Pflegekasse und Pflegerecht

Die Soziale Pflegeversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung. Deshalb haben die meisten Menschen in Deutschland, wenn sie pflegebedürftig werden, verschiedene Ansprüche gegenüber der Pflegekasse. Entscheidend für den individuellen Anspruch ist dabei die Einstufung in einen von fünf Pflegegraden. pflege.de bietet Orientierung in der Welt von Pflegekasse und Pflegerecht.

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Die fünf Pflegegrade der Pflegekassen

Auch wenn viele immer noch fälschlicherweise von „Pflegestufen“ sprechen: Seit dem 01.01.2017 gibt es keine Pflegestufen mehr, sondern Pflegegrade. Im Zuge der Reform (PSG II) wurde nicht nur der Name geändert, sondern das ganze Begutachtungs-Verfahren und vieles mehr komplett neu gedacht.

Zum Beispiel ist im Vergleich zu dem alten Pflegestufen-System bei den Pflegegraden nicht mehr der Zeitaufwand für die Unterstützung entscheidend, sondern das Ausmaß der noch vorhandenen Selbstständigkeit. Und das auch in Bereichen, die über die körperbezogene Versorgung hinausgehen.

Wenn Sie in Deutschland versichert und auf Pflege oder Betreuung angewiesen sind, sollten Sie umgehend einen Pflegegrad beantragen. Nur mit einem anerkannten Pflegegrad können Sie Pflegeleistungen nutzen.

So beantragen Sie einen Pflegegrad

Um einen Pflegegrad zu bekommen, müssen Sie einen Antrag auf Pflegegrad bei ihrer zuständigen Pflegekasse stellen, die immer an Ihre Krankenkasse angegliedert ist. Es bietet sich an, den Antrag auf Pflegegrad mit einem Antrag auf Pflegeleistungen zu verbinden.

Daraufhin ermitteln Gutachter vom Medizinischen Dienst (MD) oder von Medicproof Ihre Pflegesituation vor Ort. Bei dem Pflegegutachten haben Sie die Möglichkeit, im direkten Gespräch Ihre Situation zu schildern und können auch selbst Fragen stellen. Auf Basis des Pflegegutachtens entscheidet die Pflegekasse, ob und welchen Pflegegrad sie Ihnen zuteilt.

Tipp
Nutzen Sie vorab den kostenlosen Pflegegradrechner

Um vorab einzuschätzen, welchen Pflegegrad Sie am Ende wahrscheinlich erhalten, können Sie jetzt den praktischen Pflegegradrechner von pflege.de nutzen. So bekommen Sie auch einen Eindruck davon, welche Aspekte dabei eine Rolle spielen.

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So widersprechen Sie einem Pflegegrad-Bescheid

Wird Ihr Antrag auf Pflegegrad nicht anerkannt oder Sie sind mit dem erteilten Pflegegrad nicht einverstanden, können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Mehr über das Vorgehen und die Fristen erfahren Sie im Ratgeber Widerspruch gegen einen Pflegegrad.

Pflegekasse & Pflegefinanzierung

Der Pflegegrad ist das eine, doch welche Leistungen kann man bei der Pflegekasse eigentlich beanspruchen? Die Antwort auf diese und viele weitere Fragen zur Finanzierung finden Sie in der Themenwelt Pflegekasse & Pflegefinanzierung.

Dazu gehören nicht nur Themen wie Pflegegeld und Pflegesachleistungen oder die Finanzierung eines Platzes im Pflegeheim, sondern auch Tipps zum Umgang mit Pflegekosten in der Steuer. Oder die Tatsache, dass ehrenamtlich pflegende Angehörige mit ihrer Pflege Rentenansprüche sammeln können.

Tipp
Kostenlose Pflegehilfsmittel beanspruchen

Egal mit welchem Pflegegrad: Wer zuhause gepflegt wird, hat Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro pro Monat. Dazu gehören zum Beispiel Desinfektionsmittel und Einweghandschuhe.

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Pflegegesetz & Pflegerecht

Über die Pflegeleistungen hinaus gibt es noch viele weitere gesetzliche Regelungen und Ansprüche im Bereich der häuslichen und stationären Pflege. Einen Überblick über die wichtigsten Pflegegesetze und die aktuelle Rechtsprechung finden Sie im Bereich Pflegegesetz & Pflegerecht.

Dazu gehören Informationen zu den pflegebezogenen Inhalten des Sozialgesetzbuchs (SGB), Gesetzesänderungen sowie zu wichtigen Vollmachten und Verfügungen.

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Erstelldatum: 5102.21.22|Zuletzt geändert: 3202.20.12
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Bild 1: © weseetheworld / Fotolia.com
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