Pflegegeld beantragen: Was sind die Voraussetzungen?
Anspruch auf Pflegegeld haben Versicherte mit mindestens Pflegegrad 2, die zuhause von Angehörigen, Freunden oder Ehrenamtlichen gepflegt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind.
Die Höhe des Pflegegeldes in Deutschland beträgt:(2)
- Pflegegrad 1: kein Anspruch auf Pflegegeld
- Pflegegrad 2: 316 Euro pro Monat
- Pflegegrad 3: 545 Euro pro Monat
- Pflegegrad 4: 728 Euro pro Monat
- Pflegegrad 5: 901 Euro pro Monat
Weitere Informationen zu besonderen Ansprüchen, Fristen, Auswirkungen auf die Rente oder zum Thema „Pflegegeld und Steuern“ finde Sie im ausführlichen pflege.de Ratgeber Pflegegeld.
Antrag auf Pflegegeld: Anleitung
Gerade wenn die Pflegebedürftigkeit erst kürzlich eingetreten ist, stehen Betroffene und Angehörige plötzlich vor vielen Fragen und müssen auf einmal wichtige Entscheidungen treffen. Mit den folgenden Hinweisen sollte Ihnen der Antrag auf Pflegegeld leicht fallen.
Wichtige Fragen bei der Antragstellung:
- Wer muss den Antrag stellen?
- Wann beantrage ich Pflegegeld?
- Wo beantrage ich Pflegegeld?
- Wie beantrage ich Pflegegeld?
Wer muss den Antrag stellen?
Den Antrag stellt immer die versicherte Person mit Pflegebedarf selbst, denn sie hat auch den Anspruch auf Pflegegeld. Wenn das nicht möglich ist, kann auch eine Person mit der entsprechenden Vorsorgevollmacht oder ein gesetzlicher Betreuer den Antrag stellvertretend stellen.
Wo beantrage ich Pflegegeld?
Den Antrag auf Pflegegeld stellen Sie bei Ihrer gesetzlichen oder privaten Pflegekasse. Sie kenne Ihre Pflegekasse nicht? Die Pflegekasse ist immer der Krankenkasse angegliedert, also können Sie sich auch einfach an Ihre Krankenkasse wenden.
Die Pflegeversicherung gehört in Deutschland zu den Pflichtversicherungen. Die allermeisten Menschen in Deutschland sind also pflegeversichert, auch wenn das manche nicht wissen. Sollten Sie trotzdem nicht pflegeversichert sein oder in den letzten 10 Jahren nicht mindestens zwei Jahre in die Pflegeversicherung eingezahlt haben, können Sie Pflegegeld beim Sozialamt beantragen. Das nennt sich Hilfe zur Pflege.
Wie beantrage ich Pflegegeld?
Den Antrag auf Pflegegeld können Sie formlos stellen. Je nach Pflegekasse reicht dafür eine E-Mail, ein Anruf, ein Fax oder ein kurzer Brief. Die Pflegekasse stellt Ihnen dann ein entsprechendes Formular zur Verfügung, das Sie ausfüllen müssen, damit der Antrag vollständig ist.
Als Antragsdatum gilt dann vorläufig der Tag, an dem Sie die Pflegekasse zuerst deswegen kontaktiert haben. Bis zu diesem Tag können Sie später rückwirkend Pflegegeld erhalten.
Pflegegeld-Formular: Hilfe beim Ausfüllen
Jede Pflegekasse hat ein eigenes Formular für den Antrag auf Pflegegeld. Meistens handelt es sich um ein allgemeines Formular für den Antrag auf Pflegeleistungen, das Sie entsprechend ausfüllen müssen, um Pflegegeld zu erhalten.
Beim Ausfüllen des Formulars müssen Sie an einigen Stellen eine Wahl treffen. Die folgenden Abschnitte erläutern die wichtigsten Punkte im Formular, damit Sie bewusst und informiert die richtige Entscheidung für Ihre Pflegesituation treffen können.
Anlass für den Antrag
Viele Pflegekassen möchten zu Beginn wissen, was der Anlass für Ihren Antrag ist. Üblicherweise haben Sie die Wahl aus „Erstantrag“, „Höherstufungsantrag“ und „Umstellungsantrag“.
Mit Erstantrag ist gemeint, dass Sie bisher keine Pflegeleistungen bezogen haben. Das ist meistens dann der Fall, wenn die Pflegebedürftigkeit gerade erst eingetreten ist.
Als Höherstufungsantrag bezeichnen Pflegekassen den Fall, dass Sie bereits einen Pflegegrad haben und Leistungen beziehen, aber der Bedarf an Pflege und Betreuung zugenommen hat und Sie deshalb die Einstufung in einen höheren Pflegegrad beantragen.
Im Unterschied dazu führt ein Umstellungsantrag nicht zu einer Einstufung in einen anderen Pflegegrad, sondern zu einer Änderung der gewählten Leistungsbezüge. Zum Beispiel, wenn Sie statt Pflegegeld zukünftig Sachleistungen für einen ambulanten Pflegedienst beziehen wollen.
Art der Leistung
Pflegegeld ist nur eine Form von Pflegeleistungen, die Sie beanspruchen können. Die Pflegekasse gewährt, je nach Form der Pflege, unterschiedliche dauerhafte Leistungen.
Zur Auswahl stehen für die häusliche Pflege:
- Pflegegeld (für häusliche Pflege durch Angehörige und Ehrenamtliche)
- Pflegesachleistung (für professionelle Pflege zuhause)
- Kombinationsleistungen (anteilig Pflegegeld und Pflege-Sachleistungen)
Außerdem können Sie bei einigen Pflegekassen im selben Formular Leistungen für teilstationäre Pflege (Tages- und Nachtpflege) beantragen. Diese Leistung können Sie als Ergänzung zur häuslichen Pflege beantragen. Sie verlieren dadurch nicht Ihren Anspruch auf Pflegegeld oder Sachleistungen.
Hintergründe zur Pflegebedürftigkeit
Die Pflegekasse muss überprüfen, ob möglicherweise andere Leistungsträger für die entstehenden Kosten aufkommen müssen. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn die Pflegebedürftigkeit durch einen Vorfall entstanden ist, der von einer anderen Versicherung vorrangig abgesichert ist.
Deshalb werden Sie gefragt, ob die Pflegebedürftigkeit die Folge eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit, eines ärztlichen Behandlungsfehlers, eines Kriegsschadens oder ähnlichem ist. Wenn ja, müssten Sie das mit Dokumenten belegen.
Mit Beihilfe Pflegegeld beantragen
Wenn Sie Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben, beteiligen sich die entsprechenden Stellen prozentual an den entstehenden Kosten. Deshalb müssen Sie hier angeben, ob Sie Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben.
Informationen zur Pflegeperson
Voraussetzung für das Beziehen von Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege sichergestellt ist. Die Pflegekasse bittet Sie, eine Person anzugeben, die an Ihrer Pflege unentgeltlich beteiligt ist. Nicht gemeint sind Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes, den Sie über Sachleistungen finanzieren.
In einigen Fällen hat die Pflegeperson aufgrund ihrer Tätigkeit auch Anspruch auf Sozial- und Versicherungsleistungen von der Pflegekasse. Deshalb ist es sinnvoll, hier nach Möglichkeit Pflegepersonen anzugeben.
Pflegegeld Auszahlung
Die Pflegekassen zahlen Pflegegeld am ersten Werktag des Monats im Voraus für den laufenden Monat. Nach der Bewilligung eines Antrags wird das gültige Pflegegeld für den Zeitraum seit der Antragstellung nachgezahlt.
Kann ich Pflegegeld rückwirkend beantragen?
Nein, Sie können Pflegegeld nicht rückwirkend für einen vergangenen Zeitraum beantragen. Erst ab dem Tag der Antragstellung können Sie Pflegegeld beanspruchen. Deshalb ist es wichtig, den Antrag möglichst früh zu stellen. Das ist auch telefonisch möglich.
Häufig gestellte Fragen
Wer kann Pflegegeld beantragen?
Den Antrag auf Pflegegrad stellt der Versicherte mit Pflegebedarf oder eine von ihm dazu bevollmächtigte Person. Angehörige ohne Vollmacht dürfen den Antrag nicht stellvertretend für die pflegebedürftige Person stellen.
Was braucht man, um Pflegegeld zu beantragen?
Im ersten Schritt reicht es, wenn Sie der Pflegekasse formlos mitteilen, dass Sie Pflegeleistungen beantragen möchten. Das Datum dieses Antrags gilt später als Beginn ihres Leistungsbezugs, wenn Sie Pflegegeld erhalten. Zu diesem Zeitpunkt muss noch kein bewilligter Pflegegrad vorliegen.
Im zweiten Schritt müssen Sie das von der Pflegekasse zur Verfügung gestellte Formular ausfüllen und dabei verschiedene Angaben zu Ihrer Person, zur Ursache der Pflegebedürftigkeit und zur Art der gewünschten Leistungen (zum Beispiel Pflegegeld) machen.
Wann kann man Pflegegeld beantragen?
Pflegegeld beantragen können Versicherte mit Pflegegrad 2, die zuhause gepflegt werden. Der Pflegegrad muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht anerkannt sein. Die dafür notwendige Begutachtung erfolgt anschließend an den Antrag. Stellen Sie den Antrag am besten so früh wie möglich.
Wo beantrage ich Pflegegeld?
Zuständig für alle Pflegeleistungen ist Ihre Pflegekasse. Ihre Pflegekasse ist immer an Ihre Krankenkasse angegliedert. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind.
Wenn Sie allerdings gar nicht pflegeversichert oder nicht leistungsberechtigt sind, können Sie beim zuständigen Sozialamt Pflegegeld beantragen. Leistungsberechtigt sind Sie, wenn Sie innerhalb der letzten 10 Jahre mindestens 2 Jahre lang in die Pflegeversicherung eingezahlt haben.
Wo bekomme ich einen Antrag auf Pflegegeld?
Jede Pflegekasse hat eigene Formulare, die sich in Einzelheiten unterscheiden. Um ein solches Formular zu erhalten, stellen Sie einen formlosen Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Dafür reicht ein Anruf, eine E-Mail oder ein einfacher Brief.
Wie beantrage ich Pflegegeld?
Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an Ihre Pflegekasse. Diese wird Ihnen die notwendigen Formulare zukommen lassen. Schicken Sie diese ausgefüllt zur Pflegekasse. In vielen Fällen ist jetzt eine Einstufung in einen Pflegegrad erforderlich. Dafür bekommen Sie Besuch von einem Pflegegutachter. Anschließend erhalten Sie einen Pflegegrad-Bescheid und eine Antwort auf Ihren Pflegegeld-Antrag.
Wird Pflegegeld rückwirkend ab der Antragstellung gezahlt?
Ja, mit der ersten Auszahlung erhalten Sie von der Pflegekasse rückwirkend das Pflegegeld seit dem Datum der Antragstellung. Ansonsten wird Pflegegeld meistens am ersten Werktag des Monats im Voraus ausgezahlt.