Pflegeberatung: Definition
In einer Pflegeberatung erhalten Sie als pflegebedürftige Person oder pflegender Angehöriger sämtliches Wissen über Unterstützungsmöglichkeiten wie Entlastungs-, Hilfsangebote sowie Sozialleistungen, die Ihnen zustehen. Dabei schätzt ein zertifizierter Pflegeberater Ihre individuelle Situation ein. Während der Pflegeberatung stellt der Berater Ihnen die entsprechenden Leistungen vor und fertigt einen individuellen Versorgungsplan für Sie an.(1)(2)
Da Pflegeberatung kein geschützter Begriff ist, wird er auch nicht einheitlich verwendet. Es macht jedoch einen Unterschied, ob Sie nur eine erste generelle und unverbindliche Beratung in Anspruch nehmen möchten oder Sie eine persönliche Pflegeberatung nach Paragraf 7a benötigen.
Beratungen zur Pflege erfolgen auch in Pflegekursen und Pflegeschulungen gemäß Paragraf 45 SGB XI. Diese finden entweder öffentlich mit mehreren Personen oder einzeln in der Häuslichkeit der pflegebedürftigen Person statt.
Auch in einem verpflichtenden Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI für Pflegegeldempfänger ab Pflegegrad 2 erhalten Sie als Pflegebedürftiger und Angehöriger Unterstützung.
Ebenfalls die Bezeichnungen Pflegeberaterin und Pflegeberater sind gesetzlich nicht geschützt. Es gibt unterschiedliche Zertifizierungen und Ausbildungsinhalte.
Anlaufstellen für Pflegeberatung
Eine der ersten Anlaufstellen, bei der Sie eine Pflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI in beinahe jedem Bundesland erhalten können, sind die sogenannten Pflegestützpunkte. Hier finden Sie die richtigen Ansprechpersonen, die sich Ihrem Pflegefall annehmen – nämlich zertifizierte Pflegeberater.
In Sachsen-Anhalt finden Sie keine Pflegestützpunkte, sondern die Beratungsstellen der sogenannten vernetzten Pflegeberatung. In Bayern gibt es sowohl die Pflegestützpunkte als auch die Fachstellen für pflegende Angehörige.
Pflegeberatung bei privater Krankenversicherung
Im Falle einer privaten Krankenversicherung steht Ihnen die kostenlose Beratung der compass private Pflegeberatung GmbH zur Verfügung.(3)
Unabhängige Pflegeberatung
Die Pflegeberatung erfolgt meistens über die Pflegekasse, die an Ihre Krankenkasse angebunden ist. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) hat festgelegt, dass eine Pflegeberatung nach Paragraf 7a unabhängig erfolgen muss. Das heißt: Auch wenn eine Pflegeberatung durch die Pflegekasse angeboten wird, müssen die Interessen der Ratsuchenden immer im Vordergrund stehen.(4)
Wer hat Anspruch auf eine Pflegeberatung?
Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI haben Personen mit anerkanntem Pflegegrad. Ebenfalls Personen, die bei ihrer Pflegekasse bereits einen Antrag auf Pflegegrad gestellt haben und einen deutlichen Hilfe- und Beratungsbedarf haben. Im Falle, dass bei Ihnen oder Ihrem Angehörigen demnächst ein Pflegefall eintreten sollte, können Sie auch eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen.
Die Pflegekasse schlägt dem Ratsuchenden spätestens zwei Wochen nach Antrag auf Pflegegrad eine passende Pflegeberatung vor.(5)
Ablauf und Inhalte der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI
Während einer Pflegeberatung durchläuft der Berater stets ein festes Schema, das der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) vorgibt. So stellt die Pflegeberatung sicher, dass Sie alle Informationen in verständlicher Form erhalten, die für Ihre individuelle Pflegesituation von Bedeutung sind.
So läuft der Beratungsprozess über Pflege nach Paragraf 7a ab:
- Ermittlung Ihres Hilfe- und Unterstützungsbedarfs
- Beratung über Leistungen
- Erstellung eines individuellen Versorgungsplans
- Bedarfsgerechte Leistungen
- Begleitung und Anpassung
- Abschluss der Pflegeberatung und Klärung offener Fragen
Ermittlung Ihres Hilfe- und Unterstützungsbedarfs
Zunächst prüft die Pflegeberatung, welche Ursachen, (Erkrankungen oder Unfälle) für einen Pflegeanspruch vorliegen. Zudem folgen Fragen zur Mobilität oder auch zur Barrierefreiheit in der Wohnung.
Im Gespräch erkundigt sich der Pflegeberater, ob es mögliche pflegende Angehörige gibt, diese genügend Kapazitäten haben oder ein ambulanter Pflegedienst benötigt wird.
Beratung über Leistungen
Je nachdem, wie Ihre Pflegesituation einzuschätzen ist, haben Sie Anspruch auf unterschiedliche Leistungen. Dazu gehören:
- Pflegeleistungen: Verhinderungspflege, Tag- und Nachtpflege
- Hilfsmittel: Zum Beispiel Gehhilfen
- Medizinische Rehabilitation: Zum Beispiel, um die Mobilität wiederherzustellen und zu erhalten
- Präventionskurse wie Pflegekurse nach Paragraf 45a SBG XI
- Anpassung des Wohnumfeldes: Barrierefreier Umbau von Wohnungen
Erstellung eines individuellen Versorgungsplans
Die Pflegeberatung fasst Ihre individuelle Pflegesituation schriftlich zusammen und listet in einem Dokument den Umfang an Hilfsmöglichkeiten auf, die Sie wahrnehmen können.
Dabei verfolgen die Maßnahmen dieses Versorgungsplans unter anderem das Ziel, den Gesundheitszustand der zu pflegenden Person zu verbessern und das Risiko weiterer Folgeerkrankungen zu reduzieren.
Der Versorgungsplan enthält folgende Informationen:(2)
- Stammdaten zur Person
- Name des Pflegeberaters
- Dokumentation der notwendigen Maßnahmen
- Zielsetzungen
- Vereinbarung der nächsten Beratungsgespräche und Folgekontakte mit Pflegeberater
Bedarfsgerechte Leistungen
Der Pflegeberater vermittelt Ihnen den Zugang zu bedarfsgerechten Leistungserbringern. Hierzu ein paar Beispiele:
- Kommunale Beratungsstellen
- Sozialpsychiatrische Dienste
- Arztpraxen
- Ehrenamtliche Gruppen
- Essen auf Rädern
Begleitung und Anpassung
In einem weiteren Termin, der auch telefonisch oder per Videoanruf stattfinden kann, überprüft derselbe Pflegeberater, ob die besprochenen Maßnahmen eingehalten werden. Gegebenenfalls passt er den Versorgungsplan mit neuen Maßnahmen an, sofern sich die Pflegesituation geändert hat.
Informationen über Leistungen zur Entlastung der Pflegepersonen
Pflegepersonen können versuchen, unterschiedliche Leistungen zu beantragen, die sie im Alltag entlasten. Dazu zählen:
- Pflegekurse
- Pflegeunterstützungsgeld
- Pflegehilfsmittel
- Entlastungsbetrag
- Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz
Abschluss der Pflegeberatung
Die Pflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI ist keine begleitende Beratung durch einen Pflegeberater. Die Beratung ist beendet, sobald eine Verbesserung ersichtlich ist, nachdem der Versorgungsplan angepasst ist. Sollte sich die Bedarfslage verändern, können Sie als Pflegebedürftige und pflegende Angehörige eine Wiederholungsberatung beantragen.
Telefonische Pflegeberatung und Online- Pflegeberatung
Wenn Sie eine Pflegeberatungsstellen nicht persönlich aufsuchen können, besteht die Möglichkeiten, eine Beratung sowohl telefonisch als auch online in Anspruch zu nehmen.(7)
Pflegeberatung nach § 7a SGB XI: So läuft das Beratungsgespräch ab.
Pflegeberatung: Kosten
Die Kosten für eine Pflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI übernehmen die Pflegekassen. Die versicherte Person muss dafür nicht in Vorkasse treten, da die Berater in der Regel selbst mit der Pflegekasse abrechnen. Dafür muss die beratende Stelle aber einen Vertrag mit der Krankenkasse beziehungsweise Krankenkasse haben.
Auch die Kosten für Pflegekurse nach Paragraf 45 sowie Beratungsbesuche nach Paragraf 37.3 werden von den Pflegekassen übernommen.
Beratungsformen und Beratungsgespräche im Überblick
Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Beratungsformen im Pflegefall:
- Pflegeberatung nach Paragraf 7a (SGB XI)
- Pflegekurs nach Paragraf 45 (SGB XI)
- Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 (SGB XI)
Pflegeberatung nach § 7a
Die Pflegeberatung nach Paragraf 7a (SGB XI) dient zur Organisation der Pflege, sobald ein Pflegefall eingetreten ist. In dieser Beratung erhalten Sie einen Überblick über die Leistungsansprüche, die Ihnen in Ihrem Pflegefall zustehen.
Pflegekurs nach § 45
In einem Pflegekurs nach Paragraf 45 (SGB XI) erhalten Sie einen Überblick, wie Sie als Pflegeperson die Pflege Ihres Angehörigen sicher durchführen können. Zudem werden Ihnen Methoden nahegelegt, mit denen Sie sich in der Pflege zuhause körperlich und seelisch entlasten können.
Beratungseinsatz nach § 37.3
Der Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 (SGB XI) dient dazu, das Wohlergehen der pflegebedürftigen Person bei der Pflege durch Angehörige sicherzustellen. Bei Pflegegeldbezug (ab Pflegegrad 2) ist diese Beratung verpflichtend:
- Bei Pflegegrad 2 und 3 findet das Beratungsgespräch halbjährlich statt.
- Bei Pflegegrad 4 oder 5 erfolgt das Beratungsgespräch vierteljährlich.
compass Pflegeberatung bei privater Krankenversicherung
Während sich gesetzlich Versicherte in der Regel im ersten Schritt bei ihrer Kranken- oder Pflegekasse melden, wenn sie eine Pflegeberatung benötigen, werden privat Versicherte von ihrer Versicherung an die compass Pflegeberatung vermittelt.
Kosten für eine private Pflegeberatung nach 37 Absatz 3 SGB XI
Der Nachweis des Beratungsbesuchs kann nur erfolgen, wenn er durch einen zugelassenen Pflegedienst, eine von der Pflegekasse beauftragte Pflegefachkraft oder einer von den Landesverbänden der Pflegekassen anerkannten Beratungsstelle durchgeführt wird. Sofern es sich um einen privaten Anbieter handelt, der den zuvor genannten Beratungspersonen nicht entspricht, werden die Kosten für den Beratungstermin nicht übernommen.
Zudem gilt der Nachweis des Beratungsbesuchs gegenüber der Pflegekasse als nicht erbracht, sodass gegebenenfalls das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen wird.
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Pflegeberatung?
In einer Pflegeberatung werden Ratsuchende über die Möglichkeiten der Pflege informiert. Der Begriff Pflegeberatung ist nicht geschützt. Es gibt allgemeine und individuelle Pflegeberatungen, die rechtlich unterschiedlich verankert sind.
Was ist eine Pflegeberatung nach § 7a?
Eine Pflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI wird meist zu Beginn der Pflegebedürftigkeit von Ratsuchenden wahrgenommen. Die zuständige Krankenkasse oder Pflegekasse schlägt Versicherten spätestens zwei Wochen nach Antrag auf Pflegeleistungen einen Termin zur Pflegeberatung bei einem persönlichen Pflegeberater vor.
Kann ich mir meinen Pflegeberater aussuchen?
Der Pflegeberater sollte nach Paragraf 7a SGB XI zertifiziert sein und mit der Pflegekasse eine vertragliche Vereinbarung haben.
Wann wird eine Pflegeberatung in Anspruch genommen?
Wenn Menschen plötzlich pflegebedürftig werden, haben Betroffene und ihre Angehörigen meist viele Fragen. Eine individuelle Pflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI ist dann empfehlenswert. Spätestens zwei Wochen nachdem Betroffene Pflegeleistungen beantragt haben, wird Ihnen eine passende Beratung von der zuständigen Pflegekasse angeboten.
Was kostet eine Pflegeberatung?
Für Sozialversicherungspflichtige ist die Pflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI kostenfrei, da sie von der Pflegekasse finanziert wird. Dasselbe gilt auch für Pflegekurse nach Paragraf 45 SGB XI sowie für die sog. Beratungsbesuche nach Paragraf 37.3 SGB XI. Wenn die Kasse keine Kostenübernahme zusichert, werden die Kosten für die Pflegeberatung auch nicht übernommen.
Wie finde ich eine Pflegeberatung in meiner Nähe?
Informieren Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, welche Pflegeberatungsstellen Sie in Anspruch nehmen können.
Muss ich eine Pflegeberatung bei der Pflegekasse beantragen?
Wenn Sie Leistungen der Pflegeversicherung beziehen (z. B. Pflegegeld) oder Pflegeleistungen beantragt haben, kommt die Pflegekasse mit einem Termin für eine Pflegeberatung oder einem Beratungsgutschein auf Sie zu. Die Pflegeberatung muss also nicht beantragt werden.
Wenn Sie weder eine Kostenübernahme der Pflegekasse noch einen Beratungsgutschein vorweisen können, müssen Sie die Pflegeberatung selbst finanzieren. In dem Fall sollten Sie sich vorher ein Angebot des Pflegeberaters einholen.