Regeln Sie alles für den Pflegefall
Fast eine halbe Million Deutsche hat bereits eine Zusatzversicherung für den Pflegefall abgeschlossen. Viele haben zusätzlich Dokumente aufgesetzt, mit denen Sie sich für den Fall absichern, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst vertreten können. Dazu gehören beispielsweise folgende Dokumente:
Das ist sinnvoll, denn die Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen. Wenn Sie und Ihre pflegenden Angehörigen dann gewappnet sind, machen Sie es sich und Ihrer Familie leichter.
Finanzielle Vorsorge für das Alter
Nach § 43 SGB XI zahlt die Pflegeversicherung bei Pflegegrad 2 derzeit monatlich 770 Euro zum Platz in einem Pflegeheim dazu.(1) Doch die Gesamtkosten eines Heimplatzes liegen im deutschlandweiten Schnitt bei ca. 3.000 Euro. Dieses Beispiel zeigt, dass es durchaus sinnvoll sein kann, die finanzielle Vorsorge für das Alter möglichst frühzeitig anzugehen.
Zu den Gründe, sich rechtzeitig abzusichern, zählen zum Beispiel folgende:
- Die Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Kosten.
- Mit einer geförderten Zusatzversicherung (Pflege-Bahr) haben Sie Anspruch auf staatliche Förderung. Aber auch ohne Förderung gilt: Je früher vorgesorgt wird, desto günstiger.
- Bei vielen Versicherungen spielt Ihr Gesundheitsstatus eine entscheidende Rolle.
Pflegezusatzversicherung
Grundsätzlich gibt es zwei Varianten, um die Pflegevorsorge im Alter zu gestalten:
- ungefördert
- gefördert, als sogenannter Pflege-Bahr (benannt nach dem damaligen Gesundheitsminister Daniel Bahr).
Der Pflege-Bahr
Der Pflege-Bahr ist ein Zuschuss zu einer Versicherung, die Sie mit einem Versicherungsunternehmen abschließen. Voraussetzung: Die Versicherung erfüllt die Bedingungen, die an den Pflege-Bahr geknüpft werden – zum Beispiel müssen Sie mindestens zehn Euro monatlich als Prämie zahlen. Erst dann gibt es den Pflege-Bahr, einen Zuschuss von fünf Euro monatlich.
Beim Pflege-Bahr gibt es eine Wartezeit von maximal fünf Jahren, ehe Sie diese Leistung in Anspruch nehmen können. Werden Sie jedoch wegen eines Unfalls pflegebedürftig, entfällt die Wartezeit.
Der Pflege-Bahr: Vor- und Nachteile
Pflegetagegeldversicherung
Private Pflegetagegeldversicherungen agieren ähnlich wie die gesetzliche Pflegeversicherung. Sie zahlen einen Zuschuss je nach Pflegegrad.
Die Höhe der monatlichen Beiträge hängt in der Regel von Ihrem Gesundheitszustand, Ihrem Alter und dem Tarif ab. Eine Pflegetagegeldversicherung sollte im Idealfall spätestens bis zum 55. Lebensjahr abgeschlossen werden.
Ein Beispiel: Ein 45-Jähriger zahlt rund 56 Euro im Monat, ein 55-Jähriger bereits über 80 Euro.
Pflegetagegeldversicherung: Vor- und Nachteile
Pflegekostenversicherung
Im Gegensatz zum Pflegetagegeld übernimmt eine Pflegekostenversicherung nur jene Kosten, die auch tatsächlich anfallen und nachgewiesen werden können. Es gibt zwei Varianten:
- Sie vereinbaren mit der Versicherung, dass die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung um einen bestimmten Prozentbetrag erhöht werden.
- Sie vereinbaren eine Obergrenze, bis zu der jährlich anfallende Kosten übernommen werden (komplett oder anteilig).
Pflegekostenversicherung: Vor- und Nachteile
Pflegerentenversicherung
Eine Pflegerentenversicherung kombiniert Sparvertrag und Versicherung für die finanzielle Vorsorge im Alter. Einen Teil der Prämien zahlen Sie in eine Kapitallebensversicherung ein, einen weiteren Teil sparen Sie an. Daraus ergibt sich im Pflegefall ein monatlicher Betrag oder aber eine Einmalzahlung, die Pflegerente.
Pflegerentenversicherung: Vor- und Nachteile
Rücklagen für die finanzielle Absicherung im Alter
Vielleicht erscheint es Ihnen sinnvoller, gar keine Pflegezusatzversicherung abzuschließen, sondern für den Fall einer Pflegebedürftigkeit Geld zurückzulegen. Wie viel müssen Sie sparen? Berechnungen einiger Krankenkassen ergeben, dass ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 3 rund 20.000 Euro pro Jahr selbst aufbringen muss, um alle Kosten für seine Pflege zu bestreiten.
Die Demenzversicherung
Ein deutscher Versicherer bietet seit 2015 sogar eine Demenzversicherung an. Der Münchener Verein bietet mit dem Produkt „Deutsche DemenzVersicherung“ ein reines Demenztagegeld an. Wird die Diagnose Demenz gestellt, so leistet die Versicherung bis zu 600 Euro monatlich. Eine Gesundheitsprüfung ist für die Demenzversicherung nicht nötig. Sie springt aber auch nur bei einer Demenz ein, nicht bei allgemeiner Pflegebedürftigkeit.