Stromkostenerstattung für Hilfsmittel von der Krankenkasse

Stromkostenerstattung Krankenkasse Hilfsmittel

Wenn die Krankenkasse Ihnen ein elektrisches Hilfsmittel zur Verfügung stellt, dann muss sie auch für die dadurch anfallenden Stromkosten aufkommen. Unter welchen Voraussetzungen das gilt und was Sie dafür tun müssen, erfahren Sie in diesem pflege.de Ratgeber.

Inhaltsverzeichnis

Ein Angebot von pflege.de
Kostenfreie Produkte bei Pflege & Inkontinenz
Zur kostenfreien Wunschbox

Stromkosten für elektrische Hilfsmittel erstattet die Krankenkasse

Laut Sozialgesetzbuch (SGB V, Paragraf 33) haben Versicherte nicht nur Anspruch auf eine Versorgung mit notwendigen Hilfsmitteln, sondern auch auf dazu notwendige Dienstleistungen wie Anpassung, Wartung und Instandhaltung. (1)

In einem Grundsatzurteil hat das Bundessozialgericht 1997 entschieden, dass dazu auch die für den Betrieb des Hilfsmittels notwendigen Stromkosten gehören (06.02.1997 – 3 RK 12/96). Seitdem besteht ein Rechtsanspruch auf die Stromkostenerstattung für elektrische Hilfsmittel. (2)

Info
Ursprüngliche Klage: Akkus für E-Rollstuhl

In der Klage vor dem Bundessozialgericht ging es konkret um die Erstattung von Stromkosten für das Laden der Akkus für den elektrischen Rollstuhl der Klägerin. Das Gericht stellte mit seinem Urteil aber grundsätzlich klar, dass gesetzliche Krankenkassen Stromkosten von Hilfsmitteln erstatten müssen. (2)

Stromkosten-Pauschale oder Abrechnung nach Verbrauch

Die Krankenkassen haben verschiedene Möglichkeiten, Stromkosten zu erstatten. Aber sie tun dies grundsätzlich immer im Nachhinein und nicht im Voraus. Manche Krankenkassen arbeiten dabei mit Pauschalen je nach Hilfsmittel, andere versuchen den Stromverbrauch möglichst genau zu ermitteln.

Theoretisch könnte die Krankenkasse auch einen eigenen Stromzähler für die betreffenden Hilfsmittel bei Ihnen installieren lassen, doch das kommt in der Praxis selten vor. Auch Stromzähler, die an Steckdosen angebracht werden, kommen nur selten zum Einsatz.

Tipp
Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Krankenkasse

Die einzelnen Krankenkassen haben unterschiedliche Methoden für die Stromkostenerstattung. Wie Ihre Krankenkasse vorgeht, erfahren Sie auf Anfrage oder im Informationsangebot Ihrer Krankenkasse. Informieren Sie sich am besten im Voraus.

Kommerzieller Anbietervergleich
Notruflotse Serviceteaser
Hausnotruf schon ab 0,- € im Monat

Mit dem Notruflotsen zum Anbieter- und Preisvergleich. Jetzt unverbindlich die passende Notruflösung finden.

  • Sicherheit für jede Situation
  • Ergebnis in nur 3 Minuten
  • TÜV-geprüfter Service

Voraussetzungen für die Stromkostenerstattung bei Hilfsmitteln

Die wichtigste Voraussetzung für die Stromkostenerstattung ist, dass Sie das elektrische Hilfsmittel mit einem ärztlichen Rezept über die Krankenkasse erhalten haben. Wenn Sie ein Hilfsmittel ohne ärztliches Rezept selbst gekauft haben, müssen Sie auch die Stromkosten selbst bezahlen.

Grundsätzlich besteht der Anspruch auf Stromkostenerstattung für elektrische Hilfsmittel nur für gesetzlich Krankenversicherte. Bei privaten Krankenversicherungen (PKV) kommt es auf Ihren individuellen Leistungskatalog an. Prüfen Sie Ihren Anspruch im Einzelfall.

Darüber hinaus gelten höchstens individuelle Anforderungen Ihrer Krankenkasse an die Art und Weise, wie der Stromverbrauch ermittelt oder der Antrag eingereicht wird.

Info
Stromkostenerstattung bis zu vier Jahre rückwirkend

Wenn Sie schon lange elektrische Hilfsmittel nutzen, aber bislang nichts von Ihrem Anspruch geahnt haben, können Sie die Stromkostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse für bis zu vier Jahre rückwirkend beantragen.

Elektrische Hilfsmittel: Übersicht

Nachfolgend sehen Sie eine Auswahl an stromverbrauchenden Hilfsmitteln, für die Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Stromkostenerstattung stellen können:

Info
Keine Stromkostenerstattung beim Treppenlift

Ein Treppenlift gilt nicht als anerkanntes Hilfsmittel, deshalb sind die Stromkosten auch nicht erstattungsfähig. Der Einbau eines Treppenlifts kann aber im Rahmen der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen gefördert werden. Vorausgesetzt, Sie haben einen Pflegegrad.

Ein Service von pflege.de
Treppenlift Vergleich
Treppenlifte vergleichen und sparen!

Die Umbau-Experten von pflege.de helfen Ihnen den besten & günstigsten Treppenliftanbieter für Ihre Bedürfnisse zu finden.

  • Vergleichen Sie bis zu 4 Anbieter mit nur einer Anfrage!
  • Kostenlos und unverbindlich
  • Individuelle Fördermittelberatung

Stromkosten für Sauerstoffgeräte

Besonders hohe Stromkosten entstehen, wenn Sie dauerhaft oder einen Großteil des Tages auf ein Sauerstoffgerät, wie einen Sauerstoff-Konzentrator, angewiesen sind. Die Krankenkasse kommt aber für die Stromkosten durch Sauerstoffgeräte auf, wenn das Gerät auch von ihr beschafft wurde.

Stromkosten für Schlafapnoe-Gerät (CPAP)

Wenn Ihnen ein Arzt aus gesundheitlichen Gründen ein Gerät zur Behandlung von Schlafapnoe verschrieben hat, kommt die Krankenkasse auch für die entstehenden Stromkosten auf. Meistens handelt es sich um sogenannte CPAP-Geräte („Continuous Positive Airway Pressure“).

So beantragen Sie die Stromkostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse

Manche Kassen bieten ein vorgefertigtes Formular zum Ausfüllen an, anderen Kassen reicht schon ein formloser Antrag. Informieren Sie sich also am besten direkt bei Ihrer Krankenkasse, wie Sie die Stromkostenerstattung Ihrer Hilfsmittel beantragen können.

Die Stromkostenerstattung erfolgt je nach Krankenkasse entweder über eine Pauschale oder richtet sich nach dem genauen Verbrauch. Fordert Ihre Krankenversicherung eine Einschätzung der entstandenen Stromkosten, können Sie diese mithilfe folgender Fragen ermitteln:

  • Wie viele Stunden am Tag betreiben Sie das Hilfsmittel mit Strom?
  • Wie viel Watt verbraucht Ihr elektrisches Hilfsmittel pro Stunde? – Diese Information finden Sie entweder in der Betriebsanleitung des Geräts oder auf dem Etikett am Hilfsmittel.
  • Wie viele Tage im Jahr nehmen Sie das Hilfsmittel in Betrieb?
  • Wie viel zahlen Sie für eine Kilowattstunde (kWh) Strom? – Diese Information finden Sie in Ihrer Stromrechnung.
Info
Für jedes Hilfsmittel eine eigene Kostenübersicht

Wenn Sie mehrere elektrische Hilfsmittel nutzen, denken Sie daran, für jedes einzelne Hilfsmittel eine eigene Stromkosten-Übersicht aufzustellen. Es empfiehlt sich hier eine Kopie Ihrer Stromkostenabrechnung beizulegen, damit die Krankenkasse Ihre Angaben bei Bedarf nachprüfen kann.

Stromverbrauch eines Hilfsmittels: Beispielrechnung

Wenn Sie den ungefähren Stromverbrauch selbst berechnen sollen, dann können Sie das mit der folgenden Formel tun:

[Stunden pro Tag] mal [Tage pro Jahr] mal [Stromverbrauch in Watt] geteilt durch 1000 = Stromverbrauch pro Jahr in kWh (Kilowattstunden)

Beispiel: 2 Stunden pro Tag x 365 Tage pro Jahr x 750 Watt / 1000 = 547,5 kWh

Die ermittelte Zahl der kWh können Sie mit den Kosten pro kWh in Ihrem Stromvertrag multiplizieren, um die tatsächlichen Kosten für Sie zu bestimmen:

Beispiel: 547,5 kWh x 0,38 Euro = 208,50 Euro

Sie sind übrigens nicht verpflichtet, den günstigsten möglichen Stromanbieter zu nutzen. Auch die Versorgungssicherheit und andere Faktoren dürfen Ihre Entscheidung beeinflussen. Bleiben Sie also einfach bei Ihrem gewohnten Stromanbieter.

Häufig gestellte Fragen

Welche Stromkosten übernimmt die Krankenkasse?

Die Krankenkasse kommt nur für Stromkosten auf, die durch die Nutzung elektrischer Hilfsmittel entstehen. Diese Hilfsmittel müssen außerdem von der Krankenkasse finanziert worden sein. Bei selbst beschafften Hilfen haben Sie keinen Anspruch auf Stromkostenerstattung.

Wer übernimmt die Stromkosten für ein Sauerstoffgerät?

Wenn das Sauerstoffgerät von der Krankenkasse aufgrund eines ärztlichen Rezeptes bereitgestellt wurde, dann kann die Krankenkasse Ihnen am Jahresende die Stromkosten dafür erstatten. Fragen Sie aktiv bei Ihrer Krankenkasse nach den notwendigen Schritten.

Wer übernimmt die Stromkosten für ein Schlafapnoe Gerät (CPAP)?

Vorausgesetzt Sie haben das Schlafapnoe-Gerät oder CPAP-Gerät von einem Arzt verschrieben bekommen und die Krankenkasse hat es finanziert, haben Sie Anspruch auf die Stromkostenerstattung durch die Krankenkasse.

Zahlt die Pflegekasse Stromkosten für Hilfsmittel?

Die Rechtslage ist hier nicht so eindeutig, wie bei den Krankenkassen. Es lohnt sich aber, die Stromkostenerstattung bei entsprechenden Pflegehilfsmitteln einzufordern, denn manche Pflegekassen erstatten diese im Einzelfall. Bei doppelfunktionalen Hilfsmitteln können Sie in jedem Fall auf die Krankenkasse zugehen, das ist der sichere Weg.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

/ 5 Bewertungen

Sie haben bereits bewertet.
Vielen Dank!
Wir haben Ihre Bewertung erhalten.
Vielen Dank für Ihre Anmerkungen!
Haben Sie noch Anmerkungen oder Verbesserungsvorschläge?



Erstelldatum: 3202.60.82|Zuletzt geändert: 3202.80.2
(1)
Bundesministerium der Justiz (1988): Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - § 33
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html (letzter Abruf am 28.06.2023)
(2)
REHADAT RECHT (1997): Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung (hier: Elektrorollstuhl) umfaßt auch Stromkosten
https://www.rehadat-recht.de/suche/index.html?filter=%28aktenzeichen_rec%3A%22*3+RK+12%252F96*%22%29&reloaded&sort=datum_rec+desc&mode=detail (letzter Abruf am 28.06.2023)
(3)
Bildquelle
© AdobeStock / moquai86
Kommerzieller Anbietervergleich
Notruflotse Serviceteaser
Der Notruflotse - Geräte, Anbieter & Preise vergleichen!
Ein Service von pflege.de
Treppenlift Vergleich
Treppenlift-Angebote vergleichen und sparen!
Ein Service von pflege.de
Wanne zur Dusche umbauen
Barrierefreie Dusche. Ihr Badumbau in wenigen Stunden.
Ein Service von pflege.de
Pflegegradrechner
Einfach, schnell und kostenlos zum persönlichen Ergebnis
Ein Angebot von pflege.de
curabox
Produkte gratis für Pflege & Inkontinenz nach Hause erhalten
Kommerzieller Anbietervergleich
Abbildung
Mobiler Notruf - Sicherheit für unterwegs
Ein Service von pflege.de
Treppenlift Vergleich
Treppenlift-Angebote vergleichen und sparen!
Ein Service von pflege.de
Wanne zur Dusche umbauen
Barrierefreie Dusche. Ihr Badumbau in wenigen Stunden.
Das könnte Sie auch interessieren
Pflegematratzen
Pflegematratzen
Pflegematratzen » Arten, Kosten & mehr
E-Rollstuhl, Elektrorollstuhl
E-Rollstuhl
Elektrorollstühle: Modelle und Vorteile
Pflegebett / Krankenbett
Pflegebett / Krankenbett
Ein wichtiges Hilfsmittel: Das Pflegebett
Hörgeräte
Hörgeräte / Hörhilfen
Hörgeräte & Hörhilfen – ein Überblick
Hilfsmittelverzeichnis & Hilfsmittelkatalog
Hilfsmittelverzeichnis & Hilfsmittelkatalog
Hilfsmittelverzeichnis & Hilfsmittelkatalog
Seniorennotruf
Seniorennotruf
Seniorennotruf und Assistenzsysteme