Gründe für die Verhinderungspflege
Hauptpflegepersonen haben einen Anspruch auf die Verhinderungspflege, wenn sie die häusliche Pflege zeitweise nicht übernehmen können.
Die Gründe dafür sind zahlreich. Die stundenweise Verhinderungspflege eignet sich beispielsweise für Behördengänge, Sportkurse oder Freizeitaktivitäten. Die tageweise oder wochenweise Verhinderungspflege wird bei längerer Krankheit oder Urlaub wichtig.
Je nach Grund ändert sich auch die genaue Art der Verhinderungspflege. Bei einer längeren Abwesenheit übernimmt die Ersatzpflegeperson die Grundpflege. Bei einer Vertretung eines kurzen Nachmittagstermins geht es dafür vielleicht eher um eine allgemeine Betreuung oder die Unterstützung im Haushalt.
Deswegen können Sie über die Verhinderungspflege beispielsweise auch eine stundenweise Seniorenbetreuung finanzieren.
Voraussetzungen für den Antrag auf Verhinderungspflege
Voraussetzung für den Anspruch auf Verhinderungspflege ist, dass die pflegebedürftige Person…
- … seit mindestens sechs Monaten häuslich gepflegt wird und …
- … mindestens Pflegegrad 2 hat. Bei Pflegegrad 1 ist kein Antrag auf Verhinderungspflege möglich.(1)
Sind diese beiden Bedingungen erfüllt, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege für bis zu sechs Wochen (42 Tage) im Kalenderjahr. Diese müssen nicht am Stück in Anspruch genommen werden, sondern können auch aufgeteilt werden.
Welche Kosten können Sie geltend machen?
Pro Kalenderjahr übernimmt der Pflegekasse 1.612 Euro für die Verhinderungspflege. Dies gilt jedoch nur, wenn die Ersatzpflege durch einen ambulanten Pflegedienst oder durch entfernte Verwandte oder Nachbarn übernommen wird.
Bei Verwandten bis zum zweiten Grad und Personen, die im selben Haushalt wohnen, wird die Verhinderungspflege auf maximal das 1,5-fache des Pflegegeldes gekürzt.
Sonderfall Kurzzeitpflege
Jährlich können Sie maximal 806 Euro des noch nicht verbrauchten Budgets für Kurzzeitpflege für die häusliche Verhinderungspflege einsetzen. Damit stehen der pflegebedürftigen Person insgesamt bis zu 2.418 Euro pro Kalenderjahr für die Verhinderungspflege zur Verfügung.
Wenn Sie das Kurzzeitpflegebudget für die Verhinderungspflege nutzen möchten, sollten Sie dies in Ihrem Antrag auf Verhinderungspflege bestenfalls direkt mit angeben. Diesen Zusatzpunkt finden Sie auch im kostenlosen Musterformular von pflege.de.
Verhinderungspflege in stationärer Einrichtung
Die Verhinderungspflege muss nicht zwingend in der eigenen Häuslichkeit des pflegebedürftigen Menschen stattfinden. Es ist auch möglich, dass Sie die pflegebedürftige Person kurzzeitig in einer stationären Einrichtung, wie etwa in einem Pflegeheim, unterbringen. Auch hier übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr.
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Zusatzleistungen muss allerdings die pflegebedürftige Person selbst tragen. Erkundigen Sie sich daher vorab bei der ausgewählten Einrichtung nach anfallenden Zusatzkosten und planen Sie diese ein.
Wer stellt wo, wann und wie den Antrag?
Den Antrag auf Verhinderungspflege stellt die pflegebedürftige Person selbst bei der zuständigen Pflegekasse. Das geht häufig online auf den Internetauftritten der jeweiligen Krankenkasse. Alternativ können Sie den Antrag per Post senden.
Der Antrag kann, muss aber nicht im Voraus gestellt werden. Eine rückwirkende Beantragung ist vier Jahre lang möglich.(2)
Welche Informationen müssen angegeben werden?
Um den Antrag ausfüllen zu können, sollten Sie einige Informationen bereithalten:
- Anschrift der zuständigen Pflegekasse
- Anschrift und Geburtsdatum der pflegebedürftigen Person
- Versicherungsnummer der pflegebedürftigen Person
- Namen der eingetragenen Pflegepersonen
- Zeitraum und Umfang der Verhinderungspflege (stundenweise oder ganztägig)
- Angabe zur Ersatzpflege
- Art (Privat oder Pflegedienst)
- Name
- Anschrift
- Verwandtschaftsverhältnis
- Bankverbindung der pflegebedürftigen Person
Welche Art von Dokumenten benötigen Sie für die Abrechnung?
Beim Antrag auf Verhinderungspflege müssen Sie zunächst nur das Antragsformular ausfüllen und an die Pflegekasse senden. Bei Bewilligung erhalten Sie meist ein Formular zur Kostenabrechnung. Dieses senden Sie dann mit Nachweisen zurück an die Pflegekasse.
Alternativ können Sie Kostennachweise mit dem Antrag zusammen schicken, beispielsweise, wenn Sie ihn rückwirkend stellen.
Es ist deshalb wichtig, dass Sie entsprechende Kostennachweise sammeln und bereithalten. Eine Kopie der Belege ist sinnvoll, falls Unterlagen verloren gehen.
Kostennachweise können sein:
- Rechnungen oder Quittungen von Pflegepersonen oder Dienstleistern (Abrechnungsformulare für private Pflegepersonen stellen Pflegekassen meist zur Verfügung)
- Belege für Fahrtkosten (Tankquittungen, Fahrkarten, Parkgebühren und ähnliches)
- Belege für den Verdienstausfall (beispielsweise Lohnabrechnungen mit verringerter Stundenzahl)
Antrag richtig ausfüllen mit Musterformular
pflege.de stellt Ihnen einen Muster-Vordruck für den Antrag auf Verhinderungspflege kostenlos zur Verfügung, den Sie bei Ihrer zuständigen Pflegekasse einreichen können.
Häufig gestellte Fragen
Wie beantrage ich Verhinderungspflege?
Die Verhinderungspflege wird bei der zuständigen Pflegekasse beantragt, vom pflegebedürftigen Versicherten selbst oder einer von ihm bevollmächtigten Person.
Viele Pflegekassen stellen auf ihrer Internetseite ein Antragsformular zur Verfügung. Wenn es einfach und unkompliziert gehen soll, stellt Ihnen auch pflege.de ein kostenloses Muster-Formular bereit.
Ab wann kann man Verhinderungspflege beantragen?
Für den Anspruch auf Verhinderungspflege müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Die pflegebedürftige Person wird seit mindestens 6 Monaten in seiner häuslichen Umgebung gepflegt.
Die pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2.
Wo beantrage ich Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege beantragen Sie bei der zuständigen Pflegekasse der pflegebedürftigen versicherten Person.
Wie stelle ich einen Antrag auf Verhinderungspflege?
Den Antrag auf Verhinderungspflege stellen Sie schriftlich bei der zuständigen Pflegekasse.
Kann man Verhinderungspflege rückwirkend beantragen?
Ja, Verhinderungspflege kann auch rückwirkend beantragt werden. Wie bei allen Sozialleistungen geht das bis zu vier Jahre lang.
Wie lange kann man Verhinderungspflege rückwirkend beantragen?
Die Verhinderungspflege können Sie rückwirkend für bis zu vier Jahre beantragen. Wichtig ist, dass Sie entsprechende Belege vorlegen können.
Wer kann Verhinderungspflege beantragen?
Der Antrag auf Verhinderungspflege wird vom pflegebedürftigen Versicherten selbst oder einer von ihm bevollmächtigten Person gestellt.
Wie fülle ich den Antrag auf Verhinderungspflege aus?
Für den Antrag benötigen Sie bestimmte Informationen. Wenn Sie sich unsicher sind, wie Sie den Antrag auf Verhinderungspflege richtig ausfüllen sollen, können Sie gerne den kostenlosen Vordruck von pflege.de nutzen. Dieser ist in wenigen Schritten schnell und unkompliziert ausgefüllt.