Intensivpflege

Intensivpflege

Wenn Menschen akut oder lebensbedrohlich erkranken, stellt dieser Umstand ganz besondere Voraussetzungen an die entsprechende Versorgung. Die Betroffenen müssen oft rund um die Uhr gepflegt werden und brauchen spezielle professionelle Betreuung. Neue Pflegegesetze, etwa das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz, haben dazu geführt, dass Schwerstpflegebedürftige auch im häuslichen Umfeld durch die ambulante Intensivpflege versorgt werden können. pflege.de beschreibt die Versorgungsform der „Intensivpflege“ im Detail und gibt Tipps zur Finanzierung.

Inhaltsverzeichnis

Ambulante Intensivpflege – Definition

Ambulante Intensivpflege ist die Versorgung von schwerstpflegebedürftigen Menschen mit lebensbedrohlichen Erkrankungen außerhalb einer Klinik. Die Patienten werden zuhause, in einer betreuten Wohngemeinschaft oder in einer stationären Pflegeeinrichtung betreut: von examinierten Pflegefachkräften, die oft noch eine Zusatzausbildung haben. Die Versorgung erfolgt rund um die Uhr, denn jederzeit kann eine lebensbedrohliche Situation eintreten, die sofortiges Handeln verlangt.

Die Möglichkeit, schwerstkranke Menschen außerhalb einer Klinik zu versorgen, folgt dem Grundsatz „Ambulant vor stationär“. Diese Möglichkeit der Intensivpflege wird auch als „Beatmungspflege“ oder 24-Stunden-Pflege bezeichnet. Beachten Sie dabei jedoch, dass der Begriff „24-Stunden-Pflege“ heutzutage im allgemeinen Sprachgebrauch weniger die Intensivpflege, sondern eher die 24-Stunden-Betreuung durch ausländische Kräfte meint.

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Ambulante Intensivpflege zuhause

Die ambulante Intensivpflege außerhalb der Klinik ist für eine Reihe von (Beatmungs-)Patienten eine gute Alternative zur stationären Versorgung:

  • Beatmungspflichtige (COPD-)Patienten bzw. Patienten mit respiratorischer Insuffizienz
  • Querschnittgelähmte
  • Patienten mit Apallischem Syndrom (Wachkoma)
  • Patienten mit Tumorerkrankungen
  • Patienten mit Schädel-Hirn-Traumata oder anderen neurologischen Erkrankungen, Bewusstlosigkeit/Koma
  • Patienten mit Herzrhythmusstörungen oder Störungen im Flüssigkeits-, Elektrolyt-, Säure- und/oder Basenhaushalt

Das eingesetzte Pflegepersonal muss nicht nur die dreijährige Ausbildung zur examinierten Pflegefachkraft absolviert haben, sondern auch jährlich weitere Fortbildungen, u. a. zum Thema „Reanimation“ und „Erste Hilfe“, vorweisen können. Viele Pflegefachkräfte verfügen in der außerklinischen Intensivpflege auch über eine Zusatzqualifikation, etwa als Fachpflegekraft für Anästhesie und Intensivpflege.

Sonderfall „Heimbeatmung“

Bei der ambulanten Intensivpflege gibt es noch einen Spezialfall: die Heimbeatmung. Gemeint ist damit die Situation, dass ein Patient zwar (stundenweise oder dauerhaft) beatmet werden muss, aber dennoch die Klinik verlassen kann. Vielleicht pflegen Sie sogar Ihren beatmeten Angehörigen zuhause? Dann wissen Sie sicherlich auch, dass die Krankenkasse des Versicherten die stundenweise Pflege (bis zu 24 Stunden täglich) durch einen eigens geschulten Pflegedienst finanziert.

Info
Notfallregister: Wenn Sie im Notfall besondere Hilfe brauchen

Eine Notfall-Evakuierung ist für Menschen, die zum Überleben auf technische Geräte angewiesen sind, eine besonders kritische Situation. Auch ein Stromausfall wird schnell lebensbedrohlich. Das Notfallregister sammelt deshalb Informationen über solche Menschen, auf die Behörden und Leitstellen im Notfall zugreifen können und besser vorbereitet sind. Lesen Sie mehr darüber im Interview zum Notfallregister.

Wichtiger Hinweis für Angehörige von schwerstkranken Menschen

Bevor Sie einen ambulanten Dienst mit der Pflege Ihres schwerstkranken Angehörigen beauftragen, sollten Sie sich sicher sein, dass die eingesetzten Pflegekräfte auch wirklich über die nötigen fachlichen Fähigkeiten verfügen. Sprechen Sie deshalb ausführlich mit unterschiedlichen Anbietern und entscheiden Sie erst dann über eine Auftragserteilung.

Auf jeden Fall brauchen Sie einen Pflegedienst, der mit der gesetzlichen Krankenversicherung des Patienten einen Versorgungsvertrag geschlossen hat. Es kann übrigens auch sein, dass Ihre Krankenkasse Ihnen einen anderen Dienst vorschlägt. Das darf sie durchaus, weil sie wirtschaftlich handeln soll, vgl. § 70 SGB V. Aber auch die Aspekte der Qualität und Humanität der Versorgung spielen in diesem Paragrafen eine große Rolle. Lassen Sie sich also nicht einfach mit dem Hinweis abspeisen, Sie müssten einen preiswerteren ambulanten Dienst nehmen.

Kosten der Intensivpflege zuhause

Es ist eine große Aufgabe, einen schwerstkranken Menschen außerhalb einer Klinik zu pflegen und durchgängig zu betreuen. Das gilt nicht nur für Sie, wenn Sie sich dieser Aufgabe stellen. Neben den pflegerischen Arbeiten müssen häufig auch Arzttermine organisiert werden. Außerdem erfordert die ambulante Intensivpflege die enge Kooperation mit Therapeuten sowie die konsequente Versorgung des Betroffenen mit Hilfsmitteln für Senioren.

Für die Kostenerstattung der aufwendigen Pflegeleistungen tritt die Krankenversicherung des Pflegebedürftigen gemäß Fünftem Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) ein:

  • § 37 SGB V: „(1) Versicherte erhalten in ihrem Haushalt, ihrer Familie oder sonst an einem geeigneten Ort, insbesondere in betreuten Wohnformen, Schulen und Kindergärten, bei besonders hohem Pflegebedarf auch in Werkstätten für behinderte Menschen neben der ärztlichen Behandlung häusliche Krankenpflege durch geeignete Pflegekräfte, wenn Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist, oder wenn sie durch die häusliche Krankenpflege vermieden oder verkürzt wird.
  • § 10 der Werkstättenverordnung bleibt unberührt. Die häusliche Krankenpflege umfasst die im Einzelfall erforderliche Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung. Der Anspruch besteht bis zu vier Wochen je nach Krankheitsfall. In begründeten Ausnahmefällen kann die Krankenkasse die häusliche Krankenpflege für einen längeren Zeitraum bewilligen, wenn der Medizinische Dienst (§ 275) festgestellt hat, dass dies aus den in Satz 1 genannten Gründen erforderlich ist.“

Gemäß § 37 SGB V hat der pflegebedürftige Versicherte demnach Anspruch auf die vollen Leistungen der Behandlungspflege, abgesehen von den gesetzlichen Zuzahlungen (10 Prozent der Kosten in den ersten 28 Tagen pro Kalenderjahr sowie 10 Euro je Verordnung). Zur Behandlungspflege zählen alle medizinischen Maßnahmen wie z. B. Überwachung der Beatmung oder das Absaugen bei Patienten mit Tracheostoma.

Info
Hilfsmittelverzeichnis

Die Gesetzlichen Krankenkassen haben ein sog. Hilfsmittelverzeichnis. Hier sind alle Produkte verzeichnet, die Sie bei den Kassen im Bedarfsfall beantragen können. Gerade bei der Bewilligung von Hilfsmitteln ist fachliche Unterstützung wichtig, denn die Krankenkasse wird nur begründeten Anträgen stattgeben.

Pflegeleistungen bei Intensivpflege zuhause

Auch die Pflegeversicherung (SGB XI) kann die ambulante Intensivpflege bezuschussen, wenn es um die Grundpflege geht, also Hilfen für den Patienten bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität.

Überprüfen Sie, in welcher Form Sie Pflegeleistungen in Anspruch nehmen wollen: als Pflegegeld, Pflegesachleistung oder Kombinationsleistung. Bedenken Sie dabei auch, dass Sie Ihre Kräfte auch für den ganz normalen Alltag brauchen, nicht nur für pflegerische Leistungen.

Info
Brauchen schwerstkranke Patienten einen Pflegegrad?

Schwerstkranke Patienten, die für eine ambulante Intensivpflege in Frage kommen, brauchen nicht unbedingt einen anerkannten Pflegegrad (bis 31.12.2016: Pflegestufe). Es kann sogar nachteilig sein, weil viele Krankenkassen Leistungen verweigern – mit der Begründung, dafür sei die Pflegeversicherung zuständig. Es ist übrigens eine freiwillige Entscheidung, sich einstufen zu lassen. Niemand kann einen Patienten dazu zwingen. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie die Pflegeversicherung kontaktieren, können Sie sich Rat und Hilfe holen: bei einem Pflegesachverständigen oder einem Fachanwalt für Sozialrecht.

Alternative für die Pflege zuhause: Die Beatmungs-WG

Wenn Ihre eigene Wohnung oder das Zuhause des Beatmungs-Patienten nicht auf die Intensivpflege ausgelegt ist, können Sie auch einen Platz in einer Wohngemeinschaft suchen. WGs gibt es nämlich nicht nur für rüstige Senioren, sondern auch für Patienten, die dauerhaft beatmet werden müssen: die sog. Beatmungs-WGs. Für die Bewohner ist diese Art der Unterbringung sehr viel angenehmer als ein Platz in einer Klinik. Auch für viele Angehörige ist es beruhigend, den Patienten in dieser wohnlichen Umgebung versorgt zu wissen.

Für Sie als pflegender Angehöriger ist die Pflege eines schwerstkranken Menschen zuhause nicht nur eine große Belastung. Sie ist auch eine einzigartige Chance, denn manchmal bessert sich der Zustand eines Schwerstkranken deutlich, sobald er in seinen eigenen vier Wänden ist. Deshalb sind die Pflegekräfte auch dazu angehalten, den Patienten und seine Angehörigen derart zu unterstützen, dass die professionelle Pflege sich so weit als möglich zurückziehen kann.

Zusätzliche Kosten einer ambulanten Intensivpflege

Nicht nur die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen werden trotz der Unterstützung durch die Pflegekasse für die Wohnraumanpassung Kosten verschlingen. Treppenlifte, Toilettenhilfen, Orthesen und dergleichen werden für die Pflege Ihres schwerstkranken Angehörigen notwendig sein.

Lassen Sie sich am besten beraten, vielleicht durch einen Pflegedienst oder den behandelnden Arzt, welche Maßnahmen wirklich notwendig sind. Schließlich müssen Sie oft auch Zuzahlungen leisten.

Sozialhilfe bei Intensivpflege?

Sollten Sie in Ihrer konkreten Situation erkennen, dass Ihre finanziellen Möglichkeiten an Grenzen stoßen, können Sie auch Sozialhilfe in Anspruch nehmen (§ 61-66 SGB XII). Voraussetzung ist, dass Sie zuvor Ihr Einkommen und etwaig vorhandenes Vermögen ausgeschöpft haben.

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Erstelldatum: 6102.20.5|Zuletzt geändert: 3202.40.21
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