Pflegeberatung

Pflegeberatung

Wird ein Mensch pflegebedürftig, haben Betroffene und pflegende Angehörige viele offene Fragen. In einem kostenlosen Pflegeberatungsgespräch nach Paragraf 7a (SGB XI) können Sie sich darüber informieren, welche Unterstützungs- und Pflegeleistungen Ihnen im Pflegefall zur Verfügung stehen.

pflege.de erklärt Ihnen, wie eine Pflegeberatung abläuft und wie sie sich von der Beratung nach Paragraf 37.3 sowie vom Pflegekurs nach Paragraf 45 unterscheidet.

Inhaltsverzeichnis

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Pflegeberatung: Definition

In einer Pflegeberatung erhalten Sie als pflegebedürftige Person oder pflegender Angehöriger Information über Unterstützungsmöglichkeiten, die Ihnen zustehen, zum Beispiel Entlastungs- und Hilfsangebote sowie Pflegeleistungen. Dafür schätzt ein zertifizierter Pflegeberater Ihre Situation ein, stellt Ihnen entsprechende Leistungen vor und fertigt für Sie einen individuellen Versorgungsplan an. (1)

Info
Gesetzliche Grundlage für die Pflegeberatung nach Paragraf 7a

Seit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz aus dem Jahr 2009 ist der Rechtsanspruch auf kostenlose professionelle Information, Beratung und Schulung im Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) festgelegt. Damit haben alle Menschen mit Pflegebedürftigkeit, die Leistungen nach SGB XI beziehen sowie deren pflegende Angehörige ein Recht auf: (2) 

  • Pflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI
  • Pflegekurse und Pflegeschulungen nach Paragraf 45 SGB XI
  • Beratungsbesuche nach Paragraf 37.3 SGB XI (verpflichtend ab Pflegegrad 2)

Anlaufstellen für Pflegeberatung

In fast jedem Bundesland gibt es die sogenannten Pflegestützpunkte, in Sachsen-Anhalt stehen Ihnen die Beratungsstellen der vernetzten Pflegeberatung zur Verfügung. Hier finden Sie die richtigen Ansprechpersonen, die sich Ihrer persönlichen Pflegesituation annehmen – nämlich zertifizierte Pflegeberater.

Statt an Pflegestützpunkte können Sie sich für eine Pflegeberatung auch an ambulante Pflegedienste, kommunale Stellen oder Einrichtungen der Wohlfahrtspflege wie die Caritas wenden. (2)

Experten-Tipp: So finden Sie eine Pflegeberatung in der Nähe

Wenn Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen, muss die Pflegekasse Ihnen ein individuelles Angebot zur Pflegeberatung unterbreiten. Sie erhalten dann Auskunft darüber, in welcher Pflegeberatungsstelle Sie eine passende Beratung finden können. Fragen sie explizit danach.

Marc-André  Hofheinz
Pflegeberater & Dozent für Pflegethemen

Wenn Sie privat pflegeversichert sind, ist die compass private pflegeberatung die richtige Anlaufstelle.

compass Pflegeberatung bei privater Krankenversicherung

Während sich gesetzlich Versicherte in der Regel im ersten Schritt bei ihrer Kranken- oder Pflegekasse melden, wenn sie eine Pflegeberatung benötigen, werden privat Versicherte von ihrer Versicherung an die compass Pflegeberatung vermittelt.

Info
Das ist die compass Pflegeberatung

Der Verband der privaten Krankenversicherung e. V. hat das Unternehmen compass private pflegeberatung GmbH gegründet, um Privatversicherte aller Kassen zu Pflegethemen zu beraten. Die Beratung ist neutral und unabhängig. Eine Pflegeberatung für privat Versicherte kann telefonisch oder auf Wunsch vor Ort zuhause oder auch in einem Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung durchgeführt werden.

Telefonische Pflegeberatung und Online- Pflegeberatung

Wenn Sie die Pflegeberatungsstelle nicht persönlich aufsuchen können, haben Sie die Möglichkeit, die Beratung telefonisch oder als Videoanruf in einer Online-Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen. (3)

Wer Anspruch auf eine Pflegeberatung hat

Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI haben Personen mit anerkanntem Pflegegrad. Darüber hinaus auch Personen, die bereits bei ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Pflegegrad gestellt haben und einen deutlichen Hilfe- und Beratungsbedarf haben.

Die Pflegekasse schlägt Ihnen spätestens zwei Wochen nach Antrag auf Pflegegrad oder bei Bedarf einer Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit: (4)

  • einen konkreten Termin für ein Pflegeberatungsgespräch vor,
  • oder stellt einen Beratungsgutschein aus, der ebenfalls innerhalb der Zwei-Wochen-Frist bei entsprechendem Vertragspartner der Krankenkasse eingelöst werden kann.

Auch wenn absehbar ist, dass bei Ihnen oder einem Ihrer Angehörigen demnächst ein Pflegefall eintreten sollte, können Sie eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen. Wenn pflegende Angehörige ein Beratungsgespräch wahrnehmen wollen, brauchen sie die Zustimmung des Pflegebedürftigen. (4)

Info
Pflegeberatung in einer anderen Sprache

Die Pflegeberatung muss verständlich und nachvollziehbar für den Ratsuchenden gestaltet werden. Die Beratungsstellen müssen deshalb Informationen auch in einfacher Sprache sowie in anderen Sprachen als Deutsch anbieten. Fragen Sie bei Bedarf, ob Ihnen ein Übersetzer zur Verfügung gestellt werden kann.

Ablauf und Inhalte der Pflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI

Während einer Pflegeberatung hält sich der Pflegeberater stets an ein festes Schema, das der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) vorgibt. So ist sichergestellt, dass Sie alle Informationen, die für Ihre individuelle Pflegesituation von Bedeutung sind, in verständlicher Form erhalten. (1)

Aus diesen Phasen besteht der Beratungsprozess nach Paragraf 7a:

  1. Ermittlung des Hilfe- und Unterstützungsbedarfs
  2. Beratung über Leistungen
  3. Erstellung eines individuellen Versorgungsplans
  4. Unterstützung bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen
  5. Kontrolle der Maßnahmen und eventuelle Anpassung des Versorgungsplans
  6. Information über Leistungen zur Entlastung der Pflegepersonen
  7. Abschluss der Pflegeberatung und Beratungsprotokoll

Ermittlung Ihres Hilfe- und Unterstützungsbedarfs

Zu Beginn ermittelt der Pflegeberater Ihren Hilfe- und Unterstützungsbedarf – damit die konkreten Inhalte der Pflegeberatung und damit die Versorgung Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen.

Der Pflegeberater ermittelt auch besondere Bedarfe, zum Beispiel von Personen mit Demenz oder bei Einschränkungen, die krankheitsbedingt auftreten, zum Beispiel nach einem Schlaganfall.

Dafür prüft der Pflegeberater zunächst, welche Ursachen (Erkrankungen oder Unfälle) für einen Pflegeanspruch vorliegen. Er beobachtet und stellt Fragen, zum Beispiel zur Mobilität oder auch zur Barrierefreiheit in der Wohnung. Im Gespräch erkundigt sich der Pflegeberater, ob es mögliche pflegende Angehörige gibt, die genügend Kapazitäten haben oder ob ein ambulanter Pflegedienst benötigt wird. (1)

Experten-Tipp

Wie im alltäglichen Leben, kann es auch bei der Pflegeberatung passieren, dass die „Chemie“ zwischen Pflegeberater und Pflegebedürftigen, beziehungsweise pflegendem Angehörigen nicht stimmt. Das sollten Sie der Pflegekasse frühzeitig mitteilen.

Marc-André  Hofheinz
Pflegeberater & Dozent für Pflegethemen

Beratung über Leistungen

Wenn er den Hilfe- und Unterstützungsbedarf ermittelt hat, berät Sie der Pflegeberater zu verschiedenen Leistungen, die Ihnen zustehen. Dazu gehören zum Beispiel: (1)

  • Pflegerische Hilfen, wie die Auswahl und Kombination von Pflegesachleistungen, der Hinweis auf Verhinderungspflege, oder die Möglichkeit der Inanspruchnahme teilstationärer Pflege und Kurzzeitpflege
  • Medizinische Rehabilitation, wie solche, die die Mobilität erhalten oder wiederherstellen
  • Prävention und Gesundheitsförderung durch Gesundheitskurse zur Stressbewältigung oder Pflegekurse nach Paragraf 45a SBG XI
  • Anpassung des Wohnumfeldes, wie der barrierefreie Umbau von Wohnungen
  • (Pflege-)Hilfsmittel, wie Gehhilfen oder Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Erstellung eines individuellen Versorgungsplans

Der Pflegeberater fasst Ihre individuelle Pflegesituation schriftlich zusammen und listet in einem Dokument den Umfang an Hilfsmöglichkeiten auf, die Sie wahrnehmen können: Von Diensten, über Einrichtungen bis zu anderen Unterstützungsmöglichkeiten.

Der Versorgungsplan enthält folgende Informationen: (1)

  • Allgemeine Angaben, zum Beispiel Stammdaten der pflegebedürftigen Person
  • Individueller Hilfe- und Unterstützungsbedarf
  • Zielsetzungen
  • Dokumentation und Empfehlungen zur Umsetzung der gemeinsam vereinbarten notwendigen Maßnahmen
  • Hinweise zur gemeinsamen Überprüfung und Anpassung der Maßnahmen, zum Beispiel Vereinbarung eines Folgetermins

Der Versorgungsplan verfolgt mehrere Ziele: Zum einen werden darin die erforderlichen Leistungen zusammengetragen, die die Pflege des Versicherten sicherstellen. Zum anderen sollen die Maßnahmen des Versorgungsplans den Gesundheitszustand der zu pflegenden Person verbessern und das Risiko weiterer Folgeerkrankungen reduzieren.

Info
Der Versorgungsplan wird elektronisch erstellt

Der Pflegeberater erstellt den individuellen Versorgungsplan elektronisch. Mit Ihrer Zustimmung kann er das Dokument so einfacher mittels einem sicheren Übermittlungsverfahren der Telematikinfrastruktur an Ärzte, Pflegeeinrichtungen oder kommunale Beratungsstellen weitergeben. (1)

Unterstützung bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen

Nachdem Sie den Versorgungsplan gemeinsam erarbeitet haben, wirkt der Pflegeberater auf die Durchführung der Maßnahmen hin. Das bedeutet konkret, dass er Ihnen bei der Kontaktaufnahme mit Leistungserbringern hilft – also dafür entweder den Kontakt vermittelt, oder Ihnen eine Begleitung zu den jeweiligen Maßnahmen organisiert, zum Beispiel zu:

  • Kommunalen Beratungsstellen
  • Sozialpsychiatrischen Diensten
  • Arztpraxen, Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen
  • Selbsthilfegruppen
  • Mobilen Essensdiensten, sogenanntes Essen auf Rädern

Darüber hinaus übermittelt der Pflegeberater Ihre Leistungsanträge unverzüglich an die zuständige Pflege- oder Krankenkasse.

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Kontrolle der Maßnahmen und eventuell Anpassung des Versorgungsplans

In einem weiteren Termin, der auch telefonisch oder per Videoanruf stattfinden kann, überprüft der Pflegeberater, ob die besprochenen Maßnahmen eingehalten werden: ob zum Beispiel der Pflegedienst erscheint oder ob Sie das Angebot wahrnehmen.

Experten-Tipp: Beantragen Sie bei Bedarf eine weitere Beratung

Sie als Pflegebedürftiger oder Pflegender Angehöriger haben immer die Möglichkeit, bei der zuständigen Pflegekasse nach einer weiteren Beratung zu fragen. Diese wird in der Regel auch nicht abgelehnt. Außerdem kann der Pflegeberater über den Versorgungsplan der Pflegekasse weitere Termine empfehlen: Dem stimmt sie in der Regel auch zu.

Marc-André  Hofheinz
Pflegeberater & Dozent für Pflegethemen

Informationen über Leistungen zur Entlastung der Pflegepersonen

Im Pflegeberatungsgespräch wird der Pflegeberater Sie auch zu Leistungen informieren, die die Pflegeperson im Alltag entlasten. Dazu gehören insbesondere Informationen über: (1)

  • Pflegekurse
  • Freistellungsmöglichkeiten nach dem Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz
  • Pflegeunterstützungsgeld
  • Entlastungsbetrag
  • Pflegesach- und Kombinationsleistungen
  • Angebote zur Verhinderungspflege
  • Tages- und Nachtpflege
  • Angebote der Kurzzeitpflege
  • Hilfs-/Pflegehilfsmittel und technische Hilfen

Abschluss der Pflegeberatung und Beratungsprotokoll

Die Pflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI ist keine dauerhafte Begleitung. Die Beratung ist beendet:

  • Wenn nach Absprache zwischen Ihnen und Pflegeberater alle Ziele erreicht sind.
  • Sie keine Pflegeberatung mehr wünschen.
  • Wenn bei Fortführung des Beratungsprozesses oder der Anpassung des Versorgungsplans keine Verbesserung der Situation zu erwarten ist.

Sollte sich Ihre Bedarfslage verändern oder sollten sich bei Ihnen neue Fragen ergeben, können Sie eine Wiederholungsberatung beantragen. (1)

Merkmale guter Pflegeberatung

Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) hat 10 wichtige Merkmale guter Beratung zur Pflege zusammengefasst. Zu diesen Merkmalen gehören: (2)

  • Qualifiziert: Sie werden durch zertifizierte Pflegeberater beraten.
  • Flexibel: Sie bekommen zügig einen Termin, bei Bedarf vor Ort oder telefonisch.
  • Verbindlich: Sie haben eine feste Ansprechperson und können bei Unzufriedenheit wechseln.
  • Respektvoll: Ihr Berater ist freundlich und vertraulich.
  • Ressourcenorientiert: Ihr Berater befähigt Sie zur Selbsthilfe.
  • Individuell: Ihr Berater berücksichtigt Ihre individuelle Situation und Werte.
  • Umfassend: Sie bekommen verständliche und umfassende Informationen über Ihre Rechte und Ansprüche.
  • Lösungsorientiert: Der Berater gibt Ihnen Vorschläge zur Unterstützung und Gestaltung.
  • Begleitend: Sie werden aktiv unterstützt.
  • Nachvollziehbar: Auf Wunsch können Sie die Dokumentation der Beratung einsehen.
Experten-Tipp: Fordern Sie den Versorgungsplan an

Der Versorgungsplan ist essenziell für die Durchführung der geplanten Maßnahmen. Weil auch Sie als Pflegebedürftiger, beziehungsweise als pflegender Angehöriger Teil dieser Maßnahmen sind, sollten Sie den Versorgungsplan immer einfordern: So können Sie sich verbindliche Absprachen in Erinnerung rufen und einhalten. Außerdem ist der Versorgungsplan ein wichtiges Dokument, das Sie zur eigenen Absicherung gegenlesen sollten.

Marc-André  Hofheinz
Pflegeberater & Dozent für Pflegethemen

Pflegeberater nach Paragraf 7a

Für die Pflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI wird ein fester Pflegeberater benannt, der während des gesamten Beratungsprozesses Ihr Ansprechpartner ist. Pflegeberater nach Paragraf 7a sind umfassend weitergebildet und in der Lage, die Situation im Einzelfall zu betrachten und einen individuellen Versorgungsplan zu erstellen.

Pflegeberatung: Kosten

Die Kosten für eine Pflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI übernehmen die Pflegekassen. Sie müssen dafür nicht in Vorkasse treten, da die Berater in der Regel selbst mit der Pflegekasse abrechnen.

Wichtiger Hinweis
Achtung: Nicht jede Beratung ist kostenlos!

Achten Sie bei der Auswahl der Pflegeberatung darauf, dass die beratende Stelle einen Vertrag mit der Pflege-, beziehungsweise Krankenkasse abgeschlossen hat. Bei privaten Pflegeberatern oder Internet-Beratungsstellen sollten Sie vorher nach den Kosten fragen. (5)

Beratungsformen und Beratungsgespräche im Überblick

Neben der Pflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI stehen Pflegebedürftigen und deren pflegenden Angehörigen weitere Beratungsformen zu. Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick zu:

  • Pflegeberatung nach Paragraf 7a (SGB XI)
  • Pflegekurs nach Paragraf 45 (SGB XI)
  • Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 (SGB XI)

Pflegeberatung nach Paragraf 7a

Die Pflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI dient zur Organisation der Pflege, sobald ein Pflegefall eingetreten oder absehbar ist. In dieser Beratung erhalten Sie einen Überblick über die Leistungsansprüche, die Ihnen in Ihrem Pflegefall zustehen. Darüber hinaus sollen die in einem Versorgungsplan festgelegten Maßnahmen den Gesundheitszustand der zu pflegenden Person verbessern.

Für wen? Personen mit Pflegegrad und pflegende Angehörige
Wer trägt die Kosten? Kranken-/Pflegekasse
Wer bietet die Beratung an? Pflegestützpunkte, ambulante Pflegedienste, kommunale Stellen, Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, Private Dienstleister
In welchem Rahmen? Individuelle Beratung
Wann und wie lange? Zu Beginn des Pflegebedarfs bis zur bedarfsgerechten Versorgung
Info
Qualifizierte Pflegeberater sichern gute Pflegeberatung

Die Pflegeberatung nach Paragraf 7a (SGB XI) erfolgt gemäß den Richtlinien des GKV-Spitzenverbands ausschließlich durch qualifiziertes Fachpersonal mit einer Zusatzausbildung. Dazu zählen:

  • Pflegefachkräfte
  • Sozialversicherungsfachangestellte
  • Sozialarbeiter mit einer entsprechenden Weiterbildung

Unabhängige Pflegeberatung

Die Pflegeberatung erfolgt meistens über die Pflegekasse, die an Ihre Krankenkasse angebunden ist. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) hat festgelegt, dass eine Pflegeberatung nach Paragraf 7a unabhängig erfolgen muss. Das heißt: Auch wenn eine Pflegeberatung durch die Pflegekasse angeboten wird, müssen die Interessen der Ratsuchenden immer im Vordergrund stehen. (1)

Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3

Der Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 SGB XI dient dazu, das Wohlergehen der pflegebedürftigen Person sicherzustellen, wenn sie von Angehörigen zuhause gepflegt wird. Bei Pflegegeldbezug (ab Pflegegrad 2) ist diese Beratung verpflichtend:

  • Bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich.
  • Bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich.
Für wen? Pflegebedürftige und pflegende Angehörige
Wer trägt die Kosten? Pflegekasse
Wer bietet die Beratung an? Qualifizierte Mitarbeiter zugelassener Pflegedienste, Pflegeberater mit Anerkennung als Beratungsstelle, eine durch die Pflegekasse beauftragte Pflegefachkraft
In welchem Rahmen? Individuelle Beratung
Wann und wie lange? Pflegegrad 1: Freiwillig
Pflegegrad 2 und 3: Alle sechs Monate
Pflegegrad 4 und 5: Alle drei Monate

Pflegekurs nach Paragraf 45

In einem Pflegekurs nach Paragraf 45 SGB XI erhalten Sie Pflegewissen und Grundkenntnisse für den Pflegealltag, zum Beispiel wichtige Handgriffe oder Wissen zur Ernährung. Darüber hinaus erlernen Sie Methoden, wie Sie körperlicher und seelischer Belastung in der Pflege vorbeugen können. (2)

Für wen? Angehörige, ehrenamtlich Engagierte, Interessierte
Wer trägt die Kosten? Pflegekasse
Wer bietet die Beratung an? Pflegekassen, private Pflegeversicherungen, ambulante Pflegedienste, Einrichtungen der Wohlfahrtspflege
In welchem Rahmen? Meist in Gruppen, auch individuell möglich
Wann und wie lange? Oft im Rahmen eines Vortrags

 

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Pflegeberatung?

In einer Pflegeberatung werden Ratsuchende über die Möglichkeiten der Pflege informiert. Der Begriff Pflegeberatung ist nicht geschützt: Es gibt allgemeine und individuelle Pflegeberatungen, die rechtlich unterschiedlich verankert sind.

Was ist eine Pflegeberatung nach Paragraf 7a?

Die Pflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI soll Menschen bei Fragen und Herausforderungen im Zusammenhang mit der Pflege unterstützen. Alle Versicherten haben einen gesetzlichen Anspruch darauf. Die Pflegeberatung wird in der Regel von speziell geschulten Fachkräften, den Pflegeberatern, durchgeführt. In einer Pflegeberatung bekommen Sie eine umfassende Beratung und Aufklärung über verschiedene Aspekte der Pflege, einschließlich der Organisation und Finanzierung von Pflegedienstleistungen, der Auswahl von geeigneten Pflegeeinrichtungen, der Pflegeversicherung und rechtlicher Rahmenbedingungen.

Kann ich mir meinen Pflegeberater aussuchen?

Der Pflegeberater sollte nach Paragraf 7a SGB XI zertifiziert sein und eine vertragliche Vereinbarung mit der Kranken- oder Pflegekasse haben. Bei Ihrer Kranken- oder Pflegekasse erhalten Sie Auskunft darüber, in welcher Pflegeberatungsstelle Sie eine passende Beratung finden können.

Wann wird eine Pflegeberatung in Anspruch genommen?

Wenn Menschen plötzlich pflegebedürftig werden, haben Betroffene und ihre Angehörigen meist viele Fragen. Eine individuelle Pflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI ist dann empfehlenswert. Spätestens zwei Wochen nachdem Betroffene Pflegeleistungen beantragt haben, wird Ihnen eine passende Beratung von der zuständigen Pflegekasse angeboten.

Was kostet eine Pflegeberatung?

Für Sozialversicherungspflichtige ist die Pflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI kostenfrei, da sie von der Pflegekasse finanziert wird. Dasselbe gilt auch für Pflegekurse nach Paragraf 45 SGB XI sowie für die sogenannten Beratungsbesuche nach Paragraf 37.3 SGB XI. Vorausgesetzt, die Beratungsstelle ist durch die Kranken- oder Pflegekasse zugelassen. Wenn die Kasse keine Kostenübernahme zusichert, werden die Kosten für die Pflegeberatung auch nicht übernommen.

Wie finde ich eine Pflegeberatung in meiner Nähe?

Sie können bei Ihrer Pflegekasse nachfragen, welche Pflegeberatungsstellen Sie in Anspruch nehmen können.

Muss ich eine Pflegeberatung bei der Pflegekasse beantragen?

Wenn Sie Leistungen der Pflegeversicherung beziehen (z. B. Pflegegeld) oder Pflegeleistungen beantragt haben, kommt die Pflegekasse mit einem Termin für eine Pflegeberatung oder mit einem Beratungsgutschein auf Sie zu. Die Pflegeberatung muss also nicht beantragt werden. Wenn Sie weder eine Kostenübernahme der Pflegekasse noch einen Beratungsgutschein vorweisen können, müssen Sie die Pflegeberatung selbst finanzieren. In dem Fall sollten Sie sich vorher ein Angebot des Pflegeberaters einholen.

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Erstelldatum: 0202.21.7|Zuletzt geändert: 3202.70.62
(1)
GKV-Spitzenverband (2021): Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur einheitlichen Durchführung der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI
https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/pflegeversicherung/beratung_und_betreuung/pflegeberatung/20211220__Pflegeberatungs-Richtlinien.pdf (Letzter Abruf am 14.06.2023)
(2)
Zentrum für Qualität in der Pflege: Beratung zur Pflege
https://www.zqp.de/wp-content/uploads/ZQP_Einblick_Beratung.pdf (letzter Abruf am 14.06.2023)
(3)
Sozialgesetzbuch (SGB XI: Soziale Pflegeversicherung): § 7a SGB XI Pflegeberatung
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/7a.html (letzter Abruf am 14.06.2023)
(4)
Bundesministerium für Gesundheit (2022): Pflegeberatung
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/pflegeberatung.html (Letzter Abruf am 14.06.2023)
(5)
Pflege-durch-Angehoerige.de (Ohne Jahr): Nutzen Sie die kostenlose Pflegeberatung für pflegende Angehörige?
https://www.pflege-durch-angehoerige.de/nutzen-sie-die-kostenlose-pflegeberatung-fuer-pflegende-angehoerige/ (letzter Abruf am 14.06.2023)
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