Pflegestufen und Pflegegrade
Pflegeversicherung, Pflegezusatzversicherung und Krankenversicherung spielen bei der Versorgung von Pflegebedürftigen und Demenzkranken eine große Rolle. Zum 01.01.2017 haben fünf Pflegegrade im Rahmen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) das bisherige System der drei Pflegestufen abgelöst. Eingeführt wurde zudem ein neues Prüfverfahren zur Begutachtung der Pflegesituation. Der Grad der Pflegebedürftigkeit ist ausschlaggebend dafür, welche Leistungen die Pflegekasse übernimmt.
Automatische Umstellung von Pflegestufe auf Pflegegrad
Wer vor Inkrafttreten des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) bereits eine anerkannte Pflegestufe (Pflegestufe 0, Pflegestufe 1, Pflegestufe 2 oder Pflegestufe 3) hatte, erhielt von seiner Pflegekasse automatisch einen Pflegegrad zugeteilt. In den meisten Fällen war keine erneute Begutachtung erforderlich.
Umstellung Pflegestufen zu Pflegegrade, © pflege.de
Kriterien und Voraussetzungen für einen Pflegegrad
Um Anspruch auf Pflegeleistungen zu haben, müssen Versicherte zunächst einen Antrag auf Pflegegrad bei ihrer zuständigen Pflegekasse stellen (bis 31.12.2016: Antrag auf Pflegestufe). Danach ermitteln Gutachter aus speziellen Institutionen die Pflegesituation vor Ort.
Im Vergleich zu dem alten Pflegestufen-System ist nicht mehr der reine Zeitaufwand für körperliche Unterstützungsleistungen in den Bereichen Körperpflege, Mobilität, Ernährung und Haushaltsführung entscheidend, sondern seit Januar 2017 der Grad der vorhandenen Selbstständigkeit in sechs Aktivitätsbereichen.
Auf Basis des erstellten Pflegegutachtens entscheidet die Pflegekasse, ob Sie einen Pflegegrad anerkennt oder ablehnt.
Widerspruch bei Ablehnung eines Pflegegrads stellen – So geht‘s
Wird ein Antrag auf Pflegeleistungen von der zuständigen Pflegekasse abgelehnt oder bezweifeln Sie als betroffener Antragsteller oder Angehöriger den entschiedenen Pflegegrad, dann können Sie binnen vier Wochen nach Erhalt des schriftlichen Bescheid Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen.
Ihren Antrag auf Anhebung des Pflegegrads stellen betroffene Pflegebedürftige oder Sie als Angehörige normalerweise auf Grundlage eines Wiederholungsgutachtens bei der Pflegekasse des Versicherten. Spätestens fünf Wochen nach diesem Antrag muss der Versicherte, der eine höhere Einstufung erreichen will, dann von einem von der Kasse benannten Gutachter begutachtet werden. Auch bei Höherstufungen von Leistungsempfängern, in Streitfällen und bei vielen anderen schwierigen Fragen setzen die Pflegekassen die Gutachter des MDK und anderer Organisationen ein.
Pflegekasse & Pflegefinanzierung
In unserer Rubrik Pflegekasse & Pflegefinanzierung informiert Sie pflege.de ausführlich über die verschiedenen Pflegeleistungen.

Auch erfahren Sie mehr über die Institutionen, die bei der Antragstellung auf einen Pflegegrad relevant für Sie werden. Bei gesetzlich Versicherten ist dies der Medizinische Dienst (bekannt unter dem Kürzel MDK) und bei privat Versicherten ist es der MEDICPROOF.
Pflegeversicherung
In der Rubrik Pflegekasse & Pflegefinanzierung bekommen Sie außerdem einen Überblick über die soziale Pflegeversicherung und Möglichkeiten, um für einen Pflegefall noch besser vorzusorgen: sogenannte Pflegezusatzversicherungen. Neben den reinen privaten Zusatzversicherungen gibt es zudem auch eine private Pflegevorsorge mit staatlichem Zuschuss: den sogenannten Pflege-Bahr.
Pflegegesetz & Pflegerecht: Die wichtigsten Gesetze im Gesundheitswesen
Der Bereich Pflegegesetz & Pflegerecht gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Pflege-Gesetze und hält Sie mit aktuellen Rechtsprechungen auf dem neuesten Stand. In der Themenwelt zum Sozialgesetzbuch (SGB) erfahren Sie mehr über die speziellen Gesetzes-Bücher im Bereich Pflege und Gesundheit.
Außerdem informiert Sie pflege.de im Bereich Pflegegesetz & Pflegerecht über die relevanten rechtlichen Vorsorgedokumente: sogenannte Vollmachten & Verfügungen. Dazu gehören:
- Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung
- Betreuungsverfügung oder Betreuungsvollmacht
- Testament