Medikamentenplan erstellen
Genau zu wissen, welche Medikamente (auch Arzneimittel, Arzneien oder Pharmaka genannt) Ihre pflegebedürftigen Angehörigen alle einnehmen müssen, erweist sich womöglich als Herausforderung.
Bei dieser Aufgabe ist einiges an Pflegewissen für Angehörige gefragt. Hinzu kommt, dass Sie die Medikamente korrekt dosieren und verabreichen müssen. Um den Überblick zu behalten, schauen Sie sich in aller Ruhe den aktuellen Medikamentenplan des zuständigen Haus- oder Facharztes an. Damit fahren Sie immer gut. Denn dieser listet sowohl alle verschreibungspflichtigen als auch nicht-verschreibungspflichtigen Medikamente.
Seit dem 1. Oktober 2016 haben alle Patienten, die mindestens drei vom Arzt verordnete Medikamente nehmen müssen, einen Anspruch auf den bundeseinheitlichen Medikamentenplan oder Medikationsplan. Das bedeutet: Der Arzt schreibt konkret auf, welche Medikamente er mit welcher Dosierung verordnet hat. Einmal jährlich soll dieser Medikamentenplan vom Arzt, Krankenhaus oder Apotheker aktualisiert werden.
Informationen in Medikamentenplänen
Ob es nun ein oder mehrere Medikamente sind, die Sie regelmäßig verabreichen müssen – ein Medikamentenplan gibt Ihnen Sicherheit. Darin notiert zunächst Ihr behandelnder Arzt unter anderem folgende wichtige Informationen:
- Handelsname des Medikaments
- Chemische Bezeichnung des Wirkstoffs
- Dosierung
- Zeitpunkt der Einnahme
- Darreichungsform (zum Beispiel fest als Tablette oder flüssig als Tropfen)
- Indikation (Grund für die Einnahme)
- Behandlungsende
- Hinweise zur Einnahme (zum Beispiel auf nüchternen Magen)
Ein Medikamentenplan oder Medikationsplan erleichtert Ihnen nicht nur bei der täglichen Pflege und Betreuung zu Hause die Übersicht. Er ist auch dann unverzichtbar, wenn Sie Ihren pflegebedürftigen Angehörigen in einer Einrichtung zur Tagespflege betreuen lassen oder einmal bei der Pflege vertreten werden (Verhinderungspflege). Pflegende, die Ihren Dienst übernehmen, erhalten auf einen Blick die wichtigsten Informationen. Damit bleibt die ideale Versorgung Ihres pflegebedürftigen Angehörigen sichergestellt.
Elektronischer Medikationsplan (eMP)
Der elektronische Medikationsplan umfasst wie der bundeseinheitliche Medikationsplan alle wichtigen Informationen über Ihre Arzneimittel. Mittels elektronischer Patientenakte können Ihr Hausarzt und alle weiteren Fachärzte Ihren bisherigen Plan in digitaler Form aktualisieren und aufrufen. Willigen Sie dem elektronischen Medikationsplan ein , werden alle relevanten Informationen und Änderungen des Medikationsplans auf Ihrer Gesundheitskarte gespeichert.
Anspruch auf einen elektronischen Medikationsplan haben Sie, sobald Sie mindestens drei verschriebene Arzneimittel über einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen einnehmen müssen.(3)
Vorteile von einem elektronischen Medikationsplan
- Weniger Papier
- Weniger Bürokratie
- Stets auf dem neuesten Stand
Medikamentenplan: Kostenlose Vorlage zum Ausdrucken
pflege.de bietet Ihnen einen kostenlose Vorlage für einen Medikamentenplan zum Ausdrucken an, den Sie einfach hier herunterladen können.
Es empfiehlt sich, Ihren Arzt den Medikamentenplan ausfüllen zu lassen oder eine Kopie des von Ihrem Arzt erstellten Plans zu verwenden. Sie können den Plan auch dazu nutzen, um Ihre derzeitige Medikation zu aktualisieren. Es ist jedoch wichtig, dass Sie Ihrem Arzt immer alle neuen Medikamente mitteilen, die Sie einnehmen. Um sicherzustellen, dass Sie alle benötigten Medikamente in den richtigen Dosierungen erhalten, sollten Sie Ihren Medikationsplan immer mit zur Apotheke nehmen.
Ein Medikationsplan ist nur dann zuverlässig und sinnvoll, wenn er aktuell ist. Zudem sollte er nicht nur die vom Arzt verordneten Medikamente enthalten, sondern auch diejenigen, die Sie rezeptfrei in der Apotheke oder anderswo erwerben. Mindestens eine Kopie des aktuellen Medikamentenplans sollte am besten immer vorhanden sein, falls Sie das Original mal verlegt haben.

Medikamentenplan-App
Mehrere Medikamente täglich zu den richtigen Zeiten zu verabreichen und dabei den Überblick zu bewahren, kann sich durchaus als kompliziert herausstellen. Daher wurden in den letzten Jahren auch viele Medikamentenplan-Apps entwickelt, die entweder Sie als Pflegeperson oder die Pflegebedürftigen selbst via Smartphone-App an die Einnahme von Medikamenten erinnern. Bitte beachten Sie, dass eine App nicht den Medikamentenplan vom Arzt ersetzt.
Zwei häufig genutzte Medikamentenplan-Apps sind zum Beispiel:
Medisafe App
Die Medisafe App fürs iPhone erinnert Nutzer pünktlich an die Medikamenteneinnahme, so dass man es im Pflegealltag nicht vergisst. Über die App können Sie zusätzlich den Vorrat an Medikamenten verwalten, damit Sie jederzeit Bescheid wissen, wann Sie ein neues Rezept benötigen.
MedPlaner App
Die MedPlaner App (für Android und iOS) hilft bei der Erinnerung an die Medikamenteneingabe ebenfalls weiter. Auch sie ist kostenlos erhältlich und kann den Pflegealltag vereinfachen. Darin können Sie auch die Einnahme dokumentieren. Sie oder der behandelnde Arzt können jederzeit nachvollziehen, wann welches Medikament eingenommen wurde.
Medikamentengabe im Vorfeld planen
Nehmen Sie sich an einem Tag in der Woche Zeit, um die Medikamente für Ihren pflegebedürftigen Angehörigen in Ruhe im Vorfeld zu planen. So bleiben Sie von jeglicher Hektik bei der Verabreichung verschont. Versuchen Sie, sämtliche Medikamente mindestens einen Tag vorher zu organisieren.
Achten Sie darauf, dass Sie ebenfalls nicht-verschreibungspflichtige Medikamente in die Planung miteinbeziehen und diese mit Ihrem Arzt vorab besprechen. Sie müssen sich stets absichern, dass keine Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten auftreten können. Zudem ist es wichtig, dass Sie bedenken, wann das jeweilige Medikament eingenommen werden sollte:
- Auf nüchternen Magen
- Vor, während oder nach einer Mahlzeit
- Morgens oder abends
Einige Apotheken nehmen Ihnen den Aufwand ab, die Medikamente zu organisieren. Auf Basis des Medikationsplans erhalten Sie die Medikamente dann in einem Schlauchblister. Für jeden Einnahmezeitpunkt sind die Medikamente sortiert und müssen nur noch ausgepackt werden.
Abgelaufene Medikamente können bei falscher oder dauerhafter Einnahme zu Beschwerden führen. Schauen Sie daher regelmäßig nach, was Ihr pflegebedürftiger Angehöriger alles an Salben, Tropfen und Tabletten zuhause hat. Versuchen Sie hier Ordnung reinzubringen und besorgen Sie zum Beispiel eine Box, in der Ihr pflegebedürftiger Angehöriger all seine Medikamente lagern kann. Auch ein Medizinschrank oder eine gekennzeichnete Schublade im Badezimmer können ein geeigneter Sammelort für die Medikamente sein.

Auch für den Notfall immer vorsorgen
Muss Ihr pflegebedürftiger Angehöriger kurzfristig ins Krankenhaus, sollten alle wichtigen Medikamente und Dokumente griffbereit liegen. Ein Notfallpass beinhaltet alle relevanten Patienteninformationen, die dem medizinischen Personal im akuten Notfall lebenswichtige Hinweise geben. Aus Ihrem Notfallpass sollten folgende Informationen auf einen Blick hervorgehen:
- Name
- Ein aktuelles Portraitfoto
- Geburtsdatum
- Organspender
- Allergien/ Unverträglichkeiten
- Chronische Krankheiten
- Spezielles/ Wichtiges
- Regelmäßige Medikamente
- Name und Anschrift des Hausarztes
- Name und Kontaktdaten einer ausgewählten Person, die im Notfall kontaktiert werden soll
Ein zusätzlicher Medikamentenausweis ist vor allem bei Menschen sinnvoll, die aufgrund mehrerer Krankheiten (Multimorbidität) mehr als drei Medikamente gleichzeitig einnehmen müssen. Für Menschen mit mehreren Erkrankung kann der Medikamentenausweis lebensrettend sein. Er weist Ihren Ersthelfer im akuten Notfall auf mögliche Notfallmedikamente hin und erklärt, wie die Medikation verabreicht werden muss. Wenn kein Medikationsplan auf die Schnelle gefunden wird, können die Informationen im Medikamentenausweis gefährliche Wechselwirkungen zwischen Medikamenten vermeiden.
Notfalldokumente wie den Notfallpass oder Medikamentenausweis trägt Ihr pflegebedürftiger Angehöriger bestenfalls immer bei sich, zum Beispiel im Portemonnaie. Notfallmedikamente können Sie gesondert von den anderen Medikamenten lagern. Zum Beispiel in einer Notfalldose. Den Ablageort sollten Sie auffällig markieren. Wenn Sie das Notfallmedikament beispielsweise im Kühlschrank aufbewahren, können Sie einen farbigen Zettel mit der Aufschrift „NOTFALLMEDIKAMENT“ an die Tür und das entsprechende Kühlfach kleben.

6-R-Regel oder 10-R-Regel für die Medikamentengabe: Merkhilfe
In der professionellen Pflege müssen Pflegekräfte viele Pflegebedürftige mit einer Vielzahl von Medikamenten versorgen. Damit alles seine Richtigkeit behält, arbeiten Pflegekräfte mit Merkhilfen zur Kontrolle der richtigen Ausgabe von Medikamenten – die sogenannte 6-R-Regel. Die ausgedehnte Variante ist die 10-R-Regel für die Medikamentengabe.
Sie können diese Merkhilfe auch als private Pflegeperson in der häuslichen Pflege verwenden, wenn Sie Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen Medikamente verabreichen. Wenn Sie dafür auch noch eine Pillendose bzw. einen Medikamentendispenser verwenden, haben Sie die Tabletten für einen Tag bzw. eine ganze Woche immer zur Hand.
Auch wenn es anfangs sehr überfordernd sein kann, denken Sie mit und machen Sie sich mit der Medikation Ihres pflegebedürftigen Angehörigen vertraut. So, als wäre es Ihr eigenes Medikament. Gehen Sie mit Ihrem zuständigen Apotheker in den aktiven Austausch: Fragen Sie nach möglichen Alternativen zu einem bestimmten Medikament. Erkundigen Sie sich bei ihm, was Sie bei der Medikamentengabe besonders beachten müssen. Aus meiner eigenen Erfahrung kann ich erzählen, dass mein Apotheker des Vertrauens mich darauf aufmerksam gemacht hat, dass aufgrund möglicher Wechselwirkungen von meinen Medikamenten eine regelmäßige EKG-Kontrolle erfolgen sollte. Ich möchte Ihnen keine Angst machen, sondern Mut, sich mit Ihrer Medikation auseinanderzusetzen und verschiedene Fach-Meinungen einzuholen. Aufklärung ist hier das A und O.

Darreichungsformen von Medikamenten
Die „Darreichungsform“ bezeichnet die Zubereitung eines Medikaments. In der Regel gibt es drei Darreichungsformen: „fest“, „halbfest“ und „flüssig“. Für die Herstellung des Medikaments werden Wirkstoffe und Hilfsstoffe in einer festgelegten Form gemeinsam verarbeitet. Nur in seltenen Fällen finden Sie Arzneimittel, die lediglich einen einzelnen Wirkstoff beinhalten.
In der nachfolgenden Tabelle haben wir für Sie Beispiele gelistet:
Verabreichen von festen Medikamenten:
Feste Medikamente werden meistens für einen Tag oder eine ganze Woche in einer Pillendose oder einem sogenannten Medikamentendispenser bereitgestellt.
Verabreichen von halbfesten Medikamenten:
Halbfeste Medikamente werden in der Regel direkt während der alltäglichen Pflege angewandt und auf die Haut aufgetragen.
Verabreichen von flüssigen Medikamenten:
Flüssige Medikamente werden meist erst kurz vor Einnahme auf einem Löffel oder in einem kleinen Becher zur Einnahme für den Betroffenen bereitgestellt.
Applikationsformen von Medikamenten (Verabreichungsformen)
Die Darreichungsform des Arzneimittels kann höchst unterschiedlich sein – und das gilt auch für die Verabreichungs- beziehungsweise Applikationsform von Medikamenten. „Applizieren“ beschreibt die Art und Weise, wie ein Medikament verabreicht wird. Dabei unterscheidet die Medizin drei Applikationsformen:
- Enteral: Das Medikament wirkt über den Verdauungstrakt. Es kann also über den Mund („oral“, „per os“; zum Beispiel enterale Ernährung), über die Mundschleimhaut („sublingual“) oder über den Enddarm („rektal“, zum Beispiel Zäpfchen) eingenommen werden.
- Parenteral: Das Medikament wird gespritzt. Diese Applikationsform wird genutzt, wenn das Medikament zum Beispiel durch die Magensäure zerstört oder nur vermindert wirken würde. Deshalb wird es bei der parenteralen Ernährung zum Beispiel in die Vene gespritzt (Injektion).
- Topisch/lokal: Das Medikament wird an der Stelle oder dem Organ verabreicht, an dem es wirken soll. Beispielsweise wird eine Salbe dort aufgetragen, wo sich ein Ausschlag oder eine Wunde gebildet haben.
Die parenterale Applikation erfolgt durch Injektionen über eine Spritze und unterteilt sich in drei Formen:
- intravenös (Abkürzung „i.v.“) = in die Vene
- intramuskulär (Abkürzung „i.m.“) = in den Muskel
- subkutan (Abkürzung „s.c.“) = unter die Haut
Richtige Arzneiform & Applikationsart wählen
Sich müssen meist nicht selbst entscheiden, welche Arzneiform und Verabreichungsart die richtige ist– zumindest nicht, wenn es um ärztlich verordnete Medikamente geht. Da dürfen Sie sich auf den medizinischen Sachverstand des Experten verlassen. Sie sollten jedoch darauf achten, dass die entsprechende Arzneiform und Applikationsart auch für Ihren pflegebedürftigen Angehörigen geeignet sind. Wenn Sie feststellen, dass sich Ihr pflegebedürftiger Angehöriger ein Schmerzpflaster immer wieder abreißt, sollten Sie mit dem Arzt über eine andere Arzneiform und Applikationsart sprechen. Das gilt auch, wenn Kapseln sehr groß sind und nur schlecht oder gar nicht geschluckt werden können.
Die nachfolgende Grafik gibt Ihnen einen anschaulichen Überblick über die verschiedenen Arzneiformen.
Ärztliche Verordnung über Medikamentengabe
Jedes Rezept, das Sie erhalten, ist eine sogenannte „ärztliche Verordnung“. Diese gibt es auch für die Medikamentengabe. Zum Beispiel dann, wenn der Pflegebedürftige nicht allein in der Lage ist, seine Medikamente so einzunehmen, wie es der Arzt verordnet hat. Oder wenn Sie als pflegende Angehörige ein angeordnetes Medikament, wie eine Infusion, nicht geben können. In diesem Fall brauchen Sie Unterstützung von den Experten beim Pflegedienst (sog. Behandlungspflege).
Die vollständige Medikation trägt der Arzt in Ihren Medikationsplan ein oder aktualisiert den elektronischen Medikationsplan, auf den dann Ihre Apotheke zugreifen kann.
Kooperiert Ihr behandelnder Arzt mit einer bestimmten Apotheke, können die Medikamente auch zu Ihnen geliefert werden. Dies erspart Ihnen Zeit und Fahrtwege, die Sie dadurch an anderer Stelle in Ihrem (Pflege-)Alltag gewinnen. Meistens ist dieser Service umsonst und kostet Sie lediglich einen Anruf in der Arztpraxis. Fragen Sie also am besten einfach mal bei Ihrem Arzt oder Apotheker nach.

Medikamentengabe durch Pflegehilfskraft
Mit einer ärztlichen Verordnung übernimmt die Krankenkasse des Pflegebedürftigen die Kosten für die Unterstützung eines ambulanten Pflegedienst bei der Medikamentengabe. In welchem Rahmen der Pflegedienst für die Medikamentengabe zum Einsatz kommt, verrät Ihnen der Medikamentenplan, den Ihnen der Arzt oder das Krankenhaus ausstellt.
Bei medizinischer Notwendigkeit können die Leistungen des ambulanten Dienstes bei der Medikamentengabe auch über die Krankenversicherung (SGB V) abgerechnet werden. Ein anerkannter Pflegegrad ist hierfür nicht erforderlich.
Medikamentengabe durch Apotheke vorbereiten lassen
Ständig die Medikamente in den eigenen vier Wänden vorzubereiten ist nicht nur zeitintensiv, sondern leider auch fehleranfällig. Glücklicherweise besteht die Möglichkeit, dass Sie über Apotheken Ihre Medikamente vorsortieren lassen können. Entweder nimmt sich die Apotheke dieser Aufgabe an oder Sie lagert den Auftrag in einen externen Betrieb aus.
Verblisterung: Vorsortierung der Medikamente durch die Apotheke
Die maschinelle Vorsortierung, auch Verblisterung genannt, findet in separaten Räumen der Apotheke oder eines Betriebs statt, in denen strenge Hygienevorschriften gelten. Ihre Medikamente, die der Arzt verordnet hat, werden in durchsichtige Tüten (Blister) eingeschweißt. Allerdings können nur Medikamente, in einer festen Darreichungsform verblistert werden, sprich Tabletten, Kapseln, Dragées.
Auf Basis des Medikationsplans werden im Rhythmus von zwei oder vier Wochen Schlauchblister erstellt. Diese Medikamentenblister enthalten die Tabletten für Ihre Angehörigen sortiert nach Tag und Einnahmezeitpunkt.
Sie bekommen hierfür einen Schlauchblister an dem mehrere Tütchen miteinander verbunden sind. Jedes Tütchen enthält die Medikamente für einen bestimmten Einnahmezeitpunkt (zum Beispiel Montag – 9:00 Uhr). Sie müssen nur noch das jeweilige Tütchen abreißen und die Tabletten einnehmen oder verabreichen. Zur Kontrolle sind die enthaltenen Medikamente auf dem Tütchen aufgeführt.(4)
Vorteile von Verblisterung:
- Sie können nur die Medikamente einnehmen, die in dem entsprechenden Blister enthalten sind.
- Sie können keine Medikamente verwechseln.
- Die Blister sind leicht zu transportieren, also ideal für unterwegs.
Medikamentengabe: Was muss ich als Angehöriger beachten?
Wenn Sie als pflegender Angehöriger Medikamente verabreichen, müssen Sie einiges an Verantwortung auf sich nehmen. Die folgenden fünf Kriterien sind die Basis für diese Aufgabe:
- Sie kennen die Medikamente und ihre Wirkweise.
- Sie verfügen über einen aktuellen Medikamentenplan.
- Sie beherrschen die richtige Applikationsart.
- Sie halten sich an die Angaben im Medikamentenplan. Informieren Sie sich hier beim behandelnden Arzt, unter welchen Umständen bestimmte Medikamente womöglich auch nicht genommen werden dürfen.
- Sie beobachten genau, wie die Medikamente wirken und ob die jeweilige Arzneiform auch die richtige für Ihren pflegebedürftigen Angehörigen ist.
Medikamentengabe bei Schluckstörungen
Es ist wichtig, dass Sie auch darauf achten, wie Sie Ihrem Angehörigen die Arzneimittel verabreichen. Wenn Sie ihm bei einer Schluckstörung (Dysphagie) die Einnahme durch Zerkleinern oder Zermörsern der Tabletten erleichtern wollen, sollten Sie sich dazu vorab unbedingt mit dem Arzt oder Apotheker abstimmen. Denn nicht alle Tricks können bei jedem Arzneimittel angewendet werden. Denn möglicherweise könnte die Wirksamkeit beeinträchtigt werden. Fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker, ob das Medikament zerkleinert oder gemörsert werden darf oder womöglich auch zusammen mit einem Löffel Joghurt eingenommen werden kann.
Damit Ihr Angehöriger sich nicht verschluckt, sollten Sie das Medikament lieber mit stillem Wasser verabreichen und in einer aufrechten Position dabei sitzen.
Sollte es einmal zu einer falschen Medikamentengabe gekommen sein, dann handeln Sie sofort: Verständigen Sie den zuständigen Arzt oder – in dringenden Fällen – auch den Notarzt. Warten Sie nicht einfach ab und noch wichtiger: Verschweigen Sie nicht aus Scham, dass Ihnen ein Fehler unterlaufen ist. Fehler sind menschlich und können im hektischen Pflegealltag vorkommen. Wichtig ist nur, dass Sie verantwortungsbewusst handeln, indem Sie sofort reagieren.
Achten Sie als pflegender Angehöriger darauf, dass einzelne Medikamente auch wieder abgesetzt werden, wenn diese nicht mehr benötigt werden. Etwa dann, wenn eine bestimmte Medikation bei einem Krankenhausaufenthalt verabreicht wurde, nach der Entlassung und Genesung jedoch nicht mehr abgesetzt wurde. Trauen Sie sich nachzufragen und sämtliche Unklarheiten zu beseitigen. Auch dann, wenn Ihr Angehöriger auffällige Symptome zeigt, wie zum Beispiel an Gewicht verliert oder neuerdings über Schwindel klagt. Womöglich sind dies „normale“ Nebenwirkungen des Medikaments. Vielleicht ist aber auch eine Dosisanpassung notwendig. Klären Sie dies also in jedem Fall ab. Schreiben Sie sich vorher am besten alle Fragen für Ihren Arzt und Apotheker auf, dann wird auch nichts vergessen.

Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Medikamentenplan?
Ein Medikamentenplan fasst alle Informationen über die Medikamente zusammen, die Sie oder Ihr pflegebedürftiger Angehöriger benötigen. Neben der Auflistung von Arzneimitteln mit den jeweiligen Wirkstoffen enthält der Medikamentenplan die Einnahmezeitpunkte, die Dosierung, die Verabreichungsform sowie mögliche Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten. Ab drei verordneten Medikamenten haben Sie Anspruch auf einen bundeseinheitlichen Medikamentenplan von Ihrem Arzt. Einen Medikationsplan können Sie als Ausdruck erhalten, über Apps auf dem Smartphone nutzen oder auch in elektronischer Form über Ihre Gesundheitskarte nutzen.
Wer erstellt einen Medikamentenplan?
Ihr Hausarzt beziehungsweise ein Facharzt erstellt den Medikamentenplan und aktualisiert ihn, sobald er ein neues Medikament verordnet oder die bisherige Medikation anpasst oder absetzt. Wenn Sie Medikamente nutzen, die nicht-verschreibungspflichtig sind, nennen Sie diese auch dem Arzt, damit er Ihren Medikationsplan anpasst.
Worauf muss ich bei der Medikamentengabe achten?
Es ist wichtig, dass Sie sich immer an die Angaben auf den Medikamenten halten. Sie können hier auf die 6-R-Regel zurückgreifen: Richtiger Patient, richtiges Arzneimittel, richtige Dosierung, richtige Verabreichungsform, richtiger Zeitpunkt und richtige ärztliche Verordnung. Wenn Sie von der Medikamentengabe überfordert sind, können Sie sich Abhilfe mit Blister und Dispenser aus der Apotheke verschaffen.
Was sind Blister?
In einer Apotheke können Sie sich mithilfe des Medikamentenplans Blister zusammenstellen lassen. Im Rahmen einer Verblisterung werden alle Medikamente, die zu einem bestimmten Zeitpunkt eingenommen werden müssen, in ein durchsichtiges Tütchen eingeschweißt. So wird Ihnen die Medikamentengabe um einiges erleichtert.
Was ist ein Dispenser?
Dispenser sind Tablettenspender, die Sie nutzen können, wenn Sie mehrere Medikamente am Tag verabreichen müssen. Ein Dispenser ist mit mehreren Fächern versehen, die mit der entsprechenden Tageszeit oder Uhrzeit beschriftet sind. In dem Fach befinden sich dann die Medikamente, die zu dem Zeitpunkt eingenommen werden müssen. Mit einem Dispenser können Sie die Medikamente für den nächsten Tag sortieren.