Pflegevorsorge: Was gehört dazu?
Eine Pflegeversicherung ist in Deutschland Pflicht für alle, die auch eine gesetzliche oder private Krankenversicherung haben. Doch die allgemeine Pflegeversicherung soll die Kosten im Pflegefall nur abfedern, deshalb bleibt immer ein mehr oder weniger großer Eigenanteil, den pflegebedürftige Menschen oder Ihre Angehörigen selbst tragen müssen.
Für diesen Fall bieten sich Pflegezusatzversicherungen an, die im Pflegefall zusätzliche Leistungen auszahlen. Neben der finanziellen Vorsorge sollten Sie aber auch rechtliche Fragen frühzeitig klären. Dazu gehören vor allem Vorsorgedokumente wie zum Beispiel eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht.
Rechtliche Pflegevorsorge: Vollmachten und Verfügungen
Wenn Sie sich nicht selbst vertreten können oder Entscheidungen aus kognitiven Gründen nicht mehr treffen können, muss eine andere Person Sie vertreten. In der Theorie sind dies oft Ehepartner oder Kinder. Allerdings haben diese oft keine rechtliche Grundlage, Ihren Willen zu vertreten.
Es sei denn, Sie haben dies vorher schriftlich genau festgelegt. Haben Sie das nicht, kann es passieren, dass gerichtlich ein gesetzlicher Vertreter festgelegt wird. Das ist dann nicht selten eine völlig fremde Person, die über Ihren tatsächlichen Willen nur spekulieren kann.
Welche Vorsorgedokumente gibt es?
Ein einziges Dokument, in dem Sie einen Vertreter für alle Ihre Belange festlegen, reicht oft nicht aus. Unterschiedliche Verfügungen und Vollmachten erfüllen je einen anderen Zweck. Zu den wichtigsten Vollmachten und Verfügungen gehören die Folgenden:
- Patientenverfügung – die Patientenverfügung ist eine Anweisung für Ärzte und Ärztinnen. Sie regelt, welche medizinischen Maßnahmen sie im Notfall durchführen dürfen. Dazu zählen zum Beispiel Bluttransfusionen, Schmerzbehandlungen oder lebensverlängernde Maßnahmen.
- Vorsorgevollmacht – mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine oder mehrere Personen, rechtliche Entscheidungen für Sie zu treffen. Dazu zählen zum Beispiel das Abschließen und Auflösen von Verträgen und Ähnliches. Sie tritt ausschließlich dann in Kraft, wenn Sie diese Aufgaben nicht mehr übernehmen können. Die Entscheidung hierüber, ob dies der Fall ist, trifft ein Gericht.
- Betreuungsverfügung – die Betreuungsverfügung tritt nicht automatisch im Notfall ein, sondern erst, wenn ein Gericht bestimmt, dass Sie Ihre Belange nicht mehr selbst erledigen können. Wenn Sie in der Betreuungsverfügung einen gewünschten Betreuer genannt haben, kann das Gericht nur selten davon abweichen. Der Betreuer verwaltet zum Beispiel Ihr Vermögen und den Schriftverkehr mit Ämtern. In einigen Fällen kann er auch über Ihren Aufenthaltsort bestimmen, also ob Sie zuhause oder im Heim gepflegt werden, sofern Sie hierzu keine konkreten Wünsche hinterlegt haben.
- Testament – das Testament ist Ihr letzter Wille und tritt nur im Todesfall in Kraft. Regeln Sie hier zum Beispiel, wer Ihr Vermögen bekommt und wer sich um Ihre minderjährigen Kinder oder Haustiere kümmern soll. Ist kein Testament vorhanden, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.
Finanzielle Pflegevorsorge: Zusatzversicherungen und Rücklagen
Gute Pflege kostet Geld, insbesondere die stationäre Pflege. Die Pflegeversicherung zahlt bei Pflegegrad 2 derzeit monatlich 770 Euro zum Platz in einem Pflegeheim dazu, bei Pflegegrad 5 sind es 2.005 Euro.(1) Die durchschnittlichen Heimkosten in Deutschland liegen jedoch oft bei weit über 3.000 Euro – vor allem bei den Heimen mit einem höheren Anspruch.
Wenn Ihre eigenen Einkünfte nicht ausreichen, um den Eigenanteil zu bezahlen, müssen Sie dafür langsam Ihre Ersparnisse aufzehren. Nicht wenige Menschen mit Pflegebedarf müssen irgendwann Hilfe zur Pflege beantragen, also Sozialhilfe für die Pflege. Der Sozialhilfeträger darf dann auch mitentscheiden, wie und wo Sie gepflegt werden.
Finanzielle Pflegevorsorge hilft also, Ihre Selbstbestimmung auch im Pflegefall zu erhalten. Genau dafür sind Pflegezusatzversicherungen da. Aber wenn Sie die Möglichkeit dazu haben, können Sie auch selbst Rücklagen für den Pflegefall bilden.
Pflegezusatzversicherung
Pflegebedürftigkeit ist ein großes finanzielles Risiko, deshalb bieten viele Versicherungsunternehmen genau für diesen Fall Zusatzversicherungen an. „Zusatzversicherungen“ sind es, weil sie in der Regel so angelegt sind, dass sie zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung oder der privaten Pflege-Pflichtversicherung Schutz (PPV) bieten.
Es geht also darum, Ihren Eigenanteil an den Kosten aufzufangen. Dafür stehen Ihnen verschiedene Varianten von Pflegezusatzversicherungen zur Verfügung.
Arten von Pflegezusatzversicherungen:
- Pflegetagegeldversicherung: Im Pflegefall erhalten Sie einen bestimmten Pauschalbetrag pro Tag. Eine Variante davon ist die Pflegemonatsgeldversicherung.
- Pflegekostenversicherung: Im Pflegefall deckt diese Versicherung nach festgelegten Regeln die Kosten, die Ihnen tatsächlich entstehen.
- Pflegerentenversicherung: Im Pflegefall erhalten Sie eine monatliche Rente. Die Höhe der Rente hängt vor allem vom Erfolg der Anlagestrategie des Versicherungsunternehmens ab. Eine Mindestpflegerente ist aber garantiert.
Im pflege.de Ratgeber Pflegezusatzversicherung erfahren Sie, welche Vor- und Nachteile die einzelnen Versicherungen haben, damit Sie die richtige Entscheidung treffen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Pflegetagegeldversicherungen mit dem „Pflege-Bahr“ genannten Zuschuss gefördert werden.
Der Pflege-Bahr: Die staatlich geförderte Pflegeversicherung
Der Pflege-Bahr ist ein finanzieller Zuschuss vom Staat über 5 Euro monatlich zu einer Versicherung, die Sie mit einem Versicherungsunternehmen abschließen. Pflege-Bahr-Versicherungen müssen eine Pflegetagegeld- oder eine Pflegemonatsgeld-Versicherung sein und Sie müssen monatlich mindestens 10 Euro als Prämie einzahlen.
Die Versicherung muss für jeden Pflegegrad unterschiedliche Leistungen vorsehen. Außerdem darf der Gesundheitszustand des Versicherten beim Abschließen der Pflegeversicherung keine Rolle spielen – damit ist diese Art der Pflegeversicherung oft eine interessante Variante für Menschen mit Vorerkrankungen. Zu beachten ist jedoch, dass die Wartezeit bis zur Beitragsauszahlung bis zu fünf Jahre betragen kann. Einzige Ausnahme: Sie werden durch einen Unfall pflegebedürftig.
Rücklagen für die finanzielle Absicherung im Pflegefall
Vielleicht erscheint es Ihnen sinnvoller, gar keine Pflegezusatzversicherung abzuschließen, sondern für den Fall einer Pflegebedürftigkeit Geld zurückzulegen. Wie viel müssen Sie sparen? Berechnungen einiger Krankenkassen ergeben, dass ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 3 rund 20.000 Euro pro Jahr selbst aufbringen muss, um alle Kosten für seine Pflege zu bestreiten.
Wie viel Sie also brauchen, um sich für mehrere Jahre intensiver Pflege abzusichern, können Sie sich leicht ausrechnen. Die finanzielle Pflegevorsorge mit Rücklagen kommt deshalb nur für Menschen in Frage, die größere Geldbeträge ansparen können.
Häufig gestellte Fragen
Ist eine Pflegevorsorgeversicherung sinnvoll?
Ja, denn Pflegebedürftigkeit ist auch ein großes finanzielles Risiko. Nicht wenige pflegebedürftige Menschen brauchen durch die Pflegekosten erst ihr Vermögen auf und müssen am Ende sogar Sozialhilfe beantragen. Die Frage ist eigentlich nur: Welche Pflegevorsorgeversicherung macht für Sie am meisten Sinn.
Wann ist private Pflegevorsorge sinnvoll?
Die gesetzliche Pflegevorsorge ist nicht darauf ausgelegt, im Pflegefall alle Kosten zu decken. Es gibt bei Pflegekosten also immer einen Eigenanteil, der mal höher und mal niedriger ausfällt. Neben dem finanziellen Risiko treten mit der Pflegebedürftigkeit auch viele rechtliche Fragen auf. Hier können Sie mit Vorsorgedokumenten dafür sorgen, dass Ihre Wünsche respektiert werden.