Reha und Kuren für pflegende Angehörige
Unter einer Kur werden ambulante oder stationäre Vorsorgeleistungen verstanden. Mit einer Kur soll also Erkrankungen vorgebeugt werden. Eine Rehabilitation soll dagegen die Gesundheit wiederherstellen.
Hand aufs Herz: Bleibt Ihnen neben der Pflege wirklich noch Zeit für Ihre Freunde, Ihre Hobbys oder einfach mal für eine ruhige Stunde mit einer Tasse Tee? Vielleicht werden Sie jetzt sagen: „Die Pflege meines Partners ist für mich wichtiger als meine eigene Gesundheit.“ Das ist eine sehr lobenswerte Einstellung, doch sie ist gefährlich.
Bedenken Sie, dass Sie nur so gut pflegen können, wie Ihre körperlichen und seelischen Kräfte es zulassen. Deshalb sollten Sie alles dafür tun, dass Sie möglichst lange gesund und leistungsfähig bleiben – auch im Interesse Ihres pflegebedürftigen Angehörigen.
Viele pflegende Angehörige leiden unter gesundheitlichen Problemen: Sie sind oftmals chronisch erschöpft, haben ggf. Schlafstörungen, depressive Verstimmungen und oft auch körperliche Beschwerden wie Rückenschmerzen.
Krankenkassen und Rentenversicherungsträger bieten Ihnen im Rahmen der Entlastungsangebote für pflegende Angehörige viele Möglichkeiten, um Krankheiten vorzubeugen (Kur) oder nach einer Erkrankung wieder fit zu werden (Rehabilitation).
Schritt für Schritt-Anleitung: So beantragen Sie eine Kur oder Reha
Wenn Sie eine Kur bzw. eine medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsleistung beantragen möchten, sollten Sie folgende drei Schritte berücksichtigen:
- Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt. Kommt eine Kur oder eine Reha für pflegende Angehörige für Sie in Frage? Kann er Ihren Bedarf medizinisch begründen?
- Füllen Sie – evtl. gemeinsam mit Ihrem Hausarzt – das Antragsformular aus und reichen Sie es bei Ihrer Krankenkasse ein. Das Formular können Sie z. B. bei der Deutschen Rentenversicherung kostenlos herunterladen.
- Ihr Kurantrag wird durch den Medizinischen Dienst (MD, ehemals MDK), den Vertrags- oder Amtsarzt geprüft und idealerweise bewilligt.
Kuren für pflegende Angehörige: ambulant oder kompakt?
Pflegende Angehörige können eine Kur entweder ambulant (Ambulante Vorsorgekur) oder kompakt (Kompaktkur) machen.
Beide Kuren gehören zu den ambulanten Vorsorgeleistungen (Abs. 2 §23 SGB V) Ihrer Krankenkasse bzw. zu den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Ihrer Rentenversicherung. Die wichtigsten Unterschiede zwischen einer Ambulanten Kur und einer Kompaktkur im Überblick:
Reha für pflegende Angehörige: Ambulant oder stationär?
Im Gegensatz zu Kuren sollen Rehabilitationsleistungen (Reha) Ihre Gesundheit nicht prophylaktisch schützen, sondern vielmehr nach Operationen oder bei chronischen Krankheiten wiederherstellen. Diese Reha-Leistungen bezuschussen sowohl Krankenkassen als auch Rentenversicherungsträger: Bei beiden Institutionen können Sie medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen beantragen.
Auch hier gibt es wieder zwei Möglichkeiten:
- Die ambulante Reha
- Die stationäre Reha
Welche Form der Reha für Sie in Frage kommt, können Sie am besten mit Ihrem behandelnden Arzt klären.
Voraussetzungen für Rehas für pflegende Angehörige
Folgende Voraussetzungen müssen Sie für eine Rehabilitation erfüllen:
- Die Rehabilitation ist aus medizinischen Gründen erforderlich.
- Sie sind körperlich in der Lage, die Rehabilitation durchzuführen.
- Es besteht eine positive Prognose.
- Die Ziele der Reha sind in einem realistischen Zeitrahmen erreichbar.
Spezielle Rehabilitationen für pflegende Angehörige?
Noch gibt es nur wenige Angebote an Rehabilitationen, die sich ganz speziell an pflegende Angehörige richten. Einige Krankenkassen haben aber bereits Angebote für pflegende Angehörige in ihrem Programm. So haben z. B. Versicherte der AOK die Möglichkeit, sich für drei Wochen auch psychologisch betreuen zu lassen, Angehörigenschulungen (z. B. zum Thema Demenz) zu besuchen und Techniken zur Entspannung oder zum rückengerechten Pflegen kennenzulernen.
Kuren für pflegebedürftige Kinder und ihre Angehörigen
Besonders für Familien, in denen ein Kind mit Pflegebedarf lebt, sind Kuren eine willkommene Abwechslung vom fordernden Pflegealltag. Denn neben Pflegealltag, Beruf, Haushalt und Arztterminen bleibt oft wenig Zeit, um die schönen Momente als Familie zu genießen.
Für Familien mit einem pflegebedürftigen Kind gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie Sie und Ihr Kind mit der Unterstützung der Pflege- oder Krankenkasse eine erholende Auszeit nehmen können:
- Kinderkur oder Familien-Reha:
Hier steht die Gesundheit Ihres Kindes im Fokus. Eine Kinder- oder Familenreha dient dazu, den Gesundheitszustand Ihres Kindes zu verbessern oder einer Verschlechterung vorzubeugen.
- Mutter-Kind-Kur/Vater-Kind-Kur:
Eine solche Kur richtet sich als Sie als Elternteil und dient Ihrer Erholung. - Kurzzeitwohnen:
Das Kurzzeitwohnen ermöglicht einen erholsamen Aufenthalt in einer Einrichtung, in dem Ihr Kind heilpädagogisch betreut wird.
Erholungsurlaub für pflegende Angehörige: Verhinderungspflege
Wagen Sie es ruhig, auch einmal an Urlaub zu denken, obwohl Sie zuhause Ihren Angehörigen pflegen. Selbst der Gesetzgeber ist davon überzeugt, dass pflegende Angehörige einmal durchatmen, neue Kraft tanken müssen und eine kleine Auszeit von der Pflege brauchen. Deshalb gibt es die sog. Verhinderungspflege, auch „Urlaubspflege“ genannt. Sie springt ein, wenn Sie als pflegender Angehöriger Urlaub machen – für maximal sechs Wochen im Jahr. Bezieht Ihr pflegebedürftiger Angehöriger Pflegegeld, so wird dieses während der Verhinderungspflege bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr zur Hälfte weitergezahlt.
Sie können den Urlaub entweder alleine machen oder Ihren Pflegebedürftigen mitnehmen. Wenn Sie alleine verreisen, können Sie Ihren Angehörigen zuhause oder in einer Einrichtung unterbringen, wenn Sie zusammen verreisen wollen, gibt es dafür spezielle Pflegehotels.
Urlaubsangebote für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige
Immer mehr Hotels (sog. Pflegehotels) spezialisieren sich inzwischen auf Angebote für pflegende Angehörige, die Urlaub mit ihren Pflegebedürftigen machen möchten. Ziel der Angebote ist es, den Angehörigen eine Auszeit zu ermöglichen und die Pflegebedürftigen dabei im gleichen Hotel pflegerisch gut zu versorgen bzw. zu betreuen. Neben Hotels bieten z. B. auch Kreuzfahrtanbieter bereits entsprechende Reisen für Familien mit Pflegebedürftigen an. Dabei kommen alle Beteiligten mal aus der gewohnten Pflegesituation, erleben zusammen Neues und können sich erholen und entspannen.
Ähnlich zu Pflegehotels gibt es auch Kurkliniken, die sich auf die Versorgung von Demenzkranken und deren Angehörigen spezialisiert haben. Dabei fahren Pflegender und Angehöriger zusammen auf Kur und beide erhalten maßgeschneiderte Angebote, die dafür sorgen, gut erholt in ihren Alltag zurückkehren. Die Kosten für eine Kur für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige übernimmt in der Regel die Krankenkasse.
Aber auch für Pflegebedürftige, die nicht an Demenz erkrankt sind, gibt es spezielle Kuren, z. B. eine Bring-mit-Kur – eine Kur für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige. Ihr pflegebedürftiger Angehöriger wird dabei in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung am Kurort untergebracht, sodass Sie all die Annehmlichkeiten genießen können, die Sie für Ihre Erholung und Regeneration brauchen.
Wenn Sie eine Kur machen und Ihren pflegebedürftigen Partner mitnehmen, können Sie seinen Aufenthalt als Kurzzeitpflege geltend machen. Eine Kurzzeitpflege kann nämlich auch in stationären Vorsorge- oder Reha-Einrichtungen in Anspruch genommen werden. Vorausgesetzt: Sie als pflegender Angehöriger machen dort eine Kur oder Reha.
Finanzierung der Kurmaßnahmen: Kuren über die Krankenkasse
Ob ambulant in staatlich anerkannten Kurorten oder stationär in einer Kurklinik – Krankenkassen finanzieren die Erholungskuren für pflegende Angehörige. Und zwar nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern auch im Ausland, denn einige Krankenkassen haben z. B. besondere Verträge mit Einrichtungen in Italien, Österreich, Polen oder Ungarn geschlossen.
Dabei müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Sie waren in ärztlicher Behandlung und dabei wurden alle erforderlichen Arznei-, Heil- und Hilfsmittel verordnet.
- Die Therapiemöglichkeiten vor Ort sind ausgeschöpft.
- Ihre letzte Kur liegt länger als drei (ambulant) bzw. vier Jahre (stationär) zurück.