Badewanneneinsatz / Badewannenverkürzer

Badewanneneinsatz / Badewannenverkürzer

Vielleicht kennen Sie das: Sie liegen in der Badewanne, finden aber keinen Halt, weil Ihre Füße nicht bis ans andere Ende reichen. Oder Ihrem Angehörigen fehlt die Kraft, sich in der langen Wanne zu stabilisieren?

Wenn Menschen gern baden, sich aber nicht mehr sicher in der Wanne fühlen, kann ein Badewanneneinsatz Abhilfe schaffen. pflege.de stellt verschiedene Modelle des praktischen Hilfsmittels vor.

Inhaltsverzeichnis

Badewanneneinsatz: Definition

Badewanneneinsätze sind zum einen Hilfsmittel, die eine zu große Badewanne verkürzen können, beispielsweise mittels einer Fußstütze. Deshalb werden sie auch Badewannenverkürzer genannt. Zum anderen handelt es sich um Einlagen, in denen mobil eingeschränkten Menschen festgeschnallt werden, um Halt in der Wanne zu finden, sogenannte Badeliegen. Sie werden insbesondere in der Pflege von Kindern eingesetzt.

Für wen eignen sich Badewanneneinsätze?

Ein Badewanneneinsatz oder Wannenverkürzer kann in folgenden Situationen sinnvoll sein:

  • Wenn die Badewanne zu lang ist und die badende Person immer wieder mit dem Oberkörper unter Wasser rutscht.
  • Wenn sich die badende Person während des Vollbads bequem mit den Beinen abstützen möchte, um sich beim Baden sicher zu fühlen.
  • Wenn die Kraft in den Beinen einer pflegebedürftigen Person nicht mehr stark genug ist, um Halt in der großen Wanne zu finden.
  • Wenn die zu pflegende Person sich nicht eigenständig in der Badewanne in Position halten kann.
  • Wenn auch andere Personen die Badewanne nutzen, der Badewanneneinsatz also je nach Bedarf eingesetzt und wieder entfernt werden muss.

Wenn eine oder mehrere dieser Szenarien in Frage kommen, ist ein Badewanneneinsatz ideal für Sie.

Tipp
Pflegegrad beantragen

Prüfen Sie, ob für Sie oder Ihr Angehöriger ein Pflegegrad in Frage kommt. Die Vorteile eines Pflegegrades liegen auf der Hand: So haben Sie etwa Anrecht auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Pflegehilfsmittel sowie Leistungen zur Verbesserung der eigenen Wohnumfeldes.

 

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Welche Badewanneneinsätze gibt es?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie Ihre Badewanne verkleinern können oder um dafür zu sorgen, dass die badende Person sicheren Halt findet:

  • Fußstützen
  • Rückenstützen / Badewannenkissen
  • Badeliegen
  • Wanne in Wanne

Fußstützen

Mit Saugnäpfen werden die Fußstützen am Fußende der Badewanne befestigt. Fußstützen gibt es in verschiedenen Ausführungen, massiv aus Kunststoff oder aus Aluminium mit verstellbarem Gestänge. Letztere können Sie variabel auf verschiedene Größen einstellen.

Rückenstützen / Badewannenkissen

Für den Rücken ziehen viele eine weichere Lösung vor. Die Möglichkeiten reichen von einfachen Kopfteilen aus Polyester über ergonomisch geformte Badewannenkissen bis hin zu komfortablen Polstern für die Badewanne, die Nacken, Rücken und Gesäß stützen.

Badeliegen

Ist die pflegebedürftige Person körperlich so stark eingeschränkt, dass sie sich gar nicht mehr selbstständig in der Badewanne halten kann, kann eine Badeliege die geeignete Lösung sein. Sie kommen besonders bei pflegebedürftigen Kindern zum Einsatz.

Wanne in Wanne

Das Wanne-in-Wanne-Konzept beschreibt eigentlich die Möglichkeit, eine alte durch eine neue Badewanne aus Acryl zu ersetzen – und zwar ohne umfangreiche Umbauten im Bad. Es eignet sich aber ebenso gut dafür, eine zu große Badewanne zu verkleinern, indem Sie beispielsweise eine kleinere Sitzbadewanne in eine große Liegewanne einbauen lassen.

Tipp
Weitere Hilfsmittel für noch mehr Sicherheit im Bad

Möchten Sie oder Ihr Angehöriger nicht auf ein Vollbad verzichten? Es gibt viele verschiedene Hilfsmittel, die Sie dabei unterstützen können. So geben etwa Haltegriffe zusätzlich ein sicheres Gefühl. Oder Sie schaffen gleich einen Badewannenlift an. Auch speziell für Senioren entwickelte Sitzbadewanne mit Türeinstieg sind eine sinnvolle Alternative zur herkömmlichen Badewanne.

Badewanneneinsatz: Vor- und Nachteile

Ein Badewanneneinsatz bietet viele Vorteile, aber auch einige Nachteile sowohl für die pflegebedürftige Person als auch für die Familienmitglieder, die das Bad ebenfalls benutzen:

  • Die badende Person fühlt sich sicher und kann sich gut abstützen.
  • Die Haare der badenden Person werden nicht unbedingt nass.
  • Ein ungewolltes Abrutschen ins Wasser wird verhindert.
  • Viele Badewanneneinsätze sind variabel und lassen sich an unterschiedliche Wannen anpassen.
  • Der finanzielle Aufwand ist gering.
  • Die Badewanne bleibt für alle Familienmitglieder nutzbar.
  • Nicht jedes Modell passt in jede Wanne (Wannenform beachten).
  • Badeöl oder -schaum können die Haftfähigkeit von Saugnäpfen beeinträchtigen.

Worauf Sie beim Kauf achten sollten

Bevor Sie sich einen Badewanneneinsatz zulegen, sollten Sie sich umfassend darüber informieren, welches Hilfsmittel für Ihre Situation das richtige ist. Beraten Sie sich mit Ihrem Hausarzt und einer professionellen Pflegekraft. Auch im Sanitätshaus wissen die Mitarbeiter, welcher Badewanneneinsatz sich gut für die häusliche Pflege eignet.

Besonders wichtig ist die Sicherheit. Deshalb achten Sie außerdem darauf, dass der gewählte Badewanneneinsatz auch das TÜV/GS-Siegel aufweist.

Badewanneneinsatz von der Krankenkasse: Kostenübernahme

Badewanneneinsätze, die im Hilfsmittelverzeichnis und Hilfsmittelkatalog gelistet sind, werden in der Regel problemlos von der Krankenkasse bezuschusst.(1) Dazu muss der behandelnde Arzt lediglich die Notwendigkeit dazu bestätigen. Der Versicherte selbst muss dann höchstens zehn Euro dazuzahlen.(2)

Ein Badewannenverkürzer kann dann notwendig sein und bezuschusst werden, wenn

  • die Person das Wannenende nicht mehr erreicht,
  • die Funktion der unteren Extremitäten (Knie-, Hüftgelenk, Beinverkürzung) eingeschränkt oder ausgefallen ist und
  • die Person kleinwüchsig ist und das Baden in Liegendhaltung nicht möglich ist, ohne abzurutschen.

Ist ein spezielles Hilfsmittel nicht im Verzeichnis zu finden, sollten Sie trotzdem vor der Anschaffung bei Ihrer Krankenkasse nachfragen, ob es bezuschusst wird. Sie prüft dann, ob es sich um einen allgemeinen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens handelt – dann gibt es keinen Zuschuss – und entscheidet gegebenenfalls individuell.

Wichtiger Hinweis
Hilfsmittel oder nicht?

Nicht jede Lösung findet sich auch im Hilfsmittelverzeichnis oder Hilfsmittelkatalog. So ist etwa die Wanne-in-Wanne-Lösung kein Hilfsmittel im eigentlichen Sinne. Trotzdem erfüllt sie den Zweck, eine Badewanne zu verkleinern. Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse, ob sie sich trotzdem an den Kosten beteiligt.

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Häufig gestellte Fragen

Was tun, wenn die Badewanne zu groß ist?

Wenn eine pflegebedürftige Person gern badet, die Badewanne aber zu groß für ihre individuelle Körpergröße ist, kann ein Badewanneneinsatz Abhilfe schaffen.

Was tun, wenn die Badewanne zu lang ist?

Wenn Sie in Ihrer Badewanne nicht mit Ihren Füßen ans andere Ende reichen, kann ein Badewanneneinsatz Ihnen besseren Halt bieten.

Welche Badewanneneinsätze gibt es?

Es gibt verschiedene Badewanneneinsätze, die Ihre Badewanne verkleinern können oder dafür sorgen, dass die badende Person sicheren Halt findet:

  • Fußstützen
  • Rückenstützen / Badewannenkissen
  • Badeliegen
  • Wanne in Wanne

Wird ein Badewanneneinsatz von der Krankenkasse bezahlt?

Verordnet Ihr Arzt Ihnen einen Badewanneneinsatz, der im Hilfsmittelverzeichnis & Hilfsmittelkatalog gelistet sind, können Sie einen Zuschuss bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Doch auch, wenn ein spezielles Hilfsmittel nicht im Verzeichnis zu finden ist, sollten Sie bei Ihrer Krankenkasse nachfragen, ob es bezuschusst wird. Dann prüft sie, ob es sich um einen allgemeinen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens handelt und entscheidet individuell über eine Kostenübernahme.

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Erstelldatum: 7102.30.6|Zuletzt geändert: 3202.50.22
(1)
Hilfsmittelverzeichnis des GKV Spitzenverbandes (2022): Übersicht über die Produktgruppen des Hilfsmittelverzeichnis
https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/home/verzeichnis/dd6db62d-b295-44a3-9941-c2cd3cac1351 (letzter Abruf am 11.05.2023)
(2)
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - § 61 Zuzahlungen
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__61.html (letzter Abruf am 15.05.2023)
(3)
Bildquelle
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