Definition: Barrierefreie Türen / Eingang
Die Barrierefreiheit von Türen wird in der DIN-Norm 18040-2 geregelt. Danach sind barrierefreie Türen zum einen für alle Nutzer – auch solche mit körperlichen Einschränkungen – eindeutig als Türen und Eingänge zu erkennen. Zum anderen müssen barrierefreie Türen leicht zu öffnen und zu schließen sowie sicher zu passieren sein. Um das zu gewährleisten sind verschiedene Vorgaben festgelegt.
Anforderungen an eine barrierefreie Tür auf einen Blick:
- Eindeutig als Tür oder Eingang zu erkennen. Zum Beispiel durch optisch eindeutige Merkmale und /oder taktil erfassbare Bodenstrukturen, die auch von Menschen mit eingeschränkter Sehkraft erfasst werden können.
- Leicht zu öffnen und zu schließen. Eine einfache Bedienung durch gut erreichbare Klinken oder elektrische Türöffner muss gegeben sein.
- Sicher zu durchqueren. Eine barrierefreie Tür muss ohne hohe Stufen oder Schwellen auskommen und breit genug sein, damit auch Menschen mit Rollator oder Rollstuhl hindurch passen.
Die DIN-Norm 18040-2: Regelungen für barrierefreien Zugang & Türen
Welche Türen und Eingänge als barrierefrei gelten, regelt die DIN-Norm 18040-2. Sie dient als Planungsgrundlage für jedes barrierefreie Wohnen und Bauen.
Grundsätzlich unterscheidet die DIN 18040-2 zwischen zwei Normen der Barrierefreiheit:
- Barrierefreier Wohnraum
- Wohnungen und Häuser, die uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sind. Sie berücksichtigen ebenfalls alle Merkmale von Barrierefreiheit, haben aber darüber hinaus noch weitere für Rollstuhlfahrer wichtige Eigenschaften , beispielsweise breitere Türmaße oder spezielle Griffe(1)
Die in diesem Ratgeber dargestellten Merkmale sind wesentlich für eine barrierefreie Umgebung, geben jedoch nicht alle Anforderungen der DIN 18040-2 wieder und ersetzen diese somit nicht. Vor einem barrierefreien Umbau informieren Sie sich selbst über die DIN 18040-2 oder sprechen Sie mit einer Fachkraft.
Eingangsbereiche laut DIN 18040-2
Die barrierefreie Gestaltung des Wohnumfeldes beginnt schon vor der Haustür oder Wohnungstür bei den Zugangs- und Eingangsbereichen.
Der Zugang zur Wohnung ist laut DIN 18040-2 barrierefrei, wenn folgende Merkmale gegeben sind:(1)
- Alle Haupteingänge sind stufenlos und schwellenlos erreichbar. Stufen im Eingangsbereich können zum Beispiel auch mit einem Plattformlift oder Hublift überwunden werden.
- Der Zugangsbereich und die Gehwege müssen gut auffindbar sein. Für blinde und sehbehinderte Menschen können zum Beispiel starke Kontraste oder eine unterschiedliche Bodenstruktur gewährleisten, dass sie den Eingang finden.
- Ausreichend große Bewegungsflächen vor Türen müssen vorhanden sein. Genaue Angaben lesen Sie weiter unten.
- Die Bewegungsflächen vor dem Eingang dürfen nicht mehr als drei Prozent Neigung haben. Ist das doch der Fall, muss eine Rollstuhlrampe oder ein Treppenlift eingebaut werden.
- Haustüren sind vorzugsweise automatisch zu öffnen und zu schließen, eventuell sind Schließverzögerungen erforderlich.
- Türgriffe müssen auch für motorisch eingeschränkte oder sehbehinderte Menschen leicht zu nutzen sein. Es eigenen sich bogenförmige wie u-förmige Griffe oder senkrechte Bügel bei manuellen Schiebetüren.
- Der Eingangsbereich sollte mit automatischem Türöffner, Klingelanlage, Gegensprechanlage oder Videoanlage ausgestattet sein.
Türen außerhalb & innerhalb der Wohnung
Die DIN-Norm 18040-2 unterscheidet in Wohngebäuden zwischen zwei Tür-Arten:(1)
- Türen außerhalb von Wohnungen, etwa in Hausfluren und Eingangsbereichen des Hauses.
- Türen innerhalb von Wohnungen, wozu auch die Eingangstür zur Wohnung zählt.
Barrierefreie Türen außerhalb der Wohnung
Für Türen außerhalb von Wohnungen und Wohnungseingangstüren gelten folgende allgemeine Voraussetzungen in der DIN 18040-2, damit sie barrierefrei sind:(1)
- Die Tür muss deutlich wahrnehmbar sein.
- Sie muss leicht zu öffnen und zu schließen sowie sicher zu passieren sein.
- Die Tür darf keine Türanschläge oder Schwellen haben. Ausnahme: Sind diese technisch notwendig, dürfen sie nicht höher als zwei Zentimeter sein.
- Drücker und Griffe müssen sowohl für motorisch eingeschränkte als auch sehbehinderte Menschen gut greifbar und taktil, sprich mit dem Tastsinn, eindeutig erkennbar sein. Es dürfen bogenförmige und U-förmige Griffe oder senkrechte Bügel verwendet werden. Nicht zulässig sind Drehgriffe oder eingelassene Türgriffe.
Folgende Maße müssen barrierefreie Türen außerhalb der Wohnung und Wohnungseingangstüren haben.(1)
Alle Türen:
- Der Durchgang muss mindestens 90 Zentimeter breit und 205 Zentimeter hoch sein. Die Tiefe des Durchgangs muss mindestens 26 Zentimeter betragen.
- Bewegungsflächen vor Türen: Vor einer Standardtür (Drehflügeltür) muss eine Bewegungsflächen von mindestens 150 mal 150 Zentimetern Platz sein. Vor einer Schiebetür muss eine Bewegungsfläche von mindestens 120 mal 190 Zentimetern vorhanden sein, da Schiebetüren breiter sind.
Manuell bedienbare Türen:
- Drücker und Griffe müssen in 85 Zentimeter Höhe, in Ausnahmefällen auch bis zu 105 Zentimeter Höhe angebracht sein.
Automatische Türsysteme:
- Der Schalter muss in 85 Zentimeter Höhe angebracht sein. Je nachdem ob der Rollstuhl aus seitlicher oder frontaler Richtung kommt, gelten verschiedene Abstandsvorgaben.
Wohnungseingangstüren:
- Um rollstuhlgerecht zu sein, muss bei Wohnungseingangstüren der Spion in einer Höhe von 120 Zentimetern angebracht werden.
Barrierefreie Türen innerhalb von Wohnungen
Für Türen innerhalb der Wohnraums definiert die DIN 18040-2 folgende allgemeine Vorrausetzungen für Barrierefreiheit:(1)
- Wohnungstüren müssen leicht zu bedienen und sicher zu passieren sein.
- Sie müssen breit genug sein, dass ein Rollator oder Rollstuhl problemlos hindurch passt.
- Öffnen und Schließen muss mit geringem Kraftaufwand möglich sein.
- Drücker und Griffe müssen gut greifbar sein. Bogenförmige und U-Förmige Griffe sowie senkrechte Bügel sind zulässig. Drehgriffe und eingelassene Griffe sind dagegen nicht barrierefrei.
- Es darf keine Türanschläge oder Schwellen geben.
Für Wohnungstüren gelten laut DIN-Norm folgende barrierefreie Türmaße:(1)
- Die barrierefreie Türbreite liegt bei mindestens 80 Zentimetern. Die Türhöhe muss mindestens 205 Zentimeter betragen.
- Die Türbreite für den Rollstuhl ist etwas höher, sie liegt bei mindestens 90 Zentimetern.
- Für eine rollstuhlgerechte Tür muss die Bewegungsfläche vor der Tür 150 mal 150 Zentimeter (Drehflügeltür) sein beziehungsweise 120 mal 190 Zentimeter (Schiebetür).
Türen für barrierefreies WC & Bad
Auch für ein barrierefreies WC beziehungsweise ein Behinderten-WC muss die Türbreite bestimmte Maße haben. Für Türen in einem behindertengerechten WC gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei rollstuhlgerechten Türen.
Folgende Voraussetzungen gelten außerdem für Türen im behindertengerechten WC laut DIN-Norm:(1)
- Die Türbreite beim Behinderten-WC beziehungsweise barrierefreien WC muss 90 Zentimeter betragen. Die Tür muss zudem mindestens 205 Zentimeter hoch sein.
- Vor der Tür des behindertengerechten WC muss die Bewegungsfläche 150 mal 150 Zentimeter (Drehflügeltür) beziehungsweise 120 mal 190 Zentimeter (Schiebetür) betragen.
- Drehflügeltüren dürfen nicht in den Raum öffnen, sondern müssen nach außen aufgehen.
- Türen im barrierefreien Badezimmer müssen von außen entriegelt werden können. Das dient der Sicherheit im Notfall.
Barrierefreie Terrassentür
Barrierefreie Terassentüren müssen für eine barrierefreie Nutzung ebenfalls einige Vorgaben erfüllen:(1)
- Eine barrierefreie Terassentür muss mindestens 90 Zentimeter breit und 205 Zentimeter hoch sein.
- Eine Terassentür ohne Schwelle ist laut DIN-Norm das Ideal. Denn Eingänge sollen stufen- und schwellenlos erreichbar sein.
- Eine Schwelle ist für eine barrierefreie Terassentür nur zulässig, wenn diese nicht mehr als 2 Zentimeter beträgt.
- Die Bewegungsfläche vor der barrierefreien Terassentür muss eben sein. Ausnahme: eine leichte für die Entwässerung notwendige Neigung.
- Zudem muss die Bewegungsfläche vor der barrierefreien Terassentür mindestens 150 mal 150 Zentimeter (Drehflügeltür) beziehungsweise 120 mal 190 Zentimeter (Schiebetür) ausmachen.
Barrierefreie Türen und Eingänge: Kosten
Wie teuer barrierefreie Türen und barrierefreie Eingänge sind, ist davon abhängig welche baulichen Gegebenheiten bei Ihnen vorliegen und welche persönlichen Anforderungen Sie haben.
Eine verlässliche Kostenübersicht liefert nur ein Kostenvoranschlag eines Fachunternehmens. Dabei prüft das Unternehmen vor Ort, welche Maßnahmen im Einzelnen erforderlich sind und ermittelt detailliert sämtliche Kosten.
Kostenübersicht barrierefreier Umbau von Türen
Folgende Übersicht bietet Ihnen Richtwerte für die Kosten, die beim barrierefreien Umbau von Türen anfallen können (Stand August 2023):
Kosten Türverbreitung Drehflügeltür:
- Im Mauerwerk einschließlich Sturz: rund 750 Euro
- In Leichtbauwänden: etwa 400 Euro
- In Betonwänden: circa 600 Euro
- Veränderung des Türanschlags: etwa 110 Euro
- Elektrischer Türantrieb mit Sensor: rund 1.800 Euro.
Kosten Türverbreitung Schiebetür:
- Im Mauerwerk einschließlich Sturz: rund 950 Euro
- In Leichtbauwänden: etwa 600 Euro
- In Betonwänden: circa 800 Euro
- Schiebetür mit elektrischem Antrieb: rund 2.200 Euro
Türschwellen:
- Beseitigung von Türschwellen: circa 140 Euro
Barrierefreie Türen: Förderungen & Zuschüsse
Der Einbau von barrierefreien Türen gehört zu den sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen . Diese können über verschiedene Träger bezuschusst werden.
Folgende Förderungen können für den Umbau von barrierefreien Türen in Anspruch genommen werden:
- Pflegekasse: Die Pflegekasse fördert Maßnahmen, die das Wohnumfeld barrierefrei gestalten. Dazu gehört auch der Einbau von barrierefreien Türen. Liegt bei Ihnen ein anerkannter Pflegegrad vor, können Sie bis zu 4000 Euro Förderung für den barrierefreien Umbau erhalten. (2)
- Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Auch die KfW-Förderbank bezuschusst barrierefreie Umbaumaßnahmen wie barrierefreie Türen. Möglich sind ein KfW-Zuschuss sowie ein zinsgünstiger Kredit. (3)(4)
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine barrierefreie Tür?
Eine barrierefreie Tür muss gut wahrnehmbar, sich leicht öffnen und schließen lassen sowie sicher zu passieren sein. Barrierefrei bedeutet allerdings nicht immer rollstuhlgerecht. An rollstuhlgerechte Türen werden in einigem Bereichen weitere oder höhere Anforderungen gestellt.
Welche Maße hat eine barrierefreie Tür?
Eine barrierefreie Tür muss in der Wohnung mindestens 80 Zentimeter und außerhalb der Wohnung (zum Beispiel in Hausfluren) mindestens 90 Zentimeter breit sein. Die Höhe muss innen und außen mindestens 205 Zentimeter betragen.
Wie breit muss eine Tür für einen Rollstuhl sein?
Eine rollstuhlgerechte Tür muss mindestens 90 Zentimeter breit sein. Die Höhe muss mindestens 205 Zentimeter betragen.
Wie hoch sind die Kosten für eine Türverbreiterung?
Die Preise für behindertengerechte Türen beziehungsweise barrierefreien Türen sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Je nach Material der Wand können die Kosten zwischen 400 und 950 Euro liegen. Barrierefreie Türen mit elektrischen Türantrieb kosten zwischen 1.800 und 2.200 Euro.
Was ist die DIN-Norm 18040-2?
Die DIN-Norm 18040-2 bietet die Planungsgrundlagen für das barrierefreie Bauen von Wohnraum. Dort sind entsprechend unter anderem alle Vorgaben an barrierefreie und rollstuhlgerechte Türen in Wohnungen und Wohnhäusern festgehalten.