Erholung, Kuren und Urlaub für pflegende Angehörige

Urlaub für pflegende Angehörige

Die Betreuung Ihres pflegebedürftigen Angehörigen kostet Sie Kraft, sowohl körperlich als auch psychisch. Auch wenn Sie vielleicht schon alltägliche Unterstützungsangebote wie z. B. einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen, sollten Sie sich regelmäßig Auszeiten gönnen. Tanken Sie mit einer Kur, Reha oder einem Erholungsurlaub neue Kraft für den Pflegealltag und tun Sie sich etwas Gutes! Denn Sie sind nicht nur für die Pflege Ihres Angehörigen verantwortlich, sondern vor allem auch für Ihre eigene Gesundheit. Je länger Sie selbst gesund bleiben, desto länger können Sie auch Ihren pflegebedürftigen Angehörigen betreuen. pflege.de klärt über Erholungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige auf und gibt Tipps, wie Sie Zuschüsse der Kasse erhalten.

Inhaltsverzeichnis

Reha und Kuren für pflegende Angehörige

Unter einer Kur werden ambulante oder stationäre Vorsorgeleistungen verstanden. Mit einer Kur soll also Erkrankungen vorgebeugt werden. Eine Rehabilitation soll dagegen die Gesundheit wiederherstellen.

Hand aufs Herz: Bleibt Ihnen neben der Pflege wirklich noch Zeit für Ihre Freunde, Ihre Hobbys oder einfach mal für eine ruhige Stunde mit einer Tasse Tee? Vielleicht werden Sie jetzt sagen: „Die Pflege meines Partners ist für mich wichtiger als meine eigene Gesundheit.“ Das ist eine sehr lobenswerte Einstellung, doch sie ist gefährlich.

Bedenken Sie, dass Sie nur so gut pflegen können, wie Ihre körperlichen und seelischen Kräfte es zulassen. Deshalb sollten Sie alles dafür tun, dass Sie möglichst lange gesund und leistungsfähig bleiben – auch im Interesse Ihres pflegebedürftigen Angehörigen.

Viele pflegende Angehörige leiden unter gesundheitlichen Problemen: Sie sind oftmals chronisch erschöpft, haben ggf. Schlafstörungen, depressive Verstimmungen und oft auch körperliche Beschwerden wie Rückenschmerzen.

Krankenkassen und Rentenversicherungsträger bieten Ihnen im Rahmen der Entlastungsangebote für pflegende Angehörige viele Möglichkeiten, um Krankheiten vorzubeugen (Kur) oder nach einer Erkrankung wieder fit zu werden (Rehabilitation).

Schritt für Schritt-Anleitung: So beantragen Sie eine Kur oder Reha

Wenn Sie eine Kur bzw. eine medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsleistung beantragen möchten, sollten Sie folgende drei Schritte berücksichtigen:

  1. Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt. Kommt eine Kur oder eine Reha für pflegende Angehörige für Sie in Frage? Kann er Ihren Bedarf medizinisch begründen?
  2. Füllen Sie – evtl. gemeinsam mit Ihrem Hausarzt – das Antragsformular aus und reichen Sie es bei Ihrer Krankenkasse ein. Das Formular können Sie z. B. bei der Deutschen Rentenversicherung kostenlos herunterladen.
  3. Ihr Kurantrag wird durch den Medizinischen Dienst (MD, ehemals MDK), den Vertrags- oder Amtsarzt geprüft und idealerweise bewilligt.
Tipp
Antrag stellen

Am sichersten ist es, wenn Sie einen Antrag zunächst bei Ihrer Krankenkasse stellen. Sollte sie nicht zuständig sein, wird sie Ihren Antrag weiterreichen, z. B. an Ihren Rentenversicherungsträger. Falls Ihr Antrag abgelehnt wird, können Sie Widerspruch einlegen. Das sollten Sie am besten gemeinsam mit Ihrem Arzt tun.

Kuren für pflegende Angehörige: ambulant oder kompakt?

Pflegende Angehörige können eine Kur entweder ambulant (Ambulante Vorsorgekur) oder kompakt (Kompaktkur) machen.

Beide Kuren gehören zu den ambulanten Vorsorgeleistungen (Abs. 2 §23 SGB V) Ihrer Krankenkasse bzw. zu den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Ihrer Rentenversicherung. Die wichtigsten Unterschiede zwischen einer Ambulanten Kur und einer Kompaktkur im Überblick:

Kurform Ambulante Vorsorgekur Kompaktkur
Indikation Leichtere gesundheitliche Störungen, wenn eine ambulante Behandlung nicht ausreicht Eines/mehrere von 30 bestimmten Krankheitsbildern (z. B. Osteoporose)
Ort In einem von ca. 390 anerkannten Heilbädern, nach freier Wahl, in Absprache mit dem Arzt In einem von ca. 390 anerkannten Heilbädern, von der Krankenkasse bestimmt
Durchführung Unterkunft & Verpflegung frei wählbar Unterkunft & Verpflegung frei wählbar
Dauer ca. 2 bis 3 Wochen ca. 3 Wochen
Kosten Übernahme der Arztkosten und 90% der Kurmittelkosten sowie einen Zuschuss von max. 13 Euro pro Tag für Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkostenerstattung, Kurtaxe Übernahme der Arztkosten und 90 % der Kurmittelkosten sowie einen Zuschuss von max. 13 Euro pro Tag für Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten, Kurtaxe
Eigenanteil 10 Euro pro Verordnung 10 Euro pro Verordnung
Info
Voraussetzungen müssen erfüllt werden

Ob Ihre Krankenkasse oder Ihre Rentenversicherung als Kostenträger in Frage kommt, ist nicht ganz unerheblich. Denn wenn die Rentenversicherung die Kosten übernehmen soll, müssen Sie zuvor auf jeden Fall versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllen (z. B. müssen Sie in den letzten beiden Jahren vor der Antragstellung mindestens sechs Kalendermonate lang Ihre Rentenbeiträge bezahlt haben).

Reha für pflegende Angehörige: Ambulant oder stationär?

Im Gegensatz zu Kuren sollen Rehabilitationsleistungen (Reha) Ihre Gesundheit nicht prophylaktisch schützen, sondern vielmehr nach Operationen oder bei chronischen Krankheiten wiederherstellen. Diese Reha-Leistungen bezuschussen sowohl Krankenkassen als auch Rentenversicherungsträger: Bei beiden Institutionen können Sie medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen beantragen.

Auch hier gibt es wieder zwei Möglichkeiten:

  1. Die ambulante Reha
  2. Die stationäre Reha
Reha Ambulante Reha Stationäre Reha
Indikation Nach Operationen oder bei chronischen Krankheiten, wenn ambulante Behandlungen nicht ausreichen Heilung oder Linderung einer bestehenden Krankheit/eines gesundheitlichen Schadens, wenn ambulante Behandlungen/Kuren nicht mehr ausreichen
Ort Örtliches Reha-Zentrum Krankenkasse/Rentenversicherungsträger benennt Ort und Reha-Einrichtung (Wünsche können berücksichtigt werden)
Dauer 4 bis 6 Stunden pro Tag für rund drei Wochen ca. 3 Wochen
Kosten 10 Euro pro Tag (für maximal 42 Tage im Kalenderjahr) 10 Euro pro Tag (für maximal 42 Tage im Kalenderjahr)

Welche Form der Reha für Sie in Frage kommt, können Sie am besten mit Ihrem behandelnden Arzt klären.

Voraussetzungen für Rehas für pflegende Angehörige

Folgende Voraussetzungen müssen Sie für eine Rehabilitation erfüllen:

  • Die Rehabilitation ist aus medizinischen Gründen erforderlich.
  • Sie sind körperlich in der Lage, die Rehabilitation durchzuführen.
  • Es besteht eine positive Prognose.
  • Die Ziele der Reha sind in einem realistischen Zeitrahmen erreichbar.
Tipp
Anspruch auf ambulante Reha / stationäre Reha

Sie haben alle drei Jahre Anspruch auf eine ambulante Rehabilitation, eine sog. ambulante Vorsorgeleistung. Sollten Sie aber an einer Krankheit wie z. B. Rheuma leiden, so können Sie auch schon früher wieder eine ambulante Rehabilitation in Anspruch nehmen. Auf eine stationäre Rehabilitation haben Sie alle vier Jahre Anspruch.

Spezielle Rehabilitationen für pflegende Angehörige?

Noch gibt es nur wenige Angebote an Rehabilitationen, die sich ganz speziell an pflegende Angehörige richten. Einige Krankenkassen haben aber bereits Angebote für pflegende Angehörige in ihrem Programm. So haben z. B. Versicherte der AOK die Möglichkeit, sich für drei Wochen auch psychologisch betreuen zu lassen, Angehörigenschulungen (z. B. zum Thema Demenz) zu besuchen und Techniken zur Entspannung oder zum rückengerechten Pflegen kennenzulernen.

Kuren für pflegebedürftige Kinder und ihre Angehörigen

Besonders für Familien, in denen ein Kind mit Pflegebedarf lebt, sind Kuren eine willkommene Abwechslung vom fordernden Pflegealltag. Denn neben Pflegealltag, Beruf, Haushalt und Arztterminen bleibt oft wenig Zeit, um die schönen Momente als Familie zu genießen.

Für Familien mit einem pflegebedürftigen Kind gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie Sie und Ihr Kind mit der Unterstützung der Pflege- oder Krankenkasse eine erholende Auszeit nehmen können:

  • Kinderkur oder Familien-Reha:
    Hier steht die Gesundheit Ihres Kindes im Fokus. Eine Kinder- oder Familenreha dient dazu, den Gesundheitszustand Ihres Kindes zu verbessern oder einer Verschlechterung vorzubeugen.
  • Mutter-Kind-Kur/Vater-Kind-Kur:
    Eine solche Kur richtet sich als Sie als Elternteil und dient Ihrer Erholung.
  • Kurzzeitwohnen:
    Das Kurzzeitwohnen ermöglicht einen erholsamen Aufenthalt in einer Einrichtung, in dem Ihr Kind heilpädagogisch betreut wird.
pflege.de-Studie 2023: Kinderpflege zuhause

Der Weg zur Kur ist meistens mit viel Bürokratie verbunden, aber es lohnt sich – das sagen auch die pflegenden Elternteile, die wir im Rahmen der pflege.de-Studie 2023 interviewt haben. Laden Sie den kompletten Ergebnisbericht zur Studie herunter und stöbern Sie in:

 

  • Spannenden Infografiken
  • Fachlichen Ratschlägen aus der Kindermedizin
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Erholungsurlaub für pflegende Angehörige: Verhinderungspflege

Wagen Sie es ruhig, auch einmal an Urlaub zu denken, obwohl Sie zuhause Ihren Angehörigen pflegen. Selbst der Gesetzgeber ist davon überzeugt, dass pflegende Angehörige einmal durchatmen, neue Kraft tanken müssen und eine kleine Auszeit von der Pflege brauchen. Deshalb gibt es die sog. Verhinderungspflege, auch „Urlaubspflege“ genannt. Sie springt ein, wenn Sie als pflegender Angehöriger Urlaub machen – für maximal sechs Wochen im Jahr. Bezieht Ihr pflegebedürftiger Angehöriger Pflegegeld, so wird dieses während der Verhinderungspflege bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr zur Hälfte weitergezahlt.

Sie können den Urlaub entweder alleine machen oder Ihren Pflegebedürftigen mitnehmen. Wenn Sie alleine verreisen, können Sie Ihren Angehörigen zuhause oder in einer Einrichtung unterbringen, wenn Sie zusammen verreisen wollen, gibt es dafür spezielle Pflegehotels.

Info
Antrag auf Verhinderungspflege rechtzeitig stellen!

Sie müssen nur entscheiden – evtl. gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen – ob er während Ihres Urlaubs lieber zuhause (durch ambulante Dienste oder im Rahmen einer 24-Stunden-Betreuung) oder in einer stationären Einrichtung betreut werden möchte. Viele Pflegeheime bieten eine stationäre Aufnahme auf Zeit an oder Sie suchen nach einem Platz in einer Kurzzeitpflege-Einrichtung. Verhinderungspflege findet in der Regel zuhause durch einen ambulanten Pflegedienst statt. Wichtig ist aber, dass Sie den Antrag auf Verhinderungspflege stellen, damit die Pflegeversicherung die Kosten übernimmt. Voraussetzung dafür ist ein anerkannter Pflegegrad.

Urlaubsangebote für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige

Immer mehr Hotels (sog. Pflegehotels) spezialisieren sich inzwischen auf Angebote für pflegende Angehörige, die Urlaub mit ihren Pflegebedürftigen machen möchten. Ziel der Angebote ist es, den Angehörigen eine Auszeit zu ermöglichen und die Pflegebedürftigen dabei im gleichen Hotel pflegerisch gut zu versorgen bzw. zu betreuen. Neben Hotels bieten z. B. auch Kreuzfahrtanbieter bereits entsprechende Reisen für Familien mit Pflegebedürftigen an. Dabei kommen alle Beteiligten mal aus der gewohnten Pflegesituation, erleben zusammen Neues und können sich erholen und entspannen.

Ähnlich zu Pflegehotels gibt es auch Kurkliniken, die sich auf die Versorgung von Demenzkranken und deren Angehörigen spezialisiert haben. Dabei fahren Pflegender und Angehöriger zusammen auf Kur und beide erhalten maßgeschneiderte Angebote, die dafür sorgen, gut erholt in ihren Alltag zurückkehren. Die Kosten für eine Kur für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige übernimmt in der Regel die Krankenkasse.

Aber auch für Pflegebedürftige, die nicht an Demenz erkrankt sind, gibt es spezielle Kuren, z. B. eine Bring-mit-Kur – eine Kur für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige. Ihr pflegebedürftiger Angehöriger wird dabei in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung am Kurort untergebracht, sodass Sie all die Annehmlichkeiten genießen können, die Sie für Ihre Erholung und Regeneration brauchen.

Tipp
Reha allein oder mit Pflegebedürftigem?

Ob Sie Angebote nutzen, bei denen Sie Ihren pflegebedürftigen Partner mitnehmen, sollten Sie miteinander besprechen. Manchmal tut beiden ein wenig Distanz gut und Sie können sich in Ruhe Ihrer Genesung widmen. Aber das geht natürlich nur, wenn die Pflege zuhause sichergestellt ist, etwa über die Verhinderungspflege.

Wenn Sie eine Kur machen und Ihren pflegebedürftigen Partner mitnehmen, können Sie seinen Aufenthalt als Kurzzeitpflege geltend machen. Eine Kurzzeitpflege kann nämlich auch in stationären Vorsorge- oder Reha-Einrichtungen in Anspruch genommen werden. Vorausgesetzt: Sie als pflegender Angehöriger machen dort eine Kur oder Reha.

Finanzierung der Kurmaßnahmen: Kuren über die Krankenkasse

Ob ambulant in staatlich anerkannten Kurorten oder stationär in einer Kurklinik – Krankenkassen finanzieren die Erholungskuren für pflegende Angehörige. Und zwar nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern auch im Ausland, denn einige Krankenkassen haben z. B. besondere Verträge mit Einrichtungen in Italien, Österreich, Polen oder Ungarn geschlossen.

Dabei müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie waren in ärztlicher Behandlung und dabei wurden alle erforderlichen Arznei-, Heil- und Hilfsmittel verordnet.
  • Die Therapiemöglichkeiten vor Ort sind ausgeschöpft.
  • Ihre letzte Kur liegt länger als drei (ambulant) bzw. vier Jahre (stationär) zurück.
Tipp
Rechtzeitig in die Vorsorge-Kur

Seien Sie mutig und entscheiden Sie sich rechtzeitig für eine Vorsorge-Kur. Nur so bleiben Sie fit und leistungsfähig. Und auch nur so können Sie Ihren pflegebedürftigen Angehörigen möglichst lange gut und qualitätsvoll betreuen. Eine Entscheidung für Ihre Gesundheit ist immer auch eine Entscheidung für Ihren pflegebedürftigen Angehörigen.

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Erstelldatum: 6102.90.6|Zuletzt geändert: 3202.50.42
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