Definition: Barrierefreie Türen / Eingang
Barrierefreie Türen und Eingänge müssen für alle Nutzer, auch solche mit körperlichen Einschränkungen, eindeutig als Türen und Eingänge zu identifizieren, leicht zu öffnen und zu schließen und einfach und sicher zu passieren sein.
Eine barrierefreie Tür ist
- einfach in der Bedienung, zum Beispiel durch gut erreichbare Klinken oder elektrische Türöffner
- sicher zu durchqueren, das heißt ohne hohe Stufen und Schwellen
- ausreichend breit, das heißt auch für Menschen mit Rollator oder Elektromobil zu durchqueren
- als Tür / Eingang gut zu erkennen, zum Beispiel durch optisch eindeutige Merkmale und /oder taktil erfassbare Bodenstrukturen, die auch von Menschen mit eingeschränkter Sehkraft erfasst werden
Übliche Türen im privaten Wohnbereich
Im privaten Wohnbereich sind zwei Typen von Türen üblich, die nach Öffnungsart unterschieden werden:
- Drehflügeltüren besitzen einen Flügel, der um eine vertikale Achse drehbar ist. Es gibt sie in Form von Anschlagtüren, bei denen das Türblatt gegen einen Widerstand stößt oder als Pendeltüren/Schwingtüren, bei denen das Türblatt durchschwingt. Solche Pendeltüren/Schwingtüren gibt es auch mit zwei Flügeln, die nach dem Öffnen in die geschlossene Stellung zurück federn.
- Schiebetüren werden durch horizontales Schieben und nicht durch eine Drehbewegung geöffnet. Bei Schwenkschiebetüren oder Schiebe-Schwenk-Türen wird der Türflügel aus der Wandebene herausbewegt und beiseitegeschoben.
Häufige Türen im öffentlichen Bereich
Folgende Türen sind häufiger in öffentlichen Bereichen zu finden:
- Falttüren bestehen aus mehreren Teilen, die sich zum Öffnen und Schließen falten lassen.
- Drehtüren/Karusselldrehtüren sind häufig als Eingang zu Einkaufszentren zu finden.
- Automatiktüren werden durch einen elektrischen Antrieb geöffnet und geschlossen.
Barrierefrei: Türen, Eingang & Zuwege nach DIN-Norm 18040-2
Die DIN-Norm 18040-2 dient als Planungsgrundlage für barrierefreies Wohnen und Bauen. Sie regelt die Grundlagen für die barrierefreie Gestaltung und Ausstattung von Wohnungen, Wohngebäuden und Außenanlagen. Grundsätzlich unterscheidet die DIN 18040-2 zwischen barrierefreien Wohnungen und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbarem Wohnraum. Letzterer berücksichtigt alle Merkmale von Barrierefreiheit, weist darüber hinaus aber noch weitere für Rollstuhlfahrer wichtige Eigenschaften auf.(1)
Die in diesem Ratgeber dargestellten Merkmale sind wesentlich für eine barrierefreie Umgebung, geben jedoch nicht alle Anforderungen der DIN 18040-2 wieder und ersetzen diese somit nicht.
DIN-Norm 18040-2: Zugangsbereiche und Eingangsbereiche
Die barrierefreie Gestaltung des Wohnumfeldes beginnt schon vor der Haustür oder Wohnungstür. Denn Zugänge zu Häusern und Wohnungen müssen, damit sie die Bezeichnung „barrierefrei“ verdienen, ohne Hindernisse zu erreichen sein. Das bedeutet, dass die Zuwege ausreichend breit sein müssen, und das auch, wenn sich zwei Rollstuhlfahrer begegnen. Die Zugangsbereiche müssen außerdem stufenlose gestaltet sein. Sind doch Treppen oder Stufen vorhanden, sollten sie durch Rollstuhlrampen oder Rampensysteme zu überwinden sein. Eine Alternative können Treppenlifte sein. So bietet beispielsweise ein Plattformlift auch Rollstuhlfahrern und Nutzern von Rollatoren die Möglichkeit, Höhenunterschiede mit wenig Kraftaufwand zu überwinden.
Weitere Merkmale nach DIN-Norm 18040-2:
- Gehwege müssen gut auffindbar und Tag und Nacht beleuchtet sein.
- Sichere Orientierung muss für Menschen mit sensorischen Einschränkungen gewährleistet sein: Durch visuell kontrastreiche Gestaltung und taktil erfassbare unterschiedliche Bodenstrukturen, durch Bodenindikatoren oder Kantensteine als Wegbegrenzung und/oder durch akustische oder elektronische Informationen.
- Es muss ein Schutz vor Witterung vorhanden sein.
- Ausreichend große Bewegungsflächen vor Türen müssen vorhanden sein.
- Eingänge und Türen müssen stufenlos erreichbar sein, zum Beispiel über Rampe oder Aufzug.
- Haustüren sind vorzugsweise automatisch zu öffnen und zu schließen, eventuell sind Schließverzögerungen erforderlich.
- Als Drückergarnituren für motorisch eingeschränkte oder sehbehinderte Menschen eigenen sich bogenförmige, u-förmige odersenkrechte Bügel.
- Der Eingangsbereich sollte mit Briefanlage, Klingelanlage, Gegensprechanlage oder Videoanlage ausgestattet sein.
DIN-Norm 18040-2: Barrierefreie Türen
Türen müssen deutlich wahrnehmbar, leicht zu öffnen und zu schließen sowie einfach und sicher zu passieren sein. Die DIN-Norm 18040-2 unterscheidet in Wohngebäuden zwischen Türen außerhalb von Wohnungen, etwa in Fluren und Eingangsbereichen, und Türen innerhalb von Wohnungen:
Barrierefreie Eingänge und Türen außerhalb von Wohnungen:
- Eingänge und Türen außerhalb von Wohnungen müssen eine lichte Breite von mindestens 90 Zentimeter und eine lichte Höhe von mindestens 205 Zentimeter haben. Die Leibung muss eine Tiefe von 26 Zentimeter aufweisen.
- Vor Drehflügeltüren und Türen mit gegenüberliegender Wand müssen Bewegungsflächen von 150 x 150 Zentimeter vorhanden sein.
- Drücker und Griffe müssen in 85 Zentimeter Höhe angebracht sein (in Ausnahmefällen 105 Zentimeter), der Abstand zu Bauteilen, Ausstattungselementen muss mindestens 50 Zentimeter betragen.
- Beschilderung muss auf 120 bis140 Zentimeter Höhe angebracht sein.
- Ein Spion für Rollstuhlfahrer ist in 120 Zentimeter Höhe anzubringen.
- Untere Türanschläge und Schwellen sind nicht zulässig. Sind Schwellen aus technischen Gründen nicht zu vermeiden, dürfen sie nicht höher als 2 Zentimeter sein.
Barrierefreie Türen innerhalb von Wohnungen:
- Wohnungstüren müssen eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 80 Zentimeter und eine lichte Durchgangshöhe von mindestens 205 Zentimeter aufweisen.
- Das Öffnen und Schließen muss mit geringem Kraftaufwand möglich sein.
- Türen im barrierefreien Badezimmer sollten im Notfall immer von außen zu öffnen sein.
Barrierefreie Terrassentür
Auch auf dem Weg zu Terrasse, Balkon oder Garten sollten mobilitätseingeschränkte Menschen in einer barrierefreien Umgebung keine Hürden vorfinden. Einige Hersteller bieten spezielle Terrassentüren ohne oder nur mit geringer Schwelle an. Grundsätzlich sind zwei Varianten möglich: Konstruktionen, bei denen eine kleine Schwelle von maximale 2 Zentimeter besteht oder solche, bei denen größere Schwellen in den Boden eingelassen sind, sodass der Übergang niveaugleich ausfällt. Solch eine schwellenfreie Terrassentür kann jedoch auch ein Problem darstellen: Nämlich dann, wenn sich bei Regen Wasser im Türbereich sammelt, das beim Öffnen der Terrassentür in die Wohnung fließt. Um diesem Problem zu begegnen, können sogenannte Drainrosten oder Drainrinnen im Übergang vom Innenraum zur Terrasse eingesetzt werden, die speziell für barrierefreie Übergänge entwickelt wurden. Sie sorgen für eine rückstaufreie Entwässerung im unmittelbaren Umfeld der Terrassentür.
Kosten & Preise: Barrierefreie Türen und Eingänge
Welche Kosten für Türen und Eingänge bei einem barrierefreien Umbau anfallen können, ist immer abhängig von den individuellen baulichen Gegebenheiten und Nutzer-Anforderungen. Deshalb liefert erst ein Kostenvoranschlag eines Fachunternehmens eine verlässige Kostenübersicht. Dabei prüft das Unternehmen vor Ort, welche Maßnahmen im Einzelnen erforderlich sind und ermittelt detailliert sämtliche Kosten.
Folgende Übersicht bietet Richtwerte für Kosten, die beim barrierefreien Umbau von Türen anfallen können:
Barrierefreie Türen: Förderungen & Zuschüsse
Der Staat fördert barrierefreies Wohnen und Bauen mit Zuschüssen und Krediten. So hat die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bank) Förderprogramme ins Leben gerufen, mit deren Hilfe das Wohnumfeld barrierearm gestaltet werden kann. Mit dem sogenannten KfW-Zuschuss werden zum Beispiel barrierearme Umbaumaßnahmen wie die Umgestaltung von Wanne zu Dusche, der Einbau von Treppenliften oder auch der Einbau von barrierefreien Türen gefördert.