Regeln Sie alles für den Pflegefall
Fast eine halbe Million Deutsche hat bereits eine Zusatzversicherung für den Pflegefall abgeschlossen. Viele haben zusätzlich Dokumente aufgesetzt, mit denen Sie sich für den Fall absichern, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst vertreten können. Dazu gehören bspw. Dokumente wie die Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder ein Testament. Das ist eine gute Idee, denn die Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen. Wenn Sie und Ihre pflegenden Angehörigen dann gewappnet sind, machen Sie es sich und Ihrer Familie leichter.
Finanzielle Vorsorge für das Alter
Es gibt drei gute Gründe, warum Sie die finanzielle Vorsorge für das Alter möglichst frühzeitig angehen sollen:
- Die Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Kosten.
- Mit einer geförderten Zusatzversicherung (Pflege-Bahr) haben Sie Anspruch auf staatliche Förderung. Aber auch ohne Förderung gilt: Je früher vorgesorgt wird, desto günstiger.
- Bei vielen Versicherungen spielt Ihr Gesundheitsstatus eine entscheidende Rolle.
Pflegezusatzversicherung
Grundsätzlich gibt es zwei Varianten, um die Pflegevorsorge im Alter zu gestalten:
- ungefördert
- gefördert, als sog. Pflege-Bahr (benannt nach dem damaligen Gesundheitsminister Daniel Bahr).
Der Pflege-Bahr
Der Pflege-Bahr ist ein Zuschuss zu einer Versicherung, die Sie mit einem Versicherungsunternehmen abschließen. Voraussetzung: Die Versicherung erfüllt die Bedingungen, die an den Pflege-Bahr geknüpft werden – z. B. müssen Sie mindestens 10 Euro monatlich als Prämie zahlen. Erst dann gibt es den Pflege-Bahr, einen Zuschuss von 5 Euro monatlich.
Beim Pflege-Bahr gibt es eine Wartezeit von maximal fünf Jahren, ehe Sie diese Leistung in Anspruch nehmen können. Werden Sie jedoch wegen eines Unfalls pflegebedürftig, entfällt die Wartezeit.
Pflegetagegeldversicherung
Private Pflegetagegeldversicherungen agieren ähnlich wie die gesetzliche Pflegeversicherung. Sie zahlen einen Zuschuss je nach Pflegegrad.
Die Höhe der monatlichen Beiträge zu einer Pflegezusatzversicherung hängt von Ihrem Gesundheitszustand, Ihrem Alter und dem Tarif ab. Eine Pflegetagegeldversicherung sollte im Idealfall spätestens bis zum 55. Lebensjahr abgeschlossen werden.
Ein Beispiel: Ein 45-Jähriger zahlt rund 56 Euro im Monat, ein 55-Jähriger bereits über 80 Euro.
Pflegekostenversicherung
Im Gegensatz zum Pflegetagegeld übernimmt eine Pflegekostenversicherung nur jene Kosten, die auch tatsächlich anfallen und nachgewiesen werden können. Es gibt zwei Varianten:
- Sie vereinbaren mit der Versicherung, dass die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung um einen bestimmten Prozentbetrag erhöht werden.
- Sie vereinbaren eine Obergrenze, bis zu der jährlich anfallende Kosten übernommen werden (komplett oder anteilig).
Pflegerentenversicherung
Eine Pflegerentenversicherung kombiniert Sparvertrag und Versicherung für die finanzielle Vorsorge im Alter. Einen Teil der Prämien zahlen Sie in eine Kapitallebensversicherung ein, einen weiteren Teil sparen Sie an. Daraus ergibt sich im Pflegefall ein monatlicher Betrag oder aber eine Einmalzahlung, die Pflegerente.
Rücklagen für die finanzielle Absicherung im Alter
Vielleicht erscheint es Ihnen sinnvoller, gar keine Pflegezusatzversicherung abzuschließen, sondern für den Fall einer Pflegebedürftigkeit Geld zurückzulegen. Wie viel müssen Sie sparen? Berechnungen einiger Krankenkassen ergeben, dass ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 3 rund 20.000 Euro pro Jahr selbst aufbringen müssen, um alle Kosten für seine Pflege zu bestreiten.
Neu: Die Demenzversicherung
Ein deutscher Versicherer bietet seit 2015 sogar eine Demenzversicherung an. Wird die Diagnose „Demenz“ gestellt, so leistet die Versicherung bis zu 600 Euro monatlich. Eine Gesundheitsprüfung ist für die Demenzversicherung nicht nötig. Sie springt aber auch nur bei einer Demenz ein, nicht bei allgemeiner Pflegebedürftigkeit.