Das Pflegetagebuch: So belegen Sie Ihren Pflegebedarf realistisch

Pflegetagebuch

Die Entscheidung, ob und welche Leistungen pflegebedürftige Menschen von ihrer Pflegekasse bekommen, hängt von ihrem individuellen Unterstützungsbedarf ab. Bei einer Pflegebegutachtung bewertet ein Gutachter die Pflegesituation im Zuhause des Antragstellers. Hierfür ist das Pflegetagebuch ein geeigneter Dokumentationsnachweis, welcher nicht nur Pflegebedürftigen und ihren Pflegepersonen, sondern auch dem Gutachter zu einer realistischen Einschätzung des Pflegebedarfs verhelfen kann.

pflege.de informiert Sie in diesem Ratgeber über Ziele und Vorteile des Pflegetagebuches, gibt Ihnen praktische Tipps für die Dokumentation, und bietet Ihnen eine kostenlose Pflegetagebuch-Vorlage zum Ausfüllen.

Inhaltsverzeichnis

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Wichtiger Hinweis

Wie der Name verrät, wurde das „Pflegetagebuch“ ursprünglich eingeführt, um den täglichen Zeitaufwand für die Pflege eines Hilfsbedürftigen schriftlich zu dokumentieren. Vor Eintritt des Pflegestärkungsgesetzes II, erfolgte die Einstufung in eine Pflegestufe auf Grundlage des Pflegezeitaufwands, der in Pflegeminuten gemessen wurde. Mit der Einführung der Pflegegrade zum 01.01.2017 haben sich aber auch die Begutachtungsrichtlinien geändert: Pflegebedürftige Menschen werden nun anhand ihrer Selbstständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen einem Pflegegrad zugewiesen. 

Daher ist es wichtig, dass Sie ein Pflegetagebuch führen, das sich an dem aktuellen Bewertungssystem orientiert. Ein Protokoll, das nur die benötigte Zeit für die Pflege Ihres Angehörigen zählt, hat hingegen keine Beweiskraft mehr.

Pflegetagebuch: Definition

Mit einem Pflegetagebuch besteht die Möglichkeit festzuhalten, an welchen Stellen im Alltag pflegebedürftige Menschen Hilfe von ihren Angehörigen oder anderen Pflegepersonen benötigen. Damit dokumentieren Sie den tatsächlichen Unterstützungsbedarf des pflegebedürftigen Versicherten. Dabei dienen Pflegeprotokolle nicht nur der eigenen Einschätzung der Pflegesituation, sondern helfen auch dem Gutachter, den Grad der Selbstständigkeit eines Pflegebedürftigen realistisch zu beurteilen.

Info
Der Pflegebedürftigkeitsbegriff

Im Januar 2017 wurde der Begriff der  Pflegebedürftigkeit neu definiert. Im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) ist gesetzlich verankert, wann ein Mensch als „pflegebedürftig“ gilt und nach welchen Kriterien die Beurteilung erfolgt. 

Nach dem Pflegeversicherungsgesetz gelten Personen als pflegebedürftig, die nach aktuellen Begutachtungskriterien in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind und für voraussichtlich mindestens sechs Monate auf die Unterstützung ihrer pflegenden Angehörigen oder anderer Pflegepersonen angewiesen sind.(1)

Inhalte eines Pflegetagebuches

Neben allgemeinen Angaben zur Pflegesituation und den beteiligten Personen, wird in einem Pflegetagebuch der individuelle Pflege-und Unterstützungsbedarf für die hilfsbedürftige Person dokumentiert. Dazu umfasst ein Pflegeprotokoll einen Fragenkatalog, der sich an den aktuellen Begutachtungsrichtlinien orientiert. Das Begutachtungssystem zur Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit ist in SGB XI gesetzlich geregelt.(2)

Info
Änderungen der Begutachtungsrichtlinien

Durch das neue Pflegestärkungsgesetz, das im Jahr 2017 in Kraft getreten ist, wurde auch ein neues Begutachtungsverfahren (bekannt als NBA) eingeführt. Seither prüfen Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD, früher: MDK; bei gesetzlich Versicherten) oder von MEDICPROOF (bei privat Versicherten) anhand von sechs Kriterien, wie selbstständig ein Hilfs- und Pflegebedürftiger tatsächlich noch ist. Anders als zuvor, sind nicht mehr die Pflegeminuten, sondern körperliche, psychische und kognitive Beeinträchtigungen ausschlaggebend für die Zuweisung eines Pflegegrades. (3)

Auf Grundlage der neuen Begutachtungsrichtlinien, beinhaltet unser aktuelles Pflegetagebuch 64 Fragen zu folgenden Modulen:

  1. Mobilität: Wie selbstständig kann eine bestimmte Körperhaltung eingenommen und gewechselt werden?
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Wie stark fehlt die örtliche und zeitliche Orientierung? Ist die Person fähig, sich zu unterhalten und eigenständig Entscheidungen treffen?
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Wie oft verhält sich der Betroffene aggressiv oder ängstlich? Benötigt er dann Hilfe?
  4. Selbstversorgung: Wie viel Hilfe wird bei der täglichen Körperpflege oder Nahrungsaufnahme benötigt?
  5. Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Welche Unterstützung benötigt der Antragsteller beim Umgang mit Krankheit und Behandlungen wie zum Beispiel bei der Medikation oder Wundversorgung? Wie häufig wird die Hilfe in Anspruch genommen?
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Wie selbstständig kann der Tagesablauf gestaltet werden? Kann die betroffene Person ihre Kontakte selbstständig pflegen?
Wichtiger Hinweis

Viele Pflegeprotokolle enthalten noch zwei weitere Module. Die Module 7 und 8 werden jedoch nicht oder nur unter Umständen für die Einstufung der Pflegebedürftigkeit herangezogen. Dennoch ist es für die Ermittlung des Unterstützungsbedarfs hilfreich, dem Gutachter Informationen zu den zwei Modulen zur Verfügung zu stellen:

7. Außerhäusliche Aktivitäten: Kann der Betroffene sich selbstständig in der Öffentlichkeit bewegen und an Veranstaltungen teilnehmen?

8. Haushaltsführung: Wie selbstständig können alltägliche Haushaltsarbeiten wie beispielsweise das Einkaufen oder Kochen noch durchgeführt werden?

Pflegetagebuch: Wann und für wen sinnvoll?

Zwar stellen pflegebedürftige Versicherte selbst den Antrag auf einen Pflegegrad, allerdings betrifft der tägliche Pflegeaufwand in erster Linie ihre pflegenden Angehörigen. Denn in vielen Familien übernehmen zunächst Angehörige die Pflege und Betreuung ihres Familienmitglieds. Um sich gezielt auf die Pflegebegutachtung vorzubereiten und dem Angehörigen während des Termins bestmöglich unterstützen zu können, ist ein gut geführtes Pflegetagebuch von Vorteil und verschafft Sicherheit.

Meist können Betroffene selbst ihren eigenen Unterstützungsbedarf schwer einschätzen und verbergen wichtige Aspekte aus Scham oder Vergesslichkeit. Damit das nicht von Nachteil bei der Begutachtung ist, können pflegende Angehörige vor der Begutachtung alle wichtigen Informationen gebündelt festhalten und dem Gutachter bei seinem Besuch vorlegen.

Pflegetagebuch bei Demenz

Durch das Pflegestärkungsgesetz II, werden nun auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen der pflegebedürftigen Versicherten bei der Einstufung in einen Pflegegrad berücksichtigt. Zuvor hatten nur Versicherte mit körperlichen Defiziten Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Demenzerkrankte, die sich noch selbst versorgen konnten, erhielten hingegen keine Pflegestufe.

Anhand des aktuellen Begutachtungsinstruments stellt der Gutachter in den Modulen 3 und 4 auch Fragen zu den kognitiven Fähigkeiten und psychischen Problemlagen des Antragstellers. Vielen Demenzkranken fällt es allerdings schwer, ihre Pflegebedürftigkeit anzuerkennen und ihre kognitiven und emotionalen Defizite zuzugeben. Darüber hinaus spielt insbesondere bei Menschen mit Demenz die Tagesform eine entscheidende Rolle, denn das Krankheitsbild verändert sich nicht nur im Verlauf der Krankheit, sondern ist in vielen Fällen auch von der Tagesform und -zeit abhängig. Da der Begutachtungstermin meist nur recht kurz ist, kann sich der Gutachter nur auf seine augenblicklichen Beobachtungen verlassen. Hat der Demenzerkrankte zum Zeitpunkt der Begutachtung beispielsweise einen „guten“ Tag, kann sich der Gutachter nur schwer ein realistisches Bild des Unterstützungsbedarfs machen. Eine schriftliche Dokumentation über einen längeren Zeitraum kann daher von großer Bedeutung sein. Mithilfe des Pflegetagebuchs können pflegende Angehörige über längere Zeit Verhaltensauffälligkeiten und Probleme belegen.

Pflegetagebuch für Kinder

Die Ermittlung der Pflegebedürftigkeit von Kindern folgt den Prinzipien der Erwachsenenbegutachtung. Das bedeutet, dass Kinder auch nach den zuvor genannten sechs Kriterien in einen Pflegegrad eingestuft werden. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass bei Kindern unter elf Jahren andere Maßstäbe gelten. Da auch Kinder ohne geistige oder körperliche Beeinträchtigungen bis elf Jahre je nach Entwicklung in verschiedenen Lebensbereichen tendenziell unselbstständiger sind, wird der Grad der Selbstständigkeit altersentsprechend ermittelt. Zum Beispiel benötigen Kinder grundsätzlich Unterstützung bei verschiedenen Aufgaben des Alltags: Ein zweijähriges Kind kann sich noch nicht alleine waschen und ein sechsjähriges Kind benötigt Hilfe bei der zeitlichen Orientierung.

Ab einem Alter von elf Jahren kann ein Kind in allen Modulen, in der Lage sein, die abgefragten Tätigkeiten aus den verschiedenen Lebensbereichen selbstständig zu bewältigen.

Sonderregelungen für Kinder bis zum 18. Lebensmonat

Bis zum 18. Lebensmonat sind alle Kinder von Natur aus unselbstständig. In dem Fall tritt eine Sonderregelung in Kraft: Damit auch Kinder dieser Altersgruppe einen angemessenen Pflegegrad erhalten, werden für die Begutachtung nur die Module 3 und 5 herangezogen. Hier geht es um krankheits- und therapiebedingte Beeinträchtigungen. Dementsprechend gibt es in diesen Modulen keine Altersgrenzen. Zudem werden Kinder unter drei Jahren grundsätzlich einen Pflegegrad höher eingestuft als ältere Kinder oder Erwachsene mit gleichem Pflege- und Hilfsbedarf.

Ziele von Pflegeprotokollen

Nachdem ein Pflegebedürftiger einen Pflegegrad bei seiner Pflegekasse beantragt hat, muss diese im nächsten Schritt überprüfen, ob tatsächlich eine Pflegebedürftigkeit besteht und wie hoch sich die Beeinträchtigung im Alltag darstellt. Um den Unterstützungsbedarf zu ermitteln, findet eine Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder MEDICPROOF im Zuhause des pflegebedürftigen Antragstellers statt. Aus dem Pflegegutachten geht hervor, wie hoch der Pflegebedarf ist und in welchen Lebensbereichen die Person auf Hilfe durch andere angewiesen ist. Anhand des Gutachtens entscheidet die Pflegekasse, ob und wenn ja, welcher Pflegegrad anerkannt wird.

Im Rahmen des Begutachtungstermins erhält der Gutachter nur einen kurzen Einblick in den Alltag des pflegebedürftigen Antragstellers. Einige Aspekte, um den Grad der Selbstständigkeit festzustellen, können gegebenenfalls unentdeckt bleiben. Um einer Fehleinschätzung entgegenzuwirken und zu verhindern, dass pflegebedürftige Versicherte einen zu niedrigen Pflegegrad erhalten, kann das Führen eines Pflegetagebuchs sehr vorteilhaft sein. Es dient dazu,

  1. alle Pflegeleistungen nachzuweisen: In der Regel sind Pflegebedürftige zum Zeitpunkt des Begutachtungstermins bereits gewaschen und angezogen. Wenn die betroffene Person hierfür allerdings Hilfe benötigt hat, weil sie beispielsweise den Reisverschluss ihrer Strickjacke nicht eigenständig schließen konnte, würde diese Einschränkung im Rahmen der Begutachtung nicht auffallen.
  2. den Pflegealltag realistisch darzustellen: Der Begutachtungstermin ist für Pflegebedürftige eine ungewohnte Situation, die einer Prüfung ähnelt. Aus dem Grund möchten viele in den Augen des Gutachters „gut abschneiden“. Also strengen sie sich besonders an und beschönigen die eigentliche Situation. Wenn wichtige Aspekte der täglichen Pflege aus Scham nicht angegeben werden, kann sich das allerdings nachteilig auf die Begutachtung auswirken.
  3. das Begutachtungsinstrument zu verstehen: Pflegende Angehörige können sich durch die Dokumentation frühzeitig mit den komplexen Begutachtungsrichtlinien auseinandersetzen und sich auf den Begutachtungstermin vorbereiten. Sich rechtzeitig mit den alltäglichen Anforderungen und Problembereichen der Pflegepraxis zu beschäftigen, gibt ihnen Sicherheit für die Pflegebegutachtung. So können sie viele Fragen vorausgreifen.
  4. den tatsächlichen Pflegebedarf im Falle eines Widerspruchs zu belegen: Möchten Betroffene einen Antrag auf Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse stellen, weil sie ihrer Ansicht nach einen zu niedrigen Pflegegrad zuerkannt bekommen haben, haben sie mit dem Pflegeprotokoll einen wichtigen Nachweis, aus dem der tatsächliche Pflegeumfang hervorgeht.
  5. Angehörige von ihrer Pflegebedürftigkeit zu überzeugen: Die Selbstständigkeit zu verlieren und dauerhaft auf die Hilfe anderer angewiesen zu sein, ist für viele Menschen nicht einfach. Nach einem Leben in Unabhängigkeit weigern sie sich oft, ihre Pflegebedürftigkeit anzuerkennen und zu akzeptieren. Mithilfe eines Pflegetagebuch, welches ihre Pflegebedürftigkeit belegt, können auch pflegebedürftige Familienmitglieder davon überzeugt werden, dass sie auf Hilfe angewiesen sind.
  6. den Unterstützungsbedarf realistisch einschätzen zu können: Anhand der Dokumentation, kann sich der Gutachter ein umfassendes Bild vom Pflege-und Betreuungsaufwands für den Pflegebedürftigen machen und muss sich nicht allein auf seine Beobachtungen verlassen.

Folglich erhöht ein Antragsteller mithilfe eines Pflegeprotokolls seine Chancen auf einen angemessenen Pflegegrad und die entsprechenden Pflegeleistungen, die ihm zustehen.

Tipp
Zeigen Sie ein realistisches Bild Ihres Pflegealltags

Ein Termin zur Pflegebegutachtung dauert in der Regel zwischen einer und eineinhalb Stunden und soll den gesamten Pflegealltag widerspiegeln. Der Gutachter hat demnach wenig Zeit, den Umfang Ihrer täglichen Pflegeleistungen einschätzen zu können. Daher sollten Sie den Tag der Begutachtung so natürlich wie möglich gestalten. Nur so gelingt es dem Gutachter, sich ein realistisches Bild Ihrer Pflegesituation zu verschaffen. 

Beispiel: Wenn der Begutachtungstermin morgens um neun Uhr stattfindet, die reguläre Körperpflege Ihres Angehörigen allerdings in diesen Zeitrahmen fällt, müssen Sie die Körperpflege nicht vorziehen. Zeigen Sie ruhig, dass Ihr Angehöriger hier Unterstützung benötigt. Teilen Sie dem Gutachter auch mit, falls Sie Pflegehilfsmittel nutzen, die Ihnen die Pflege erleichtern.

Vorteile auf einen Blick

Das Führen eines Pflegeprotokolls ist freiwillig, dennoch kann es eine entscheidende Hilfe für alle Beteiligten sein und bietet einige Vorteile:

  • Optimale Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung
  • Verstehen des komplexen Begutachtungsverfahrens
  • Realitätsgenaue Einschätzung des Pflegebedarfs
  • Gutachter erhält gebündelt alle wichtigen Informationen
  • Grundlage für eine erfolgreiche Einstufung in einen fairen Pflegegrad, um entsprechende Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten
  • Argumentationshilfe im Falle einer zu niedrigen Einstufung und einem Widerspruch
  • Vermeiden von zusätzlichem Aufwand für einen Höherstufungsantrag

Pflegetagebuch: Download

pflege.de bietet Ihnen ein kostenloses Muster für ein Pflegeprotokoll an. Das pflege.de Pflegetagebuch umfasst alle acht Module des aktuellen Begutachtungsverfahrens. Mithilfe eines Fragebogens zum Ankreuzen, können Sie Ihren Pflegebedarf online oder im gedruckten Format ermitteln. Zusätzlich haben Sie in der Vorlage die Möglichkeit, wichtige Informationen in Notizfeldern festzuhalten.

Laden Sie sich unseren Pflegetagebuch Vordruck ganz einfach hier herunter:

Bonus
Ihr Pflegetagebuch – zur Dokumentation Ihres persönlichen Pflegebedarfs
  • Dokumentation leicht gemacht
  • Gut vorbereitet in die Pflegebegutachtung
  • Fairen Pflegegrad erhalten
Tipp
Pflegeprotokoll für privat Versicherte: Nutzen Sie die Vorlage vom MEDICPROOF

Der medizinische Dienst der privaten Krankenversicherungen stellt Ihnen online eine Vorlage des Pflegetagebuches zur Verfügung. Das Formular soll Ihrer Vorbereitung auf die Begutachtung dienen. Außerdem weist MEDICPROOF darauf hin, dass die Angaben im Fragebogen nicht abschließend sind, aber eine wichtige Grundlage für das Gespräch mit dem Gutachter sind. 

Hier gelangen Sie zum Pflegeprotokoll des MEDICPROOF.

Pflegeprotokoll schreiben – Tipps zum Führen & Ausfüllen

Damit Ihr Angehöriger einen angemessenen Pflegegrad erhält, sollten Sie die Fragen des Gutachters möglichst präzise beantworten und alle für den Pflegeaufwand relevanten Informationen konsequent aufführen und glaubhaft belegen. Beachten Sie dazu folgende Hinweise:

  • Verwenden Sie ein aktuelles Pflegetagebuch, welches sich an dem aktuellen Bewertungssystem (auch bekannt als NBA: Neues Begutachtungsassassment) orientiert.
  • Beginnen Sie im Idealfall schon ab der Antragstellung mit dem Protokollieren des Pflegeaufwands. Es empfiehlt sich eine Dauer von mindestens zwei Wochen. Führen Sie das Pflegetagebuch auch nach dem Begutachtungstermin weiter. Falls sich die Pflegesituation verschlechtert, haben Sie einen Nachweis, den Sie Ihrem Höherstufungsantrag beilegen können.
  • Tragen Sie zunächst die persönlichen Daten des Versicherten ein.
  • Notieren Sie Pflegehilfsmittel, die Sie bei der Pflege Ihres Angehörigen benötigen (zum Beispiel Inkontinenzmaterial / Kompressionsstrümpfe).
  • Gehen Sie beim Ausfüllen stets ehrlich und so genau wie möglich vor.
  • Nutzen Sie die Notizfelder, um wichtige Informationen oder auch individuelle Schwierigkeiten festzuhalten.
  • Vermeiden Sie Übertreibungen, aber beschönigen Sie Ihre Pflegesituation nicht.
Tipp
Sprechen Sie auch schambehaftete Themen an

Hilfe bei der Intimhygiene oder Unterstützung beim Toilettengang – das sind private Angelegenheiten und Themen, über die viele pflegebedürftige Menschen gerne schweigen. Dabei sind auch derartige Hilfestellungen äußerst relevant für die Zuweisung eines Pflegegrades. 

Darüber hinaus sind Informationen über den geistigen Zustand des Betroffenen wichtig für die Beurteilung. Zeigt der Pflegebedürftige etwa aggressives Verhalten oder ist der Betroffene äußerst vergesslich, notieren Sie das im Pflegetagebuch und scheuen Sie sich nicht, solche Auffälligkeiten anzusprechen.

Wenn die Realität Ihres Pflegealltags ganz anders aussieht, als Sie zeigen, kann dies möglicherweise zu einer Fehleinschätzung führen. Das könnte wiederum bedeuten, dass Ihr versicherter Angehöriger nicht die Pflegeleistungen der Pflegeversicherung erhält, die ihm zustehen.

Digitaler Pflegegradrechner

Darüber hinaus hat pflege.de gemeinsam mit Experten einen digitalen Pflegegradrechner entwickelt. Mit Hilfe dieses Tools haben Sie die Möglichkeit, Ihren voraussichtlichen Pflegegrad genau berechnen zu können. Das Ergebnis erhalten Sie als PDF-Dokument, das Sie, neben dem Pflegetagebuch, bei der Begutachtung durch den MD / MEDICPROOF vorlegen können.

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Der Pflegegradrechner zeigt Ihnen auf Basis Ihrer Angaben eine erste Einschätzung des Pflegegrads auf.

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Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Pflegetagebuch?

In einem Pflegetagebuch wird in erster Linie der Pflege-und Betreuungsaufwand von Pflegebedürftigen dokumentiert. Pflegende Angehörige oder andere nahestehende Pflegepersonen nutzen Pflegeprotokolle, um sich auf die Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD, früher: MDK; bei gesetzlich Versicherten) oder den MEDICPROOF (bei privat Versicherten) zur Einstufung in einen Pflegegrad vorzubereiten. Es dient dem Gutachter zudem als Hilfe, die Pflegesituation des Pflegebedürftigen realistisch einschätzen zu können. So erhalten Pflegebedürftige leichter den Pflegegrad, der ihnen zusteht und die entsprechenden Leistungen der Pflegeversicherung.

Woher bekommt man ein Pflegetagebuch?

Gängige Krankenkassen wie beispielsweise die AOK, Barmer oder Techniker bieten derzeit kein aktuelles Pflegetagebuch zum Download an. Bei vielen Internetplattformen, die Unterstützung und Pflegeberatung anbieten, können Sie sich hingegen Pflegeprotokolle kostenlos herunterladen. Leider orientieren sich viele Pflegetagebücher, die Sie online finden, noch am Pflegestufen-System. Hier findet das Protokoll seinen Ursprung. Da sich die Begutachtungsrichtlinien mit Eintritt des Pflegestärkungsgesetz II geändert haben und sich die Einstufung in einen Pflegegrad nicht mehr an Pflegeminuten sondern an der Selbstständigkeit Ihres pflegebedürftigen Angehörigen orientiert, achten Sie bitte unbedingt auf die Aktualität.

pflege.de stellt Ihnen kostenlos eine aktuelle Mustervorlage zur Verfügung, die Sie ganz einfach herunterladen, ausfüllen und dem Pflegegutachter vorlegen können.

Wie sieht ein Pflegetagebuch aus?

Neben grundsätzlichen Angaben zum Pflegebedürftigen wie beispielsweise Name und Adresse, umfasst das Pflegetagebuch einen Fragenkatalog zum Ankreuzen, anhand dessen der individuelle Pflegebedarf in verschiedenen Lebensbereichen ermittelt wird. Aktuelle Pflegeprotokolle berücksichtigen dabei die Anforderungen des sogenannten Neuen Begutachtungsassassment (kurz: NBA). Denn durch das Pflegestärkungsgesetz II, das 2017 in Kraft getreten ist, wird der Pflegeaufwand nicht mehr anhand von Pflegeminuten ermittelt. Seither stellen Gutachter des MD / MEDICPROOF fest, wie selbstständig Antragsteller in verschiedenen Lebenssituationen sind.

Wie führe ich ein Pflegetagebuch?

Im Idealfall führen Sie ein Pflegetagebuch schon ab Antragstellung und protokollieren Ihren Aufwand über einen Zeitraum von circa zwei Wochen. Damit Ihr Angehöriger die gewünschte Einstufung erhält, sollten Sie die Fragen des Fragenkatalogs möglichst genau beantworten. Nutzen Sie auch die Notizfelder, um wichtige Informationen oder individuelle Probleme in der Pflege Ihres Angehörigen festzuhalten. Je mehr Informationen der Gutachter hat, desto einfacher ist es für ihn, Ihre Pflegesituation realistisch einzuschätzen. Notieren Sie zudem Pflegehilfsmittel, die Sie bei der Pflege Ihres Angehörigen brauchen. Wichtig ist es auch, dass Sie ehrliche Angaben im Pflegetagebuch machen. Nicht übertrieben, aber auch nichts beschönigen.

Wie lange muss ein Pflegetagebuch geführt werden?

Für eine realistische Dokumentation des alltäglichen Hilfebedarfs empfiehlt es sich, das Tagebuch für einen Zeitraum von mindestens zwei Wochen zu führen. Beginnen Sie idealerweise bereits ab der Antragstellung mit dem Führen eines Pflegeprotokolls und zeichnen Sie den Pflegeaufwand auch über die Begutachtung hinaus, auf. Falls Ihr Angehöriger nicht den gewünschten Pflegegrad erhalten hat und Sie Widerspruch einlegen möchten oder falls sich die Pflegesituation verschlechtert, können Sie so Ihren erhöhten Pflegeaufwand belegen.

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Erstelldatum: 6102.10.92|Zuletzt geändert: 3202.90.4
(1)
Sozialgesetzbuch § 14 SGB XI Begriff der Pflegebedürftigkeit
www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/14.html (letzter Abruf am 27.04.2021)
(2)
Sozialgesetzbuch § 15 SGB XI Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument
www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/15.html (letzter Abruf am 27.04.2021)
(3)
Sozialgesetzbuch § 18 SGB XI Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/18.html (letzter Abruf am 27.04.2021)
(4)
Bildquellen
Bild 1: ©istock.com/Stefani_Ecknig, Bild 2: © Ocsay Bence / Fotolia.com, Bild 3: © Halfpoint / Fotolia.com
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