Pflegepolitik: Wahlen und Pflege
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Fakten zur Pflege
Die Bedingungen in der Pflege sind nicht erst seit gestern ein heißdiskutiertes Thema in Deutschland. Die meisten pflegebedürftigen Menschen werden zuhause von ihren Angehörigen versorgt. Die Verantwortung und die Lasten, die mit der Pflege und ihrer Organisation einhergehen, bleiben dann meist ein Problem des Privaten und Familiären. Oft wird kritisiert, dass die Unterstützungsleistungen seitens der Politik nicht ausreichen, zu wenig informiert wird und die Antragstellung zu kompliziert ist.
Eine Prognose zur Anzahl der Pflegebedürftigen in 2050, © pflege.de
Wählen, um die Pflege zu verbessern?
Wie die Pflege in Deutschland organisiert und finanziert wird, ist ein politisches Thema, das uns jetzt und auch in Zukunft weiter beschäftigen wird. Heute ist jede fünfte wahlberechtigte Person in Deutschland über 69 Jahre alt.(2) Das Interesse an Unterstützungsangeboten im Alter sowie an altersgerechten Wohnformen und Lösungen für die Pflege wird zunehmen. Hinter den rund 4,1 Millionen Pflegebedürftigen stehen nochmal – je nach Betrachtung – über 10 Millionen sorgende und pflegende Angehörige. Sie machen eine große und wichtige Wählergruppe aus. Politisch werden die Forderungen der Pflegenden und Gepflegten dennoch zu wenig gehört – so empfinden es zumindest viele Betroffene.
Vor allem pflegende Angehörige, die ein Familienmitglied zuhause pflegen, bekommen nicht die nötige Anerkennung und finanzielle Unterstützung, die sie verdient haben. Dabei würde unsere Gesellschaft ohne Angehörigenpflege nicht funktionieren. Ich wünsche mir, dass im Wahlkampf für die Bundestagswahl 2021 die Bedürfnisse von Betroffenen sichtbarer werden – und dass Lösungen für ihre Unterstützung schneller und ohne politische Grabenkämpfe auf den Weg gebracht werden.

Pflegepolitik aktuell: Politikverdrossenheit unter Pflegenden
Eine pflege.de-Umfrage unter pflegenden Angehörigen aus dem Jahr 2021 hat ergeben, dass die meisten Befragten nicht das Gefühl haben, dass ihre Arbeit wertgeschätzt wird – von der Politik beziehungsweise der Regierung am wenigsten. Die Mehrheit der befragten Personen gibt an, dass sie die Interessen der pflegenden Angehörigen in der Politik nicht als ausreichend vertreten sehen:
pflege.de-Umfrage unter pflegenden Angehörigen, © pflege.de
Pflegepolitik in Deutschland: Reformversprechen und ihre Umsetzung
Im Koalitionsvertrag von 2018 hat sich die Bundesregierung einiges für die Pflege vorgenommen und obwohl es einige Reformpakete gab, blieb eine große Pflegereform bislang aus. Spürbare finanzielle Entlastung und Vereinfachung in der häuslichen Pflegeorganisation lassen weiter auf sich warten.
Zur Entlastung von Angehörigen wurde dahingehend eine Zusammenführung von Pflegeleistungen diskutiert, beispielsweise zu einem einzigen, großen Entlastungsbudget, das Betroffene flexibler nutzen können. Die Corona-Krise ließ das Vorhaben dann aber in den Hintergrund geraten.
Obwohl Verbesserungen für die häusliche Pflege immer wieder in Aussicht gestellt werden, gab es diesbezüglich auch im letzten abgespeckten Reformpaket aus Juni 2021 keine spürbaren Erleichterungen. Stimmen, die eine umfassende Pflegereform fordern, werden immer lauter. Die Ausgestaltung von Pflegegesetz und Pflegerecht wird in der kommenden Legislaturperiode mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem wichtigem Diskussionspunkt werden.
Die Anzahl der pflegenden Angehörigen und die Wohnentfernung erwachsener Kinder zu ihren Eltern, © pflege.de
Pflege hat keine Lobby
Sowohl pflegebedürftige Menschen und deren pflegenden Angehörige als auch beruflich Pflegende haben keine starke Interessenvertretung, die auf politischer Ebene für deren Belange kämpft. Umso wichtiger ist es, dass Menschen aus der Pflege ihre Interessen über ihren Stimmzettel am Wahltag zum Ausdruck bringen.
Entwicklung der Anzahl an Pflegekräften bis 2050, © pflege.de
Bundestagswahl 2021: Was wird für die Pflege versprochen?
Bei den Bundestagswahlen wählt das Volk die Personen und Parteien, die die nächsten vier Jahre regieren sollen und damit wichtige Entscheidungen in der Pflege treffen. In diesem Jahr findet die Bundestagswahl am 26. September 2021 statt.
Vor jeder Wahl beschließen und veröffentlichen die Parteien ein Wahlprogramm, in dem sie ihre Forderungen kommunizieren. pflege.de fasst die pflegepolitischen Forderungen für die häusliche Pflege der sechs größten Parteien zusammen und macht in dem Beitrag Bundestagswahl 2021: Das fordern die Parteien für die häusliche Pflege transparent, wie sich die einzelnen Parteien positionieren.
Wichtige Pflege-Fragen an die Politik
Im Interview-Format „5 Fragen an…“ hat pflege.de mehreren Bundestagsabgeordneten fünf drängende Fragen zur häuslichen Pflege gestellt.
Hier gelangen Sie zu den Interviews mit
- Kordula Schulz-Asche von den Grünen
- Heike Baehrens von der SPD
- Pia Zimmermann von den Linken
- Nicole Westig von der FDP
Wahl-Guide: So wird der Bundestag gewählt
Jeder deutsche Bürger und jede deutsche Bürgerin, der oder die mindestens 18 Jahre alt ist, hat das Recht, seine oder ihre Stimme abzugeben. Für die Bundestagswahl werden zwei Stimmen abgegeben:
- Mit der Erststimme wählt die wahlberechtigte Person den Kandidaten im Wahlkreis. Kandidaten, die gewählt werden, ziehen direkt in den Bundestag ein.
- Mit der Zweitstimme wählt die wahlberechtigte Person eine Partei aus der Landesliste. Diese Zweitstimme entscheidet darüber, wie viele Sitze eine Partei im Parlament erhält. Bei den Zweitstimmen gilt eine 5-Prozent-Hürde, das bedeutet: In den Bundestag dürfen nur Parteien einziehen, die mindestens 5 Prozent der Stimmen erhalten haben.(3)
Im Trend: Briefwahlen
Menschen, die in ihrem Alltag auf eine Begleitperson angewiesen sind, weil sie beispielsweise körperlich eingeschränkt sind, dürfen eine Person zur Unterstützung mit in die Wahlkabine nehmen. Wer nicht ins Wahllokal gehen kann oder möchte, kann die Stimme auch per Briefwahl abgeben.
Briefwahl: So geht’s
Das Kreuzchen bei der Bundestagswahl per Brief abzugeben, wird immer beliebter. Bei der letzten Bundestagswahl in 2017 wählten bereits 28,6 Prozent per Briefwahl.(4) Gerade für Menschen, die nicht ins Wahllokal gehen können, weil sie etwa bettlägerig sind, ist die Stimmabgabe per Brief eine geeignete Alternative zur Wahl vor Ort. Per Brief zu wählen, ist ganz einfach.
- Schritt 1: Wahlbenachrichtigung erhalten
Wenige Wochen vor der Wahl erhalten Sie die Wahlbenachrichtigung per Post. - Schritt 2: Briefwahl beantragen
Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung können Sie die Briefwahl mit einem Kreuzchen beantragen. Schicken Sie die Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und unterschrieben zurück an die Wahlbehörde. - Schritt 3: Unterlagen für die Briefwahl erhalten
Sie erhalten nach wenigen Tagen die Briefwahlunterlagen. Diese bestehen aus einem Stimmzettel, einer eidesstattlichen Erklärung sowie einem blauen und einem roten Umschlag. - Schritt 4: Setzen Sie Ihre Kreuzchen
In den blauen Umschlag stecken Sie den Wahlzettel mit Ihren zwei Kreuzchen. Kleben Sie den Umschlag zu. Diesen Umschlag stecken Sie zusammen mit der eidesstattlichen Erklärung in den roten Umschlag. - Schritt 5: Brief abschicken
Werfen Sie den roten Umschlag mindestens drei Tage vor der Wahl in einen Briefkasten. Er muss nicht frankiert werden.(5)