Wer zahlt die Rente bei der Pflege von Angehörigen?
Wenn Sie einen Angehörigen insgesamt mindestens 10 Stunden und an mindestens zwei Tagen pro Woche pflegen und gleichzeitig höchstens 30 Stunden pro Woche arbeiten, zahlt die Pflegeversicherung für Sie Rentenbeiträge.(3)
Auch wenn Sie gar nicht sozialversicherungspflichtig berufstätig sind, gilt die Zeit der Pflege dann trotzdem als Beitragszeit für Ihren Rentenanspruch.
Wer zahlt die Rente bei der Pflege von Angehörigen?
Pflegen Sie einen Angehörigen, werden Ihre Rentenversicherungsbeiträge …
- … bei pflichtversicherten Pflegebedürftigen von der Pflegekasse gezahlt.
- … bei privatversicherten Pflegebedürftigen vom privaten Versicherungsunternehmen gezahlt.
- … bei Pflegebedürftigen mit Anspruch auf Beihilfe- oder Heilfürsorgeleistungen anteilig von der Beihilfestelle, dem Dienstherrn und dem privaten Versicherungsunternehmen oder der Pflegekasse gezahlt.(4)
Die Rentenauszahlung selbst erhalten Sie von der Rentenkasse.
Voraussetzungen für die Rentenversicherung bei der Pflege
Ob Sie einen Anspruch auf Rente für pflegende Angehörige haben, ist im Elften Sozialgesetzbuch in Paragraf 44 „Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen“ geregelt.
Sie sind als Pflegeperson in der Rentenversicherung versichert, wenn
- Sie einen oder mehrere Pflegebedürftige nicht erwerbsmäßig pflegen,
- der Pflegebedürftige mindestens den Pflegegrad 2 hat,
- Sie die Pflege wenigstens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf mindestens zwei Tage die Woche ausüben,
- die Pflege nicht in einer stationären Pflegeeinrichtung stattfindet und
- Sie nicht mehr als 30 Stunden einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
Additionspflege & Mehrfachpflege
Additionspflege: Sie können auch dann Rentenbeitragszahlungen erhalten, wenn Sie mehr als eine pflegebedürftige Person pflegen aber die Voraussetzungen nur erfüllen, wenn man die Pflegetätigkeiten gemeinsam betrachtet.
Also zum Beispiel, wenn Sie Ihren Vater und Ihre Mutter pflegen, und zwar jeweils mit etwa 6 Stunden pro Woche an mehreren Tagen. Insgesamt pflegen Sie dann 12 Stunden pro Woche und erfüllen diese Voraussetzung.
Mehrfachpflege: Umgekehrt können mehrere Pflegepersonen, die gemeinsam eine pflegebedürftige Person versorgen, die Rentenansprüche unter sich aufteilen. Allerdings muss jede Person einzeln die Voraussetzungen erfüllen, nicht alle zusammen.
Ein Beispiel wäre, wenn Sie sich mit zwei Geschwistern die Pflege Ihrer Mutter aufteilen. Jeder von Ihnen, der mindestens 10 Stunden an mindestens zwei Tagen pro Woche pflegt, erfüllt diese Voraussetzungen und kann anteilig Rentenbeiträge beanspruchen.
Diese Pflegepersonen sind nicht rentenversichert
Einige besondere Personengruppen und Pflegepersonen in bestimmten Situationen sind nicht rentenversicherungspflichtig. Das heißt, sie können durch die Pflege keine Rentenbeiträge erwerben, obwohl die anderen Voraussetzungen erfüllt sind.
Sie sind als Pflegeperson nicht rentenversichert, wenn Sie
- jünger als 15 Jahre sind,
- nur übergangsweise eine Pflegeperson vertreten,
- die Pflege als Teil eines FSJ oder Bundesfreiwilligendienstes ausüben,
- im Rahmen Ihrer Ordenszugehörigkeit pflegen oder
- bereits eine volle Altersrente, Pension oder vergleichbare Altersversorgung erhalten.
Antrag auf Rente für pflegende Angehörige
Einen konkreten Antrag, um als Pflegeperson Beiträge zur Rentenversicherung zu erhalten, gibt es nicht. Es handelt sich stattdessen um einen Fragebogen für die Pflegeperson, den die Pflegekasse prüft und dann in der Regel automatisch die Zahlung von Beiträgen veranlasst, wenn ein Anspruch besteht.
Im Normalfall erhalten Sie im Rahmen des Antrags auf Pflegeleistungen einen „Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen“, der die pflegerischen Tätigkeiten von Angehörigen und ihre berufliche Situation erfasst.
Alternativ können Sie sich als Pflegeperson selbst an die Pflegekasse wenden, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Allerdings nicht an Ihre eigene Pflegekasse, sondern an die der pflegebedürftigen Person. So erhalten Sie ebenfalls einen Fragebogen.
Rente für pflegende Angehörige nicht rückwirkend
Wichtig ist, dass Sie den Antrag auf Pflegeleistungen stellen, sobald der Pflegefall eintritt. Ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Fragebogen ausfüllen und der Pflegekasse zukommen lassen, ist der Anspruch auf Rentenpunkte für die Pflegetätigkeit gesichert.
Eine rückwirkende Anrechnung der Pflege ist nicht möglich – also auch nicht für Pflegezeiten, die vielleicht schon vor dem Ausfüllen des Fragebogens für die Pflegekasse aufgewendet wurden.
Höhe der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige
Für die Rentenversicherung gilt die Zeit, die Sie für die Pflege eines Angehörigen aufwenden, offiziell als Beitragszeit. Das heißt, Sie bekommen Rentenpunkte für die Pflege auf Ihrem Rentenkonto gutgeschrieben.
Wie hoch die Rentenbeiträge sind, die Sie mit der Pflegetätigkeit verdienen, hängt von der in häuslicher Pflege bezogenen Pflegeleistung (Pflegegeld, Kombinationsleistung, Pflegesachleistung), dem Pflegegrad und dem Ort der Pflege (Ost- oder Westdeutschland) ab.
Wie wird der Rentenbeitrag berechnet?
Der Rentenbeitrag wird mit Hilfe von fiktiven Einnahmen berechnet. Das heißt, es wird so getan, als würden Sie mit der Pflegetätigkeit ein bestimmtes Einkommen verdienen. Die Pflegekasse übernimmt dann für diese Beitragsbemessungsgrundlage die üblichen Beiträge in Höhe von 18,6 Prozent.(5)
Die Bezugsgröße, also die Grundlage der Berechnung, ist das Durchschnittsentgelt, das sich am durchschnittlichen Einkommen der Versicherten orientiert. Das Durchschnittsentgelt wird jährlich von der Deutschen Rentenversicherung ermittelt.
Im Jahr 2022 liegt die Bezugsgröße bei:
- 3290 Euro pro Monat in Westdeutschland
- 3150 Euro pro Monat in Ostdeutschland
Die endgültigen Bezugsgrößen werden immer erst am Jahresende rückwirkend festgelegt, wenn die Durchschnittseinkommen der Versicherten ermittelt werden konnten. Ab 2025 gibt es für Ost- und Westdeutschland keine getrennten Bezugsgrößen mehr, sondern nur noch eine einheitliche Größe.
Monatliche Beitragsbemessungsgrundlage in Prozent der Bezugsgröße
Die folgende Tabelle zeigt die monatliche Bemessungsgrundlage: (4)
Rechenbeispiel: Rentenbeiträge einer Pflegeperson
Das Beispielszenario: Peter hat Pflegegrad 3 und wird im Jahr 2022 in Zwickau von seiner Tochter Helga an 5 Tagen die Woche insgesamt 20 Stunden gepflegt. An den anderen beiden Tagen übernimmt ein Pflegedienst. Peter bezieht deshalb die Kombinationsleistung.
Die Berechnung der Rentenbeiträge für Helga:
- Die Bezugsgröße für Ostdeutschland im Jahr 2022 beträgt 3150 Euro.
- Bei Pflegegrad 3 und Kombinationsleistung werden Helga 36,55 Prozent davon als fiktives Einkommen angerechnet, also 1151,33 Euro.
- Für Helga werden 18,6 Prozent ihres fiktiven Einkommens als monatlicher Rentenbeitrag eingezahlt, also 214,15 Euro.
Kann man früher in Rente wegen der Pflege eines Angehörigen?
Wenn Sie für Ihre Pflegetätigkeit Rentenpunkte erwerben, gilt diese Zeit für Sie als Beitragszeit. Sie können also unter Umständen früher die Mindestbeitragszeit erreichen und dann theoretisch früher in Rente gehen.
Es gibt aber keinen expliziten Anspruch, aufgrund einer Pflegetätigkeit früher oder ohne Abschläge in Rente gehen zu können. Wann und zu welchen Konditionen Sie persönlich in Rente gehen können, hängt weiterhin maßgeblich von Ihrer persönlichen Erwerbsbiografie ab.
Häufig gestellte Fragen
Wird die Pflege eines Angehörigen auf die Rente angerechnet?
Ja, wenn Sie mindestens 10 Stunden an 2 Tagen pro Woche nicht erwerbsmäßig eine Person mit mindestens Pflegegrad 2 pflegen. Außerdem dürfen Sie nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten.
Unter welchen Voraussetzungen bekommt man Rentenpunkte für die Pflege von Angehörigen?
Sie sind als Pflegeperson in der Rentenversicherung versichert, wenn
- Sie einen oder mehrere Pflegebedürftige nicht erwerbsmäßig pflegen,
- die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 2 hat,
- Sie die Pflege wenigstens zehn Stunden an mindestens zwei Tage die Woche ausüben,
- die Pflege nicht in einer stationären Pflegeeinrichtung stattfindet und
- Sie nicht mehr als 30 Stunden in Ihrem Beruf arbeiten.
Ab wieviel Stunden Pflege zahlt man in die Rentenversicherung ein?
Sie müssen mindestens 10 Stunden an mindestens 2 Tagen die Woche nicht erwerbsmäßig pflegen und dürfen nicht mehr als 30 Stunden Ihrem Job nachgehen.
Wie viel Rente bekommt eine Pflegeperson für die Pflege?
Die Rentenbeiträge für die Pflege sind maximal so hoch, wie die eines deutschen Durchschnittsverdieners. In den meisten Fällen sind sie aber geringer, weil der Pflegegrad und die beanspruchten Pflegeleistungen Einfluss auf die Beitragsbemessungsgrundlage haben.
Können pflegende Angehörige früher in Rente gehen?
Einen konkreten Anspruch dafür gibt es nicht. Aber die Zeit, in der pflegende Angehörige für ihre Tätigkeit Rentenpunkte erwerben, gilt als Beitragszeit. So kann die Pflege dazu beitragen, schneller die Mindestbeitragszeit für eine Rente zu erreichen.
Darf ich bei voller Erwerbsminderungsrente einen Angehörigen pflegen?
Ja, sie dürfen eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen und trotzdem einen Angehörigen pflegen. Sie können dabei auch Rentenbeiträge erwerben, die Ihre spätere Altersrente erhöhen.
Muss ich Rentenbeiträge aus meiner Pflegetätigkeit in der Steuererklärung angeben?
Nein, Rentenbeiträge für die Pflege von Angehörigen müssen Sie nicht in Ihrer Steuererklärung angeben.