflegeberatung. In Bayern gibt es sowohl die Pflegestützpunkte als auch die Fachstellen für pflegende Angehörige.

Pflegeberatung bei privater Krankenversicherung

Im Falle einer privaten Krankenversicherung steht Ihnen die kostenlose Beratung der compass private Pflegeberatung GmbH zur Verfügung.(3)

Tipp
So finden Sie eine Pflegeberatung in der Nähe

Bei Ihrer Krankenkasse oder Pflegekasse erhalten Sie Auskunft darüber, in welcher Pflegeberatungsstelle Sie eine passende Beratung finden können. Pflegeberater kommen auf Wunsch zu Ihnen nachhause oder in die Einrichtung, in der Sie wohnen. Bei Bedarf kann eine Pflegeberatung auch telefonisch oder als Videoanruf in einer Online-Pflegeberatung erfolgen.

Unabhängige Pflegeberatung

Die Pflegeberatung erfolgt meistens über die Pflegekasse, die an Ihre Krankenkasse angebunden ist. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) hat festgelegt, dass eine Pflegeberatung nach Paragraf 7a unabhängig erfolgen muss. Das heißt: Auch wenn eine Pflegeberatung durch die Pflegekasse angeboten wird, müssen die Interessen der Ratsuchenden immer im Vordergrund stehen.(4)

Wer hat Anspruch auf eine Pflegeberatung?

Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI haben Personen mit anerkanntem Pflegegrad. Ebenfalls Personen, die bei ihrer Pflegekasse bereits einen Antrag auf Pflegegrad gestellt haben und einen deutlichen Hilfe- und Beratungsbedarf haben. Im Falle, dass bei Ihnen oder Ihrem Angehörigen demnächst ein Pflegefall eintreten sollte, können Sie auch eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen.

Die Pflegekasse schlägt dem Ratsuchenden spätestens zwei Wochen nach Antrag auf Pflegegrad eine passende Pflegeberatung vor.(5)

Tipp
Pflegeberatung in einer anderen Sprache

Die Pflegeberatung muss verständlich und nachvollziehbar für den Ratsuchenden gestaltet werden. Informationen in einfacher Sprache sowie in anderen Sprachen als Deutsch müssen angeboten werden. Fragen Sie bei Bedarf, ob Ihnen ein Übersetzer zur Verfügung gestellt werden kann.

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Ablauf und Inhalte der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI

Während einer Pflegeberatung durchläuft der Berater stets ein festes Schema, das der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) vorgibt. So stellt die Pflegeberatung sicher, dass Sie alle Informationen in verständlicher Form erhalten, die für Ihre individuelle Pflegesituation von Bedeutung sind.

So läuft der Beratungsprozess über Pflege nach Paragraf 7a ab:

  1. Ermittlung Ihres Hilfe- und Unterstützungsbedarfs
  2. Beratung über Leistungen
  3. Erstellung eines individuellen Versorgungsplans
  4. Bedarfsgerechte Leistungen
  5. Begleitung und Anpassung
  6. Abschluss der Pflegeberatung und Klärung offener Fragen

Ermittlung Ihres Hilfe- und Unterstützungsbedarfs

Zunächst prüft die Pflegeberatung, welche Ursachen, (Erkrankungen oder Unfälle) für einen Pflegeanspruch vorliegen. Zudem folgen Fragen zur Mobilität oder auch zur Barrierefreiheit in der Wohnung.

Im Gespräch erkundigt sich der Pflegeberater, ob es mögliche pflegende Angehörige gibt, diese genügend Kapazitäten haben oder ein ambulanter Pflegedienst benötigt wird.

Beratung über Leistungen

Je nachdem, wie Ihre Pflegesituation einzuschätzen ist, haben Sie Anspruch auf unterschiedliche Leistungen. Dazu gehören:

  • Pflegeleistungen: VerhinderungspflegeTag- und Nachtpflege
  • Hilfsmittel: Zum Beispiel Gehhilfen
  • Medizinische Rehabilitation: Zum Beispiel, um die Mobilität wiederherzustellen und zu erhalten
  • Präventionskurse wie Pflegekurse nach Paragraf 45a SBG XI
  • Anpassung des Wohnumfeldes: Barrierefreier Umbau von Wohnungen

Erstellung eines individuellen Versorgungsplans

Die Pflegeberatung fasst Ihre individuelle Pflegesituation schriftlich zusammen und listet in einem Dokument den Umfang an Hilfsmöglichkeiten auf, die Sie wahrnehmen können.

Dabei verfolgen die Maßnahmen dieses Versorgungsplans unter anderem das Ziel, den Gesundheitszustand der zu pflegenden Person zu verbessern und das Risiko weiterer Folgeerkrankungen zu reduzieren.

Der Versorgungsplan enthält folgende Informationen:(2)

  • Stammdaten zur Person
  • Name des Pflegeberaters
  • Dokumentation der notwendigen Maßnahmen
  • Zielsetzungen
  • Vereinbarung der nächsten Beratungsgespräche und Folgekontakte mit Pflegeberater
Info
Der Versorgungsplan wird elektronisch erstellt

Der Pflegeberater erstellt den individuellen Versorgungsplan elektronisch. Mit Zustimmung der anspruchsberechtigen Person darf das Dokument an Ärzte, Pflegeeinrichtungen oder kommunale Beratungsstellen weitergegeben werden.(6)

Bedarfsgerechte Leistungen

Der Pflegeberater vermittelt Ihnen den Zugang zu bedarfsgerechten Leistungserbringern. Hierzu ein paar Beispiele:

  • Kommunale Beratungsstellen
  • Sozialpsychiatrische Dienste
  • Arztpraxen
  • Ehrenamtliche Gruppen
  • Essen auf Rädern

Begleitung und Anpassung

In einem weiteren Termin, der auch telefonisch oder per Videoanruf stattfinden kann, überprüft derselbe Pflegeberater, ob die besprochenen Maßnahmen eingehalten werden. Gegebenenfalls passt er den Versorgungsplan mit neuen Maßnahmen an, sofern sich die Pflegesituation geändert hat.

Informationen über Leistungen zur Entlastung der Pflegepersonen

Pflegepersonen können versuchen, unterschiedliche Leistungen zu beantragen, die sie im Alltag entlasten. Dazu zählen:

Abschluss der Pflegeberatung

Die Pflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI ist keine begleitende Beratung durch einen Pflegeberater. Die Beratung ist beendet, sobald eine Verbesserung ersichtlich ist, nachdem der Versorgungsplan angepasst ist. Sollte sich die Bedarfslage verändern, können Sie als Pflegebedürftige und pflegende Angehörige eine Wiederholungsberatung beantragen.

Telefonische Pflegeberatung und Online- Pflegeberatung

Wenn Sie eine Pflegeberatungsstellen nicht persönlich aufsuchen können, besteht die Möglichkeiten, eine Beratung sowohl telefonisch als auch online in Anspruch zu nehmen.(7)

Pflegeberatung: Kosten

Die Kosten für eine Pflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI übernehmen die Pflegekassen. Die versicherte Person muss dafür nicht in Vorkasse treten, da die Berater in der Regel selbst mit der Pflegekasse abrechnen. Dafür muss die beratende Stelle aber einen Vertrag mit der Krankenkasse beziehungsweise Krankenkasse haben.

Auch die Kosten für Pflegekurse nach Paragraf 45 sowie Beratungsbesuche nach Paragraf 37.3 werden von den Pflegekassen übernommen.

Beratungsformen und Beratungsgespräche im Überblick

Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Beratungsformen im Pflegefall:

  • Pflegeberatung nach Paragraf 7a (SGB XI)
  • Pflegekurs nach Paragraf 45 (SGB XI)
  • Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 (SGB XI)
Info
Qualifizierte Pflegeberater sichern gute Pflegeberatung

Die Pflegeberatung nach Paragraf 7a (SGB XI) erfolgt gemäß den Richtlinien des GKV-Spitzenverbands ausschließlich durch qualifiziertes Fachpersonal. Dazu zählen:

  • Pflegefachkräfte
  • Sozialversicherungsfachangestellte
  • Sozialarbeiter mit einer entsprechenden Weiterbildung

Pflegeberatung nach § 7a

Die Pflegeberatung nach Paragraf 7a (SGB XI) dient zur Organisation der Pflege, sobald ein Pflegefall eingetreten ist. In dieser Beratung erhalten Sie einen Überblick über die Leistungsansprüche, die Ihnen in Ihrem Pflegefall zustehen.

Für wen? Personen mit Pflegegrad und Angehörige
Wer trägt die Kosten? Pflegekasse
Wo? Pflegestützpunkten, Pflegediensten
In welchem Rahmen? Individuell
Wann und wie lange? Zu Beginn des Pflegebedarfs bis zur bedarfsgerechten Versorgung
Info
Pflegeberater nach § 7a

Für die Pflegeberatung nach Paragraf 7a (SGB XI) wird ein fester Pflegeberater benannt, der während des gesamten Beratungsprozesses Ihr Ansprechpartner ist. Pflegeberater nach Paragraf 7a sind umfassend weitergebildet und in der Lage, die Situation im Einzelfall zu betrachten und einen individuellen Versorgungsplan zu erstellen. Sie beraten meist in Pflegestützpunkten und kennen die sozialen Angebote vor Ort, beispielsweise Seniorentreffs oder Selbsthilfegruppen.

Pflegekurs nach § 45

In einem Pflegekurs nach Paragraf 45 (SGB XI) erhalten Sie einen Überblick, wie Sie als Pflegeperson die Pflege Ihres Angehörigen sicher durchführen können. Zudem werden Ihnen Methoden nahegelegt, mit denen Sie sich in der Pflege zuhause körperlich und seelisch entlasten können.

Für wen? Angehörige, ehrenamtlich Engagierte, Interessierte
Wer trägt die Kosten? Pflegekasse
Wo? In öffentlichen Kursen, zum Beispiel in Sozialstationen, in häuslicher Umgebung oder auch Online-Kurse
In welchem Rahmen? Meist in Gruppen, auch individuell möglich
Wann und wie lange? Oft im Rahmen eines Vortrags
Info
Pflegeberater nach § 45

Pflegeberater nach Paragraf 45 sind darauf spezialisiert, pflegende Angehörige und Ehrenamtliche in der Pflege für zuhause zu schulen, um körperlicher und seelischer Belastung entgegenzuwirken. Sie führen Pflegeschulungen durch und leiten spezielle Pflegekurse beispielsweise zum Umgang mit Demenz.

Beratungseinsatz nach § 37.3

Der Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 (SGB XI) dient dazu, das Wohlergehen der pflegebedürftigen Person bei der Pflege durch Angehörige sicherzustellen. Bei Pflegegeldbezug (ab Pflegegrad 2) ist diese Beratung verpflichtend:

  • Bei Pflegegrad 2 und 3 findet das Beratungsgespräch halbjährlich statt.
  • Bei Pflegegrad 4 oder 5 erfolgt das Beratungsgespräch vierteljährlich.
Für wen? Angehörige, ehrenamtlich Engagierte, Interessierte
Wer trägt die Kosten? Pflegekasse
Wo? Zuhause
In welchem Rahmen? Individuell
Wann und wie lange? Pflegegrad 1: Freiwillig
Pflegegrad 2 und 3: Alle sechs Monate
Pflegegrad 4 und 5: Alle drei Monate
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compass Pflegeberatung bei privater Krankenversicherung

Während sich gesetzlich Versicherte in der Regel im ersten Schritt bei ihrer Kranken- oder Pflegekasse melden, wenn sie eine Pflegeberatung benötigen, werden privat Versicherte von ihrer Versicherung an die compass Pflegeberatung vermittelt.

Info
Was ist die compass Pflegeberatung?

Der Verband der privaten Krankenversicherung e. V. hat das Unternehmen compass private pflegeberatung GmbH gegründet, um Privatversicherte aller Kassen zu Pflegethemen zu beraten. Die Beratung ist neutral und unabhängig. Eine Pflegeberatung für privat Versicherte kann telefonisch oder auf Wunsch vor Ort zuhause oder auch in einem Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung durchgeführt werden.

Kosten für eine private Pflegeberatung nach 37 Absatz 3 SGB XI

Der Nachweis des Beratungsbesuchs kann nur erfolgen, wenn er durch einen zugelassenen Pflegedienst, eine von der Pflegekasse beauftragte Pflegefachkraft oder einer von den Landesverbänden der Pflegekassen anerkannten Beratungsstelle durchgeführt wird. Sofern es sich um einen privaten Anbieter handelt, der den zuvor genannten Beratungspersonen nicht entspricht, werden die Kosten für den Beratungstermin nicht übernommen.

Zudem gilt der Nachweis des Beratungsbesuchs gegenüber der Pflegekasse als nicht erbracht, sodass gegebenenfalls das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen wird.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Pflegeberatung?

In einer Pflegeberatung werden Ratsuchende über die Möglichkeiten der Pflege informiert. Der Begriff Pflegeberatung ist nicht geschützt. Es gibt allgemeine und individuelle Pflegeberatungen, die rechtlich unterschiedlich verankert sind.

Was ist eine Pflegeberatung nach § 7a?

Eine Pflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI wird meist zu Beginn der Pflegebedürftigkeit von Ratsuchenden wahrgenommen. Die zuständige Krankenkasse oder Pflegekasse schlägt Versicherten spätestens zwei Wochen nach Antrag auf Pflegeleistungen einen Termin zur Pflegeberatung bei einem persönlichen Pflegeberater vor.

Kann ich mir meinen Pflegeberater aussuchen?

Der Pflegeberater sollte  nach Paragraf 7a SGB XI zertifiziert sein und mit der Pflegekasse eine vertragliche Vereinbarung haben.

Wann wird eine Pflegeberatung in Anspruch genommen?

Wenn Menschen plötzlich pflegebedürftig werden, haben Betroffene und ihre Angehörigen meist viele Fragen. Eine individuelle Pflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI ist dann empfehlenswert. Spätestens zwei Wochen nachdem Betroffene Pflegeleistungen beantragt haben, wird Ihnen eine passende Beratung von der zuständigen Pflegekasse angeboten.

Was kostet eine Pflegeberatung?

Für Sozialversicherungspflichtige ist die Pflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI kostenfrei, da sie von der Pflegekasse finanziert wird. Dasselbe gilt auch für Pflegekurse nach Paragraf 45 SGB XI sowie für die sog. Beratungsbesuche nach Paragraf 37.3 SGB XI. Wenn die Kasse keine Kostenübernahme zusichert, werden die Kosten für die Pflegeberatung auch nicht übernommen.

Wie finde ich eine Pflegeberatung in meiner Nähe?

Informieren Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, welche Pflegeberatungsstellen Sie in Anspruch nehmen können.

Muss ich eine Pflegeberatung bei der Pflegekasse beantragen?

Wenn Sie Leistungen der Pflegeversicherung beziehen (z. B. Pflegegeld) oder Pflegeleistungen beantragt haben, kommt die Pflegekasse mit einem Termin für eine Pflegeberatung oder einem Beratungsgutschein auf Sie zu. Die Pflegeberatung muss also nicht beantragt werden.
Wenn Sie weder eine Kostenübernahme der Pflegekasse noch einen Beratungsgutschein vorweisen können, müssen Sie die Pflegeberatung selbst finanzieren. In dem Fall sollten Sie sich vorher ein Angebot des Pflegeberaters einholen.

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Erstelldatum: 0202.21.7|Zuletzt geändert: 3202.30.2
(1)
GKV-Spitzenverband.: Evaluation der Pflegeberatung nach § 7a Abs. 7 Satz 1 SGB XI (2011)
https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/pflegeversicherung/beratung_und_betreuung/pflegeberatung/Evaluation_der_Pflegeberatung_Dezember_2011__7a_Abs_SGB_XI.pdf (Letzter Abruf am 04.01.2023)
(2)
GKV-Spitzenverband: „Pflegeberatung nach § 7a SGB XI - GKV-Spitzenverband“
https://www.gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/beratung_und_betreuung/pflegeberatung/pflegeberatung.jsp (Letzter Abruf am 12. Dezember 2022)
(3)
Sozialverband VdK: ,,Kostenfreie Beratung und konkrete Hilfe: Pflegestützpunkte" (2015)
https://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/pflege/70016/kostenfreie_beratung_und_hilfe_pflegestuetzpunkte (Letzter Abruf am 14. Dezember 2022)
(4)
GKV-Spitzenverband: ,,Schriftenreihe Modellprogramm zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung" (2020)
https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/service_1/publikationen/schriftenreihe/GKV-Schriftenreihe_Pflege_18_mit_Lesezeichen.pdf (Letzter Abruf am 14. Dezember 2022)
(5)
Bundesministerium für Gesundheit: ,,Pflegeberatung" (2022)
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/pflegeberatung.html (Letzter Abruf am 18.01.2023)
(6)
GKV-Spitzenverband:, ,,Technische Beschreibung zur einheitlichen Struktur und zum elektronischen Austausch des Versorgungsplans nach § 17 Abs. 1a Satz 4 SGB XI" (2020)
https://www.gkv-datenaustausch.de/media/dokumente/leistungserbringer_1/pflege/technische_anlagen_elektr_versorgungsplan/20201005_Technische_Anlage_1.0.pdf (Letzter Abruf am 14. Dezember 2022)
(7)
Die Techniker: „Pflegegeld: Muss ich in der Corona-Krise einen Beratungseinsatz durchführen?“
https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/leistungen/weitere-leistungen/pflege/antrag-pflegeversicherung-pflegegrad-ermitteln/pflegegrad-2-bis-5/corona-beratungseinsatz-2080734 (Letzter Abruf am 14. Dezember 2022).
(8)
Bildquelle
© highwaystarz / Fotolia.com
(9)
Grafik "Beratungsprozess"
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