Barrierefreie Küche

barrierefreie Küche

Für viele Menschen zählt die Küche zu den wichtigsten Räumen in Haus oder Wohnung. Gerade deshalb ist es für viele Bewohner entscheidend, dass die Küche auch dann weiterhin nutzbar ist, wenn sie durch Alter, Krankheit oder Pflegebedürftigkeit in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Durch gute Planung und eine geeignete Ausstattung lassen sich die meisten Küchen zugunsten der Barrierefreiheit umgestalten. pflege.de erklärt, was zu einer barrierefreien Küche gehört, was bei der Planung zu beachten ist, welche Kosten beim Umbau entstehen können und welche Fördermittel es gibt.

Inhaltsverzeichnis

Barrierefreie Küche – Definition

Eine Küche gilt dann als barrierefrei, wenn jeder Nutzer, unabhängig von etwaigen körperlichen Einschränkungen, die gesamte Küche inklusive des Mobiliars, der Gerätschaften und Utensilien selbstständig und ohne Unterstützung nutzen kann. Eine solche Küche zeichnet sich sowohl durch die Gestaltung als auch die Anordnung der einzelnen Küchenelemente aus. Im Raum muss außerdem so viel Freifläche vorhanden sein, dass ein ausreichend großer Bewegungsradius für Nutzer von Rollstühlen, Elektromobilen oder Rollatoren vorhanden ist.

Info
Gesetzliche Definition von Barrierefreiheit

Eine gesetzliche Definition von Barrierefreiheit findet sich in Paragraph 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG).(1)

Konkrete Gestaltungsvorgaben für barrierefreie Wohnungen und Wohngebäude sind durch die DIN 18040-2 geregelt.(2)

Merkmale einer barrierefreien Küche

Die DIN 18040-2 unterscheidet die Begriffe „barrierefrei“ und „uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar“. Eine von Rollstuhlfahrern nutzbare Küche weist alle Merkmale von „Barrierefreiheit“ auf, stellt darüber hinaus jedoch noch weitere Anforderungen an die Wohnumgebung, etwa ein größeres Platzangebot und Unterfahrbarkeit von Möbeln.

Folgende Merkmale definiert die DIN 18040-2 für Küchen:

  • Bewegungsfläche zum Drehen und Wenden von 120 × 120 Zentimeter, für Rollstuhlfahrer 150 x 150 Zentimeter
  • Mindesttiefe von 120 Zentimeter vor den Küchenmöbeln, für Rollstuhlfahrer 150 Zentimeter
  • Anordnung von Herd, Arbeitsplatte und Spüle idealerweise über Eck
  • der Körpergröße gerechte Arbeitshöhen von Herd, Arbeitsplatte und Spüle
  • Unterfahrbarkeit von Herd, Arbeitsplatte und Spüle für Rollstuhlfahrer

Vorgaben der DIN 18040-2 für den Essplatz:

  • Circa 80 Zentimeter Breite am Esstisch
  • Unterfahrbarer Tisch von circa 60 Zentimeter Höhe
  • Möglichkeiten für das Rangieren und eine entsprechender Breite zwischen den Standbeinen des Tisches empfehlenswert
Info
In einer barrierefreien Küche sollte bestenfalls alles in greifbarer Nähe sein

In einer barrierefreien Küche sind die Arbeitsfelder zudem so angeordnet sind, dass ein ergonomisches und kraftsparendes Arbeiten möglich ist. Idealerweise sind alle Tätigkeiten und Arbeitsabläufe ohne längere Wege und mit nur einer Drehbewegung erledigt.

Weitere Empfehlungen zur Ausstattung einer barrierefreien Küche

Weitere empfehlenswerte Ausstattungskriterien einer barrierefreien Küche, die jedoch nicht durch die DIN 18040-2 festgeschrieben sind, sind:

Geeignete Ausstattung der Arbeitsflächen & Schubladen

  • Höhenverstellbare Arbeitsflächen
  • Gut erreichbare Schrankinhalte, zum Beispiel durch höhenverstellbare Oberschränke
  • Schubladen und Auszüge statt Schränken mit Türen
  • Ausstattung der Küche mit leichtgängigen Vollauszügen
  • Steckdosen und Lichtschalter in Blenden unterhalb der Arbeitsplatte integriert

Geeignete Ausstattung für mehr Sicherheit im Umgang mit Elektrizität & Hitze

  • Elektrogeräte auf Höhe des persönlichen Zugriffsbereichs
  • Backofen mit schwenkbarer Drehtür und Auszugstableau
  • Herd mit niveaugleichen, nebeneinander angeordneten Kochfeldern, die kein Übergreifen über heiße Töpfe erfordern, zum Beispiel Cerankochfeld oder Induktionsherd
  • Spüle mit Brauseschlauch und Einhebel-Mischbatterie mit Temperaturbegrenzer

Geeignete Ausstattung für mehr Mobilität in der Küche

  • Fahrbare Einzelmöbel
  • Gegebenenfalls Haltegriffe
  • Ausstattung mit Küchenhelfern und Küchengeräten, die auf die Bedürfnisse körperlich beeinträchtigter Menschen zugeschnitten sind

Vorteile einer barrierefreien Küche

  • Erhöht die Sicherheit für alle Nutzer
  • Erhält die Selbstständigkeit der Bewohner bei alters- oder krankheitsbedingten Einschränkungen
  • Ermöglicht es Bewohnern auch bei Pflegebedürftigkeit länger zuhause wohnen zu bleiben
  • Hoher Komfort durch einfache Bedienbarkeit aller Elemente
  • Erleichtert auch pflegenden Angehörigen oder Mitarbeitern von ambulanten Diensten die Hausarbeiten

Umgestaltung zu einer barrierefreien Küche

Wer seine Küche barrierefrei umgestalten möchte, sollte zunächst prüfen, ob überhaupt ausreichend Bewegungsfläche und genügend Platz für Stauraum vorhanden sind.

Dies ist eine grundsätzliche Voraussetzung für barrierefreies Wohnen. Falls bisher nicht ausreichend Freifläche vorhanden ist, kann sie gegebenenfalls geschaffen werden, indem Spüle, Schränke und Weiteres neu angeordnet werden. Außerdem relevant: Wenn Herd, Spüle und Arbeitsfläche unterfahrbar sind, fallen Unterschränke in diesen Bereichen weg.

Natürlich müssen aber auch die individuellen Bedürfnisse der Bewohner berücksichtigt werden. Grundsätzlich gilt: Eine Küche sollte nur mithilfe eines Fachunternehmens barrierefrei umgestaltet werden. Denn die Profis können einschätzen, welche Maßnahmen möglich sind, und an welcher Stelle eventuell Kompromisse gemacht werden müssen.

Eine erste Einschätzung zu Möglichkeiten und Aufwänden erteilen Beratungsstellen für Senioren und Menschen mit Behinderung. Wenn es um konkrete Maßnahmen geht, können fachlich versierte Küchenbauer ein Angebot für den Umbau einer individuell zugeschnittenen barrierefreien Küche erstellen. Mit Umbauten, die eine Barrierefreiheit zum Ziel haben, sollten grundsätzlich nur Fachunternehmen beauftragt werden.

Wichtiger Hinweis
Vermieter muss unter Umständen einverstanden sein

Mieter benötigen bei umfassenden Umbaumaßnahmen das Einverständnis des Vermieters. Im Vorfeld der Umgestaltung sollten Sie sich deshalb mit ihrem Vermieter abstimmen und bei Bedarf eine schriftliche Vereinbarung über etwaige Umbaumaßnahmen treffen.

Barrierefreie Küche: Kosten, Preise und Förderung

Welche Kosten beim Umbau zu einer barrierefreien Küche anfallen, hängt wesentlich von der individuellen Küche, deren Gestaltung und dem Ausmaß des Umbaus ab. Soll die Küche etwa nicht nur barrierefrei, sondern auch für Rollstuhlfahrer nutzbar sein, sind sehr viel umfassendere Umbauten notwendig, weil zum Beispiel Herd, Spüle & Co. unterfahrbar sein müssen. Auch ein geringes Platzangebot kann die Kosten in die Höhe treiben, wenn dadurch etwa Liftsysteme für Oberschränke notwendig werden.

Grundsätzlich gilt beim Umbau: Küchenelemente, die auch in konventionellen Küchen eingebaut werden könnten, etwa Arbeitsplatten, Kühlschränke oder Unterschränke, müssen in einer barrierefreien oder teilweise barrierefreien Küche nicht mehr kosten. Bei den Angeboten von verschiedenen Unternehmen hilft es, einzelne Posten mit anderen Angeboten zu vergleichen und so ggf. konstentreibende Faktoren auszuschließen.

Tipp
Holen Sie sich konkrete Preise ein

Wer eine konkrete Preisvorstellung für den Einbau oder Umbau der eigenen barrierefreien Küche haben möchte, sollte sich mit einem oder mehreren Küchenanbietern in Verbindung setzen und sich ein konkretes Preisangebot erstellen lassen.

Unterschied: Einzelmaßnahmen und Komplett-Lösungen für die barrierefreie Küche

Sollen nur einzelne barrierefreie Elemente eingefügt werden, zum Beispiel ein unterfahrbarer Elektroherd und Spüle, eine Küchenarmatur mit herausziehbarer Brause und verlängertem Bedienhebel sowie eine Arbeitsplatte mit Rollcontainer darunter, ist ein solches „Paket“ schon ab circa 2.000 Euro erhältlich.

Manche Anbieter werben für komplette, barrierefreie und rollstuhlgerechte Küchen mit Preisen ab 11.000 Euro. Solche Preise können jedoch nur als ungefähre Größenangaben gelesen werden, da sie je nach Qualität der Materialien, den nötigen Umbauten und Anpassungen und des vorhandenen Platzes variieren. Zudem können zusätzliche Kosten für Montage und An- und Abfahrt der Handwerker anfallen.

Info
Viele Standardlösungen verfügbar

Viele Elemente einer barrierearmen Küche müssen nicht individuell gefertigt werden, sondern sind als standardisierte Lösungen im Fachhandel erhältlich: zum Beispiel Schranklifte oder Spülen mit besonders niedriger Beckentiefe, die problemlos in vorhandene Küchen eingebaut werden können.

Barrierefreie Küche: Finanzielle Förderung

  • Die KfW-Bank hat mit Blick auf die Ansprüche von Senioren und mobilitätseingeschränkten Bewohnern verschiedene Förderprogramme für barrierearmes Wohnen aufgelegt. Dazu gehört der KfW-Zuschuss KfW 455 B „Barriere-Reduzierung – für den Abbau von Barrieren und mehr Wohnkomfort“. Mit dem Förderprodukt KfW 159 „Altersgerecht Umbauen – für den Abbau von Barrieren, mehr Wohnkomfort und besseren Einbruchschutz“ gewährt die KfW bis zu 50.000 Euro, die zum Beispiel auch für den Kauf von barrierearm saniertem Wohnraum sowie Umbaumaßnahmen zum barrierearmen Wohnen eingesetzt werden können.
  • Die Bundesländer haben zum Teil eigene Förderprogramme für barrierefreies Wohnen aufgelegt. Auf der Grundlage des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung (Wohnraumfördergesetz, kurz: WoFG) haben Personen unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf ein einkommensabhängiges Baudarlehen mit Regionalbonus. Berechtigt sind Haushalte, in denen entweder mindestens ein Kind oder ein schwerbehinderter Angehöriger lebt, der auf Pflege angewiesen ist.(3)
  • Zudem bieten einige Kreise oder Kommunen eigene Förderprogramme an. Ob individuelle Förderprogramme in der Region angeboten werden, können Sie in der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung erfragen. Einen guten Überblick hierzu gibt auch die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).(4)
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Erstelldatum: 7102.01.71|Zuletzt geändert: 2202.30.32
(1)
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV): Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) (2018)
www.gesetze-im-internet.de/bgg/ (letzter Abruf am 26.07.2021)
(2)
nullbarriere.de: DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen (2011)
https://nullbarriere.de/din18040-2.htm (letzter Abruf am 26.07.2021)
(3)
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV): Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) (2019)
www.gesetze-im-internet.de/wofg/ (letzter Abruf am 26.07.2021)
(4)
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi): Förderdatenbank (o. J.)
www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Foerderprogramme/foerderprogramme.html (letzter Abruf am 26.07.2021)
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