Eingeschränkte Mobilität kann jeden treffen und wirft gleichzeitig die Frage auf, wie komme ich zur Therapie, zum Arzt oder in das Krankenhaus? Kann ich mir selbst einen Krankentransport bestellen und wer übernimmt die Kosten dafür? pflege.de informiert über die wichtigsten Themen rund um Krankenfahrt und Krankentransport und hilft Ihnen, Antworten auf Ihre Frage zu finden.
Inhaltsverzeichnis
Krankentransport: Definition
Wer durch einen Unfall, eine schwere Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit nicht mehr in der Lage ist, alleine und ohne medizinisch-fachliche Betreuung zum Arzt oder ins Krankenhaus zu fahren, der benötigt einen Krankentransport. Dafür stellt Ihnen Ihr Arzt eine Verordnung aus. Die Verordnung wird auch als Transportschein oder Krankentransportschein bezeichnet. Liegt eine Verordnung vor, übernimmt die Kosten für den Transport Ihre Krankenkasse. In manchen Fällen muss die Verordnung vorab bei der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden.
Wann kann ein Krankentransport in Anspruch genommen werden?
Krankentransporte werden verordnet, wenn Ihre Mobilität durch Krankheit oder Unfall eingeschränkt ist, Sie medizinische oder fachliche Betreuung benötigen und die Fahrt aus medizinischer Sicht notwendig ist.
Beispiele für einen Krankentransport:
Krankentransport vom Krankenhaus nach Hause oder ins Krankenhaus
Dabei macht die Wohnform keinen Unterschied. Es ist egal, ob Sie ambulante Pflege zuhause erhalten oder bspw. in einer Einrichtung für Betreutes Wohnen leben.
Entlassungsfahrten
Fahrten, die vom Krankenhaus in eine betreute Wohneinrichtung, in eine Seniorenresidenz oder in eine andere Klinik anfallen.
Fahrten zu oder von einer medizinischen Einrichtung
Dazu zählen Haus- oder Fachärzte, z. B. für ambulante Operationen, Dialysezentren sowie medizinische Versorgungszentren.
Unterschied zwischen einem Krankentransport und einer Krankenfahrt
Ein Krankentransport unterscheidet sich im Wesentlichen von einer Krankenfahrt darin, dass eine medizinische Fachkraft den Transport begleitet. Dies wird auch als qualifizierter Krankentransport bezeichnet. Bei einer Krankenfahrt, auch unqualifizierter Krankentransport genannt, wird die Fahrt von einem Helfer begleitet, der zwar beim Ein- und Aussteigen hilft und Sie auch auf dem Weg zum Ziel begleitet und wieder abholt, aber keine medizinische Fachausbildung dafür benötigt.
Wenn pflegende Angehörige oder ein Seniorenbegleiter verhindert sind, ist eine Krankenfahrt für Pflegebedürftige eine gute Lösung, um z. B. sicher zum Arzt zu kommen. Wenn eine stark pflegebedürftige Person in einem Pflegeheim wohnt und nach einem Sturz ins Krankenhaus muss, ruft das Pflegepersonal i. d. R. einen Krankentransport, damit die Fahrt mit medizinischer Begleitung und ggf. liegend stattfindet.
Unterschied zwischen qualifiziertem und unqualifiziertem Krankentransport:
Qualifizierter Krankentransport
Unqualifizierter Krankentransport
Die Fahrt findet mit einem Krankentransportwagen statt.
Die Fahrt findet mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, privatem Kraftfahrzeug, Mietwagen oder Taxi statt.
Die Fahrt findet mit fachlich-medizinischer Betreuung statt.
Die Fahrt wird nicht fachlich-medizinisch betreut bzw. begleitet.
Krankentransport bestellen
Ein Krankentransport wird von verschiedenen Dienstleistern, wie beispielsweise dem Roten Kreuz, dem ASB, den Johannitern, den Maltesern oder von privaten Krankenfahrdiensten angeboten. Das Deutsche Rote Kreuz bietet auf seiner Internetseite eine regionale Suche an.
Tipp
Wählen Sie die Nummer für Krankentransporte
Sollten Sie unsicher sein, welcher Krankenfahrtdienst in Ihrer Nähe ist und zu Ihnen passt, fragen Sie bei Ihrem Hausarzt nach. Sie können sich auch an die Rettungsleitstelle mit der Telefonnummer für Krankentransport 19222 wenden.
Welche Beförderungsmittel für einen Krankentransport sind möglich?
Krankentransportwagen
Der kommt in Frage, wenn Sie eine medizinisch-fachliche Betreuung benötigen oder eine spezielle medizinische Vorrichtung benötigen.
Rettungswagen oder auch Rettungshubschrauber
Sie kommen zum Einsatz, wenn die Anforderung über die Rettungsleitstellen (Notruf 112) erfolgt.
Welche Beförderungsmittel für eine Krankenfahrt sind möglich?
Mietwagen mit Fahrer: Viele private Unternehmen bieten diesen Service an und rechnen direkt mit der Kasse ab. Im Internet werden Suchende schnell fündig.
Taxi: Krankenfahrten mit dem Taxi sollten vor Fahrtantritt telefonisch angemeldet werden. Mitfahrer sollten vorab klären, welche Dokumente der Fahrer benötigt.
Info
Krankenfahrt mit dem Bus oder eigenen PKW
Bevorzugen Sie die Beförderung mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit einem privaten PKW, ist das auch möglich. Sie sollten dazu vorab einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse stellen. Dazu benötigen Sie keine Verordnung Ihres Arztes. Gleiches gilt für die Fahrten zu ambulanten oder stationären Rehabilitationsmaßnahmen.
Krankenfahrten mit dem Taxi
Im Gegensatz zu einem Krankentransport, wird bei einer Krankenfahrt grundsätzlich keine medizinisch-fachliche Betreuung benötigt. Ob Sie eine Krankenfahrt oder einen Krankentransport verordnet bekommen, entscheidet Ihr Arzt. So kann beispielsweise die Krankenfahrt auch in einem Mietwagen, einem Taxi oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln durchgeführt werden.
Bei einer Krankenbeförderung mit dem Taxi oder mit dem Mietauto werden Sie von zuhause an Ihrer Wohnungstür abgeholt. Der Fahrer begleitet Sie und hilft Ihnen die Gehstrecken zu Ihrem Zielort zu bewältigen.
Tipp
Bitten Sie Ihren Arzt vorab telefonisch um die Verordnung
Damit Sie nicht in Vorkasse treten müssen, sollten Sie die Verordnung des Arztes vor Antritt der Taxifahrt bestellen, so dass Sie bei Ihrer Ankunft in der Praxis bereitliegt. Diese können Sie dem Taxifahrer übergeben, wenn er Sie zum Arzt begleitet hat. Sprechen Sie das Vorgehen mit dem Fahrer ab.
Um eine Verordnung für eine Krankenbeförderung mit dem Taxi zu bekommen, muss die Fahrt im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse nach SGB V stehen. Das bedeutet, dass Sie beispielsweise für eine Behandlung zu einem Therapeuten oder einem Arzt fahren müssen. Wollen Sie nur ein Rezept oder einen Befund abholen und kein medizinischer Grund für Ihren Besuch liegt vor, kann der Arzt keine Verordnung ausschreiben.
Bei einem Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 oder auch bei einer Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen „aG“, „BI“ oder „H“, ist es für die Betroffenen seit dem Januar 2019 möglich, für medizinisch notwendige Fahrten zum Arzt oder Zahnarzt für die Krankenfahrt ein Taxi zu nehmen. In der Regel übernimmt die Kasse anschließend die Kosten, auch ohne vorherige Erlaubnis (s. Quelle 1).
Krankentransport und Krankenfahrten: Kosten und Preise
Kosten für gesetzlich Versicherte: Voraussetzung für eine Kostenübernahme des Krankentransports durch Ihre Krankenkasse, ist die Verordnung Ihres Arztes, der damit versichert, dass die Fahrt medizinisch zwingend erforderlich ist. Die Abrechnung bei der Krankenkasse übernimmt der Dienstleister direkt. Als gesetzlich Versicherter übernehmen Sie zehn Prozent der Kosten pro Fahrt. Allerdings darf die Zuzahlung für den Krankentransport maximal zehn Euro betragen und ist auf ein Minimum von fünf Euro festgelegt worden. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche. Stehen die Fahrten im Zusammenhang mit stationären Behandlungen, muss eine Zuzahlung nur für die erste und letzte Fahrt geleistet werden (s. Quelle 2). Der Selbstkostenanteil fällt auch dann an, wenn Pflegedürftigkeit besteht und ein Pflegegrad vorliegt.
Tipp
Wann sich ein Antrag auf Zuzahlungsbefreiung lohnt
Wenn Sie in einem Jahr viele Zuzahlungen leisten und Ihre Belastungsgrenze überschreiten, können Sie sich mit einem Antrag bei Ihrer Krankenkasse von der Zuzahlungspflicht befreien lassen. Wie Sie Ihre Belastungsgrenze ganz einfach berechnen und wie Sie den Antrag stellen, erfahren Sie in unserem Ratgeber Zuzahlungsbefreiung.
Kosten für Privatversicherte: Erhalten Sie eine Verordnung einer Krankenbeförderung als Privatpatient, sind Sie zunächst Selbstzahler und gehen in Vorleistung. Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen die vollen Kosten. Prüfen Sie dennoch in Ihren Tarif, in welcher Höhe Sie die Kosten erstattet bekommen.
Kosten für Selbstzahler: Wie hoch die Kosten für einen Krankentransport für Selbstzahler sind, kann nicht einheitlich beantwortet werden und ist regional unterschiedlich. Meist fällt eine Grundgebühr an, die je nach Anfahrt zwischen 100 und 300 Euro liegen kann. Hinzu kommen die gefahrenen Kilometer, die sich nach Anzahl der Gesamtkilometern staffeln. Rechnen Sie mit rund zwei bis drei Euro pro Kilometer der gefahrenen Strecke. Ein weiterer Faktor ist die Tageszeit. Einfluss hat zudem, ob die Fahrt an einem Werktag oder an einem Feiertag stattfindet. Unabhängig davon, ob Ihre Krankenversicherung die Kosten erstattet, empfiehlt es sich vorab einen Kostenvoranschlag für den Krankentransport oder für eine Krankenfahrt einzuholen (s. Quelle 3).
Muster einer Verordnung für Krankentransport (Seite 1).
Muster einer Verordnung für Krankentransport (Seite 2).
Verordnung & Muster einer Krankenbeförderung
Damit Sie die Kosten für einen Krankentransport oder eine Krankenfahrt von Ihrer Krankenkasse erstattet bekommen, benötigen Sie in der Regel eine Verordnung Ihres Hausarztes. Dieser kann einen Krankentransport verordnen, wenn während der Fahrt eine fachliche Betreuung notwendig ist oder wenn Sie eine bestimmte Einrichtung im Krankentransportwagen benötigen. Brauchen Sie keine medizinische Betreuung während der Fahrt, wird Ihnen Ihr Arzt eine Krankenfahrt verordnen. Das ist in der Regel bei vielen typischen Krankheiten im Alter der Fall: Thrombose, Herzinsuffizienz oder Diabetes erfordern zwar, dass Patienten zur Untersuchung und Beobachtung regelmäßig zum Arzt gehen. Betroffene benötigen für die Fahrt zum Arzt aber meist keine medizinische Betreuung.
Verordnung bei einer ambulanten Behandlung
Ein Krankentransport zu einer ambulanten Behandlung muss von der Krankenkasse vorab genehmigt werden. Allerdings werden diese Fahrten in aller Regel nur in wenigen Fällen übernommen. Es muss offensichtlich sein, dass durch die Fahrt, beispielsweise zu einer ambulanten Operation, ein stationärer Aufenthalt vermieden werden kann.
Ausnahme: Für Patienten, die sich in einer Dauerbehandlung (z. B. bei einer Krebserkrankung) wie einer Strahlentherapie, Chemotherapie oder einer Dialysebehandlung befinden, werden die Fahrtkosten von der Krankenkasse übernommen.
Info
Verordnung nur bei zwingend medizinischem Grund
Die Ärzte sind angehalten, eine Verordnung für eine Krankenfahrt mit einem Mietwagen oder einem Taxi nur dann auszustellen, wenn der Patient aus zwingenden, medizinischen Gründen kein öffentliches Verkehrsmittel oder privates Kraftfahrzeug nutzen kann.
Welche Möglichkeiten der Fahrtkostenerstattung es für pflegende Angehörige gibt, lesen Sie in unserem Ratgeber.
2019 vermeldete das Bundesgesundheitsministerium dazu: „Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 3 und Menschen mit Behinderungen werden Taxifahrten zu einer ambulanten Behandlung einfacher. Sie gelten mit der ärztlichen Verordnung als genehmigt.“ (s. Quelle 4)
Für folgenden Personenkreis ist seit Januar 2019 keine Genehmigung für eine Krankenfahrt bei der Kasse vorab nötig:
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 und dauerhaft beeinträchtigter Mobilität
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5
Versicherte, die über einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung), „Bl“ (blind) oder „H“ (hilflos) verfügen
Wenn einer dieser Punkte auf Sie zutrifft, kann eine Krankenfahrt ohne vorherige Genehmigung von der Krankenkasse – aber immer mit einer Verordnung – angetreten werden. Muss ein Pflegebedürftiger mit den oben genannten Pflegegraden beispielsweise von zuhause zu einer wichtigen ärztlichen Behandlung, kann er für diese Fahrt ein Taxi nutzen. Dazu erhält er dann vom Arzt eine Verordnung, die er gemeinsam mit der Taxiquittung bei der Krankenkasse einreichen muss, um die Kosten erstattet zu bekommen.
Achtung: Hierbei handelt es sich um eine Leistung nach SGB V und wird nicht mit der Pflegekasse, sondern mit der Krankenkasse abgerechnet.
Verordnung bei einer stationären Behandlung
Liegt eine Verordnung für einen Krankentransport vom Krankenhaus nach Hause oder umgekehrt vor und ist eine stationäre Behandlung oder Nachbehandlung geplant, übernimmt die Krankenkasse die Kosten dafür. In diesem Fall ist es nicht notwendig, sich vorab bei der Kasse eine Genehmigung einzuholen.
Info
Das gilt bei einer Fahrt zu einer ambulanten oder stationären Reha-Maßnahme:
Sollten Sie eine Fahrt zu einer ambulanten oder stationären Reha-Maßnahme benötigen, nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf. Der Arzt kann hierfür keine Verordnung ausstellen.
Krankentransport aus dem Ausland
Wer im Ausland erkrankt oder einen Unfall erleidet, hat oft den Wunsch, für die medizinische Weiterbehandlung nach Deutschland verlegt zu werden. Ein Krankentransport aus dem Urlaub könnte teuer werden, denn die Kosten für den Krankentransport aus dem Ausland nach Deutschland werden in aller Regel nicht von Ihrer Krankenkasse übernommen. Je nachdem wie weit Sie sich von Ihrer Heimat entfernt aufhalten, kommt dazu ein Krankentransport mit einem Flugzeug oder einem Krankentransportwagen in Frage.
Die Kosten dafür sind schwer festzulegen. Sie hängen von der Flug- bzw. Reisedistanz, dem Zustand des Patienten sowie auch davon ab, wie kurzfristig der Rücktransport stattfinden muss. Bei vielen Anbietern kann eine Begleitperson im Ambulanzflugzeug kostenlos mitfliegen.
Krankentransport & Krankenfahrten: Arten der Beförderung
Ein Krankentransport oder eine Krankenfahrt kann
sitzend,
im Rollstuhl,
mit Tragestuhl oder auch
liegend auf einer Trage
stattfinden. Welche Art des Transports für Sie in Frage kommt, hängt von Ihrer Mobilität bzw. Ihr Gesundheitszustand ab und wird von Ihrem Arzt in der Verordnung festgelegt.
Krankentransport mit dem Rollstuhl
Viele Dienstleister haben sich auf den Krankentransport mit dem Rollstuhl, kurz auch Rollstuhl-Taxi genannt, spezialisiert. Dazu kommen meist Großraumtaxen oder Minibusse zum Einsatz. Der Vorteil dabei ist, dass der Fahrgast mit dem eigenen Rollstuhl im Fahrzeug sicher transportiert werden kann. Mühsames Umsteigen erübrigt sich.
Krankentransport mit Tragestuhl
Ein Tragestuhl ist besonders hilfreich, wenn der Fahrgast selbst nicht mehr in der Lage dazu ist, die Stufe hinauf in den Wagen zu überwinden. Wenn es keinen Treppenlift gibt, wird der Fahrgast bei Bedarf auch im Treppenhaus mit einem Tragestuhl befördert. Mit einem Tragestuhl, der von einem Krankentransportunternehmen mitgebracht wird, kann der Fahrgast sicher transportiert werden.
Krankentransport liegend
Ist ein Fahrgast aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, eine Fahrt im Sitzen zu bewältigen, kommt ein Liegendtransport mit einer Trage zum Einsatz. Dieser wird von den meisten Fahrdiensten angeboten und bei Bedarf medizinisch-fachlich begleitet. Die Kosten für einen Krankentransport im Liegen, für den eine Verordnung vorliegen muss, übernimmt wie bei allen anderen Krankentransporten Ihre gesetzliche Krankenkasse.
Häufig gestellte Fragen
Was versteht man unter einem Krankentransport?
Ein Krankentransport ist eine Fahrt zu einer medizinisch notwendigen Behandlung, die durch eine medizinische Fachkraft begleitet wird.
Was ist eine Krankenfahrt?
Eine Krankenfahrt, ist ein Transport für Menschen, die mobil stark eingeschränkt sind, aber keine medizinische Betreuung benötigen. Sie findet ohne medizinisch fachliche Begleitung statt.
Was kostet ein Krankentransport?
Wer gesetzlich krankenversichert ist, zahlt nur den Eigenanteil von 10 Prozent der Fahrtkosten. Dieser liegt zwischen fünf Euro und höchstens zehn Euro pro Fahrt. Auch bei privat Versicherten, übernimmt die Krankenkasse die Kosten, wenn eine Verordnung vorliegt.
Was kostet ein Krankentransport ohne Transportschein?
Wer keinen Transportschein bzw. keine Verordnung vom Arzt erhalten hat, muss für die Kosten für einen Krankentransport selbst aufkommen. Sie richten sich nach der Region und den gefahrenen Kilometern. Meist wird eine Grundpauschale fällig und die Kilometer zusätzlich abgerechnet.
Welche Telefonnummer gilt für den Krankentransport?
Bundesweit gibt es eine einheitliche Rufnummer für den Krankentransport. Sie lautet 19222 und kann aus dem Festnetz oder über das Handy ohne Vorwahl angerufen werden.
www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/krankentransport-auf-rezept-wann-gesetzliche-krankenkassen-zahlen-33784 (Stand 10/2019, letzter Abruf am 27.10.2020)
(3)
Quelle 2: GKV Spitzenverband
https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/ambulante_leistungen/fahrkosten_krankentransport/fahrkosten_krankentransport.jsp (Stand 10/2020, letzter Abruf am 27.10.2020)
(4)
Quelle 3: Gebührenverordnung aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis
www.witten.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/sta10/orecht/or3/314.pdf (Stand 06/2016, letzter Abruf am 27.10.2020)
(5)
Quelle 4: Bundesgesundheitsministerium
www.bundesgesundheitsministerium.de/sofortprogramm-pflege.html#c13622 (Stand 2020, letzter Abruf am 27.10.2020)
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