Soziale Pflegeversicherung
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Pflegeversicherung: Definition
Als fünfte Säule im deutschen Sozialversicherungssystem wurde 1995 die für alle Arbeitnehmer, Arbeitslosen und Rentner verpflichtende soziale Pflegeversicherung (Sozialgesetzbuch Elf, SGB XI) eingeführt, um das kostspielige Pflegerisiko der Bevölkerung besser abzusichern als zuvor. Da alle abhängig Beschäftigten, Arbeitslosen und Rentner unabhängig von ihrem Alter und ihrem persönlichen Pflegerisiko bis zur Pflichtversicherungsgrenze in die gesetzliche Pflegeversicherung einzahlen müssen und mit ihren Beiträgen die Pflegerisiken aller Versicherten gemeinsam tragen, spricht man von der sozialen Pflegeversicherung.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung deckt die Pflegeversicherung nur teilweise die Leistungskosten ihrer Versicherten ab. Diese Deckungslücke können Versicherte mit privaten Pflegezusatzversicherungen schließen.
Die fünf Säulen der deutschen Sozialversicherung
Was in Deutschland oft als das „soziale Netz“ bezeichnet wird, soll sicherstellen, dass Menschen unabhängig von Einkommen, Alter und Gesundheit ärztlich versorgt und gepflegt werden. Neben der gesetzlichen Pflegeversicherung gibt es noch weitere Pflichtversicherungen in Deutschland.
Der deutsche Sozialstaat sichert mit fünf Pflichtversicherungen alle angestellten Arbeitnehmer, Arbeitslosen, Rentner und ihre Familienangehörigen gegen die Lebensrisiken Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit, Altersarmut und Unfälle ab.
Die sogenannten „fünf Säulen“ der deutschen Sozialversicherung sind:
- Gesetzliche Krankenversicherung
(Fünftes Sozialgesetzbuch, SGB V; Träger: Gesetzliche und private Krankenkassen) - Soziale Pflegeversicherung
(Elftes Sozialgesetzbuch, SGB XI; Träger: Gesetzliche und private Pflegekassen; angeschlossen an die Krankenkassen) - Gesetzliche Rentenversicherung
(Sechstes Sozialgesetzbuch, SGB VI; Träger: Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) - Gesetzliche Arbeitslosenversicherung
(Drittes Sozialgesetzbuch, SGB III; Träger: Bundesagentur für Arbeit) - Gesetzliche Unfallversicherung
(Siebtes Sozialgesetzbuch, SGB VII; Träger: Gewerbliche Berufsgenossenschaften, Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft und die Versicherungsträger der öffentlichen Hand wie Unfallkassen, Landesunfallkassen, Gemeindeunfallversicherungsverbände).
Solidarische Finanzierung der Versicherungen:
Während die Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung grundsätzlich jeweils zur Hälfte von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber finanziert werden, zahlt die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung allein Ihr Arbeitgeber je nach Unfallrisiko.
Krankenkassen können neben dem einheitlichen Beitragssatz einen prozentualen Zusatzbeitragssatz erheben.(2) Seit dem 1. Januar 2019 wird der Zusatzbeitrag wie der einheitliche Beitragssatz zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen. Zuvor trugen nur die Arbeitnehmer den Zusatzbeitragssatz. Die Höhe wird von den Verwaltungsräten der Krankenkassen entschieden.(3)
Gesetzliche Pflegeversicherungen
In der Regel müssen sich alle Berufstätigen, Arbeitslosen und Rentner, deren Einkommen unterhalb der für 2023 geltenden Pflichtversicherungsgrenze von 5.550,00 Euro Brutto im Monat oder 66.600,00 Euro im Jahr (inklusive Urlaubs- und Weihnachtsgeld) liegt, bei einer gesetzlichen Pflegekasse versichern.(1) Die Träger der Pflegeversicherung sind die gesetzlichen Pflegekassen, die der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse der Versicherten angeschlossen sind.
Sollten Sie über den Zeitraum eines Jahres mehr als 66.600,00 Euro brutto im Jahr verdienen, können Sie in eine private Pflegeversicherung und in eine private Krankenversicherung wechseln (Stand: 2023). Die Pflichtversicherungsgrenzen werden für jedes Jahr gesetzlich neu festgelegt.
Der Wechsel von einer gesetzlichen Pflegekasse in eine private Pflegekasse ist weit unproblematischer als der Wechsel von einer privaten in eine gesetzliche Krankenkasse. So muss zum Beispiel das Einkommen unter die Grenze von 66.600,00 (Stand 2023) sinken. Außerdem dürfen Sie bei einem Wechsel von einer privaten in eine gesetzliche Krankenkasse maximal 55 Jahre alt sein.
Gerade im Alter steigen jedoch die Krankenversicherungsbeiträge bei privaten Krankenkassen deutlich und liegen in der Regel weit über denen der gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn Sie also die Möglichkeit haben, sollten Sie genau darüber nachdenken, ob Sie von einer freiwilligen Pflichtversicherung in eine private Versicherung wechseln.
Private Pflegeversicherungen
Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze (2023: 66.600,00 Euro), Selbstständige, Freiberufler und Beamte können einer privaten Pflegeversicherung beitreten. Während sich Arbeitnehmer und Beihilfeberechtigte wie Beamte die Versichertenbeiträge mit ihren Arbeitgebern teilen, müssen Selbstständige und Freiberufler die Beiträge alleine tragen.
Grundsätzlich zahlen Sie als privat Pflegeversicherter die gleichen Beiträge für Ihre Pflegeversicherung wie gesetzlich Pflegeversicherte. Allerdings können die Monatsbeiträge bei privaten Krankenkassen höher ausfallen, weil sie auch den Gesundheitszustand des Versicherten berücksichtigen. Pflegebedürftige zahlen demnach zum Beispiel mehr. Hingegen richtet sich der Monatsbeitrag von gesetzlich Versicherten nur nach dem Einkommen.
Außerdem haben private Kranken- und Pflegeversicherungen das Recht, Antragssteller zum Beispiel aufgrund ihres Gesundheitszustandes abzulehnen – dieses Recht haben gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherungen nicht.
Pflegezusatzversicherungen
Wenn Sie Ihre Pflegekosten im Alter oder bei Krankheit besser finanziell absichern wollen, können Sie freiwillig eine private Pflegezusatzversicherung abschließen. Das sind private Zusatzversicherungen, die als freiwillige Ergänzung zur sozialen Pflegeversicherung oder zur privaten Pflege-Pflichtversicherung gedacht sind.
Der Medizinische Dienst & Medicproof begutachten Versicherte
Der Medizinische Dienst (kurz: MD ehemals MDK) oder andere geeignete Prüfdienste begutachten jeden persönlich, der bei seiner gesetzlichen Pflegekasse einen Antrag auf einen Pflegegrad gestellt hat, und empfiehlt einen der fünf Pflegegrade (Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5) mit entsprechenden Leistungen für den Antragssteller, wenn er alle Voraussetzungen erfüllt. Letztlich entscheidet Ihre Pflegekasse, ob sie der Empfehlung des MD folgt, und einen Pflegegrad und die dazugehörigen Leistungen genehmigt.
Gutachter der Medicproof GmbH begutachten im Auftrag der privaten Pflegekassen die bei ihnen versicherten Antragsteller auf Pflegeleistungen. Das Prüf- und Entscheidungsverfahren bis zur Genehmigung eines Pflegegrads und Leistungen unterscheidet sich dabei nicht vom Begutachtungsverfahren der gesetzlichen Pflegekassen und dem Medizinischen Dienst.
Beitragssätze zur Pflegeversicherung
Um die Pflege aller Versicherten zu sichern, zahlen Sie und Ihr Arbeitgeber jeweils einen gewissen Prozentanteil Ihres Bruttogehalts in die Pflegeversicherung. Der Prozentanteil ist davon abhängig, ob Sie in Sachsen oder einem der übrigen Bundesländer leben, sowie ob Sie Kinder haben oder nicht.(4)
Pflegeversicherung: Beitragserhöhung 2023
Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) sieht vor, dass die Beiträge ab Juli 2023 angepasst werden. Kinderlose Arbeitnehmer werden dann stärker belastet, während Arbeitnehmer mit Kindern weniger Beiträge zahlen. Und zwar gestaffelt nach der Anzahl der Kinder für bis zu fünf Kinder.
Berücksichtigt werden Kinder bis zu einem Alter von unter 25 Jahren. Ausschlaggebend ist der Monat, in dem das jeweilige Kind 25 Jahre alt wird.
Die neuen Beitragssätze ab dem 01.07.2023:
Für Sachsen gilt weiterhin, dass 0,5 Prozentpunkte weniger vom Arbeitgeber getragen werden. Der Arbeitnehmer-Anteil ist dementsprechend höher. Kinderlose Arbeitnehmer in Sachsen bezahlen ab dem 01.07.2023 zum Beispiel 2,8 %.
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Pflegeversicherung?
In eine Pflegeversicherung zahlen Sie und Ihr Arbeitgeber einen gewissen Prozentanteil Ihres Bruttogehalts ein. Im Falle einer späteren Pflegebedürftigkeit, werden Ihnen aus der Pflegeversicherung entsprechende Leistungen gezahlt. In Deutschland besteht die sogenannte Versicherungspflicht – das bedeutet, dass jeder Mensch in Deutschland eine Pflegeversicherung abschließen muss. Ein separater Antrag ist dazu nicht nötig. Sie sind dort pflegeversichert, wo Sie auch krankenversichert sind.
Wo ist man pflegeversichert?
Die Pflegeversicherung ist eine Abteilung der Krankenkasse. Bei Fragen können Sie sich also an diese wenden. Ein gesonderter Antrag zur Pflegeversicherung muss nicht gestellt werden.
Wer ist in der Pflegeversicherung versichert?
Grundsätzlich besteht in Deutschland eine Versicherungspflicht. Das bedeutet, im Grunde hat jeder Mensch eine Pflegeversicherung. In der Praxis kann es hier aber Ausnahmen geben, etwa bei Menschen ohne festen Wohnort.
Die meisten Menschen sind in einer gesetzlichen Versicherung versichert. Der Wechsel von einer privaten in eine gesetzliche Pflegeversicherung ist nur unter bestimmten Umständen möglich. Nur wer verbeamtet, selbstständig oder vielverdienend (mindestens 66.000 Euro pro Jahr) darf in eine private Krankenversicherung wechseln.