Barrierefreie Küche – Definition
Eine Küche gilt dann als barrierefrei, wenn jeder Nutzer, unabhängig von etwaigen körperlichen Einschränkungen, die gesamte Küche inklusive des Mobiliars, der Gerätschaften und Utensilien selbstständig und ohne Unterstützung nutzen kann. Eine solche Küche zeichnet sich sowohl durch die Gestaltung als auch die Anordnung der einzelnen Küchenelemente aus. Im Raum muss außerdem so viel Freifläche vorhanden sein, dass ein ausreichend großer Bewegungsradius für Nutzer von Rollstühlen, Elektromobilen oder Rollatoren vorhanden ist.
Merkmale einer barrierefreien Küche
Die DIN 18040-2 unterscheidet die Begriffe „barrierefrei“ und „uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar“. Eine von Rollstuhlfahrern nutzbare Küche weist alle Merkmale von „Barrierefreiheit“ auf, stellt darüber hinaus jedoch noch weitere Anforderungen an die Wohnumgebung, etwa ein größeres Platzangebot und Unterfahrbarkeit von Möbeln. Folgende Merkmale definiert die DIN 18040-2 für Küchen:
- Bewegungsfläche zum Drehen und Wenden von 120 cm × 120 cm, für Rollstuhlfahrer 150 x 150 cm
- Mindesttiefe von 120 cm vor den Küchenmöbeln, für Rollstuhlfahrer 150 cm
- Anordnung von Herd, Arbeitsplatte und Spüle idealerweise über Eck
- der Körpergröße gerechte Arbeitshöhen von Herd, Arbeitsplatte und Spüle
- Unterfahrbarkeit von Herd, Arbeitsplatte und Spüle für Rollstuhlfahrer
Vorgaben der DIN 18040-2 für den Essplatz:
- ca. 80 cm Breite am Esstisch
- Unterfahrbarer Tisch von ca. 60 cm Höhe
- Möglichkeiten für das Rangieren und eine entsprechender Breite zwischen den Standbeinen des Tisches empfehlenswert
In einer barrierefreien Küche sind die Arbeitsfelder zudem so angeordnet sind, dass ein ergonomisches und kraftsparendes Arbeiten möglich ist. Idealerweise sind alle Tätigkeiten und Arbeitsabläufe ohne längere Wege und mit nur einer Drehbewegung erledigt.
Weitere empfehlenswerte Ausstattungskriterien einer barrierefreien Küche, die jedoch nicht durch die DIN 18040-2 festgeschrieben sind, sind:
- höhenverstellbare Arbeitsflächen
- gut erreichbare Schrankinhalte, z. B. durch höhenverstellbare Oberschränke
- Schubladen und Auszüge statt Schränken mit Türen
- hohes Maß an Sicherheit im Umgang mit Elektrizität und Hitze
- Spüle mit Brauseschlauch und Einhebel-Mischbatterie mit Temperaturbegrenzer
- Elektrogeräte auf Höhe des persönlichen Zugriffsbereichs
- Steckdosen und Lichtschalter in Blenden unterhalb der Arbeitsplatte integriert
- Ausstattung der Küche mit leichtgängigen Vollauszügen
- Backofen mit schwenkbarer Drehtür und Auszugstableau
- Herd mit niveaugleichen, nebeneinander angeordneten Kochfeldern, die kein Übergreifen über heiße Töpfe erfordern, z. B. Cerankochfeld oder Induktionsherd
- fahrbare Einzelmöbel
- gegebenenfalls Haltegriffe
- Ausstattung mit Küchenhelfern und Küchengeräten, die auf die Bedürfnisse körperlich beeinträchtigter Menschen zugeschnitten sind
Vorteile einer barrierefreien Küche
- erhöht die Sicherheit für alle Nutzer
- erhält die Selbstständigkeit der Bewohner bei alters- oder krankheitsbedingten Einschränkungen
- ermöglicht es Bewohnern auch bei Pflegebedürftigkeit länger zu Hause wohnen zu bleiben
- hoher Komfort durch einfache Bedienbarkeit aller Elemente
- erleichtert auch pflegenden Angehörigen oder Mietarbeitern von ambulanten Diensten die Hausarbeiten
Umgestaltung zu einer barrierefreien Küche
Wer seine Küche barrierefrei umgestalten möchte, sollte zunächst prüfen, ob ausreichend Bewegungsfläche vorhanden ist – denn das ist eine grundsätzliche Voraussetzung für barrierefreies Wohnen. Falls bisher nicht ausreichend Freifläche vorhanden ist, kann sie ggf. geschaffen werden, indem Spüle, Schränke & Co. neu angeordnet werden. Außerdem relevant: Wenn Herd, Spüle und Arbeitsfläche unterfahrbar sind, fallen Unterschränke in diesen Bereichen weg. Ist genügend Platz für Stauraum an anderer Stelle vorhanden? Natürlich müssen aber auch die individuellen Bedürfnisse der Bewohner berücksichtigt werden. Grundsätzlich gilt: Eine Küche sollte nur mit Hilfe eines Fachunternehmens barrierefrei umgestaltet werden. Denn die Profis können einschätzen, welche Maßnahmen möglich sind, und an welcher Stelle eventuell Kompromisse gemacht werden müssen.
Eine erste Einschätzung zu Möglichkeiten und Aufwänden erteilen Beratungsstellen für Senioren und Menschen mit Behinderung. Wenn es um konkrete Maßnahmen geht, können fachlich versierte Küchenbauer ein Angebot für den Umbau einer individuell zugeschnittenen barrierefreien Küche erstellen. Mit Umbauten, die eine Barrierefreiheit zum Ziel haben, sollten grundsätzlich nur Fachunternehmen beauftragt werden – das ist auch für Förderung bzw. Bezuschussung der Maßnahmen zur Wohnraumanpassung durch Pflegekasse oder zum altersgerechten Umbau durch einen KfW-Zuschuss erforderlich.
Barrierefreie Küche: Kosten, Preise und Förderung
Welche Kosten beim Umbau zu einer barrierefreien Küche anfallen, hängt wesentlich von der individuellen Küche, deren Gestaltung und dem Ausmaß des Umbaus ab. Soll die Küche etwa nicht nur barrierefrei, sondern auch für Rollstuhlfahrer nutzbar sein, sind sehr viel umfassendere Umbauten notwendig, weil z. B. Herd, Spüle & Co. unterfahrbar sein müssen. Auch ein geringes Platzangebot kann die Kosten in die Höhe treiben, wenn dadurch etwa Liftsysteme für Oberschränke notwendig werden.
Sollen nur einzelne barrierefreie Elemente eingefügt werden, z. B. ein unterfahrbarer Elektroherd und Spüle, eine Küchenarmatur mit herausziehbarer Brause und verlängertem Bedienhebel sowie eine Arbeitsplatte mit Rollcontainer darunter, ist ein solches ‚Paket‘ schon ab ca. 2.000 Euro erhältlich.
Manche Anbieter werben für komplette, barrierefreie und rollstuhlgerechte Küchen mit Preisen ab 11.000 Euro. Solche Preise können jedoch nur als ungefähre Größenangaben gelesen werden, da sie je nach Qualität der Materialien, den nötigen Umbauten und Anpassungen und des vorhandenen Platzes variieren. Zudem können zusätzliche Kosten für Montage und An- und Abfahrt der Handwerker anfallen.
Barrierefreie Küche: Finanzielle Förderung
- Die KfW-Bank hat mit Blick auf die Ansprüche von Senioren und mobilitätseingeschränkten Bewohnern für barrierefreies Wohnen verschiedene Förderprodukte aufgelegt. Dazu gehört das Förderprodukt 455 „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“. Mit dem Föderprodukt 159 „Altersgerecht Umbauen – Kredit“ gewährt die KfW bis zu 50.000 Euro, die z. B. auch für den Kauf von barrierearm saniertem Wohnraum sowie Umbaumaßnahmen zum barrierearmen Wohnen eingesetzt werden können.
- Die Pflegekasse kann bis zu 4.000 Euro für den Umbau einer barrierefreien Küche zahlen, wenn ein Pflegegrad vorhanden ist und der Umbau die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen fördert und die Pflege erleichtert. Das gilt u. a. für barrierefreie Küchen, für barrierefreie Bäder, für Treppenlifte oder barrierefreie Türen sowie für Rampen & Rampensysteme.
- Die Bundesländer haben zum Teil eigene Förderprogramme für barrierefreies Wohnen aufgelegt. Auf der Grundlage des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung (Wohnraumfördergesetz, kurz: WoFG) haben Personen unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf ein einkommensabhängiges Baudarlehen mit Regionalbonus. Berechtigt sind Haushalte, in denen entweder mindestens ein Kind oder ein schwerbehinderter Angehöriger lebt, der auf Pflege angewiesen ist. Zudem bieten einige Kreise oder Kommunen eigene Förderprogramme an. Ob individuelle Förderprogramme in der Region angeboten werden, können Sie in der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung erfragen.